Riester in Altersvorsorgedepot umwandeln – so gelingt der Wechsel

Riester in Altersvorsorgedepot umwandeln – so gelingt der Wechsel

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Wussten Sie, dass in Deutschland rund 14,66 Millionen Riester-Verträge existieren – und bis zu 3,5 Millionen davon beitragsfrei vor sich hin dümpeln? Mit dem pAV-Reformgesetz, das am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, steht die größte Umgestaltung der privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente 2002 bevor. Das neue Altersvorsorgedepot (AVD) ersetzt das bisherige Fördermodell und öffnet erstmals den Weg zu renditestarken ETF-Anlagen mit staatlicher Förderung – ohne zwingende Beitragsgarantie.

Dieser Ratgeber erklärt, welche vier Optionen Sie als Riester-Bestandskunde ab 2027 haben, wie die förderunschädliche Übertragung funktioniert und worauf Sie bei der Entscheidung achten sollten. Mit Rechenbeispiel, Entscheidungsmatrix und Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Januar 2027 wird das Neugeschäft für klassische Riester-Verträge eingestellt – bestehende Verträge genießen vollen Bestandsschutz.
  • Das neue Altersvorsorgedepot ermöglicht ETF-basiertes Sparen mit bis zu 540 Euro staatlicher Zulage pro Jahr statt bisher maximal 175 Euro.
  • Riester-Guthaben lässt sich gemäß § 93 EStG förderunschädlich und steuerneutral in ein Altersvorsorgedepot übertragen – Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
  • Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert: Erstmals profitieren auch Selbstständige, Freiberufler und Versorgungswerk-Mitglieder.
  • Die Effektivkosten beim Standarddepot sind auf maximal 1,5 Prozentpunkte p. a. gedeckelt – klassische Riester-Verträge lagen häufig bei 2,0 bis 3,5 Prozent.
  • Beim Anbieterwechsel in den ersten fünf Vertragsjahren darf der Altanbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr berechnen – danach ist die Abgabe kostenfrei.

Was ändert sich ab 2027? Das pAV-Reformgesetz im Überblick

Der Deutsche Bundestag hat das pAV-Reformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ende Mai 2026 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die zentralen Bestimmungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

Der Kern der Reform: Das bisherige Riester-Modell mit seiner starren 100-Prozent-Beitragsgarantie wird durch ein flexibleres Fördersystem ersetzt. Statt Kapital in risikoarme Deckungsstöcke zu zwingen, können Anleger künftig staatlich gefördert in breit diversifizierte Aktien-ETFs investieren – etwa den MSCI World oder FTSE All-World.

Gleichzeitig ändert sich die Zulagenlogik grundlegend. Das alte Einkommenskoppelungsprinzip entfällt. Stattdessen gilt ein zweistufiges Matching-Modell: Der Staat gewährt auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag einen Zuschuss von 50 Prozent (bis zu 180 Euro). Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro beträgt der Zuschuss 25 Prozent (bis zu 360 Euro). Die maximale Grundzulage steigt damit von 175 auf 540 Euro pro Jahr.

ParameterRiester-Altvertrag (bis 31.12.2026)Altersvorsorgedepot (ab 01.01.2027)
Beitragsgarantie100 % gesetzlich vorgeschriebenKeine Pflicht (0 %, 80 % oder 100 % wählbar)
AnlageklassenRisikoarme Zinsanlagen, Garantie-DeckungsstöckeAktien-ETFs, OGAW-Fonds, ELTIFs, Anleihen
Maximale Grundzulage175 € / Jahr (bei 4 % des Bruttoeinkommens)Bis zu 540 € / Jahr (50 % + 25 % Match)
Kinderzulage185 € (Geburt vor 2008) / 300 € (ab 2008)Pauschal 300 € je Kind (1:1 Match bis 300 € Eigenbeitrag)
Mindesteigenbeitrag4 % des Vorjahresbruttos abzgl. Zulagen (min. 60 € / Jahr)Pauschal 120 € / Jahr (10 € / Monat)
Geförderter Höchstbeitrag2.100 € inkl. Zulagen1.800 € Eigenbeitrag zzgl. Zulagen (Sonderausgabenabzug § 10a EStG)
EffektivkostenHäufig 2,0 % bis 3,5 % p. a.Max. 1,5 Prozentpunkte p. a. (ETFs ca. 0,1–0,5 %)
AuszahlungsphaseVerpflichtend lebenslange Leibrente (max. 30 % Teilkapital)Auszahlplan bis mind. Alter 85, Leibrente oder Kombination; 30 % Teilkapital
FörderberechtigteNur DRV-Pflichtversicherte, Beamte, Richter, SoldatenZusätzlich: Selbstständige, Freiberufler, Versorgungswerk-Mitglieder

Quelle: pAV-Reformgesetz, verkündet im Bundesgesetzblatt Mai 2026. Stand: Oktober 2026.

Die Abschaffung der 100-Prozent-Garantiepflicht beseitigt eine zentrale Renditebremse. Bei klassischen Riester-Fondssparplänen mussten Anbieter in Marktphasen mit fallenden Aktienkursen zwangsweise in Anleihen umschichten – der sogenannte Cash-Lock-Effekt. Anleger verpassten dadurch regelmäßig die anschließende Erholung. Das Altersvorsorgedepot beendet diesen Mechanismus.

Weiterführend: Das Altersvorsorgedepot – alle Details zur neuen Förderrente

Weiterführend: Kinderzulage im Altersvorsorgedepot: Bis zu 300 € pro Kind und Jahr

Die vier Optionen für Riester-Bestandskunden

Die vier Optionen für Riester-Bestandskunden
Bild: Checkfox.de

Für Inhaber bestehender Riester-Verträge ergeben sich ab dem 1. Januar 2027 vier Handlungsoptionen. Eine automatische Umstellung findet nicht statt – der Gesetzgeber schützt den bestehenden Vertragstypus umfassend.

Option 1: Altvertrag unverändert weiterführen

Der Riester-Vertrag läuft zu den bisherigen Konditionen, Garantien und Förderregeln weiter. Wer beispielsweise einen Versicherungsvertrag mit vertraglich garantierten 3,25 Prozent Rechnungszins besitzt (abgeschlossen vor 2004), sollte diesen Zinsvorteil nicht leichtfertig aufgeben.

Diese Option eignet sich vor allem für Sparer kurz vor dem Renteneintritt oder für stark sicherheitsorientierte Inhaber älterer Policen mit hohen Garantiezinsen.

Nachteil:

  • Die laufenden Verwaltungskosten und die begrenzte Wertentwicklung bleiben bestehen.

Option 2: Wechsel in die neue Fördersystematik im Altvertrag

Der Anleger behält das Altprodukt und den Garantieumfang des bisherigen Anbieters bei, stellt jedoch die künftige Beitragszahlung auf die neue Fördersystematik um. Der Wechsel erfolgt durch eine unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Anbieter.

Der Vorteil:

  • Die höhere Grundzulage von bis zu 540 Euro fließt, ohne dass das bestehende Guthaben einem Übertragungsrisiko ausgesetzt wird.

Nachteil:

  • Die vertragliche Gebührenstruktur des Altprodukts bleibt bestehen.

Option 3: Altvertrag beitragsfrei stellen und neues AVD eröffnen

Der bestehende Riester-Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Das bisher angesparte Kapital samt Zulagen verbleibt beim Altanbieter und wird dort weiter verzinst. Parallel eröffnet der Anleger ab 2027 ein neues Altersvorsorgedepot, in das sämtliche künftigen Sparbeiträge fließen.

Vor- & Nachteil:

  • Diese Strategie schützt das bisherige Kapital und die darauf ruhenden Alt-Garantien vollständig, während neue Beiträge die Renditechancen breiter ETF-Anlagen nutzen.
  • Als Nachteil schlagen mögliche laufende Fixkosten des ruhenden Altvertrags zu Buche.

Option 4: Vollständige Kapitalübertragung in ein Altersvorsorgedepot

Das Gesamtkapital – bestehend aus Eigenbeiträgen, Zulagen, Steuervorteilen und Erträgen – wird direkt vom bisherigen Anbieter an das neue Altersvorsorgedepot übertragen. Da die Übertragung zwischen den Instituten erfolgt, gilt sie gemäß § 93 EStG als förderunschädlich. Bisher gewährte Zulagen und Steuervorteile bleiben in voller Höhe erhalten.

Der Vorteil:

  • Das gesamte Vorsorgekapital wird in einem kostengünstigen ETF-Depot gebündelt, was über längere Zeiträume maximale Zinseszins-Effekte ermöglicht.
  • Allerdings erlöschen sämtliche Alt-Garantien unwiderruflich, und beim Altanbieter können in den ersten fünf Vertragsjahren Wechselgebühren von maximal 150 Euro anfallen.
KriteriumOption 1: WeiterführenOption 2: FörderwechselOption 3: Ruhen + NeuvertragOption 4: Vollübertragung
BestandsschutzVollVollVoll (Altvertrag)Nein – Garantien erlöschen
Neue ZulagenNein (alte Förderlogik)Ja (bis 540 €)Ja (nur im AVD)Ja (bis 540 €)
ETF-Anlage möglichNeinNeinJa (nur im AVD)Ja (Gesamtkapital)
WechselgebührenKeineKeineKeineMax. 150 € (in ersten 5 J.)
Geeignet fürKurz vor Rente, hoher GarantiezinsWer Anbieter + Produkt behalten willMittlere Restlaufzeit, SicherheitsmixJüngere Sparer, langer Horizont

Unserer Erfahrung nach unterschätzen viele Sparer den Einfluss der Effektivkosten über 20 oder 30 Jahre. Ein Riester-Vertrag mit 2,5 Prozent Kosten frisst über drei Jahrzehnte einen erheblichen Teil der Rendite auf – selbst bei gleicher Bruttoverzinsung.

Weiterführend: Private Altersvorsorge – alle Möglichkeiten im Überblick

Entscheidungsmatrix: Welche Option passt zu Ihnen?

Entscheidungsmatrix: Welche Option passt zu Ihnen?
Bild: Checkfox.de

Die richtige Wahl hängt von drei Faktoren ab: Ihrer Restlaufzeit bis zum Renteneintritt, der Qualität Ihres bestehenden Vertrags und Ihrer persönlichen Risikotoleranz.

Anlegerprofil / SituationEmpfohlene OptionHauptgrund
Restlaufzeit < 5 Jahre bis RenteOption 1 (Weiterführen) oder Option 2 (Förderwechsel)Schutz der Garantie kurz vor Auszahlung; Vermeidung von Marktrisiko
Familie mit Kindern, geringes EinkommenOption 1 (prüfen) oder Option 2Altes Fördersystem liefert teils höhere relative Zulagenquote
Berufseinsteiger / unter 35 JahreOption 4 (Kapitalübertragung in AVD)Maximaler Zinseszins-Effekt über ETF-Anlage auf Gesamtkapital
Altvertrag mit Garantiezins > 2,75 %Option 3 (Ruhen + AVD Neuvertrag)Erhalt der wertvollen Altverzinsung bei gleichzeitigem ETF-Neuaufbau
Selbstständige & FreiberuflerOption 3 oder Option 4 (Neuabschluss AVD)Erstmals direkte Förderberechtigung ab 2027 nutzen

Wer sich unsicher ist, sollte zunächst die Vertragsdaten beim Altanbieter anfordern: aktuelles Gesamtkapital, garantierter Übertragungswert, Effektivkosten und eventuelle Stornoabzüge. Mit diesen Zahlen lässt sich die Entscheidung fundiert treffen.

Unser Tipp: Holen Sie sich vor der Entscheidung einen Zulagenkontoauszug bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), um Ihre bisher verbuchten Zulagen und Steuerermäßigungen zu prüfen.

Schritt für Schritt: So übertragen Sie Ihr Riester-Guthaben

Schritt für Schritt: So übertragen Sie Ihr Riester-Guthaben
Bild: Checkfox.de

Die förderunschädliche Kapitalübertragung in ein Altersvorsorgedepot gliedert sich in fünf aufeinander aufbauende Phasen. Entscheidend ist, dass der Wechsel zwingend als Direktübertrag zwischen den Instituten erfolgt – eine Auszahlung auf das private Girokonto führt zur sofortigen Rückforderung aller Zulagen und Steuervorteile durch die ZfA.

PhaseMaßnahmeDetails & Hinweise
1. BestandsaufnahmeVertragsdaten beim Altanbieter anfordernGesamtkapital, garantierter Übertragungswert, Effektivkosten, Stornoabzüge; parallel Zulagenkontoauszug bei der ZfA beantragen
2. ProduktauswahlNeuen AVD-Anbieter vergleichenVergleich anhand standardisierter Produktinformationsblätter (PIB); Effektivkosten max. 1,5 PP; ETF-Auswahl prüfen (z. B. MSCI World, FTSE All-World)
3. DepoteröffnungAltersvorsorgedepot beim neuen Anbieter eröffnenBank, Neobroker oder Kapitalverwaltungsgesellschaft; Dauerzulagevollmacht erteilen
4. ÜbertragungsauftragWechsel beim neuen Anbieter beauftragenDirekter Anbieter-zu-Anbieter-Übertrag; Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende beim Altanbieter beachten
5. GebührenkontrolleWechselgebühren und ZfA-Bestätigung prüfenMax. 150 € Wechselgebühr in den ersten 5 Vertragsjahren (danach kostenfrei); Verwaltungspauschale max. 150 €; ZfA bestätigt Geldeingang

Der Übertragungsprozess dauert erfahrungsgemäß 4 bis 8 Wochen. Planen Sie einen Puffer ein, falls Rückfragen zwischen Alt- und Neuanbieter auftreten.

Vermeiden Sie in jedem Fall eine eigenständige Kündigung des Riester-Vertrags mit Auszahlung auf Ihr Konto. Das wäre eine sogenannte schädliche Verwendung: Die ZfA fordert sämtliche staatlichen Zulagen und die gewährten Steuervorteile zurück, und die aufgelaufenen Erträge unterliegen der sofortigen Versteuerung.

Weiterführend: Altersvorsorge mit Versicherung – wann lohnt sich welches Modell?

Rechenbeispiel: Lohnt sich die Übertragung?

Rechenbeispiel: Lohnt sich die Übertragung?
Bild: Checkfox.de

Zahlen sagen mehr als Theorie. Das folgende Szenario zeigt den Unterschied zwischen dem Festhalten am Riester-Altvertrag und der vollständigen Übertragung in ein ETF-basiertes Altersvorsorgedepot.

Ausgangslage: Marie, 35 Jahre, hat 20.000 Euro in einem klassischen Riester-Vertrag angespart. Sie zahlt monatlich 150 Euro Eigenbeitrag ein und hat noch 30 Jahre bis zum Renteneintritt.

ParameterRiester behaltenAVD mit 80 % GarantieAVD ohne Garantie (ETF)
Startkapital20.000 €20.000 € (übertragen)20.000 € (übertragen)
Monatlicher Eigenbeitrag150 €150 €150 €
Staatliche Zulage / Jahr175 €Bis zu 540 €Bis zu 540 €
Effektivkosten p. a.Ca. 2,5 %Ca. 0,8 %Ca. 0,3 %
Erwartbare Rendite nach KostenCa. 1,5 %Ca. 3,5 %Ca. 6,0 %
Geschätztes Kapital nach 30 JahrenCa. 105.000 €Ca. 165.000 €Ca. 280.000 €
Beitragsgarantie100 % Nominalerhalt80 % des eingezahlten KapitalsKeine

Vereinfachte Modellrechnung. Annahme: gleichbleibende Beiträge, keine Beitragsdynamik, historische Durchschnittsrenditen (MSCI World ca. 7 % p. a. brutto). Tatsächliche Ergebnisse können abweichen. Die Tabelle dient der Orientierung, nicht als Renditeversprechen.

Der Renditevorteil der ETF-Variante ergibt sich aus zwei Hebeln:

  • deutlich niedrigere Kosten und der Wegfall der Garantiebremse, die bei klassischen Riester-Verträgen einen Großteil des Kapitals in renditearme Anlagen zwingt.
  • Über 30 Jahre summiert sich dieser Effekt auf einen sechsstelligen Unterschied.

Gleichzeitig gilt:

  • Ohne eine Garantie tragen Sie das volle Marktrisiko.
  • Wer 2027 in Rente geht, sollte keinesfalls sein gesamtes Kapital in Aktien-ETFs umschichten.
  • Die 80-Prozent-Garantie kann hier ein sinnvoller Kompromiss sein.

Weiterführend: ETF-Altersvorsorge – so funktioniert der langfristige Vermögensaufbau

Sonderfall Wohn-Riester: Was sich ab 2027 ändert

Sonderfall Wohn-Riester: Was sich ab 2027 ändert
Bild: Checkfox.de

Rund 1,7 Millionen Riester-Verträge dienen der Eigenheimfinanzierung (Wohn-Riester / Eigenheimrente). Auch hier bringt das pAV-Reformgesetz spürbare Erleichterungen.

Die größte Änderung betrifft das Wohnförderkonto: Bislang wurde der für die Immobilie genutzte Förderbetrag auf einem fiktiven Konto erfasst und bis zum Renteneintritt jährlich mit 2 Prozent fiktiv verzinst. Dieser Zinseszins-Effekt blähte die nachgelagerte Steuerlast erheblich auf. Ab 2027 entfällt diese fiktive Verzinsung für alle bestehenden und künftigen Wohnförderkonten ersatzlos.

Zusätzlich wird die Nachversteuerungsphase von bisher 20 Jahren auf nur noch 5 Jahre verkürzt. Die jährliche Steuerlast in der Rentenphase steigt dadurch zwar kurzfristig, doch insgesamt sinkt die Gesamtbelastung deutlich – und Sie sind schneller „fertig" mit der Nachversteuerung.

Ab 2028 gilt zudem ein einheitlicher Mindestentnahmebetrag von 3.000 Euro für Kapitalentnahmen zur energetischen Sanierung oder zum barrierefreien Umbau.

Zur Übertragbarkeit von Wohn-Riester-Guthaben:

  • Uninvestiertes Bausparguthaben, das sich noch in der Ansparphase befindet, kann wie ein regulärer Riester-Vertrag förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden.
  • Bereits in das Wohneigentum geflossenes Kapital lässt sich hingegen nicht direkt in ein Wertpapierdepot überführen, da der Gegenwert im Bauwerk gebunden ist.
  • Das zugehörige Wohnförderkonto verbleibt in der Verwaltung der ZfA, profitiert jedoch ab 2027 von der verkürzten Steuerphase und dem Wegfall der 2-Prozent-Verzinsung.

Unser Tipp: Prüfen Sie bei Ihrem Bausparvertrag den genauen Verwendungszustand. Nur noch nicht abgerufenes Guthaben in der Ansparphase eignet sich für eine Übertragung ins AVD.

Steuern und Vererbbarkeit beim Altersvorsorgedepot

Steuern und Vererbbarkeit beim Altersvorsorgedepot
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Steuerfreie Ansparphase

Während der Ansparphase bleiben sämtliche Wertsteigerungen, Dividenden, Zinsausschüttungen und Fondsumschichtungen innerhalb des Altersvorsorgedepots vollständig steuerfrei. Weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale nach dem Investmentsteuergesetz fallen an. Der Zinseszins-Effekt entfaltet dadurch über die gesamte Sparzeit seine volle Wirkung.

Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase

Die Auszahlungsphase kann frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen; ein früherer Start ab 62 ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine gesetzliche Altersrente bezogen wird. Sämtliche Auszahlungen aus geförderten Beitragsanteilen unterliegen dann der nachgelagerten Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz gemäß § 22 Nr. 5 EStG.

Anleger können zwischen drei Auszahlungsformen wählen:

  • einem ratierlichen Auszahlplan (mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr),
  • einer lebenslangen Leibrente
  • ‍oder einer Kombination aus beiden.

Bis zu 30 Prozent des Kapitals dürfen zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalbetrag entnommen werden.

Vererbbarkeit: Was im Todesfall passiert

Das Altersvorsorgedepot bildet Sondervermögen und fällt grundsätzlich in den Nachlass. Die steuerlichen Folgen hängen jedoch vom Empfängerkreis ab:

  • Ehepartner / eingetragener Lebenspartner: Der überlebende Partner kann das Gesamtkapital innerhalb von 12 Monaten förderunschädlich auf ein eigenes Altersvorsorgedepot übertragen. Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten.
  • Kinder und sonstige Erben: Die ZfA fordert sämtliche staatlichen Zulagen und genossenen Steuervorteile zurück. Das verbleibende Nettokapital wird ausgezahlt und unterliegt der Einkommensteuer. Ausnahme: Waisenrente an kindergeldberechtigte Kinder.
  • Bei laufendem Auszahlplan: Das verbleibende Depotguthaben fällt an die Erben. Bei gewählter Leibrente verfällt das Restkapital zugunsten der Versicherungsgemeinschaft, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.

Weiterführend: Altersvorsorge und Steuern – so nutzen Sie Freibeträge und Abzüge

Häufige Fehler bei der Riester-Umwandlung

Häufige Fehler bei der Riester-Umwandlung
Bild: Checkfox.de
FehlerWas dann passiertSo vermeiden Sie es
Eigenständige Kündigung statt ÜbertragungSchädliche Verwendung: ZfA fordert alle Zulagen und Steuervorteile zurück; Erträge werden sofort versteuertImmer den Übertragungsauftrag über den neuen Anbieter stellen – niemals selbst kündigen und auszahlen lassen
Wertvolle Alt-Garantie voreilig aufgebenUnwiderruflicher Verlust eines Garantiezinses von 2,75 % oder mehr – in der aktuellen Zinslandschaft kaum reproduzierbarPrüfen Sie den garantierten Rechnungszins Ihres Altvertrags; bei Werten über 2,5 % empfiehlt sich Option 3 (Ruhen + Neuvertrag)
Übertragung kurz vor RenteneintrittHohes Marktrisiko ohne ausreichende Erholungszeit; ein Crash kurz vor Auszahlung trifft das ungarantierte Depot vollBei Restlaufzeit unter 5 Jahren: Option 1 oder 2 wählen; maximal 80-%-Garantievariante nutzen
Wechselgebühren nicht einkalkuliertBis zu 150 € Abgabegebühr + bis zu 150 € Verwaltungspauschale beim neuen Anbieter schmälern das StartkapitalVertrag nach Möglichkeit erst nach Ablauf der 5-Jahres-Frist wechseln (dann gebührenfrei); Pauschalen bei Neuanbietern vergleichen
Keine Dauerzulagevollmacht beim neuen AnbieterZulagen müssen jährlich manuell beantragt werden; verpasste Fristen bedeuten ZulagenverlustDauerzulagevollmacht direkt bei Depoteröffnung erteilen – der Anbieter beantragt die Zulagen dann automatisch bei der ZfA
Steuerliche Folgen bei Wohn-Riester ignoriertBereits abgerufenes Wohn-Riester-Kapital lässt sich nicht übertragen; das Wohnförderkonto bleibt bei der ZfAVor Übertragung klären, welcher Teil des Guthabens noch in der Ansparphase liegt und übertragbar ist

Auffällig ist:

  • Die meisten Fehler entstehen durch ein vorschnelles Handeln.
  • Das Gesetz tritt erst am 1. Januar 2027 in Kraft – und Riester-Verträge genießen einen unbefristeten Bestandsschutz.
  • Es besteht kein Zeitdruck, der eine überstürzte Entscheidung noch im Jahr 2026 rechtfertigt.

Weiterführend: Staatlich geförderte Altersvorsorge – welche Möglichkeiten gibt es?

Fazit: Der Wechsel lohnt sich – aber nicht für jeden

Fazit: Der Wechsel lohnt sich – aber nicht für jeden
Bild: Checkfox.de

Das pAV-Reformgesetz behebt die größten Konstruktionsfehler der Riester-Rente: zu hohe Kosten, zu niedrige Renditen und eine Garantiepflicht, die den Vermögensaufbau systematisch ausbremste. Für die Mehrheit der Riester-Sparer – besonders jüngere Anleger mit einem Horizont von 15 Jahren oder mehr – bietet die Übertragung in ein ETF-basiertes Altersvorsorgedepot ein erhebliches Renditepotenzial bei gleichzeitig niedrigeren Kosten.

Drei Punkte, die Ihre Entscheidung leiten sollten:

  • Langer Anlagehorizont (> 10 Jahre): Die Übertragung in ein AVD ohne oder mit 80 % Garantie bietet das beste Rendite-Kosten-Verhältnis.
  • Wertvoller Altvertrag mit hohem Garantiezins: Beitragsfrei stellen und parallel ein neues AVD eröffnen schützt das Beste aus beiden Welten.
  • Kurz vor der Rente (< 5 Jahre): Den Bestandsschutz nutzen und beim Altvertrag bleiben – das Risiko einer Umschichtung steht in keinem Verhältnis zum möglichen Gewinn.

Was nun?

Fordern Sie als ersten Schritt eine Vertragsauskunft bei Ihrem Riester-Anbieter an und beantragen Sie einen Zulagenkontoauszug bei der ZfA. Mit diesen Unterlagen können Sie ab Januar 2027 gezielt vergleichen, welches Altersvorsorgedepot zu Ihnen passt.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Riester-Vertrag 2026 noch abschließen?

Ja. Bis zum 31. Dezember 2026 können noch neue Riester-Verträge abgeschlossen werden. Ab dem 1. Januar 2027 ist das Neugeschäft im alten Fördermodell jedoch eingestellt. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter.

Muss ich meinen Riester-Vertrag zwingend umwandeln?

Nein. Der Gesetzgeber gewährt vollständigen Bestandsschutz. Ihr Altvertrag läuft zu den bisherigen Konditionen weiter, solange Sie möchten. Die Umwandlung ist freiwillig.

Werden bei der Übertragung Steuern fällig?

Nein, sofern Sie den korrekten Weg über den Direktübertrag zwischen den Instituten wählen. Die Übertragung ist gemäß § 93 EStG förderunschädlich und steuerneutral. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Erst in der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung.

Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja – das ist eine der wichtigsten Neuerungen. Ab 2027 sind erstmals auch Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt.

Was passiert mit der Kinderzulage beim neuen System?

Die Kinderzulage beträgt im neuen System pauschal 300 Euro pro Kind und Jahr – unabhängig vom Geburtsjahr. Der Staat gewährt einen 1:1-Match auf den Eigenbeitrag bis 300 Euro. Die bisherige Differenzierung zwischen Geburten vor und ab 2008 entfällt.

Wie hoch darf ich maximal in ein Altersvorsorgedepot einzahlen?

Pro Person und Jahr können freiwillig bis zu 6.840 Euro in Altersvorsorgeverträge eingezahlt werden. Maximal zwei Neuverträge sind gleichzeitig förderfähig. Der geförderte Höchstbeitrag (Eigenbeitrag) liegt bei 1.800 Euro pro Jahr zuzüglich Zulagen; darüber hinausgehende Einzahlungen sind möglich, werden aber nicht staatlich bezuschusst.

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