Wussten Sie, dass der Rückkaufswert einer Sterbegeldversicherung in den ersten Vertragsjahren oft nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge beträgt? Wer kündigt, ohne vorher den aktuellen Rückkaufswert mit der Standmitteilung abzugleichen, erlebt eine böse Überraschung. Und wer kündigt, obwohl eine Beitragsfreistellung das klügere Vorgehen wäre, verliert seinen Versicherungsschutz unnötig.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie eine Sterbegeldversicherung rechtssicher kündigen, was das finanziell bedeutet – und wann es sinnvoller ist, erst gar nicht zu kündigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Sterbegeldversicherung kann nach § 168 VVG jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode ordentlich gekündigt werden – ohne Begründung, in Textform.
- Bei Neuabschluss gilt ein 30-tägiges Widerrufsrecht nach § 152 VVG – mit vollem Beitragsrückerhalt, ohne Stornokosten.
- Der Rückkaufswert bei Kündigung ist oft deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge – besonders in frühen Vertragsjahren. Prüfen Sie die aktuelle Standmitteilung.
- Wichtige Alternative: Die Beitragsfreistellung nach § 165 VVG erhält den Versicherungsschutz auf reduziertem Niveau – ohne weitere Beitragszahlungen.
- Bei Streit über Kündigung oder Rückkaufswert: kostenfreie Schlichtung beim Versicherungsombudsmann.
- Die Verbraucherzentrale empfiehlt grundsätzlich: Vor der Kündigung Alternativen prüfen. Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht – aber das heißt nicht, dass Kündigen immer die richtige Antwort ist.
Was ist eine Sterbegeldversicherung – und was passiert bei Kündigung?
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Form der Risikolebensversicherung (Todesfallversicherung). Sie zahlt bei Tod des Versicherten eine feste Summe – meist zwischen 2.000 und 15.000 Euro – an die Hinterbliebenen oder Begünstigten, um Bestattungskosten zu decken. Durchschnittliche Bestattungskosten in Deutschland liegen 2026 bei 8.000–13.000 Euro.
Wichtige Merkmale:
- Häufig ohne Gesundheitsprüfung abschließbar (vereinfachte Annahme)
- Monatliche Beiträge typisch 8–50 Euro je nach Alter, Versicherungssumme und Anbieter
- Keine Auszahlung zu Lebzeiten (reine Risikoversicherung)
- Seit der Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes durch die Krankenkassen 2004 eine verbreitete private Vorsorge

Rechtlich handelt es sich um eine Lebensversicherung im Sinne des VVG – daher gelten besondere Regelungen bei Kündigung (§§ 152, 165, 168, 169 VVG).
Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz vollständig. Sie erhalten – sofern vorhanden – den Rückkaufswert ausgezahlt. Das klingt simpel, birgt aber Tücken.
Weiterführend: Was kostet eine Sterbegeldversicherung?
Rechtliche Grundlagen: Was das VVG regelt

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG, Stand April 2026 – zuletzt geändert 3. Februar 2026) enthält die maßgeblichen Regelungen:
Wichtig:
- Die vertraglichen Regelungen dürfen die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht verschlechtern.
- Die Kündigungsfristen müssen für beide Parteien gleich sein – mindestens 1 Monat, maximal 3 Monate.
Widerruf vs. ordentliche Kündigung: Was ist der Unterschied?

Hinweis zum Widerruf:
- Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder unvollständig war, läuft die 30-Tage-Frist nicht.
- In diesem Fall kann ein Widerruf auch noch Jahre nach Vertragsschluss möglich sein – das ist in der Praxis bei Sterbegeldversicherungen jedoch selten.
Kündigung: Fristen, Form und Ablauf

Fristen
Die Kündigung ist nach § 168 VVG jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich:
- Monatliche Beitragszahlung: meist monatlich kündbar
- Quartalsweise Zahlung: ggf. 3 Monate Frist
- Jahresprämie: zum Ablauf des Versicherungsjahres
Schauen Sie in Ihre Police – die genaue Frist steht dort.
Form der Kündigung
- Textform ist gesetzlich ausreichend (Brief, E-Mail, Fax)
- Empfehlung: per Einschreiben mit Rückschein – für einen lückenlosen Nachweis
- Viele Anbieter verlangen die Einsendung des Original-Versicherungsscheins per Post
- Digitale Kündigung: E-Mail mit Lesebestätigung ist bei vielen Versicherern inzwischen Standard
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Außerordentliche Kündigung
Bei einer Prämienerhöhung oder einem anderen wichtigen Grund ist eine fristlose außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB möglich. Hier muss der Versicherer den Grund klar benennen und eine angemessene Frist zur Reaktion erhalten.
Musterkündigungsschreiben (Vorlage)

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[Datum]
[Name des Versicherers]
[Adresse des Versicherers]
Betreff: Kündigung meiner Sterbegeldversicherung – Vertragsnummer [XXX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Sterbegeldversicherung mit der Vertragsnummer [XXX]
fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Schluss der laufenden Versicherungsperiode).
Bitte senden Sie mir:
- eine schriftliche Bestätigung des Kündigungszeitpunkts
- den berechneten Rückkaufswert inklusive Überschüssen
- die Auszahlung auf folgendes Konto: [IBAN, BIC, Kontoinhaber]
Falls vorhanden, füge ich den Original-Versicherungsschein bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name]
Was passiert mit dem Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert nach § 169 VVG ergibt sich aus dem Deckungskapital abzüglich des Risikoanteils sowie anteiliger Abschluss- und Verwaltungskosten. Er wird nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.
Das wichtigste Problem: Besonders in den ersten Vertragsjahren ist der Rückkaufswert oft weit niedriger als die eingezahlten Beiträge. Die Abschlusskosten werden auf 5 Jahre verteilt – wer vorher kündigt, verliert einen erheblichen Teil.
Steuern beim Rückkaufswert:
- In der Regel fallen keine Steuern an, da meist ein Verlust entsteht (keine Erträge über eingezahlten Beiträgen).
- Bei positivem Ertrag (Rückkaufswert > Beiträge) ist Abgeltungsteuer möglich.
- Das Finanzamt wird vom Versicherer informiert.
Sonderfall unwiderrufliches Bezugsrecht: Wenn Sie eine Person als unwiderruflich Bezugsberechtigte eingesetzt haben, wird der Rückkaufswert direkt an diese Person ausgezahlt – nicht an Sie.
Weiterführend: Auszahlung der Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten: Ist das möglich?
Weiterführend: Ist eine Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?
Alternativen zur Kündigung – oft die bessere Wahl

Bevor Sie kündigen, prüfen Sie diese Optionen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich, diese Alternativen zu prüfen:
Besonders empfehlenswert: Beitragsfreistellung nach § 165 VVG.
- Wer die Beiträge nicht mehr zahlen kann oder will, aber den Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen erhalten möchte, fährt damit oft besser als mit einer Kündigung.
- Die Versicherungssumme sinkt proportional – aber der Schutz bleibt.
Wann kündigen – und wann besser nicht?

Verbraucherzentrale-Standpunkt (gültig 2026):
- Sterbegeldversicherungen rechnen sich für viele Versicherte rechnerisch nicht.
- Das bedeutet aber nicht automatisch, dass eine Kündigung richtig ist – denn nach einer Kündigung ist ein Neuabschluss im Alter teurer, mit Wartezeiten verbunden und ggf. an Gesundheitsfragen geknüpft.
- Besser: eigenes Sparen oder Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto prüfen.
Wechsel der Sterbegeldversicherung: Worauf Sie achten sollten

Ein Wechsel der Sterbegeldversicherung kann unter bestimmten Umständen notwendig und sinnvoll erscheinen. Besonders wenn sich Lebensumstände ändern oder ein besseres Angebot zur Verfügung steht, denken viele über den Wechsel nach. Wichtig ist es, die dabei entstehenden Kosten des neuen Versicherungsvertrags genau zu betrachten sowie die Bedingungen des neuen Vertrages gründlich zu prüfen.
Neuabschluss von Versicherungen und anfallende Kosten
Entscheiden Sie sich dazu, Ihre Sterbegeldversicherung neu abzuschließen, müssen Sie mit verschiedenen Kostenfaktoren rechnen. Neben der Gesundheitsprüfung, die oft erneut erforderlich ist, fallen auch Abschluss- und Verwaltungskosten an. Diese können den Neuabschluss teurer machen als die Beibehaltung eines bestehenden Vertrages. Es ist auch wichtig zu beachten, dass ältere Personen generell höhere Beiträge zahlen müssen.
Wartezeiten und Laufzeitbeginn bei neuen Verträgen
Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Wechseln einer Sterbegeldversicherung sind die Wartezeiten. Neue Versicherungsverträge verfügen häufig über eine Wartezeit von bis zu drei Jahren, bevor vollständige Leistungen beansprucht werden können. Dies ist besonders kritisch, wenn der Wechsel im höheren Alter erfolgt. Daher sollte vor einem Wechsel geprüft werden, ob die Wartezeit im neuen Vertrag Ihre momentane und zukünftige Sicherheit beeinträchtigen könnte.
Weiterführend: Sterbegeldversicherungen ohne Wartezeit im Vergleich
Beim Überlegen eines Wechsel der Sterbegeldversicherung, ist ein ausführlicher Vergleich der alten und neuen Versicherungsbedingungen unabdingbar. Berücksichtigen Sie sowohl die Kosten als auch die Leistungsdetails, um sicherzustellen, dass Ihre Wahl Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entspricht. Dies trägt dazu bei, unerwartete Einbußen zu vermeiden und Ihre finanzielle Absicherung stets aufrechtzuerhalten.
Weiterführend: Sterbegeldversicherungen im Vergleich
Häufige Fallstricke beim Kündigen

Auffällig ist:
Der häufigste und teuerste Fehler ist das Kündigen in frühen Vertragsjahren ohne vorherige Prüfung des Rückkaufswerts. Wer nach zwei Jahren kündigt, erhält oft nur einen Bruchteil seiner Einzahlungen zurück – und hat anschließend keinen Versicherungsschutz.
Verbraucherschutz: Wer hilft bei Problemen?

Wenn es Streit um die Kündigung, den Rückkaufswert oder die Abwicklung gibt, stehen folgende Stellen kostenlos zur Verfügung:
- Verbraucherzentralen: Kostenlose Beratung zu Verträgen und Kündigung
- Versicherungsombudsmann: Kostenfreie außergerichtliche Schlichtung bei Streit mit dem Versicherer
- BaFin: Aufsichtsbehörde für Beschwerden über Versicherungsunternehmen
- Fachanwalt für Versicherungsrecht: Bei komplexen Fällen, z.B. fehlerhafter Widerrufsbelehrung oder strittigen Rückkaufswerten
Fazit: Erst prüfen, dann kündigen

Eine Kündigung ist rechtlich einfach – aber finanziell oft verlustreich. Wer kündigt, ohne vorher den Rückkaufswert zu kennen und die Alternativen zu prüfen, verschenkt bares Geld.
Drei Fragen sollten Sie vor der Kündigung beantworten:
- Wie hoch ist der aktuelle Rückkaufswert? – Standmitteilung prüfen oder beim Versicherer anfragen.
- Könnte eine Beitragsfreistellung reichen? – Schutz bleibt erhalten, keine weitere Zahlung nötig.
- Was kostet ein Neuabschluss im Alter? – Höhere Beiträge, Wartezeiten, ggf. Gesundheitsfragen.
Wenn nach dieser Prüfung die Kündigung sinnvoll erscheint: Das Musterschreiben aus diesem Artikel nutzen, per Einschreiben versenden und die Bestätigung schriftlich einfordern.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Sterbegeldversicherung einfach kündigen?
Ja. Nach § 168 VVG können Sie jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen – ohne Begründung, per Textform. Wichtig: Fristen in der Police prüfen, Originalschein beilegen, per Einschreiben versenden.
Wie lang ist die Kündigungsfrist meiner Sterbegeldversicherung?
Die Kündigungsfrist ist meist ein Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Bei vierteljährlicher Zahlung kann sie drei Monate sein. Details finden Sie im Vertrag.
Welche Gründe könnten zur Kündigung einer Sterbegeldversicherung führen?
Nicht mehr benötigte Absicherung oder finanzielle Engpässe durch Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit sind Gründe. Auch geänderte finanzielle Verhältnisse können Anlass sein.
Gibt es Alternativen zur Kündigung meiner Sterbegeldversicherung?
Ja, es gibt Alternativen. Beitragsfreistellung, Stundung der Beiträge oder Reduktion der Todesfallleistung senken die monatlichen Kosten.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Beitragsfreistellung?
Bei der Kündigung endet der Versicherungsschutz vollständig; Sie erhalten den Rückkaufswert. Bei der Beitragsfreistellung (§ 165 VVG) zahlen Sie keine Beiträge mehr, aber die Versicherung läuft auf reduziertem Niveau weiter – der Schutz bleibt erhalten.
Wie hoch ist der Rückkaufswert?
Das hängt vom Vertrag, der Laufzeit und dem Alter der Versicherung ab. In frühen Jahren ist er oft sehr niedrig – manchmal null. Der aktuelle Wert steht in Ihrer jährlichen Standmitteilung. Sie können ihn auch direkt beim Versicherer erfragen.
Bekomme ich alle eingezahlten Beiträge zurück?
In der Regel nicht. Der Rückkaufswert nach § 169 VVG deckt meist nicht die eingezahlten Beiträge, weil Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen werden. In frühen Vertragsjahren kann der Verlust erheblich sein.
Was ist das Widerrufsrecht bei der Sterbegeldversicherung?
Bei Neuabschluss haben Sie 30 Tage Widerrufsrecht nach § 152 VVG – ab Zugang aller Unterlagen (Versicherungsschein, Bedingungen, Widerrufsbelehrung). Beim Widerruf erhalten Sie alle eingezahlten Prämien zurück, ohne Stornokosten.
Kann ich auch außerordentlich kündigen?
Ja, bei einem wichtigen Grund – z.B. einer einseitigen Prämienerhöhung durch den Versicherer – ist eine fristlose außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB möglich.
Was passiert nach der Kündigung meiner Sterbegeldversicherung mit dem angesammelten Kapital?
Nach der Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. Dieser liegt oft unter den Beiträgen. Mit dem Verzicht auf die Versicherung verlieren Sie alle Leistungen.
Was tue ich, wenn der Versicherer den Rückkaufswert verweigert oder der Kündigung nicht nachkommt?
Wenden Sie sich an den kostenlosen Versicherungsombudsmann. Er schlichtet außergerichtlich und ist für Verbraucher kostenlos. Alternativ: Beschwerde bei der BaFin oder Fachanwalt für Versicherungsrecht.













