Wussten Sie, dass am 21. Juli 2026 die umfassendste Reform der Gebäudeförderung seit Einführung der BEG in Kraft getreten ist? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde grundlegend umstrukturiert: Der maximale Fördersatz steigt für einkommensschwache Haushalte auf 80 %, gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten auf 28.000 €, der Effizienzbonus entfällt ersatzlos, und der Einkommensbonus wird dreistufig gestaffelt. Neu ist ein Familienzuschlag für Haushalte mit Kindern. Ab Februar 2027 beginnt zudem eine planmäßige Degression – wer jetzt handelt, sichert sich die besten Konditionen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zur Wärmepumpen-Förderung ab dem 21.07.2026 wissen müssen: Von der neuen Förderarchitektur über die gestaffelten Einkommensgrenzen bis hin zu den regionalen Programmen und steuerlichen Alternativen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie mit unserem Kosten-Vergleich für Wärmepumpen den besten Anbieter finden.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 80 % Zuschuss für Wärmepumpen über die KfW-Förderung (458) – für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen.
- Förderfähige Kosten gesenkt auf 28.000 € pro Wohneinheit (vorher 30.000 €). Ab Februar 2027 sinken sie halbjährlich um 750 €.
- Klimageschwindigkeitsbonus auf 16 % gesenkt (vorher 20 %). Er wird ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte abgeschmolzen und entfällt ab August 2028.
- Effizienzbonus (5 %) entfällt ersatzlos – natürliche Kältemittel (R290) gelten als Marktstandard.
- Einkommensbonus dreistufig gestaffelt: 40 % (≤ 30.000 € zvE), 30 % (≤ 40.000 €), 10 % (≤ 50.000 €).
- Neuer Familienzuschlag: Bei mindestens einem minderjährigen Kind wird das zu versteuernde Einkommen um 10.000 € reduziert.
- Vertrauensschutz: Anträge, die bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr (KfW) bzw. 23:59 Uhr (BAFA) mit gültiger BzA eingereicht wurden, werden nach den alten Bedingungen bearbeitet. Seit dem 9. Juli konnten keine neuen BzA mehr erstellt werden.
Förderarchitektur ab 21. Juli 2026: Die neue BEG-Struktur
Die Wärmepumpenförderung erfolgt weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) über die KfW-Zuschussvariante 458. Allerdings hat sich die Zusammensetzung der Boni grundlegend verändert.
Deckelungsregel:
- Der Gesamtzuschuss darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten (vorher 70 %).
- Die vollen 80 % erreichen nur selbstnutzende Eigentümer mit einem zvE ≤ 30.000 € bei gleichzeitigem Klimageschwindigkeitsbonus (30 % + 16 % + 40 % = 86 % → gedeckelt auf 80 %).
Hinweis Neubau:
Die KfW 458 gilt ausschließlich für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden. Im Neubau gibt es keine Einzelförderung für Wärmepumpen – hier erfolgt die Förderung über die KfW-Programme 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) mit zinsvergünstigten Krediten von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit (Voraussetzung: Effizienzhaus-40-Standard). Diese Programme laufen unverändert weiter.
Weiterführend: Wärmepumpen-Förderung für Neubauten
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen
Weiterführend: Wie lange wird die Wärmepumpe noch gefördert?
Was hat sich konkret geändert? Alt vs. Neu

Wer profitiert?
- Familien mit Kindern und geringem Einkommen erhalten durch den neuen Familienzuschlag und den erhöhten Einkommensbonus (40 %) mehr als vorher.
- Auch Haushalte mit einem zvE zwischen 40.000 und 50.000 € profitieren erstmals vom Einkommensbonus (10 %).
Einkommensstärkere Haushalte ohne Kinder erhalten durch den Wegfall des Effizienzbonus und die Absenkung des Klimabonus etwas weniger.
Förderfähige Kosten und Fördergrenzen

Die maximale Förderhöhe ist sowohl prozentual als auch absolut gedeckelt. Die förderfähigen Kosten hängen vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten ab.
Wichtig – Degression ab 2027: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 €. Bis Ende 2030 reduziert sich der Höchstbetrag damit schrittweise auf circa 22.000 €. Wer 2026 beantragt, sichert sich den aktuell höchsten Förderbetrag.
Förderfähig sind unter anderem:
- Anschaffungskosten für Wärmepumpe inklusive Nebentechnik
- Planung und Installation
- Entsorgung der alten Heizung
- Hydraulischer Abgleich und Einbindung in ein Energiemanagementsystem
- Schallschutzmaßnahmen
- Notwendige Elektroinstallationen
Weiterführend: Wärmepumpen-Förderung für den Altbau | Was kostet die Umrüstung von Gas auf Wärmepumpe?
Rechenbeispiele: Wie hoch ist Ihre Förderung?

Beispiel 1: Familie mit Kindern und geringem Einkommen
Eine Familie mit einem Kind und 35.000 € zvE zahlt dank Familienzuschlag nur noch 5.600 € Eigenanteil für eine 28.000-€-Wärmepumpe.
Beispiel 2: Eigentümer mit mittlerem Einkommen, ohne Kinder
Ohne Einkommensbonus bleibt der Zuschuss bei 46 % – immer noch erheblich, aber deutlich weniger als bei einkommensschwächeren Haushalten.
Beispiel 3: Vermieter
Vermieter erhalten keinen Einkommensbonus und keinen Familienzuschlag. Die Grundförderung plus Klimabonus bleibt dennoch attraktiv.
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Wer wird gefördert? Zielgruppen und Einkommensgrenzen

Einkommensnachweis:
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Haushalts laut aktuellem Steuerbescheid. Eine Selbstauskunft reicht nicht aus. Die Einkommensteuerbescheide werden erst bei der Nachweiseinreichung benötigt, nicht beim Antrag.

Technische Mindestanforderungen 2026

Unser Tipp:
Achten Sie auf die Herstellerzertifizierung und lassen Sie den Einbau nur von qualifizierten Fachbetrieben durchführen. Der Fachbetrieb erstellt auch die BzA-ID, die Sie für den Förderantrag benötigen.

Antragstellung: Schritt für Schritt

Die KfW-Zuschüsse für Wärmepumpen (458) werden online über das KfW-Kundenportal beantragt. Der Ablauf:
- Fachbetrieb beauftragen – er prüft die technischen Voraussetzungen und erstellt eine BzA-ID (Bestätigung zum Antrag) im Fachportal.
- Im KfW-Kundenportal registrieren – unter "Meine KfW" mit BundID.
- Antrag einreichen – mit BzA-ID im Programm 458. Nach Absendung sind keine Änderungen mehr möglich.
- Förderzusage abwarten – dauert in der Regel 2 bis 8 Wochen. Erst danach darf der Einbau starten.
- Einbau durchführen und Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen.
- Auszahlung auf Ihr Konto.
Unser Tipp: Prüfen Sie auch den KfW Ergänzungskredit 358/359 – er finanziert alle nicht-zuschussfähigen Restkosten zinsgünstig (für Selbstnutzer mit zvE ≤ 90.000 € vergünstigt, max. 120.000 € je Wohneinheit).
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen
Typische Fehler bei der Förderung – und wie Sie sie vermeiden
- Wärmepumpe bestellt, bevor der Antrag bewilligt wurde: Immer zuerst den Antrag stellen und die Förderzusage abwarten. Ein Handwerkervertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig.
- Falsche oder unvollständige Angaben: Vor dem Absenden alle Daten mit dem Installateur abgleichen.
- JAZ unter 3,0: Nur Modelle auswählen, die die erforderliche Jahresarbeitszahl erfüllen.
- Förderfähige Kosten zu niedrig angesetzt: Neben der Wärmepumpe auch Zusatzkosten berücksichtigen – hydraulischer Abgleich, Entsorgung, Elektroinstallation.
- Zu lange gewartet: Die förderfähigen Kosten sinken ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €, der Klimabonus um 4 Prozentpunkte.
Degression ab 2027: Warum Warten teuer wird

Die BEG-Reform sieht eine planmäßige Absenkung vor – sowohl bei den förderfähigen Kosten als auch beim Klimageschwindigkeitsbonus:
Konsequenz:
- Wer erst Anfang 2028 beantragt, erhält bei gleicher Wärmepumpe circa 4.000–6.000 € weniger Förderung als heute.
- Jedes halbe Jahr Verzögerung kostet somit bares Geld.
Kombination mit PV-Anlage und iSFP-Bonus

Wenn Sie neben Ihrer Wärmepumpe auch eine Photovoltaikanlage planen, können Sie Synergien nutzen – sowohl technisch als auch förderseitig.
- Eigenstromnutzung senkt die laufenden Betriebskosten der Wärmepumpe um bis zu 60 %.
- Die Kombination ist förderunschädlich – PV-Anlagen haben eigene Förderprogramme.
- Solarstromspeicher verbessern die Auslastung und Versorgungssicherheit.
Nutzen Sie unseren Solar-Anbieter- & Kostenvergleich, wenn Sie Ihre Wärmepumpe mit Photovoltaik koppeln möchten.
Weiterführend: Förderung für Photovoltaik | KfW-Förderung für Photovoltaik

Auch die Einbindung in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist vorteilhaft: Der iSFP-Bonus von 5 % gilt für andere Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung) und erleichtert spätere Förderanträge. Die Wärmepumpe selbst ist nicht iSFP-bonusfähig, profitiert aber durch bessere Planbarkeit.
Wichtige Neuerung: Ab der BEG-Reform greift der iSFP-Bonus erst ab einer Investitionssumme von mindestens 30.000 €.
Regionale Förderung und steuerliche Alternative

Regionale Förderprogramme
Neben der Bundesförderung bieten einige Städte und Bundesländer eigene Programme. Diese lassen sich in der Regel mit der BEG kombinieren:
- Wärmepumpen-Förderung in Berlin
- Wärmepumpen-Förderung in Bayern
- Wärmepumpen-Förderung in Niedersachsen
- Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen
- Wärmepumpen-Förderung in Hessen
Steuerbonus nach § 35c EStG (Alternative zur KfW)
Wer keine Zuschussförderung nutzen kann oder möchte, kann 20 % der Investitionskosten über drei Jahre steuerlich absetzen – gestaffelt mit 7 %, 7 %, 6 %.
- Gilt nur bei selbstgenutztem Eigentum
- Gebäude muss älter als 10 Jahre sein
- Nicht kombinierbar mit KfW-Zuschüssen (Doppelförderung ausgeschlossen)
Unsere Empfehlung: Den Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen vor allem dann nutzen, wenn die maximale Förderhöhe der BEG bereits ausgeschöpft ist.
Zukunftsausblick: GModG, EU-Bonus und weitere Änderungen

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst GEG ab
Das im Mai 2026 vom Bundeskabinett verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wesentliche Änderungen:
- Schrittweise Einführung der 65-%-Erneuerbaren-Pflicht ab kommunalem Wärmeplan
- Angepasste Emissionsgrenzwerte und Lärmgrenzen für Heizanlagen
- Stärkere Integration von Wärmenetzen und Hybridheizungen
- Übergangsfristen für bestehende Heizungen bleiben erhalten
Weiterführend: Gasheizungsverbot gekippt: Was das GModG 2026 für Hausbesitzer bedeutet | Heizungsgesetz 2026: Was sich für Hausbesitzer ändert
EU-Wertschöpfungsbonus (geplant ab Q1/2027)
Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein EU-Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen eingeführt werden, die in der EU produziert werden.
Die BEG-Grundförderung wird dafür um den gleichen Prozentsatz abgesenkt – de facto eine Umschichtung zugunsten europäischer Hersteller. Details dazu stehen aktuell noch aus.
Wissenswertes zu KfW, BAFA, Effizienzhaus & BEG

Grundlagen der Wärmepumpen-Förderung durch die KfW
Die KfW-Förderung für Wärmepumpen ist ein zentraler Teil der Heizungsförderung in Deutschland. Sie zielt darauf ab, die Installation von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden finanziell zu unterstützen. Das Ziel ist, die Energieeffizienz zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu verringern. Mit der Programmnummer KfW 458 profitieren Antragsteller von einem Fördersatz, der die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme bevorzugt.
Der Anreiz der KfW-Förderung macht sie für viele Hausbesitzer in Deutschland attraktiv. Besonders diejenigen, die ihre Heizsysteme modernisieren wollen, profitieren. Sie sparen dabei nicht nur Geld, sondern schonen auch die Umwelt.
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen
Die Rolle des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA ist ein zentraler Akteur bei der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Deutschland. Es unterstützt Projekte, die Gebäude effizienter machen und nachhaltige Technologien nutzen. Die Rolle des Amtes ist entscheidend für den Fortschritt in diesen Bereichen.
Neben Wärmepumpen fördert das BAFA auch Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz. Dazu zählt die Optimierung der Gebäudehülle. Diese Maßnahmen sind essenziell, um den Energiebedarf zu senken. Ein effektiveres Gebäude senkt Heiz- und Kühlbedarf sowie Energiekosten.
Effizienzhaus-Förderung für nachhaltige Wärmekonzepte
Die Effizienzhaus-Förderung ist ein Schlüsselelement beim Wechsel zu nachhaltigen Heiztechnologien und beim ökologischen Bauen in Deutschland. Sie bietet finanzielle Anreize, um den Bau von Gebäuden zu unterstützen, die weit unter dem gesetzlichen Energiestandard liegen. Dadurch werden erheblich weniger Ressourcen verbraucht.
Beispielhaft für diese Förderung steht das Effizienzhaus 40. Es benötigt 60 % weniger Energie im Vergleich zu den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Durch nachhaltige Heizlösungen und innovative Bautechniken wird eine außergewöhnliche Effizienz erreicht. Die Effizienzhaus-Normen unterteilen sich weiter in Unterklassen wie Effizienzhaus 40 EE, Effizienzhaus 40 QNG und Effizienzhaus 40 Plus. Jede Klasse setzt neue Maßstäbe in Sachen Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit.
Zur Unterstützung solcher Vorhaben bietet die KfW die Programme 261-262, 297 und 298 an. Sie gewähren günstige Kredite und attraktive Tilgungszuschüsse für umweltfreundlichen Neubau und Renovierungen. Mit dem KfW-Programm 261 können Darlehensnehmer bis zu 150.000 € pro Wohneinheit erhalten. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 %.
Finanzielle Anreize durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Energiepolitik. Ihr Ziel ist es, Privatpersonen und Unternehmen finanziell zu unterstützen. Diese Förderung schließt BEG Zuschüsse und Tilgungszuschüsse ein. Dadurch wird die Verbesserung der Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden gefördert.
Fazit: Jetzt handeln – die Förderung sinkt ab 2027 kontinuierlich

Die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 bringt für einkommensschwache Haushalte und Familien mit Kindern bessere Konditionen als je zuvor – bis zu 80 % Zuschuss und den neuen Familienzuschlag. Gleichzeitig wird die Förderung für alle anderen schrittweise reduziert:
Ab Februar 2027 sinken sowohl die förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich. Wer den Heizungstausch plant, sollte den Antrag so schnell wie möglich stellen.
Nächste Schritte
- Fachbetrieb kontaktieren und BzA erstellen lassen
- Einkommen prüfen – welcher Einkommensbonus steht Ihnen zu?
- Antrag im KfW-Portal stellen (vor der Beauftragung!)
- Nutzen Sie den Checkfox Wärmepumpen-Anbieter- und Kostenvergleich, um die beste Lösung für Ihr Zuhause zu finden.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die maximale Wärmepumpenförderung ab dem 21. Juli 2026?
Bis zu 80 % Zuschuss – bestehend aus 30 % Basisförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + bis zu 40 % Einkommensbonus. Der Deckel bei 80 % gilt nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zvE ≤ 30.000 € (ggf. reduziert durch Familienzuschlag). Für alle anderen liegt der Deckel bei 70 %. Der maximale Zuschuss beträgt 22.400 € (80 % × 28.000 €).
Wer bekommt den Einkommensbonus?
Nur selbstnutzende Eigentümer. Der Bonus ist jetzt dreistufig gestaffelt: 40 % bei zvE ≤ 30.000 €, 30 % bei zvE 30.001–40.000 €, 10 % bei zvE 40.001–50.000 €. Über 50.000 € gibt es keinen Einkommensbonus. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt wird das zvE um 10.000 € reduziert (Familienzuschlag).
Was ist der Familienzuschlag?
Neu ab 21. Juli 2026: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das zu versteuernde Einkommen für die Einkommensbonusberechnung um 10.000 € reduziert – unabhängig von der Kinderzahl. Das kann dazu führen, dass Sie eine höhere Bonusstufe erreichen.
Gibt es den Effizienzbonus noch?
Nein, der bisherige Effizienzbonus von 5 % (für natürliche Kältemittel oder Erdreich-/Wassernutzung) ist am 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen. Begründung: Natürliche Kältemittel wie R290 haben sich als Marktstandard durchgesetzt.
Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus 2026?
Seit dem 21. Juli 2026 beträgt er 16 % (vorher 20 %). Er gilt für den Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung (Öl, Gas) oder einer mindestens 20 Jahre alten Anlage. Ab Februar 2027 wird er halbjährlich um 4 Prozentpunkte abgesenkt und entfällt ab August 2028 vollständig.
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
Ja, unbedingt vor der Beauftragung. Wer den Antrag erst nach dem Einbau einreicht, erhält keine Förderung. Ein Handwerkervertrag mit aufschiebender Bedingung (Förderzusage als Voraussetzung) ist zulässig und empfehlenswert.
Kann ich die alte Förderung noch nutzen?
Nur wenn bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr (KfW) bzw. 23:59 Uhr (BAFA) eine gültige BzA vorlag und der Antrag fristgerecht eingereicht wurde. Seit dem 9. Juli 2026 konnten keine neuen BzA nach altem Recht mehr erstellt werden (Umstellungsphase). Alle neuen Anträge ab dem 21. Juli laufen ausschließlich unter den reformierten Bedingungen. Bereits bewilligte oder in Prüfung befindliche Anträge sind nicht betroffen.
Gibt es eine Frist für den Einbau nach der Bewilligung?
Ja. Die Wärmepumpe muss innerhalb von 36 Monaten nach der Förderzusage installiert und in Betrieb genommen sein. Anschließend sind die Nachweise (BnD, Rechnungen) zeitnah einzureichen.
Gibt es eine Förderung für Wärmepumpen im Neubau?
Nicht über die KfW 458 – dieses Programm gilt nur für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden. Im Neubau wird die Wärmepumpe als Teil des Gesamtkonzepts über die KfW-Programme 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) mit zinsvergünstigten Krediten bis zu 150.000 € je Wohneinheit gefördert. Voraussetzung: mindestens Effizienzhaus-40-Standard. Diese Programme laufen unverändert weiter.
Kann ich zusätzlich eine PV-Anlage fördern lassen?
Ja – über ein separates Förderprogramm. Wärmepumpe und PV lassen sich kombinieren, aber nicht gemeinsam über dasselbe Programm beantragen. Die PV-Anlage senkt die laufenden Stromkosten der Wärmepumpe um bis zu 60 %.
Ist auch eine steuerliche Förderung möglich?
Ja, nach § 35c EStG können 20 % der Kosten über 3 Jahre von der Steuer abgesetzt werden – alternativ zum KfW-Zuschuss. Nicht kombinierbar mit der BEG-Förderung.
Warum sollte ich jetzt handeln und nicht 2027 warten?
Weil die Förderung ab Februar 2027 halbjährlich sinkt: Die förderfähigen Kosten reduzieren sich um 750 € pro Halbjahr, der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Wer erst Anfang 2028 beantragt, erhält bei gleicher Wärmepumpe circa 4.000–6.000 € weniger Förderung als heute.

















