Altersvorsorge bei Selbständigkeit: Pflicht, Förderung und Strategien

Altersvorsorge bei Selbständigkeit: Pflicht, Förderung und Strategien

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Wussten Sie, dass rund 2,6 Millionen Selbstständige in Deutschland keinem Pflichtsystem der Alterssicherung angehören – weder der gesetzlichen Rente noch einem Versorgungswerk? Das entspricht knapp drei Viertel aller Selbstständigen im Haupterwerb. Genau diese Freiheit steht gerade zur Disposition: Eine Regierungskommission empfiehlt die Rentenversicherungspflicht, und parallel öffnet der Gesetzgeber Selbstständigen ab 2027 erstmals die staatlich geförderte Vorsorge am Kapitalmarkt.

Dieser Ratgeber trennt, was bereits Gesetz ist und was noch Empfehlung – und zeigt Ihnen, welche Bausteine sich für welche Art von Selbstständigkeit rechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur etwa 28 Prozent der Selbstständigen sind obligatorisch abgesichert – über Versorgungswerke, die Alterssicherung der Landwirte oder die gesetzliche Rente.
  • Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Selbstständige und Freiberufler sind dann erstmals unmittelbar zulageberechtigt.
  • Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr, der Mindesteigenbeitrag nur 120 Euro.
  • Die Rentenversicherungspflicht ist bislang eine Kommissionsempfehlung, kein geltendes Recht. Ein Gesetzespaket soll bis Ende 2026 beschlossen werden.
  • Geplant ist eine Zweiteilung: Neugründer ab einem Stichtag ohne Opt-out, Bestandsselbstständige mit voraussetzungslosem Opt-out.
  • Die Basisrente (Rürup-Rente) bleibt der steuerlich stärkste Baustein – und der einzige mit gesetzlichem Pfändungsschutz nach § 851c ZPO.

Warum Ihre Vorsorge gerade jetzt auf den Prüfstand gehört

Von rund 3,6 Millionen Menschen, die 2024 im Haupterwerb selbstständig waren, gehörte laut Deutscher Rentenversicherung knapp die Hälfte zu den Solo-Selbstständigen. Pflichtversichert sind davon nur etwa 28 Prozent: rund 13 Prozentpunkte über berufsständische Versorgungswerke, 4 Prozentpunkte über die Alterssicherung der Landwirte und 10 Prozentpunkte über die gesetzliche Rente.

Lange galt die Annahme, Selbstständige sorgten über Betriebsvermögen oder Immobilien selbst vor. Bei einer Grafikerin mit drei Kunden, einem Laptop und schwankenden Monatsumsätzen trägt diese Annahme nicht mehr.

Die Zahlen dazu sind eindeutig: Der Anteil der über 65-Jährigen mit selbstständiger Erwerbsbiografie, die Grundsicherung im Alter beziehen, liegt bei 4,4 Prozent und damit über dem Durchschnitt. Etwa ein Fünftel der nicht pflichtversicherten Selbstständigen hat weder nennenswerte Rentenanwartschaften noch nennenswertes Vermögen.

Zwei Entwicklungen laufen deshalb gerade parallel, und sie werden häufig verwechselt:

Merksatz: Was Sie 2026 entscheiden, sollten Sie am geltenden Recht ausrichten – nicht an Schlagzeilen über eine Pflicht, deren Stichtag noch niemand kennt.

Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?

Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?
Bild: Checkfox.de

Am 23. Juni 2026 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen an Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas übergeben. Beide kündigten noch am selben Tag an, die Vorschläge vollständig umsetzen zu wollen.

Für Selbstständige ist Empfehlung 22 entscheidend. Das Bundesarbeitsministerium fasst sie so zusammen: Alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, sollen verpflichtend und ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

GruppeGeplanter StatusOpt-outÜbergangsregel
Neugründer (Start nach dem Stichtag)verpflichtend in der gesetzlichen Rentenicht vorgesehen3 Jahre Karenzzeit mit halbem Regelbeitrag
Bestandsselbstständige (Start vor dem Stichtag)grundsätzlich erfasstvoraussetzungslos möglichBefreiung auf Antrag
Mitglieder von Versorgungswerkennicht betroffenentfälltbestehende Pflichtmitgliedschaft bleibt
Alterssicherung der Landwirtenicht betroffenentfälltbestehende Pflichtmitgliedschaft bleibt

Stand: Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026.

Der wichtigste Punkt steht nicht in der Tabelle: Der Stichtag ist noch nicht festgelegt.

Was das kosten würde

Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Der volle Beitragssatz von 18,6 Prozent des Gewinns läge damit bei Ihnen allein. Bei einem steuerlichen Gewinn von 60.000 Euro wären das 11.160 Euro pro Jahr.

Alternativ steht der einkommensunabhängige Regelbeitrag zur Wahl. Er beläuft sich 2026 laut Deutscher Rentenversicherung auf 735,63 Euro im Monat, der halbe Regelbeitrag auf 367,82 Euro. Diesen halben Satz gibt es schon heute für Existenzgründer in den ersten Jahren – die geplante dreijährige Karenzzeit baut darauf auf.

Wie verbindlich ist das Ganze?

Der Koalitionsausschuss hat Anfang Juli 2026 beschlossen, das Empfehlungspaket in einem Gesetzespaket umzusetzen und dieses bis Ende 2026 im Bundestag zu verabschieden. Das ist eine politische Selbstverpflichtung, kein Gesetz. Weder Stichtag noch die genaue Definition von „neuer Selbstständigkeit" stehen fest, und im parlamentarischen Verfahren wird erfahrungsgemäß nachjustiert. Wirksam werden dürften die Regelungen frühestens 2027.

Unserer Erfahrung nach ist die verbreitete Sorge trotzdem berechtigt – nur an der falschen Stelle. Wer heute schon selbstständig ist, hat nach aktuellem Planungsstand die Wahl. Wer 2027 gründet, wahrscheinlich nicht.

Unser Tipp: Wenn Sie ohnehin über eine Gründung nachdenken, sprechen Sie den Zeitpunkt mit Ihrem Steuerberater durch – der Stichtag könnte über Jahrzehnte Beitragspflicht entscheiden.

Das Altersvorsorgedepot ab 2027: erstmals Zulagen für Selbstständige

Das Altersvorsorgedepot ab 2027: erstmals Zulagen für Selbstständige
Bild: Checkfox.de

Der zweite Reformstrang ist bereits abgeschlossen. Das Altersvorsorgereformgesetz passierte am 27. März 2026 den Bundestag, am 8. Mai 2026 den Bundesrat und wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab dem 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Rente, neue Riester-Verträge sind dann nicht mehr möglich.

Für Selbstständige liegt die eigentliche Neuerung in einem Detail: Die Förderberechtigung wird von der Rentenversicherungspflicht entkoppelt. Wer Einkünfte nach § 15 oder § 18 EStG erzielt, ist ab 2027 unmittelbar zulageberechtigt – ohne Umweg über einen Ehegatten, ohne Pflichtversicherung.

Die Förderung im Detail

  • Grundzulage: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Maximal 540 Euro im Jahr.
  • Kinderzulage: 1 Euro je Euro, gedeckelt auf 300 Euro pro Kind. Voll erreicht bei 25 Euro Monatsbeitrag je Kind.
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige.
  • Mindesteigenbeitrag: 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat.
  • Steuerlich: Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich Zulagen sind nach § 10a EStG als Sonderausgaben abziehbar. Ohne Kinder sind das bis zu 2.340 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerersparnis günstiger ausfällt.

Einzahlen dürfen Sie bis zu 6.840 Euro je Vertrag und Jahr, bei maximal zwei zertifizierten Verträgen. Für den Betrag oberhalb von 1.800 Euro gibt es keine Zulage, aber die steuerfreie Ansparphase: Abgeltungsteuer und Vorabpauschale fallen im Fördermantel nicht an.

Die Beitragsgarantie ist nicht mehr vorgeschrieben. Sie können zu 100 Prozent in Aktien-ETFs investieren; wer es ruhiger mag, findet weiterhin Varianten mit 80 oder 100 Prozent Garantie. Für das gesetzlich definierte Standardprodukt gilt ein Effektivkostendeckel von 1,0 Prozent pro Jahr – im Regierungsentwurf standen noch 1,5 Prozent.

MerkmalRiester-Rente (bis 2026)Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Förderberechtigung Selbstständigernur bei Pflichtversicherung oder mittelbar über den Ehegattenunmittelbar für alle Selbstständigen
GarantievorgabeBeitragsgarantie zwingendkeine Pflicht, optional 80 % oder 100 %
AnlageDeckungsstock, konservative MischfondsAktien-ETFs, Fonds, Anleihen
Grundzulage175 € starrbis 540 €, beitragsproportional
Kostendeckelkeinermax. 1,0 % Effektivkosten beim Standardprodukt
Auszahlunglebenslange RenteRente, Auszahlplan bis Alter 85 oder 30 % Kapital

Quelle: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. I 2026 Nr. 156; BMF-Informationen zur Reform.

Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Bestandsschutz und lassen sich ohne Verlust aufgelaufener Zulagen in ein Altersvorsorgedepot übertragen.

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Sie wählen zwischen einem Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr, einer lebenslangen Rente oder einer Kombination mit bis zu 30 Prozent Einmalkapital. Eine vorzeitige Auflösung gilt als förderschädlich: Zulagen und Steuervorteile müssen dann zurück.

Weiterführend: Das Altersvorsorge-Depot: Was ab 2027 gilt und für wen es sich lohnt

Weiterführend: Altersvorsorge-Versicherung: Formen, Änderungen und Strategien

Weiterführend: Wertpapierdepots vergleichen

Die Bausteine im direkten Vergleich

Die Bausteine im direkten Vergleich
Bild: Checkfox.de

Basisrente (Rürup)

Die Basisrente bleibt das steuerlich stärkste Instrument für einkommensstarke Selbstständige. Beiträge sind zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar, 2026 bis 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für zusammenveranlagte Paare.

Der Preis ist Bindung: Das Kapital ist unkündbar, nicht beleihbar, nicht frei vererblich und wird ausschließlich als lebenslange Monatsrente ab dem vollendeten 62. Lebensjahr ausgezahlt. Dafür genießt es Pfändungsschutz – dazu gleich mehr.

Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung

Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann freiwillig einzahlen. Der Beitrag lässt sich monatlich zwischen 112,16 Euro und 1.571,70 Euro frei wählen und jederzeit anpassen. Das passt gut zu schwankenden Einkommen.

Der eigentliche Wert liegt aber weniger in der Rendite als im Schutzpaket: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, Rehabilitationsleistungen, Hinterbliebenenschutz und eine jährliche Rentenanpassung. Eine eigene Kapitalrendite erwirtschaftet das Umlageverfahren nicht.

Altersvorsorgedepot

Der neue Baustein schließt die Lücke zwischen streng reglementierten Rentenverträgen und freien Sparplänen. Beiträge lassen sich aussetzen oder anpassen, was ihn für unregelmäßige Einkommen brauchbar macht.

Weiterführend: Das Altersvorsorge-Depot: Was ab 2027 gilt und für wen es sich lohnt

Weiterführend: Altersvorsorge-Versicherung: Formen, Änderungen und Strategien

Freies ETF-Depot

Maximale Flexibilität, sehr niedrige Kosten, jederzeit verfügbar und frei vererblich. Steuerlich greift die Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag, bei Aktien-ETFs abzüglich 30 Prozent Teilfreistellung. Einen Pfändungsschutz gibt es nicht.

Weiterführend: ETF-Altersvorsorge: Förderung, Steuern und Entnahme im Überblick

Betriebliche Lösungen für GmbH-Geschäftsführer

Führen Sie eine GmbH oder UG, kommen Direktzusage und pauschaldotierte Unterstützungskasse in Betracht. Die Beiträge sind auf Gesellschaftsebene Betriebsausgaben und mindern Körperschaft- und Gewerbesteuer, das Kapital kann teilweise im Unternehmen arbeiten. Der Gestaltungsaufwand ist allerdings erheblich und ohne Steuerberater kaum zu stemmen.

KriteriumBasisrente (Rürup)Freiwillige GRVAltersvorsorgedepotFreies ETF-Depot
Steuerliche Absetzbarkeit100 % bis 30.826 € / 61.652 €im Rahmen der VorsorgeaufwendungenEigenbeitrag bis 1.800 € zzgl. Zulagenkeine in der Ansparphase
Staatliche Zulagenkeinekeinebis 540 € plus Kinderzulagenkeine
Besteuerung der Auszahlungnachgelagert nach § 22 EStGnachgelagert nach § 22 EStGnachgelagert, geförderter Anteil vollAbgeltungsteuer abzgl. Teilfreistellung
Pfändungsschutznach § 851c ZPOüber § 850c ZPO in der Auszahlungkein automatischer Insolvenzschutzkeiner außerhalb des P-Kontos
Auszahlungsformnur lebenslange Rente ab 62nur lebenslange RenteRente, Auszahlplan oder 30 % Kapitalvollkommen frei
Laufende Kostenmarktüblich, tarifabhängigöffentlich-rechtlich, keine Vertriebskostenmax. 1,0 % beim Standardproduktsehr gering, ETF-TER 0,05–0,20 %
Passt gut, wenn…Grenzsteuersatz hoch, Haftungsrisiko relevantsozialer Schutz und Planbarkeit zählenZulagen mitgenommen werden sollenFlexibilität Vorrang hat

Werte für 2026 beziehungsweise ab Start des Altersvorsorgedepots 2027.

Die Tabelle zeigt ein Muster, das sich durch das ganze System zieht: Steuervorteil und Pfändungsschutz erkaufen Sie mit Verfügbarkeit.

Für die kurzfristige Reserve gehört ohnehin kein Vorsorgeprodukt ins Depot. Drei bis sechs Monatsausgaben als Puffer für Auftragsflauten und Steuernachzahlungen gehören auf ein Tagesgeldkonto.

Weiterführend: Unterschied zwischen Tagesgeld und Festgeld

Pfändungsschutz: das Kriterium, das Selbstständige oft übersehen

Als Selbstständiger haften Sie in der Regel mit Ihrem gesamten Privatvermögen für betriebliche Verbindlichkeiten. Damit wird eine Frage relevant, die Angestellte kaum beschäftigt: Was passiert mit meiner Altersvorsorge, wenn das Geschäft scheitert?

Ein Rürup-Vertrag ist nach § 851c ZPO geschützt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Leistung darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr fließen, eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen und die Ansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Ein normales Wertpapierdepot bietet diesen Schutz nicht.

Für laufende Einkünfte und Renten gelten die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO. Sie wurden mit der Bekanntmachung vom 19. März 2026 angehoben und gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.

PositionBetrag ab 01.07.2026Vorher
Unpfändbarer Grundbetrag (ohne Unterhaltspflichten)1.587,40 € pro Monat1.555,00 €
Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person+ 597,42 € pro Monat+ 585,23 €
Erhöhung für die zweite bis fünfte Person+ 332,83 € pro Monat je Person+ 326,04 €
Absolute Pfändungsobergrenze4.866,30 € pro Monat
Automatischer Basisschutz auf dem P-Kontorund 1.590,00 € pro Monatrund 1.560,00 €

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pfändungsfreigrenzen. Einkommen zwischen Grundbetrag und Obergrenze ist nur anteilig pfändbar, alles oberhalb von 4.866,30 Euro dagegen vollständig.

Merksatz: Wer unternehmerisches Risiko trägt, sollte einen Teil der Vorsorge bewusst dort parken, wo Gläubiger nicht herankommen – auch wenn das Flexibilität kostet.

Was der Fiskus im Alter zurückholt

Gesetzliche Rente und Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 EStG. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt der steuerpflichtige Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; die volle Besteuerung greift erst für den Rentenzugang 2058.

Wer 2026 erstmals Rente bezieht, versteuert 84 Prozent; 16 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei. Bei Rentenbeginn 2027 sind es 84,5 Prozent. Wichtig für die Planung: Der Freibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr einmalig in einen Eurobetrag umgerechnet und bleibt dann eingefroren. Jede spätere Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig.

Deutlich günstiger sieht es bei ungeförderten privaten Rentenversicherungen aus. Dort wird nur der Ertragsanteil besteuert, und der hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab.

Vollendetes Lebensjahr bei RentenbeginnSteuerpflichtiger Ertragsanteil
62 Jahre21 %
63 Jahre20 %
64 Jahre19 %
65 Jahre18 %
66 Jahre18 %
67 Jahre17 %

Ertragsanteile nach § 22 EStG für private Leibrenten aus versteuertem Einkommen. Der Unterschied ist beträchtlich: Bei Rentenbeginn mit 67 werden 17 Prozent der Rente besteuert statt 84 Prozent bei der geförderten Variante – dafür gab es in der Ansparphase keinen Sonderausgabenabzug.

Unser Tipp: Rechnen Sie Ihren Steuervorteil heute gegen Ihre voraussichtliche Steuerlast im Alter – bei Mieteinnahmen, Versorgungswerksrente oder Betriebsverkauf fällt die Differenz oft kleiner aus als erhofft.

Welche Strategie zu welcher Selbstständigkeit passt

Bestandsselbstständige

Nach dem aktuellen Planungsstand behalten Sie die Wahlfreiheit. Das ist eine Chance, kein Freibrief. Beobachten Sie den Stichtag und die Ausführungsbestimmungen, denn ein Opt-out dürfte fristgebunden sein. Wer sich herausoptiert, braucht eine belastbare Alternative – in der Praxis meist eine Basisrente als pfändungsgeschütztes Fundament, ergänzt um Kapitalmarktbausteine.

Neugründer

Kalkulieren Sie die Beitragslast von Anfang an in die Liquiditätsplanung ein. In den ersten drei Jahren wären es nach dem Kommissionsvorschlag rund 368 Euro im Monat, danach der volle Regelbeitrag von rund 736 Euro oder 18,6 Prozent des Gewinns. Ab 2027 sollten Sie zusätzlich die Zulagen im Altersvorsorgedepot mitnehmen: 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 150 Euro im Monat, sichern die volle Grundzulage von 540 Euro.

Gutverdiener und GmbH-Geschäftsführer

Ab einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent entfaltet die Basisrente ihren größten Hebel. Für Gesellschafter-Geschäftsführer lohnt zusätzlich der Blick auf Direktzusage und Unterstützungskasse, weil sich damit Steuerlast auf Unternehmensebene senken und Liquidität im Betrieb halten lässt.

Schwankende Einkommen und Solo-Selbstständige

Hier zählt Anpassbarkeit mehr als der maximale Steuervorteil. Freiwillige GRV-Beiträge lassen sich monatlich verändern, Depot-Sparraten aussetzen. Ein hoher fester Rürup-Beitrag, den Sie in einem schwachen Jahr nicht bedienen können, ist die schlechtere Lösung.

Was vor der Altersvorsorge kommt

  • ein Liquiditätspuffer von drei bis sechs Monatsausgaben
  • die Absicherung der Arbeitskraft – ohne Einkommen läuft kein Sparplan weiter
  • die Klärung, ob und wie Sie im Fall einer Erwerbsminderung abgesichert sind

Gerade der zweite Punkt wird unterschätzt: Wer nie in die gesetzliche Rente eingezahlt hat, hat auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Weiterführend: Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Häufige Fallstricke

FallstrickWas dann passiertSo vermeiden Sie es
Die Firma ist die AltersvorsorgeDer erhoffte Verkaufserlös bleibt aus, die Vorsorge ist nullVorsorge außerhalb des Betriebs aufbauen, unabhängig vom Unternehmenswert
Rürup zu hoch angesetztBeiträge sind in schwachen Jahren nicht bedienbar, das Kapital bleibt gebundenBeitrag am gesicherten Mindesteinkommen ausrichten, Zuzahlungen flexibel leisten
Alles im freien DepotBei Insolvenz greifen Gläubiger auf die Altersvorsorge zuPfändungsgeschützten Sockel nach § 851c ZPO aufbauen
Erwerbsminderung nicht abgesichertKein Anspruch aus der gesetzlichen Rente, kein ErsatzeinkommenPrivaten Schutz prüfen oder GRV-Anwartschaften erhalten
Riester-Vertrag unbeobachtetTeurer Altvertrag läuft weiter, obwohl eine Übertragung möglich wäreVertrag 2026 prüfen und Übertragung ins Altersvorsorgedepot vorbereiten
Geplante Beitragspflicht ignoriertAb dem vierten Jahr fehlt Liquidität für den vollen BeitragBeitragslast frühzeitig in die Jahresplanung aufnehmen
Gefördertes Depot vorzeitig aufgelöstZulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werdenNur Beträge einzahlen, die bis zur Rente entbehrlich sind

Auffällig ist:

Die meisten Probleme entstehen nicht durch das falsche Produkt, sondern durch fehlende Trennung zwischen Betriebsvermögen, Liquiditätsreserve und Altersvorsorge.

Fazit: Wahlfreiheit nutzen, solange sie besteht

Die Altersvorsorge für Selbstständige wird in den kommenden Jahren verbindlicher. Das Altersvorsorgedepot ist beschlossene Sache und bringt Selbstständigen ab 2027 erstmals direkten Zugang zu staatlichen Zulagen. Die Rentenversicherungspflicht ist noch nicht Gesetz, aber politisch fest verabredet.

  • Bestandsselbstständige sollten den Stichtag verfolgen und ihre Vorsorge so aufstellen, dass ein Opt-out überhaupt vertretbar ist.
  • Neugründer planen die Beitragslast am besten von Tag eins ein.
  • Die Basisrente bleibt für hohe Steuersätze und Haftungsrisiken der stärkste Baustein.
  • Das Altersvorsorgedepot ist ab 2027 der günstigste Weg, Zulagen und Kapitalmarktrendite zu verbinden.

Welche Mischung für Sie passt, hängt von Gewinn, Rechtsform, Haftungsrisiko und Alter ab. Bei größeren Beträgen und bei der Frage nach einem Opt-out lohnt sich eine unabhängige Beratung, bevor Sie sich langfristig binden.

Was nun?

Ein guter erster Schritt ist der flexible Teil Ihrer Vorsorge, weil er sich ohne lange Bindung aufsetzen lässt: Vergleichen Sie Wertpapierdepots auf Checkfox – kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie unsicher sind, welche Kombination aus Basisrente, gesetzlicher Rente und Depot zu Ihrer Situation passt, ordnen unsere Experten das gerne mit Ihnen ein.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Selbstständiger bald zwingend in die Rentenversicherung einzahlen?

Nach heutigem Stand nicht. Die Rentenversicherungspflicht ist eine Empfehlung der Alterssicherungskommission vom Juni 2026, die die Regierung in einem Gesetzespaket bis Ende 2026 umsetzen will. Erst dann steht fest, ab welchem Stichtag sie gilt und wie das Opt-out für bereits Selbstständige ausgestaltet ist.

Lohnt sich die Rürup-Rente noch, wenn die Pflicht kommt?

Für viele ja – aus zwei Gründen. Sie bleibt bei hohen Steuersätzen das stärkste Absetzungsinstrument, und sie gilt als die naheliegende Alternativvorsorge, mit der sich ein Opt-out begründen lässt. Die Bindung des Kapitals bleibt allerdings bestehen.

Kann ich mein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot mitnehmen?

Ja. Bestehende Verträge lassen sich ohne Verlust der bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile übertragen. Alternativ führen Sie den Vertrag unter Bestandsschutz weiter oder stellen ihn beitragsfrei. Welche Variante günstiger ist, hängt stark von den Kosten Ihres Altvertrags ab.

Reicht ein ETF-Depot als komplette Altersvorsorge?

Als alleinige Lösung hat es zwei Schwächen: keinen Pfändungsschutz und keine Absicherung gegen Erwerbsminderung. Als Renditebaustein neben einer geschützten Basis ist es dagegen schwer zu schlagen – niedrige Kosten, volle Verfügbarkeit, frei vererblich.

Was passiert mit meiner Altersvorsorge in der Insolvenz?

Das hängt vom Produkt ab. Ein Rürup-Vertrag, der die Bedingungen des § 851c ZPO erfüllt, ist in der Ansparphase geschützt. Guthaben im freien Wertpapierdepot ist es nicht. Bei laufenden Auszahlungen greifen die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO.

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