Die kurze Antwort lautet: nein – zumindest nicht als vollständige Todesfallleistung. Eine Sterbegeldversicherung ist auf den Todesfall ausgelegt und zahlt die volle Versicherungssumme grundsätzlich nur dann aus, wenn die versicherte Person verstorben ist. Wer das Kapital zu Lebzeiten abrufen möchte, hat lediglich eine reale Option: die Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswerts – und der liegt fast immer deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was tatsächlich möglich ist, was dabei finanziell auf dem Spiel steht – und welche Alternativen es für Sie gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine vorzeitige Auszahlung der vollen Versicherungssumme zu Lebzeiten ist nicht möglich – die Sterbegeldversicherung ist eine Todesfallversicherung, keine Sparanlage mit Erlebensfallleistung.
- Die einzige standardmäßige Option für eine Auszahlung zu Lebzeiten ist die Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswerts – dieser liegt besonders in frühen Jahren weit unter den eingezahlten Beiträgen.
- ERGO und vereinzelte andere Anbieter bieten optionale Flex-Modelle an: Am Ende der Beitragszahlungsdauer kann das Guthaben ausgezahlt werden – der Versicherungsschutz endet dann aber.
- Wartezeiten von 6–36 Monaten bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung: Bei Tod in der Wartezeit gibt es oft nur eine Beitragsrückerstattung minus Kosten.
- Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich: Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht, besonders bei älterem Abschlussalter. Eine Kündigung ist fast nie die beste Lösung.
- Bessere Alternativen: Beitragsfreistellung, Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto oder Sparpläne mit klarer Zweckbindung.
Was ist eine Sterbegeldversicherung – und warum zahlt sie nicht zu Lebzeiten?
Eine Sterbegeldversicherung (auch Sterbeversicherung oder Beerdigungsversicherung) ist eine kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall. Sie dient ausschließlich dazu, Hinterbliebenen die Bestattungskosten zu erleichtern – die in Deutschland je nach Region und Ausstattung zwischen 6.000 und 13.000 Euro betragen können. Seit der Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung zum 1. Januar 2004 gibt es keine staatliche Pauschale mehr für Bestattungskosten.
Die Versicherungssumme beträgt meistens 4.000–10.000 Euro, manchmal bis zu 20.000 Euro, und wird nach dem Tod der versicherten Person an einen benannten Bezugsberechtigten (Angehörige oder direkt den Bestatter) ausgezahlt.
Warum keine Lebendauszahlung? Rechtlich gilt: Die Leistungspflicht des Versicherers entsteht nach § 166 VVG mit dem Tod der versicherten Person. Eine vorzeitige Vollauszahlung würde den Risikocharakter der Versicherung aufheben – und ist in keinen Standard-AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) vorgesehen.
Was Sie wirklich zu Lebzeiten abrufen können: Der Rückkaufswert

Die einzige praktikable Möglichkeit, als Versicherungsnehmer zu Lebzeiten Geld aus der Police zu erhalten, ist die Kündigung des Vertrags. Was Sie dann erhalten, ist der Rückkaufswert – das angesparte Deckungskapital abzüglich Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Risikoprämien und eventuellen Stornoabzügen.
Ausnahme SOLIDAR:
Manche Anbieter wie SOLIDAR zahlen unter bestimmten Bedingungen bis zu 95 % des Deckungskapitals bei Kündigung. Das ist überdurchschnittlich gut – aber noch immer ein Verlust gegenüber der Todesfallleistung.
Auszahlung zu Lebzeiten vs. im Todesfall: Der direkte Vergleich

Die Auszahlung nach Todesfall ist bei Sterbegeldversicherungen üblich. Sie hilft, die Kosten für die Bestattung schnell zu decken und bietet finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen. Die Wartezeit variiert oft zwischen 12 und 36 Monaten. Sie muss in der Regel abgewartet werden, bevor die Versicherung ihre Leistungen bereitstellt. Wenn kein spezifischer Bezugsberechtigter festgelegt ist, greift die gesetzliche Erbfolge. So wird die Auszahlung über die Erbfolge abgewickelt.
Die Sterbegeldauszahlung zu Lebzeiten ist eher die Ausnahme. Sie wird meist nur unter strengen Bedingungen, wie schwerer Krankheit, gewährt. Die Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist es, nach einem Todesfall schnell finanzielle Hilfe zu bieten.
Alternativen zur Kündigung: Was Sie stattdessen tun können

Eine Kündigung sollte nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen. Diese Alternativen sind in den meisten Situationen sinnvoller:
Stundung und Beitragsfreistellung als Alternative zur Kündigung
Stundung der Beiträge oder Beitragsfreistellung sind gute Alternativen zur Kündigung.
- Bei Stundung werden die Zahlungen vorübergehend eingefroren.
- Die Beitragsfreistellung setzt die Versicherung in einen Zustand ohne Beitragspflicht, mit angepasster Leistung.
Die Bedingungen für diese beiden Optionen variieren, bieten aber oft einen Versicherungsschutz ohne laufende Zahlungen.
Die Entscheidung, eine Sterbegeldversicherung zu kündigen, sollte gut überlegt sein. Es ist wichtig, mit dem Versicherer zu sprechen und alle Optionen zu prüfen. Ein Marktvergleich hilft, die beste Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.
So läuft eine Kündigung ab

Wenn Sie nach sorgfältiger Abwägung dennoch kündigen möchten:
- Schriftliche Kündigung per Einschreiben oder über das Online-Portal des Versicherers – mit Versicherungsnummer und Angabe des Kündigungsdatums
- Versicherer berechnet den Rückkaufswert – meist innerhalb von 4–6 Wochen
- Auszahlung auf Ihr Konto (oder an den Bezugsberechtigten, falls ein unwiderrufliches Bezugsrecht besteht)
- Meldung ans Finanzamt durch den Versicherer bei steuerpflichtigen Erträgen möglich
Benötigte Unterlagen: Versicherungsschein (Original), Personalausweis, ggf. Vollmacht bei Vertretung.
Wer über die Kündigung einer Sterbegeldversicherung nachdenkt, muss die finanziellen Folgen genau bedenken. Der Rückkaufswert bei Kündigung ist oft niedriger als die Beiträge, die man bereits gezahlt hat. Das bedeutet, dass Sie bei einer vorzeitigen Kündigung finanziell verlieren. Besonders in den ersten Jahren nach Abschluss kann der Rückkaufswert niedrig sein oder gar nicht vorhanden sein.
Rückkaufswert und finanzielle Verluste
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei Kündigung zurückbekommen. Er liegt oft unter den gezahlten Prämien, was zu finanziellen Einbußen führt. Die Rückerstattung variiert je nach Vertrag und Vertragsdauer.
Tipp: Fordern Sie vor der Kündigung eine aktuelle Rückkaufswert-Tabelle vom Versicherer an – so kennen Sie den genauen Betrag, den Sie erhalten würden.
Steuerliche Aspekte

Auszahlung im Todesfall: In der Regel einkommensteuerfrei für die Hinterbliebenen. Die Erbschaftsteuer fällt normalerweise nicht an, solange ein Bezugsberechtigter benannt ist – die Leistung fließt dann außerhalb des Nachlasses direkt an diesen.
Auszahlung durch Kündigung zu Lebzeiten:
- Wenn der Rückkaufswert die eingezahlten Beiträge übersteigt, sind die Erträge (die Differenz) abgeltungsteuerpflichtig: 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer.
- Bei Altverträgen vor 2005 gelten günstigere Regelungen.
- In der Praxis entsteht bei Kündigung häufig kein Ertrag über den eingezahlten Beiträgen – damit fällt in solchen Fällen auch keine Steuer an.
Sonderfall Abtretung an Bestatter: Bei Zweckbindung durch die Abtretung an einen Bestatter kann es erbschaftsteuerliche Auswirkungen geben. BFH-Urteile sind hierbei zu beachten.
Hinweis: Lassen Sie steuerliche Fragen im Einzelfall von einem Steuerberater klären.
Weiterführend: Ist eine Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?
Risiken und Verbraucherschutz-Hinweise

Verbraucherzentrale-Standpunkt (Januar 2025, gültig April 2026):
- Sterbegeldversicherungen rechnen sich für viele Versicherte rechnerisch nicht.
- Als Alternative wird ausdrücklich der Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto empfohlen.
Weiterführend: Ab wann macht eine Sterbegeldversicherung Sinn?
Vor- und Nachteile der Kündigung zu Lebzeiten

Alternativen zur Sterbegeldversicherung

Wenn Sie grundsätzlich überlegen, ob die Sterbegeldversicherung für Sie das richtige Instrument ist, lohnt sich der Blick auf diese Alternativen:
- Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto: Direkt beim Bestatter abschließen – Ihre Beiträge landen auf einem gesetzlich geschützten Treuhandkonto und sind klar zweckgebunden für die Bestattung. Kein Versicherungsrisiko, kein Rückkaufswert-Problem.
- Sparpläne oder Tagesgeldkonto: Eigenes Ansparen mit klarer Zweckbindung (z.B. separates Konto „Bestattungskosten"). Volle Verfügbarkeit, keine Kosten.
- Risikolebensversicherung: Günstiger bei jüngeren Personen; aber befristet und nicht auf Bestattungskosten ausgerichtet.
- Sterbekassen (VVaG): Manchmal bessere Rendite als Sterbegeldversicherung – aber geringerer Insolvenzschutz.
- Soziale Hilfen: Das Sozialamt kann in Härtefällen Bestattungskosten übernehmen (nachrangig, mit Bedürftigkeitsprüfung).
Ausnahmen und besondere Bedingungen der Auszahlung

In der Welt der Sterbegeldversicherungen gibt es spezifische Voraussetzungen und Regelungen. Diese sind besonders wichtig bei Auszahlungen unter besonderen Umständen, wie einem Unfalltod. Die Wartezeitregelungen und die Leistung bei Unfall spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Auszahlung bei Unfalltod während der Wartezeit
Normalerweise gibt es eine Wartezeit von 6 bis 36 Monaten bei Sterbegeldversicherungen. Doch es gibt eine Ausnahme: der Unfalltod. Tritt der Tod als direkte Folge eines Unfalls ein, wird die Wartezeit oft außer Kraft gesetzt. Die Leistung der Versicherung ist dann sofort wirksam.
Besonders vorteilhaft ist die Regelung des doppelten Sterbegeldes bei Unfalltod. Einige Tarife bieten diese Regelung an. Sie ermöglicht die Auszahlung des doppelten der vereinbarten Versicherungssumme. Das ist eine erhebliche finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen.
Die Bedeutung der Wartezeit bei Sterbegeldversicherungen
Wartezeitregelungen sind zentraler Bestandteil vieler Sterbegeldversicherungen. Sie schützen Versicherungsgesellschaften vor zu frühen Leistungsauszahlungen. Bei Krankheiten oder anderen natürlichen Todesursachen muss die Frist gewöhnlich abgewartet werden. Es ist daher essentiell, diese Bedingungen genau zu verstehen. Man muss prüfen, welche Leistungen im speziellen Fall eines Unfalltodes gelten.
Unabhängig von der Unfalltod-Regelung sollten alle versicherungsrelevanten Umstände und Bedingungen geprüft werden. Wichtig ist auch, dass alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. So wird eine schnelle und reibungslose Auszahlung gewährleistet.
Alternativ bieten sich Sterbegeldversicherungen ohne Wartezeit an. Diese versprechen einen direkten Schutz und unterstützen die Angehörigen direkt bei der sofortigen Deckung der Bestattungskosten.
Die Versicherungssumme: Wer erhält sie und wann?

Die richtige Wahl der Bezugsberechtigten ist entscheidend, wenn es um die Abwicklung einer Sterbegeldversicherung geht. Hier erfahren Sie, wer typischerweise als Begünstigte fungiert und unter welchen Bedingungen die Auszahlung erfolgt.
Die Bestimmung der Bezugsberechtigten
Der Versicherungsnehmer bestimmt, wer die Versicherungssumme erhält. Man kann die Auswahl jederzeit ändern, wenn die Rechte widerruflich sind. So bleibt die Flexibilität für den Versicherungsnehmer erhalten, sich an Veränderungen anzupassen.
Auszahlung gegen Erbschein nach Erbfolge
Ohne einen spezifischen Begünstigten erfolgt die Auszahlung nach der gesetzlichen Erbfolge. Ein Erbschein ist dabei notwendig. Dies kann Zeit und Kosten verursachen und zu Verzögerungen bei der Auszahlung führen.
Weiterführend: Auszahlung der Sterbegeldversicherung ohne Erbschein: Ist das möglich?
Übertragung des Bezugsrechts auf ein Bestattungsunternehmen
Sie können auch das Bezugsrecht an ein Bestattungsunternehmen übertragen. So wird die Versicherungssumme direkt an den Bestatter ausgezahlt. Dies ermöglicht eine schnelle und korrekte Durchführung der Bestattung nach den Wünschen des Versicherungsnehmers.
Fazit: Wann lohnt sich eine Auszahlung zu Lebzeiten?

Fast nie. Eine Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten aufzulösen, bedeutet in der Regel einen erheblichen finanziellen Verlust und den vollständigen Wegfall des Schutzes für die Hinterbliebenen.
In welchen Ausnahmefällen kann eine Kündigung trotzdem sinnvoll sein?
- Akuter finanzieller Notfall ohne andere Möglichkeiten
- Die Police besteht seit vielen Jahren und der Rückkaufswert ist substanziell
- Die Absicherung für Hinterbliebene ist durch andere Mittel gesichert
Was stattdessen tun:
- Beitragsfreistellung prüfen: Schutz bleibt erhalten, Beiträge entfallen.
- Rückkaufswert-Tabelle anfordern: Vor jeder Entscheidung den aktuellen Betrag kennen.
- Unabhängige Beratung: Verbraucherzentrale oder Finanzberater ohne Provisionsinteresse.
- Alternativen vergleichen: Bestattungsvorsorgevertrag als oft bessere Option.
Was nun?
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten auszahlen lassen?
Nein – nicht als volle Versicherungssumme. Die einzige Möglichkeit ist die Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswerts, der fast immer deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Ausnahme: Tarife mit Flex-Option (z.B. ERGO) erlauben am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Auszahlung des Guthabens – der Versicherungsschutz endet dann jedoch.
Was ist der Rückkaufswert bei einer Sterbegeldversicherung?
Der Rückkaufswert ist das angesparte Deckungskapital abzüglich aller Kosten (Abschluss, Verwaltung, Risikoprämie, ggf. Stornoabzug). In den ersten Jahren ist er sehr niedrig oder null. Nach 15 Jahren können es 70–95 % der eingezahlten Beiträge sein – aber es bleibt fast immer ein Verlust gegenüber der Todesfallleistung.
Was passiert bei Kündigung mit dem Versicherungsschutz?
Er erlischt vollständig. Ab dem Kündigungsdatum besteht kein Schutz mehr. Hinterbliebene erhalten im Todesfall keine Leistung. Ein Neuabschluss im Alter ist deutlich teurer und mit neuen Wartezeiten verbunden.
Ist die Auszahlung bei Kündigung steuerpflichtig?
Nur wenn der Rückkaufswert die eingezahlten Beiträge übersteigt. Diese Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer). In der Praxis entsteht bei früher Kündigung häufig kein Ertrag – damit fällt keine Steuer an. Bei Altverträgen vor 2005 gelten günstigere Regeln.
Was ist besser: Kündigung oder Beitragsfreistellung?
Fast immer die Beitragsfreistellung. Sie beendet die Beitragszahlungen, erhält aber den Versicherungsschutz auf reduziertem Niveau. Sie behalten den Schutz für Hinterbliebene und riskieren keinen Verlust des angesparten Kapitals durch Stornoabzüge.
Wann lohnt sich eine Sterbegeldversicherung überhaupt?
Am ehesten für ältere Personen, die keine Gesundheitsprüfung bestehen würden (Sterbegeldversicherungen nehmen oft ohne Prüfung an), eine feste Summe für Bestattungskosten sichern wollen und die Beiträge langfristig zahlen können. Die Verbraucherzentrale warnt generell vor der Unrentabilität – als Alternative wird der Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto bevorzugt. Weiterführend: Ab wann macht eine Sterbegeldversicherung Sinn?
Was ist das Ziel einer Sterbegeldversicherung?
Das Ziel ist es, den Angehörigen finanzielle Entlastung zu bieten. Sie deckt die Kosten einer Bestattung. So werden die Hinterbliebenen nicht mit den Kosten belastet.
Wer ist versicherungsberechtigt und wer zählt zu den Begünstigten einer Sterbegeldversicherung?
Jede Person kann sich selbst versichern lassen. Als Begünstigte können nahe Angehörige, Freunde oder Bestattungsunternehmen festgelegt werden. Die Wahl liegt beim Versicherungsnehmer.
Wann wird eine Sterbegeldversicherung normalerweise ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach dem Todesfall, um die Bestattungskosten zu decken. Es gibt Wartezeiten von 12 bis 36 Monaten.
Welche Ausnahmen für eine Auszahlung während der Wartezeit gibt es?
Bei Unfalltod innerhalb der Wartezeit gibt es Ausnahmen. Viele Tarife bieten eine Auszahlung der vollen oder doppelten Versicherungssumme. Die genauen Bedingungen sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.













