Wussten Sie, dass die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mit einem klar benannten Bezugsberechtigten in der Regel innerhalb von wenigen Tagen erfolgt – komplett ohne Erbschein? Fehlt dieser Eintrag im Vertrag, fällt die Leistung in den Nachlass, ein Erbschein wird Pflicht, und die Hinterbliebenen warten Wochen bis Monate auf das Geld. Genau dann, wenn jede Woche zählt, um Bestattungskosten von 5.000 bis 13.000 Euro bezahlen zu können.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann die Auszahlung ohne einen Erbschein funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen – und welche Fallstricke Sie vermeiden müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Erbschein möglich: Wenn ein Bezugsberechtigter namentlich oder funktional im Vertrag benannt ist, erfolgt die Auszahlung direkt an diese Person – außerhalb des Nachlasses, ohne Erbschein.
- Auszahlungsdauer mit Bezugsberechtigtem: In der Regel 5–14 Tage nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.
- Ohne Bezugsberechtigten: Die Leistung fällt in den Nachlass, ein Erbschein ist nötig – das dauert 4–12 Wochen und kostet je nach Nachlasswert mehrere hundert Euro.
- BFH-Urteil II R 31/21 (10.07.2024): Bei Abtretung an ein Bestattungsunternehmen erhöht der Sachleistungsanspruch den Nachlasswert – aber die tatsächlichen Bestattungskosten sind in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar.
- Einkommensteuer: Die Auszahlung ist steuerfrei.
- Testsieger: LV 1871 (kurze Wartezeiten, bis 20.000 €), ERGO, CosmosDirekt – alle betonen schnelle Auszahlung ohne Erbschein.
Warum der Bezugsberechtigte so entscheidend ist
Die Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung auf den Todesfall. Das Bezugsrecht regelt, wer nach dem Tod der versicherten Person die Leistung erhält. Dieses Recht ist in den §§ 159 ff. VVG geregelt und ermöglicht eine direkte Auszahlung außerhalb des Nachlasses.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Bezugsberechtigter benannt, hat diese Person einen eigenen Vertragsanspruch gegenüber dem Versicherer – unabhängig vom Erbrecht. Das Geld fließt direkt an sie, ohne dass ein Nachlassgericht oder Notar involviert werden muss.
Ist kein Bezugsberechtigter benannt, gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1922, 1924 ff. BGB: Die Leistung wird Teil des Nachlasses – und die Erben müssen ihre Erbberechtigung durch einen Erbschein nachweisen.
Die Wahlmöglichkeiten bei der Festlegung
Als Versicherungsnehmer haben Sie die Freiheit, den Bezugsberechtigten selbst zu bestimmen. Es gibt verschiedene Optionen:
- Ehepartner oder Lebenspartner
- Kinder oder andere Familienangehörige
- Freunde
- Das Bestattungsunternehmen
Sonderregelungen bei fehlenden direkten Verwandten
Wenn keine direkten Verwandten vorhanden sind, gibt es Alternativen. Sie können:
- Einen engen Freund als Bezugsberechtigten einsetzen
- Eine gemeinnützige Organisation wählen
- Das Bestattungsunternehmen direkt benennen
Wichtig ist, dass Sie Ihre Entscheidung dem Versicherer schriftlich mitteilen. So stellen Sie sicher, dass die Auszahlung im Todesfall reibungslos erfolgt.
Der direkte Vergleich: Mit vs. ohne Bezugsberechtigten

Unsere Empfehlung:
- Legen Sie immer namentlich oder funktional (z.B. „die Person, die die Bestattung organisiert") einen Bezugsberechtigten fest.
- Das widerrufliche Bezugsrecht bietet maximale Flexibilität – Sie können es jederzeit ändern.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Praxistipp:
- Viele Bestatter übernehmen die Koordination mit dem Versicherer – das spart den Hinterbliebenen in einer emotional belastenden Phase erheblichen Aufwand.
- Fragen Sie Ihren Bestatter direkt, ob er diesen Service anbietet.
- Immer mehr Versicherer akzeptieren zudem die digitale Einreichung per E-Mail oder Online-Portal.
Ablauf der Auszahlung ohne Erbschein

Fristen: Manche Versicherer verlangen die Antragstellung innerhalb von 1–3 Monaten nach dem Todesfall. Prüfen Sie die AVB Ihres Vertrags.
Die Notwendigkeit einer zeitnahen Auszahlung
Eine schnelle Auszahlung der Sterbegeldversicherung ist entscheidend. Die Bestattungskosten fallen unmittelbar an und müssen zügig beglichen werden. Um das Sterbegeld beanspruchen zu können, sind bestimmte Dokumente nötig. Dazu gehören der Versicherungsschein, die Sterbeurkunde und manchmal ein Erbschein.
Die Sterbegeldversicherung auszahlen zu lassen, kann bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen innerhalb weniger Tage erfolgen. Dies hilft den Angehörigen, sich auf die Trauerarbeit zu konzentrieren, ohne finanzielle Sorgen.
Weiterführend: Auszahlung der Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten: Ist das möglich?
Wartezeiten: Was gilt in der Anfangsphase?

Beachten Sie, dass bei Tod durch Suizid in den ersten drei Versicherungsjahren die Auszahlung verweigert werden kann. Zudem ist eine regelmäßige Beitragszahlung wichtig, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Die Versicherungssumme wird nur bei Vorlage aller erforderlichen Dokumente ausgezahlt.
Anbieter im Überblick

Quelle: MORGEN & MORGEN Ratings, SeguraLife Tests, Anbieter-Informationen, Stand April 2026
Steuerliche Aspekte

Einkommensteuer: Die Auszahlung ist vollständig einkommensteuerfrei.
Erbschaftsteuer: Bei klar benanntem Bezugsberechtigten gehört die Leistung in der Regel nicht zum Nachlass – keine Erbschaftsteuer. Die Freibeträge (500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder) spielen bei normalen Sterbegeldbeträgen ohnehin keine Rolle.
Weiterführend: Ist eine Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?
BFH-Urteil II R 31/21 (10.07.2024) – wichtig bei Abtretung an Bestatter:
Wenn die Sterbegeldversicherung an ein Bestattungsunternehmen abgetreten wird (die Bestattung also als Sachleistung erbracht wird), gilt:
- Der Sachleistungsanspruch erhöht den Nachlasswert
- Im Gegenzug sind die tatsächlichen Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar – nicht nur die frühere Pauschale von 10.300 €
Das BFH-Urteil stärkt damit faktisch die steuerliche Stellung der Hinterbliebenen bei dieser Vertragsgestaltung.
Sozialhilfe/Pflegeheimkosten: Die Sterbegeldversicherung wird oft nicht als anzurechnendes Vermögen gewertet, wenn sie zweckgebunden für die Bestattung eingesetzt wird.
Steuerliche Besonderheiten
Ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie selbst Versicherungsnehmer und versicherte Person sind, ist die Leistung nicht erbschaftsteuerpflichtig. Bei Ehepaaren ist es ratsam, vertraglich festzulegen, wer bei Tod des Partners neuer Versicherungsnehmer wird. Unverheiratete Paare sollten den Lebenspartner namentlich als Begünstigten nennen.
Häufige Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden

Fazit: So sichern Sie die schnelle Auszahlung

Die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung ohne Erbschein ist der Standardweg – wenn der Bezugsberechtigte korrekt eingetragen ist. Das spart Zeit, Kosten und Nerven in einer ohnehin belastenden Situation.
Drei Dinge sind dafür entscheidend:
- Bezugsberechtigten klar benennen – namentlich oder funktional (z.B. „Bestatter, der die Bestattung durchführt"). Regelmäßig auf Aktualität prüfen.
- Unterlagen griffbereit halten – Versicherungsschein, Sterbeurkunde und Todesursachenbescheinigung sind die drei zentralen Dokumente. Hinterbliebene sollten wissen, wo sie zu finden sind.
- Bestatter einbinden – Er kann die Kommunikation mit dem Versicherer übernehmen und die Unterlagen koordinieren.
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Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung immer einen Erbschein?
Nein. Wenn ein Bezugsberechtigter namentlich im Vertrag benannt ist, zahlt der Versicherer direkt an diese Person – ohne einen Erbschein. Fehlt diese Angabe, fällt die Leistung in den Nachlass und ein Erbschein wird erforderlich. Das ist der häufigste vermeidbare Fehler.
Wie lange dauert die Auszahlung nach dem Tod?
Mit vollständigen Unterlagen und benanntem Bezugsberechtigten: 5–14 Tage. Ohne Bezugsberechtigten mit Erbschein: 4–12 Wochen oder länger.
Was sind die wichtigsten Unterlagen für die Auszahlung?
Versicherungsschein, amtliche Sterbeurkunde, Todesursachenbescheinigung, Identitätsnachweis des Bezugsberechtigten und Bankverbindung. Viele Versicherer akzeptieren diese Dokumente heute digital.
Kann ich den Bestatter als Bezugsberechtigten einsetzen?
Ja. Sie können direkt einen Bestatter als Bezugsberechtigten benennen – die Leistung fließt dann direkt für die Bestattungskosten. Beachten Sie dabei das BFH-Urteil von 2024: Bei Abtretung erhöht sich formal der Nachlasswert, die realen Bestattungskosten sind aber in voller Höhe abziehbar.
Ist die Auszahlung steuerpflichtig?
Nein. Die Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei. Erbschaftsteuer fällt bei klar benanntem Bezugsberechtigten normalerweise nicht an, da die Leistung außerhalb des Nachlasses steht. Weiterführend: Ist eine Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?
Was passiert, wenn der Bezugsberechtigte vor dem Versicherten stirbt?
Dann fällt die Leistung ohne neue Regelung in den Nachlass – und ein Erbschein wird benötigt. Benennen Sie deshalb immer einen Ersatzbegünstigten (z.B. „subsidiär: Kinder zu gleichen Teilen") oder aktualisieren Sie den Vertrag nach solchen Ereignissen.












