Wussten Sie, dass Berlin kein eigenes Zuschussprogramm für Wärmepumpen hat? Was die Investitionsbank Berlin anbietet, sind zinsgünstige Darlehen – keine Zuschüsse. Der eigentliche Zuschuss kommt vollständig vom Bund.
Wichtiger als die Förderfrage ist in Berlin ohnehin eine andere: Seit dem 16. Juni 2026 liegt der Wärmeplan vor, und er teilt die Stadt in drei Gebietstypen. In welchem Ihr Haus liegt, entscheidet darüber, ob eine Wärmepumpe überhaupt die richtige Lösung ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Berlin hat kein eigenes Wärmepumpen-Zuschussprogramm. Der Zuschuss kommt über KfW Programm 458 vom Bund – bis zu 80 %, maximal 22.400 €.
- Die IBB bietet ergänzend zinsgünstige Darlehen – etwa „Wohnraum modernisieren" oder „Effiziente GebäudePLUS". Direktzuschüsse gibt es dort derzeit nicht.
- SolarPLUS ist ein Photovoltaik-Programm, kein Wärmepumpenprogramm. Es wurde am 8. Januar 2026 mit 13 Mio. € neu aufgelegt.
- Der Berliner Wärmeplan vom 16. Juni 2026 unterscheidet Fernwärme-Vorranggebiete, dezentrale Gebiete und Prüfgebiete. Nur in den dezentralen Gebieten ist die Wärmepumpe die vorgesehene Lösung.
- Berlin ist Fernwärmestadt: Rund 700.000 Wohnungen hängen am größten Netz Westeuropas. Ein Drittel der Gebäude liegt in dezentralen Gebieten – auf sie entfallen aber nur 6 % des Wärmebedarfs.
- Für Vermieter gelten 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten – in einer Stadt mit hohem Mieteranteil ein zentraler Punkt.
- Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden.
Der erste Schritt: In welchem Gebiet liegt Ihr Haus?
Anders als in den meisten deutschen Städten steht in Berlin am Anfang keine technische, sondern eine geografische Frage. Der Senat hat am 16. Juni 2026 den gesamtstädtischen Wärmeplan beschlossen – das Ergebnis eines zweijährigen Verfahrens.
Der Plan gliedert die Stadt in drei Gebietstypen:
Eine Zahl ordnet das Verhältnis ein: Rund ein Drittel der Berliner Gebäude liegt in dezentralen Gebieten – auf sie entfallen aber nur sechs Prozent des Gesamtwärmebedarfs. Das sind überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser am Stadtrand. Der Geschosswohnungsbau in der Innenstadt hängt dagegen fast durchgängig an der Fernwärme.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie ein Haus in Zehlendorf, Köpenick oder Pankow-Nordost besitzen, ist die Wärmepumpe der Regelfall. Wenn Sie ein Mietshaus in Kreuzberg oder Prenzlauer Berg besitzen, ist der Fernwärmeanschluss die realistischere Option – und Sie sollten prüfen, wann Ihr Quartier drankommt, bevor Sie in eine eigene Anlage investieren.
Wichtig zur Einordnung: Der Wärmeplan begründet keinen Anschlusszwang. Er ist ein Planungsinstrument und legt fest, wo das Land investiert. Ein Anschluss- und Benutzungszwang wäre nur über eine gesonderte Satzung möglich.
Warum Berlin hier eine Sonderrolle hat
Im Mai 2024 hat das Land Berlin die frühere Vattenfall Wärme Berlin für 1,39 Milliarden Euro übernommen und in Berliner Energie und Wärme AG (BEW) umbenannt. Damit ist der Senat Eigentümer, Planer und Aufsicht des Fernwärmenetzes in einer Hand.
Das Netz umfasst rund 2.000 Kilometer und versorgt etwa 700.000 Wohnungen – es ist das größte Westeuropas. Bis 2030 plant die BEW Investitionen im Milliardenbereich, um es auf klimaneutrale Erzeugung umzubauen. Das Ziel des Wärmeplans: Bis 2045 sollen 95 Prozent der Berliner Wärme über Wärmenetze und Wärmepumpen gedeckt werden.
Die Rekommunalisierung ist dabei kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung dafür, den Umbau überhaupt steuern zu können. Für Eigentümer heißt das: Die Fernwärme in Berlin hat eine belastbarere Perspektive als in Städten, wo das Netz einem privaten Versorger gehört.
Die Bundesförderung: Hier kommt der Zuschuss her

Da Berlin keinen eigenen Zuschuss zahlt, ist KfW Programm 458 die einzige Quelle für nicht rückzahlbare Mittel. Am 21. Juli 2026 wurde es grundlegend reformiert.
Die Deckelung wird oft übersehen: Die Prozentsätze gelten auf höchstens 28.000 Euro, nicht auf die Anlagensumme. Wer in einem Berliner Altbau eine Anlage für 35.000 Euro einbauen lässt, erhält maximal 22.400 Euro – unabhängig von seiner Quote.
Für ein Berliner Einfamilienhaus mit alter Gasheizung und einer Anlage für 28.000 Euro ergibt sich damit:
Weiterführend: KfW-Förderung Wärmepumpe im Detail | Alle Förderprogramme im Überblick

Wärmepumpen-Fördermöglichkeiten in weiteren Bundesländern
- Wärmepumpen-Förderung in Bayern
- Wärmepumpen-Förderung in Niedersachsen
- Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen
- Wärmepumpen-Förderung in Hessen
Was Berlin für Vermieter bedeutet

In einer Stadt, in der die große Mehrheit der Haushalte zur Miete wohnt, ist dieser Punkt wichtiger als anderswo: Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus und Familienzuschlag sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
Das heißt nicht, dass sich die Investition nicht rechnet – die Rechnung läuft nur anders.
Über die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB können Sie 8 Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Jahresmiete umlegen. Entscheidend ist § 559a: Erhaltene Fördermittel sind von den umlagefähigen Kosten abzuziehen. Bei einer Investition von 28.000 Euro und 8.400 Euro Zuschuss bleiben 19.600 Euro umlagefähig, was 1.568 Euro jährlicher Umlage entspricht.
Zu beachten sind dabei die Grenzen: Die Miete darf sich innerhalb von sechs Jahren um höchstens 3 Euro je Quadratmeter erhöhen – bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro sind es 2 Euro. Und der Härteeinwand des Mieters bleibt möglich.
Der zweite Hebel wird häufig übersehen: das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Seit 2023 tragen Vermieter je nach energetischem Zustand des Gebäudes bis zu 95 Prozent des CO₂-Preises. Bei einer Wärmepumpe entfällt dieser Posten vollständig – und mit dem Übergang zum EU-ETS 2 ab 2027 wird er weiter steigen.
Für Berliner Altbaubestände mit hohem CO₂-Ausstoß ist das oft der größere Effekt als die Umlage selbst.
Was die IBB tatsächlich anbietet

Hier liegt das häufigste Missverständnis. Die Investitionsbank Berlin fördert energetische Sanierung – aber überwiegend über zinsgünstige Darlehen, nicht über Zuschüsse.
Praktischer Hinweis: Die IBB verlangt für ihre Darlehen in der Regel eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten. Diese Kosten sollten Sie einplanen – sie werden ihrerseits über die BAFA-Energieberatung bezuschusst.
Die Konditionen der IBB-Programme ändern sich regelmäßig, und einzelne Bausteine sind zeitweise ausgesetzt. Prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei der IBB, bevor Sie damit kalkulieren.
Zur Kombination: Zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse zählen bei der Beihilfeprüfung mit. Wenn Sie KfW-Zuschuss und IBB-Darlehen kombinieren, sollten Sie die zulässige Gesamtquote im Blick behalten – die IBB berät dazu im Antragsverfahren.
Und was ist mit SolarPLUS?
SolarPLUS ist ein Photovoltaik-Programm, kein Wärmepumpenprogramm. Es wurde am 8. Januar 2026 mit einer neuen Förderstruktur und einem Volumen von 13 Millionen Euro neu aufgelegt und wird von der IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung umgesetzt.
Für Wärmepumpenbesitzer ist es trotzdem interessant: Eine Photovoltaikanlage senkt die Betriebskosten der Wärmepumpe deutlich, und umgekehrt hebt die Wärmepumpe den Eigenverbrauchsanteil der Solaranlage. Wer beides plant, sollte SolarPLUS für den Solaranteil prüfen – aber nicht erwarten, damit die Wärmepumpe zu fördern.
Weiterführend: Förderung für Photovoltaik

Technische Voraussetzungen und Antrag

Für die KfW-Förderung müssen vier Bedingungen erfüllt sein.
Die Jahresarbeitszahl muss rechnerisch mindestens 3,0 betragen – einheitlich für alle Bauarten. Seit dem 1. Januar 2026 muss der Schallleistungspegel mindestens 10 Dezibel unter dem Ökodesign-Grenzwert liegen; das ist ein relativer Wert, der von der Geräteleistung abhängt. Nicht zu verwechseln ist er mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm, die am Nachbargrundstück gelten – in Berlin mit seinen engen Hinterhöfen der praktisch kritischere Punkt, weil Reflexionen den Pegel um bis zu 6 Dezibel erhöhen können.
Weiterführend: Wie laut ist eine Wärmepumpe?
Hinzu kommen der hydraulische Abgleich nach Verfahren B mit Dokumentation und die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG.

Was nicht gefordert wird: Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln existiert nicht. Wärmepumpen mit R32 sind uneingeschränkt förderfähig. R290 empfiehlt sich technisch – es erreicht 75 Grad Vorlauftemperatur und ist damit im Berliner Gründerzeitbestand mit seinen klassischen Heizkörpern oft die bessere Wahl.
Die Reihenfolge
Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden – nicht erst vor Baubeginn. Wer zuerst beim Heizungsbauer unterschreibt, verliert den Anspruch vollständig; rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.
Der Ablauf beginnt beim Fachbetrieb, der die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit ihrer 15-stelligen Kennung erstellt. Damit stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW". Erst nach der Zusage erteilen Sie den Auftrag. Wenn es schnell gehen muss, ist ein Vertrag mit aufschiebender Förderbedingung der zulässige Weg.
Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Die geförderte Anlage müssen Sie anschließend mindestens sieben Jahre zweckentsprechend betreiben – bei früherer Stilllegung droht eine Rückforderung.
Der Zeitdruck
Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro und der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 entfällt. Maßgeblich ist das Antragsdatum, nicht der Einbautermin.
Für einen Berliner Selbstnutzer mit alter Gasheizung macht das zwischen heute und August 2028 rund 5.400 Euro aus.
Weiterführend: Was kostet die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe?
Rechtslage: Was in Berlin gilt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli 2026 und hat die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht sowie die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel ersatzlos gestrichen. Auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ist entfallen – der Berliner Wärmeplan ist damit reine Orientierung.
Sie müssen also nicht wechseln. Der Kostendruck verlagert sich auf den Betrieb: Die Bio-Treppe (§ 43 GModG) verpflichtet neue fossile Heizungen ab 2029 zu einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, und ab 2027 löst der EU-ETS 2 das nationale CO₂-Preissystem ab.
Berliner Landesrecht: Seit Januar 2023 gilt das Berliner Solargesetz. Es verpflichtet bei Neubauten und bei wesentlichen Dachumbauten zur Installation einer Photovoltaikanlage. Für den Heizungstausch selbst enthält es keine Vorgaben – wer aber ohnehin das Dach anfasst, sollte die Pflicht mitdenken und die Solaranlage gleich für den Wärmepumpenbetrieb auslegen.
Weiterführend: Gasheizungsverbot gekippt: Was das GModG bedeutet
Fazit

Berlin fördert Wärmepumpen nicht mit eigenen Zuschüssen. Wer etwas anderes liest, verwechselt die IBB-Darlehen mit einer Zuschussförderung oder das Photovoltaik-Programm SolarPLUS mit einem Wärmepumpenprogramm.
Der Zuschuss kommt vollständig vom Bund: bis zu 80 Prozent, maximal 22.400 Euro über KfW 458. Für Vermieter sind es 30 Prozent – dafür greifen Modernisierungsumlage und der wegfallende CO₂-Preis nach dem CO2KostAufG.
Wichtiger als die Förderfrage ist in Berlin aber die Standortfrage. Der Wärmeplan vom 16. Juni 2026 teilt die Stadt in Fernwärme-Vorranggebiete, dezentrale Gebiete und Prüfgebiete. Ein Drittel der Gebäude liegt dezentral – auf sie entfallen aber nur sechs Prozent des Wärmebedarfs. Für den innerstädtischen Geschosswohnungsbau ist die Fernwärme die vorgesehene Lösung, für Ein- und Zweifamilienhäuser am Stadtrand die Wärmepumpe.
Klären Sie also zuerst, in welchem Gebiet Ihr Haus liegt. Erst danach lohnt es sich, Angebote einzuholen und den Antrag vorzubereiten – der dann zwingend vor Vertragsabschluss gestellt werden muss.
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Häufig gestellte Fragen
Gibt es in Berlin eine Landesförderung für Wärmepumpen?
Nein. Berlin hat kein eigenes Zuschussprogramm speziell für Wärmepumpen. Die Investitionsbank Berlin bietet zinsgünstige Darlehen – etwa „Wohnraum modernisieren", „Effiziente GebäudePLUS" oder ENEO. Das frühere Direktzuschussprogramm wurde in Effiziente GebäudePLUS überführt, das derzeit keine Zuschüsse mehr vergibt.
Wie hoch ist die Förderung dann?
Über KfW Programm 458 bis zu 80 %, maximal 22.400 € (80 % von 28.000 € förderfähigen Kosten). Für Selbstnutzer mit alter Heizung sind 46 % realistisch. Vermieter erhalten 30 %.
Ist SolarPLUS eine Wärmepumpenförderung?
Nein. SolarPLUS ist ein Photovoltaik-Programm. Es wurde am 8. Januar 2026 mit 13 Millionen Euro neu aufgelegt und fördert Solaranlagen, nicht Wärmepumpen. Für die Kombination aus beidem ist es trotzdem interessant – aber nur für den Solaranteil.
Was steht im Berliner Wärmeplan?
Der Senat hat ihn am 16. Juni 2026 beschlossen. Er teilt Berlin in Fernwärme-Vorranggebiete (Ausbau bis 2045 in Stützjahren), dezentrale Gebiete (Wärmepumpen) und Prüfgebiete. Ziel ist, bis 2045 rund 95 Prozent der Berliner Wärme über Wärmenetze und Wärmepumpen zu decken.
Lohnt sich eine Wärmepumpe in meinem Berliner Gebiet?
Das hängt vom Gebietstyp ab. Rund ein Drittel der Gebäude liegt in dezentralen Gebieten – überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser am Stadtrand; dort ist die Wärmepumpe gesetzt. Der innerstädtische Geschosswohnungsbau liegt meist im Fernwärme-Vorranggebiet. Prüfen Sie zuerst Ihre Adresse.
Zwingt mich der Wärmeplan zum Fernwärmeanschluss?
Nein. Der Wärmeplan ist ein Planungsinstrument und begründet keinen Anschlusszwang. Ein Anschluss- und Benutzungszwang wäre nur über eine gesonderte Satzung möglich. Seit dem GModG ist die Wärmeplanung zudem von der Heizungspflicht entkoppelt.
Was gilt für Vermieter in Berlin?
Nur die Grundförderung von 30 %. Dafür lassen sich 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen (§ 559 BGB) – abzüglich der Förderung (§ 559a). Zusätzlich entfällt der CO₂-Preis, den Vermieter nach dem CO2KostAufG je nach Gebäudezustand bis zu 95 % tragen.
Sind Wärmepumpen mit R32 in Berlin förderfähig?
Ja, uneingeschränkt. Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln gibt es nicht. R290 empfiehlt sich technisch, weil es 75 °C Vorlauftemperatur erreicht – im Berliner Gründerzeitbestand mit klassischen Heizkörpern oft der entscheidende Punkt.
Welche Schallvorgaben gelten?
Zwei getrennte: Für die Förderung muss der Schallleistungspegel mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert liegen. Davon unabhängig gilt die TA Lärm mit Immissionsrichtwerten am Nachbargrundstück – in Berliner Hinterhöfen der praktisch kritischere Punkt, weil Reflexionen den Pegel um bis zu 6 dB erhöhen.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Vertragsabschluss mit dem Heizungsbauer, nicht erst vor Baubeginn. Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Förderbedingung. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit.
Wie lange muss die Anlage laufen?
Mindestens sieben Jahre zweckentsprechend. Bei früherer Stilllegung oder Ausbau droht eine Rückforderung der Fördermittel.
Bis wann gelten die aktuellen Fördersätze?
Bis zum 31. Januar 2027. Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 € und der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 entfällt.





















