Wussten Sie, dass Wärmepumpen mit dem Kältemittel R32 weiterhin voll förderfähig sind? In vielen Ratgebern steht das Gegenteil – eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln hat es aber nie gegeben. Was existierte, war ein freiwilliger Bonus von 5 Prozent, und der ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche technischen Anforderungen tatsächlich gelten, wie hoch die Förderung nach der Reform ausfällt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen, um den Anspruch nicht zu verlieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 80 % Zuschuss sind möglich – gedeckelt auf 22.400 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.
- Die Eigentümerrolle entscheidet: Selbstnutzer kommen auf bis zu 80 %, Vermieter erhalten 30 % – Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten.
- Technische Mindestanforderung: Jahresarbeitszahl von 3,0 – einheitlich für alle Bauarten. Eine höhere Anforderung für Erdwärme gibt es nicht.
- Schallanforderung seit 2026: mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert – ein relativer Wert, kein absoluter Dezibelwert.
- Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.
- Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Förderung halbjährlich. Maßgeblich ist das Antragsdatum, nicht der Einbautermin.
- Zuschüsse sind steuerfrei und mit dem Ergänzungskredit 358/359 kombinierbar – nicht aber mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG.
Wer ist antragsberechtigt?

Gut zu wissen:
- Das KfW Programm 458 richtet sich an private Eigentümer von Bestandsgebäuden.
- Für Neubauten gilt es nicht – dort greifen die Kreditprogramme 297/298.
Häufiges Missverständnis:
- Es gibt keine Begrenzung auf sechs Wohneinheiten.
- Die Staffelung der förderfähigen Kosten reicht ausdrücklich darüber hinaus.
Die Förderbausteine im Detail

Am 21. Juli 2026 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude grundlegend reformiert.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus – zwei häufige Irrtümer
Erstens: Er hat nichts mit der Geschwindigkeit der Umsetzung zu tun. Entscheidend ist, dass Sie eine noch funktionierende Altanlage ersetzen. Wer wartet, bis der Kessel ausfällt, verliert 16 Prozentpunkte.
Zweitens: Bei Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gilt der Bonus ohne Altersgrenze. Die 20-Jahre-Schwelle betrifft nur Gas- und Biomasseheizungen.
Weiterführend: Ölheizung umrüsten auf Wärmepumpe - Das müssen Sie wissen
Weiterführend: Was kostet die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe?
Der Familienzuschlag
Der Familienzuschlag ist kein eigener Prozentsatz, sondern eine Rechengröße: Bei mindestens einem minderjährigen Kind werden 10.000 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die Einkommensstufe bestimmt wird.
Beispiel: Ein Haushalt mit 35.000 € zvE und einem Kind wird mit 25.000 € bewertet und rutscht damit von Stufe 2 (30 %) in Stufe 1 (40 %).
Förderfähige Kosten und Deckelung

Die Prozentsätze gelten nicht auf die Anlagensumme, sondern auf die förderfähigen Kosten. Diese sind gestaffelt:
Wichtig:
- Wer eine Anlage für 35.000 € im Einfamilienhaus kauft, erhält höchstens 22.400 €.
- Die Differenz von 12.600 € bleibt dauerhaft beim Eigentümer.
Was zu den förderfähigen Kosten zählt
Achtung Elektroanschluss:
- Diese Position fehlt in rund 35 % aller Angebote, weil der Elektromeister separat beauftragt wird – sie ist aber förderfähig.
- Lassen Sie sie ausdrücklich mit aufnehmen.
Beispielrechnung
Einfamilienhaus, Austausch einer 15 Jahre alten Ölheizung:
Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen – eine Verrechnung mit dem Handwerker findet nicht statt.
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Technische Fördervoraussetzungen

Hier kursieren die meisten Fehlinformationen. Was tatsächlich gilt zeigen wir Ihnen nachfolgend:

Was NICHT gefordert wird
Warum R290 trotzdem die bessere Wahl ist
Die Empfehlung für R290 (Propan) bleibt richtig – nur die Begründung ist eine andere:
- Vorlauftemperaturen bis 75 °C statt rund 60 °C bei R32 – im Altbau der entscheidende Punkt
- GWP-Wert 3 gegenüber 675; keine Restriktionen durch die EU-F-Gas-Verordnung
- R32 unterliegt ab 2027 einem Phase-out, was Wartung und Nachfüllung mittelfristig verteuert
Praxistipp: Prüfen Sie vor dem Kauf die BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen – dort ist hinterlegt, welche Geräte die Schallanforderung einhalten.
Der Zeitplan: Warum Warten teuer wird

Wichtig zu wissen:
- Maßgeblich ist immer das Antragsdatum, nicht der Einbautermin der Wärmepumpe.
- Wer erst Anfang 2028 beantragt, erhält bei gleicher Anlage rund 4.000 bis 6.000 € weniger an Förderung.
Ab dem ersten Quartal 2027 ist zudem ein EU-Wertschöpfungsbonus für in Europa produzierte Wärmepumpen vorgesehen.
Antragstellung: Die Reihenfolge entscheidet

Der teuerste Fehler:
- Wer den Vertrag mit dem Heizungsbauer vor der Antragstellung unterschreibt, verliert den Anspruch vollständig.
- Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.
Der zulässige Weg, wenn es schnell gehen muss:
- Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung.
- Er wird erst wirksam, wenn die Zusage vorliegt.
Nachweise bereithalten:
- Angebot, BzA, Rechnungen, Fachunternehmererklärung und das Protokoll des hydraulischen Abgleichs.
- Bei Beantragung des Einkommensbonus die Steuerbescheide der maßgeblichen Vorjahre sowie gegebenenfalls den Nachweis über minderjährige Kinder.
Weiterführend: Wie lange dauert die Auszahlung der Förderung?
Kombinationsmöglichkeiten

Wenn die Zuschüsse aus Programm 458 nicht ausreichen oder Sie den Restbetrag nicht aus eigener Tasche zahlen möchten, steht Ihnen der KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung – über das Programm 358 (private Einzelanträge) oder 359 (gemeinschaftliche Eigentümer).
Der Antrag für den Ergänzungskredit läuft über Ihre Hausbank, nicht direkt über die KfW. Die Kombination mit dem Zuschuss ist dabei zwingend anzugeben, damit keine Überförderung entsteht.
Zur Steuerfrage: KfW-Zuschüsse für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sind steuerfrei. Sie müssen sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Regionale Förderprogramme

Viele Städte und einige Länder legen auf die Bundesförderung auf. Die Programme ändern sich häufig – prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Antragstellung.
Unser Tipp:
- Fragen Sie zusätzlich bei Ihrer Kommune und Ihrem Stadtwerk nach.
- Neben den Investitionszuschüssen gibt es vereinzelt Betriebskostenzuschüsse für Wärmepumpentarife – in Mannheim etwa bis zu 4.000 €.
Informieren Sie sich über regionale Wärmepumpen-Förderprogramme
- Wärmepumpen-Förderung in Bayern
- Wärmepumpen-Förderung in Berlin
- Wärmepumpen-Förderung in Hessen
- Wärmepumpen-Förderung in Niedersachsen
- Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen
Was das GModG für die Förderung bedeutet

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli 2026 und hat die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht sowie die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel ersatzlos gestrichen.
Für die Förderung ändert das nichts – sie besteht unverändert fort. Aber der Kontext verschiebt sich: Der gesetzliche Zwang zum Heizungstausch ist entfallen, die Förderung wird damit zum entscheidenden Argument.
Gleichzeitig wächst der wirtschaftliche Druck auf fossile Heizungen: Die Bio-Treppe (§ 43 GModG) verpflichtet neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, und ab 2027 löst der EU-ETS 2 das nationale CO₂-Preissystem ab.
Landesrecht beachten: In Baden-Württemberg (EWärmeG) und Hamburg (HmbKliSchG) gilt weiterhin eine eigene 15-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch – mit einer Wärmepumpe automatisch erfüllt.
Weiterführend: Gasheizungsverbot gekippt: Was das GModG bedeutet
Häufige Fehler bei der Antragstellung


Fazit

Über das KfW Programm 458 sind bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich, maximal 22.400 € im Einfamilienhaus. Entscheidend sind drei Punkte:
- Die Eigentümerrolle. Selbstnutzer kommen auf bis zu 80 %, Vermieter auf 30 %.
- Die Reihenfolge. Erst BzA und Antrag, dann Vertrag – wer das umdreht, verliert alles.
- Der Zeitpunkt. Ab Februar 2027 sinken die Sätze halbjährlich. Maßgeblich ist das Antragsdatum.
Und zwei Punkte, die häufig falsch dargestellt werden: Es gibt keine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln, und die Jahresarbeitszahl von 3,0 gilt einheitlich für alle Bauarten.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?
Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 22.400 € im Einfamilienhaus (80 % von 28.000 €). Für Durchschnittsverdiener beim Austausch einer noch funktionierenden Altheizung sind 46 % realistisch – das entspricht 12.880 €. Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 %.
Sind Wärmepumpen mit R32 förderfähig?
Ja, uneingeschränkt. Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln hat es nie gegeben. Der frühere 5-Prozent-Effizienzbonus für R290 und CO₂ ist seit dem 21. Juli 2026 sogar entfallen. R290 bleibt technisch die bessere Wahl – wegen der Vorlauftemperatur bis 75 °C und weil R32 ab 2027 einem Phase-out unterliegt.
Welche Jahresarbeitszahl ist gefordert?
Mindestens 3,0 – einheitlich für alle Bauarten. Eine höhere Anforderung für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen existiert nicht. Maßgeblich ist die rechnerische JAZ für Ihr konkretes Gebäude, nicht der Laborwert des Herstellers.
Welche Schallanforderung gilt?
Seit dem 1. Januar 2026 muss der Schallleistungspegel mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert liegen. Das ist ein relativer Wert, der von der Geräteleistung abhängt – kein absoluter Dezibelwert. Die oft genannten 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts stammen aus der TA Lärm und gelten am Nachbargrundstück im reinen Wohngebiet. Weiterführend: Wie laut ist eine Wärmepumpe?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Vertragsabschluss mit dem Heizungsbauer. Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen – der Anspruch geht vollständig verloren. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Förderbedingung, der erst mit der Zusage wirksam wird.
Was ist der Klimageschwindigkeits-Bonus genau?
16 Prozentpunkte für den Austausch einer noch funktionstüchtigen Altanlage. Bei Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen gilt er ohne Altersgrenze, bei Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren. Er hat nichts mit der Geschwindigkeit der Umsetzung zu tun.
Gilt der Fördersatz auf die gesamte Anlagensumme?
Nein. Die Prozentsätze gelten auf die förderfähigen Kosten von maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit. Wer eine Anlage für 35.000 € kauft, erhält höchstens 22.400 €.
Bekommen Vermieter auch Förderung?
Ja, aber nur die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sowie der Familienzuschlag sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Für die vermietete Einheit lässt sich die Investition allerdings über die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB anteilig auf die Miete umlegen – abzüglich der Förderung.
Kann ich den Zuschuss mit anderen Programmen kombinieren?
Mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 ja – er setzt eine Zuschusszusage sogar voraus. Mit den meisten Landes- und Kommunalprogrammen ebenfalls, solange die jeweiligen Kumulierungsgrenzen eingehalten werden. Nicht kombinierbar sind die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und der Handwerkerbonus nach § 35a EStG.
Ist der Zuschuss steuerpflichtig?
Nein. KfW-Zuschüsse für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sind steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Gilt Programm 458 auch für Neubauten?
Nein. Programm 458 ist ausschließlich für Bestandsgebäude vorgesehen. Im Neubau greifen die Kreditprogramme 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) – dort gibt es zinsvergünstigte Darlehen statt Zuschüssen.
Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?
36 Monate für Installation und Inbetriebnahme. Maßgeblich für die Förderhöhe ist allerdings das Antragsdatum, nicht der Einbautermin – ab Februar 2027 sinken die Sätze halbjährlich.




















