KfW-Förderung für Wärmepumpen: Alles zu Programm 458

KfW-Förderung für Wärmepumpen: Alles zu Programm 458

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Wussten Sie, dass Wärmepumpen mit dem Kältemittel R32 weiterhin voll förderfähig sind? In vielen Ratgebern steht das Gegenteil – eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln hat es aber nie gegeben. Was existierte, war ein freiwilliger Bonus von 5 Prozent, und der ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche technischen Anforderungen tatsächlich gelten, wie hoch die Förderung nach der Reform ausfällt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen, um den Anspruch nicht zu verlieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 80 % Zuschuss sind möglich – gedeckelt auf 22.400 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.
  • Die Eigentümerrolle entscheidet: Selbstnutzer kommen auf bis zu 80 %, Vermieter erhalten 30 % – Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten.
  • Technische Mindestanforderung: Jahresarbeitszahl von 3,0 – einheitlich für alle Bauarten. Eine höhere Anforderung für Erdwärme gibt es nicht.
  • Schallanforderung seit 2026: mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert – ein relativer Wert, kein absoluter Dezibelwert.
  • Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.
  • Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Förderung halbjährlich. Maßgeblich ist das Antragsdatum, nicht der Einbautermin.
  • Zuschüsse sind steuerfrei und mit dem Ergänzungskredit 358/359 kombinierbar – nicht aber mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG.

Wer ist antragsberechtigt?

Wer ist antragsberechtigt?
Bild: Checkfox.de

Gut zu wissen:

EigentümergruppeGrundförderungKlimageschwindigkeits-BonusEinkommens-BonusMaximum
Selbstnutzende Eigentümer80 %
Vermieter30 %
WohnungseigentümergemeinschaftenAnteilig für selbstnutzende MiteigentümerAnteiligJe nach Nutzungsstruktur

Häufiges Missverständnis:

  • Es gibt keine Begrenzung auf sechs Wohneinheiten.
  • Die Staffelung der förderfähigen Kosten reicht ausdrücklich darüber hinaus.

Die Förderbausteine im Detail

Die Förderbausteine im Detail
Bild: Checkfox.de

Am 21. Juli 2026 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude grundlegend reformiert.

FörderbausteinZuschussBedingung
Grundförderung30 %Tausch einer fossilen Heizung gegen eine förderfähige Wärmepumpe im Bestandsgebäude. Für alle Eigentümer
Klimageschwindigkeits-Bonus+16 %Austausch einer noch funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung – ohne Altersgrenze. Bei Gas- und Biomasseheizungen: mindestens 20 Jahre alt. Nur Selbstnutzer
Einkommens-Bonus (Stufe 1)+40 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 30.000 €. Nur Selbstnutzer
Einkommens-Bonus (Stufe 2)+30 %zvE 30.001 – 40.000 €. Nur Selbstnutzer
Einkommens-Bonus (Stufe 3)+10 %zvE 40.001 – 50.000 €. Nur Selbstnutzer
Familienzuschlag−10.000 € auf das zvEMindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, unabhängig von der Kinderzahl
Effizienz-BonusEntfallenDer frühere 5-%-Bonus für natürliche Kältemittel bzw. Erdreich/Wasser als Quelle wurde ersatzlos gestrichen
Maximale Förderquote80 %Auch wenn die Boni rechnerisch mehr ergeben

Der Klimageschwindigkeits-Bonus – zwei häufige Irrtümer

Erstens: Er hat nichts mit der Geschwindigkeit der Umsetzung zu tun. Entscheidend ist, dass Sie eine noch funktionierende Altanlage ersetzen. Wer wartet, bis der Kessel ausfällt, verliert 16 Prozentpunkte.

Zweitens: Bei Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gilt der Bonus ohne Altersgrenze. Die 20-Jahre-Schwelle betrifft nur Gas- und Biomasseheizungen.

Weiterführend: Ölheizung umrüsten auf Wärmepumpe - Das müssen Sie wissen

Weiterführend: Was kostet die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe?

Der Familienzuschlag

Der Familienzuschlag ist kein eigener Prozentsatz, sondern eine Rechengröße: Bei mindestens einem minderjährigen Kind werden 10.000 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die Einkommensstufe bestimmt wird.

Beispiel: Ein Haushalt mit 35.000 € zvE und einem Kind wird mit 25.000 € bewertet und rutscht damit von Stufe 2 (30 %) in Stufe 1 (40 %).

Förderfähige Kosten und Deckelung

Förderfähige Kosten und Deckelung
Bild: Checkfox.de

Die Prozentsätze gelten nicht auf die Anlagensumme, sondern auf die förderfähigen Kosten. Diese sind gestaffelt:

WohneinheitFörderfähige Kosten
1. Wohneinheit28.000 €
2. bis 6. Wohneinheit (je)+15.000 €
Ab der 7. Wohneinheit (je)+8.000 €
GebäudeFörderfähige KostenMax. Zuschuss Selbstnutzer (80 %)Max. Zuschuss Vermieter (30 %)
Einfamilienhaus28.000 €22.400 €8.400 €
Zweifamilienhaus43.000 €34.400 €12.900 €
4 Wohneinheiten73.000 €58.400 €21.900 €
6 Wohneinheiten103.000 €82.400 €30.900 €
8 Wohneinheiten119.000 €95.200 €35.700 €

Wichtig:

  • Wer eine Anlage für 35.000 € im Einfamilienhaus kauft, erhält höchstens 22.400 €.
  • Die Differenz von 12.600 € bleibt dauerhaft beim Eigentümer.

Was zu den förderfähigen Kosten zählt

FörderfähigNicht förderfähig
Wärmepumpe inklusive Zubehör und SteuerungMalerarbeiten und Schönheitsreparaturen
Warmwasser- und PufferspeicherMöbel und Einrichtung
Installation, Inbetriebnahme, Einbindung ins HeizsystemEigenleistungen (nur Materialkosten sind ansetzbar)
Elektroanschluss und ZählerschrankMaßnahmen ohne Bezug zur Heizung
Demontage und Entsorgung der Altanlage, inklusive Öltank
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Anpassung von Heizkörpern und Rohrleitungen
Erdarbeiten und Bohrungen bei Erdwärme
Planung, Fachplanung und Baubegleitung

Achtung Elektroanschluss:

  • Diese Position fehlt in rund 35 % aller Angebote, weil der Elektromeister separat beauftragt wird – sie ist aber förderfähig.
  • Lassen Sie sie ausdrücklich mit aufnehmen.

Beispielrechnung

Einfamilienhaus, Austausch einer 15 Jahre alten Ölheizung:

KostenpositionBetrag
Wärmepumpe (Luft-Wasser)14.000 €
Warmwasserspeicher3.500 €
Installation und Einbindung6.000 €
Elektroanschluss und Zählerschrank3.000 €
Demontage Altanlage und Tankstilllegung1.500 €
Planung und hydraulischer Abgleich1.500 €
Gesamtkosten29.500 €
Davon förderfähig (Deckel)28.000 €
KonstellationQuoteZuschussEigenanteil
Durchschnittsverdiener (30 % + 16 %)46 %12.880 €16.620 €
zvE 30.001 – 40.000 € (30 + 16 + 30)76 %21.280 €8.220 €
zvE ≤ 30.000 € oder mit Familienzuschlag80 % (gedeckelt)22.400 €7.100 €
Vermieter30 %8.400 €21.100 €

Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen – eine Verrechnung mit dem Handwerker findet nicht statt.

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Technische Fördervoraussetzungen

Technische Fördervoraussetzungen
Bild: Checkfox.de

Hier kursieren die meisten Fehlinformationen. Was tatsächlich gilt zeigen wir Ihnen nachfolgend:

AnforderungVorgabeKonsequenz bei Nichterfüllung
JahresarbeitszahlRechnerisch mindestens 3,0 – einheitlich für alle BauartenVollständige Ablehnung
Schallleistungspegel (seit 01.01.2026)Mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert nach EU-Verordnung 813/2013Vollständige Ablehnung
Hydraulischer AbgleichVerfahren B mit DokumentationFörderanspruch gefährdet
SteuerbarkeitNach § 14a EnWG als steuerbare VerbrauchseinrichtungUnterbrechung der Prüfung
AntragszeitpunktVor VertragsabschlussAnspruch vollständig verloren

Was NICHT gefordert wird

Verbreiteter IrrtumTatsächlich
„Nur natürliche Kältemittel sind förderfähig"Falsch. Eine Kältemittel-Pflicht gibt es nicht. Wärmepumpen mit R32 sind uneingeschränkt förderfähig. Der frühere 5-%-Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist seit dem 21.07.2026 entfallen
„Erdwärmepumpen brauchen eine JAZ von 3,5"Falsch. Die Anforderung liegt einheitlich bei 3,0
„Maximal 50 dB(A) in 4 Metern Abstand"Vermischt zwei Regelwerke. Die Förderanforderung ist relativ (10 dB unter Ökodesign-Grenzwert). Die absoluten Werte von 50/35 dB(A) stammen aus der TA Lärm und gelten am Nachbargrundstück im reinen Wohngebiet
„Ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway ist Pflicht"Gefordert ist die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG. Ob ein Gateway zwingend ist, hängt vom Netzbetreiber und dem gewählten Modul ab
„Programm 458 gilt nur bis 6 Wohneinheiten"Keine Obergrenze – die Kostenstaffelung reicht ausdrücklich darüber hinaus

Warum R290 trotzdem die bessere Wahl ist

Die Empfehlung für R290 (Propan) bleibt richtig – nur die Begründung ist eine andere:

  • Vorlauftemperaturen bis 75 °C statt rund 60 °C bei R32 – im Altbau der entscheidende Punkt
  • GWP-Wert 3 gegenüber 675; keine Restriktionen durch die EU-F-Gas-Verordnung
  • R32 unterliegt ab 2027 einem Phase-out, was Wartung und Nachfüllung mittelfristig verteuert

Praxistipp: Prüfen Sie vor dem Kauf die BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen – dort ist hinterlegt, welche Geräte die Schallanforderung einhalten.

Der Zeitplan: Warum Warten teuer wird

Der Zeitplan: Warum Warten teuer wird
Bild: Checkfox.de
ZeitraumFörderfähige Kosten (1. WE)Klimageschwindigkeits-Bonus
bis 31.01.202728.000 €16 %
01.02.2027 – 31.07.202727.250 €12 %
01.08.2027 – 31.01.202826.500 €8 %
01.02.2028 – 31.07.202825.750 €4 %
ab 01.08.202825.000 €0 % (entfällt)

Wichtig zu wissen:

  • Maßgeblich ist immer das Antragsdatum, nicht der Einbautermin der Wärmepumpe.
  • Wer erst Anfang 2028 beantragt, erhält bei gleicher Anlage rund 4.000 bis 6.000 € weniger an Förderung.

Ab dem ersten Quartal 2027 ist zudem ein EU-Wertschöpfungsbonus für in Europa produzierte Wärmepumpen vorgesehen.

Antragstellung: Die Reihenfolge entscheidet

Antragstellung: Die Reihenfolge entscheidet
Bild: Checkfox.de
SchrittWas zu tun ist
1Fachbetrieb auswählen und Angebot einholen – mit allen förderfähigen Positionen
2Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Das übernimmt der Fachbetrieb oder ein registrierter Energieeffizienz-Experte. Sie erhalten eine 15-stellige BzA-ID
3Antrag im Portal „Meine KfW" stellen – zwingend vor Vertragsabschluss
4Zusage abwarten, dann Auftrag erteilen
5Installation und Inbetriebnahme – Sie haben ab Zusage 36 Monate Zeit
6Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachbetrieb erstellen lassen; Identitätsprüfung abschließen
7Verwendungsnachweis einreichen und Auszahlung erhalten – direkt auf Ihr Konto

Der teuerste Fehler:

  • Wer den Vertrag mit dem Heizungsbauer vor der Antragstellung unterschreibt, verliert den Anspruch vollständig.
  • Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.

Der zulässige Weg, wenn es schnell gehen muss:

  • Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung.
  • Er wird erst wirksam, wenn die Zusage vorliegt.

Nachweise bereithalten:

  • Angebot, BzA, Rechnungen, Fachunternehmererklärung und das Protokoll des hydraulischen Abgleichs.
  • Bei Beantragung des Einkommensbonus die Steuerbescheide der maßgeblichen Vorjahre sowie gegebenenfalls den Nachweis über minderjährige Kinder.

Weiterführend: Wie lange dauert die Auszahlung der Förderung?

Kombinationsmöglichkeiten

Kombinationsmöglichkeiten
Bild: Checkfox.de
WegKonditionenKombinierbar mit 458?
KfW-Ergänzungskredit 358/359Bis 120.000 € je Wohneinheit; 358 für Einzelantragsteller, 359 für Eigentümergemeinschaften. Für Haushalte mit zvE bis 90.000 € zinsvergünstigt; Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren, bis zu 3 tilgungsfreie AnlaufjahreJa – setzt eine Zuschusszusage sogar voraus
Landes- und KommunalprogrammeJe nach Standort unterschiedlichMeist ja – Kumulierungsgrenzen beachten
§ 35c EStG (Steuerermäßigung)20 % über drei Jahre, max. 40.000 €; Gebäude mindestens 10 Jahre alt; nur selbstgenutztes WohneigentumNein – Alternative, keine Ergänzung
§ 35a EStG (Handwerkerleistungen)20 % auf Arbeitskosten, max. 1.200 € jährlichNein für geförderte Maßnahmen

Wenn die Zuschüsse aus Programm 458 nicht ausreichen oder Sie den Restbetrag nicht aus eigener Tasche zahlen möchten, steht Ihnen der KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung – über das Programm 358 (private Einzelanträge) oder 359 (gemeinschaftliche Eigentümer).

Der Antrag für den Ergänzungskredit läuft über Ihre Hausbank, nicht direkt über die KfW. Die Kombination mit dem Zuschuss ist dabei zwingend anzugeben, damit keine Überförderung entsteht.

Zur Steuerfrage: KfW-Zuschüsse für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sind steuerfrei. Sie müssen sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Regionale Förderprogramme

Regionale Förderprogramme
Bild: Checkfox.de

Viele Städte und einige Länder legen auf die Bundesförderung auf. Die Programme ändern sich häufig – prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Antragstellung.

RegionProgrammKonditionenHinweis
KölnGebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen+10 % der anerkannten BEG-Kosten, zusätzlich +5 % für natürliche KältemittelDie Stadt zahlt den Bonus weiter, den der Bund gestrichen hat
MünchenFörderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)5–15 Prozentpunkte zusätzlich; Gesamtquote auf 60 % gedeckeltNeue Systematik seit 11.12.2025
MünsterKlimafreundliche Wohngebäude3.000 € pauschal beim WärmepumpentauschJahresbudget wird regelmäßig früh ausgeschöpft
Nordrhein-Westfalenprogres.nrwOberflächennahe Geothermie bis 50 € je Bohrmeter; Wärmepumpe am kalten Wärmenetz bis 25 %Zuschuss für Standard-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern pausiert seit Ende 2025. Läuft bis 30.06.2027
BayernKein allgemeiner Landeszuschuss für private WärmepumpenDas 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) wurde am 24.04.2022 eingestellt und nicht neu aufgelegt. Landesförderung läuft über BayernLabo-Darlehen

Unser Tipp:

  • Fragen Sie zusätzlich bei Ihrer Kommune und Ihrem Stadtwerk nach.
  • Neben den Investitionszuschüssen gibt es vereinzelt Betriebskostenzuschüsse für Wärmepumpentarife – in Mannheim etwa bis zu 4.000 €.

Informieren Sie sich über regionale Wärmepumpen-Förderprogramme

Was das GModG für die Förderung bedeutet

Was das GModG für die Förderung bedeutet
Bild: Checkfox.de

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli 2026 und hat die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht sowie die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel ersatzlos gestrichen.

Für die Förderung ändert das nichts – sie besteht unverändert fort. Aber der Kontext verschiebt sich: Der gesetzliche Zwang zum Heizungstausch ist entfallen, die Förderung wird damit zum entscheidenden Argument.

Gleichzeitig wächst der wirtschaftliche Druck auf fossile Heizungen: Die Bio-Treppe (§ 43 GModG) verpflichtet neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, und ab 2027 löst der EU-ETS 2 das nationale CO₂-Preissystem ab.

Landesrecht beachten: In Baden-Württemberg (EWärmeG) und Hamburg (HmbKliSchG) gilt weiterhin eine eigene 15-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch – mit einer Wärmepumpe automatisch erfüllt.

Weiterführend: Gasheizungsverbot gekippt: Was das GModG bedeutet

Häufige Fehler bei der Antragstellung

Häufige Fehler bei der Antragstellung
Bild: Checkfox.de
FehlerKonsequenzSo vermeiden Sie ihn
Vertrag vor der Antragstellung unterschriebenAnspruch vollständig verlorenVertrag mit aufschiebender Förderbedingung schließen
Gewartet, bis die alte Heizung ausfälltKlimageschwindigkeits-Bonus entfällt – 16 Prozentpunkte wenigerErsetzen, solange die Anlage funktioniert
Gerät ohne Prüfung der Schallanforderung gekauftAblehnung trotz erfüllter übriger KriterienBAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen prüfen
Elektroanschluss nicht ins Angebot aufgenommenFörderfähige Kosten werden verschenktPosition ausdrücklich mit beauftragen
Hydraulischer Abgleich nicht dokumentiertFörderanspruch gefährdetVerfahren B mit Protokoll im Vertrag vereinbaren
R32-Gerät ausgeschlossen wegen angeblicher Kältemittel-PflichtUnnötige Einschränkung bei der GeräteauswahlEs gibt keine Kältemittel-Pflicht – R290 aus technischen Gründen wählen, nicht wegen der Förderung
§ 35c EStG zusätzlich beantragtBeide Wege schließen sich ausVorab durchrechnen; die BEG-Förderung ist meist deutlich günstiger

Fazit

Fazit
Bild: Checkfox.de

Über das KfW Programm 458 sind bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich, maximal 22.400 € im Einfamilienhaus. Entscheidend sind drei Punkte:

  1. Die Eigentümerrolle. Selbstnutzer kommen auf bis zu 80 %, Vermieter auf 30 %.
  2. Die Reihenfolge. Erst BzA und Antrag, dann Vertrag – wer das umdreht, verliert alles.
  3. Der Zeitpunkt. Ab Februar 2027 sinken die Sätze halbjährlich. Maßgeblich ist das Antragsdatum.

Und zwei Punkte, die häufig falsch dargestellt werden: Es gibt keine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln, und die Jahresarbeitszahl von 3,0 gilt einheitlich für alle Bauarten.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?

Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 22.400 € im Einfamilienhaus (80 % von 28.000 €). Für Durchschnittsverdiener beim Austausch einer noch funktionierenden Altheizung sind 46 % realistisch – das entspricht 12.880 €. Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 %.

Sind Wärmepumpen mit R32 förderfähig?

Ja, uneingeschränkt. Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln hat es nie gegeben. Der frühere 5-Prozent-Effizienzbonus für R290 und CO₂ ist seit dem 21. Juli 2026 sogar entfallen. R290 bleibt technisch die bessere Wahl – wegen der Vorlauftemperatur bis 75 °C und weil R32 ab 2027 einem Phase-out unterliegt.

Welche Jahresarbeitszahl ist gefordert?

Mindestens 3,0 – einheitlich für alle Bauarten. Eine höhere Anforderung für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen existiert nicht. Maßgeblich ist die rechnerische JAZ für Ihr konkretes Gebäude, nicht der Laborwert des Herstellers.

Welche Schallanforderung gilt?

Seit dem 1. Januar 2026 muss der Schallleistungspegel mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert liegen. Das ist ein relativer Wert, der von der Geräteleistung abhängt – kein absoluter Dezibelwert. Die oft genannten 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts stammen aus der TA Lärm und gelten am Nachbargrundstück im reinen Wohngebiet. Weiterführend: Wie laut ist eine Wärmepumpe?

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Vertragsabschluss mit dem Heizungsbauer. Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen – der Anspruch geht vollständig verloren. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Förderbedingung, der erst mit der Zusage wirksam wird.

Was ist der Klimageschwindigkeits-Bonus genau?

16 Prozentpunkte für den Austausch einer noch funktionstüchtigen Altanlage. Bei Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen gilt er ohne Altersgrenze, bei Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren. Er hat nichts mit der Geschwindigkeit der Umsetzung zu tun.

Gilt der Fördersatz auf die gesamte Anlagensumme?

Nein. Die Prozentsätze gelten auf die förderfähigen Kosten von maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit. Wer eine Anlage für 35.000 € kauft, erhält höchstens 22.400 €.

Bekommen Vermieter auch Förderung?

Ja, aber nur die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sowie der Familienzuschlag sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Für die vermietete Einheit lässt sich die Investition allerdings über die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB anteilig auf die Miete umlegen – abzüglich der Förderung.

Kann ich den Zuschuss mit anderen Programmen kombinieren?

Mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 ja – er setzt eine Zuschusszusage sogar voraus. Mit den meisten Landes- und Kommunalprogrammen ebenfalls, solange die jeweiligen Kumulierungsgrenzen eingehalten werden. Nicht kombinierbar sind die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und der Handwerkerbonus nach § 35a EStG.

Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Nein. KfW-Zuschüsse für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sind steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Gilt Programm 458 auch für Neubauten?

Nein. Programm 458 ist ausschließlich für Bestandsgebäude vorgesehen. Im Neubau greifen die Kreditprogramme 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) – dort gibt es zinsvergünstigte Darlehen statt Zuschüssen.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?

36 Monate für Installation und Inbetriebnahme. Maßgeblich für die Förderhöhe ist allerdings das Antragsdatum, nicht der Einbautermin – ab Februar 2027 sinken die Sätze halbjährlich.

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Quellenverweise

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