Wussten Sie, dass die maximale Förderung für Wärmepumpen bis zu 70 % betragen kann – aber nur noch für kurze Zeit? Die staatliche Förderung für Wärmepumpen ist eines der stärksten Instrumente zur Beschleunigung der Wärmewende – doch sie befindet sich auf einem klaren Degressionspfad. Bis Ende 2028 profitieren Hausbesitzer noch von der vollen Förderhöhe inklusive des sogenannten Klimageschwindigkeits-Bonus. Danach sinkt dieser schrittweise – bis er im Jahr 2037 ganz entfällt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie lange die Wärmepumpen-Förderung tatsächlich läuft, welche Förderkomponenten davon betroffen sind – und warum das Jahr 2026 ein strategisch entscheidender Zeitpunkt für Investitionen in klimafreundliches Heizen ist. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Anforderungen Ihre neue Wärmepumpe erfüllen muss, wie regionale Förderprogramme die Bundesförderung ergänzen und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wärmepumpen-Förderung durch die BEG ist bis mindestens 2045 gesetzlich gesichert.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % gilt noch bis Ende 2028, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
- Die Grundförderung von 30 % bleibt laut aktueller Planung unverändert bis 2030 bestehen.
- Der Einkommensbonus von 30 % für Haushalte mit ≤ 40.000 € zu versteuerndem Einkommen bleibt ebenfalls bestehen.
- Ab Januar 2026 gelten strenge technische Anforderungen (z. B. 10-dB-Schallschutzgrenze, natürliche Kältemittel).
- Eine Kombination mit KfW-Kredit oder steuerlichem Förderbonus (§ 35c EStG) ist weiterhin möglich.
- Hausbesitzer sollten vor 2029 investieren, um sich die maximale Förderhöhe von bis zu 70 % zu sichern.
Die wichtigsten Förderkomponenten für Wärmepumpen 2026 – ein Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde langfristig bis zum Jahr 2045 angelegt. Innerhalb dieses Rahmens gibt es jedoch zeitlich begrenzte Boni, deren Höhe schrittweise reduziert wird. Besonders relevant für die aktuelle Diskussion ist der Klimageschwindigkeits-Bonus:
Wichtig: Die Boni sind kombinierbar, jedoch ist die Gesamtförderung bei 70 % der Investitionskosten gedeckelt. Danach beginnt ab 2029 eine stufenweise Reduktion des Klimabonus – alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte – bis zum endgültigen Auslaufen 2037.
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen
Weiterführend: Alles zu Wärmepumpen-Förderungen in Deutschland

Warum lohnt sich eine Wärmepumpe gerade jetzt?
Die Vorteile sprechen für sich – und für Ihr Konto:
- Hohe Förderungen: Der Staat übernimmt bis zu 70 % der Investitionskosten. Das macht die Anschaffung deutlich erschwinglicher.
- Geringere Heizkosten: Wärmepumpen nutzen kostenlose Umweltenergie, wodurch Ihre laufenden Kosten deutlich sinken.
- Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen: Steigende Öl- und Gaspreise? Kein Problem mehr! Mit einer Wärmepumpe sind Sie nicht mehr von fossilen Energieträgern abhängig.
- Wertsteigerung Ihrer Immobilie: Wer energieeffizient heizt, steigert automatisch den Wiederverkaufswert seines Hauses.
- Perfekt kombinierbar mit Photovoltaik: In Verbindung mit einer Solaranlage können Sie Ihre Wärmepumpe fast autark betreiben und noch mehr sparen.
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Technische Fördervoraussetzungen ab 2026

Mit den gestiegenen Fördersätzen gehen auch höhere Anforderungen an die Technik einher. Seit Januar 2026 gelten verschärfte Voraussetzungen für die Förderfähigkeit von Wärmepumpen – insbesondere im Hinblick auf Effizienz, Umweltschutz und Lärmschutz.
Das müssen förderfähige Wärmepumpen 2026 erfüllen:
- Jahresarbeitszahl (JAZ): Mindestens 3,0 (Luft-Wasser), 3,5 (Sole-Wasser/Wasser-Wasser)
- Kältemittel: Nur noch natürliche Kältemittel wie Propan (R290) zulässig
- Schallgrenzwerte: Max. 50 dB(A) tagsüber / 35 dB(A) nachts – gemessen in 4 m Abstand (10-dB-Regel)
- Smart-Meter-Anbindung: Pflicht für Neubauten und Modernisierungen ab 2026
- Hydraulischer Abgleich & EMS: Voraussetzung für vollen Bonusanspruch
Unser Tipp: Beauftragen Sie nur zertifizierte Fachfirmen – eine unsachgemäß installierte Anlage kann zur Aberkennung der Förderung führen.

Kommunale Wärmeplanung als Zeitfaktor

Ein häufig übersehener Aspekt in der Förderstrategie ist die kommunale Wärmeplanung, die seit 2024 auf Bundesebene verpflichtend geregelt ist. Für Hausbesitzer hat sie unmittelbare Auswirkungen:
- In Kommunen mit über 100.000 Einwohnern muss die Wärmeplanung bis Mitte 2026 abgeschlossen sein.
- In kleineren Gemeinden gilt die Frist bis Mitte 2028.
- Erst danach greift in der Regel die 65 %-Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch.
Warum ist das wichtig?
Je nach Planungsstand Ihrer Kommune kann es sinnvoll sein, vorzeitig zu investieren, um die aktuell maximalen Boni zu sichern. In Übergangszeiten gelten oft Sonderregelungen und großzügige Förderbedingungen – etwa beim Austausch von funktionierenden Öl- oder Gasheizungen. Wer zuwartet, riskiert den Verlust lukrativer Förderbausteine.
Regionale Förderprogramme: Bundesländer mit Extra-Zuschüssen

Neben der bundesweiten BEG-Förderung (KfW 458) bieten einige Bundesländer und Städte zusätzliche Förderprogramme für den Heizungstausch. Diese lassen sich häufig mit der KfW-Förderung kombinieren, wenn die Gesamtkosten nicht überschritten werden.
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen
Beispiele für regionale Förderungen 2026:
Tipp: Auch Städte und Landkreise bieten vereinzelt lokale Boni oder Stromtarif-Zuschüsse. Eine Nachfrage beim Bauamt lohnt sich.
Informieren Sie sich über die Wärmepumpen-Fördermöglichkeiten vor Ort
- Wärmepumpen-Förderung in Berlin
- Wärmepumpen-Förderung in Bayern
- Wärmepumpen-Förderung in Niedersachsen
- Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen
- Wärmepumpen-Förderung in Hessen
Steuerliche Förderung & Ergänzungskredite

Wer keine KfW-Förderung nutzt oder zusätzliche finanzielle Mittel benötigt, kann auch steuerliche Vorteile oder Kredite in Anspruch nehmen. Diese Optionen bieten Flexibilität und gelten unabhängig von den Bundeszuschüssen.
Optionen im Überblick:
Wichtig: Der Steuerbonus kann nicht parallel zur KfW-Förderung genutzt werden – es gilt: Entweder Zuschuss oder Steuerersparnis.
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen
Weiterführend: Alles zu Wärmepumpen-Förderungen in Deutschland
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

Der Weg zur Förderung Ihrer neuen Wärmepumpe kann auf den ersten Blick etwas kompliziert wirken. Doch keine Sorge – mit dieser einfachen Anleitung führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
1. Energieberatung in Anspruch nehmen
- Eine professionelle Energieberatung hilft Ihnen dabei, den energetischen Zustand Ihres Hauses zu bewerten und die passenden Maßnahmen auszuwählen.
- Wenden Sie sich an einen zertifizierten Energieberater. Eine Liste finden Sie hier: Energie-Effizienz-Experten (EEE).
2. Förderfähige Maßnahmen planen
- Gemeinsam mit dem Energieberater legen Sie fest, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen – zum Beispiel den Einbau einer Wärmepumpe oder weitere energetische Sanierungen.
- Der Energieberater erstellt für Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan, der alle geplanten Maßnahmen detailliert beschreibt.
3. Angebote einholen
- Um die genauen Kosten zu ermitteln und sicherzustellen, dass Sie einen qualifizierten Fachbetrieb beauftragen.
- Holen Sie mindestens drei Angebote von zertifizierten Fachbetrieben ein – so haben Sie Vergleichsmöglichkeiten und finden das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
4. Förderantrag stellen
- Registrieren Sie sich im Online-Portal "Meine KfW" der Förderstelle.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (z. B. Energieberatungsbericht, Angebote der Fachbetriebe).
5. Zusage abwarten
- Erst nach Erhalt der Förderzusage dürfen die Arbeiten starten. Andernfalls verlieren Sie Ihren Anspruch auf Förderung.
- Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab – planen Sie ausreichend Zeit ein.
6. Maßnahmen durchführen lassen
- Sobald die Förderung genehmigt wurde, können die beauftragten Fachbetriebe mit der Umsetzung beginnen.
- Behalten Sie den Fortschritt der Arbeiten im Blick und dokumentieren Sie die Umsetzung, z. B. mit Fotos und Notizen.
7. Verwendungsnachweis einreichen
- Die Förderung wird erst ausgezahlt, wenn Sie nachweisen, dass die Maßnahmen wie geplant umgesetzt wurden.
- Reichen Sie folgende Unterlagen beim Fördergeber ein: Rechnungen der Fachbetriebe, Zahlungsbelege (Nachweise über geleistete Zahlungen) und ggf. weitere erforderliche Dokumente (z. B. Bestätigung des Energieberaters).
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Die Wärmepumpen-Förderung ist langfristig gesichert – aber die höchsten Boni gibt es nur noch bis Ende 2028. Wer noch vom vollen Klimageschwindigkeits-Bonus profitieren möchte, sollte nicht zögern. Ab 2029 beginnt der stufenweise Abbau der Zuschüsse – und wer wartet, lässt bares Geld liegen.
Was nun?
Planen Sie möglichst frühzeitig, prüfen Sie die Förderfähigkeit und technische Voraussetzungen – und nutzen Sie unseren Wärmepumpen-Anbieter- und Kostenvergleich, um jetzt die besten Angebote zu finden.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange gibt es noch Förderung für Wärmepumpen? (Stand 2026)
Die Grundförderung (30 %) läuft voraussichtlich bis 2045 weiter. Boni wie der Klimageschwindigkeits-Zuschuss (20 %) enden schrittweise bis 2037.
Sinkt die Wärmepumpen-Förderung wirklich ab 2029?
Ja. Der Klimabonus reduziert sich alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, beginnend 2029.
Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Ja – z. B. mit Landesprogrammen oder dem Ergänzungskredit. Nur Steuerbonus und KfW-Zuschuss dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden.
Muss ich mich nach der kommunalen Wärmeplanung richten?
Nur wenn Ihre Kommune ihre Planung abgeschlossen hat. Vorher gelten Übergangsregeln und meist großzügigere Förderbedingungen.
Gilt die Förderung auch für Neubauten?
Ja, aber mit eingeschränkten Boni, siehe: Wärmepumpen-Förderung für Neubauten. Der Klimabonus richtet sich primär an Altbauten mit fossilen Altanlagen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Förderung zu erhalten?
Die Wärmepumpe muss bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen, darunter eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0. Zudem spielen die Umweltverträglichkeit des Kältemittels und der Schallpegel eine Rolle.
Gibt es eine Einkommensgrenze für die Förderung?
Ja, für den Einkommens-Bonus von zusätzlichen 30 % darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 40.000 € pro Jahr nicht überschreiten.
Sind auch andere Heizsysteme förderfähig?
Ja, neben Wärmepumpen gibt es auch Fördermittel für Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen.
Kann ich die Förderung auch für ein Mietobjekt beantragen?
Ja, Vermieter können ebenfalls Fördermittel für den Heizungstausch in ihren Mietobjekten beantragen.
Wie läuft die praktische Vorgehensweise bei der Antragstellung über die KfW?
Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt über das digitale Kundenportal "Meine KfW". Vor Maßnahmenstart ist eine Anmeldung notwendig, wobei Förderkomponenten kombinierbar sind.
Welche unterschiedlichen Förderprogramme der Bundesländer für Wärmepumpen gibt es?
Verschiedene Bundesländer bieten eigene oder zusätzliche Programme für Wärmepumpen. Die Konditionen variieren dabei je nach Bundesland.
Welche Rolle spielen Geräuschemissionen bei der Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen?
Förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen bestimmte Grenzwerte für Geräuschemissionen einhalten. Eine Mindestreduktion von 5 Dezibel unter dem gesetzlichen Limit wird verlangt.



















