KfW-Förderung für Treppenlifte

KfW-Förderung für Treppenlifte

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Wussten Sie, dass die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum in Deutschland so groß ist, dass die KfW-Fördermittel oft schon nach wenigen Monaten ausgeschöpft sind?

Für viele Menschen ist ein Treppenlift der Schlüssel zu mehr Mobilität und Unabhängigkeit – doch die Kosten können eine Hürde sein. Genau hier kommt die KfW-Förderung ins Spiel. Nachfolgend erfahren Sie welche Zuschüsse und Kredite 2025 verfügbar sind, wer Anspruch darauf hat und wie Sie Ihren Antrag erfolgreich stellen.

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Förderung in Anspruch nehmen: KfW-Kredit 159: Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, zinsvergünstigt.
  • Hilfe durch die Pflegekasse: (4.000 € pro Person bei Pflegegrad) und steuerliche Vorteile (als außergewöhnliche Belastung absetzbar) nutzen.
  • Voraussetzungen erfüllen: Eigentümer, Mieter (mit Zustimmung), WEGs sind antragsberechtigt und die Maßnahmen müssen der Barriere-Reduzierung dienen.
  • Kosten & Finanzierung: Treppenlifte kosten zwischen 3.800 € und 25.000 € und können auch finanziert oder gemietet werden.
  • Fehler vermeiden: Unvollständige Unterlagen, falsches Modell oder Antrag zu spät gestellt. 
  • Checkliste nutzen: Fördermittel kombinieren, Dokumente vollständig einreichen und Anbieter & Preise vergleichen.

Relevanz der KfW-Förderung für Treppenlifte im Jahr 2025

In einer alternden Gesellschaft wird barrierefreies Wohnen immer wichtiger. Ein Treppenlift ermöglicht es Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, weiterhin selbstständig in ihrem Zuhause zu leben – ohne auf Unterstützung angewiesen zu sein.

Doch die Kosten für solche Umbaumaßnahmen können schnell mehrere Tausend Euro betragen. Genau hier setzt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an: Sie bietet finanzielle Unterstützung, um den Einbau von Treppenliften zu erleichtern.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Welche KfW-Fördermöglichkeiten 2025 zur Verfügung stehen
  • Wer Anspruch darauf hat und wie hoch die Zuschüsse sind
  • Wie Sie Ihren Antrag richtig stellen, um sich die maximale Förderung zu sichern

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten rechtzeitig – und gestalten Sie Ihr Zuhause barrierefrei und zukunftssicher!

Was ist die KfW?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist seit ihrer Gründung 1948 eine tragende Säule der Finanzierung für barrierefreies Wohnen in Deutschland. Ihre Rolle ist entscheidend bei der Bereitstellung staatlicher Fördermittel. Diese Mittel zielen darauf ab, Wohnräume zugänglicher und moderner zu gestalten.

Die KfW hat das primäre Ziel, durch Finanzierungen und Zuschüsse die Barrierefreiheit von Wohnungen zu verbessern. Für den Zeitraum 2023 bis 2025 wurden insgesamt 109 Millionen Euro für das Programm "Altersgerecht Umbauen" zur Verfügung gestellt.

Bis heute wurden mehr als 360.000 Wohneinheiten mithilfe der KfW-Förderung angepasst. Dies unterstreicht die Bedeutung staatlicher Unterstützung für barrierefreies Wohnen.

Aktuelle KfW-Förderprogramme im Überblick

Die KfW unterstützt barrierefreie Umbauten mit verschiedenen Programmen. Besonders im Fokus stehen aktuell folgende Fördermöglichkeiten:

Altersgerecht Umbauen – Kredit (Programm 159)

Zielgruppe von Kredit Nr. 159: Eigentümer und Mieter, die Barrieren reduzieren oder den Einbruchschutz verbessern möchten.
Förderfähige Maßnahmen:

  • Einbau von Treppenliften
  • Umbaumaßnahmen zur Barriere-Reduzierung
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz

Konditionen:

  • Kreditbetrag: Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit
  • Effektiver Jahreszins: Ab 2,35 %
  • Laufzeit: Bis zu 30 Jahre, mit tilgungsfreien Anlaufjahren möglich
  • Besonderheit: Der Kredit kann auch für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum genutzt werden.

Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Programm 455-B)

  • Aktueller Status: Der Investitionszuschuss kann derzeit nicht beantragt werden.
  • Alternative: Stattdessen kann der zinsgünstige Kredit „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ genutzt werden.
  • Hinweis: Sollten Sie bereits eine Förder­zusage er­halten haben, ist Ihr Zu­schuss reserviert und wird ausgezahlt, sobald Sie die Einhaltung der Voraus­setzungen nach­weisen.

Beispielrechnung: Treppenlift-Finanzierung mit dem KfW-Kredit 159

Ein Haushalt möchte einen Treppenlift für 12.000 € finanzieren. Dafür wird der KfW-Kredit 159 mit folgenden Konditionen genutzt:

  • Kreditbetrag: 12.000 €
  • Effektiver Jahreszins: 2,35 %
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 Jahr

Monatliche Rate nach dem ersten tilgungsfreien Jahr: ca. 123,38 €

Hinweis: Die tatsächlichen Konditionen können variieren. Vor Antragstellung lohnt sich eine individuelle Beratung bei der KfW oder der Hausbank.

Lohnt sich der KfW-Kredit Nr. 159?

Auch wenn der Investitionszuschuss 455-B nicht verfügbar ist, bleibt der KfW-Kredit 159 eine attraktive Finanzierungsoption. Mit niedrigen Zinsen und flexiblen Laufzeiten hilft er dabei, barrierefreie Umbauten erschwinglicher zu machen – und damit die Lebensqualität im eigenen Zuhause langfristig zu verbessern.

Wer kann die KfW-Förderung beantragen?

Die KfW-Förderung für barrierefreie Umbauten, wie den Einbau von Treppenliften, steht sowohl Eigentümern als auch Mietern zur Verfügung. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

Wer ist antragsberechtigt?

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern: Förderung möglich für selbstgenutzte oder vermietete Wohnimmobilien
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Können Fördermittel für gemeinschaftliche Maßnahmen beantragen
  • Mieter: Dürfen ebenfalls eine Förderung nutzen, benötigen jedoch die schriftliche Zustimmung des Vermieters

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Die Maßnahmen müssen nachweislich zur Barriere-Reduzierung beitragen und von der KfW als förderfähig anerkannt sein. Dazu gehören unter anderem:

  • Einbau von Treppenliften
  • Anpassung von Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Duschen)
  • Abbau von Türschwellen und anderen Barrieren

Tipp: Prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihre geplanten Maßnahmen von der KfW als förderfähig anerkannt werden!

Der Antrag lässt sich einfach online über das Zuschussportal der KfW stellen. Er ist sowohl für Privatpersonen, als auch für Wohnungsbaugenossenschaften und Käufer umgebauter Immobilien zugänglich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des KfW-Kredits 159

Um den KfW-Kredit 159 für altersgerechtes Umbauen zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:

1. Planung der Maßnahme

  • Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb beraten und erstellen Sie einen detaillierten Umbauplan.
  • Ein Kostenvoranschlag ist erforderlich, um den Kredit zu beantragen.

Tipp: Holen Sie mehrere Angebote ein, um die besten Konditionen zu vergleichen.

2. Finanzierungspartner finden

  • Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner gestellt.
  • Dazu zählen: Hausbanken, Sparkassen, Bausparkassen oder Versicherungen.
  • Nutzen Sie die Online-Beratungsanfrage der KfW, um einen passenden Finanzierungspartner zu finden.

Tipp: Fragen Sie Ihre Bank nach einer individuellen Beratung zu den Kreditkonditionen.

3. Antragstellung bei der KfW

  • Zusammen mit Ihrem Finanzierungspartner den Kreditantrag stellen.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen eingereicht werden – nachträgliche Anträge werden nicht gefördert!

Wichtig: Erst mit der Bewilligung des Kredits darf mit den Umbauten begonnen werden.

4. Durchführung der Maßnahme

  • Nach der Kreditbewilligung können Sie mit dem Einbau des Treppenlifts oder anderen Maßnahmen starten.
  • Alle Arbeiten müssen fachgerecht durch qualifizierte Betriebe durchgeführt werden.

Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise gut auf, da diese für die Auszahlung benötigt werden.

5. Auszahlung des Kredits

  • Die Auszahlung erfolgt über Ihren Finanzierungspartner gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
  • Je nach Kreditmodell kann die Auszahlung in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen.

Beispielrechnung für den KfW-Kredit 159:

Kostenpunkt Betrag
Gesamtkosten der Umbaumaßnahmen 20.000 €
Beantragter Kreditbetrag 20.000 €
Laufzeit des Kredits 10 Jahre
Effektiver Jahreszins 2,35 %
Monatliche Rate ca. 187,18 €

Durch die Inanspruchnahme des KfW-Kredits Nr. 159 können Sie notwendige Umbaumaßnahmen zur Barriere-Reduzierung, wie den Einbau eines Treppenlifts, zu günstigen Konditionen finanzieren und somit die Lebensqualität in Ihrem Zuhause deutlich erhöhen.

Kombination mit weiteren Fördermitteln – So optimieren Sie Ihre Finanzierung

Die Finanzierung eines Treppenlifts kann durch die Kombination verschiedener Fördermittel erheblich erleichtert werden. Neben der KfW-Förderung gibt es weitere Zuschüsse, die Sie nutzen können.

Pflegekassenzuschuss

  • Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Person, wenn ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt.
  • Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann der Zuschuss entsprechend multipliziert werden (z. B. 2 Personen = 8.000 € Zuschuss).

Weitere Informationen zur Treppenlift-Förderung durch Krankenkassen finden Sie hier.

Regionale Förderprogramme

  • Einige Bundesländer, Kommunen oder Krankenkassen bieten zusätzliche Förderungen für barrierefreies Wohnen an.
  • Erkundigen Sie sich bei örtlichen Behörden oder Beratungsstellen, ob weitere Zuschüsse verfügbar sind.

Wichtiger Hinweis zur Kombination von Fördermitteln

  • Der Pflegekassenzuschuss und die KfW-Förderung können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.
  • Aber: Sie können unterschiedliche Maßnahmen separat fördern lassen!

Beispiel:
Sie finanzieren Ihren Treppenlift über die KfW und lassen den Badumbau über die Pflegekasse fördern.

Beispielrechnung: Optimale Finanzierung eines Treppenlifts

Gesamtkosten für den Treppenlift: 10.000 €
Pflegekassenzuschuss: -4.000 €
Verbleibender Betrag: 6.000 €

Finanzierung über den KfW-Kredit 159:

  • Kreditbetrag: 6.000 €
  • Zinssatz: 2,35 %
  • Laufzeit: 10 Jahre

Monatliche Rate: ca. 56,15 €

Steuerliche Vorteile beim Einbau eines Treppenlifts

Ein Treppenlift vereint praktischen Nutzen mit finanziellen Vorteilen, da er steuerliche Entlastungen ermöglichen kann. So können die Anschaffungskosten unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Insbesondere für Personen mit Behinderung oder Pflegegrad 4 oder 5 ist dies relevant, da sie den Treppenlift ohne medizinischen Beleg absetzen können. Dies ist möglich, sofern die Kosten den Behinderten-Pauschbetrag übertreffen. Zudem betrachtet der Bundesfinanzhof den Treppenlift als medizinisches Hilfsmittel, was die steuerliche Absetzbarkeit fördert.

Das Finanzgericht Münster hat 2016 entschieden, dass die Ausgaben für einen Treppenlift in Höhe von 18.000 Euro steuerlich absetzbar sind. Auch Kreditzinsen für den Treppenlift können unter gewissen Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Doch der Bundesfinanzhof machte klar, dass sich diese steuerliche Berücksichtigung nur auf das Zahlungsjahr bezieht. Eine Verteilung auf mehrere Jahre ist ausgeschlossen.

Außergewöhnliche Belastungen

  • Voraussetzung: Der Treppenlift muss medizinisch notwendig sein.
  • Erforderlich: Ärztliches Attest (bei Pflegegrad 4 oder 5 entfällt die Nachweispflicht).
  • Steuerliche Wirkung: Die Kosten können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden.

Handwerkerleistungen

  • Unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit absetzbar
  • 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € pro Jahr) steuerlich absetzbar
  • Nur Arbeitskosten, keine Materialkosten anrechenbar

Beispielrechnung: Steuerliche Entlastung beim Treppenlift-Kauf

Gesamtkosten für den Treppenlift: 10.000 €
Pflegegrad: 4
Steuerliche Anrechenbarkeit: Als außergewöhnliche Belastung

Zu versteuerndes Einkommen: 50.000 €
Zumutbare Belastung: 6 % von 50.000 € = 3.000 €
Absetzbarer Betrag: 10.000 € – 3.000 € = 7.000 €

Kosten & Finanzierung: Optionen bei unzureichender KfW-Förderung

Die Anschaffung eines Treppenlifts stellt eine bedeutende Investition dar, die je nach Modell und den baulichen Gegebenheiten variiert. Sollten die verfügbaren Fördermittel nicht ausreichen, stehen Ihnen noch verschiedene Finanzierungsoptionen zur Verfügung:

Kostenübersicht für Treppenlifte (Stand 2025):

Treppenlift-Typ Treppenform Standort Preisbereich*
Sitzlift gerade Innenbereich €3.800 – €9.800
Sitzlift kurvig Innenbereich €8.000 – €15.000
Sitzlift gerade Außenbereich €4.500 – €7.500
Plattformlift gerade Innenbereich €9.000 – €15.000
Plattformlift kurvig Innenbereich €12.000 – €25.000
Plattformlift gerade Außenbereich €9.000 – €15.000
Plattformlift kurvig Außenbereich €15.000 – €25.000
Hublift bis 1,79 m Innen/Außen €5.700 – €15.000
Hublift bis 3,00 m Innen/Außen ab €17.500

*Die Preise variieren je nach Anbieter und spezifischen Anforderungen.

Finanzierungsoptionen für Treppenlifte

Neben öffentlichen Fördermitteln gibt es weitere Finanzierungswege, um die Kosten für einen Treppenlift zu stemmen. Hier sind drei sinnvolle Alternativen:

Private Darlehen

  • Viele Banken und Kreditinstitute bieten spezielle Kredite für altersgerechte Umbauten an.
  • Ein Vergleich der Konditionen (Zinsen, Laufzeiten, Sondertilgungen) hilft, das beste Angebot zu finden.
  • Alternative: Bausparverträge oder Förderdarlehen der Landesbanken prüfen.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Bank über Sonderkonditionen für barrierefreies Wohnen!

Miete oder Leasing eines Treppenlifts

  • Sinnvolle Lösung für kurzfristige Bedürfnisse (z. B. nach Unfall oder OP).
  • Flexibel und ohne hohe Einmalzahlung, aber auf langfristige Mietkosten achten.
  • Vergleich der Mietbedingungen (Laufzeit, Wartung, Rückgabeoptionen) ist wichtig.

Tipp: Prüfen Sie, ob die Mietkosten auf lange Sicht höher als ein Kauf wären!

Gebrauchte Treppenlifte

  • Bis zu 50 % Ersparnis gegenüber einem Neugerät.
  • Viele Anbieter verkaufen generalüberholte Treppenlifte mit Garantie.
  • Wichtig: Technischen Zustand und Garantie-Bedingungen prüfen!

Tipp: Einige Hersteller bieten Inzahlungnahme-Programme für gebrauchte Lifte an!

Fazit: Welche Finanzierung lohnt sich?

  • Langfristige Nutzung: Kauf mit Förderung oder Finanzierung lohnt sich meist mehr.
  • Kurzfristige Nutzung: Miete oder Leasing kann sinnvoll sein.
  • Budget begrenzt: Gebrauchte Treppenlifte als kostengünstige Alternative prüfen.

Förderfähige Treppenlift-Modelle: Welche Varianten werden unterstützt?

Die KfW-Förderung und andere Zuschüsse gelten für verschiedene Treppenlift-Modelle, die dazu beitragen, Barrieren zu reduzieren und die Mobilität im eigenen Zuhause zu erhalten.

Sitzlifte

Diese Modelle sind für Personen geeignet, die in der Lage sind, selbstständig zu sitzen und aufzustehen. Sie sind die gängigste Variante und werden sowohl für gerade als auch kurvige Treppen angeboten.

Tipp: Sitzlifte sind die günstigste und am häufigsten geförderte Treppenlift-Variante.

Plattformlifte

Ideal für Rollstuhlfahrer, da sie eine Plattform bieten, auf der der Rollstuhl sicher transportiert werden kann. Sie erfordern jedoch mehr Platz und sind oft teurer in der Anschaffung.

Tipp: Prüfen Sie vorab, ob der benötigte Platz für die Montage ausreicht!

Hublifte

Diese vertikalen Lifte überwinden Höhenunterschiede bis zu drei Metern und eignen sich besonders für den Außenbereich oder bei fehlendem Treppenhaus.

Tipp: Hublifte sind eine Alternative, wenn Treppenlifte aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht umsetzbar sind.

Antragstellung für die KfW-Förderung eines Treppenlift

Bevor Sie mit den Umbauten beginnen, müssen Sie den Antrag für die KfW-Förderung Ihres Treppenlifts bei der KfW-Bank einreichen. Das ist essenziell, denn nachträgliche Förderungen sind nicht möglich. Nur Maßnahmen, die noch nicht gestartet wurden, können gefördert werden. Beachten Sie, dass für eine erfolgreiche Antragstellung bestimmte Dokumente fristgerecht eingereicht werden müssen.

Notwendige Unterlagen

Wichtige Unterlagen umfassen das Antragsformular, eine Personalausweiskopie und eine Bestätigung, dass die Baumaßnahmen noch nicht begonnen haben. Es ist ratsam, Angebote von mindestens drei unterschiedlichen Firmen zu vergleichen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es Ihnen, eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen, wie Experten raten.

Fristgerechte Einreichung

Um den Zuschuss zu bekommen, ist die fristgerechte Einreichung der Unterlagen entscheidend. Die Fristen können variieren, und eine verspätete Einreichung kann die Förderung gefährden. Registrieren Sie sich daher zeitig im KfW-Zuschussportal und reichen Sie den Antrag ein. Eine zügige Bearbeitung wird dadurch sichergestellt. Normalerweise bekommen Antragsteller eine Bestätigung per E-Mail, oft am Tag der Einreichung.

Häufige Fehler bei der Antragstellung – und wie Sie diese vermeiden

Beim Beantragen von Fördermitteln für einen Treppenlift treten häufig Fehler auf, die zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen führen können. Damit Ihr Antrag reibungslos durchgeht, sollten Sie diese typischen Stolperfallen vermeiden:

1. Fehlende oder unvollständige Unterlagen

Problem: Unvollständige Dokumente führen oft zu Verzögerungen oder Ablehnungen.
Lösung: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden:

  • Detaillierte Kostenvoranschläge von Fachfirmen
  • Technische Spezifikationen des Treppenlifts
  • Zustimmung des Vermieters (bei Mietwohnungen)

2. Unzureichende technische Anforderungen

Problem: Der Treppenlift entspricht nicht den geltenden Sicherheitsstandards.
Lösung: Achten Sie darauf, dass der Lift den Anforderungen der DIN EN 81-40 (für Treppenlifte) entspricht. Der Hersteller sollte entsprechende Zertifikate bereitstellen.

Tipp: Vor der Bestellung beim Anbieter die Konformität mit aktuellen Normen prüfen!

3. Fehlende Zustimmung des Vermieters

Problem: Mieter benötigen eine schriftliche Genehmigung für den Einbau eines Treppenlifts.
Lösung: Holen Sie frühzeitig die Zustimmung des Vermieters ein, idealerweise mit einer schriftlichen Vereinbarung.

Tipp: Ein barrierefreier Umbau kann auch für Vermieter wertsteigernd sein – das Argument kann helfen, eine Zustimmung zu bekommen!

4. Nichtbeachtung von Fristen

Problem: Der Antrag wurde erst nach Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt.
Lösung: Fördermittel müssen vor Baubeginn beantragt und bewilligt werden!

Tipp: Planen Sie genügend Bearbeitungszeit ein, da die Prüfung mehrere Wochen dauern kann!

5. Unzureichende bauliche Voraussetzungen

Problem: Die Treppe ist zu schmal oder nicht tragfähig genug für einen Treppenlift.
Lösung: Lassen Sie die baulichen Gegebenheiten von einem Fachbetrieb prüfen, bevor Sie den Antrag stellen.

Tipp: Ein Vor-Ort-Termin mit einem Experten hilft, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

So stellen Sie den Antrag fehlerfrei!

Wichtige Tipps zur KfW-Antragstellung

Um erfolgreich einen KfW-Förderantrag für Treppenlifte zu beantragen, prüfen Sie zuerst die Verfügbarkeit der Mittel. Da diese oft schnell im Jahr erschöpft sind, ist dies ein kritischer Schritt. Wählen Sie zudem sorgfältig das passende Förderprogramm, bevor Sie Maßnahmen einleiten.

Überprüfen Sie genau, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderberechtigt sind. Förderfähige Vorhaben können z.B. den Einbau von Treppenliften oder die barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers einschließen.

Erwägen Sie eine Beratung durch einen Experten für barrierefreies Wohnen. Diese Fachleute unterstützen nicht nur bei Planung und Ausführung, sondern sind auch förderfähig. Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Dokumente fristgerecht vorliegen, um Verzögerungen zu umgehen.

Checkliste: So sichern Sie sich die maximale KfW-Förderung

Um die Fördermittel voll auszuschöpfen, ist eine sorgfältige Planung wichtig. Hier sind einige Schritte, die Ihnen helfen, den Treppenlift erfolgreich zu installieren:

1. Information einholen:

  • Informieren Sie sich über die aktuellen Förderprogramme der KfW und anderer Institutionen.
  • Überprüfen Sie, ob regionale oder kommunale Fördermittel verfügbar sind.

2. Beratung in Anspruch nehmen:

  • Lassen Sie sich von Fachbetrieben oder unabhängigen Beratungsstellen beraten. Sie können Ihnen helfen, technische Möglichkeiten und Fördervoraussetzungen zu verstehen.

3. Kostenvoranschläge einholen:

  • Verlangen Sie detaillierte Angebote von mehreren Anbietern. So können Sie Preise und Leistungen vergleichen.

4. Unterlagen zusammenstellen:

  • Sammeln Sie alle nötigen Dokumente. Dazu gehören Kostenvoranschläge, technische Spezifikationen und gegebenenfalls die Zustimmung des Vermieters.

5. Antrag fristgerecht stellen:

  • Reichen Sie den Förderantrag vollständig und mit allen Unterlagen ein. Beginnen Sie die Umbaumaßnahmen erst nach Erhalt der Zusage.

6. Genehmigung abwarten:

  • Warten Sie, bis Sie die Zusage erhalten. Erst dann können Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.

7. Maßnahmen durchführen lassen:

  • Beauftragen Sie qualifizierte Fachkräfte mit der Installation des Treppenlifts.

8. Verwendungsnachweis einreichen:

  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege bei der Förderstelle ein.

Durch eine sorgfältige Planung und Beachtung dieser Schritte können Sie die maximale Förderung für Ihren Treppenlift erhalten. So wird der Einbau reibungslos verlaufen.

Fazit: Eine gut geplante Förderung spart Kosten und erleichtert den Alltag

Ein Treppenlift kann den Alltag erheblich erleichtern und die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden bewahren. Doch die Kosten für eine solche Investition sind nicht zu unterschätzen. Die KfW-Förderung sowie weitere Zuschüsse von Pflegekassen oder regionalen Programmen können die finanzielle Belastung deutlich reduzieren.

Ihre nächsten Schritte:

Damit Sie die maximale Förderung erhalten, ist eine sorgfältige Planung essenziell. Eine fehlerfreie Antragstellung, die Kombination verschiedener Fördermittel und die Berücksichtigung steuerlicher Vorteile können helfen, die Kosten weiter zu optimieren.

Nutzen Sie die bereitgestellte Checkliste, um alle notwendigen Schritte systematisch zu durchlaufen und nehmen Sie unsere unabhängige Expertenberatung in Anspruch.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die KfW-Förderung?

Die KfW-Förderung ist ein finanzielles Unterstützungsprogramm der KfW-Bank. Es zielt darauf ab, den Einbau von Treppenliften und ähnlichen Anpassungen zu fördern. Somit verbessert es den Wohnkomfort und die Zugänglichkeit für Personen mit Mobilitätseinschränkungen.

Wer kann die KfW-Förderung für Treppenlifte beantragen?

Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietverhältnisse sind berechtigt. Mieter benötigen jedoch die Zustimmung ihres Vermieters.

Welche Förderprogramme gibt es aktuell für Treppenlifte?

Derzeit bietet die KfW den Kredit Nr. 159 (Altersgerecht Umbauen) an. Der frühere Zuschuss 455-B wurde eingestellt. Zusätzlich gibt es Zuschüsse von Pflegekassen und regionale Förderprogramme.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für einen Treppenlift?

Mit dem Kredit 159 können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit finanziert werden. Die Konditionen sind zinsvergünstigt und ermöglichen eine flexible Rückzahlung.

Welche Treppenlift-Modelle werden gefördert?

Die Modellwahl des Treppenlifts ist für die Gewährung der KfW-Förderung unerheblich. Wichtig ist, dass der Lift den Wohnkomfort und die Barrierefreiheit steigert. Gefördert werden können Sitzlifte, Hublifte sowie Plattformlifte.

Kann die KfW-Förderung mit anderen Zuschüssen kombiniert werden?

Ja, aber nicht für dieselbe Maßnahme. Zum Beispiel kann ein Treppenlift über die KfW finanziert werden, während ein Badumbau über die Pflegekasse gefördert wird.

Welche weiteren Finanzierungsoptionen gibt es?

Neben KfW-Zuschüssen stehen auch Fördermittel von Kranken- und Pflegekassen zur Verfügung. Zusätzlich können private Darlehen eine optionale Finanzhilfe bieten. Eine individuelle Kombination der Optionen sollte wohl überlegt sein.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt summieren sich die Beträge.

Wie beantrage ich die Förderung?

Der Antrag für den KfW-Kredit muss vor Beginn der Baumaßnahme über eine Hausbank eingereicht werden. Der Pflegekassenzuschuss wird direkt bei der Pflegeversicherung beantragt.

Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

Erforderlich sind unter anderem: Kostenvoranschläge von Fachfirmen, Nachweise über den geplanten Umbau, Zustimmung des Vermieters (bei Mietwohnungen) und Finanzierungsnachweise für den KfW-Kredit.

Gibt es steuerliche Vorteile beim Einbau eines Treppenlifts?

Ja, die Kosten können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.

Welche Fehler sollte ich bei der Antragstellung vermeiden?

Häufige Fehler sind: Unvollständige Unterlagen, die (zu späte) Antragstellung nach Baubeginn, die fehlende Zustimmung Ihres Vermieters und die Wahl eines nicht förderfähigen Modells.

Wo kann ich mich weiter informieren?

Empfohlen wird eine Beratung bei der KfW, der Pflegekasse oder bei unabhängigen Wohnberatungsstellen. Auch Verbraucherzentralen und regionale Förderstellen bieten Hilfestellungen.

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Quellenverweise

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