Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg 2026: So sichern Sie sich maximale Unterstützung

Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg 2026: So sichern Sie sich maximale Unterstützung

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Wussten Sie, dass allein in Baden-Württemberg rund 15.000 Photovoltaikanlagen 2026 aus der EEG-Förderung fallen? Diese Entwicklung markiert einen Wendepunkt – und eine große Chance für Eigentümer, jetzt von attraktiven neuen Förderprogrammen zu profitieren. Denn während die Einspeisevergütung abnimmt, setzen Bund, Land und Kommunen zunehmend auf Eigenverbrauch, Speicher und auf günstige Kredite.

Baden-Württemberg ist seit Jahren Vorreiter bei der Energiewende. Mit der landesweiten Photovoltaikpflicht und innovativen Förderprogrammen für Speicher und Anlagenmodernisierung zeigt das Land, wie Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen können. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Förderungen 2026 in Baden-Württemberg möglich sind, wie Sie diese geschickt kombinieren und welche Schritte zur erfolgreichen Antragstellung führen.

Das Wichtigste in Kürze

  • EEG-Vergütung: Bis zu 12,35 Cent/kWh für Volleinspeisung, abgestuft nach Anlagengröße.
  • 0 % MwSt & steuerfrei: Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohnhäusern.
  • KfW-Kredit (Programm 270): Bis 150 Mio. €, zinsgünstig, auch für Speicher.
  • L-Bank-Darlehen: Zins ab 3,87 %, ab 5.000 €, für Photovoltaik und Speicher.
  • Photovoltaikpflicht: Bei Neubau und Dachsanierung mind. 60 % PV.
  • Kommunale Programme: Zuschüsse bis 1.500 € z. B. in Freiburg.
  • Förderkombination möglich: z. B. Speicher, Wallbox, Wärmepumpe – frühzeitig prüfen.

Bundesweite Förderungen: EEG, KfW-Kredit & Steuerbonus

Auch 2026 bleibt die EEG-Einspeisevergütung eine wichtige Stütze für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Die Vergütung sinkt halbjährlich um 1 % und wird künftig bei negativen Strompreisen sogar temporär ausgesetzt – ein Anreiz mehr, auf Eigenverbrauch und Speicherlösungen zu setzen.

EEG-Vergütungssätze 2026 (gültig bis 31.01.2027):

  • Bis 10 kWp: bis zu 12,35 Cent/kWh (Volleinspeisung)
  • 10–40 kWp: bis zu 10,35 Cent/kWh
  • 40–100 kWp: bis zu 10,35 Cent/kWh
  • (Teileinspeisung ist entsprechend niedriger vergütet.)

Weiterführend: Photovoltaik-Einspeisevergütung - Höhe & Entwicklung

Unser Tipp: Wer wenig Strom selbst verbraucht, profitiert von der Volleinspeisung. Wer dagegen Eigenverbrauch maximieren möchte, sollte über einen Stromspeicher nachdenken – auch dieser ist förderfähig.

KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien – Standard):

  • Kredit Nr. 270 - Förderkredit für Strom und Wärme
  • Zinsgünstige Kredite bis 150 Millionen €
  • Finanzierung von PV-Anlage, Speicher, Netzanschluss
  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn über die Hausbank

Mehr Infos zu diesem Kredit finden Sie in unserem Ratgeber zur KfW-Förderung für Photovoltaik

Steuerliche Vorteile:

  • 0 % MwSt. auf Kauf & Installation bis 30 kWp
  • Einkommensteuerfreiheit für PV-Erträge aus Anlagen bis 30 kWp

Weiterführend: Photovoltaik und die Mehrwertsteuer

Landesweite Förderungen & Solarpflicht in Baden-Württemberg

Landesweite Förderungen in Baden-Württemberg 2026
Bild: Checkfox.de

Baden-Württemberg setzt 2026 nicht mehr auf Zuschüsse, sondern auf attraktive Darlehen. Im Fokus steht der Kredit „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ der L-Bank, der speziell für private Hauseigentümer konzipiert wurde.

L-Bank-Kredit – „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“

  • Zins: ab 3,87 % effektiv (abhängig von der Laufzeit und Bonität)
  • Mindestdarlehen: 5.000 €, Höchstsumme offen
  • Förderfähig: Photovoltaikanlage, Speicher, intelligente Steuerung
  • Antrag: vor Vorhabensbeginn über die Hausbank oder direkt bei der L-Bank

Gut zu wissen: Auch Speicher und Kombinationen mit Wärmepumpe oder Wallbox sind förderfähig – ideal für ganzheitliche Energiekonzepte.

Weiterführend: Alles zu Wärmepumpen-Förderungen in Deutschland

Weiterfühend: Wallbox-Förderung: Was gilt aktuell – und was lohnt sich wirklich?

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg war 2022 das erste Bundesland mit einer PV-Pflicht. Diese wurde 2026 nochmals erweitert:

  • Seit 01.01.2022: Pflicht bei Neubauten von Nichtwohngebäuden
  • Seit 01.05.2022: Pflicht bei Neubauten von Wohngebäuden
  • Seit 01.01.2023: Pflicht bei grundlegender Dachsanierung bestehender Gebäude
  • Ab 2026: Erweiterung auf Bestandsgebäude bei umfassender Modernisierung

Wer nicht erfüllt, riskiert Genehmigungsprobleme und Förderausschluss. Eine frühzeitige Planung lohnt sich.

Weiterführend: Was bedeutet Solarpflicht und warum ist sie 2025 so relevant?

Weiterführend: Solarpflicht 2025 in Deutschland – Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Tabelle: Förderung & Pflichten in Baden-Württemberg 2026

Förderinstrument Details Besonderheiten
EEG-Vergütung Überschuss ≤10 kWp: ca. 7,78 ct/kWh
Volleinspeisung ≤10 kWp: ca. 12,35 ct/kWh
20 Jahre garantiert ab Inbetriebnahme
KfW-Kredit 270 Zinsgünstiger Kredit für PV & Speicher Bundesweit gültig, Antrag vor Vorhabensbeginn
L-Bank BW Zinsgünstige Darlehen für Energieprojekte Zinssatz abhängig von Bonität und Marktlage
Photovoltaikpflicht BW Gilt bei Neubau und grundlegender Dachsanierung Regelung im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Kommunale Förderprogramme in Baden-Württemberg

Kommunale Förderprogramme in Baden-Württemberg
Bild: Checkfox.de

Neben der landesweiten Förderung durch die L-Bank bieten viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen an. Diese Förderungen unterscheiden sich teils stark hinsichtlich Höhe, Voraussetzungen und Antragsverfahren. Ein Blick in das jeweilige Förderportal der Kommune lohnt sich.

Beispiele kommunaler Programme:

  • Stuttgart (Solaroffensive): Zuschuss von bis zu 3.000 € für PV-Anlagen, Speicher und Steuersysteme. Aktuell (Stand Februar 2026) ist noch nicht sicher, ob die Förderung fortgesetzt wird.
  • Freiburg: Förderpauschalen von bis zu 1.500 € für private Haushalte
  • Karlsruhe & Heidelberg: Zuschüsse für Balkonkraftwerke, Speicher und Dachanlagen. In Heidelberg ist das Förderprogramm aktuell pausiert.

Hinweis: Förderungen sind oft nicht mit KfW- oder L-Bank-Krediten kombinierbar. Prüfen Sie stets die Bedingungen vor Antragstellung.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderprogramme in Baden-Württemberg richten sich vor allem an:

  • Private Hauseigentümer (auch Mehrfamilienhäuser)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Vereine und Genossenschaften
  • Kleinunternehmen und Selbstständige (je nach Programm)

Wichtig ist: Der Antrag auf Förderung muss vor dem Kauf oder der Installation gestellt werden. Rückwirkende Förderungen sind in der Regel ausgeschlossen.

Fördermöglichkeiten in anderen Bundesländern und Städten

Antragstellung: So sichern Sie sich Ihre Förderung

Antragstellung: So sichern Sie sich Ihre Förderung
Bild: Checkfox.de

Der Ablauf zur Beantragung der Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Förderprogramm wählen: Entscheiden Sie, ob Sie ausschließlich das L-Bank-Programm, eine kommunale Förderung oder eine Kombination beantragen möchten.
  2. Antrag vor Vorhabensbeginn stellen: Die Förderanträge müssen vor Unterzeichnung eines Kaufvertrags oder Installationsbeginns gestellt werden.
  3. Notwendige Unterlagen vorbereiten: Je nach Programm sind erforderlich: Kostenvoranschläge, technische Anlagenbeschreibungen und Grundbuchauszug bzw. Eigentumsnachweise.
  4. Online-Antrag stellen: L-Bank-Antrag: über das Kundenportal der L-Bank, kommunale Förderungen: über die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
  5. Nach Bewilligung starten: Erst nach schriftlicher Zusage darf mit dem Projekt begonnen werden.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss erfolgt die Auszahlung, wenn Sie alle Unterlagen korrekt nachreichen.

Unser Tipp: Nutzen Sie zusätzlich unseren Photovoltaik-Kosten-Vergleich, um das beste Angebot vor der Antragstellung zu finden.

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Kombination von Bundes-, Landes- und Kommunalförderungen

Kombination von Bundes-, Landes- und Kommunalförderungen
Bild: Checkfox.de

Die Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg lässt sich oft mit anderen Programmen kombinieren – so maximieren Sie Ihre Förderquote und senken die Kosten deutlich:

1. Kombinierbare Fördermöglichkeiten:

2. Wichtige Hinweise zur Kombination:

  • Die Förderprogramme dürfen nicht dieselben Kostenbestandteile abdecken.
  • Eine Kumulation ist möglich, wenn Förderbedingungen explizit darauf hinweisen (z. B. L-Bank + KfW).
  • Kommunale Programme setzen häufig eine Antragstellung bei Landes-/Bundesförderung voraus.

3. Beispielhafte Förderkombination:

Förderung Programm Förderhöhe Hinweis zur Kombinierbarkeit
Landesförderung L-Bank (BW) Zinsgünstiges Darlehen Kombinierbar mit KfW und ggf. kommunalen Programmen
Bundesförderung KfW-Programm 270 Kredit bis 100 % der Investitionskosten Kombinierbar mit Landes- und kommunalen Förderungen
Kommunale Förderung Klimaprogramme Stadt Stuttgart Programm- und haushaltsabhängig Antrag vor Vorhabensbeginn erforderlich

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Besondere Anforderungen an Anlagen in Baden-Württemberg

Besondere Anforderungen an Anlagen in Baden-Württemberg
Bild: Checkfox.de

In Baden-Württemberg gelten einige spezifische Anforderungen für den Erhalt von PV-Förderungen, insbesondere bei Kombination mit Speicher oder Einspeisung:

  • Dachflächenpflicht: Für Neubauten besteht seit 2022 eine PV-Pflicht auf geeigneten Dachflächen – bei gewerblichen Neubauten bereits ab 75 m² Dachfläche.
  • Speicherförderung: In bestimmten Programmen wird die Kopplung mit einem Stromspeicher explizit gefordert oder mit zusätzlichen Boni belohnt.
  • Netzanbindung & Eigenverbrauch: Einige Förderungen verlangen einen Mindestanteil an Eigenverbrauch oder die Einspeisung ins öffentliche Netz.

Wer also von maximaler Förderung profitieren möchte, sollte seine Anlage optimal auslegen – inklusive Speicherlösung, intelligenter Steuerung und ggf. einer Wallbox für Elektromobilität.

Weiterführend: Wallbox-Förderung: Was gilt aktuell – und was lohnt sich wirklich?

Fazit: Jetzt PV-Förderung in Baden-Württemberg 2026 sichern

Fazit: Jetzt PV-Förderung in Baden-Württemberg 2026 sichern
Bild: Checkfox.de

Die Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg 2026 bietet attraktive Anreize – von zinsgünstigen Landesdarlehen über kommunale Zuschüsse bis hin zu Kombinationsmöglichkeiten mit der KfW-Förderung. Wer frühzeitig plant und verschiedene Förderprogramme strategisch nutzt, kann seine Investitionskosten deutlich senken.

Ihre nächsten Schritte:

  • Prüfen Sie Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten
  • Holen Sie sich Vergleichsangebote von Fachfirmen
  • Stellen Sie alle Anträge vor dem Start der Bauarbeiten
  • Lassen Sie sich beraten, um das Beste aus Ihrer Investition zu machen

Abschließender Tipp: Unser Kosten-Vergleich für Solaranlagen zeigt Ihnen in wenigen Klicks den besten Anbieter für Ihre Region. Nutzen Sie zusätzlich unsere kostenlose Beratung, um die optimalen Förderungen in Anspruch zu nehmen!

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Häufig gestellte Fragen

Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es in Baden-Württemberg 2026?

Neben den bundesweiten Förderprogrammen (z. B. KfW oder BAFA) unterstützt Baden-Württemberg mit regionalen Programmen wie dem „Klimaschutz-Plus-Programm“ und kommunalen Zuschüssen (z. B. Stuttgart, Freiburg, Tübingen).

Gibt es eine Solarpflicht im Land?

Ja, seit 2022 besteht eine Solardachpflicht bei Neubauten, seit 2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen. Sie gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Wie hoch fallen die Förderungen konkret aus?

Die Förderhöhe ist abhängig von Maßnahme und Förderprogramm: KfW: zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse, Kommunen/Städte: z. B. Stuttgart mit bis zu 5.000 € Förderung und Landesprogramme: z. B. Investitionszuschüsse für Speicher oder Mieterstrom.

Wer kann die Fördermittel beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Wohnbaugesellschaften, je nach Programm.

Können verschiedene Förderungen kombiniert werden?

In vielen Fällen ja – Kombinationen aus KfW-Mitteln, Landes- und Stadtförderung sind möglich, solange keine Doppelförderung vorliegt. Details sollten mit der jeweiligen Förderstelle geklärt werden.

Wo beantrage ich die Landesförderung in BW?

Über das zuständige Ministerium oder Förderinstitute, etwa L-Bank oder das Umweltministerium Baden-Württemberg. Bei städtischen Förderungen erfolgt die Beantragung direkt über die jeweilige Stadt.

Wie finde ich heraus, ob meine Kommune ebenfalls fördert?

Ein Blick auf die Website der Kommune oder des Landkreises oder ein Anruf beim Bauamt oder Amt für Umwelt lohnt sich. Oft gibt es zusätzliche regionale Programme.

Was beinhaltet die Solaroffensive Stuttgart?

Die Solaroffensive Stuttgart fördert(e) den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Es gibt eine maximale Förderung von zu 450 € pro kWp. Zudem profitieren Antragsteller von speziellen Konditionen und Unterstützungen.

Welche Rolle spielen kommunale Initiativen bei der Photovoltaik-Förderung?

Kommunale Initiativen spielen eine zentrale Rolle bei der Förderung von Photovoltaik. Sie schaffen attraktive Bedingungen für die Nutzung von Solarenergie. Des Weiteren bieten sie zusätzliche finanzielle Unterstützung an.

Wie groß sollte eine PV-Anlage sein, damit sich das Ganze lohnt?

Schon Anlagen ab ca. 4 kWp rechnen sich in vielen Fällen. Wenn Sie etwas größer denken – sagen wir 6 bis 10 kWp – holen Sie meist noch mehr raus, vor allem bei der Förderung im Verhältnis zur Leistung.

Und was ist mit Stromspeichern – werden die auch gefördert?

Ja! Viele Städte und Gemeinden fördern Speicher extra oder als Ergänzung zur Solaranlage. Und auch steuerlich gibt’s da oft was zu holen.

Kann ich auch eine Balkonanlage fördern lassen?

In manchen Städten gibt es Pauschalförderungen für sogenannte steckerfertige Mini-PV-Anlagen. Also ja, auch das kann sich lohnen.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Ganz wichtig: Immer vor dem Start. Also bevor Sie etwas unterschreiben oder mit dem Bau beginnen. Wer zu spät dran ist, bekommt meistens keine Förderung mehr.

Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet wird?

Das hängt vom Programm und der Stadt ab – meistens dauert es zwischen 2 und 8 Wochen. Die Rückmeldung kommt oft per E-Mail oder klassisch per Post.

Welche Unterlagen brauche ich dafür?

In der Regel brauchen Sie: einen Nachweis über das Eigentum, Kostenvoranschläge, technische Datenblätter, einen Lageplan und eventuell auch Konto- oder Steuerdokumente.

Wie wirkt sich die Mehrwertsteuerbefreiung aus?

Seit Anfang 2023 zahlen Sie keine Mehrwertsteuer mehr auf PV-Anlagen und Zubehör – also 0 % MwSt. Das senkt Ihre Anschaffungskosten deutlich und macht die Anlage noch schneller rentabel.

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Quellenverweise

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