Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten haben Sie

Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten haben Sie

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Wussten Sie, dass die bekannteste geförderte Vorsorgeform Deutschlands zum 1. Januar 2027 für Neuabschlüsse geschlossen wird? Die Riester-Rente nimmt ab dann keine neuen Verträge mehr auf. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot – und damit verschiebt sich die Antwort auf die Frage, welche Vorsorgeform sich für wen lohnt.

Dieser Ratgeber stellt alle relevanten Möglichkeiten auf dem Rechtsstand 2026/2027 gegenüber: was der Staat fördert, was flexibel bleibt und welche Kombination zu welcher Lebenssituation passt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schicht entscheidet über die Förderung: Je stärker der Staat zuschießt, desto weniger Zugriff haben Sie auf Ihr Geld.
  • Die Riester-Rente endet im Neugeschäft zum 1. Januar 2027. Die rund 15 Millionen Altverträge behalten Bestandsschutz.
  • Das Altersvorsorgedepot bringt bis zu 540 Euro Grundzulage und 300 Euro pro Kind – erstmals auch für Selbstständige.
  • Die Basisrente (Rürup-Rente) erlaubt 2026 einen Sonderausgabenabzug bis 30.826 Euro, die bAV bis 8.112 Euro steuerfrei.
  • Das freie ETF-Depot bleibt die flexibelste und günstigste Variante – ohne Förderung, aber mit voller Verfügbarkeit.
  • Der Kostendeckel von 1,0 Prozent gilt nur für das Standardprodukt, nicht für jedes Altersvorsorgedepot.

Die drei Schichten – warum die Einordnung über Ihre Förderung entscheidet

Das deutsche Vorsorgesystem sortiert alle Produkte in drei Schichten. Das klingt nach Verwaltungslogik, hat aber eine sehr praktische Konsequenz: Die Schicht bestimmt, wie viel Sie in der Ansparphase absetzen dürfen, wie die Auszahlung besteuert wird und wie schwer Sie im Notfall an Ihr Geld kommen.

SchichtInstrumenteFörderung in der AnsparphaseBindung
Schicht 1: Basisversorgunggesetzliche Rente, Versorgungswerke, Basisrente (Rürup)hoher Sonderausgabenabzugsehr hoch, keine Kapitalauszahlung
Schicht 2: Betriebliche AltersversorgungDirektversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusagesteuer- und sozialabgabenfreie Entgeltumwandlunghoch, an das Arbeitsverhältnis gekoppelt
Schicht 3: geförderte PrivatvorsorgeRiester bis 2026, Altersvorsorgedepot ab 2027Zulagen plus Sonderausgabenabzugmittel, Auszahlung ab 65 mit Teilkapital
Schicht 3: ungeförderte Privatvorsorgefreies Depot, private Rentenversicherung, Immobiliekeinegering bis keine

Systematik nach dem Alterseinkünftegesetz. Die Tabelle erklärt auch, warum es die eine beste Lösung nicht gibt: Wer maximal fördern lassen will, muss Verfügbarkeit abgeben.

Merksatz:

Fragen Sie bei jedem Angebot zuerst, in welcher Schicht es liegt – daraus folgen die Förderung, Besteuerung und Flexibilität fast automatisch.

Geförderte Möglichkeiten im Überblick

Geförderte Möglichkeiten im Überblick
Bild: Checkfox.de

Das Altersvorsorgedepot ab 2027

Das Altersvorsorgereformgesetz passierte am 27. März 2026 den Bundestag, am 8. Mai 2026 den Bundesrat und wurde Ende Mai im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab dem 1. Januar 2027 können Sie staatlich gefördert direkt in Fonds sparen – ohne die Beitragsgarantie, die bei Riester einen Großteil des Geldes in ertragsschwache Anleihen zwang.

Die Förderung ist einkommensunabhängig und beitragsproportional aufgebaut:

  • Grundzulage: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro – maximal 540 Euro im Jahr.
  • Kinderzulage: 1 Euro je eingezahltem Euro, gedeckelt auf 300 Euro pro Kind und Jahr.
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Mindesteigenbeitrag: 120 Euro im Jahr.
  • Sonderausgabenabzug: Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich Zulagen nach § 10a EStG, ohne Kinder also bis zu 2.340 Euro. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch.

Einzahlen dürfen Sie bis zu 6.840 Euro je Vertrag, bei maximal zwei Verträgen. Der Teil oberhalb von 1.800 Euro bekommt keine Zulage, profitiert aber von der steuerfreien Ansparphase: Weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale fallen an, Umschichtungen zwischen Fonds bleiben steuerneutral.

Anlegen dürfen Sie nicht in alles. Zugelassen sind breit gestreute Fonds – OGAW-Fonds und alternative Investmentfonds einschließlich ELTIFs in den Risikoklassen 1 bis 5 sowie Euro-Staatsanleihen. Einzelaktien, Derivate und Kryptowerte sind ausgeschlossen.

Wer sich nicht selbst kümmern will, greift zum Standardprodukt: zwei voreingestellte Fonds – ein Aktien-ETF als Renditebaustein, ein Staatsanleihen-ETF als Sicherheitsbaustein – mit automatischer Umschichtung Richtung Rentenbeginn. Für dieses Produkt gilt der gesetzliche Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Für andere Varianten des Altersvorsorgedepots gilt er nicht.

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Sie wählen zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan, etwa bis zum 85. Lebensjahr, und können bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag entnehmen. Besteuert wird der geförderte Teil voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

Weiterführend: Das Altersvorsorge-Depot: Was ab 2027 gilt und für wen es sich lohnt

Weiterführend: Altersvorsorge-Versicherung: Formen, Änderungen und Strategien

Weiterführend: ETF-Altersvorsorge: Förderung, Steuern und Entnahme im Überblick

Riester-Rente: was mit Altverträgen passiert

Ab 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. Bestehende Verträge genießen uneingeschränkten Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden. Wer will, kann sein Guthaben kostenfrei in ein Altersvorsorgedepot übertragen, ohne bereits erhaltene Zulagen zu verlieren.

Ob sich das lohnt, hängt fast ausschließlich an den Kosten Ihres Altvertrags. Bei einem teuren, garantielastigen Vertrag aus der Niedrigzinsphase ist der Wechsel meist die bessere Wahl; bei einem günstigen Fondssparplan mit hohen Anwartschaften nicht zwingend.

Basisrente (Rürup)

Die Basisrente ist der steuerlich stärkste Baustein für hohe Einkommen. 2026 sind Beiträge bis 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für zusammenveranlagte Paare zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar. Bei Angestellten wird der Höchstbetrag um die Beiträge zur gesetzlichen Rente gekürzt.

Der Preis ist Unbeweglichkeit: nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht frei vererblich, kein Kapitalwahlrecht. Ausgezahlt wird ausschließlich als lebenslange Monatsrente ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Dafür ist das Guthaben in der Ansparphase nach § 851c ZPO pfändungsgeschützt – für Selbstständige mit Haftungsrisiko ein echtes Argument.

Betriebliche Altersversorgung

Wer angestellt ist, wandelt über die Entgeltumwandlung Bruttogehalt in Beiträge um. Maßgeblich ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, 2026 bei 101.400 Euro im Jahr.

  • Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG bis 8 Prozent, also 8.112 Euro jährlich oder 676 Euro monatlich.
  • Sozialabgabenfrei bis 4 Prozent, also 4.056 Euro jährlich oder 338 Euro monatlich.
  • Der Arbeitgeber muss 15 Prozent Zuschuss zahlen, wenn er durch die Umwandlung Sozialabgaben spart – bei voller Ausnutzung der 4-Prozent-Grenze bis zu 50,70 Euro im Monat.

In der Rentenphase sind Betriebsrenten voll steuerpflichtig und bei gesetzlich Versicherten oberhalb eines Freibetrags von 197,75 Euro monatlich beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Doppelverbeitragung entscheidet oft darüber, ob sich die bAV rechnet oder nicht.

FörderwegHöchstbetrag 2026Direkte ZulagenWer profitiert besonders
Altersvorsorgedepot (ab 2027)1.800 € gefördert, bis 6.840 € einzahlbarbis 540 € plus 300 € je KindFamilien, Geringverdiener, Selbstständige
Basisrente (Rürup)30.826 € / 61.652 €keineSelbstständige und Gutverdiener
bAV per Entgeltumwandlung8.112 € steuerfrei, 4.056 € SV-frei15 % ArbeitgeberzuschussAngestellte mit gutem Arbeitgeberzuschuss
Riester (nur Bestandsverträge)2.100 € inkl. Zulagen175 € Grundzulage, 300 € je KindBestandskunden mit günstigem Vertrag

Werte für 2026, Altersvorsorgedepot ab Start 2027.

Die Zulagenlogik wirkt bei kleinen Beiträgen am stärksten – ein Rechenbeispiel macht das deutlich: Wer zwei kindergeldberechtigte Kinder hat und 1.200 Euro im Jahr einzahlt, erhält 390 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulage. Das sind 990 Euro vom Staat auf 1.200 Euro Eigenleistung, also eine Förderquote von rund 83 Prozent – vor jeder Marktrendite.

Unser Tipp: Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Arbeitgeber mehr als die gesetzlichen 15 Prozent zuschießt – erst ab etwa 20 bis 25 Prozent schlägt die bAV nach Steuern und Kassenbeiträgen ein günstiges Depot.

Ungeförderte Möglichkeiten – mehr Freiheit, weniger Zuschuss

Ungeförderte Möglichkeiten – mehr Freiheit, weniger Zuschuss
Bild: Checkfox.de

Freier ETF-Sparplan

Die schlichteste Variante und für viele die sinnvollste Basis. Laufende Kosten von 0,05 bis 0,20 Prozent, jederzeit verfügbar, frei vererblich, keine Vertragsbindung.

Steuerlich greift die Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag. Bei Aktien-ETFs bleiben durch die Teilfreistellung 30 Prozent der Erträge frei, die effektive Belastung realisierter Gewinne sinkt damit auf 18,46 Prozent. Dazu kommt die Vorabpauschale, die jährlich einen Mindestertrag besteuert – für 2026 auf Basis eines Basiszinses von 3,20 Prozent, abgebucht im Januar 2027.

Weiterführend: Depot Vergleich: Beste Broker & Aktiendepots

Private Rentenversicherung und Fondspolice

Hier liegen dieselben Fonds in einem Versicherungsmantel. Der Vorteil ist die Steuerstundung: In der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an, Fondswechsel sind steuerfrei.

Bei Verrentung wird nur der Ertragsanteil besteuert – bei Rentenbeginn mit 65 sind das 18 Prozent, mit 67 nur 17 Prozent der Rente. Bei Kapitalauszahlung greift die 12/62-Regel: Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und erfolgt die Auszahlung nach dem 62. Geburtstag, ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig.

Der Haken sind die Kosten. Provisionsbehaftete Bruttotarife verzehren den Steuervorteil regelmäßig vollständig. Nur Honorartarife mit Effektivkosten von 0,20 bis 0,40 Prozent halten dem Vergleich mit einem freien Depot stand.

Immobilie

Die selbstgenutzte Immobilie spart im Alter Miete, ist aber keine Geldanlage im engeren Sinn. Sie bindet einen großen Teil des Vermögens an einen einzigen Standort, verlangt laufend Instandhaltung und lässt sich nicht in Scheiben verkaufen, wenn Sie 800 Euro brauchen. Als ein Baustein von mehreren sinnvoll, als alleinige Altersvorsorge riskant.

Weiterführend: Online Immobilienbewertung

Tages- und Festgeld

Beides gehört zur Finanzplanung, nicht zur Altersvorsorge. Über 30 Jahre schlägt keine Zinsanlage einen breit gestreuten Aktienmarkt. Als Liquiditätspuffer von drei bis sechs Monatsausgaben und als Sicherheitstopf in den letzten Jahren vor dem Ruhestand sind sie dagegen kaum zu ersetzen.

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Weiterführend: Unterschied zwischen Tagesgeld und Festgeld

Alle Möglichkeiten im direkten Vergleich

Alle Möglichkeiten im direkten Vergleich
Bild: Checkfox.de
MöglichkeitFörderungBesteuerung der AuszahlungFlexibilitätVererbbarkeitKosten
Altersvorsorgedepot (ab 2027)Zulagen und Sonderausgabenabzugvoll nachgelagertAuszahlung ab 65, 30 % Kapitaleingeschränktmax. 1,0 % beim Standardprodukt
Basisrente (Rürup)100 % Sonderausgabenabzugnachgelagert, 84 % bei Start 2026sehr gering, nur Rente ab 62nur Hinterbliebenetarifabhängig
bAV (Entgeltumwandlung)steuer- und SV-frei, 15 % Zuschussvoll steuerpflichtig zzgl. GKV/PVgering, an den Job gekoppeltje nach Tariftarifabhängig
Freier ETF-Sparplankeine26,375 % abzgl. 30 % Teilfreistellungjederzeit verfügbarvollständigsehr gering
Fondspolice / private RentekeineErtragsanteil oder 12/62-RegelEntnahmen und Zuzahlungen möglichvollständigstark tarifabhängig
Immobiliekeine direktesteuerfrei nach 10 Jahren Haltedauersehr geringvollständigErwerbsnebenkosten und Instandhaltung

Rechtsstand 2026 beziehungsweise ab Reformstart 2027.

Kein Instrument gewinnt in allen Spalten – und genau deshalb ist die Kombination aus zwei oder drei Bausteinen fast immer besser als die Suche nach dem einen richtigen Produkt.

Weiterführend: Wertpapierdepots vergleichen

Wie viel sollten Sie zurücklegen?

Wie viel sollten Sie zurücklegen?
Bild: Checkfox.de

Als Faustregel kursiert, im Alter seien rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens nötig. Das ist ein grober Anker und nicht mehr: Wer im Ruhestand mietfrei wohnt, braucht deutlich weniger; wer viel reisen oder pflegebedürftige Angehörige unterstützen will, deutlich mehr.

Belastbarer ist die Rechnung von der anderen Seite – in vier Schritten:

  1. Bedarf schätzen. Gehen Sie von Ihren heutigen Ausgaben aus und streichen Sie, was im Ruhestand wegfällt: Pendeln, Sparraten, gegebenenfalls die Tilgung.
  2. Ansprüche zusammentragen. Ihre Renteninformation zeigt die gesetzliche Rente, die digitale Rentenübersicht bündelt zusätzlich betriebliche und private Anwartschaften.
  3. Lücke ermitteln. Ziehen Sie die zu erwartenden Renten vom Bedarf ab und rechnen Sie die Steuer auf die Rente mit.
  4. Sparrate ableiten. Erst jetzt hat die Frage nach dem Produkt eine sinnvolle Grundlage.

Wichtiger als jede Optimierung ist der Startzeitpunkt. Wer mit 30 monatlich 100 Euro anlegt, hat bei durchschnittlich sechs Prozent Rendite bis 67 rund 118.000 Euro; wer erst mit 50 beginnt, bei gleicher Rate nur etwa 35.000 Euro. Die Differenz entsteht fast vollständig aus Zeit, nicht aus Produktauswahl.

Unser Tipp: Rechnen Sie mit Ihrer heutigen Sparfähigkeit statt mit einer Wunschzahl – eine Rate, die Sie zwei Jahre später wieder senken müssen, kostet bei Versicherungsverträgen bares Geld.

Welche Kombination zu wem passt

Welche Kombination zu wem passt
Bild: Checkfox.de

Berufseinsteiger

Zeit ist Ihr größter Hebel. Ab 2027 lohnt der Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro, der bereits bei kleinem Eigenbeitrag fließt. Parallel ein freier ETF-Sparplan, damit nicht alles in einem Produkt mit Auszahlungssperre bis 65 liegt.

Familien mit Kindern

Hier ist die Rechnung ab 2027 am eindeutigsten. Die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind erreicht Förderquoten, die kein anderes Instrument bietet – und sie ist unabhängig vom Einkommen.

Angestellte mit hohem Steuersatz

Die klassische Dreierkombination: bAV bis zur Sozialversicherungsfreigrenze ausschöpfen, sofern der Arbeitgeber ordentlich zuschießt, die Basisrente zur Senkung des zu versteuernden Einkommens nutzen und ab 2027 das Altersvorsorgedepot bis 1.800 Euro füllen.

Selbstständige

Die Basisrente bleibt wegen des hohen Volumens das steuerliche Fundament. Ab 2027 kommt der direkte Zugang zu Zulagen im Altersvorsorgedepot dazu – erstmals ohne Umweg über einen Ehegatten.

Weiterführend: Altersvorsorge bei Selbständigkeit: Pflicht, Förderung und Strategien

Sparer ab 50

Jetzt zählt Risikosteuerung mehr als der letzte Renditepunkt. Bauen Sie einen Sicherheitstopf für die ersten Ruhestandsjahre auf und vermeiden Sie neue Verträge mit langen Kostenverrechnungsphasen.

Was vor der Altersvorsorge kommt

  • teure Konsumkredite tilgen
  • drei bis sechs Monatsausgaben als Puffer aufbauen
  • die eigene Arbeitskraft absichern – ohne Einkommen läuft kein Sparplan weiter

Weiterführend: Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Häufige Fallstricke bei der privaten Altersvorsorge

Häufige Fallstricke bei der privaten Altersvorsorge
Bild: Checkfox.de
FallstrickWas dann passiertSo vermeiden Sie es
Kostendeckel falsch verstandenEin Altersvorsorgedepot kostet deutlich mehr als 1,0 ProzentPrüfen, ob es sich um das zertifizierte Standardprodukt handelt
Vorsorge mit Berufsunfähigkeitsschutz koppelnZwei Verträge in einem, Vergleich und Kündigung werden schwierigBeides getrennt abschließen, so auch die Empfehlung des Verbraucherschutzes
Riester-Vertrag ungeprüft weiterlaufen lassenHohe Kosten fressen die Zulagen aufVertragskosten prüfen und Übertragung ins Altersvorsorgedepot durchrechnen
Rürup ohne Steuersatz-Check abgeschlossenKapital ist unkündbar gebunden, der Steuervorteil bleibt kleinGrenzsteuersatz heute gegen die erwartete Steuerlast im Alter rechnen
bAV-Doppelverbeitragung übersehenDie Betriebsrente fällt netto deutlich niedriger aus als kalkuliertKranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in den Vergleich aufnehmen
Alles auf ein Produkt setzenEin Fehler in der Produktwahl trifft die gesamte VorsorgeGeförderte und freie Bausteine mischen
Zu spät anfangenDie fehlenden Jahre lassen sich durch höhere Raten kaum aufholenMit kleiner Rate starten und später erhöhen

Auffällig ist:

Die teuersten Fehler passieren nicht bei der Fondsauswahl, sondern beim Vertragsmantel – bei den Kosten, Kopplungen und Bindungsfristen.

Fazit: Die Mischung entscheidet, nicht das eine Produkt

Fazit: Die Mischung entscheidet, nicht das eine Produkt
Bild: Checkfox.de

Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind in Bewegung. Mit dem Altersvorsorgedepot bekommt die dritte Schicht erstmals ein Produkt, das Förderung und Kapitalmarktrendite verbindet, ohne durch Garantiezwang ausgebremst zu werden.

  • Für die meisten Menschen bleibt ein breit gestreuter ETF-Sparplan die günstigste Basis.
  • Wer Zulagen mitnehmen kann – vor allem Familien –, sollte ab 2027 das Altersvorsorgedepot ergänzen.
  • Bei hohem Steuersatz liefern Basisrente und bAV den größten Hebel, verlangen dafür aber Bindung.
  • Riester-Bestandskunden sollten 2026 nutzen, um Kosten und Wechseloption zu prüfen.

Welche Mischung für Sie passt, hängt von Einkommen, Familienstand, Beschäftigungsform und Anlagehorizont ab. Bei größeren Beträgen und langen Vertragslaufzeiten lohnt sich eine unabhängige Beratung, bevor Sie sich festlegen.

Was nun?

Wenn Sie möchten, ordnen wir Ihre Situation kurz ein: Welche Vorsorgeschicht passt zu Ihrem Steuersatz, wie viel fehlt Ihnen wirklich – und welches Produkt Sie dafür nicht brauchen. Darüber hinaus bietet sich ein unverbindlicher Vergleich an - kostenlos und ohne Verpflichtungen.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die beste private Altersvorsorge?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Für die meisten Menschen ist ein breit gestreuter ETF-Sparplan die sinnvollste Basis, weil er wenig kostet und flexibel bleibt. Wer Zulagen erhalten kann oder einen hohen Steuersatz hat, ergänzt geförderte Bausteine.

Lohnt sich die Riester-Rente noch?

Für Neuabschlüsse stellt sich die Frage ab 2027 nicht mehr. Bestehende Verträge können sich weiterhin lohnen, vor allem bei mehreren Kindern und niedrigen Vertragskosten. Bei teuren Altverträgen ist die Übertragung ins Altersvorsorgedepot meist die bessere Wahl.

Wie viel Prozent meines Einkommens sollte ich sparen?

Verbreitet sind zehn bis fünfzehn Prozent des Bruttoeinkommens. Aussagekräftiger ist die individuelle Rentenlücke: Bedarf im Alter schätzen, bestehende Ansprüche abziehen, daraus die Sparrate ableiten.

Brauche ich eine Rentenversicherung oder reicht ein Depot?

Ein Depot reicht für den Vermögensaufbau. Was es nicht liefert, ist Schutz vor Langlebigkeit – also eine Rente, die auch mit 95 noch fließt. Genau dafür gibt es Verrentungslösungen, sinnvollerweise für den Teil des Vermögens, der die Grundkosten decken soll.

Kann ich mehrere Formen kombinieren?

Ja, und das ist meist sinnvoll. Sie dürfen parallel bis zu zwei geförderte Altersvorsorgedepots führen und diese mit Basisrente, bAV und freiem Depot kombinieren. Nur die jeweiligen Höchstbeträge gelten getrennt.

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