Photovoltaik-Einspeisevergütung 2026 - Höhe & Entwicklung

Photovoltaik-Einspeisevergütung 2026 - Höhe & Entwicklung

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Wussten Sie, dass Sie 2026 unter bestimmten Bedingungen gar keine Einspeisevergütung mehr erhalten – selbst wenn Ihre Solaranlage Strom liefert? Das neue EEG, das Solarspitzengesetz und weitere Änderungen stellen Betreiber von PV-Anlagen vor neue Herausforderungen. Die klassische Einspeisevergütung verliert an Bedeutung – der Eigenverbrauch und die clevere Steuerung der Anlage rücken in den Fokus.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Vergütungssätze aktuell gelten, welche technischen Pflichten Sie beachten müssen und wie sich die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage entwickelt. Und: Wir zeigen Ihnen, wann sich Volleinspeisung noch lohnt – und wie Sie mit dem richtigen Anbieter-Vergleich auch 2026 das Beste aus Ihrer Anlage holen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vergütung sinkt weiter: Ab Februar 2026 gelten neue, leicht reduzierte Einspeisesätze für die Teil- und Volleinspeisung.
  • Teileinspeisung bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh – weiterhin Standardmodell für Eigenheime.
  • Volleinspeisung bis 10 kWp: 12,35 ct/kWh – lohnend bei großen Dachflächen ohne Eigenverbrauch.
  • 60%-Regel aktiv: Neue Anlagen dürfen max. 60 % einspeisen – außer mit Smart Meter & Steuerbox.
  • Keine Vergütung bei Negativpreisen: In Hochzeiten kann der Strom wertlos sein – Ausnahme: Direktvermarktung.
  • Direktvermarktung wird Pflicht: Ab 2026 schon ab 75 kWp installierter Leistung.
  • Finanzielle Optimierung über den Eigenverbrauch: Mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto sparen Sie bis zu 30 ct/kWh.

EEG-Vergütungssätze 2026 im Überblick

Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wird weiterhin monatlich angepasst – abhängig vom Zubau und den Marktbedingungen.

Für Januar und Februar 2026 gelten die folgenden Sätze laut Bundesnetzagentur:

Anlagengröße Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,35 ct/kWh
10–40 kWp 7,01 ct/kWh 10,87 ct/kWh
40–100 kWp 6,81 ct/kWh 10,43 ct/kWh

Was bedeutet das konkret?

Wenn Sie 2026 eine PV-Anlage mit 9,5 kWp installieren und nicht den gesamten Strom selbst verbrauchen, erhalten Sie für den eingespeisten Reststrom 7,78 ct/kWh – wenn Sie auf Eigenverbrauch setzen.

Entscheiden Sie sich für die Volleinspeisung, also geben Sie den gesamten Strom ins Netz, erhalten Sie 12,35 ct/kWh, müssen dann aber auf jede selbst erzeugte Kilowattstunde verzichten.

Wichtiger Hinweis: Die Vergütung ist auf 20 Jahre garantiert, bezogen auf den Monat der Inbetriebnahme.

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch – was lohnt sich 2026?

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch – was lohnt sich 2026?
Bild: Checkfox.de

Mit den aktuellen Strompreisen (Ø 39 ct/kWh im Haushalt, Stand Januar 2026) ist der Eigenverbrauch meist deutlich lukrativer als die Einspeisevergütung.

Denn: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart Ihnen bis zu 30 ct gegenüber dem Bezug aus dem Netz. Somit lohnt sich ein höherer Eigenverbrauch eher für Sie.

Wann lohnt sich die Volleinspeisung?

  • Bei sehr großen Dachflächen (z. B. >20 kWp) ohne einen Eigenbedarf
  • Wenn Speicher oder Steuerung aktuell nicht rentabel sind
  • Bei „flächiger“ Einspeisung (z. B. in Landwirtschaft, Gewerbe)
  • Vorteil: höhere Vergütung, keine Eigenverbrauchssteuerung nötig

Wann lohnt sich Eigenverbrauch (Teileinspeisung)?

  • Bei typischen Haushalten (5–12 kWp) mit einer Wärmepumpe oder einem E-Auto
  • In Kombination mit einem Batteriespeicher
  • Wenn tagsüber viel Strombedarf besteht (z. B. Homeoffice, Gewerbe)
  • Vorteil: hohe Einsparung pro kWh, steuerfrei

Unser Fazit

Wenn Sie Ihren Strom selber nutzen, sparen Sie gleich doppelt – vor allem mit einer intelligenten Verbrauchssteuerung, einem Speicher oder einer zeitversetzten Nutzung.

Technische Pflichten & neue Regeln ab 2026

Technische Pflichten & neue Regeln ab 2026
Bild: Checkfox.de

Ab 2026 gelten für neue PV-Anlagen schärfere technische Anforderungen. Ziel ist eine bessere Integration ins Stromnetz – vor allem bei hohen Einspeisemengen und schwankendem Strombedarf.

60 %-Regel für neue Anlagen

Neue PV-Anlagen bis 25 kWp dürfen nur noch 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen – es sei denn, sie verfügen über:

  • ein zertifiziertes intelligentes Messsystem (Smart Meter)
  • eine steuerbare Einspeisung via Steuerbox oder Energiemanagementsystem

Das bedeutet für Sie: Ohne diese Technik verpufft bis zu 40 % Ihres erzeugten Stroms – ein echter Renditekiller.

Vergütungsausfall bei negativen Strompreisen

Laut § 51 EEG 2023 entfällt die Vergütung, wenn der Strompreis an der Börse über sechs Stunden hinweg negativ ist. Das passiert immer häufiger – z. B. an sonnigen Feiertagen mit geringer Nachfrage.

Unser Tipp für Sie: Wenn Sie den Eigenverbrauch priorisieren oder über einen flexiblen Speicher verfügen, sind Sie hiervon weniger betroffen.

Direktvermarktung: Pflicht oder Kür?

Direktvermarktung: Pflicht oder Kür?
Bild: Checkfox.de

Die Direktvermarktung bedeutet, dass Sie Ihren Solarstrom nicht mehr über die Standardvergütung (Marktprämienmodell), sondern direkt an der Strombörse oder an einen Abnehmer verkaufen – meist über einen spezialisierten Dienstleister (z. B. Stromhändler).

Wer ist zur Direktvermarktung verpflichtet?

  • Anlagen ab 75 kWp müssen ab 2026 in die Direktvermarktung
  • Ausnahme: Balkonkraftwerke und Kleinanlagen
  • Für kleinere Anlagen freiwillig – aber selten lohnend

Vorteile der Direktvermarktung:

  • Möglichkeit, mehr als die EEG-Vergütung zu erzielen
  • Zugang zu Börsenstrompreisen & Grünstromzertifikaten
  • Bei hohen Strompreisen teils bis zu 15 ct/kWh realisierbar

Nachteile:

  • Aufwand durch Anmeldung, Abrechnung, Monitoring
  • Abhängigkeit vom Dienstleister
  • Geringere Planbarkeit als bei fester EEG-Vergütung

Kurz gesagt: Eine Direktvermarktung lohnt sich aktuell nur bei großen Anlagen oder in speziellen Geschäftsmodellen wie Mieterstrom.

Wirtschaftlichkeit & Beispielrechnung 2026

Wirtschaftlichkeit & Beispielrechnung 2026
Bild: Checkfox.de

Wie wirtschaftlich ist eine PV-Anlage mit Einspeisung im Jahr 2026 wirklich? Die folgende Beispielrechnung zeigt, dass trotz sinkender Vergütung Eigenverbrauch weiterhin die lukrativste Variante bleibt – vor allem in Verbindung mit Speicher oder E-Mobilität.

Beispiel: 9,8 kWp Anlage mit 10 kWh Speicher (Eigenverbrauchsanteil 70 %)

Position Betrag
Anschaffungskosten gesamt 19.500 €
0 % Umsatzsteuer (2026) –3.100 €
Förderzuschuss SolarPLUS (Speicher) –4.750 €
Effektive Investitionskosten ca. 11.650 €
Stromersparnis durch Eigenverbrauch ca. 1.600–1.900 €/Jahr
Einspeisevergütung (30 % Anteil) ca. 280 €/Jahr
Amortisation nach ca. 6–8 Jahren

Die Kombination aus Eigenverbrauch, Speicher und moderater Einspeisung ergibt 2026 die beste Rendite – Volleinspeisung ist eher die Ausnahme.

Der Einfluss von Batteriespeichern

Ein Stromspeicher steigert den Anteil des Eigenverbrauchs deutlich – oft von rund 30 % auf bis zu 60 %. Das macht den wirtschaftlichen Vorteil einer PV-Anlage noch einmal deutlich größer.

Beispielrechnung mit Speicher (10 kWp):

Kennzahl Ohne Speicher Mit Speicher (5 kWh)
Eigenverbrauchsquote ca. 30 % ca. 55 %
Ersparnis Stromkosten/Jahr ca. 900–1.100 € ca. 1.350–1.600 €
Einspeisevergütung (Reststrom) ca. 300–350 € ca. 250–300 €
Gesamter finanzieller Vorteil/Jahr ca. 1.200–1.450 € ca. 1.600–1.900 €

Wichtig: Pro Kilowattstunde (kWh) liegen die aktuellen Preise (Stand Januar 2026) eines Batteriespeichers zwischen 270 und 365 Euro. Die Amortisation erfolgt je nach Strompreisniveau, dem Eigenverbrauchsverhalten und der Speicherkapazität.

Beratung & Tipps zur Einspeisung

Beratung & Tipps zur Einspeisung
Bild: Checkfox.de

Wer das Maximum aus seiner PV-Anlage herausholen möchte, sollte sich nicht allein auf Vergütungstabellen verlassen. Denn Netzanschluss, Abrechnungsmodelle und Anlagenauslegung sind entscheidend für die tatsächliche Wirtschaftlichkeit.

Netzbetreiber & Marktstammdatenregister

Solar-Beratung & Anbietervergleich

Steuer & Anmeldung beim Finanzamt

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt Maßnahme Hinweis
1 Planung und technische Umsetzung Ihrer PV-Anlage Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Fachbetrieb
2 Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) Innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
3 Anmeldung beim Netzbetreiber Frühzeitig vor Inbetriebnahme einreichen
4 Einreichung des Inbetriebnahmeprotokolls Beleg für das Startdatum der Einspeisung
5 Beantragung der Einspeisevergütung nach EEG Erfolgt über den Netzbetreiber (inkl. Zählerdaten etc.)
6 Installation eines Smart Meters (ab 7 kWp verpflichtend) Für präzise Verbrauchs- und Einspeisemessung
7 Wahl der Einspeiseart (Teil- oder Volleinspeisung) Meldung an den Netzbetreiber vor Inbetriebnahme erforderlich

Infobox: Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

  • Marktstammdatenregister: Ihre Anlage muss spätestens 4 Wochen nach der Inbetriebnahme registriert sein.
  • Netzanschlussmeldung: Je früher Sie die Meldung anstoßen, desto besser – rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 8 Wochen.
  • Tarifsicherung: Maßgeblich für Ihren Vergütungssatz ist das tatsächliche Inbetriebnahme-Datum der Anlage.

Markttrends & Tarifentwicklung

Rückblick: Markttrends 2024–2025
Bild: Checkfox.de
  • Mehr kleine private Anlagen: Dank konstanter Förderkonditionen und hoher Strompreise wächst das Interesse an Photovoltaikanlagen bei privaten Haushalten deutlich.
  • Höherer Eigenverbrauch durch Batteriespeicher: Speicherlösungen werden wirtschaftlich immer attraktiver und steigern den Eigenverbrauchsanteil spürbar.
  • Mehr Volleinspeisung bei Mietobjekten und Flachdächern: Besonders für Investoren etablieren sich Volleinspeisungsmodelle als lukrative Einnahmequelle.
  • Pflicht zur Einführung von Smart-Meter-Systemen: Ab einer Anlagengröße von 7 kWp wird der Einbau intelligenter Messsysteme verbindlich vorgeschrieben.

Entwicklung der Tarife (Dachanlagen bis 10 kWp, Teileinspeisung)

Zeitraum Vergütungssatz (ct/kWh)
August 2024 – Januar 2025 8,03
Februar 2025 – Juli 2025 7,94
August 2025 – Januar 2026 7,86

Wichtig zu wissen: Die Reduktion betrifft immer die jeweils aktuellen Vergütungssätze. Sobald Ihre Anlage in Betrieb ist, bleibt Ihr persönlicher Satz für die nächsten 20 Jahre fest – er sinkt danach nicht weiter.

Fazit: Einspeisung clever planen & Anbieter vergleichen

Fazit: Einspeisung clever planen & Anbieter vergleichen
Bild: Checkfox.de

Im Jahr 2026 ist die Einspeisevergütung leider kein Selbstläufer mehr – aber mit der richtigen Strategie und Technik weiterhin ein stabiler Einnahmezweig. Besonders lukrativ: Eigenverbrauch mit Speicher, kombiniert mit steuerlichen Vorteilen und gezielter Förderung wie SolarPLUS in Berlin.

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Ihre nächsten Schritte:

Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten und starten Sie jetzt – bevor die nächste Degressionsstufe Ihre Erträge schmälert. Lassen Sie sich am besten von einem qualifizierten Fachbetrieb beraten und bringen Sie Ihr Solarprojekt auf die Erfolgsspur.

Mit unserer unabhängigen Expertenberatung können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und die optimale Photovoltaikanlage für Ihre Bedürfnisse finden.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 für PV-Anlagen bis 10 kWp?

Für Teileinspeisung erhalten Sie 7,78 ct/kWh, für Volleinspeisung 12,35 ct/kWh (Stand Februar 2026).

Was ist wirtschaftlich sinnvoller: Eigenverbrauch oder Volleinspeisung?

In den meisten Fällen ist Eigenverbrauch rentabler – vor allem mit Speicher und steuerlichen Vorteilen.

Gibt es eine Begrenzung der Einspeisemenge?

Ja. Neue Anlagen dürfen ohne Steuerung nur 60 % der installierten Leistung einspeisen.

Muss ich meine Anlage im Marktstammdatenregister eintragen?

Ja. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist verpflichtend und Voraussetzung für die Einspeisevergütung.

Wann ist Direktvermarktung Pflicht?

Ab 75 kWp installierter Leistung (ab 2026) ist die Direktvermarktung gesetzlich vorgeschrieben.

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Die Vergütung wird für jede neue Photovoltaikanlage für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Datum der Inbetriebnahme garantiert. Danach können Sie auf Eigenverbrauch umstellen oder den Strom weiterhin direkt vermarkten.

Was ist der Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung?

Teileinspeisung: Sie nutzen einen Teil Ihres selbst erzeugten Stroms direkt und speisen den Überschuss ins öffentliche Netz ein. Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist – dafür gibt es einen höheren Vergütungssatz.

Was bedeutet Degression?

Die Fördersätze für neue Anlagen sinken alle sechs Monate um 1 % – jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres. Bestandsanlagen bleiben davon unberührt.

Lohnt sich ein Batteriespeicher?

Ja, besonders wenn Sie einen hohen Eigenverbrauch haben. Mit Speicherlösungen lässt sich der Eigenverbrauchsanteil oft von etwa 30 % auf 50–60 % steigern – was Ihre Stromkosten erheblich senkt.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR), Netzanschlussantrag und Inbetriebnahmeprotokoll, Einbau eines Stromzählers durch den Netzbetreiber, bei Anlagen über 7 kWp: Pflicht zur Installation eines Smart Meters, bei Anlagen über 100 kWp: Pflicht zur Direktvermarktung.

Gibt es zusätzliche staatliche Förderungen?

Ja, viele Bundesländer und Städte bieten zusätzliche Programme an – zum Beispiel Zuschüsse für Batteriespeicher oder Mieterstromprojekte. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer regionalen Energieagentur oder auf der Förderplattform foerderdatenbank.de.

Wie gehe ich am besten vor, um meine PV-Anlage umzusetzen?

Lassen Sie sich umfassend durch einen Fachbetrieb beraten und planen Sie gemeinsam Ihr Projekt. Prüfen Sie mögliche Förderprogramme. Melden Sie Ihre Anlage frühzeitig beim Netzbetreiber an. Führen Sie die Installation und Inbetriebnahme durch. Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister. Achten Sie darauf, alle notwendigen Meldungen rechtzeitig zu erledigen, um Ihre Vergütung zu sichern.

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Quellenverweise

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