Photovoltaik-Einspeisevergütung 2025 - Höhe & Entwicklung

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Wussten Sie, dass in Deutschland jede Minute Solarstrom im Wert von über 10.000 € ins Netz eingespeist wird – gesichert durch feste Einspeisevergütungen? Genau diese staatliche Unterstützung macht Photovoltaik auch im Jahr 2025 zu einer der verlässlichsten Investitionen für Hausbesitzer.

In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick: von den aktuellen Vergütungssätzen über die Wahl zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung bis hin zu den neuen Regelungen seit 2024 und den Chancen, die die kommenden Jahre bieten. Alles verständlich aufbereitet, fundiert recherchiert und auf dem neuesten Stand – damit Sie Ihre Entscheidungen mit gutem Gefühl treffen können.

Wichtige Erkenntnisse

  • Attraktive Vergütungssätze 2025: Für neue Solaranlagen auf Dächern gibt es bis zu 12,60 ct/kWh bei Volleinspeisung und bis zu 7,94 ct/kWh bei Teileinspeisung.
  • Degression beachten: Die PV-Einspeisevergütung sinkt alle 6 Monate um 1 % – frühzeitige Inbetriebnahme sichert Ihnen höhere Einnahmen über 20 Jahre.
  • Der Eigenverbrauch wird lukrativer: Durch steigende Strompreise und sinkende PV-Einspeisesätze ist der Eigenverbrauch mit Batteriespeicher oft wirtschaftlich viel attraktiver als die Volleinspeisung.
  • Voraussetzungen für die Förderung: Die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR), die Anmeldung beim Netzbetreiber und ein technischer Nachweis sind Pflicht für den Vergütungsanspruch.
  • Direktvermarktung ab 100 kWp ist Pflicht: Größere PV-Anlagen müssen den erzeugten Strom direkt an der Börse wieder vermarkten, kleinere Betreiber profitieren aber weiterhin von der festen Vergütung.
  • Zukunftsperspektiven: Ab 2026 könnte die Photovoltaik-Einspeisevergütung reformiert werden – Investitionen in 2025 sichern Ihnen daher noch besonders verlässliche Bedingungen.
  • Expertenempfehlung: Eine gut geplante Solaranlage mit optimiertem Eigenverbrauch bleibt langfristig immer noch eine der sichersten und rentabelsten Investitionen für alle privaten Haushalte.

Einführung: Warum die Einspeisevergütung für Anlagenbesitzer so wichtig ist

Die Einspeisevergütung spielt eine entscheidende Rolle für die Rentabilität Ihrer Photovoltaikanlage. Sie sichert Ihnen über 20 Jahre hinweg einen festen Preis für jede Kilowattstunde Strom, die Sie ins öffentliche Netz einspeisen.

  • Mit der EEG-Novelle 2023 wurden die Förderkonditionen neu justiert, um den Ausbau der Solarenergie gezielt voranzutreiben.
  • Für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Februar 2025 ans Netz gehen, gelten angepasste Vergütungssätze, die nach § 21 Abs. 1 und § 53 Abs. 1 EEG offiziell veröffentlicht wurden. Diese unterliegen weiterhin einer halbjährlichen Degression von 1 %.

Das bedeutet für Betreiber: Wer frühzeitig plant und seine Anlage installiert, kann sich dauerhaft bessere Förderkonditionen sichern.

Kurzüberblick: Aktuelle Vergütungssätze auf einen Blick

Bild: Checkfox.de

Für PV-Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden, die zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 31. Juli 2025 in Betrieb gehen, gelten die nachfolgenden Einspeisevergütungssätze:

Anlagentyp Leistung (bis kW) Teileinspeisung (ct/kWh) Volleinspeisung (ct/kWh)
Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2) 10 7,94 12,60
Gebäude oder Lärmschutzwände 40 6,88 10,56
Gebäude oder Lärmschutzwände 100 5,62 10,56
Sonstige Anlagen (§ 48 Abs. 1 EEG 2023) 100 6,39 6,39

Hinweis: Die angegebenen Vergütungssätze gelten ausschließlich für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden. Die nächste Absenkung der Vergütung ist bereits für den 1. August 2025 vorgesehen.

Ob Sie sich für eine Teileinspeisung oder eine Volleinspeisung entscheiden und welcher Anlagentyp gewählt wird – etwa eine Dachanlage oder eine freistehende Anlage – beeinflusst die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solarinvestition erheblich. Deshalb ist eine gründliche Analyse Ihrer persönlichen Gegebenheiten unverzichtbar.

Was ist die Einspeisevergütung? (Grundlagen einfach erklärt)

Bild: Checkfox.de

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte Zahlung, die Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage erhalten, wenn Sie Ihren selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Dieses Förderinstrument wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gezielt voranzutreiben.

Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:

  • Feste Vergütung: Über einen Zeitraum von 20 Jahren bekommen Sie einen stabilen, staatlich garantierten Cent-Betrag je eingespeister Kilowattstunde.
  • Zwei Vergütungsmodelle:
    • Teileinspeisung: Sie nutzen einen Teil Ihres erzeugten Stroms selbst und speisen den Rest ins Netz ein.
    • Volleinspeisung: Der komplette erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.
  • Abhängig von Anlagentyp und -größe: Die Höhe der Vergütung richtet sich danach, wie groß Ihre Anlage ist und ob sie auf einem Gebäude, an einer Lärmschutzwand oder freistehend installiert wurde.

Ein praktisches Rechenbeispiel:

Angenommen, Sie betreiben eine 9-kWp-Anlage auf Ihrem Hausdach und entscheiden sich für die Teileinspeisung. Sie nutzen 35 % des selbst erzeugten Stroms direkt und speisen 65 % ins Netz ein. Bei einer Jahresstromproduktion von 9.000 kWh sieht die Rechnung so aus:

  • Eingespeister Strom: 9.000 kWh × 65 % = 5.850 kWh
  • Vergütungssatz (Februar – Juli 2025): 7,94 Cent pro kWh
  • Gesamt-Einspeisevergütung: 5.850 kWh × 0,0794 € = 464,49 €

Diese regelmäßige Einnahmequelle hilft nicht nur dabei, die Investitionskosten Ihrer Anlage schneller zu refinanzieren – sie senkt durch den Eigenverbrauch auch dauerhaft Ihre Stromkosten.

So beeinflusst das EEG 2024 Ihre Einspeisevergütung

Bild: Checkfox.de

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus dem Jahr 2023, die 2024 in Kraft getreten ist, wurden zentrale Veränderungen bei der Einspeisevergütung eingeführt. Diese neuen Regelungen gelten auch 2025 und sind besonders für Betreiber neuer Anlagen von großer Bedeutung.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Halbjährliche Degression: Seit Februar 2024 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate um 1 %. Damit passen sich die Fördersätze an die fallenden Kosten von Photovoltaikanlagen an und sorgen für ein nachhaltiges Fördersystem.
  • Klarere Unterscheidung zwischen Einspeisearten: Die Förderung differenziert nun deutlicher zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung. Besonders attraktiv: Für die vollständige Einspeisung ins Netz gibt es höhere Vergütungssätze, um netzdienliches Verhalten gezielt zu belohnen.
  • Neue Regeln für Gebäudestandorte: Anlagen, die auf Dächern oder Lärmschutzwänden installiert sind, profitieren von einer spürbar höheren Vergütung. Bei sogenannten "sonstigen Anlagen" (etwa kleinere Freiflächenanlagen unter 100 kW) gilt dagegen ein einheitlicher Satz – derzeit 6,39 ct/kWh.

Weiterführend: Freiflächen-Photovoltaik

Auswirkungen für Sie als PV-Anlagenbetreiber:

Regelung Ihr Vorteil
20-jährige garantierte Vergütung Langfristige Planungssicherheit
Frühe Inbetriebnahme Höhere Fördersätze sichern
Wahlfreiheit bei Einspeiseart Anpassung an Ihre Lebenssituation möglich
EEG-Förderung auch für kleine Anlagen Wirtschaftlichkeit auch bei weniger als 10 kWp gegeben

Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung:

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben eine 30-kWp-Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus und setzen auf Volleinspeisung:

  • Jahresertrag: rund 30.000 kWh
  • Vergütungssatz (Februar – Juli 2025): 10,56 Cent pro kWh
  • Jährlicher Einspeiseertrag: 30.000 × 0,1056 € = 3.168 € im Jahr

Selbst bei schrittweise sinkenden Fördersätzen bleibt Photovoltaik damit eine wirtschaftlich attraktive und ökologisch sinnvolle Investition – besonders dann, wenn Sie Ihre Anlage optimal planen und vielleicht sogar mit einem Stromspeicher oder einem Direktvermarktungskonzept kombinieren.

Die Vergütungssätze im Detail

Bild: Checkfox.de

Die Einspeisevergütung richtet sich nach mehreren Faktoren:

  • Größe der Photovoltaikanlage
  • Standort der Anlage (z. B. Dachanlage oder Freifläche)
  • Art der Einspeisung (Teil- oder Volleinspeisung)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Nachfolgend erläutern wir 3 exemplarische Szenarien. Diese helfen Ihnen einzuschätzen, mit welchen Einnahmen Sie bei der Einspeisung von Solarstrom aktuell rechnen können.

Beispiel 1: 6 kWp – Teileinspeisung auf Einfamilienhaus

Anlagendaten:

  • Standort: Süddeutschland, Südausrichtung
  • Jahresertrag: ca. 6.000 kWh
  • Eigenverbrauchsquote: 30 %
  • Einspeisung: 70 %
  • Inbetriebnahme: März 2025
  • Vergütungssatz (bis 31. Juli 2025): 7,94 ct/kWh

Berechnung:

Kategorie Wert
Eingespeister Strom 6.000 kWh × 70 % = 4.200 kWh
Vergütungssatz 0,0794 €
Einnahmen durch Einspeisung 333,48 € pro Jahr

Zusätzlich profitieren Sie durch die Eigenstromnutzung: Bei einem Haushaltsstrompreis von z. B. 35 ct/kWh sparen Sie rund 630 € pro Jahr (6.000 kWh × 30 % × 0,35 €).

Weiterführend: Was kostet eine 6 kWp Photovoltaikanlage mit Speicher?

Beispiel 2: 20 kWp – Volleinspeisung auf Mehrfamilienhaus

Anlagendaten:

  • Komplett ins Netz eingespeist
  • Jahresertrag: ca. 20.000 kWh
  • Inbetriebnahme: April 2025
  • Vergütungssatz (bis 31. Juli 2025): 10,56 ct/kWh

Berechnung:

Kategorie Wert
Eingespeister Strom 20.000 kWh
Vergütungssatz 0,1056 €
Einnahmen durch Einspeisung 2.112 € pro Jahr

Eine Volleinspeisung eignet sich insbesondere dann, wenn kein Eigenverbrauch möglich ist oder der Strom gleich an mehrere Parteien verteilt werden soll.

Weiterführend: Was kostet eine 20 kWp Photovoltaikanlage mit Speicher?

Beispiel 3: Kombination aus Eigenverbrauch und Teileinspeisung

Fall: 10-kWp-Anlage mit Batteriespeicher (5 kWh)

  • Jahresertrag: 9.800 kWh
  • Eigenverbrauchsquote durch Speicher: 55 %
  • Einspeisung: 45 %
  • Vergütungssatz: 7,94 ct/kWh

Berechnung:

Kategorie Wert
Eingespeister Strom 9.800 kWh × 45 % = 4.410 kWh
Vergütungssatz 0,0794 €
Einnahmen durch Einspeisung 350,15 € pro Jahr
Stromkostenersparnis 9.800 kWh × 55 % × 0,35 € = 1.885 €

In Kombination mit einem Speicher wird der Eigenverbrauch deutlich gesteigert – was bei sinkender Einspeisevergütung zunehmend wichtiger wird.

Weiterführend: Was kostet eine 10 kWp Photovoltaikanlage mit Speicher?

Degression verstehen und clever handeln

Bild: Checkfox.de

Was bedeutet Degression?

Im Zusammenhang mit der Einspeisevergütung beschreibt der Begriff Degression die schrittweise Absenkung der Fördersätze im Laufe der Zeit. Laut EEG passiert das halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines Jahres. Damit wird die Förderung regelmäßig an die sinkenden Kosten für Photovoltaikanlagen angepasst.

Warum ist die Degression für Sie wichtig?

  • Wer früh installiert, sichert sich dauerhaft höhere Vergütungssätze.
  • Verzögerungen bei der Inbetriebnahme führen dazu, dass Sie für 20 Jahre mit einem niedrigeren Satz auskommen müssen.
  • Ihre langfristigen Einnahmen hängen entscheidend vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.

Entwicklung der Tarife (Dachanlagen bis 10 kWp, Teileinspeisung)

Zeitraum Vergütungssatz (ct/kWh)
August 2024 – Januar 2025 8,03
Februar 2025 – Juli 2025 7,94
August 2025 – Januar 2026 voraussichtlich 7,86 (1 % weniger)

Wichtig zu wissen: Die Reduktion betrifft immer die jeweils aktuellen Vergütungssätze. Sobald Ihre Anlage in Betrieb ist, bleibt Ihr persönlicher Satz für die nächsten 20 Jahre fest – er sinkt danach nicht weiter.

Unsere Handlungsempfehlungen für Sie:

  • Planen Sie Ihre Anlage so, dass die Installation noch vor dem nächsten Degressionsstichtag abgeschlossen ist.
  • Rechnen Sie bei Ihrer Kalkulation immer mit dem aktuell gültigen Vergütungssatz – nicht mit früheren, möglicherweise höheren Werten.
  • Bauen Sie ausreichend Puffer in Ihre Projektplanung ein, zum Beispiel für eventuelle Verzögerungen beim Netzanschluss, um den derzeitigen Fördersatz abzusichern.

Eigenverbrauch oder Volleinspeisung – Was rechnet sich 2025 wirklich?

Bild: Checkfox.de

Bei der Planung Ihrer Photovoltaikanlage stehen Sie vor einer wichtigen Grundsatzentscheidung: Setzen Sie auf Eigenverbrauch mit Teileinspeisung oder auf komplette Volleinspeisung? Beide Varianten haben ihre Vorteile – je nachdem, wie Ihr persönliches Verbrauchsverhalten aussieht, welche technischen Möglichkeiten vorhanden sind und welche Strategie Sie für Ihre Investition verfolgen.

Wirtschaftlichkeitsvergleich (bei 10 kWp, Inbetriebnahme April 2025)

Szenario Eigenverbrauch + Einspeisung Volleinspeisung
Stromerzeugung 9.800 kWh/Jahr 9.800 kWh/Jahr
Eigenverbrauchsanteil 55 % 0 %
Netzbezugskosten gespart 9.800 × 55 % × 0,35 € = 1.885 €
Eingespeist 4.410 kWh 9.800 kWh
Vergütungssatz 7,94 ct/kWh 12,60 ct/kWh
Einnahmen durch Einspeisung 4.410 × 0,0794 € = 350,15 € 9.800 × 0,126 € = 1.234,80 €
Gesamtvorteil/Jahr 2.235,15 € (Einsparung + Einnahmen) 1.234,80 € (nur Einspeisung)

Fazit: Bei den aktuell typischen Haushaltsstrompreisen rechnet sich der Eigenverbrauch mit einer Speicherlösung fast immer – vor allem bei kleineren Photovoltaikanlagen. Eine Volleinspeisung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn:

  • ein Eigenverbrauch technisch oder organisatorisch nicht möglich ist (zum Beispiel bei vermieteten Dachflächen),
  • Sie eine besonders große Anlage planen und den Eigenbedarf nicht in den Vordergrund stellen wollen,
  • oder wenn Sie gezielt auf stabile, planbare Einnahmen setzen möchten, ohne eine Eigenverbrauchsstrategie umzusetzen.

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Der Einfluss von Batteriespeichern

Ein Stromspeicher steigert den Anteil des Eigenverbrauchs deutlich – oft von rund 30 % auf bis zu 60 %. Das macht den wirtschaftlichen Vorteil einer PV-Anlage noch einmal deutlich größer.

Beispielrechnung mit Speicher (10 kWp):

Kennzahl Ohne Speicher Mit Speicher (5 kWh)
Eigenverbrauchsquote ca. 30 % ca. 55 %
Ersparnis Stromkosten/Jahr ca. 1.000 € ca. 1.885 €
Einspeisevergütung (Reststrom) ca. 400 € ca. 350 €
Gesamter Vorteil 1.400 € 2.235 €

Wichtig: Die Anschaffungskosten für einen Batteriespeicher liegen aktuell bei etwa 900–1.200 € pro kWh Kapazität. Die Amortisation erfolgt je nach Strompreisniveau, dem Eigenverbrauchsverhalten und der Speicherkapazität innerhalb von 8–12 Jahren.

Direktvermarktung: Für wen lohnt sich das Modell?

Die Direktvermarktung ist eine spannende Alternative zur festen Einspeisevergütung. Hier verkaufen Sie Ihren erzeugten Solarstrom nicht zum gesetzlich garantierten Tarif, sondern direkt über die Strombörse oder an einen Direktvermarkter.

Voraussetzungen für die Direktvermarktung:

  • Eine Photovoltaikanlage mit mehr als 100 kWp – ab dieser Größe ist Direktvermarktung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Technische Ausstattung für die Fernsteuerung durch den Direktvermarkter, zum Beispiel durch ein Smart Meter oder eine Fernwirktechnik.
  • Ein gültiger Abnahmevertrag mit einem Direktvermarkter.
  • Registrierung im Marktstammdatenregister und regelmäßige Übermittlung von Erzeugungsprognosen.

Vorteile der Direktvermarktung:

  • Chance auf höhere Erlöse als bei der klassischen EEG-Festvergütung, je nach Marktentwicklung.
  • Teilnahme an der sogenannten „Marktprämie“, die Differenzen zwischen Marktpreis und EEG-Vergütung ausgleicht.
  • Mehr Flexibilität in der Steuerung Ihrer Anlage.

Risiken und Herausforderungen:

  • Die erzielten Erlöse schwanken mit den Strompreisen an der Börse – eine garantierte Vergütung gibt es nicht.
  • Höherer Verwaltungsaufwand durch Vertragsmanagement, Abrechnung und Prognosemeldungen.
  • Zusätzliche technische Investitionen werden nötig, etwa für Steuerboxen und eine gesicherte Datenkommunikation.

Für wen lohnt sich die Direktvermarktung?

Geeignet für… Nicht empfehlenswert für…
Betreiber ab 100 kWp (Pflicht) Kleinanlagen unter 30–50 kWp
Investoren mit Fokus auf Rendite Privatnutzer mit Eigenverbrauch
Professionelle Betreiber mit Know-how Haushalte ohne Energie- oder IT-Kenntnisse

Fazit: Für große PV-Anlagen (>100 kWp) ist die Direktvermarktung der gesetzlich vorgeschriebene Standard in Deutschland. Für kleinere Solaranlagen bleibt die feste Einspeisevergütung meist die einfachere und planbare Lösung – insbesondere wenn Sie zudem auf Eigenverbrauch setzen.

So sichern Sie sich Ihre Einspeisevergütung

Bild: Checkfox.de

Um die gesetzlich zugesicherte Einspeisevergütung zu bekommen, müssen Sie einige Formalitäten vollständig und rechtzeitig erledigen. Sowohl die Bundesnetzagentur als auch Ihr örtlicher Netzbetreiber haben dafür klare Vorgaben aufgestellt – und nur wenn diese eingehalten werden, wird die Vergütung tatsächlich ausgezahlt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt Maßnahme Hinweis
1 Planung und technische Umsetzung Ihrer PV-Anlage Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Fachbetrieb
2 Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) Innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme
3 Anmeldung beim Netzbetreiber Frühzeitig vor Inbetriebnahme einreichen
4 Einreichung des Inbetriebnahmeprotokolls Beleg für das Startdatum der Einspeisung
5 Beantragung der Einspeisevergütung nach EEG Erfolgt über den Netzbetreiber (inkl. Zählerdaten etc.)
6 Installation eines Smart Meters (ab 7 kWp verpflichtend) Für präzise Verbrauchs- und Einspeisemessung
7 Wahl der Einspeiseart (Teil- oder Volleinspeisung) Meldung an den Netzbetreiber vor Inbetriebnahme erforderlich

Infobox: Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

  • Marktstammdatenregister: Ihre Anlage muss spätestens 4 Wochen nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert sein.
  • Netzanschlussmeldung: Je früher Sie die Meldung anstoßen, desto besser – rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 8 Wochen.
  • Tarifsicherung: Maßgeblich für Ihren Vergütungssatz ist das tatsächliche Inbetriebnahme-Datum der Anlage.

Langfristige Perspektive & gesetzliche Entwicklungen

Bild: Checkfox.de

Während die Photovoltaikbranche 2024 und 2025 noch von stabilen Rahmenbedingungen profitiert, zeichnen sich für die kommenden Jahre spürbare Veränderungen ab. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des EEG-Fördersystems, die ab 2026 greifen könnte.

Markttrends 2024–2025:

  • Mehr kleine private Anlagen: Dank konstanter Förderkonditionen und hoher Strompreise wächst das Interesse an Photovoltaikanlagen bei privaten Haushalten deutlich.
  • Höherer Eigenverbrauch durch Batteriespeicher: Speicherlösungen werden wirtschaftlich immer attraktiver und steigern den Eigenverbrauchsanteil spürbar.
  • Mehr Volleinspeisung bei Mietobjekten und Flachdächern: Besonders für Investoren etablieren sich Volleinspeisungsmodelle als lukrative Einnahmequelle.
  • Pflicht zur Einführung von Smart-Meter-Systemen: Ab einer Anlagengröße von 7 kWp wird der Einbau intelligenter Messsysteme verbindlich vorgeschrieben.

EEG 2025+: Was ist politisch in Planung?

Die aktuelle politische Diskussion (Stand: Q2/2025) umfasst folgende Reformpunkte:

Reformidee Zielsetzung
Abschaffung der festen Einspeisevergütung Übergang zu marktpreisbasierter Vergütung
Einführung einmaliger Investitionszuschüsse Förderung soll nicht über laufende Vergütung, sondern upfront erfolgen
Förderung von Mieterstrommodellen Solaranlagen auf Mehrparteienhäusern besser nutzbar machen
Ausbau der Netzintegration Smart Grids & Speichervernetzung verbessern Systemeffizienz

Was bedeutet das für Ihre Planung?

  • Die stabile Einspeisevergütung bleibt mindestens bis 2026 erhalten.
  • Wenn Sie jetzt eine Anlage planen, können Sie sich 20 Jahre lang auf feste und verlässliche Tarife verlassen.
  • Wer erst später investiert, muss damit rechnen, auf Erlösmodelle mit stärkeren Marktpreisschwankungen angewiesen zu sein.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie das Jahr 2025, um Ihr Solarprojekt sicher auf den Weg zu bringen. Die aktuellen EEG-Regelungen bieten stabile Bedingungen – wie lange das so bleibt, ist angesichts der geplanten Reformen ungewiss.

Fazit: Jetzt aktiv werden und langfristig profitieren

Bild: Checkfox.de

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik in den Jahren 2024/2025 bietet Hausbesitzern eine stabile und wirtschaftlich äußerst attraktive Grundlage, um in erneuerbare Energien zu investieren. Mit einer durchdachten Planung, cleverer Nutzung des Eigenverbrauchs und – wenn möglich – der Integration eines Batteriespeichers sichern Sie sich nicht nur feste Einnahmen, sondern senken auch dauerhaft Ihre Stromkosten.

Ihre nächsten Schritte:

Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten und starten Sie jetzt – bevor die nächste Degressionsstufe Ihre Erträge schmälert.
Lassen Sie sich am besten von einem qualifizierten Fachbetrieb beraten und bringen Sie Ihr Solarprojekt auf die Erfolgsspur. Mit unserer unabhängigen Expertenberatung können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und die optimale Photovoltaikanlage für Ihre Bedürfnisse finden.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für neue Anlagen ab Februar 2025?

Für Dachanlagen mit Teileinspeisung bis 10 kWp liegt die Vergütung bei 7,94 Cent pro kWh. Bei Volleinspeisung steigt sie sogar auf 12,60 Cent pro kWh. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in Abschnitt 2 dieses Artikels.

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Die Vergütung wird für jede neue Photovoltaikanlage für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Datum der Inbetriebnahme garantiert. Danach können Sie auf Eigenverbrauch umstellen oder den Strom weiterhin direkt vermarkten.

Was ist der Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung?

Teileinspeisung: Sie nutzen einen Teil Ihres selbst erzeugten Stroms direkt und speisen den Überschuss ins öffentliche Netz ein. Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist – dafür gibt es einen höheren Vergütungssatz.

Was bedeutet Degression?

Die Fördersätze für neue Anlagen sinken alle sechs Monate um 1 % – jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres. Bestandsanlagen bleiben davon unberührt.

Lohnt sich ein Batteriespeicher?

Ja, besonders wenn Sie einen hohen Eigenverbrauch haben. Mit Speicherlösungen lässt sich der Eigenverbrauchsanteil oft von etwa 30 % auf 50–60 % steigern – was Ihre Stromkosten erheblich senkt. Die Investition amortisiert sich in der Regel innerhalb von 8 bis 12 Jahren.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR), Netzanschlussantrag und Inbetriebnahmeprotokoll, Einbau eines Stromzählers durch den Netzbetreiber, bei Anlagen über 7 kWp: Pflicht zur Installation eines Smart Meters, bei Anlagen über 100 kWp: Pflicht zur Direktvermarktung.

Gibt es zusätzliche staatliche Förderungen?

Ja, viele Bundesländer und Städte bieten zusätzliche Programme an – zum Beispiel Zuschüsse für Batteriespeicher oder Mieterstromprojekte. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer regionalen Energieagentur oder auf der Förderplattform foerderdatenbank.de.

Wie gehe ich am besten vor, um meine PV-Anlage umzusetzen?

Lassen Sie sich umfassend durch einen Fachbetrieb beraten und planen Sie gemeinsam Ihr Projekt. Prüfen Sie mögliche Förderprogramme. Melden Sie Ihre Anlage frühzeitig beim Netzbetreiber an. Führen Sie die Installation und Inbetriebnahme durch. Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister. Achten Sie darauf, alle notwendigen Meldungen rechtzeitig zu erledigen, um Ihre Vergütung zu sichern

Welche Auswirkungen hat die EEG Novelle 2024 auf die Einspeisevergütung?

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2024 könnte die Vergütungshöhe für eingespeisten Strom beeinflussen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen. Es ist entscheidend, Änderungen im EEG im Auge zu behalten. So kann man die potenziellen Auswirkungen auf die Rendite der Anlagen bewerten.

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Quellenverweise

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