Wussten Sie, dass etwa jeder Vierte im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird? Genau deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Viele Verträge sind jedoch 10, 15 oder sogar 20 Jahre alt – mit Bedingungen, die heute nicht mehr zeitgemäß sind.
Ein Wechsel kann bessere Leistungen oder günstigere Beiträge bringen. Gleichzeitig birgt er Risiken: Eine neue Gesundheitsprüfung, ein höheres Eintrittsalter und der mögliche Verlust alter Vertragsvorteile. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann sich ein Wechsel wirklich für Sie lohnt – und wann Vorsicht geboten ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn die Bedingungen oder der Beitrag deutlich besser sind
- Eine neue Gesundheitsprüfung kann zu Zuschlägen oder zu einer Ablehnung führen
- Kündigen Sie Ihren Altvertrag erst nach schriftlicher Annahme des Neuvertrags
- Nach 10 Jahren ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung meist ausgeschlossen (§ 124 BGB)
- Ein Berufswechsel kann unter Umständen zu einer Beitragssenkung ohne einen Neuabschluss führen
- Oft ist eine Vertragsanpassung der BU sinnvoller als eine Kündigung
Wann kann sich ein Wechsel lohnen?
Ein Wechsel ist vor allem dann interessant, wenn der Altvertrag klare Schwächen aufweist.
Typische Gründe für einen BU-Wechsel:
- Abstrakte Verweisung im Vertrag
- Fehlende AU-Klausel (Leistung bei längerer Krankschreibung)
- Laufzeit nur bis 60 oder 62 statt 67 Jahre
- Sehr niedrige BU-Rente (z. B. unter 1.000 €)
- Keine Nachversicherungsgarantie
Moderne Tarife bieten Ihnen häufig:
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Prognosezeitraum von 6 Monaten
- Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
- Flexiblere Karriere- oder Gehaltsgarantien
Beispiel: Wechselpotenzial
Ein Wechsel auf einen modernen BU-Vertrag kann den Schutz deutlich verbessern – sollte aber immer mit Blick auf Gesundheitsprüfung, Eintrittsalter und garantierte Altbedingungen sorgfältig geprüft werden.
Risiken beim Wechsel – oft unterschätzt

So attraktiv neue Tarife wirken: Ein Wechsel kann problematisch sein.
Neue Gesundheitsprüfung
Seit Vertragsabschluss sind möglicherweise neue Diagnosen hinzugekommen. Diese können führen zu:
- Beitragszuschlägen
- Leistungsausschlüssen
- Ablehnung
Gerade psychische Vorerkrankungen werden heutzutage strenger bewertet.
Höheres Eintrittsalter
- Bei einem Neuabschluss zählt Ihr aktuelles Alter – nicht das Alter beim ersten Abschluss.
- Dadurch steigt der Beitrag zur BU häufig deutlich.
Verlust von Altvertragsvorteilen
Nach 10 Jahren ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in der Regel ausgeschlossen (§ 124 BGB). Bei einem Neuvertrag beginnt diese Frist erneut.
Die Rechtsgrundlage für Kündigungsregelungen ist § 11 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Unsere Meinung:
Ein Wechsel ist kein „Upgrade-Klick“, sondern eine vollständige Neuabsicherung mit allen Risiken eines Erstantrags.
Berufswechsel – Beitrag senken ohne Kündigung?

Nicht jeder Optimierungswunsch erfordert einen kompletten Vertragswechsel. Ein Berufswechsel kann unter Umständen auch innerhalb des bestehenden Vertrags berücksichtigt werden.
Wann ist das möglich?
- Wechsel von körperlicher zu überwiegend kaufmännischer Tätigkeit
- Wechsel in eine risikoärmere Berufsgruppe
- Reduzierung von Führungs- oder Außendienstanteilen
Einige Versicherer bieten eine sogenannte Günstigerprüfung an. Das bedeutet: Wird Ihr Beruf niedriger eingestuft, kann der Beitrag sinken – ohne eine neue Gesundheitsprüfung.
Wichtig:
- Eine Meldung ist meist freiwillig, aber sinnvoll
- Nicht jeder Versicherer bietet eine automatische Herabstufung
- Eine Verschlechterung der Risikogruppe führt in der Regel nicht zu einer Beitragserhöhung
Bevor Sie kündigen, sollte geprüft werden, ob der bestehende Vertrag optimiert werden kann.
Kündigungsfristen & richtiges Vorgehen beim Wechsel

Ein BU-Wechsel sollte strukturiert erfolgen. Ein unbedachter Schritt kann zu einer Schutzlücke führen.
Gesetzliche Grundlage
Die Kündigung von Versicherungsverträgen ist in § 11 des Versicherungsvertragsgesetz geregelt.
In der Regel gilt für die Verträge folgendes:
- Eine Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode
- Frist beträgt meist 1 Monat
- Die Schriftform ist erforderlich
Schritt-für-Schritt-Anleitung für einen sicheren Wechsel

Wichtig: Kündigen Sie Ihren bestehenden BU-Vertrag niemals, bevor der neue Vertrag rechtsverbindlich angenommen wurde – sonst riskieren Sie den kompletten Verlust Ihres Versicherungsschutzes.
Aktuelle Entwicklungen im Jahr 2026

- Strengere Annahmerichtlinien bei psychischen Vorerkrankungen
- Vermehrte Integration von AU-Klauseln
- Höhere Flexibilität bei Nachversicherungsgarantien
- Steigende Beiträge durch allgemeine Risikokalkulation
Gerade deshalb sollte ein Wechsel nicht nur preisgetrieben erfolgen, sondern leistungsorientiert.
Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung sinnlos? Wann sich eine BU wirklich lohnt – und wann nicht
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Weiterführend: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Depression – Leistung, Anerkennung & Abschluss
Weiterführend: Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung - Welche Lösungen gibt es?
Fazit: Wechsel nur mit klarer Verbesserung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln kann für Sie sinnvoll sein, wenn:
- Der Altvertrag gravierende Leistungsschwächen hat
- Die Laufzeit deutlich zu kurz ist
- Eine realistische Verbesserung ohne ein Gesundheitsrisiko möglich ist
Nicht sinnvoll ist ein Wechsel, wenn:
- Neue Vorerkrankungen vorliegen
- Das Eintrittsalter Ihren Beitrag stark erhöht
- Der Altvertrag bereits sehr gute Bedingungen bietet
Und nun?
Ein strukturierter Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt Ihnen kostenlos und unverbindlich, ob moderne Tarife wirklich besser sind – oder ob eine Vertragsoptimierung im Bestand die klügere Lösung ist.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine BU jederzeit kündigen?
In der Regel ja, zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Frist von einem Monat.
Wird mein Eintrittsalter neu berechnet?
Ja. Bei einem Neuabschluss gilt Ihr aktuelles Alter – das erhöht meist den Beitrag.
Was passiert mit Vorerkrankungen?
Sie müssen erneut angegeben werden. Das kann zu Zuschlägen oder Ablehnungen führen.
Kann ich nur die BU-Rente erhöhen statt zu wechseln?
Ja, über eine Nachversicherungsgarantie – sofern im Vertrag enthalten.
Was ist mit Kombiverträgen (z. B. BU + Lebensversicherung)?
Hier ist besondere Vorsicht geboten. Eine Kündigung kann Auswirkungen auf weitere Bausteine haben.












