Das Altersvorsorge-Depot: Was ab 2027 gilt und für wen es sich lohnt

Das Altersvorsorge-Depot: Was ab 2027 gilt und für wen es sich lohnt

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Wussten Sie, dass eine Familie mit zwei Kindern ab 2027 allein durch staatliche Zulagen bis zu 1.140 Euro pro Jahr geschenkt bekommt — und dafür nur 150 Euro im Monat in ein ETF-Depot einzahlen muss? Die Riester-Rente ist Geschichte. Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit zwei Jahrzehnten beschlossen. Das neue Leitprodukt heißt Altersvorsorge-Depot — ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ohne Beitragsgarantie, das ab dem 1. Januar 2027 für fast alle Erwerbstätigen in Deutschland verfügbar ist.

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie die neue Förderung funktioniert, welche Anlageformen zulässig sind, wie sich das Altersvorsorge-Depot vom freien ETF-Depot, der ETF-Police und der Rürup-Rente unterscheidet — und für welche Zielgruppe welche Strategie am meisten bringt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorge-Depot die Riester-Rente für Neuverträge ab. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können steuerfrei ins neue Depot übertragen werden.
  • Die staatliche Förderung funktioniert beitragsproportional: Bis zu 540 Euro Grundzulage plus 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr — ohne komplizierte Einkommensberechnung.
  • Im Altersvorsorge-Depot fallen während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an — im Gegensatz zum freien ETF-Depot, wo der Basiszins 2026 bei 3,20 Prozent liegt.
  • Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Versorgungswerk-Mitglieder förderberechtigt.
  • Die Beitragsgarantie entfällt beim reinen Altersvorsorge-Depot. Wer Sicherheit braucht, kann weiterhin Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt wählen.
  • Parallel startet die Frühstart-Rente: Der Staat zahlt für jedes Kind ab 6 Jahren monatlich 10 Euro in ein eigenes Depot ein — bei 6,5 Prozent Jahresrendite wachsen daraus bis zum Rentenalter 45.000 bis 60.000 Euro.

Was ist das Altersvorsorge-Depot?

Das Altersvorsorge-Depot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in das Sie Eigenbeiträge einzahlen und dafür Zulagen sowie Steuervorteile erhalten. Anders als bei der alten Riester-Rente fließt Ihr Geld nicht in den Deckungsstock eines Versicherers, sondern direkt in ETFs, Investmentfonds und Anleihen. Eine Beitragsgarantie gibt es beim reinen Depot nicht — dadurch entstehen deutlich höhere Renditechancen als bei der alten Riester-Rente, deren Garantiezwang in Niedrigzinsphasen die Erträge auf nahezu null gedrückt hat.

Der Gesetzgebungsprozess verlief zügig:

Welche Anlageformen sind erlaubt?

Um exzessive Spekulation zu verhindern, definiert der Gesetzgeber in § 1b AltZertG eine verbindliche Positivliste. Zugelassen sind UCITS-konforme ETFs und Investmentfonds bis Risikoklasse 5 (SRI), EU-Staatsanleihen, deutsche Pfandbriefe und gedeckte Unternehmensanleihen. Alle breit gestreuten Welt-Aktienindizes (MSCI World, FTSE All-World, MSCI ACWI) fallen darunter. Ausdrücklich verboten sind Einzelaktien, Zertifikate, Derivate, Hebelprodukte und Kryptowährungen.

Neben dem freien Depot, in dem Sie selbst aus der Positivliste wählen, muss jeder Anbieter ein Standarddepot bereitstellen — ein vereinfachtes Zwei-Fonds-Produkt (Aktien-ETF plus Anleihen-ETF) mit automatischer Umschichtung in den letzten 10 bis 15 Jahren vor dem Ruhestand. Der gesetzliche Kostendeckel liegt bei maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. In der Praxis werden reine Passiv-ETF-Depots über Direktbanken oder Neobroker bei etwa 0,15 bis 0,35 Prozent liegen.

ProduktformBeitragsgarantieAnlagemechanikKostendeckel
Altersvorsorge-Depot (freie Wahl)Keine (0 %)UCITS-ETFs, Fonds (SRI ≤ 5), Staatsanleihen, Pfandbriefe — eigene AuswahlKein gesetzlicher Deckel (marktüblich)
Standarddepot AltersvorsorgeKeine (0 %)2 UCITS-Fonds (Aktien-ETF + Anleihen-ETF) mit automatischem GlidepathMax. 1,0 % Effektivkosten p. a.
Garantieprodukt (80 %)80 % der BeiträgeWertsicherungsfonds / Hybrid-Deckungsstock mit ETF-AnteilVertragsabhängig
Garantieprodukt (100 %)100 % der BeiträgeKlassischer Deckungsstock / konservatives AnleihenportfolioVertragsabhängig

Unser Tipp: Das Standarddepot ist für Einsteiger ohne Kapitalmarkterfahrung gedacht. Wer sich mit ETFs auskennt, fährt mit dem freien Altersvorsorge-Depot bei einem günstigen Neobroker kostenmäßig besser — die Effektivkosten liegen dort deutlich unter dem gesetzlichen Deckel.

Welche Förderung gibt es ab 2027?

Welche Förderung gibt es ab 2027?
Bild: Checkfox.de

Das alte Riester-System war berüchtigt für seine Komplexität: Zulagenberechnung auf Basis des Vorjahreseinkommens, häufige Rückforderungen, unverständliche Bescheide. Das neue System ist radikal einfacher. Jeder eingezahlte Euro wird direkt und proportional bezuschusst — unabhängig vom Einkommen.

Die Förderung ist zweistufig aufgebaut:

  • Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent pro Euro (also 50 Prozent), für jeden weiteren Euro zwischen 360 und 1.800 Euro gibt es 25 Cent (25 Prozent). Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro bei einem Jahreseigenbeitrag von 1.800 Euro (150 Euro monatlich).
  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage — dafür reichen schon 25 Euro pro Monat Eigenbeitrag pro Kind. Wer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt ist, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
FörderparameterGesetzliche Regelung ab 01.01.2027
Geförderter Maximalbeitrag1.800 € pro Kalenderjahr
Maximale Grundzulage540 € (50 % auf erste 360 €, 25 % auf weitere 1.440 €)
Maximale Kinderzulage300 € pro Kind und Jahr (100 % auf die ersten 300 € Eigenbeitrag)
Mindesteigenbeitrag120 € pro Jahr (10 € monatlich)
Berufseinsteigerbonus200 € einmalig (bei Abschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres)
Ungeförderte HöchsteinzahlungBis zu 6.840 € p. a. pro Vertrag (max. 2 Verträge = 13.680 € p. a.)
Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG)1.800 € zzgl. Zulagenanspruch
FörderberechtigtArbeitnehmer, Selbstständige, Gewerbetreibende, Versorgungswerk-Mitglieder, Beamte

Sonderausgabenabzug und ungeförderte Aufstockung

Neben den Zulagen bleibt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung als zweiter Hebel erhalten. Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen können als Sonderausgaben nach § 10a EStG geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dabei automatisch, ob der steuerliche Vorteil über den Grenzsteuersatz die reine Zulage übersteigt (Günstigerprüfung).

Ein Beispiel:

  • Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent und einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro ergibt sich eine steuerliche Gesamtentlastung von etwa 983 Euro.
  • Nach Verrechnung mit der Grundzulage von 540 Euro verbleibt eine zusätzliche Steuererstattung von rund 443 Euro.

Über die geförderten 1.800 Euro hinaus können Sie pro Vertrag bis zu 5.040 Euro als ungeförderten Beitrag einzahlen — Gesamteinzahlung also bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Für diesen ungeförderten Bereich gibt es zwar keine Zulagen und keinen Sonderausgabenabzug, aber einen entscheidenden Vorteil: Das Fondsguthaben wächst in der gesamten Ansparphase komplett frei von der Abgeltungsteuer und frei von der Vorabpauschale. Da das Gesetz die parallele Führung von bis zu zwei Verträgen erlaubt, liegt das maximale steuerlich geschützte Einzahlungsvolumen bei 13.680 Euro pro Jahr.

Wer ist ab 2027 förderberechtigt?

Während die Riester-Rente im Wesentlichen auf pflichtversicherte Arbeitnehmer beschränkt war, öffnet das Altersvorsorgereformgesetz den Zugang für nahezu alle Erwerbstätigen: gesetzlich Rentenversicherte, Beamte, Richter, Soldaten, Gewerbetreibende, Selbstständige mit Steuererklärung und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater). Das ist für Selbstständige und Freiberufler ein echtes Novum — sie waren im alten Riester-System schlicht ausgeschlossen.

Unser Tipp: Selbstständige, die bisher nur die Rürup-Rente als geförderte Option hatten, sollten das Altersvorsorge-Depot als zweite Säule prüfen — es bietet deutlich mehr Flexibilität bei der Auszahlung.

Altersvorsorge-Depot vs. freies ETF-Depot, ETF-Police und Rürup: Was lohnt sich wann?

Altersvorsorge-Depot vs. freies ETF-Depot, ETF-Police und Rürup: Was lohnt sich wann?
Bild: Checkfox.de

Die Frage „Brauche ich das Altersvorsorge-Depot, wenn ich schon ein ETF-Depot habe?" ist berechtigt. Die Antwort hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Familiensituation und Ihrem Bedarf an Flexibilität ab.

Der wichtigste Unterschied zum freien ETF-Depot liegt in der laufenden Besteuerung während der Ansparphase. Im freien Depot unterliegen thesaurierende Fonds der Vorabpauschale nach § 18 InvStG. Der Basiszins der Deutschen Bundesbank liegt für 2026 bei 3,20 Prozent — das ergibt einen Basisertrag von 2,24 Prozent auf den Fondsbestand zu Jahresbeginn. Bei einem Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung bedeutet das im Januar 2027 einen Steuerabzug von bis zu 41,35 Euro pro 10.000 Euro Fondsvolumen, sofern der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist. Im Altersvorsorge-Depot fällt dieser Abzug komplett weg — und das über Jahrzehnte.

KriteriumAltersvorsorge-Depot (ab 2027)Freies ETF-DepotETF-Rentenversicherung (3. Schicht)Rürup-Rente (Basisrente)
Staatliche ZulagenJa (bis 540 € Grund- + 300 € Kinderzulage)NeinNeinNein
Steuerabzug AnsparphaseBis 1.800 € Sonderausgaben (§ 10a EStG)Nein (Sparen aus versteuertem Einkommen)Nein (Vorsorgeaufwand meist ausgeschöpft)Ja, 100 % absetzbar (bis 30.826 € / 61.652 €)
Ertragsbesteuerung Ansparphase0 € (keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale)Vorabpauschale (Basiszins 2026: 3,20 %) + Abgeltungsteuer0 € (Steuerstundung)0 € (Steuerstundung)
Zugriff vor RentenalterGesperrt bis min. 62. LebensjahrJederzeit flexibel verfügbarJederzeit möglich (Teilkündigung)Strikt gesperrt (keine Kündigung möglich)
Auszahlungsoptionen30 % Kapital + Auszahlplan (bis 85) oder LeibrenteFreier Verzehr / individueller EntnahmeplanKapitalwahlrecht oder LeibrenteAusschließlich lebenslange Leibrente
Besteuerung im AlterNachgelagert (persönlicher Einkommensteuersatz)Abgeltungsteuer (26,375 %) auf KursgewinneHalbeinkünfteverfahren (62/12-Regel) oder ErtragsanteilNachgelagerte Besteuerung zu 100 %
Insolvenz- / BürgergeldschutzJa (geschütztes Altersvorsorgevermögen)Nein (muss vor Sozialhilfe verwertet werden)Eingeschränkt (nur bei Verwertungsausschluss)Vollständiger Pfändungsschutz
VererbbarkeitVererbbarkeit in Anspar- und Auszahlphase geregeltVollumfänglich vererbbarVollumfänglich vererbbarStrikt eingeschränkt (nur Ehegatten/Kinder)

Das Altersvorsorge-Depot schlägt das freie ETF-Depot, wenn Sie Zulagen erhalten und langfristig gebundenes Kapital akzeptieren. Es verliert gegen das freie Depot, wenn Sie maximale Liquidität brauchen oder Ihr Kapital vor dem 62. Lebensjahr einsetzen wollen.

Die ETF-Police kann steuerlich bei sehr langer Laufzeit und hohem Vermögen konkurrieren, kostet aber durch Versicherungsmantel deutlich mehr. Die Rürup-Rente bleibt für Selbstständige mit sehr hohen Sparraten (über 30.000 Euro pro Jahr) und dem Bedarf an absolutem Insolvenzschutz relevant.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorge-Depot besonders?

Für wen lohnt sich das Altersvorsorge-Depot besonders?
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Geringverdiener: Maximaler Förderhebel ab 30 Euro im Monat

Bereits mit einem Eigenbeitrag von 360 Euro pro Jahr (30 Euro monatlich) schöpfen Sie die volle 50-Prozent-Stufe der Grundzulage aus und erhalten 180 Euro staatlichen Zuschuss — eine Förderquote von 50 Prozent auf jeden eingezahlten Euro. Das Standarddepot mit seinem Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent sorgt dafür, dass die Gebühren die Förderung nicht auffressen.

Familien mit Kindern: Zulagen weit über 100 Prozent auf den Eigenbeitrag

Hier entfaltet das Altersvorsorge-Depot seine größte Stärke. Ein Elternteil mit zwei kindergeldberechtigten Kindern, das monatlich 150 Euro (1.800 Euro pro Jahr) einzahlt, erhält 540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage — insgesamt 1.140 Euro Förderung pro Jahr. Die Förderquote auf den Eigenbeitrag beträgt 63 Prozent. Selbst mit nur 25 Euro pro Monat (300 Euro pro Jahr) pro Kind sichern Sie bereits die volle Kinderzulage von 300 Euro.

Gutverdiener: Zulagenhebel mit Steuererstattung kombinieren

Für Angestellte mit hohem Grenzsteuersatz lohnt sich die Kombination aus Zulage und Sonderausgabenabzug. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt die Günstigerprüfung eine steuerliche Gesamtentlastung von etwa 983 Euro. Nach Verrechnung mit der Grundzulage von 540 Euro verbleibt eine zusätzliche Erstattung von rund 443 Euro. Darüber hinaus lohnt sich die ungeförderte Aufstockung bis zu 6.840 Euro pro Vertrag, um Vermögen komplett frei von Vorabpauschale und Abgeltungsteuer aufzubauen.

Selbstständige und Freiberufler: Erstmals gefördertes ETF-Sparen

Für Selbstständige ist das Altersvorsorge-Depot eine echte Neuerung — im alten Riester-System waren sie nicht förderberechtigt. Wer bisher ausschließlich auf die Rürup-Rente setzen musste, gewinnt mit dem Depot einen zweiten geförderten Baustein.

Der entscheidende Unterschied: Im Altersvorsorge-Depot haben Sie Auszahlungsoptionen (Kapital + Auszahlplan), während die Rürup-Rente ausschließlich als lebenslange Leibrente ausgezahlt wird. Für sehr hohe Sparraten über 30.000 Euro pro Jahr bleibt die Rürup-Rente wegen des vollständigen Insolvenz- und Pfändungsschutzes sinnvoll.

Wann kann man auf das Altersvorsorge-Depot verzichten?

Wer maximale Liquidität braucht und sein Kapital möglicherweise vor dem 62. Lebensjahr für eine Immobilie oder eine Firmengründung einsetzen will, ist mit einem freien ETF-Depot besser beraten — das Altersvorsorge-Depot ist bis zum Rentenalter gesperrt. Auch wer ausschließlich Pfändungsschutz sucht und hohe Beiträge leisten kann, kommt mit der Rürup-Rente weiter.

Unser Tipp: Die Instrumente schließen sich nicht aus. Die stärkste Strategie für viele Sparer ist die Kombination: Altersvorsorge-Depot für den geförderten Bereich, freies ETF-Depot für die flexible Reserve.

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?
Bild: Checkfox.de

Wenn Sie einen bestehenden Riester-Vertrag haben, müssen Sie nichts tun. Das Gesetz sieht einen lückenlosen Bestandsschutz vor: Ihr Vertrag kann nach den bisherigen Regeln unverändert weiterbespart und gefördert werden. Eine automatische Kündigung oder Zwangsumwandlung findet nicht statt.

Ab dem 1. Januar 2027 können allerdings keine neuen Riester-Verträge nach altem Recht mehr abgeschlossen werden. Bestehende Vertragsinhaber erhalten ein Wechselrecht: Das angesparte Guthaben kann steuerfrei und ohne förderschädliche Verwendung in ein neues Altersvorsorge-Depot übertragen werden. Alternativ können Sie den alten Vertrag beitragsfreistellen und parallel ein neues Depot eröffnen. Ein Wechsel des Depotanbieters ist nach einer Haltedauer von fünf Jahren gebührenfrei möglich.

Ob sich der Wechsel lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Bei teuren, renditeschwachen Riester-Versicherungen mit hohen Abschlusskosten ist die Übertragung in ein günstiges ETF-basiertes Altersvorsorge-Depot fast immer sinnvoll. Bei niedrigen Restlaufzeiten oder bereits hohem Garantiekapital kann die Weiterführung die bessere Wahl sein.

Die Frühstart-Rente: Wie der Staat für Ihre Kinder vorsorgt

Die Frühstart-Rente: Wie der Staat für Ihre Kinder vorsorgt
Bild: Checkfox.de

Parallel zum Altersvorsorge-Depot führt die Bundesregierung die Frühstart-Rente ein — ein staatlich finanziertes Startkapital für die Altersvorsorge von Kindern.

Der Mechanismus: Der Staat zahlt für jedes berechtigte Kind vom vollendeten 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro (120 Euro pro Jahr) in ein spezielles Altersvorsorge-Depot ein. Über den gesamten Zeitraum von 12 Jahren fließen 1.440 Euro an reinem Förderkapital. Das Programm startet mit dem Geburtsjahrgang 2020 (Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden), die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2029 sollen schrittweise weitere Jahrgänge einbezogen werden.

Versäumen Erziehungsberechtigte, ein eigenes Junior-Depot einzurichten, verfällt der Anspruch nicht. Der Staat legt das Geld in einer kollektiven Auffanglösung an. Bei Volljährigkeit kann das Vermögen auf ein persönliches Altersvorsorge-Depot übertragen werden. Das Kapital ist strikt für die Altersvorsorge zweckgebunden und bis zum Renteneintritt gesperrt.

Die Kraft der Frühstart-Rente liegt im extremen Anlagehorizont von über 60 Jahren:

SzenarioEinzahlungenEndkapital mit 67 Jahren (bei 6,5 % p. a.)
Nur staatliche Förderung (10 €/Monat, 6.–18. LJ), danach keine Einzahlung1.440 € (rein staatlich)Ca. 45.000 – 60.000 €
Staatliche Förderung + 25 € monatliche Zuzahlung (durch Eltern, ab 18 eigenständig fortgeführt)1.440 € staatlich + eigene BeiträgeÜber 175.000 €

Modellrechnung bei angenommener historischer Aktienmarktrendite von 6,5 % p. a. Die tatsächliche Wertentwicklung kann davon abweichen.

Unser Tipp: Richten Sie nach Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen ein Junior-Depot ein, um die staatliche Prämie zu sichern. Wer zusätzlich 25 Euro monatlich anspart, vervielfacht das Ergebnis durch den Zinseszinseffekt über sechs Jahrzehnte.

Wie wird das Altersvorsorge-Depot im Alter versteuert?

Wie wird das Altersvorsorge-Depot im Alter versteuert?
Bild: Checkfox.de

Die Auszahlungsphase kann frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen. Anders als bei der Riester-Rente gibt es keinen starren Verrentungszwang. Sie haben drei Optionen: bis zu 30 Prozent des Gesamtkapitals als Einmalauszahlung, einen Auszahlplan mit Mindestlaufzeit bis zum 85. Lebensjahr (das Restkapital bleibt investiert) oder eine klassische lebenslange Leibrente.

Die Besteuerung unterscheidet sich je nachdem, ob das Kapital aus dem geförderten oder dem ungeförderten Teil stammt:

AuszahlungsoptionGeförderter Teil (bis 1.800 € + Zulagen + Erträge)Ungeförderter Teil (1.801–6.840 € + Erträge)
Monatlicher Auszahlplan / LeibrenteVolle nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen EinkommensteuersatzErtragsanteilsbesteuerung (z. B. 18 % bei Auszahlungsbeginn mit 65 — nur dieser Anteil wird versteuert)
30-%-TeilkapitalauszahlungVolle nachgelagerte BesteuerungHalbeinkünfteverfahren (50 % der Gewinne steuerpflichtig, bei min. 12 Jahren Laufzeit und ab 62 Jahren)

Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel deutlich niedriger ausfällt als im Erwerbsleben, ergibt sich beim geförderten Teil ein erheblicher Steuervorteil. Beim nichtgeförderten Teil ist die Ertragsanteilsbesteuerung mit nur 18 Prozent steuerpflichtigem Anteil (bei Auszahlungsbeginn mit 65) ein klarer Vorteil gegenüber der Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent auf den gesamten Gewinn im freien ETF-Depot.

Beim ungeförderten Teil im Altersvorsorge-Depot bleiben 82 Prozent der Erträge im Auszahlplan steuerfrei — ein Vorteil, den kein freies ETF-Depot bieten kann.

Häufige Fallstricke beim Altersvorsorge-Depot

Häufige Fallstricke beim Altersvorsorge-Depot
Bild: Checkfox.de
FallstrickWas dann passiertSo vermeiden Sie es
Eigenbeitrag unter dem Mindestbetrag von 120 € pro JahrKein Zulagenanspruch — die gesamte Förderung entfälltMindestens 10 € monatlich als Dauerauftrag einrichten.
Kinderzulage nicht beantragt oder falscher Elternteil zugeordnet300 € Förderung pro Kind gehen verlorenKinderzulage aktiv beantragen und auf den Vertrag des richtigen Elternteils lenken.
Teures Garantieprodukt statt reinem ETF-Depot gewähltHohe Kosten fressen Rendite und Förderung aufEffektivkosten verschiedener Anbieter vergleichen — unter 0,5 % ist realistisch.
Kapitalentnahme vor dem 62. Lebensjahr (förderschädliche Verwendung)Zulagen und Steuervorteile müssen vollständig zurückgezahlt werdenDas Altersvorsorge-Depot als langfristigen Baustein planen, nicht als Liquiditätsreserve.
Riester-Altvertrag ohne Prüfung weiterbespartHohe Kosten und niedrige Rendite bleiben bestehenAltverträge mit dem neuen Altersvorsorge-Depot vergleichen — ein Wechsel ist steuerfrei möglich.
Nur geförderten Teil bespart, ungeförderte Aufstockung ignoriertSteuerfreier Zinseszinseffekt auf bis zu 13.680 € p. a. wird verschenktPrüfen, ob die ungeförderte Aufstockung (bis 6.840 € pro Vertrag) ins Budget passt.

Auffällig ist:

Die meisten Fehler passieren nicht bei der Anlage selbst, sondern bei der Förderung — falsche Beitragshöhe, vergessene Kinderzulagen oder die Wahl eines zu teuren Produkts.

Fazit: Das Altersvorsorge-Depot ist der stärkste Baustein der neuen Vorsorge — wenn Sie die Förderung richtig nutzen

Fazit: Das Altersvorsorge-Depot ist der stärkste Baustein der neuen Vorsorge — wenn Sie die Förderung richtig nutzen
Bild: Checkfox.de

Das Altersvorsorgereformgesetz behebt die größten Schwächen der Riester-Rente: den renditevernichtenden Garantiezwang, die bürokratische Zulagenberechnung und den Ausschluss ganzer Berufsgruppen. Das Altersvorsorge-Depot kombiniert die Renditechancen breit gestreuter ETFs mit staatlicher Förderung und steuerlicher Begünstigung — ein Vorteil, den weder das freie ETF-Depot noch die ETF-Police in dieser Form bieten.

Entscheidend ist, dass Sie die Förderung aktiv nutzen: den richtigen Beitrag wählen, die Kinderzulage beantragen, den ungeförderten Aufstockungsbereich prüfen und die Kosten des Anbieters vergleichen. Wer das tut, bekommt einen Vorsorgebaustein, der in vielen Konstellationen die höchste Nettorendite aller verfügbaren Instrumente liefert.

Was nun?

Wenn Sie wissen möchten, ob das Altersvorsorge-Depot in Ihrer Situation die beste Wahl ist — oder ob eine Kombination mit einem freien ETF-Depot oder einer Rürup-Rente mehr bringt — lohnt sich ein unverbindlicher Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

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Häufig gestellte Fragen

Ab wann kann ich ein Altersvorsorge-Depot eröffnen?

Ab dem 1. Januar 2027. Die gesetzliche Grundlage ist mit dem Altersvorsorgereformgesetz seit Mai 2026 geschaffen. Die technische und administrative Umstellungsphase der Anbieter läuft bis Jahresende 2026. Wenn Sie bereits jetzt mit dem Vermögensaufbau starten möchten, können Sie ein freies ETF-Depot eröffnen und das Guthaben ab 2027 gegebenenfalls in ein Altersvorsorge-Depot überführen.

Lohnt sich das Altersvorsorge-Depot auch ohne Kinder?

Ja. Auch ohne Kinderzulagen erhalten Sie bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr die volle Grundzulage von 540 Euro — eine Förderquote von 30 Prozent. Gutverdiener profitieren zusätzlich vom Sonderausgabenabzug. Und der ungeförderte Aufstockungsbereich bringt unabhängig von Zulagen einen steuerlichen Vorteil gegenüber dem freien ETF-Depot.

Kann ich mein bestehendes Riester-Guthaben übertragen?

Ja. Das Gesetz sieht ein Wechselrecht vor: Sie können Ihr Riester-Guthaben steuerfrei und ohne förderschädliche Verwendung in ein neues Altersvorsorge-Depot übertragen. Ein Wechsel des Depotanbieters ist nach einer Haltedauer von fünf Jahren gebührenfrei möglich. Alternativ können Sie den Riester-Vertrag beitragsfreistellen und parallel ein neues Depot besparen.

Was passiert, wenn ich vor der Rente an das Geld will?

Das Altersvorsorge-Depot ist bis zum vollendeten 62. Lebensjahr gesperrt. Entnehmen Sie Kapital vorher, handelt es sich um eine förderschädliche Verwendung: Sämtliche Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Für flexible Rücklagen ist ein freies ETF-Depot die bessere Wahl.

Sind ETFs im Altersvorsorge-Depot sicher?

ETFs unterliegen Kursschwankungen — ein Totalverlust bei breit gestreuten Welt-Aktien-ETFs ist historisch betrachtet nicht vorgekommen, aber Wertverluste von 30 bis 50 Prozent in Krisenzeiten sind möglich. Die Positivliste des Gesetzgebers schließt hochspekulative Produkte (Risikoklassen 6 und 7, Einzelaktien, Derivate, Krypto) aus. Bei einem Anlagehorizont von 20 Jahren und mehr hat der globale Aktienmarkt bisher jede Krise überkompensiert. Wer das Kursrisiko scheut, kann ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt wählen — allerdings auf Kosten der Renditechancen.

Kann ich das Altersvorsorge-Depot vererben?

Ja. Die Vererbbarkeit ist sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlphase gesetzlich geregelt. Im Vergleich zur Rürup-Rente, bei der die Vererbbarkeit strikt auf Ehegatten und Kinder beschränkt ist, bietet das Altersvorsorge-Depot deutlich mehr Flexibilität.

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