Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen

Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen

Jetzt kostenlose und unverbindliche Wärmepumpen-Beratung anfordern: Finden Sie die passende Lösung für Ihr Zuhause und sparen Sie bares Geld!

Jetzt Angebote vergleichen

Wussten Sie, dass progres.nrw seit 2026 keine Ein- und Zweifamilienhäuser mehr fördert? Nach der Förderpause zum Jahreswechsel wurde die Richtlinie überarbeitet – und der Förderkreis deutlich eingeschränkt. Wer als Eigenheimbesitzer mit einem Landeszuschuss von 12.000 Euro kalkuliert, wird abgelehnt.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was in NRW tatsächlich noch geht: die Bundesförderung als Hauptquelle, zinsgünstige Kredite der NRW.BANK – und kommunale Programme, die gezielt die Lücken schließen, die der Bund offenlässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • progres.nrw fördert seit 2026 nur noch Bestands-Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten. Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Neubauten sind nicht mehr förderfähig.
  • Wo das Programm greift: 30 € je Bohrmeter für Erdwärmesonden, Höchstgrenze 15.000 €. Kollektoren und Brunnenlösungen entfallen.
  • Der Zuschuss kommt vom Bund: Über KfW Programm 458 bis zu 80 %, maximal 22.400 €.
  • Die NRW.BANK bietet zinsgünstige Kredite – Darlehen, keine Zuschüsse.
  • Kommunale Programme schließen Lücken: Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster, Essen und Bochum fördern gezielt das, was die KfW nicht abdeckt.
  • Jahresarbeitszahl mindestens 3,0 – einheitlich für alle Bauarten.
  • Vermieter erhalten nur 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten.
  • Ab Februar 2027 sinkt die Bundesförderung halbjährlich.

Was sich bei progres.nrw geändert hat

Am 10. Dezember 2025 wurde die Antragstellung bei progres.nrw – Klimaschutztechnik ausgesetzt. Die Pause diente der Abarbeitung offener Anträge und der Überarbeitung der Förderrichtlinie. Seit Februar 2026 läuft das Programm wieder – aber unter deutlich engeren Bedingungen.

MerkmalBis Dezember 2025Seit Februar 2026
GebäudetypAlle Gebäude, auch Ein- und ZweifamilienhäuserNur Bestands-Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten
NeubauFörderfähigNicht mehr förderfähig
Geförderte TechnikErdwärmesonden, Kollektoren, BrunnenNur Erdwärmesonden
FörderhöheBis 12.000 € (Bestand) / 8.000 € (Neubau)30 € je Bohrmeter, max. 15.000 €

Für die meisten privaten Eigentümer bedeutet das: progres.nrw fällt weg. Wer ein Einfamilienhaus besitzt oder neu baut, kann das Programm nicht mehr nutzen – unabhängig davon, wie gut die Wärmepumpe geplant ist.

Wo es weiterhin greift, ist die Förderung allerdings attraktiv: Bei einem Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohneinheiten und einer Bohrung von 500 Metern ergeben sich 15.000 Euro – der volle Höchstbetrag.

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Bestand bleiben davon unabhängig förderfähig.

Ein wichtiger Hinweis zur Antragsreihenfolge: Bei progres.nrw gilt eine verbindliche Bestellung oder ein Vertragsabschluss bereits als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Sie dürfen also erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragen.

Die Landesregierung hat angekündigt, die Förderung erneuerbarer Wärme fortzuführen. Ob und wann Ein- und Zweifamilienhäuser wieder aufgenommen werden, ist offen – prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Bezirksregierung Arnsberg, bevor Sie kalkulieren.

Die Bundesförderung: Hier kommt der Zuschuss her

Die Bundesförderung: Hier kommt der Zuschuss her
Bild: Checkfox.de

Da die Landesförderung für die meisten Eigenheimbesitzer entfällt, ist KfW Programm 458 die zentrale Quelle für nicht rückzahlbare Mittel. Am 21. Juli 2026 wurde es grundlegend reformiert.

FördermodulHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Tausch einer fossilen Heizung im Bestandsgebäude. Für alle Eigentümer, auch Vermieter
Klimageschwindigkeits-Bonus+16 %Noch funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (ohne Altersgrenze) bzw. Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren. Nur Selbstnutzer
Einkommens-Bonus+40 / +30 / +10 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 30.000 € / ≤ 40.000 € / ≤ 50.000 €. Nur Selbstnutzer
Familienzuschlag−10.000 € auf das zvEMindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
Effizienz-BonusEntfallenDer frühere 5-%-Bonus für natürliche Kältemittel wurde gestrichen
Maximum80 %Gedeckelt auf 22.400 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten

Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird häufig missverstanden. Er hat nichts mit der Geschwindigkeit der Umsetzung zu tun – entscheidend ist, dass Sie eine noch funktionierende Altanlage ersetzen. Wer wartet, bis der Kessel ausfällt, verliert 16 Prozentpunkte.

Für ein Einfamilienhaus mit alter Gasheizung und einer Anlage für 28.000 Euro ergibt sich:

KonstellationQuoteZuschussEigenanteil
Selbstnutzer, Durchschnittsverdiener46 %12.880 €15.120 €
Selbstnutzer, zvE ≤ 40.000 €76 %21.280 €6.720 €
Selbstnutzer, zvE ≤ 30.000 € oder mit Kind80 %22.400 €5.600 €
Vermieter30 %8.400 €19.600 €

Zur Deckelung: Die Prozentsätze gelten auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten, nicht auf die Anlagensumme. Bei Mehrfamilienhäusern staffeln sie sich: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten.

Weiterführend: KfW-Förderung Wärmepumpe im Detail | Alle Förderprogramme im Überblick

Die kommunale Ebene: Wo NRW seine Stärke hat

Die kommunale Ebene: Wo NRW seine Stärke hat
Bild: Checkfox.de

Hier liegt der eigentliche Vorteil von Nordrhein-Westfalen. Kaum ein anderes Bundesland hat so viele Städte mit eigenen Klimaschutzprogrammen – und die meisten davon sind klug zugeschnitten.

StadtProgrammSchwerpunkt
Düsseldorf„Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten"Photovoltaik, Speicher und Luft-Wasser-Wärmepumpen; ergänzend Systemoptimierung, Umwälzpumpentausch und Dämmung je Quadratmeter
Köln„Gebäudesanierung und Klimaschutz"Aufschlag auf die BEG-Förderung, zusätzlich für natürliche Kältemittel; Zuschüsse für Planungsleistungen
Bonn„Energiespar- und Klimaschutzprogramm"Erneuerbare Energien in privaten Haushalten
Münster„Klimafreundliche Wohngebäude"Maßnahmen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
Essen„KlimaVorOrt"Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand
Bochum„Klimaschutz in Bochumer Gebäuden"Wechselnde Schwerpunkte, meist inklusive Heizungstausch und Sanierung

Warum diese Programme oft mehr bringen als gedacht

Am Beispiel Düsseldorf lässt sich die Logik gut zeigen: Die Stadt fördert nicht die Wärmepumpe ein zweites Mal – sie fördert gezielt das, was die KfW nicht abdeckt.

Dazu gehören die Systemoptimierung, etwa der Austausch alter Umwälzpumpen, oder der hydraulische Abgleich, soweit er nicht bereits über die Bundesförderung läuft. Und wo eine Dämmung oder ein Fenstertausch nötig ist, um die Vorlauftemperatur zu senken, gibt es Zuschüsse je Quadratmeter sanierter Fläche.

Das ist genau der Bereich, in dem im Altbau die ungedeckten Kosten entstehen. Wer nur auf die Wärmepumpe schaut, übersieht diese Programme – dabei können sie mehrere tausend Euro ausmachen.

Zwei praktische Hinweise:

  • Die kommunalen Programme haben begrenzte Jahresbudgets und werden regelmäßig überarbeitet.
  • Das Düsseldorfer Programm etwa war zwischenzeitlich für Neuanträge geschlossen.
  • Prüfen Sie deshalb den aktuellen Stand direkt bei der Stadt, bevor Sie damit kalkulieren – und fragen Sie früh im Jahr an.

Und auch hier gilt: Antrag vor Maßnahmenbeginn. Kommunale Programme handhaben das ebenso streng wie Bund und Land.

Zur Kombination: Kommunale Zuschüsse lassen sich in der Regel mit der Bundesförderung kombinieren, es gelten aber Kumulierungsgrenzen. Wird die zulässige Gesamtquote überschritten, kann der kommunale Anteil gekürzt werden.

Wärmepumpen-Fördermöglichkeiten in weiteren Bundesländern

Die NRW.BANK: Kredite, keine Zuschüsse

Die NRW.BANK: Kredite, keine Zuschüsse
Bild: Checkfox.de

Die Förderbank des Landes bietet zinsvergünstigte Darlehen für energetische Sanierung, unter anderem über das Programm zur Gebäudesanierung für selbstgenutztes Wohneigentum.

Wichtig zur Einordnung: Das sind Kredite, die zurückgezahlt werden müssen – kein zusätzliches Geld. Der Vorteil liegt im Zinssatz gegenüber einem gewöhnlichen Bankdarlehen und kann sich über die Laufzeit dennoch auf einen vierstelligen Betrag summieren.

Sinnvoll ist das vor allem, wenn Sie den Eigenanteil nach Förderung nicht aus Rücklagen decken wollen. Alternativ steht der KfW-Ergänzungskredit 358/359 zur Verfügung – bis 120.000 Euro je Wohneinheit, für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro zinsvergünstigt. Er setzt eine bestehende Zuschusszusage voraus und wird über die Hausbank beantragt.

Technische Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen
Bild: Checkfox.de

Vier Bedingungen entscheiden über die Förderfähigkeit, und bei zweien kursieren hartnäckige Falschangaben.

Die Jahresarbeitszahl muss rechnerisch mindestens 3,0 betragen – einheitlich für alle Bauarten. Es gibt weder eine niedrigere Schwelle von 2,7 noch eine höhere von 3,5 für Erdwärme. Maßgeblich ist der berechnete Wert für Ihr konkretes Gebäude.

Beim Schallschutz sind zwei Regelwerke zu unterscheiden, die häufig vermischt werden. Für die Förderung gilt seit dem 1. Januar 2026: Der Schallleistungspegel muss mindestens 10 Dezibel unter dem Ökodesign-Grenzwert liegen – ein relativer Wert, der von der Geräteleistung abhängt. Davon unabhängig gilt die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten am Nachbargrundstück: 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts im reinen Wohngebiet, 55 und 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet. Diese Werte sind unverändert – sie wurden 2026 nicht verschärft.

Weiterführend: Wie laut ist eine Wärmepumpe?

Hinzu kommen der hydraulische Abgleich nach Verfahren B mit Dokumentation und die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG.

Was nicht gefordert wird:

  • Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln gibt es nicht.
  • Wärmepumpen mit R32 sind uneingeschränkt förderfähig.
  • R290 empfiehlt sich technisch, weil es 75 Grad Vorlauftemperatur erreicht – im nordrhein-westfälischen Altbaubestand mit klassischen Heizkörpern oft der entscheidende Punkt.
  • In Köln wird das Kältemittel zusätzlich kommunal honoriert.

Der Antrag: Reihenfolge und Fristen

Der Antrag: Reihenfolge und Fristen
Bild: Checkfox.de

Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden – nicht erst vor Baubeginn. Wer zuerst beim Heizungsbauer unterschreibt, verliert den Anspruch vollständig; rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.

Der Ablauf beginnt beim Fachbetrieb, der die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit ihrer 15-stelligen Kennung erstellt. Damit stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW". Erst nach der Zusage erteilen Sie den Auftrag. Wenn Sie einen Handwerkertermin sichern wollen, ist ein Vertrag mit aufschiebender Förderbedingung der zulässige Weg.

Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für Installation und Inbetriebnahme. Die geförderte Anlage müssen Sie anschließend mindestens sieben Jahre zweckentsprechend betreiben.

Wer zusätzlich kommunale oder Landesmittel beantragt, sollte die Reihenfolge abstimmen: Die Programme laufen über unterschiedliche Stellen – die KfW über „Meine KfW", progres.nrw über die Bezirksregierung Arnsberg, kommunale Programme direkt bei der Stadt.

Der Zeitdruck

Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro und der Klimageschwindigkeits-Bonus um vier Prozentpunkte, bis er im August 2028 entfällt.

ZeitraumFörderfähige KostenKlimageschwindigkeits-Bonus
bis 31.01.202728.000 €16 %
01.02.2027 – 31.07.202727.250 €12 %
01.08.2027 – 31.01.202826.500 €8 %
01.02.2028 – 31.07.202825.750 €4 %
ab 01.08.202825.000 €0 %

Maßgeblich ist das Antragsdatum, nicht der Einbautermin. Wer jetzt beantragt, sichert sich die aktuellen Konditionen und hat trotzdem drei Jahre Zeit. Für einen Selbstnutzer mit alter Gasheizung macht das rund 5.400 Euro aus.

Die Rechtslage

Die Rechtslage
Bild: Checkfox.de

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli 2026 und hat die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht sowie die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel ersatzlos gestrichen. Auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ist entfallen.

Sie müssen also nicht wechseln. Der Kostendruck verlagert sich auf den Betrieb: Die Bio-Treppe (§ 43 GModG) verpflichtet neue fossile Heizungen ab 2029 zu einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, und ab 2027 löst der EU-ETS 2 das nationale CO₂-Preissystem ab.

Zur Wärmeplanung: Die nordrhein-westfälischen Großstädte mussten ihre kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit. Im Ruhrgebiet und in Köln, Düsseldorf und Bonn sind größere Fernwärmenetze vorhanden – wo ein Anschluss absehbar ist, lohnt der Vergleich beider Optionen über 20 Jahre. Der Wärmeplan begründet allerdings keinen Anschlusszwang.

Für Vermieter ist ein weiterer Punkt relevant: Über die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB lassen sich 8 Prozent der Kosten jährlich auf die Miete umlegen – abzüglich der Förderung (§ 559a). Dazu kommt der wegfallende CO₂-Preis, den Vermieter nach dem CO2KostAufG je nach Gebäudezustand bis zu 95 Prozent tragen.

Weiterführend: Gasheizungsverbot gekippt: Was das GModG bedeutet

Fazit & Empfehlung

Fazit & Empfehlung
Bild: Checkfox.de

Die wichtigste Nachricht für NRW ist eine schlechte: progres.nrw fördert seit 2026 keine Ein- und Zweifamilienhäuser mehr – und keine Neubauten. Wer als Eigenheimbesitzer mit 12.000 Euro Landeszuschuss geplant hat, muss neu rechnen.

Was bleibt, ist die Bundesförderung mit bis zu 80 Prozent, maximal 22.400 Euro. Für Vermieter sind es 30 Prozent, dafür greifen Modernisierungsumlage und der wegfallende CO₂-Preis.

Und die kommunale Ebene, die in NRW ungewöhnlich gut ausgebaut ist. Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster, Essen und Bochum haben eigene Programme – und die meisten davon fördern gezielt das, was die KfW nicht abdeckt: Systemoptimierung, Umwälzpumpen, Dämmung. Genau dort entstehen im Altbau die ungedeckten Kosten.

Fragen Sie deshalb früh bei Ihrer Stadt an. Die Budgets sind begrenzt, die Konditionen ändern sich – und der Antrag muss auch dort vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Jetzt kostenlos Angebote vergleichen

[CTA]

Häufig gestellte Fragen

Kann ich progres.nrw für mein Einfamilienhaus nutzen?

Nein. Seit der Neufassung der Richtlinie im Februar 2026 fördert progres.nrw oberflächennahe Geothermie nur noch bei Bestands-Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten. Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Neubauten sind nicht mehr förderfähig.

Wie hoch ist progres.nrw noch?

Wo das Programm greift: 30 € je Bohrmeter für Erdwärmesonden, Höchstgrenze 15.000 €. Erdwärmekollektoren und Brunnenlösungen werden nicht mehr gefördert. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Bestand bleiben davon unabhängig förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung in NRW dann?

Über KfW Programm 458 bis zu 80 %, maximal 22.400 € (80 % von 28.000 € förderfähigen Kosten). Für Selbstnutzer mit alter Heizung sind 46 % realistisch. Vermieter erhalten 30 %. Hinzu kommen kommunale Zuschüsse je nach Wohnort.

Welche NRW-Städte fördern zusätzlich?

Unter anderem Düsseldorf („Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten"), Köln („Gebäudesanierung und Klimaschutz"), Bonn („Energiespar- und Klimaschutzprogramm"), Münster („Klimafreundliche Wohngebäude"), Essen („KlimaVorOrt") und Bochum („Klimaschutz in Bochumer Gebäuden").

Was fördern die Städte konkret?

Meist das, was die KfW nicht abdeckt. Düsseldorf etwa fördert Systemoptimierung, den Austausch alter Umwälzpumpen sowie Dämmung und Fenstertausch je Quadratmeter. Köln zahlt einen Aufschlag auf die BEG-Förderung, zusätzlich für natürliche Kältemittel. Das sind genau die Positionen, die im Altbau ungedeckt bleiben.

Welche Jahresarbeitszahl ist gefordert?

Mindestens 3,0 – einheitlich für alle Bauarten. Weder gibt es eine niedrigere Schwelle von 2,7 noch eine höhere von 3,5 für Erdwärme- oder Grundwasser-Wärmepumpen.

Sind Wärmepumpen mit R32 förderfähig?

Ja, uneingeschränkt. Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln gibt es nicht. R290 empfiehlt sich technisch, weil es 75 °C Vorlauftemperatur erreicht – und wird in Köln zusätzlich kommunal honoriert.

Welche Schallvorgaben gelten?

Zwei getrennte: Für die Förderung muss der Schallleistungspegel mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert liegen. Davon unabhängig gilt die TA Lärm am Nachbargrundstück – 50/35 dB(A) im reinen, 55/40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet. Diese Werte sind unverändert.

Erhöht ein Sanierungsfahrplan meine Wärmepumpenförderung?

Nein. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle und läuft über einen separaten Antrag. Für die Heizung greift er nicht.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Vertragsabschluss mit dem Heizungsbauer, nicht erst vor Baubeginn. Bei progres.nrw gilt bereits eine verbindliche Bestellung als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Nach der KfW-Zusage haben Sie 36 Monate Zeit.

Was gilt für Vermieter in NRW?

Nur die Grundförderung von 30 %. Dafür lassen sich 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen (§ 559 BGB) – abzüglich der Förderung. Zusätzlich entfällt der CO₂-Preis, den Vermieter nach dem CO2KostAufG bis zu 95 % tragen.

Bis wann gelten die aktuellen Fördersätze?

Bis zum 31. Januar 2027. Danach sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 € und der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 entfällt.

Weitere Ratgeber zum Thema

News zum Thema

Quellenverweise

Jetzt Wärmepumpen-Anbieter und Kosten vergleichen
Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen
Jetzt Angebote vergleichen

Jetzt Wärmepumpen-Anbieter und Kosten vergleichen