Private Altersvorsorge im Vergleich

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Die beste private Altersvorsorge in wenigen Schritten

Wussten Sie, dass Sie ab dem 1. Januar 2027 keinen Riester-Vertrag mehr neu abschließen können? Die geförderte private Altersvorsorge in Deutschland wird komplett neu aufgestellt – mit einem Altersvorsorgedepot ohne Garantiezwang, höheren Zulagen und erstmals auch für Selbstständige.

Damit ändert sich für viele die Reihenfolge, in der Vorsorge sinnvoll aufgebaut wird. Dieser Vergleich stellt die fünf zentralen Wege nebeneinander, erklärt was die Reform konkret bringt und zeigt, welcher Baustein zu welcher Einkommens- und Lebenssituation passt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; die neue Produktwelt startet zum 1. Januar 2027. Bestehende Riester-Verträge dürfen weiterlaufen.
  • Das neue Altersvorsorgedepot kommt ohne eine Beitragsgarantie aus und erlaubt bis zu 100 Prozent Aktienquote über ETFs und Fonds.
  • Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr – erreicht bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, also 150 Euro im Monat.
  • Die Basisrente (Rürup) bleibt der stärkste Steuerhebel: bis zu 30.826 Euro absetzbar für Ledige im Jahr 2026.
  • Bei ungeförderter Vorsorge entscheiden die Kosten über die Rendite – zwischen Brutto- und Nettopolice liegen leicht mehr als ein Prozentpunkt pro Jahr.
  • Die Frühstart-Rente für Kinder ist noch nicht beschlossen; ein Referentenentwurf liegt seit Juli 2026 vor.

Warum private Vorsorge 2026 kein Optionsthema mehr ist

Die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er gehen in Rente, und das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern verschiebt sich weiter. Die Folge ist bekannt: Der Bund stützt die Rentenversicherung mit dreistelligen Milliardenbeträgen, und das Rentenniveau reicht für die meisten nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Für 2026 ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 101.400 Euro im Jahr gestiegen. Wer darüber verdient, baut mit dem zusätzlichen Einkommen keine weiteren Rentenansprüche auf – die Versorgungslücke wächst also gerade bei Besserverdienenden überproportional.

Gleichzeitig hat sich das Zinsumfeld gedreht. Klassische Garantieprodukte liefern wieder nominale Erträge, aber nach Inflation bleibt real wenig übrig. Wer über 20 oder 30 Jahre vorsorgt, kommt an einer sachwertbasierten Komponente kaum vorbei.

Die drei Schichten: das Ordnungsprinzip

Die drei Schichten: das Ordnungsprinzip
Bild: Checkfox.de

Seit dem Alterseinkünftegesetz ist die deutsche Altersvorsorge in drei Schichten gegliedert. Diese Einteilung entscheidet über Förderung, Besteuerung und Flexibilität – und ist damit der schnellste Weg, ein Produkt einzuordnen.

MerkmalSchicht 1: BasisversorgungSchicht 2: geförderte ZusatzvorsorgeSchicht 3: ungeförderte Vorsorge
ProdukteGesetzliche Rente, Versorgungswerk, BasisrenteBetriebliche Altersvorsorge, AltersvorsorgedepotPrivate Rentenversicherung, freies Depot, Immobilien
AnsparphaseSonderausgabenabzug bis zum HöchstbetragZulagen oder Entgeltumwandlungaus versteuertem Einkommen
Auszahlungsphasenachgelagert besteuertvoll mit persönlichem SteuersatzErtragsanteil, Halbeinkünfte oder Abgeltungsteuer
Flexibilitätsehr gering, nur lebenslange Renteeingeschränkthoch
Pfändungsschutzumfassendim Rahmen der Fördergrenzennur bei besonderer Vereinbarung
Vererbbarkeitstark eingeschränktje nach Produktfrei

Die Faustregel dahinter: Je höher die Förderung in der Ansparphase, desto strenger die Regeln in der Auszahlungsphase. Wer sich das klarmacht, versteht sofort, warum die Basisrente für Selbstständige mit hohem Steuersatz stark ist – und für jemanden mit unsicherer Lebensplanung eine schlechte Wahl.

Weiterführend: Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten haben Sie

Weiterführend: Altersvorsorge bei Selbständigkeit: Pflicht, Förderung und Strategien

Die Reform ab 2027: Altersvorsorgedepot statt Riester

Die Reform ab 2027: Altersvorsorgedepot statt Riester
Bild: Checkfox.de

Nach jahrelanger Diskussion ist die Ablösung der Riester-Rente beschlossene Sache. Der Bundestag verabschiedete das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, verkündet wurde es am 29. Mai 2026. Die neuen Produkte kommen zum 1. Januar 2027 auf den Markt.

Das ändert sich:

  • Kein Garantiezwang mehr. Die verpflichtende Beitragsgarantie fällt weg, die bislang die Aktienquote und damit die Renditechancen begrenzt hat. Wer Sicherheit möchte, kann weiterhin Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen.
  • Anlage über eine Positivliste. Erlaubt sind breit streuende Fonds und ETFs, öffentliche Schuldverschreibungen und europäische langfristige Investmentfonds. Einzelaktien, Derivate und Kryptowerte sind ausgeschlossen.
  • Standarddepot mit Kostendeckel. Jeder Anbieter muss ein standardisiertes Depot bereitstellen, dessen Gesamteffektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt sind.
  • Flexiblere Auszahlung. Der Zwang zur Verrentung entfällt. Neben der lebenslangen Rente sind Auszahlpläne mit Mindestlaufzeit bis zum vollendeten 85. Lebensjahr möglich. Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 Jahren.
  • Erweiterter Kreis. Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt.
  • Bestandsschutz. Riester-Verträge dürfen unverändert weiterlaufen. Ab 2027 sind keine Neuabschlüsse mehr möglich. Ein Übertrag des angesparten Riester-Guthabens in ein Altersvorsorgedepot ist förderunschädlich – bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Wechsel erfolgt nur auf eigenen Antrag, automatisch passiert nichts.

So funktioniert die neue Zulagenförderung

Die Zulage richtet sich künftig direkt nach dem Eigenbeitrag. Die komplizierte Mindesteigenbeitragsrechnung aus der Riester-Welt entfällt.

Eigenbeitrag pro JahrGrundzulageFörderquoteEntspricht monatlich
120 €60 €50 %10 €
360 €180 €50 %30 €
900 €315 €35 %75 €
1.800 €540 €30 %150 €

Rechenlogik: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Mehr als 1.800 Euro Eigenbeitrag werden nicht bezuschusst.

Dazu kommen drei Bausteine, die den Unterschied machen:

  • Kinderzulage: ein Euro Zulage je eingezahltem Euro, maximal 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind. Die volle Kinderzulage ist damit schon bei 25 Euro Eigenbeitrag im Monat erreicht – für Familien der stärkste Hebel im gesamten System.
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird.
  • Mindestbeitrag: Für jede Zulage sind mindestens 120 Euro Eigenbeitrag pro Jahr nötig.

Zusätzlich lassen sich Eigenbeiträge samt Zulagen als Sonderausgaben geltend machen. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und 540 Euro Zulage sind das 2.340 Euro, die das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung berücksichtigt. Bei hohem Grenzsteuersatz kann der Steuervorteil damit über der reinen Zulage liegen; die bereits geflossene Zulage wird angerechnet.

Wer mehr sparen möchte, kann das im selben Vertrag tun: Einzahlungen sind bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich. Für den Betrag oberhalb von 1.800 Euro gibt es zwar keine Zulage mehr, dafür wächst auch dieser Teil in der Ansparphase ohne Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Ausschüttungen. Für langfristig orientierte Sparer ist diese Steuerstundung ein eigenständiges Argument – sie wirkt umso stärker, je länger die Laufzeit ist.

Unser Tipp: Familien mit zwei Kindern erreichen mit vergleichsweise kleinen Beiträgen Förderquoten, die kein ungefördertes Produkt erreicht. Prüfen Sie zuerst die Kinderzulage, bevor Sie über die Höhe des eigenen Sparbeitrags nachdenken.

Weiterführend: Das Altersvorsorge-Depot: Was ab 2027 gilt

Weiterführend: Altersvorsorge-Versicherung: Formen, Änderungen und Strategien

Weiterführend: Staatlich geförderte Altersvorsorge: Förderung, Regeln und Kosten

Weiterführend: ETF-Altersvorsorge: Förderung, Steuern und Entnahme im Überblick

Frühstart-Rente für Kinder: Stand des Verfahrens

Die vieldiskutierte Frühstart-Rente ist bislang nicht beschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat am 22. Juli 2026 einen Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes vorgelegt; das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch 2026 abgeschlossen werden.

Geplant ist, dass der Staat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Auszahlung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen, zunächst für den Geburtsjahrgang 2020. In den Folgejahren kommt jeweils der Jahrgang hinzu, der sechs Jahre alt wird.

Weil der Entwurf noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen muss, können sich Details ändern. Wer für sein Kind vorsorgen möchte, muss darauf nicht warten – ein regulärer Sparplan lässt sich jederzeit starten und später ergänzen.

Die fünf Wege im Direktvergleich

Die fünf Wege im Direktvergleich
Bild: Checkfox.de
KriteriumBasisrente (Rürup)Altersvorsorgedepot (ab 2027)Betriebliche AltersvorsorgePrivate ETF-RentenversicherungFreier ETF-Sparplan
Schicht12233
ZielgruppeSelbstständige, hohe SteuersätzeAngestellte, Familien, SelbstständigeArbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschusslangfristig orientierte AnlegerSelbstentscheider
Vorteil in der AnsparphaseSonderausgabenabzug bis 30.826 €Zulagen plus Sonderausgabenabzugsteuer- und sozialabgabenfrei im Rahmen der Grenzenkein direkter Steuervorteilkein direkter Steuervorteil
Besteuerung der Auszahlungnachgelagert, 84 % Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026voll mit persönlichem Steuersatzvoll, zusätzlich Kranken- und PflegeversicherungErtragsanteil oder HalbeinkünfteverfahrenAbgeltungsteuer mit Teilfreistellung
Auszahlungsformnur lebenslange RenteAuszahlplan oder LeibrenteRente, Teilkapital möglichKapitalwahlrecht oder Rentefrei verfügbar
Flexibilität vor Rentenbeginnkeine, nicht kündbar oder beleihbargeringan das Arbeitsverhältnis gebundenmitteljederzeit
Kostenniveaumittel bis hoch, Nettotarif günstigerStandarddepot maximal 1,0 % p. a.abhängig vom Gruppenvertragbei Nettopolicen niedrigsehr niedrig

Die Tabelle zeigt einen Zusammenhang, der die ganze Auswahl trägt:

  • Die Förderung wird mit der Flexibilität bezahlt.
  • Die Basisrente liefert den größten Steuervorteil und die geringste Freiheit.
  • Das freie Depot liefert maximale Freiheit und keinerlei Förderung.
  • Alles dazwischen ist eine Abwägung, keine Rangliste.

Weiterführend: Was ist die beste Altersvorsorge?

Weiterführend: Altersvorsorge ab 40: Was jetzt noch geht

Steuern: Wo der Vorteil tatsächlich entsteht

Steuern: Wo der Vorteil tatsächlich entsteht
Bild: Checkfox.de

Basisrente: der stärkste Hebel für hohe Steuersätze

Der Höchstbetrag der Basisrente ist an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Für 2026 ergibt das 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare, abziehbar zu 100 Prozent als Sonderausgaben nach § 10 EStG.

Ein Rechenbeispiel:

Ein Lediger mit 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent zahlt 10.000 Euro in einen Rürup-Vertrag ein. Die Einkommensteuerrückerstattung liegt bei rund 4.430 Euro, der effektive Nettoaufwand damit bei etwa 5.570 Euro.

Die Kehrseite steht in der Auszahlungsphase: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Rente; der verbleibende Freibetrag wird lebenslang festgeschrieben.

Private Rentenversicherung: Ertragsanteil oder Halbeinkünfte

Bei ungeförderten Policen aus Schicht 3 entscheidet die Auszahlungsform über die Steuer. Wählen Sie die lebenslange Rente, ist nur der Ertragsanteil nach § 22 EStG steuerpflichtig – abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.

Alter bei RentenbeginnErtragsanteilSteuerpflichtiger Betrag bei 1.000 € Monatsrente
60 Jahre22 %220 €
62 Jahre21 %210 €
63 Jahre20 %200 €
65 Jahre18 %180 €
67 Jahre17 %170 €
70 Jahre15 %150 €

Bei einer Monatsrente von 1.000 Euro ab dem 67. Lebensjahr sind jährlich nur 2.040 Euro steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 20 Prozent im Ruhestand ergibt das eine Steuerlast von rund 408 Euro pro Jahr.

Wählen Sie stattdessen die Einmalauszahlung, greift das Halbeinkünfteverfahren nach § 20 EStG: Die Hälfte des Gewinns bleibt steuerfrei, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und die Auszahlung nach dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgt.

Freies Depot: Abgeltungsteuer mit Teilfreistellung

Realisierte Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Für Aktien-ETFs mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, sodass die effektive Belastung auf den Gewinn bei rund 18,5 Prozent liegt.

Weiterführend: ETF-Altersvorsorge: Förderung, Steuern und Entnahme · Altersvorsorge-Versicherung: Formen und Strategien

Weiterführend: Private Altersvorsorge & Steuern: Was Sie absetzen können und zahlen müssen

Kosten: der stille Renditekiller

Kosten: der stille Renditekiller
Bild: Checkfox.de

Über die tatsächliche Rendite entscheidet nicht nur die Anlage, sondern was davon nach Kosten übrig bleibt. Die Effektivkostenquote gibt an, um wie viele Prozentpunkte die Bruttorendite durch sämtliche Vertragskosten gemindert wird.

KostenartWas dahinterstecktWorauf Sie achten
Abschluss- und VertriebskostenProvisionen, bei Bruttopolicen über die ersten Vertragsjahre verrechnetIn der geförderten Schicht künftig über die Laufzeit zu verteilen
Verwaltungskostenjährliche Gebühren auf Beitrag oder GuthabenProzentsatz und Bezugsgröße vergleichen
Kapitalanlagekostenlaufende Fondskosten (TER)Breite ETFs liegen deutlich unter aktiven Fonds
Fixe StückkostenDepot- oder Vertragsgebühren in EuroFallen bei kleinen Sparraten stark ins Gewicht

Der Unterschied ist erheblich: Provisionsbasierte Bruttopolicen weisen häufig Effektivkosten von 1,2 bis 2,5 Prozent pro Jahr aus, honorarbasierte Nettopolicen kommen auf 0,2 bis 0,4 Prozent zuzüglich der ETF-Kosten von etwa 0,15 Prozent. Über eine Ansparphase von 35 Jahren kostet ein Prozentpunkt Unterschied bis zu 30 Prozent des Endkapitals.

Der gesetzliche Kostendeckel von 1,0 Prozent im künftigen Standarddepot ist vor diesem Hintergrund eine Obergrenze, kein Gütesiegel – günstiger geht es auch dort.

Welcher Weg passt zu wem?

Welcher Weg passt zu wem?
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Besserverdienende Angestellte

Erste Priorität ist der Steuerhebel: die Basisrente bis zum Höchstbetrag, weil die Ersparnis sofort und in voller Höhe wirkt. Zweitens die Entgeltumwandlung bis zur Sozialabgabenfreiheit von 338 Euro monatlich, inklusive des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses. Was dann noch übrig ist, gehört in eine kostengünstige Nettopolice oder ein freies Depot – schon wegen der Flexibilität.

Weiterführend: Depot Vergleich: Beste Broker & Aktiendepots

Weiterführend: ETF-Altersvorsorge: Förderung, Steuern und Entnahme im Überblick

Selbstständige und Freiberufler

Hier steht die Grundexistenz im Vordergrund. Die Basisrente kombiniert Steuerersparnis mit Pfändungsschutz nach § 851c ZPO, was im Insolvenzfall entscheidend sein kann. Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot als geförderte Ergänzung hinzu – erstmals auch für diese Gruppe. Ein freies Depot daneben schafft Liquidität für schwankende Geschäftsjahre.

Weiterführend: Altersvorsorge bei Selbständigkeit

Familien mit Kindern

Für Familien ist die Rechnung eindeutig: Die Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind bei 300 Euro Eigenbeitrag bedeutet eine Förderquote von 100 Prozent auf diesen Teil. Kein anderes Vorsorgeprodukt kommt in diese Nähe. Ab 2027 gehört das Altersvorsorgedepot deshalb an die erste Stelle, bevor über ungeförderte Bausteine nachgedacht wird.

Weiterführend: Das Altersvorsorge-Depot: Was ab 2027 gilt und für wen es sich lohnt

Berufseinsteiger

Der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro ist kein großer Betrag – über 40 Jahre Anlagedauer wird daraus allerdings ein Vielfaches. Wichtiger ist ohnehin die Zeit: Wer mit 25 statt mit 40 beginnt, braucht für dasselbe Endkapital deutlich kleinere Raten.

Wer erst später anfängt, muss anders rechnen: kürzere Laufzeit, höhere Sparrate, geringere Toleranz für Schwankungen kurz vor Rentenbeginn.

Weiterführend: Altersvorsorge ab 40: Was jetzt noch geht

Fallstricke bei der Auswahl

Fallstricke bei der Auswahl
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FallstrickWas dann passiertSo vermeiden Sie es
Riester-Vertrag vorschnell gekündigtZulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werdenErst Kosten und Guthaben prüfen, Wechsel statt Kündigung
Basisrente ohne Rücksicht auf FlexibilitätKapital ist bis zum Rentenbeginn nicht verfügbarNur den Teil einzahlen, der langfristig entbehrlich ist
Nur auf die Zulage geschautHohe Vertragskosten fressen die Förderung aufEffektivkosten vor Abschluss erfragen
Bruttopolice ohne Vergleich abgeschlossenBis zu 30 Prozent weniger EndkapitalNettopolice und Standarddepot gegenrechnen
Beiträge über 1.800 Euro im geförderten DepotKein zusätzlicher Zuschuss auf den MehrbetragDarüber hinaus ins freie Depot sparen
Betriebsrente ohne Blick auf die Abgaben geplantKranken- und Pflegeversicherung mindern die RenteFreibetrag von 197,75 Euro monatlich einkalkulieren

Auffällig ist:

Die teuersten Fehler passieren nicht erst bei der Produktauswahl, sondern bereits bei der Reihenfolge und bei den Kosten.

Fazit: Reihenfolge schlägt Produkt

Fazit: Reihenfolge schlägt Produkt
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Die private Altersvorsorge wird 2027 einfacher, günstiger und renditeorientierter – aber sie wird nicht automatisch richtig. Welcher Baustein zuerst kommt, hängt an drei Fragen: Wie hoch ist Ihr Grenzsteuersatz, wie viele Kinder leben im Haushalt, und wie viel Flexibilität brauchen Sie vor dem Rentenbeginn?

Drei Punkte tragen die Entscheidung:

  • Förderung zuerst ausschöpfen. Kinderzulage und Arbeitgeberzuschuss sind die einzigen Renditen, die garantiert sind.
  • Steuervorteil nach Grenzsteuersatz bewerten. Die Basisrente lohnt sich bei hohen Steuersätzen, nicht pauschal.
  • Kosten vor Produktnamen. Ein Prozentpunkt weniger Effektivkosten wirkt über 35 Jahre stärker als jede Anbieterwerbung.

Was nun?

Der nächste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche Verträge laufen bereits, was bringt der Arbeitgeber ein, welche Förderung steht Ihnen ab 2027 zu und was ist bis dahin sinnvoll? Wir ordnen Ihre Situation ein und rechnen die Wege gegeneinander – kostenlos und unverbindlich. Darüber hinaus können Sie unseren Altersvorsorge-Vergleich benutzen.

Häufig gestellte Fragen

Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

In der Regel nicht. Eine Kündigung führt zur Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen. Der Übertrag des Guthabens in ein Altersvorsorgedepot ist dagegen förderunschädlich – die bisherige Förderung bleibt erhalten. Sinnvoll ist der Wechsel vor allem bei hohen laufenden Kosten des Altvertrags; wer von einem hohen Garantiezins profitiert, fährt mit dem Bestandsschutz oft besser.

Wie hole ich die maximale Förderung aus dem Altersvorsorgedepot?

Mit 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, also 150 Euro monatlich, erreichen Sie die volle Grundzulage von 540 Euro. Haben Sie Kinder, kommen bis zu 300 Euro je Kind hinzu, wofür bereits 300 Euro Eigenbeitrag pro Kind genügen. Beiträge über 1.800 Euro werden nicht mehr bezuschusst.

Lohnt sich die Basisrente trotz der fehlenden Flexibilität?

Sie lohnt sich vor allem bei hohem Grenzsteuersatz und dann, wenn das Kapital ohnehin für die Rente gedacht ist. Wer damit rechnet, das Geld vorher zu brauchen, ist in Schicht 3 besser aufgehoben – dort bleibt der Zugriff erhalten.

ETF-Rentenversicherung oder freies Depot?

Das freie Depot ist günstiger und jederzeit verfügbar. Die Nettopolice punktet in der Auszahlungsphase durch Ertragsanteilsbesteuerung oder Halbeinkünfteverfahren und erlaubt steuerfreies Umschichten während der Laufzeit. Je länger die Laufzeit und je höher der spätere Steuersatz, desto eher lohnt die Police – vorausgesetzt, die Kosten stimmen.

Kann ich die Frühstart-Rente schon beantragen?

Nein. Das Frühstartrentengesetz liegt bislang als Referentenentwurf vor und muss das Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen. Geplant ist eine rückwirkende Förderung ab 2026 für den Geburtsjahrgang 2020. Ein eigener Sparplan für das Kind lässt sich unabhängig davon jederzeit starten.

Lohnt sich private Vorsorge noch ab 50?

Ja, aber mit anderer Logik. Die Ansparzeit ist kürzer, dafür ist der Grenzsteuersatz meist am höchsten – was steuerlich geförderte Wege attraktiv macht. Gleichzeitig sollte das Risiko vor dem Rentenbeginn schrittweise reduziert werden.

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