Wärmepumpen-Förderung in Hessen 2026

Wärmepumpen-Förderung in Hessen 2026

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Wussten Sie, dass Sie bis zu 70 % der Investitionskosten für eine Wärmepumpe zurückerhalten können – auch in Hessen? Dank umfangreicher Förderprogramme von Bund und Kommunen wird der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizlösung auch 2026 noch massiv unterstützt. Doch: Während einige Förderungen bereits gesenkt wurden, locken andere mit neuen Bonusregelungen – sofern man die Voraussetzungen kennt und rechtzeitig handelt.

In Hessen greifen vor allem die bundesweiten Förderprogramme, ergänzt durch vereinzelte kommunale Zuschüsse. Ein eigenständiges Landesprogramm für Privatpersonen gibt es nicht – doch dank attraktiver Bundeszuschüsse und steuerlicher Vorteile bleibt der Einbau einer Wärmepumpe auch in diesem Jahr wirtschaftlich interessant. In diesem Ratgeber zeigen wir, welche Fördermöglichkeiten Ihnen offenstehen, wie hoch die Zuschüsse 2026 ausfallen – und wie Sie davon maximal profitieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 70 % Förderung möglich durch Kombination aus KfW-Grundzuschuss, Boni und iSFP-Zuschlag.
  • Hessen bietet 2026 keine eigene Landesförderung für Privatpersonen – aber kommunale Programme ergänzen.
  • In Städten wie Frankfurt, Wiesbaden oder Darmstadt gibt es bis zu 5.000 € zusätzliche Zuschüsse.
  • Fördervoraussetzungen: Mindest-JAZ 3,0, natürliche Kältemittel ab 2028, Smart-Meter-Kompatibilität, Schallschutz.
  • iSFP-Bonus: 5–15 % zusätzlicher Zuschuss bei individuellem Sanierungsfahrplan.
  • Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen – online bei KfW oder über ergänzende Stellen.
  • Förderrechner & Energieberatung: Tools und Informationen z. B. über LEA Hessen verfügbar.

Förderprogramme im Überblick (2026)

Im Jahr 2026 stehen Hausbesitzern in Hessen vor allem die bundesweiten Programme zur Verfügung – angeführt von der KfW-Förderung 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen“. Diese ersetzt seit 2024 die bisherige BEG-EM-Zuschussvariante und bietet gestaffelte Förderungen:

Förderart Zuschusshöhe Besonderheiten
Grundförderung 30 % für alle Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln
Speedbonus (bis 2028) 20 % bei Austausch alter fossiler Heizung
Effizienzbonus 5 % für Erd- oder Wasser-Wärmepumpen
Einkommensbonus 30 % bei Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr
iSFP-Bonus 5–15 % bei Umsetzung mit Sanierungsfahrplan

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen

Wichtiger Hinweis: Auch die steuerlichen Förderungen (§ 35c EStG) bleiben bis auf Weiteres bestehen. Eine Kombination mit KfW-Förderung ist jedoch nicht möglich.

Spezielle Programme in Hessen

Spezielle Programme in Hessen
Bild: Checkfox.de

Ein eigenes landesweites Förderprogramm für Wärmepumpen bietet Hessen 2026 nicht. Dennoch können Sie je nach Wohnort auf kommunale Förderprogramme zurückgreifen – besonders in Großstädten:

  • Frankfurt am Main: Zuschüsse für Wärmepumpen im Rahmen des kommunalen Klimaförderprogramms (max. 5.000 €).
  • Wiesbaden: Kommunale Initiativen z. B. für Energieberatung und Klimaschutzprogramme mit möglichen Zuschüssen für energetische Maßnahmen.
  • Darmstadt: Unterstützung für energieeffiziente Sanierungen – oft kombiniert mit Beratungsangeboten.
Stadt / Region Programm Förderhöhe Besonderheiten
Frankfurt am Main Klimaförderprogramm bis 5.000 € Förderung für Wärmepumpen und Sanierungen im Bestand
Wiesbaden Energieberatung und Klimaschutzprogramme projektabhängig Auch für Hybridlösungen und Umfeldmaßnahmen
Darmstadt Energieeffiziente Gebäudesanierung individuell Kombinierbar mit KfW- und iSFP-Bonus
Landkreise (z. B. Gießen, Marburg-Biedenkopf) Kommunale Klimaschutz-Fonds bis zu 20 % der Investition Nur bei vorheriger Antragstellung und Beratung

Unser Tipp: Einen Überblick über mögliche kommunale Förderungen bietet die LEA Hessen. Dort finden Sie auch Förderrechner und Kontakte zu lokalen Ansprechpartnern.

Wärmepumpen-Fördermöglichkeiten in weiteren Bundesländern

Fördervoraussetzungen in 2026

Fördervoraussetzungen in 2026
Bild: Checkfox.de

Die Wärmepumpen-Förderung ist an klare technische und formale Bedingungen geknüpft. Wer die staatlichen Zuschüsse nutzen will, sollte folgende Vorgaben kennen:

  • Jahresarbeitszahl (JAZ): Mindestens 3,0 für geförderte Systeme. Bei Erd- oder Wasser-Wärmepumpen liegt der Grenzwert oft höher.
  • Natürliches Kältemittel: Pflicht für alle neuen Anlagen, die ab 2028 gefördert werden – bereits heute bevorzugt.
  • Smart-Meter-Fähigkeit: Geforderter Nachweis zur Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber.
  • Schallschutz: Außenaufgestellte Geräte müssen die neuen Grenzwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) einhalten.
  • iSFP-Nachweis: Für den Bonus von bis zu 15 % muss ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen – erstellt durch zertifizierte Energieberater.

Je nach Kommune können zusätzliche Anforderungen gelten – etwa baurechtliche Vorgaben bei der Aufstellung der Außeneinheit oder spezifische Nachweispflichten für Umweltboni.

Die Technik muss ins Haus passen: Systemintegration ist das A und O

Eine Wärmepumpe funktioniert am besten, wenn das ganze Heizsystem auf sie abgestimmt ist. Einfach tauschen und hoffen, dass es passt, bringt nichts – das System muss als Ganzes effizient laufen.

Typische Anforderungen sind:

  • Niedrige Vorlauftemperaturen – ideal mit Fußbodenheizung oder groß dimensionierten Heizkörpern
  • Hydraulischer Abgleich – sorgt für gleichmäßige Wärme im Haus
  • Solider Dämmstandard – sonst verpufft die gewonnene Energie

Alle technischen Anforderungen müssen durch folgende Unterlagen dokumentiert werden:

Nachweisart Erforderlich für
Fachunternehmererklärung Einhaltung von JAZ und 65 %-Regel
Technisches Datenblatt Gerätedaten der Wärmepumpe
Hydraulischer Abgleich Energieeffizienz und Systemkompatibilität
Nachweis Schallschutz bei Luftwärmepumpen mit Außenaufstellung
ggf. Genehmigungsunterlagen bei Bohrungen, Grundwasserentnahmen etc.

So beantragen Sie die Förderung

So beantragen Sie die Förderung
Bild: Checkfox.de

Die Antragstellung für Wärmepumpen-Zuschüsse erfolgt zentral über die KfW (Programm 458) und – je nach Maßnahme – über ergänzende Stellen:

  1. Energieberatung einholen: Optional, aber empfehlenswert: für iSFP und Förderoptimierung.
  2. Förderantrag online stellen: Über das KfW-Zuschussportal. Wichtig: vor dem Vertragsabschluss mit einem Fachbetrieb.
  3. Bestätigung nach Durchführung: Nach dem Einbau muss ein Fachunternehmen die korrekte Umsetzung bescheinigen.
  4. Auszahlung beantragen: Nach Nachweis der Durchführung erfolgt die Auszahlung der Förderung direkt auf Ihr Konto.

Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen

Kommunale Förderungen (z. B. Frankfurt, Wiesbaden) werden separat beantragt – oft über das lokale Bauamt oder die Klimaschutzstelle der Stadt.

Checkliste für Ihre Unterlagen

Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Unterlagen für einen erfolgreichen Förderantrag benötigt werden:

Dokument Verwendungszweck
Kostenvoranschlag der Fachfirma Kalkulationsgrundlage für die Förderung
Technisches Datenblatt der Wärmepumpe Nachweis der JAZ und Förderfähigkeit
Fachunternehmererklärung Bestätigung über normgerechte Installation
ggf. iSFP (individ. Sanierungsfahrplan) Bonusgewährung, Förderstrategie
Nachweis zum Einkommen (bei Bonus) Für Einkommensbonus bis zu 40.000 €/Jahr
Grundstücksnachweise (bei Erdbohrung) Erforderlich bei Sole-Wasser-Systemen
Bestätigung der Antragstellung Dokumentiert den fristgerechten Eingang

Wichtig: Nach der Genehmigung haben Sie maximal 24 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Danach müssen Sie den Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten einreichen.

Was sich 2026 geändert hat

Was sich 2026 geändert hat
Bild: Checkfox.de

Im Vergleich zu den Vorjahren gab es 2026 einige wichtige Anpassungen bei der Wärmepumpen-Förderung – sowohl technisch als auch politisch:

  • Neuregelung bei Boni: Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) für den Austausch alter Heizungen bleibt bis Ende 2028 bestehen – ursprünglich war eine Kürzung ab 2026 geplant.
  • Schallanforderungen verschärft: Die zulässigen Lärmgrenzwerte für Außenaufstellungen wurden angepasst – besonders relevant in dichter Bebauung.
  • Fokus auf natürliche Kältemittel: Schon jetzt ein Förderkriterium – ab 2028 Pflicht. R404a oder R410a-Anlagen werden nicht mehr bezuschusst.
  • Politische Kurswechsel: Die Bundesregierung hat signalisiert, dass die Förderung 2029 deutlich abgesenkt wird – insbesondere Boni könnten entfallen.

Unser Tipp: Wer 2026 in eine Wärmepumpe investiert, sichert sich damit nicht nur hohe Zuschüsse – sondern schützt sich auch vor zukünftigen Einschränkungen.

Förderung für Bestandsgebäude – so wird der Heizungstausch zum echten Klimaboost

Förderung für Bestandsgebäude – so wird der Heizungstausch zum echten Klimaboost
Bild: Checkfox.de

Gerade in älteren Häusern schlummert ein riesiges Potenzial, wenn es ums Energiesparen geht. Veraltete Heizsysteme raus, moderne Technik rein – und schon sinkt der CO₂-Ausstoß ordentlich. Genau hier setzen die Förderprogramme an: Sie unterstützen gezielt bei der Umrüstung im Bestand – mit klaren Anforderungen und attraktiven Zuschüssen.

Erst dämmen, dann heizen – lohnt sich doppelt

Eine Wärmepumpe ist am effektivsten, wenn das Gebäude nicht unnötig Wärme verliert. Bevor Sie also loslegen, lohnt sich ein Blick aufs große Ganze. Vielleicht ist es sinnvoll, zuerst ein paar bauliche Maßnahmen anzugehen.

Mögliche Sanierungsschritte:

  • Dachdämmung
  • Fassaden- oder Kellerdeckendämmung
  • Alte Fenster raus, moderne Dreifachverglasung rein
  • Heizflächen optimieren – z. B. größere Heizkörper oder Fußbodenheizung

Diese Arbeiten sind keine Pflicht für die Wärmepumpenförderung – aber sie machen die Anlage effizienter und senken langfristig Ihre Heizkosten. Und das Beste: Auch diese Maßnahmen können gefördert werden, etwa über die BEG Einzelmaßnahmen oder Programme der WIBank.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Der rote Faden für Ihre Sanierung

Ein iSFP ist wie ein persönlicher Energiespar-Fahrplan für Ihr Haus. Ein Energieeffizienz-Experte schaut sich Ihr Gebäude ganz genau an und erstellt einen Schritt-für-Schritt-Plan, wie Sie es energetisch fit machen können.

Ihre Vorteile:

  • Strukturierter Überblick über alle Sanierungsmöglichkeiten
  • Zusätzlicher Bonus von 5 % auf flankierende Maßnahmen (nicht für die Wärmepumpe selbst, aber z. B. für Dämmung)
  • Klare Entscheidungsgrundlage für die nächsten Jahre

So läuft es ab:

  1. Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater
  2. Erstellung des Fahrplans inkl. Maßnahmenempfehlungen
  3. Planung der Umsetzung – idealerweise inklusive Förderstrategie

Und das Gute: Die Erstellung des iSFP wird über das BAFA gefördert – mit bis zu 80 % Zuschuss, max. 1.300 € (bzw. 1.700 € bei Mehrfamilienhäusern).

Weiterführend: Wärmepumpe-Förderung für den Altbau

Fazit & Empfehlung

Fazit & Empfehlung
Bild: Checkfox.de

Auch wenn Hessen selbst 2026 keine eigenen Förderprogramme für Privatpersonen anbietet, lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe nach wie vor – dank der attraktiven Bundesförderung über die KfW und ergänzender kommunaler Zuschüsse.

Weiterführend: Alles zu Wärmepumpen-Förderungen in Deutschland

Ihre nächsten Schritte:

  • Förderhöhe berechnen lassen – ganz unkompliziert
  • Kostenlose Beratung sichern – mit einem Energieprofi an Ihrer Seite

Unser Tipp: Nutzen Sie jetzt die Förderung, bevor Boni und Zuschüsse weiter sinken. Mit dem Checkfox-Vergleich finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region – inklusive Kostenprognose, Förderung und Wirtschaftlichkeitsbewertung.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Förderprogramme gibt es 2026 für Wärmepumpen in Hessen?

In Hessen profitieren Sie 2026 von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie ergänzenden Landesprogrammen über die LEA Hessen und gegebenenfalls kommunale Zuschüsse. Auch KfW-Kredite stehen weiterhin zur Verfügung.

Wie hoch fällt die Förderung für eine neue Wärmepumpe in Hessen aus?

Die Förderhöhe liegt 2026 bundesweit bei bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. In Hessen können zusätzlich regionale Boni oder zinsgünstige Kredite beantragt werden, was die Investition noch attraktiver macht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Förderung zu erhalten?

Förderfähig sind nur Wärmepumpen, die bestimmte Effizienzvorgaben erfüllen (z. B. JAZ ≥ 2,7). Zudem muss ein Fachunternehmen den Einbau übernehmen. Bei der Bundesförderung ist die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn verpflichtend.

Kann ich Förderung kombinieren, z. B. BEG + Landesmittel in Hessen?

In vielen Fällen ja – es gilt jedoch das Kumulierungsverbot einzelner Programme zu beachten. Einige Landesprogramme können mit Bundeszuschüssen kombiniert werden, andere wiederum nicht. Die Beratung durch die LEA Hessen oder eine Energieberaterin wird empfohlen.

Wo kann ich die Förderung in Hessen konkret beantragen?

Die Bundesförderung erfolgt über die KfW. Landesmittel in Hessen laufen z. B. über die LEA Hessen, während kommunale Programme direkt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Wie kann ich als Eigentümer herausfinden, welche speziellen Förderprogramme in Hessen für meine Wärmepumpe zur Verfügung stehen?

Informationen zu hessischen Förderprogrammen gibt es auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, bei der WIBank oder der KfW. Fachleute bieten zudem Energieberatungen an, um individuelle Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.

Wer ist antragsberechtigt für die Förderung von Wärmepumpen in Hessen?

Förderanträge können von Eigentümern, Mietern und Pächtern gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die technischen Anforderungen erfüllt und alle Genehmigungen vorhanden sind.

Wie wichtig ist der Energieeffizienz-Experte bei der Beantragung von Fördermitteln für Wärmepumpen?

Ein Energieeffizienz-Experte ist unerlässlich, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten. Er berät bei der Planung und hilft, die Energieeffizienz des Systems zu steigern.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung von Fördermitteln für Wärmepumpen in Hessen erforderlich?

Zur Beantragung gehören üblicherweise Kostenvoranschläge und technische Beschreibungen. Je nach Programm können weitere Nachweise nötig sein.

Bis wann müssen die Fördermittel nach Bewilligung für die Installation einer Wärmepumpe in Hessen verwendet werden?

Die Fördermittel müssen innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung verwendet werden. Nach Ablauf dieser Zeit ist innerhalb von sechs Monaten der Nachweis der Verwendung einzureichen.

Welche Rolle spielen der Verwendungsnachweis und technische Projektnachweise bei der Auszahlung der Fördermittel?

Nach Fertigstellung sind der Verwendungsnachweis und technische Nachweise einzureichen. Sie bestätigen die korrekte Umsetzung. Die Auszahlung folgt nach deren Überprüfung.

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Quellenverweise

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