Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung: So gelingt der Wechsel

Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung: So gelingt der Wechsel

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Wussten Sie, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen sich automatisch verlängern – wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen? Für viele ist das ärgerlich: Die Beiträge steigen, Leistungen bleiben gleich – doch ein Wechsel erscheint kompliziert. Dabei ist die Kündigung meist einfacher als gedacht, wenn Sie die Fristen und Regeln kennen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen können, welche Fristen gelten – und worauf Sie bei einem Anbieterwechsel achten sollten, um keine Deckungslücken zu riskieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsschutzversicherungen lassen sich in der Regel mit drei Monaten Frist zum Laufzeitende kündigen – schriftlich per Brief oder E-Mail.
  • Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, zum Beispiel bei Beitragserhöhungen oder Leistungsverweigerung.
  • Achten Sie auf die gesetzlichen Grundlagen wie § 11 und § 6 VVG.
  • Kündigungen durch den Versicherer können den Abschluss neuer Verträge erschweren – daher lieber frühzeitig selbst kündigen.
  • Kündigung am besten erst nach dem Tarifvergleich – unser Checkfox-Rechtsschutzvergleich hilft Ihnen beim Anbieterwechsel ohne Deckungslücke.
  • Neue Police vorher abschließen, um Wartezeiten zu vermeiden und einen durchgängigen Schutz sicherzustellen.

Kündigungsfristen und Mindestlaufzeit

Die meisten Rechtsschutzversicherungen werden mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch – meist um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt typischerweise drei Monate vor Laufzeitende, kann aber je nach Tarif auch kürzer ausfallen.

Beispiel: Läuft Ihre Police am 31.12. aus, muss Ihre Kündigung spätestens am 30.09. beim Versicherer eingehen. Andernfalls bleibt der Vertrag bis Ende des Folgejahres bestehen.

Wie muss die Kündigung erfolgen?

  • Schriftlich, per Brief, Fax oder E-Mail. Ein formloses Schreiben genügt.
  • Enthalten sein sollten: Ihr Name, Adresse, Versicherungsnummer, Kündigungszeitpunkt („zum nächstmöglichen Termin“ genügt) und eine Bitte um schriftliche Bestätigung.
  • Tipp: Senden Sie das Schreiben per Einschreiben – so sind Sie auf der sicheren Seite.

Einen Musterbrief und weitere Tipps finden Sie im Abschnitt „So kündigen Sie richtig

Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie möglich?

Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie möglich?
Bild: Checkfox.de

Nicht immer müssen Sie bis zum regulären Vertragsende warten. In bestimmten Fällen haben Sie das Recht, Ihre Rechtsschutzversicherung außerordentlich – also fristlos – zu kündigen. Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 40 Abs. 1 VVG) sieht dabei klare Gründe vor.

Wann darf außerordentlich gekündigt werden?

  • Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung: Wenn Ihr Versicherer die Prämie erhöht, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Information kündigen. (§ 40 VVG – Beitragserhöhung)
  • Versicherungsfall mit Leistungspflicht: Wurde ein Schaden gemeldet und reguliert (oder abgelehnt), besteht nach § 92 VVG das Recht zur Kündigung – für beide Seiten. Sie haben dafür einen Monat Zeit nach Abschluss der Schadenbearbeitung.
  • Vertragsänderungen zu Ihrem Nachteil: Wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil ändert (z. B. höhere Selbstbeteiligung), dürfen Sie ebenfalls kündigen.
  • Zusammenlegung oder Fusion des Versicherers: In Einzelfällen kann auch ein Trägerwechsel eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sofern sich daraus Nachteile für Sie ergeben.

Wichtige Hinweise zur Sonderkündigung

  • Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen.
  • Frist: Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung bzw. Schadenregulierung.
  • Bei einer Kündigung nach Schadenfall kann der Versicherer den Vertrag ebenfalls kündigen – was zu Annahmeproblemen bei neuen Anbietern führen kann.

Wichtig: Nutzen Sie bei Kündigung nach Beitragserhöhung unbedingt den Hinweis auf § 40 VVG – damit der Versicherer Ihre außerordentliche Kündigung rechtssicher akzeptiert.

So kündigen Sie richtig – mit Checkliste & Vorlage

So kündigen Sie richtig – mit Checkliste & Vorlage
Bild: Checkfox.de

Damit Ihre Kündigung reibungslos und rechtssicher funktioniert, sollten Sie einige Punkte beachten. Eine gut strukturierte Vorgehensweise verhindert Verzögerungen oder Missverständnisse mit dem Versicherer.

Schritt-für-Schritt zur erfolgreichen Kündigung:

Schritt Was zu tun ist
1 Vertragsunterlagen prüfen: Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Sonderkündigungsrechte feststellen
2 Kündigungsschreiben aufsetzen: Name, Adresse, Versicherungsnummer, gewünschter Kündigungstermin
3 Kündigungsform wählen: E-Mail, Fax oder Brief – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein
4 Versicherer um Bestätigung bitten: „Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und das Datum der Vertragsbeendigung schriftlich.“
5 Nachfolgeversicherung prüfen: Rechtzeitig neue Police abschließen, um Deckungslücken zu vermeiden

Muster für Ihre Kündigung

Max Mustermann

Musterstraße 1

12345 Musterstadt

Versicherung XY

Kundenservice

Versicherungsstraße 99

12345 Vertragsstadt

Ort, Datum

Kündigung meiner Rechtsschutzversicherung, Vertragsnummer: [XYZ]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Rechtsschutzversicherung fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift bei postalischem Versand]

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Neuen Anbieter wählen: So vermeiden Sie Lücken

Neuen Anbieter wählen: So vermeiden Sie Lücken
Bild: Checkfox.de

Ein häufiger Fehler: Die alte Versicherung wird gekündigt, bevor ein neuer Vertrag abgeschlossen ist – und im Ernstfall besteht keine Absicherung. Gerade bei Rechtsschutz kann das teuer werden. Deshalb gilt:

Empfehlung: Erst neu abschließen – dann kündigen

  • Nahtloser Schutz: Achten Sie darauf, dass die neue Police spätestens mit Ende der alten beginnt.
  • Wartezeiten vermeiden: Bei einem Tarifwechsel ohne Unterbrechung verzichten viele Versicherer auf die üblichen 3 Monate Wartezeit – sofern Sie nachweisen, dass zuvor ein gleichwertiger Schutz bestand.
  • Deckungsumfang prüfen: Nutzen Sie die Gelegenheit, um bestehende Lücken zu schließen (z. B. Mietrecht, Internetrecht, Berufsrechtsschutz).
  • Modularer Neuabschluss spart Geld: Wer nur einzelne Bausteine wie Arbeits- oder Verkehrsrechtsschutz braucht, kann gezielt absichern und Beiträge senken.

Weiterführend: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit im Vergleich

Fazit: Kündigen lohnt sich – wenn Sie vorbereitet sind

Fazit: Kündigen lohnt sich – wenn Sie vorbereitet sind
Bild: Checkfox.de

Eine Rechtsschutzversicherung ist kein „Lebensvertrag“. Wenn die Beiträge steigen oder der Schutz nicht mehr passt, lohnt sich ein Wechsel – vorausgesetzt, Sie kündigen richtig und sichern sich nahtlos ab. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Absicherung zu optimieren, Ihre Kosten zu senken und sich besser aufzustellen für den Ernstfall.

Ihre nächsten Schritte:

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung jederzeit kündigen?

Nein. Die ordentliche Kündigung ist nur zum Ende der Laufzeit mit drei Monaten Frist möglich. Sonderkündigungen gelten nur bei bestimmten Ereignissen wie Beitragserhöhungen.

Welche Frist gilt bei einer außerordentlichen Kündigung?

In der Regel einen Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung (z. B. Beitragserhöhung) oder nach Abschluss eines Schadenfalls.

Muss ich beim Kündigen einen Grund angeben?

Nur bei einer außerordentlichen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung reicht ein kurzer Hinweis wie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Was passiert, wenn ich vergesse zu kündigen?

Dann verlängert sich der Vertrag automatisch – meist um ein weiteres Jahr. Ein späterer Wechsel ist erst zum nächsten Kündigungstermin möglich.

Kann ich eine neue Versicherung vor Vertragsende abschließen?

Ja, und das ist oft empfehlenswert. So sichern Sie sich lückenlosen Schutz – und können bei späterem Wechsel direkt nahtlos übergehen.

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Quellenverweise

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