Wussten Sie, dass Wärmepumpen in Neubauten inzwischen zur Standardlösung für klimafreundliches Heizen gehören – und der Staat dafür mit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit fördert? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Förderprogramme es 2026 gibt, wie Sie sie kombinieren und welche Bedingungen Sie kennen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Neubauten müssen laut GEG (Gebäudeenergiegesetz) 2026 zu 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden – Wärmepumpen erfüllen diese Anforderung mühelos.
- Die KfW fördert klimafreundliche Neubauten (inkl. Wärmepumpe) mit zinsgünstigen Krediten bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.
- Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet zusätzliche Zuschüsse bis zu 35 % für förderfähige Wärmepumpen-Typen.
- Effizienzbonus für besonders sparsame Geräte möglich (z. B. zusätzliche 5 %).
- Fördervoraussetzung: mindestens EH40-Standard und geprüfte Technik.
- Die Förderanträge müssen vor dem Baubeginn gestellt werden.
- Strengere Schallanforderungen ab 2026: -10 dB unter EU-Grenzwert.
Gesetzliche Vorgaben & Rahmenbedingungen
65 %-Pflicht für Neubauten
Seit 2024 gilt: Neubauten in Neubaugebieten müssen Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien nutzen. Wärmepumpen erfüllen diese Anforderung standardmäßig. Für Neubauten außerhalb solcher Gebiete greift die Regel ab Anfang 2026.
Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Die Bundesregierung plant eine GEG-Novelle bis Mitte 2026, die flexiblere Lösungen – etwa für hybride Systeme – ermöglichen soll. Aktuell gilt weiterhin der Fokus auf rein erneuerbare Heizsysteme.
Zudem sind ab Januar 2026 verschärfte Schallgrenzwerte für förderfähige Wärmepumpen in Kraft: Geräte müssen mindestens 10 dB unter dem EU-Ökodesign-Grenzwert liegen.
Förderprogramme im Überblick

Aktuelle Fördermöglichkeiten für Neubauten
Weiterführend: Alles zu Wärmepumpen-Förderungen in Deutschland
Erneuerbare-Energien-Anteil und nachhaltige Wärmequelle
Die Wärmepumpe muss überwiegend mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Zulässig sind: Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen.

Hybridlösungen mit fossilen Energieträgern (z. B. Gas) sind im Neubau nicht mehr förderfähig. Besonders effizient sind Systeme mit Photovoltaik-Kopplung – diese können den Eigenstrom zur Wärmeerzeugung nutzen und den Primärenergiebedarf weiter senken.
Fachgerechte Installation durch zertifizierte Betriebe
Die Montage der Wärmepumpe muss von einem Fachunternehmen mit BEG-Zertifizierung durchgeführt werden. Eine Eigeninstallation oder der Einsatz nicht zugelassener Geräte führt zum Ausschluss der Förderung. Der Fachbetrieb bestätigt nach Fertigstellung die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Unser Tipp: Eine Übersicht zertifizierter Fachbetriebe bietet Ihnen die DENA-Fachunternehmerdatenbank.
Fördersätze & Voraussetzungen 2026: Das gilt im Neubau

Für Neubauten gelten im Jahr 2026 andere Regeln als im Bestand: Zuschüsse wie bei der BEG-EM für Heizungstausch gibt es hier nicht isoliert – stattdessen steht die Förderung im Kontext des Gesamtgebäudes.
Besonders attraktiv ist das KfW-Programm 297/298, das zinsgünstige Kredite bis zu 150.000 € je Wohneinheit bietet – sofern die Immobilie als Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifikat geplant wird.
Weiterführend: Alles zu Wärmepumpen-Förderungen in Deutschland
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen
Voraussetzungen für die KfW-Neubauförderung:
- Einhaltung EH40-Standard (Primärenergiebedarf ≤ 40 % des Referenzwerts)
- Einsatz einer Wärmepumpe oder anderer EE-Heizung
- Zusätzlich: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
- Planung durch zertifizierten Energieeffizienz-Experten

Gut zu wissen: Der Zuschuss für Wärmepumpen über das BAFA ist auch bei Neubauten möglich – vorausgesetzt, die Wärmepumpe erfüllt alle technischen Anforderungen (z. B. Schallwerte, Effizienz).
Antragstellung & Ablauf im Neubau

Da der Förderprozess im Neubau an die Gesamtplanung gekoppelt ist, muss die Beantragung rechtzeitig vor dem Baubeginn erfolgen. Ohne eine Genehmigung vor Beginn der Bauarbeiten erlischt Ihr Förderanspruch.
Ihre Schritte im Überblick:
- Planung durch Architekt + Energieeffizienz-Experten (inkl. EH40/QNG)
- Auswahl eines förderfähigen Wärmepumpen-Systems
- Beantragung des KfW-Kredits über Ihre Hausbank oder direkt
- Einreichung der BAFA-Zuschussunterlagen (sofern genutzt)
- Bau & Umsetzung
- Abschlussnachweis & Mittelabruf
Wichtig: Eine BAFA-Förderung für die Wärmepumpe kann zusätzlich zum KfW-Kredit genutzt werden – allerdings nicht für dieselben Kostenbestandteile. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Kombination mit Photovoltaik & Speicher
Besonders lohnenswert ist die Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage. Durch Eigenstromnutzung sinken die Betriebskosten deutlich, und die CO₂-Bilanz verbessert sich. Viele Bundesländer bieten oder boten in der Vergangenheit für solche Kombis zusätzliche Förderprogramme an – etwa NRW mit „progres.nrw“ oder Bayern mit dem 10.000-Häuser-Programm.

Mehr dazu lesen Sie in unseren Ratgeber: Förderung für Photovoltaik: Aktuelle Infos & Tipps
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Technik-Anforderungen & Schallschutz ab 2026

Im Neubau gelten 2026 dieselben technischen Anforderungen für förderfähige Wärmepumpen wie im Altbau – teils sogar strenger, da bei Neubauten der Fokus auf besonders energieeffizienter Gesamtkonzeption liegt.
Technische Mindestanforderungen:
- Jahresarbeitszahl (JAZ) ≥ 3,0 (Luft), ≥ 3,5 (Sole/Wasser)
- Kältemittel: Nur natürliche Stoffe wie Propan (R290)
- Schallimmissionen: -10 dB unter EU-Ökodesigngrenzwert
- Smart-Grid-ready: Steuerbarkeit durch Netzbetreiber muss gewährleistet sein
- Hydraulischer Abgleich: Pflicht bei mehr als 5 Heizkreisen

Gerade im Neubau bieten sich durch moderne Dämmung und Fußbodenheizungen beste Voraussetzungen für effizienten Wärmepumpenbetrieb – was sich wiederum positiv auf die Förderhöhe auswirkt.
Fallstricke und häufige Fehler bei der Förderung von Wärmepumpen

Bei der Beantragung von Förderungen für Wärmepumpen gibt es viele Fallstricke. Diese können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen. Es gibt einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Fehler: Viele Antragsteller beginnen mit der Installation der Wärmepumpe, bevor sie den Antrag eingereicht haben.
- Lösung: Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Installation gestellt werden, denn sonst wird keine Förderung gewährt.
Unzureichende Dokumentation
- Fehler: Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.
- Lösung: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden. Dazu gehören Angebote von Fachbetrieben und Nachweise über die technischen Anforderungen.
Nichteinhaltung technischer Vorgaben
- Fehler: Die Wärmepumpe erfüllt möglicherweise nicht die geforderten technischen Standards, wie z.B. eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0.
- Lösung: Überprüfen Sie im Vorfeld die technischen Anforderungen. Lassen Sie sich von einem qualifizierten Fachbetrieb beraten.
Geräuschentwicklung nicht berücksichtigt
- Fehler: Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen wird oft die Geräuschentwicklung nicht beachtet. Das kann zur Ablehnung führen.
- Lösung: Achten Sie darauf, dass das Außengerät um mindestens 5 dB leiser ist als die gesetzlichen Grenzwerte.
Fehlende Berücksichtigung von Förderkombinationen
- Fehler: Antragsteller nutzen nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten.
- Lösung: Informieren Sie sich über mögliche Kombinationen von Bundes- und Landesförderungen sowie steuerlichen Vorteilen. So erhalten Sie maximale Unterstützung.
Unkenntnis über Fristen und Bedingungen
- Fehler: Viele Antragsteller kennen die Fristen und spezifischen Bedingungen für die Förderung nicht.
- Lösung: Informieren Sie sich gründlich über alle Fristen, Bedingungen und Änderungen in den Förderprogrammen.
Beispielrechnungen: Wärmepumpe im Effizienzhaus 40

Ein typischer Neubau mit Wärmepumpe im Jahr 2026 kann finanziell wie folgt aussehen:
Ergebnis: Durch clevere Förderkombinationen lassen sich die Finanzierungskosten nachhaltig senken – besonders in Verbindung mit günstigen KfW-Zinsen (unter 2 % p. a.).
Monatliche Belastung (mit Förderung & KfW-Kredit)
Annahmen (realistisch):
- KfW 297: 150.000 €
- Zinssatz: 2,5 % p. a. (typischer Förderzins)
- Laufzeit: 30 Jahre
- Tilgung: Annuität
- Rest-Eigenkapital: 270.200 € – 150.000 € = 120.200 €
Vergleichsrechnung: Neubau mit vs. ohne Förderung
Fazit: 2026 ist das Jahr für klimafreundliche Neubauten

Mit der Kombination aus BAFA-Zuschüssen und dem KfW-Kredit für klimafreundlichen Neubau bietet das Jahr 2026 optimale Voraussetzungen, um effizient, leise und gefördert in eine nachhaltige Zukunft zu starten. Wer rechtzeitig plant und die Förderbedingungen beachtet, kann zehntausende Euro sparen – und langfristig niedrige Heizkosten genießen.
Was nun?
Nutzen Sie am besten direkt unseren Wärmepumpen-Kostenvergleich, um passende Fördermöglichkeiten und Systeme für Ihr Neubauprojekt zu finden.
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Häufig gestellte Fragen
Gibt es 2026 noch Förderung für Wärmepumpen im Neubau?
Ja – über die BAFA (bis zu 35 % Zuschuss) und über die KfW (zinsgünstiger Kredit 297/298 für klimafreundliche Neubauten).
Was sind die technischen Fördervoraussetzungen?
Effiziente Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel, JAZ ≥ 3,0, Schallwerte mind. 10 dB unter EU-Grenzwert.
Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?
Ja – aber nicht für dieselben Kosten. Es ist eine koordinierte Aufteilung erforderlich.
Wie läuft der Antragsprozess für die Wärmepumpenförderung ab?
Der Antragsprozess beginnt mit dem Vertrag mit einer Heizungsfirma. Danach wählt man das passende Förderprogramm aus. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Muss ich den Antrag vor dem Bau stellen?
Unbedingt – sowohl bei BAFA als auch bei der KfW muss der Antrag vor Maßnahmenbeginn genehmigt sein.
Welche Unterlagen benötige ich für den Förderantrag?
Für den Antrag benötigen Sie den Vertrag mit der Heizungsfirma, technische Datenblätter und einen Hydraulischen Abgleich. Energieeffizienzberechnungen und weitere Nachweise sind je nach Programm erforderlich.
Welche Rolle spielt der EH40/QNG-Standard?
Er ist Voraussetzung für den KfW-Kredit und beeinflusst indirekt auch die Förderfähigkeit der Wärmepumpe.
Welche Wärmepumpen-Arten werden im Neubau gefördert?
Gefördert werden Luft-Wärmepumpen, Erd-Wärmepumpen und Wasser-Wärmepumpen, sofern sie mit erneuerbarem Strom betrieben werden und die Effizienzhaus-Anforderungen erfüllen. Hybridlösungen mit fossilen Energieträgern sind im Neubau nicht mehr förderfähig.
Kann ich eine Wärmepumpe ohne Effizienzhaus-Nachweis fördern lassen?
Nein. Für Neubauten gilt zwingend der Effizienzhaus-Standard 40. Nur dann sind Wärmepumpen im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ förderfähig.
Wie lange dauert die Amortisation einer geförderten Wärmepumpe?
Die Amortisationszeit hängt von Anschaffungskosten, Förderung und Energiepreisen ab. In der Regel liegt sie zwischen 10-15 Jahren. Die genaue Dauer variiert je nach Fall.
Ist eine Wärmepumpe im Neubau Pflicht?
Eine Wärmepumpe ist im Neubau nicht generell Pflicht. Sie wird aber wegen Energieeinsparverordnung (EnEV) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) oft bevorzugt. Seit 2024 muss jede neue Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was Wärmepumpen attraktiv macht.



















