Wärmepumpen-Förderung für Neubauten

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Die wichtigste Information vorweg: Für die Wärmepumpe im Neubau gibt es keinen Zuschuss. Das Programm KfW 458, über das im Bestand bis zu 22.400 Euro fließen, gilt ausschließlich für Bestandsgebäude. Wer neu baut, wird über einen anderen Weg gefördert – und der funktioniert grundlegend anders.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Programme im Neubau tatsächlich greifen, wie hoch der Vorteil realistisch ausfällt und warum ein zinsverbilligter Kredit nicht mit einem Zuschuss verwechselt werden sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Neubau gibt es keinen Wärmepumpen-Zuschuss. KfW 458 ist Bestandsgebäuden vorbehalten; das frühere BAFA-Programm wurde 2021 abgelöst.
  • Gefördert wird das Gesamtgebäude über KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) – als zinsverbilligter Kredit, nicht als Zuschuss.
  • Zwei Stufen: bis 100.000 € je Wohneinheit bei EH40 mit Treibhausgas-Grenzwert, bis 150.000 € zusätzlich mit QNG-Siegel.
  • Für Familien kommt KfW 300 (Wohneigentum für Familien) infrage – bis 270.000 €, einkommensabhängig.
  • Der Vorteil liegt im Zins, nicht in der Bausumme. Über 30 Jahre summiert er sich auf einen fünfstelligen Betrag.
  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über die Hausbank gestellt werden.
  • Das GModG hat die 65-Prozent-Pflicht gestrichen – maßgeblich ist im Neubau ohnehin der Primärenergiebedarf nach GEG.

Warum der Neubau anders gefördert wird

Im Bestand fördert der Staat einzelne Maßnahmen: Sie tauschen eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe und erhalten dafür einen Zuschuss auf genau diese Investition. Im Neubau funktioniert das nicht – dort gibt es keine Altanlage, die ersetzt würde, und die Wärmepumpe ist ohnehin die naheliegende Lösung.

Der Gesetzgeber fördert deshalb nicht die Heizung, sondern das Gesamtgebäude. Maßstab ist der energetische Standard des fertigen Hauses, und die Wärmepumpe ist ein Baustein, um diesen Standard zu erreichen. Wer ein Effizienzhaus 40 baut, kommt an einer Wärmepumpe praktisch nicht vorbei – gefördert wird aber das Effizienzhaus, nicht die Pumpe.

Das erklärt auch, warum die Förderung als Kredit ausgestaltet ist und nicht als Zuschuss: Es geht um Bausummen im mittleren sechsstelligen Bereich, bei denen ein Zuschuss von wenigen tausend Euro kaum ins Gewicht fiele. Ein Zinsvorteil über 30 Jahre dagegen schon.

Weiterführend: Ölheizung umrüsten auf Wärmepumpe - Das müssen Sie wissen

Weiterführend: Was kostet die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe?

Ein verbreiteter Irrtum, der ausgeräumt gehört:

  • Man liest gelegentlich von einem BAFA-Zuschuss von 35 Prozent für Wärmepumpen im Neubau.
  • Dieses Programm – „Heizen mit Erneuerbaren Energien" – wurde 2021 durch die BEG abgelöst.
  • Für Heizungen ist seit Januar 2024 ausschließlich die KfW zuständig, und deren Programm 458 gilt nur im Bestand.

KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau

KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau
Bild: Checkfox.de

Das zentrale Programm für Neubauten läuft in zwei Varianten, die sich im Anforderungsniveau und im Kreditrahmen unterscheiden.

VarianteVoraussetzungenKreditrahmen je Wohneinheit
Klimafreundliches WohngebäudeEffizienzhaus-40-Standard und Einhaltung des Treibhausgas-Grenzwerts im Lebenszyklus; keine Heizung mit fossilen Brennstoffenbis 100.000 €
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNGZusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Ausprägung PLUS oder PREMIUMbis 150.000 €

Der Unterschied ist praktisch relevant. Das QNG-Siegel verlangt eine unabhängige Zertifizierung, die zusätzlichen Planungs- und Nachweisaufwand bedeutet und mehrere tausend Euro kostet. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Kreditvolumen Sie tatsächlich brauchen: Wer ohnehin nur 100.000 Euro über die KfW finanzieren will, kann sich den Aufwand sparen.

Beide Varianten setzen voraus, dass ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes in die Planung eingebunden ist. Er bestätigt den Standard und erstellt die nötigen Nachweise. Die Kosten dafür sind mitfinanzierbar.

Was die Wärmepumpe damit zu tun hat: Sie ist keine eigenständige Fördervoraussetzung, aber praktisch unverzichtbar. Der Effizienzhaus-40-Standard verlangt einen Primärenergiebedarf von höchstens 40 Prozent des Referenzwerts – mit einer fossilen Heizung ist das rechnerisch kaum darstellbar. Zudem schließt das Programm Heizungen mit fossilen Brennstoffen ausdrücklich aus.

KfW 300: Wohneigentum für Familien

Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind gibt es ein zweites Programm, das häufig übersehen wird. KfW 300 richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb einer Grenze, die mit der Kinderzahl steigt.

Der Kreditrahmen liegt je nach Kinderzahl und energetischem Standard bei bis zu 270.000 Euro – deutlich über 297/298. Voraussetzung ist ebenfalls mindestens Effizienzhaus 40; mit QNG-Siegel steigt der Rahmen.

Beide Programme lassen sich nicht für dasselbe Vorhaben kombinieren. Prüfen Sie vor der Entscheidung, welches für Ihre Konstellation günstiger ist – bei Familien ist das meist KfW 300.

Wie hoch der Vorteil tatsächlich ist

Wie hoch der Vorteil tatsächlich ist
Bild: Checkfox.de

Hier lohnt eine präzise Betrachtung, weil in Vergleichsrechnungen häufig ein methodischer Fehler steckt: Ein Kredit wird von den Baukosten abgezogen, als wäre er ein Zuschuss.

Das ist er nicht. Die 150.000 Euro aus KfW 297 müssen vollständig zurückgezahlt werden. Was Sie sparen, ist der Zinsunterschied gegenüber einem gewöhnlichen Bankdarlehen.

Beispiel: Neubau für 430.000 Euro, davon 150.000 Euro über KfW 297 finanziert, Restbetrag über die Bank.

PositionMit KfW-FörderungOhne Förderung
Gesamtbaukosten430.000 €430.000 €
KfW-Anteil150.000 € zu ca. 2,5 %—
Bankdarlehen280.000 € zu ca. 4,0 %430.000 € zu ca. 4,0 %
Monatliche Rate KfW-Anteilca. 595 €—
Monatliche Rate Bankanteilca. 1.340 €ca. 2.055 €
Monatliche Gesamtbelastungca. 1.935 €ca. 2.055 €

Annahmen: 30 Jahre Laufzeit, Annuitätendarlehen, Eigenkapital nicht berücksichtigt. Die tatsächlichen Konditionen hängen von Bonität, Zinsbindung und Marktlage ab.

Der monatliche Unterschied wirkt mit rund 120 Euro überschaubar. Über 30 Jahre summiert er sich aber auf etwa 43.000 Euro – ein erheblicher Betrag, der die Zertifizierungskosten für QNG deutlich übersteigt.

Der Punkt, auf den es ankommt: Die Förderung senkt Ihre monatliche Belastung, nicht Ihre Bausumme. Wer mit 595 Euro Rate kalkuliert, weil er den KfW-Kredit für einen Zuschuss hält, plant um mehr als das Dreifache daneben.

Weiterführend: KfW-Förderung für Wärmepumpen: Alles zu Programm 458

Was im Neubau gefordert wird

Was im Neubau gefordert wird
Bild: Checkfox.de

Die Anforderungen unterscheiden sich von denen im Bestand, weil nicht das Gerät, sondern das Gebäude geprüft wird.

Maßgeblich ist der Effizienzhaus-40-Standard: Der Primärenergiebedarf darf höchstens 40 Prozent des Referenzgebäudes betragen, und der Transmissionswärmeverlust ist ebenfalls begrenzt. Hinzu kommt der Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus, der die Emissionen von der Herstellung der Baustoffe bis zum Rückbau erfasst. Für die höhere Kreditstufe kommt das QNG-Siegel dazu.

Die Wärmepumpe selbst muss keine gesonderte Jahresarbeitszahl nachweisen wie im Bestand – ihre Effizienz geht über den Primärenergiebedarf in die Gesamtbilanz ein. Eine schlecht ausgelegte Anlage gefährdet damit indirekt den EH40-Nachweis.

Beim Schallschutz gilt die BEG-Anforderung von mindestens 10 Dezibel unter dem Ökodesign-Grenzwert für die Zuschussförderung im Bestand. Im Neubau ist stattdessen die TA Lärm der relevante Rahmen: 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts im reinen Wohngebiet, gemessen am Nachbargrundstück. Das ist bei der Planung des Aufstellorts zu berücksichtigen – gerade in dicht bebauten Neubaugebieten.

Was nicht gefordert wird: Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln gibt es nicht. Wärmepumpen mit R32 sind zulässig. R290 empfiehlt sich aus technischen Gründen – im Neubau mit Flächenheizung spielt die Vorlauftemperatur allerdings eine geringere Rolle als im Altbau, sodass das Argument hier schwächer wiegt.

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Die guten Voraussetzungen im Neubau

Zwei Dinge kommen im Neubau zusammen, die den Wärmepumpenbetrieb begünstigen. Der Wärmebedarf liegt mit 30 bis 50 Watt je Quadratmeter deutlich unter dem Bestand – ein Haus mit 150 Quadratmetern braucht damit oft nur 6 bis 8 Kilowatt Leistung. Und die Flächenheizung kommt mit 30 bis 35 Grad Vorlauftemperatur aus.

Beides zusammen ergibt Jahresarbeitszahlen von 4,0 bis 4,5 – Werte, die im Bestand nur mit Erdwärme erreichbar sind. Die Betriebskosten liegen entsprechend niedrig: Bei 10.000 Kilowattstunden Wärmebedarf und einem Wärmepumpentarif von 28 Cent sind das rund 700 Euro jährlich.

Über § 14a EnWG lässt sich das weiter senken. Wer die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmeldet, erhält reduzierte Netzentgelte – im Neubau ist die technische Umsetzung besonders einfach, weil die Elektroinstallation ohnehin neu gemacht wird. Und die Kombination mit einer Photovoltaikanlage lässt sich von Anfang an mitplanen, inklusive Kabelwegen und Speicherstandort.

Weiterführend: Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?

Die Rechtslage seit dem GModG

Die Rechtslage seit dem GModG
Bild: Checkfox.de

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli 2026 und hat die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht ersatzlos gestrichen – für Bestand und Neubau gleichermaßen.

Für den Neubau ändert das praktisch wenig. Maßgeblich war dort ohnehin der Primärenergiebedarf nach GEG, und der lässt sich mit einer fossilen Heizung kaum auf das geforderte Niveau bringen. Wer ein Effizienzhaus 40 baut, kommt an einer Wärmepumpe oder einem Anschluss an ein klimaneutrales Wärmenetz nicht vorbei – unabhängig davon, ob eine 65-Prozent-Regel existiert.

Hinzu kommt die Bio-Treppe (§ 43 GModG): Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe beimischen – 10 Prozent zunächst, ansteigend auf 60 Prozent bis 2040. Auch das gilt im Neubau und macht eine Gasheizung über die Nutzungsdauer teuer.

In Baden-Württemberg und Hamburg gelten zusätzlich eigene Landesregelungen, allerdings mit Fokus auf den Bestand. Für Neubauten sind dort vor allem die jeweiligen Solarpflichten relevant, die vom GModG unberührt bleiben.

Ebenfalls veraltet, aber häufig noch zitiert: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde bereits 2020 durch das GEG abgelöst. Wer noch Ratgeber liest, die sich auf die EnEV berufen, sollte deren Aktualität grundsätzlich prüfen.

Weiterführend: Gasheizungsverbot gekippt: Was das GModG bedeutet

Der Antrag: Reihenfolge und Fristen

Der Antrag: Reihenfolge und Fristen
Bild: Checkfox.de

Anders als im Bestand läuft der Antrag im Neubau über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Das hat einen praktischen Grund: Der geförderte Kredit ist Teil Ihrer Gesamtfinanzierung und wird mit den übrigen Darlehen abgestimmt.

Am Anfang steht die Planung mit einem Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes. Er prüft, ob das geplante Gebäude den EH40-Standard erreicht, und stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Ohne diese Bestätigung geht nichts weiter.

Mit den Unterlagen gehen Sie zu Ihrer Bank, die den KfW-Antrag einreicht. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein – als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer den Bauvertrag unterschreibt und danach beantragt, verliert den Anspruch.

  • Nach der Zusage folgen Bau und Umsetzung.
  • Zum Abschluss bestätigt der Energieeffizienz-Experte die tatsächliche Einhaltung des Standards, und die Mittel werden abgerufen.
  • Erreicht das fertige Gebäude den zugesagten Standard nicht, kann die Förderung zurückgefordert werden – ein Grund, die Bauausführung eng zu begleiten.

Ein häufiger Irrtum: Der Antragsprozess beginnt nicht mit dem Vertrag mit der Heizungsfirma. Genau umgekehrt: Der Vertrag ist der Punkt, nach dem keine Förderung mehr möglich ist.

Was sich zusätzlich kombinieren lässt

Was sich zusätzlich kombinieren lässt
Bild: Checkfox.de

Die Photovoltaikanlage wird nicht über 297/298 gefördert, profitiert aber vom Nullsteuersatz auf Anschaffung und Installation sowie von der Einspeisevergütung. Wer sie von Anfang an mitplant, spart gegenüber der Nachrüstung erheblich.

Weiterführend: PV-Anlage und die Mehrwertsteuer – 0 % für alle, die es richtig machen

‍Landesprogramme für Neubauten sind selten und ändern sich häufig. Das bayerische 10.000-Häuser-Programm wurde bereits im April 2022 eingestellt und nicht neu aufgelegt; bei progres.nrw pausiert die Zuschussförderung für Standard-Wärmepumpen seit Ende 2025. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie damit kalkulieren.

Einzelne Kommunen fördern klimafreundliche Neubauten oder gewähren Vergünstigungen bei Grundstücksvergaben in Neubaugebieten. Eine Nachfrage beim Bauamt lohnt sich – das ist regional sehr unterschiedlich.

Weiterführend: Alle Förderprogramme im Überblick | KfW-Förderung Wärmepumpe im Detail

Häufige Fehler bei der Neubauförderung

Häufige Fehler bei der Neubauförderung
Bild: Checkfox.de

Der teuerste Fehler ist die falsche Reihenfolge: Bauvertrag vor Antrag. Der Anspruch geht dann vollständig verloren, unabhängig davon, wie gut das Gebäude geplant ist.

Der zweitteuerste ist die Fehlkalkulation: Wer den KfW-Kredit als Zuschuss einrechnet, unterschätzt seine monatliche Belastung erheblich. Rechnen Sie mit der vollen Bausumme und setzen Sie den Zinsvorteil separat an.

Häufig unterschätzt wird auch der QNG-Aufwand. Das Siegel erhöht den Kreditrahmen um 50.000 Euro je Wohneinheit, verursacht aber Zertifizierungskosten und bindet Planungskapazität. Rechnen Sie durch, ob Sie das zusätzliche Volumen überhaupt benötigen.

Und schließlich der Aufstellort der Außeneinheit:

In Neubaugebieten stehen die Häuser oft eng beieinander, und die TA-Lärm-Grenzwerte gelten am Nachbargrundstück. Wer das erst nach der Rohbauplanung berücksichtigt, muss unter Umständen auf eine teurere Lösung ausweichen. Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe ohne Außeneinheit ist im Neubau leichter umsetzbar als im Bestand, weil die Bohrung vor der Geländegestaltung erfolgen kann.

Weiterführend: Wie laut ist eine Wärmepumpe?

Fazit

Fallstricke und häufige Fehler bei der Förderung von Wärmepumpen
Bild: Checkfox.de

Im Neubau gibt es keinen Zuschuss für die Wärmepumpe. Wer etwas anderes liest, stützt sich auf ein Programm, das seit 2021 nicht mehr existiert.

Was es gibt, ist die Gebäudeförderung über KfW 297/298 – bis 100.000 Euro je Wohneinheit bei EH40, bis 150.000 Euro mit QNG-Siegel. Familien mit minderjährigen Kindern sollten zusätzlich KfW 300 prüfen, wo bis zu 270.000 Euro möglich sind.

Der Vorteil liegt im Zins, nicht in der Bausumme. Bei 150.000 Euro über 30 Jahre summiert er sich auf rund 43.000 Euro – ein Betrag, der den Aufwand für Planung und Zertifizierung deutlich übersteigt. Entscheidend ist nur, dass Sie ihn richtig einordnen: als niedrigere monatliche Rate, nicht als geschenktes Geld.

Und wie überall gilt die Reihenfolge: erst der Energieeffizienz-Experte, dann der Antrag über die Hausbank, dann der Bauvertrag.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es einen Zuschuss für die Wärmepumpe im Neubau?

Nein. Das Zuschussprogramm KfW 458 gilt ausschließlich für Bestandsgebäude. Das frühere BAFA-Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien" wurde 2021 durch die BEG abgelöst. Im Neubau läuft die Förderung über die Kreditprogramme 297/298 – zinsverbilligte Darlehen für das Gesamtgebäude.

Wie hoch ist der Kreditrahmen?

Bis 100.000 € je Wohneinheit bei Effizienzhaus 40 mit Einhaltung des Treibhausgas-Grenzwerts. Bis 150.000 €, wenn zusätzlich das QNG-Siegel vorliegt. Für Familien mit minderjährigen Kindern kommt KfW 300 mit bis zu 270.000 € infrage.

Wie viel spare ich damit tatsächlich?

Der Vorteil liegt im Zins. Bei 150.000 € über 30 Jahre und einer Zinsdifferenz von rund 1,5 Prozentpunkten gegenüber einem Bankdarlehen summiert er sich auf etwa 43.000 €. Die monatliche Belastung sinkt um rund 120 €.

Kann ich den KfW-Kredit von den Baukosten abziehen?

Nein. Ein Kredit muss vollständig zurückgezahlt werden – er senkt die Finanzierungskosten, nicht die Investitionssumme. Rechnen Sie mit der vollen Bausumme und setzen Sie den Zinsvorteil separat an.

Brauche ich zwingend das QNG-Siegel?

Nein. Ohne QNG erhalten Sie bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG bis zu 150.000 €. Das Siegel verursacht zusätzliche Zertifizierungskosten und Planungsaufwand – prüfen Sie, ob Sie das höhere Kreditvolumen überhaupt benötigen.

Muss die Wärmepumpe eine bestimmte Jahresarbeitszahl erreichen?

Im Neubau gibt es keine gesonderte JAZ-Anforderung wie im Bestand. Die Effizienz der Anlage geht über den Primärenergiebedarf in den EH40-Nachweis ein – eine schlecht ausgelegte Wärmepumpe gefährdet also indirekt den Standard und damit die Förderung.

Sind Wärmepumpen mit R32 zulässig?

Ja. Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln gibt es nicht. R290 hat technische Vorteile bei hohen Vorlauftemperaturen – im Neubau mit Flächenheizung spielt das aber eine geringere Rolle als im Altbau.

Gilt die 65-Prozent-Regel im Neubau noch?

Nein, das GModG hat sie am 29. Juli 2026 ersatzlos gestrichen. Praktisch ändert das im Neubau wenig: Maßgeblich ist der Primärenergiebedarf nach GEG, und der lässt sich mit einer fossilen Heizung kaum auf EH40-Niveau bringen. Zudem schließt das Förderprogramm fossile Heizungen ausdrücklich aus.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Vorhabenbeginn – als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Zuvor muss ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag ausstellen.

Was passiert, wenn das fertige Haus den Standard nicht erreicht?

Der Energieeffizienz-Experte bestätigt nach Fertigstellung die tatsächliche Einhaltung. Wird der zugesagte Standard verfehlt, kann die Förderung zurückgefordert werden. Begleiten Sie die Bauausführung deshalb eng.

Wie hoch sind die Betriebskosten im Neubau?

Deutlich niedriger als im Bestand. Bei einem Effizienzhaus 40 mit 150 m² und rund 10.000 kWh Wärmebedarf liegen die Stromkosten bei etwa 700 € jährlich – gerechnet mit einem Wärmepumpentarif von 28 ct/kWh und einer Jahresarbeitszahl von 4,0. Über § 14a EnWG lässt sich das weiter senken.

Kann ich Photovoltaik mitfördern lassen?

Nicht über 297/298. Die Photovoltaikanlage profitiert aber vom Nullsteuersatz auf Anschaffung und Installation sowie von der Einspeisevergütung. Wer sie von Anfang an mitplant, spart gegenüber einer späteren Nachrüstung erheblich.

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