Wussten Sie, dass Wärmepumpen in Neubauten seit 2025 nur noch gefördert werden, wenn das Gebäude besonders energieeffizient ist? Mit dem Start des neuen Haushaltsjahres hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Während Bestandsgebäude weiterhin Zuschüsse über die BEG EM erhalten, läuft die Förderung für Neubauten nun ausschließlich über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau (297/298)“. Das Ziel: Neubauten sollen von Anfang an hohe energetische Standards erfüllen und möglichst klimaneutral betrieben werden.
Unser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Förderbedingungen aktuell gelten, wie hoch die Zuschüsse für Sie ausfallen und was Sie als Bauherr beachten müssen, um die maximale Förderung zu erhalten. Außerdem erfahren Sie, wie Sie mit einem Wärmepumpen-Vergleich auf Checkfox.de passende, förderfähige Systeme finden.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderfähig im Neubau ist aktuell nur der Einbau einer Wärmepumpe im Rahmen des KfW-Programms 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“.
- Die Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG EM) gilt nur für Bestandsgebäude.
- Voraussetzung für die Wärmepumpen-Förderung ist ein Effizienzhaus-Standard (EH 40) mit einem nachhaltigen Energiekonzept.
- Förderhöhe: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten – ggf. zuzüglich ein 5 % Bonus für natürliche Kältemittel.
- Förderfähig sind Luft-Wärmepumpen, Erd-Wärmepumpen und Wasser-Wärmepumpen, sofern sie mit erneuerbarem Strom betrieben werden.
- Die Anträge müssen immer vor dem Baubeginn über die KfW oder Hausbank gestellt werden.
- Ein Wärmepumpen-Vergleich auf Checkfox.de hilft Ihnen dabei, zugelassene Systeme und aktuelle Zuschüsse zu prüfen.
Förderlandschaft 2025: Was gilt für Neubauten?
KfW-Programme „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298)
Seit 2025 werden Wärmepumpen im Neubau ausschließlich über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)“ unterstützt Bauherren, die ein Effizienzhaus-Stufe 40 errichten und auf erneuerbare Heizsysteme setzen. Förderfähig sind:
Ziel ist der Bau klimaneutraler Gebäude, die über den Lebenszyklus hinweg besonders niedrige Emissionen aufweisen.
Weiterführend: KfW-Förderung für Wärmepumpen

BEG-Förderung – Änderungen ab 2025
- Die frühere Förderung über die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde für Neubauten gestrichen. Diese gilt nun nur noch für Sanierungen im Gebäudebestand.
- Damit fällt der klassische Zuschuss für die Wärmepumpe im Neubau weg – an seine Stelle tritt die Förderung über die Effizienzhaus-Programme der KfW.
Bonus für natürliche Kältemittel und Smart-Grid-Fähigkeit
Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) oder CO₂ erhalten weiterhin einen Bonus von 5 %, wenn sie die technischen Anforderungen der BEG erfüllen.
Ebenfalls förderfähig sind Anlagen, die Smart-Grid-fähig sind, also intelligent mit dem Stromnetz kommunizieren und Lastspitzen ausgleichen können.
Unser Tipp für Sie: Ein Energieberater kann bestätigen, ob Ihre Wärmepumpe alle BEG-Kriterien erfüllt – eine Voraussetzung für die Förderung.
Voraussetzungen für die Förderung

Damit Sie 2025 eine Förderung für Ihre Wärmepumpe im Neubau erhalten, müssen bestimmte technische und bauliche Bedingungen erfüllt sein. Diese sind in den Förderprogrammen der KfW und in der BEG-Förderrichtlinie klar festgelegt.
Effizienzhaus-Standard EH 40 als Mindestanforderung
Gefördert werden nur Neubauten, die mindestens den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen. Das bedeutet, dass das Gebäude höchstens 40 % der Primärenergie eines vergleichbaren Referenzgebäudes verbrauchen darf.
Der Standard berücksichtigt dabei nicht nur die Wärmepumpe, sondern auch Dämmung, Lüftung und die Fensterqualität. Wer zusätzlich ein „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) errichtet, erhält noch günstigere Kreditzinsen und eine höhere Förderung.
Erneuerbare-Energien-Anteil und nachhaltige Wärmequelle
Die Wärmepumpe muss überwiegend mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Zulässig sind:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: Nutzen Außenluft als Wärmequelle
- Sole-Wasser-Wärmepumpen: Gewinnen Wärme aus dem Erdreich
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen: Verwenden Grundwasser als Wärmequelle
Hybridlösungen mit fossilen Energieträgern (z. B. Gas) sind im Neubau nicht mehr förderfähig. Besonders effizient sind Systeme mit Photovoltaik-Kopplung – diese können den Eigenstrom zur Wärmeerzeugung nutzen und den Primärenergiebedarf weiter senken.
Fachgerechte Installation durch zertifizierte Betriebe
Die Montage der Wärmepumpe muss von einem Fachunternehmen mit BEG-Zertifizierung durchgeführt werden. Eine Eigeninstallation oder der Einsatz nicht zugelassener Geräte führt zum Ausschluss der Förderung. Der Fachbetrieb bestätigt nach Fertigstellung die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Unser Tipp: Eine Übersicht zertifizierter Fachbetriebe bietet Ihnen die DENA-Fachunternehmerdatenbank.

Warum sind Wärmepumpen besonders für Neubauten sinnvoll?

Wärmepumpen bieten für Neubauten mehrere Vorteile:
- Energieeffizienz: Sie erzeugen mehr Heizenergie als verbrauchte elektrische Energie, was die Betriebskosten senkt.
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Neubauten müssen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Quellen gewinnen. Wärmepumpen erfüllen diese Anforderungen problemlos.
- Wertsteigerung der Immobilie: Der Einsatz moderner Heiztechnologien wie Wärmepumpen kann den Wert eines Neubaus erhöhen und ihn attraktiver für Käufer machen.
- Bedeutung der Förderung: Beitrag zum Klimaschutz und Senkung der Kosten für Bauherren
Die Förderung von Wärmepumpen ist entscheidend für umweltfreundliche Heizsysteme:
- Finanzielle Unterstützung: Bauherren können von staatlichen Förderprogrammen profitieren, die Investitionen in Wärmepumpen unterstützen.
- Klimaschutz: Durch den Einsatz von Wärmepumpen wird der CO₂-Ausstoß reduziert, da fossile Brennstoffe nicht mehr verbrannt werden müssen. Dies trägt aktiv zum Klimaschutz bei.
- Langfristige Kostensenkung: Die niedrigen Betriebskosten von Wärmepumpen führen zu einer wirtschaftlichen Entlastung für Hausbesitzer über die Lebensdauer des Systems hinweg.
Förderhöhe & Beispielrechnung

Zuschüsse über die KfW-Finanzierung
Die KfW fördert Wärmepumpen im Neubau über zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Im Programm 297/298 – Klimafreundlicher Neubau gelten folgende Konditionen:
- Förderquote: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
- Zusatzbonus: +5 % bei Nutzung natürlicher Kältemittel
- Maximale Kreditsumme: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
Die tatsächliche Höhe hängt vom Energieeffizienzstandard und der Art der Wärmepumpe ab.
Weiterführend: KfW-Förderung für Wärmepumpen
Rechenbeispiel – Luft/Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus
Ein Bauherr plant ein Effizienzhaus 40 mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe (Investitionskosten 18.000 €).
- Grundförderung (35 %): 6.300 €
- Bonus für natürliches Kältemittel (5 %): 900 €
- Gesamte Förderung: 7.200 €
Wird die Anlage über die KfW finanziert, reduziert sich zusätzlich der Zinssatz, was über die Laufzeit weitere Einsparungen von mehreren Tausend Euro bedeutet.
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Kombination mit Photovoltaik & Speicher
Besonders lohnenswert ist die Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage. Durch Eigenstromnutzung sinken die Betriebskosten deutlich, und die CO₂-Bilanz verbessert sich. Viele Bundesländer bieten für solche Kombis zusätzliche Förderprogramme an – etwa NRW mit „progres.nrw“ oder Bayern mit dem 10.000-Häuser-Programm.

Mehr dazu lesen Sie in unseren Ratgeber: Förderung für Photovoltaik 2025: Aktuelle Infos & Tipps
Förderantrag & Ablauf

Die Förderung einer Wärmepumpe im Neubau ist an klare Verfahrensregeln gebunden. Fehler bei der Antragstellung führen oft zum Verlust des Zuschusses – umso wichtiger ist eine saubere Planung.
Antragstellung vor Bau- oder Auftragsbeginn
Der Förderantrag muss vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Auftragserteilung oder des Baubeginns. Die Antragstellung erfolgt über:
- die KfW-Website, oder
- Ihre Hausbank, die den Förderkredit beantragt und auszahlt.
Für den Antrag benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte ausstellt.
Energieeffizienz-Experte als Pflichtpartner
Ohne die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist keine Förderung möglich. Dieser prüft, ob Ihr Neubau die Anforderungen des Effizienzhausstandards (EH 40) erfüllt und die Wärmepumpe korrekt dimensioniert ist. Die Kosten für den Experten sind förderfähig und können im Antrag mit berücksichtigt werden.
Nachweis & Auszahlung der Förderung
Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den Energieberater. Erst danach wird der Tilgungszuschuss ausgezahlt bzw. verrechnet.
Unser Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen und technischen Nachweise auf – sie sind Voraussetzung für die Auszahlung.
Fallstricke und häufige Fehler bei der Förderung von Wärmepumpen

Bei der Beantragung von Förderungen für Wärmepumpen gibt es viele Fallstricke. Diese können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen. Es gibt einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Fehler: Viele Antragsteller beginnen mit der Installation der Wärmepumpe, bevor sie den Antrag eingereicht haben.
- Lösung: Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Installation gestellt werden, denn sonst wird keine Förderung gewährt.
Unzureichende Dokumentation
- Fehler: Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.
- Lösung: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden. Dazu gehören Angebote von Fachbetrieben und Nachweise über die technischen Anforderungen.
Nichteinhaltung technischer Vorgaben
- Fehler: Die Wärmepumpe erfüllt möglicherweise nicht die geforderten technischen Standards, wie z.B. eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0.
- Lösung: Überprüfen Sie im Vorfeld die technischen Anforderungen. Lassen Sie sich von einem qualifizierten Fachbetrieb beraten.
Geräuschentwicklung nicht berücksichtigt
- Fehler: Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen wird oft die Geräuschentwicklung nicht beachtet. Das kann zur Ablehnung führen.
- Lösung: Achten Sie darauf, dass das Außengerät um mindestens 5 dB leiser ist als die gesetzlichen Grenzwerte.
Fehlende Berücksichtigung von Förderkombinationen
- Fehler: Antragsteller nutzen nicht alle verfügbaren Fördermöglichkeiten.
- Lösung: Informieren Sie sich über mögliche Kombinationen von Bundes- und Landesförderungen sowie steuerlichen Vorteilen. So erhalten Sie maximale Unterstützung.
Unkenntnis über Fristen und Bedingungen
- Fehler: Viele Antragsteller kennen die Fristen und spezifischen Bedingungen für die Förderung nicht.
- Lösung: Informieren Sie sich gründlich über alle Fristen, Bedingungen und Änderungen in den Förderprogrammen.
Alternativen & Zukunftsausblick

Was ändert sich mit dem Haushalt 2026?
Laut aktuellem Regierungsentwurf soll die Förderung für klimafreundliche Neubauten auch 2026 bestehen bleiben. Allerdings sind striktere Nachhaltigkeitskriterien geplant – insbesondere beim verwendeten Kältemittel und der Primärenergiebilanz.
Technologieneutrale Förderung im Gespräch
- Ab 2026 ist eine technologieneutrale Förderung im Gespräch:
- Statt ausschließlich Wärmepumpen könnten dann auch Hybrid- oder Geothermie-Anlagen bezuschusst werden, sofern sie zu einem hohen Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Ziel ist es, den Bauherren mehr Flexibilität bei der Heiztechnik zu geben.
Perspektiven für Hybrid- und Geothermieanlagen
Geothermie- und Wasser/Wasser-Systeme gelten als besonders effizient, sind aber wegen hoher Erschließungskosten bislang weniger verbreitet. Mit regionalen Förderprogrammen – etwa in Bayern und Baden-Württemberg – könnten diese Technologien in den nächsten Jahren stärker an Bedeutung gewinnen.
Fazit

Die Wärmepumpen-Förderung für Neubauten wurde 2025 neu strukturiert – und klar auf energieeffiziente, klimafreundliche Gebäude ausgerichtet. Einzelmaßnahmen werden nicht mehr bezuschusst, dafür bietet die KfW mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau (297/298)“ attraktive Kredite und Tilgungszuschüsse.
Bauherren profitieren, wenn sie frühzeitig planen und den Effizienzhaus-Standard EH 40 einhalten. Mit zusätzlichen Boni für natürliche Kältemittel und erneuerbare Stromversorgung lassen sich bis zu 40 % Förderung erzielen.
Was nun?
Wenn Sie Ihre Wärmepumpe planen oder modernisieren, sollten Sie unbedingt die aktuellen Förderbedingungen vergleichen und zertifizierte Fachbetriebe einbeziehen. Der Wärmepumpen-Vergleich auf Checkfox.de hilft Ihnen dabei, förderfähige Systeme, Fachinstallateure und beste Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Wärmepumpen werden 2025 im Neubau gefördert?
Gefördert werden Luft-Wärmepumpen, Erd-Wärmepumpen und Wasser-Wärmepumpen, sofern sie mit erneuerbarem Strom betrieben werden und die Effizienzhaus-Anforderungen erfüllen. Hybridlösungen mit fossilen Energieträgern sind im Neubau nicht mehr förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung für Luftwärmepumpen?
Im Rahmen des KfW-Programms 297/298 erhalten Bauherren bis zu 35 % Zuschuss der förderfähigen Kosten – plus 5 % Bonus bei Nutzung natürlicher Kältemittel wie Propan (R290).
Kann ich eine Wärmepumpe ohne Effizienzhaus-Nachweis fördern lassen?
Nein. Für Neubauten gilt zwingend der Effizienzhaus-Standard 40. Nur dann sind Wärmepumpen im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ förderfähig.
Gibt es Zuschüsse für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel?
Ja, die BEG sieht einen Bonus von 5 % vor, wenn die Wärmepumpe ein natürliches, umweltfreundliches Kältemittel verwendet und die BEG-Anforderungen erfüllt.
Welche Voraussetzungen muss eine Wärmepumpe erfüllen, um förderfähig zu sein?
Eine Wärmepumpe muss technische Anforderungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 ist erforderlich. Energieeffizienz- und Umweltstandards müssen ebenfalls eingehalten werden. Gaswärmepumpen sind in der Regel nicht förderfähig.
Wie läuft der Antragsprozess für die Wärmepumpenförderung ab?
Der Antragsprozess beginnt mit dem Vertrag mit einer Heizungsfirma. Danach wählt man das passende Förderprogramm aus. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wie lange dauert die Amortisation einer geförderten Wärmepumpe?
Die Amortisationszeit hängt von Anschaffungskosten, Förderung und Energiepreisen ab. In der Regel liegt sie zwischen 10-15 Jahren. Die genaue Dauer variiert je nach Fall.
Kann ich eine Wärmepumpe auch nachträglich fördern lassen?
Eine nachträgliche Förderung für Wärmepumpen ist in der Regel nicht möglich. Man muss die Förderanträge vor Beginn der Maßnahme stellen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Förderantrag?
Für den Antrag benötigen Sie den Vertrag mit der Heizungsfirma, technische Datenblätter und einen Hydraulischen Abgleich. Energieeffizienzberechnungen und weitere Nachweise sind je nach Programm erforderlich.
Ist eine Wärmepumpe im Neubau Pflicht?
Eine Wärmepumpe ist im Neubau nicht generell Pflicht. Sie wird aber wegen Energieeinsparverordnung (EnEV) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) oft bevorzugt. Seit 2024 muss jede neue Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was Wärmepumpen attraktiv macht.