Was ist die beste Altersvorsorge?

Was ist die beste Altersvorsorge?

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Wussten Sie, dass Sie 2026 selbst mit einem Spitzengehalt maximal 1,9521 Rentenpunkte im Jahr sammeln können – mehr lässt das System nicht zu? Wer die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, zahlt keinen Cent mehr ein und bekommt auch keinen Punkt mehr gutgeschrieben. Die Versorgungslücke im Alter ist damit kein persönliches Versäumnis, sondern eingebaut.

Dieser Ratgeber beantwortet die Frage nach der besten Altersvorsorge ausführlich und begründet sie mit den Zahlen, die 2026 und 2027 gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro je Entgeltpunkt, das Rentenniveau ist per Haltelinie bis 2031 auf 48 Prozent gesichert.
  • Die betriebliche Altersvorsorge (baV) liefert die höchste Sofortförderung, wenn der Arbeitgeber zuschießt – kostet im Ruhestand aber volle Kranken- und Pflegebeiträge.
  • Das Altersvorsorgedepot bringt ab 2027 bis zu 540 Euro Grundzulage und steht erstmals auch Selbstständigen und Kammerberufen offen.
  • Die Rürup-Rente lohnt nur bei hohem Grenzsteuersatz und Kapital, auf das Sie dauerhaft verzichten können – eine Einmalauszahlung gibt es nie.
  • Der freie ETF-Sparplan bekommt keine Förderung, bleibt dafür jederzeit verfügbar und wird effektiv mit 18,46 Prozent auf die Gewinne besteuert.
  • Kaum ein Profil fährt mit nur einem Baustein am besten. Die Kombination entscheidet, nicht die Produktwahl.

Warum die gesetzliche Rente die Frage nicht allein beantwortet

Zum 1. Juli 2026 stiegen die Renten bundeseinheitlich um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert kletterte damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro, wovon rund 21 Millionen Rentner profitieren. Für die Standardrente nach 45 Beitragsjahren bedeutet das ein Plus von etwa 77,85 Euro im Monat, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

Klingt solide. Rechnen Sie aber trotzdem nach.

Ihre Rente entsteht aus Entgeltpunkten. Einen vollen Punkt bekommt, wer genau das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro verdient. Wer mehr verdient, bekommt anteilig mehr – aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro. Daraus folgt die harte Obergrenze: 1,9521 Entgeltpunkte pro Jahr, mehr geht nicht.

Wer also vierzig Jahre lang durchgehend über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hätte, käme heute auf eine Bruttorente von gut 3.300 Euro. Das ist der theoretische Höchstwert des Systems, erreicht von einem verschwindend kleinen Teil der Versicherten. Vom letzten Nettogehalt eines solchen Verdieners bleibt trotzdem eine spürbare Lücke.

Die gesetzliche Rente ist das Fundament. Ein Dach ist sie nicht.

Der übersehene Baustein: die gesetzliche Rente gezielt aufstocken

Der übersehene Baustein: die gesetzliche Rente gezielt aufstocken
Bild: Checkfox.de

Bevor es um Produkte geht, lohnt ein Blick auf einen Weg, den die meisten Ratgeber überspringen: Sie können Entgeltpunkte kaufen.

Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat und einen vorzeitigen Renteneintritt plant, darf nach § 187a SGB VI freiwillige Beiträge leisten, um die Abschläge auszugleichen. 9.661,58 Euro kostet ein Entgeltpunkt im Jahr 2026. Das ergibt beim heutigen Rentenwert eine zusätzliche Bruttorente von 42,52 Euro monatlich – lebenslang, dynamisiert mit jeder Rentenanpassung.

Der steuerliche Nebeneffekt ist der eigentliche Hebel: Diese Zahlungen zählen als Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG und sind zu 100 Prozent abziehbar. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz übernimmt das Finanzamt fast die Hälfte.

  • Wann sich das rechnet: Bei einem geplanten frühen Ausstieg, einer hohen aktuellen Steuerlast und einer guten Gesundheitsprognose.
  • Wann nicht: Wenn Sie das Kapital vererben wollen oder Ihre Lebenserwartung unterdurchschnittlich ist.

Unser Tipp:

Beachten Sie die Wechselwirkung. Der Ausgleichsbetrag zählt auf dieselbe Höchstgrenze wie Rürup-Beiträge – wer beides im selben Jahr ausschöpfen will, verschenkt einen Teil des Abzugs.

Betriebliche Altersvorsorge: höchste Sofortförderung, teuerste Auszahlung

Betriebliche Altersvorsorge: höchste Sofortförderung, teuerste Auszahlung
Bild: Checkfox.de

Für Angestellte ist die Entgeltumwandlung meist der effizienteste Einstieg. Nach § 3 Nr. 63 EStG bleiben 2026 bis zu 8.112 Euro im Jahr steuerfrei, davon 4.056 Euro zusätzlich sozialabgabenfrei.

Dazu kommt der Arbeitgeberzuschuss. Gesetzlich sind mindestens 15 Prozent Pflicht, sofern der Arbeitgeber Sozialabgaben spart. Seit dem 1. Juli 2026 können Betriebe ihre Belegschaft zudem per Betriebsvereinbarung automatisch einschreiben – wer nicht teilnehmen will, muss aktiv widersprechen. Voraussetzung dafür ist ein erhöhter Zuschuss von mindestens 20 Prozent.

Jetzt die Kehrseite, die in Verkaufsgesprächen selten vorkommt:

PhaseWas Sie gewinnenWas es kostet
AnsparphaseKeine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben, mindestens 15 % ArbeitgeberzuschussGeringeres beitragspflichtiges Brutto – Sie sammeln weniger Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rente
AuszahlungsphasePlanbare Betriebsrente, geregelter HinterbliebenenschutzVoller Einkommensteuersatz plus Kranken- und Pflegebeiträge oberhalb des Freibetrags, inklusive Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 %

Unterm Strich bleibt die bAV bei einem Zuschuss von 20 Prozent oder mehr fast immer vorne. Bei genau 15 Prozent und ohne weitere Vorteile wird die Rechnung knapp – dann lohnt der Vergleich mit dem geförderten Depot.

Weiterführend: Altersvorsorge-Versicherung: Formen, Änderungen und Strategien

Was ab 2027 neu zur Auswahl steht

Was ab 2027 neu zur Auswahl steht
Bild: Checkfox.de

Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ab dem 1. Januar 2027 löst ein neues System die Riester-Rente im Neugeschäft ab. Drei zertifizierte Produktkategorien stehen dann zur Wahl:

  • Altersvorsorgedepot: freie Auswahl aus zugelassenen Fonds und ETFs, keine Beitragsgarantie, volle Aktienquote möglich
  • Standarddepot: kostenoptimiertes Standardprodukt mit automatischer Anpassung, Gesamtkosten gesetzlich auf 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt
  • Garantieprodukte: wahlweise 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie für Sicherheitsorientierte

Die Förderung läuft künftig beitragsproportional: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro, danach 25 Cent bis 1.800 Euro Eigenbeitrag – maximal 540 Euro Grundzulage. Pro kindergeldberechtigtem Kind kommen bis zu 300 Euro dazu, unter 25-Jährige erhalten einmalig 200 Euro. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr.

Wichtig für die Planung sind die Fristen der Auszahlungsphase. Sie beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren, außerdem müssen zwischen erster Einzahlung und erster Auszahlung mindestens zwölf Jahre liegen. Wer mit 58 startet, kommt rechnerisch nicht mehr sauber ans Ziel. Ausgezahlt wird dann als Auszahlplan bis mindestens zum 85. Geburtstag oder als lebenslange Leibrente, ergänzt um eine förderunschädliche Teilentnahme von bis zu 30 Prozent zu Beginn.

Bestehende Riester-Verträge behalten vollen Bestandsschutz und lassen sich auf Antrag übertragen. Neu ist außerdem der Zugang: Ab 2027 sind auch Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt. Für diese Gruppen entsteht damit erstmals eine geförderte Zusatzversorgung, wie das Bundesfinanzministerium bestätigt.

Weiterführend: Staatlich geförderte Altersvorsorge: Förderung, Regeln und Kosten

Weiterführend: Das Altersvorsorge-Depot: Was ab 2027 gilt und für wen es sich lohnt

Weiterführend: Altersvorsorge-Versicherung: Formen, Änderungen und Strategien

Weiterführend: ETF-Altersvorsorge: Förderung, Steuern und Entnahme im Überblick

Der Direktvergleich aller Vorsorgeformen

Der Direktvergleich aller Vorsorgeformen
Bild: Checkfox.de
VorsorgeformFörderung / SteuerhebelRenditechanceKapitalzugriffPfändungsschutzSteuer in der Auszahlung
Gesetzliche RenteArbeitgeberanteil, Beitragsabzug bis 30.826 €Niedrig, an Lohnentwicklung gekoppeltKeinerHochNachgelagert, 84 % bei Beginn 2026
Rürup-Rente100 % Sonderausgabenabzug bis 30.826 €Hoch bei ETF-BasisSehr gering, nur Leibrente ab 62Hoch (§ 851c ZPO)Nachgelagert, 84 % bei Beginn 2026
Betriebliche AVSteuer- und SV-frei bis 4.056 €, plus 15–20 % ZuschussMittel bis hoch je nach ZusageGering, an Arbeitgeber gebundenMittelVoll plus KV- und Pflegebeiträge
Altersvorsorgedepot (ab 2027)Bis 540 € Zulage plus SonderausgabenabzugSehr hoch, reine Fonds- und ETF-AnlageMittel, ab 65 mit 30 % TeilentnahmeNach Zertifizierung geschütztVoll mit persönlichem Steuersatz
Freier ETF-SparplanKeineSehr hoch, volle MarktrenditeMaximal, jederzeit verfügbarKeinerAbgeltungsteuer, effektiv 18,46 % bei Aktien-ETFs
ETF-NettopoliceKeine Förderung in der AnsparphaseHoch, abzüglich PolicenkostenHochKeinerHalbeinkünfteverfahren oder Ertragsanteil (17 % mit 67)

Stand 2026 beziehungsweise 2027 für das Altersvorsorgedepot. Die effektiven 18,46 Prozent ergeben sich aus 26,375 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag abzüglich 30 Prozent Teilfreistellung für Aktienfonds.

Keine einzige Zeile gewinnt in allen Spalten. Genau deshalb führt die Frage nach dem einen besten Produkt in die Irre – wer maximale Förderung will, gibt Flexibilität ab, und wer jederzeit an sein Geld können muss, verzichtet auf staatliches Geld.

Ein kurzes Fazit:

  • Die beste Altersvorsorge ist kein einzelnes Produkt, sondern eine Reihenfolge.
  • Nehmen Sie zuerst mit, was ein anderer bezahlt – den Arbeitgeberzuschuss.
  • Danach die staatlichen Zulagen, danach den Steuerabzug, zuletzt das ungeförderte Sparen für Flexibilität.
  • Welche Stufe bei Ihnen zuerst greift, hängt allein von Ihrem Erwerbsstatus ab.

Welche Kombination zu welchem Profil passt

Welche Kombination zu welchem Profil passt
Bild: Checkfox.de
ProfilPriorität 1Priorität 2Flexibilitätspuffer
Angestellte Gutverdiener (über 70.000 € brutto)bAV, sofern Zuschuss über 20 % liegtAltersvorsorgedepot ab 2027 mit vollem EigenbeitragFreier ETF-Sparplan, ab 50 Ausgleich von Rentenabschlägen
Selbstständige und FreiberuflerRürup auf ETF-Basis bis zum SteuermaximumAltersvorsorgedepot ab 2027 (neu zugänglich)Freier ETF-Sparplan für Liquidität
Familien mit KindernAltersvorsorgedepot zur Maximierung der ZulagenbAV mit ArbeitgeberzuschussFreier ETF-Sparplan in kleinen Raten
Berufseinsteiger unter 25Altersvorsorgedepot inklusive 200 € BonusFreier ETF-Sparplan auf einen Welt-ETFbAV, sobald der Arbeitgeber bezuschusst
Versorgungswerk-MitgliederPflichtbeitrag ans VersorgungswerkAltersvorsorgedepot ab 2027ETF-Nettopolice in Schicht 3

Auffällig ist, wie oft das Altersvorsorgedepot auf Platz eins oder zwei landet. Das liegt nicht am Produkt selbst, sondern an der Förderquote: Wer nur 1.800 Euro im Jahr aufbringt, holt mit 540 Euro Grundzulage plus Kinderzulagen eine Rendite heraus, die kein Kapitalmarkt zuverlässig liefert.

Weiterführend: Das Altersvorsorge-Depot: Was ab 2027 gilt und für wen es sich lohnt

Weiterführend: Altersvorsorge bei Selbständigkeit: Pflicht, Förderung und Strategien

Fazit: Die beste Altersvorsorge ist eine Reihenfolge, kein Produkt

Fazit: Die beste Altersvorsorge ist eine Reihenfolge, kein Produkt
Bild: Checkfox.de

Wer die Frage produktbezogen stellt, bekommt keine brauchbare Antwort. Wer sie nach Förderstufen sortiert, schon. Die Reihenfolge lautet in fast jedem Profil gleich, nur der Einstiegspunkt verschiebt sich.

  • Fremdes Geld zuerst: Arbeitgeberzuschuss und staatliche Zulagen sind sofortige Rendite, unabhängig vom Kapitalmarkt.
  • Steuerabzug danach: Er wirkt umso stärker, je höher Ihr Grenzsteuersatz heute ist – und umso schwächer, je höher Ihr Steuersatz im Ruhestand sein wird.
  • Flexibilität zum Schluss: Ein ungeförderter ETF-Sparplan ist der einzige Baustein, an den Sie vor 62 herankommen.
  • Nicht zögern: Jedes Jahr ohne Vorsorge kostet Zinseszins, der sich später nicht nachholen lässt.

Bei größeren Beträgen oder komplexen Konstellationen empfehlen wir, die Rechnung mit einem unabhängigen Berater durchzugehen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Was nun?

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die sicherste Altersvorsorge?

Gemessen am Ausfallrisiko liegt die gesetzliche Rente vorn: Sie ist durch die Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 abgesichert und wird jährlich angepasst. Sicherheit hat hier allerdings einen Preis – die Rendite ist an die Lohnentwicklung gekoppelt und liegt langfristig deutlich unter der von Aktienanlagen. Wer Sicherheit im Sinne von Pfändungsschutz sucht, findet ihn zusätzlich bei Rürup-Verträgen.

Wie viel sollte ich monatlich für die Rente sparen?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht, weil Ihre Lücke von Rentenanspruch, Wunschniveau und verbleibender Zeit abhängt. Als Orientierung dient die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung: Ziehen Sie den dort prognostizierten Betrag von Ihrem heutigen Nettobedarf ab. Die Differenz ist die Lücke, die private Bausteine schließen müssen.

Lohnt sich Riester im Jahr 2026 noch?

Für Neuabschlüsse spricht wenig, weil ab dem 1. Januar 2027 die deutlich höhere Förderung des neuen Systems greift. Bestehende Verträge sollten Sie jedoch nicht vorschnell kündigen – sie genießen vollen Bestandsschutz und lassen sich auf Antrag ins neue Altersvorsorgedepot übertragen. Prüfen Sie vorher Kosten, garantierten Rentenfaktor und Restlaufzeit.

Ist ein ETF-Sparplan besser als eine Rentenversicherung?

Das hängt am Anlagehorizont. Bei kurzen Laufzeiten und geringen Beträgen gewinnt der freie Sparplan, weil keine Mantelkosten anfallen und Sie jederzeit verfügen können. Bei Laufzeiten über 25 Jahren kann eine Nettopolice trotz Kosten vorn liegen, weil in der Ansparphase keine Steuer anfällt und bei Auszahlung nur ein Teil der Erträge steuerpflichtig wird.

Ab welchem Alter ist es zu spät für den Einstieg?

Für ungeförderte Anlagen nie. Beim Altersvorsorgedepot gibt es dagegen eine harte Grenze: Zwischen erster Einzahlung und erster Auszahlung müssen zwölf Jahre liegen, und die Auszahlung muss spätestens mit 70 beginnen. Wer nach dem 58. Geburtstag startet, kann die Bedingungen rechnerisch nicht mehr erfüllen.

Kann ich mehrere Vorsorgeformen kombinieren?

Ja, und in den meisten Fällen ist genau das die stärkste Lösung. Die Schichten haben eigene Höchstgrenzen und eigene Steuerregeln, sie schließen sich nicht aus. Ein typischer Angestellter nutzt bAV für die Sozialabgabenersparnis, das Altersvorsorgedepot für die Zulagen und einen freien Sparplan für die Verfügbarkeit.

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