Wärmepumpen-Förderung in Niedersachsen

Wärmepumpen-Förderung in Niedersachsen

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Wussten Sie, dass proKlima nicht in der ganzen Region Hannover gilt? Der Fonds fördert in sechs Kommunen – wer in Garbsen oder Barsinghausen wohnt, ist außen vor. Und noch etwas wird häufig falsch dargestellt: Niedersachsen zahlt 2026 keine Landeszuschüsse für private Wärmepumpen.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was tatsächlich verfügbar ist: der Zuschuss vom Bund, zinsgünstige Darlehen der NBank, kostenlose Beratung der KEAN – und kommunale Programme, deren Reichweite man genau kennen sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Niedersachsen hat kein Landes-Zuschussprogramm für private Wärmepumpen. Das frühere NBank-Programm „Wärmepumpenquartiere" ist ausgelaufen.
  • Der Zuschuss kommt vom Bund: Über KfW Programm 458 bis zu 80 %, maximal 22.400 €.
  • Die NBank vergibt zinsgünstige Darlehen der Wohnraumförderung – mit Einkommensgrenzen und dem Erfordernis, nach der Modernisierung Effizienzhaus-70-Niveau zu erreichen.
  • Die KEAN bietet kostenlose Erstberatung und vermittelt zu geförderten Energieberatern.
  • proKlima ist der enercity-Fonds, kein städtisches Programm. Fördergebiet: Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Neustart zum 1. Januar 2026.
  • Jahresarbeitszahl mindestens 3,0 – einheitlich für alle Bauarten.
  • Ab Februar 2027 sinkt die Bundesförderung halbjährlich.

Was das Land tatsächlich anbietet

Hier lohnt eine klare Trennung, weil die drei niedersächsischen Institutionen unterschiedliche Aufgaben haben – und keine davon zahlt private Wärmepumpen-Zuschüsse.

Die NBank ist die Förderbank des Landes. Sie vergibt zinsgünstige Darlehen im Rahmen der Wohnraumförderung. Für selbstgenutztes Eigentum gibt es die Eigentumsförderung mit Darlehen bis 75.000 Euro für Erwerb und energetische Modernisierung, erhöht um 7.500 Euro je Kind. Zu beachten sind zwei Bedingungen: Es gelten Einkommensgrenzen, und nach der Modernisierung muss das Gebäude Effizienzhaus-70-Niveau erreichen – ein Wärmepumpentausch allein genügt dafür meist nicht.

Die KEAN, die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, ist eine Beratungsstelle. Sie bietet kostenlose Erstberatungen und vermittelt zu Energieberatern, deren Leistungen wiederum über die BAFA bezuschusst werden. Fördermittel vergibt sie nicht.

Und die Kommunen sind der einzige Ort in Niedersachsen, an dem es zusätzliche Zuschüsse geben kann – allerdings nur in wenigen Städten und mit sehr unterschiedlichen Budgets.

Das ausgelaufene Landesprogramm

Bis vor Kurzem gab es tatsächlich einen niedersächsischen Landeszuschuss: „Förderung von Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren", abgewickelt über die NBank. Er ergänzte die Bundesförderung, war aber auf Quartiere beschränkt, die die KEAN zuvor ausgewählt hatte.

Dieses Programm ist ausgelaufen – ebenso wie das Programm „Modernisierung von Mietraum". Wo Sie noch Hinweise auf „Wärmepumpenquartiere" oder ein „NBank-Klimaschutzprogramm mit 20 bis 50 Prozent" finden, handelt es sich um veraltete Informationen.

Kurz gefasst: Die KEAN berät, die NBank leiht, die Kommune zahlt gelegentlich – und der eigentliche Zuschuss kommt vom Bund.

Die Bundesförderung: Hier kommt der Zuschuss her

Die Bundesförderung: Hier kommt der Zuschuss her
Bild: Checkfox.de

Da kein Landeszuschuss existiert, ist das KfW Programm 458 die einzige Quelle für nicht rückzahlbare Mittel. Am 21. Juli 2026 wurde es grundlegend reformiert.

FördermodulHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Tausch einer fossilen Heizung im Bestandsgebäude. Für alle Eigentümer, auch Vermieter
Klimageschwindigkeits-Bonus+16 %Noch funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (ohne Altersgrenze) bzw. Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren. Nur Selbstnutzer
Einkommens-Bonus+40 / +30 / +10 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 30.000 € / ≤ 40.000 € / ≤ 50.000 €. Nur Selbstnutzer
Familienzuschlag−10.000 € auf das zvEMindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
Effizienz-BonusEntfallenDer frühere 5-%-Bonus für natürliche Kältemittel wurde gestrichen
Maximum80 %Gedeckelt auf 22.400 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten

Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird häufig missverstanden: Er hat nichts mit der Geschwindigkeit der Umsetzung zu tun. Entscheidend ist, dass Sie eine noch funktionierende Altanlage ersetzen. In den ländlicheren Regionen Niedersachsens mit hohem Ölanteil ist der Bonus besonders relevant – bei Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen greift er ohne Altersgrenze.

Für ein Einfamilienhaus mit alter Ölheizung und einer Anlage für 28.000 Euro ergibt sich:

KonstellationQuoteZuschussEigenanteil
Selbstnutzer, Durchschnittsverdiener46 %12.880 €15.120 €
Selbstnutzer, zvE ≤ 40.000 €76 %21.280 €6.720 €
Selbstnutzer, zvE ≤ 30.000 € oder mit Kind80 %22.400 €5.600 €
Vermieter30 %8.400 €19.600 €

Zur Deckelung:

  • Die Prozentsätze gelten auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten, nicht auf die Anlagensumme.
  • Bei Mehrfamilienhäusern staffeln sie sich: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten.

Weiterführend: KfW-Förderung Wärmepumpe im Detail | Alle Förderprogramme im Überblick

proKlima: Wer wirklich davon profitiert

proKlima: Wer wirklich davon profitiert
Bild: Checkfox.de

Der proKlima-Fonds ist das bekannteste regionale Angebot in Niedersachsen – und wird regelmäßig falsch dargestellt.

Erstens: proKlima ist kein städtisches Programm, sondern der enercity-Fonds, getragen vom Energieversorger. Anträge laufen nicht über die Stadtverwaltung.

Zweitens, und praktisch entscheidend: Das Fördergebiet umfasst sechs Kommunen – Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Wer in Garbsen, Barsinghausen oder anderswo in der Region Hannover wohnt, gehört nicht dazu, kann aber selbstverständlich alle Bundesangebote nutzen.

Zum 1. Januar 2026 ist proKlima mit einer überarbeiteten Richtlinie neu gestartet. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt beim Fonds, bevor Sie damit kalkulieren – und beachten Sie auch hier: Antrag vor Maßnahmenbeginn.

Weitere kommunale Programme

Weitere kommunale Programme
Bild: Checkfox.de

Außerhalb des proKlima-Gebiets gibt es vereinzelte städtische Angebote. Ihre Budgets sind meist klein und hängen stark vom jeweiligen Haushaltsjahr ab.

StadtAngebotHinweis
BraunschweigKommunales KlimaschutzprogrammAntragszeiträume und Budgets wechseln jährlich – aktuellen Stand bei der Stadt erfragen
OldenburgStädtische KlimaförderungFörderbedingungen hängen vom Haushaltsjahr ab
GöttingenKlimaFonds GöttingenDer Fördertopf war zwischenzeitlich ausgeschöpft; Verfügbarkeit vorab prüfen

Ein genereller Hinweis zu diesen Programmen: Sie werden jährlich neu aufgelegt, sind budgetiert und häufig früh im Jahr ausgeschöpft. Verlassen Sie sich in der Finanzierungsplanung nicht darauf – behandeln Sie einen kommunalen Zuschuss als Bonus, nicht als eingeplante Position.

Und auch hier gilt: Antrag vor Maßnahmenbeginn, sonst entfällt der Anspruch.

Wärmepumpen-Fördermöglichkeiten in weiteren Bundesländern

Technische Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen
Bild: Checkfox.de

Vier Bedingungen entscheiden über die Förderfähigkeit.

Die Jahresarbeitszahl muss rechnerisch mindestens 3,0 betragen – einheitlich für alle Bauarten. Der gelegentlich genannte Wert von 2,7 ist falsch und läge unterhalb der Fördergrenze. Maßgeblich ist der berechnete Wert für Ihr konkretes Gebäude, nicht der Prospektwert des Herstellers.

Beim Schallschutz gilt seit dem 1. Januar 2026: Der Schallleistungspegel muss mindestens 10 Dezibel unter dem Ökodesign-Grenzwert liegen – ein relativer Wert, der von der Geräteleistung abhängt. Davon zu unterscheiden ist die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten am Nachbargrundstück, die unverändert gilt.

Weiterführend: Wie laut ist eine Wärmepumpe?

Hinzu kommen der hydraulische Abgleich nach Verfahren B mit Dokumentation und die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG.

Was nicht gefordert wird: Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln gibt es nicht – Wärmepumpen mit R32 sind uneingeschränkt förderfähig. Ebenso wenig muss die Anlage „zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden"; diese Anforderung galt nie für die Wärmepumpe selbst und wurde inzwischen ohnehin gestrichen.

R290 empfiehlt sich trotzdem aus technischen Gründen: Es erreicht 75 Grad Vorlauftemperatur und versorgt damit auch klassische Heizkörper im Altbau.

Der Antrag: Reihenfolge und Fristen

Der Antrag: Reihenfolge und Fristen
Bild: Checkfox.de

Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden – nicht erst vor Baubeginn. Wer zuerst beim Heizungsbauer unterschreibt, verliert den Anspruch vollständig; rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.

Der Ablauf beginnt beim Fachbetrieb, der die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit ihrer 15-stelligen Kennung erstellt. Damit stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW". Erst nach der Zusage erteilen Sie den Auftrag. Wenn Sie einen Handwerkertermin sichern wollen, ist ein Vertrag mit aufschiebender Förderbedingung der zulässige Weg.

Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für Installation und Inbetriebnahme. Die geförderte Anlage müssen Sie anschließend mindestens sieben Jahre zweckentsprechend betreiben.

Eine Energieberatung ist für Programm 458 nicht erforderlich – die BzA genügt. Die kostenlose Erstberatung der KEAN ist trotzdem sinnvoll, um die Reihenfolge und die Kombinationsmöglichkeiten zu klären.

Der Zeitdruck

Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro und der Klimageschwindigkeits-Bonus um vier Prozentpunkte, bis er im August 2028 entfällt.

ZeitraumFörderfähige KostenKlimageschwindigkeits-Bonus
bis 31.01.202728.000 €16 %
01.02.2027 – 31.07.202727.250 €12 %
01.08.2027 – 31.01.202826.500 €8 %
01.02.2028 – 31.07.202825.750 €4 %
ab 01.08.202825.000 €0 %

Maßgeblich ist das Antragsdatum, nicht der Einbautermin. Für einen Selbstnutzer mit alter Ölheizung macht das rund 5.400 Euro aus.

Weiterführend: Ölheizung umrüsten auf Wärmepumpe - Das müssen Sie wissen

Weiterführend: Was kostet die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe?

Was sich kombinieren lässt

Was sich kombinieren lässt
Bild: Checkfox.de

Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 finanziert den Eigenanteil zinsgünstig, bis 120.000 Euro je Wohneinheit. Er setzt eine bestehende Zuschusszusage voraus und wird über die Hausbank beantragt. Für viele Eigentümer ist er die einfachere Alternative zur NBank-Eigentumsförderung, weil er kein Effizienzhaus-70-Niveau verlangt.

Kommunale Zuschüsse und der proKlima-Fonds lassen sich in der Regel mit der Bundesförderung kombinieren – es gelten aber Kumulierungsgrenzen. Lassen Sie sich das im Antragsverfahren bestätigen.

Nicht kombinierbar ist die Steuerermäßigung nach § 35c EStG – 20 Prozent über drei Jahre, maximal 40.000 Euro. Sie ist eine Alternative zur BEG-Förderung, keine Ergänzung, und in den meisten Fällen die schlechtere Wahl.

Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gehört ebenfalls nicht in diese Rechnung: Er gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle und läuft über einen separaten Antrag – für die Heizung greift er nicht.

Die Rechtslage

Die Rechtslage
Bild: Checkfox.de

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli 2026 und hat die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht sowie die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel ersatzlos gestrichen. Auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ist entfallen.

Sie müssen also nicht wechseln. Der Kostendruck verlagert sich auf den Betrieb: Die Bio-Treppe (§ 43 GModG) verpflichtet neue fossile Heizungen ab 2029 zu einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, und ab 2027 löst der EU-ETS 2 das nationale CO₂-Preissystem ab.

Niedersächsisches Landesrecht: Es gilt eine Solarpflicht für bestimmte Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen. Für den Heizungstausch selbst enthält sie keine Vorgaben – wer aber ohnehin am Dach arbeitet, sollte die Photovoltaikanlage gleich für den Wärmepumpenbetrieb auslegen.

Zur Wärmeplanung: Die niedersächsischen Großstädte mussten ihre kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit. In Hannover liegt ein Wärmeplan vor. Er begründet allerdings keinen Anschlusszwang – wo Fernwärme absehbar ist, lohnt der Vergleich beider Optionen über 20 Jahre.

Für Vermieter gilt: Neben der Grundförderung von 30 Prozent greifen die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB – 8 Prozent jährlich, abzüglich der Förderung – und der wegfallende CO₂-Preis, den Vermieter nach dem CO2KostAufG je nach Gebäudezustand bis zu 95 Prozent tragen.

Weiterführend: Gasheizungsverbot gekippt: Was das GModG bedeutet

Fazit: Jetzt Förderung sichern und Heizkosten dauerhaft senken

Fazit: Jetzt Förderung sichern und Heizkosten dauerhaft senken
Bild: Checkfox.de

Niedersachsen zahlt 2026 keine Landeszuschüsse für private Wärmepumpen. Das frühere NBank-Programm „Wärmepumpenquartiere" ist ausgelaufen, und was die NBank heute anbietet, sind zinsgünstige Darlehen mit Einkommensgrenzen und einem Effizienzhaus-70-Erfordernis.

Der Zuschuss kommt vollständig vom Bund: bis zu 80 Prozent, maximal 22.400 Euro. Für Vermieter sind es 30 Prozent, dafür greifen Modernisierungsumlage und der wegfallende CO₂-Preis.

Regional lohnt vor allem eine Prüfung: Liegt Ihre Adresse im proKlima-Gebiet? Der enercity-Fonds fördert in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze – dort kommt echtes zusätzliches Geld hinzu. Außerhalb dieser sechs Kommunen ist das Angebot dünn und budgetabhängig.

Und nutzen Sie die KEAN: Die kostenlose Erstberatung klärt in einem Termin, welche Ebenen für Sie in Frage kommen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Niedersachsen eine Landesförderung für Wärmepumpen?

Keinen Zuschuss. Das frühere NBank-Programm „Wärmepumpenquartiere" ist ausgelaufen. Die NBank vergibt heute zinsgünstige Darlehen der Wohnraumförderung – mit Einkommensgrenzen und dem Erfordernis, nach der Modernisierung Effizienzhaus-70-Niveau zu erreichen.

Wie hoch ist die Förderung in Niedersachsen?

Über KfW Programm 458 bis zu 80 %, maximal 22.400 € (80 % von 28.000 € förderfähigen Kosten). Für Selbstnutzer mit alter Heizung sind 46 % realistisch. Vermieter erhalten 30 %.

Gilt proKlima in der ganzen Region Hannover?

Nein. Das Fördergebiet umfasst sechs Kommunen: Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Wer in Garbsen, Barsinghausen oder anderswo in der Region wohnt, ist nicht im Fördergebiet – kann aber alle Bundesangebote nutzen.

Ist proKlima ein städtisches Programm?

Nein, es ist der enercity-Fonds, getragen vom Energieversorger. Zum 1. Januar 2026 ist er mit einer überarbeiteten Richtlinie neu gestartet – prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt beim Fonds.

Wo bekomme ich in Niedersachsen kostenlose Beratung?

Bei der KEAN, der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. Sie bietet kostenlose Erstberatungen und vermittelt zu Energieberatern, deren Leistungen über die BAFA bezuschusst werden. Fördermittel vergibt sie nicht.

Welche Jahresarbeitszahl ist gefordert?

Mindestens 3,0 – einheitlich für alle Bauarten. Der gelegentlich genannte Wert von 2,7 ist falsch und läge unterhalb der Fördergrenze.

Muss die Wärmepumpe zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden?

Nein. Diese Anforderung galt nie für die Wärmepumpe selbst, sondern für das Heizsystem im Sinne des GEG – und sie wurde durch das GModG am 29. Juli 2026 ersatzlos gestrichen.

Sind Wärmepumpen mit R32 förderfähig?

Ja, uneingeschränkt. Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln gibt es nicht. R290 empfiehlt sich technisch, weil es 75 °C Vorlauftemperatur erreicht – im niedersächsischen Altbaubestand oft der entscheidende Punkt.

Erhöht ein Sanierungsfahrplan meine Wärmepumpenförderung?

Nein. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle und läuft über einen separaten Antrag. Für die Heizung greift er nicht.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Vertragsabschluss mit dem Heizungsbauer, nicht erst vor Baubeginn. Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Förderbedingung. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit.

Wie lange muss die Anlage laufen?

Mindestens sieben Jahre zweckentsprechend. Bei früherer Stilllegung droht eine Rückforderung.

Bis wann gelten die aktuellen Fördersätze?

Bis zum 31. Januar 2027. Danach sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 € und der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 entfällt.

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Quellenverweise

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