Wussten Sie, dass Sie in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 500 € Zuschuss für ein Balkonkraftwerk erhalten können – ganz ohne Netzanmeldung? Während viele Bundesländer ihre Solarförderung auf größere Anlagen fokussieren, geht MV einen anderen Weg: Die Förderung kleiner Stecker-Solargeräte steht hier im Mittelpunkt. Aber auch wenn Sie eine größere PV-Anlage planen, lohnt sich ein Blick auf die bundesweiten Fördermöglichkeiten, die auch im Nordosten Deutschlands greifen.
Im Jahr 2026 steht die Energiewende weiterhin hoch im Kurs. Mecklenburg-Vorpommern setzt auf pragmatische Förderansätze, die vor allem Mietern und kleinen Haushalten zugutekommen. Für Eigenheimbesitzer bieten sich zudem kombinierbare Förderungen wie die KfW-Kredite und Einspeisevergütungen an. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Solaranlage wirtschaftlich realisieren und welche Förderquellen Ihnen in MV offenstehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt aktuell keine landesweiten Zuschüsse für große PV-Anlagen bei Privatpersonen.
- Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) werden mit bis zu 500 € pro Anlage gefördert.
- Unternehmen & Kommunen können bis zu 60.000 € jährlich über das LFI MV beantragen.
- Bundesweite Förderungen wie EEG-Vergütung und KfW-Kredite gelten auch in MV.
- 0 % MwSt. auf PV-Anlagen weiterhin gültig.
- Keine Anmeldung bei Netzbetreiber nötig bei Balkonkraftwerken ≤ 600 W.
- Antragstellung für Mini-Solarförderung nur per Post – keine rückwirkende Förderung möglich.
Bundesweite PV-Förderungen: Diese Möglichkeiten gelten auch in MV
Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern aktuell keine flächendeckende Landesförderung für klassische Photovoltaikanlagen bietet, greifen die bundesweiten Programme:
- EEG-Einspeisevergütung: Seit Januar 2026 liegt der Vergütungssatz bei bis zu 12,35 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp. Anlagenbetreiber profitieren weiterhin von 20 Jahren Vergütungssicherheit.
- KfW-Programm 270 – Erneuerbare Energien: Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite bis 150.000 € pro Projekt, ideal für private PV-Anlagen mit oder ohne Stromspeicher. Die Kombination mit anderen Förderungen ist möglich.
- Steuerliche Vorteile: Für PV-Anlagen bis 30 kWp entfällt weiterhin die Einkommensteuerpflicht auf Einspeiseerlöse. Zudem gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 0 % auf Kauf und Installation – eine spürbare Ersparnis beim Investment.
Weiterführend: Förderung für Photovoltaik: Aktuelle Infos & Tipps
Weiterführend: Photovoltaik-Einspeisevergütung - Höhe & Entwicklung
Weiterführend: PV-Anlage und die Mehrwertsteuer

Weiterführend: KFW-Förderung für Photovoltaik
Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern: Was wird 2026 gefördert?

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern setzt Mecklenburg-Vorpommern gezielt auf die Förderung kleiner Solarlösungen wie Balkonkraftwerke. Diese werden über das Förderprogramm der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) mit bis zu 500 € pro Gerät bezuschusst – ideal für Mieter, Kleinhaushalte oder Menschen ohne eigenes Dach.
- Voraussetzung: Die Anlage darf eine Modulleistung von 600 Watt nicht überschreiten und muss beim Marktstammdatenregister registriert werden.
- Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht notwendig.
- Wichtig: Die Förderung kann nicht rückwirkend beantragt werden, und es zählt das Datum des Kaufbelegs.
Zusätzlich bietet das Land über das Landwirtschaftliche Förderinstitut MV (LFI) finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Kommunen an. Hier sind Förderungen von bis zu 60.000 € pro Jahr und Antragsteller möglich – vor allem für Solaranlagen auf landwirtschaftlichen oder öffentlichen Gebäuden.
Fördermöglichkeiten in anderen Bundesländern und Städten
- Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg
- Photovoltaik-Förderung in Bayern
- Photovoltaik-Förderung in Brandenburg
- Photovoltaik-Förderung in Hamburg
- Photovoltaik-Förderung in Hessen
- Photovoltaik-Förderung in München
- Photovoltaik-Förderung in Niedersachsen
- Photovoltaik-Förderung in Rheinland-Pfalz
- Photovoltaik-Förderung in Sachsen
- Photovoltaik-Förderung in Stuttgart
- Photovoltaik-Förderung in Thüringen
- Photovoltaik-Förderung in NRW
- Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein
- Photovoltaik-Förderung im Bremen
- Photovoltaik-Förderung im Saarland
- Photovoltaik-Förderung in Sachsen-Anhalt
Förderungen für Unternehmen & Mehrfamilienhäuser

Nicht nur für Einfamilienhäuser lohnt sich der Einstieg in die Solarenergie. Auch Unternehmen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können ordentlich profitieren – dank gezielter Förderprogramme für Photovoltaik und Speicher. Mit der richtigen Kombination lässt sich die Investition gut durchplanen – und die Anlage rechnet sich oft schneller, als man denkt.
Gewerbliche PV-Anlagen – was für Firmen drin ist
Für gewerbliche Projekte gibt es eigene Förderwege, die auch größere Investitionen ermöglichen. Besonders interessant sind dabei:
- KfW-Kredit 270: Finanzierung von bis zu 150 Millionen Euro pro Projekt
- EEG-Vergütung – auch für Strom, den Unternehmen einspeisen
Was gefördert wird:
- Freiflächen- und Dachanlagen ab 10 kWp
- Netzintegration und Speichersysteme
- Planung, Montage und Optimierung – also das komplette Paket
Förderkombinationen – Das Optimum nutzen
Die Kombination der nachfolgenden Programme ist für Unternehmen und WEGs sinnvoll:
- KfW 270: Finanzierung der Gesamtinvestition
- EEG: Vergütung für den eingespeisten Reststrom
Zusätzlich können noch regionale Programme oder spezielle Branchenförderungen ergänzt werden, z. B. für landwirtschaftliche Betriebe.
Beispielanwendung – PV für ein Mehrfamilienhaus (WEG-Modell)
Ein 12-Parteienhaus in der Stadt Schwerin entschied sich im Jahr 2024 für eine 15 kWp-Anlage mit Speicher und Mieterstrommodell:
- Gesamtkosten: ca. 32.000 €
- KfW-Kredit: 30.000 € zu 3,8 %
- BAFA-Zuschuss Speicher: 4.000 €
- Mieterstromtarif: 26 ct/kWh (vs. Netzstrom 38 ct/kWh)
Ergebnis: Die Hausgemeinschaft spart jährlich mehr als 2.500 € an Stromkosten und refinanziert die Anlage in unter 9 Jahren.
Weiterführend: Was kostet eine 15 kWp Photovoltaikanlage mit Speicher?
Antragstellung & häufige Fehler vermeiden

Die Antragstellung für die Mini-Solarförderung erfolgt nicht online, sondern ausschließlich per Post. Das ausgefüllte Antragsformular muss zusammen mit dem Kaufbeleg und der Bestätigung zur Inbetriebnahme eingereicht werden.
Wichtig: Die Fördermittel werden in der Reihenfolge der vollständigen Anträge vergeben – ist das Budget erschöpft, gehen Nachzügler leer aus.
Typische Fehler, die den Förderanspruch gefährden:
- Das Kaufdatum liegt vor dem offiziellen Förderbeginn oder nach dessen Ablauf.
- Fehlende Unterlagen wie Inbetriebnahmebestätigung oder Marktstammdatenregistrierung.
- Überschreitung der maximalen Anlagengröße (600 W) bei Mini-Solaranlagen.
Daher empfiehlt es sich, frühzeitig zu planen und gegebenenfalls Rücksprache mit der Förderstelle zu halten. Für größere PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern bleibt der Weg über die KfW-Kredite und die EEG-Einspeisevergütung die beste Option.
Weiterführend: KFW-Förderung für Photovoltaik
Weiterführend: Photovoltaik-Einspeisevergütung - Höhe & Entwicklung

Rechenbeispiel: Mini-Solaranlage im Praxistest

Ein typisches Balkonkraftwerk in MV kostet rund 850 € (600 Watt). Nach Abzug der maximalen Förderung von 500 € durch das Land Mecklenburg-Vorpommern reduziert sich die Investition auf nur 350 €.
Bereits nach 2 bis 3 Jahren hat sich die Anlage amortisiert – danach produzieren Sie über ein Jahrzehnt kostenlosen Strom.
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Aus der Praxis: Familie L. aus Rostock erzählt
Im Sommer 2025 hat sich Familie L. aus Rostock eine Balkonkraftwerk-Anlage mit 600 W zugelegt. Alles in allem lagen die Kosten – inklusive Montagematerial – bei 849 Euro. Dank der Förderung vom Land Mecklenburg-Vorpommern gab es 500 Euro zurück.
„Unsere Stromrechnung ist jetzt jeden Monat rund 10 Euro niedriger. Der Antrag war echt unkompliziert – nach zwei Wochen war das Geld schon da. Wir würden es jederzeit wieder machen!“
– Frau L., April 2024
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Solaranlagen

Neben den klassischen Förderungen und zinsgünstigen Krediten gibt es in Mecklenburg-Vorpommern auch alternative Wege, um eine Solaranlage zu realisieren. Diese Optionen sind vor allem dann spannend, wenn Sie nicht viel Eigenkapital einbringen möchten – oder Teil eines gemeinschaftlichen Energieprojekts werden wollen.
Photovoltaik-Contracting – Solarstrom ohne eigenes Investment
Beim sogenannten Contracting-Modell kümmert sich ein externer Anbieter um alles: Planung, Einbau und die komplette Finanzierung der PV-Anlage. Sie zahlen nur für den Strom, den Ihre Anlage erzeugt – ähnlich wie bei Ihrem normalen Stromversorger, nur eben grüner und oft günstiger.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Kaum oder gar keine Investitionskosten am Anfang
- Feste Strompreise sorgen für Planungssicherheit
- Keine Verantwortung für Wartung, Reparaturen oder Versicherungen
Für wen lohnt sich das?
- Privatpersonen, die nicht viel Eigenkapital zur Verfügung haben
- Vermieter von Mehrfamilienhäusern, die ihren Mietern grünen Strom bieten möchten
- Unternehmen mit hohem Eigenverbrauch, die langfristig sparen wollen
Energiegenossenschaften – Gemeinsam investieren
Die Energiegenossenschaft bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Bürgerinnen und Bürgern an verschiedenen gemeinschaftlichen PV-Projekten zu beteiligen – etwa auf den Dächern öffentlicher Gebäude oder in Solarparks.
Merkmale:
- Beteiligung oft schon ab 250–500 €
- Demokratische Mitbestimmung nach dem Genossenschaftsprinzip
- Jährliche Ausschüttung aus den Stromerlösen (z. B. 3–5 %)
Fazit: Solarenergie in MV? Förderungen clever kombinieren!

Die Photovoltaik-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern 2026 richtet sich gezielt an Haushalte, die mit wenig Aufwand selbst Strom erzeugen möchten. Vor allem die Zuschüsse für Mini-Solaranlagen sind deutschlandweit einzigartig.
Wer größer denkt, sollte unbedingt bundesweite Förderprogramme wie die KfW-Kredite oder die Photovoltaik-Einspeisevergütung in Anspruch nehmen.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Förderprogramme für Photovoltaik gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Neben bundesweiten KfW-Förderungen bietet das Land spezielle Förderungen wie Zuschüsse für Batteriespeicher oder Balkonkraftwerke. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und Fördergeber.
Wird der Kauf eines Balkonkraftwerks in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?
Ja, seit 2023 gibt es regelmäßig Programme, die Mini-PV-Anlagen mit bis zu 500 € bezuschussen. Eine neue Auflage dieser Förderung ist auch 2026 wieder vorgesehen.
Kann ich Förderungen für PV-Anlage und Speicher gleichzeitig nutzen?
Ja, in der Regel können Förderungen für die PV-Anlage und den Batteriespeicher kombiniert werden. Es ist jedoch wichtig, die Kombinierbarkeit der Programme vorher zu prüfen.
Wo stelle ich den Förderantrag in Mecklenburg-Vorpommern?
Für landesweite Förderungen sind meist die Landesförderinstitute oder die zuständigen Landesministerien verantwortlich. Für bundesweite Programme wie die KfW wenden Sie sich direkt an die Hausbank oder an die KfW.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?
Das hängt vom Programm ab. Bei kleineren Landesförderungen sind 2–6 Wochen realistisch, KfW-Programme können auch länger dauern.
Was ist bei der Antragstellung besonders wichtig?
Wichtig ist, dass der Förderantrag immer vor der Auftragsvergabe gestellt wird. Eine nachträgliche Förderung ist meist ausgeschlossen.
Gibt es Förderungen speziell für Mietwohnungen oder Vermieter?
Für Vermieter gibt es indirekte Fördermöglichkeiten, etwa über steuerliche Vorteile oder Mieterstrom-Modelle. Spezielle Förderungen für Mieter mit Balkonkraftwerken sind in Planung.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Ja – das geht und ist oft sogar empfehlenswert. Wichtig: Die Programme dürfen sich nicht gegenseitig ausschließen, und alle Bedingungen müssen eingehalten werden.
Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Ein paar Dinge sind entscheidend, damit alles glattläuft: Den Antrag immer vor dem Kauf oder der Bestellung stellen, wichtige Unterlagen: Seriennummer des Wechselrichters, Datum der Inbetriebnahme, vollständige Rechnung und Online-Anträge sind Standard – per E-Mail klappt es meistens nicht.
Gibt es auch kommunale Förderprogramme in MV?
Manche Städte und Gemeinden unterstützen Solarprojekte oder Bürgerenergie-Initiativen. Eine landesweite Übersicht gibt es leider nicht. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Stadtverwaltung nach.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Solarstrom in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Einspeisevergütung für Solarstrom in Mecklenburg-Vorpommern basiert auf dem EEG. Sie hängt von der Größe der Anlage und dem Inbetriebnahme-Termin ab. Die aktuellen Sätze sind auf der Website der Bundesnetzagentur und natürlich in unserem Artikel einsehbar.
Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Solaranlagen?
Neben den direkten Förderprogrammen gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Dazu zählen Contracting-Modelle, Beteiligungen an Bürgerenergiegenossenschaften und spezielle Solarkredite. Diese Optionen sind besonders interessant für diejenigen, die die Kosten nicht vollständig selbst tragen möchten oder können.


















