Wärmepumpen-Förderung für den Altbau

Wärmepumpen-Förderung für den Altbau

Jetzt kostenlose und unverbindliche Wärmepumpen-Beratung anfordern: Finden Sie die passende Lösung für Ihr Zuhause und sparen Sie bares Geld!

Jetzt Angebote vergleichen

Wussten Sie, dass Altbaubesitzer mit Ölheizung beim Klimageschwindigkeits-Bonus bessergestellt sind als alle anderen? Bei Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen greift der Bonus ohne Altersgrenze – bei Gasheizungen müssen dagegen mindestens 20 Jahre nachgewiesen werden. Das sind 16 Prozentpunkte, die viele nicht auf dem Schirm haben.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie hoch die Förderung im Altbau tatsächlich ausfällt, welche Begleitmaßnahmen mitgefördert werden und warum der Zeitpunkt der Antragstellung über mehrere tausend Euro entscheidet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Über KfW Programm 458 sind bis zu 80 % Zuschuss möglich, maximal 22.400 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten je Wohneinheit.
  • Der Altbau-Vorteil: Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozentpunkten gilt bei Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen ohne Altersgrenze – Voraussetzung ist nur, dass die Anlage noch funktioniert.
  • Begleitmaßnahmen sind mitgefördert: Heizkörpertausch, hydraulischer Abgleich, Elektroanschluss und Demontage der Altanlage zählen zu den förderfähigen Kosten.
  • Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Eine Notfallregelung bei Heizungsausfall gibt es nicht – wohl aber den Vertrag mit aufschiebender Förderbedingung.
  • Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Förderung halbjährlich; der Klimageschwindigkeits-Bonus entfällt im August 2028.
  • Keine Kältemittelpflicht: R32-Geräte sind förderfähig. R290 empfiehlt sich technisch, weil es 75 °C Vorlauftemperatur erreicht und damit alte Heizkörper versorgt.
  • Das GModG hat seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Pflicht gestrichen – in Baden-Württemberg und Hamburg gilt aber weiterhin eine 15-Prozent-Landespflicht.

Was der Altbau bei der Förderung voraushat

Die Bundesförderung unterscheidet nicht nach Baujahr – wohl aber nach der Heizung, die ersetzt wird. Und genau hier sind Altbauten typischerweise im Vorteil.

Der Klimageschwindigkeits-Bonus honoriert den Austausch einer noch funktionierenden Altanlage mit 16 Prozentpunkten. Bei Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen greift er ohne Altersgrenze. Bei Gas- und Biomasseheizungen müssen dagegen mindestens 20 Jahre nachgewiesen werden.

Wer also eine acht Jahre alte Ölheizung ersetzt, bekommt den Bonus – wer eine acht Jahre alte Gasheizung ersetzt, nicht. Da Altbauten überdurchschnittlich häufig mit Öl beheizt werden, ist das ein struktureller Vorteil.

Weiterführend: Ölheizung umrüsten auf Wärmepumpe - Das müssen Sie wissen

Weiterführend: Was kostet die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe?

Die entscheidende Bedingung wird oft übersehen: Die Anlage muss zum Zeitpunkt des Austauschs noch funktionstüchtig sein. Wer wartet, bis der Kessel endgültig ausfällt, verliert die 16 Prozentpunkte – bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 4.480 Euro.

Wie hoch die Förderung ausfällt

Wie hoch die Förderung ausfällt
Bild: Checkfox.de

Am 21. Juli 2026 wurde die Bundesförderung reformiert. Die maximale Quote stieg auf 80 Prozent, gleichzeitig sanken die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 28.000 Euro.

FördermodulHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Tausch einer fossilen Heizung im Bestandsgebäude. Für alle Eigentümer, auch Vermieter
Klimageschwindigkeits-Bonus+16 %Noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (ohne Altersgrenze) bzw. Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren. Nur Selbstnutzer
Einkommens-Bonus+40 / +30 / +10 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 30.000 € / ≤ 40.000 € / ≤ 50.000 €. Nur Selbstnutzer
Familienzuschlag−10.000 € auf das zvEMindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
Effizienz-BonusEntfallenDer frühere 5-%-Bonus für natürliche Kältemittel wurde am 21.07.2026 gestrichen
Maximum80 %Gedeckelt auf 22.400 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten

Der Familienzuschlag ist kein eigener Prozentsatz, sondern eine Rechengröße: Bei mindestens einem minderjährigen Kind werden 10.000 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die Einkommensstufe bestimmt wird. Ein Haushalt mit 35.000 Euro und einem Kind wird also mit 25.000 Euro bewertet und rutscht von 30 auf 40 Prozent.

Was das im Altbau konkret bedeutet

Nehmen wir ein Einfamilienhaus mit einer 22 Jahre alten, noch funktionierenden Ölheizung. Die Wärmepumpe kostet mit Montage 24.000 Euro, hinzu kommen 4.000 Euro für Elektroanschluss, hydraulischen Abgleich und den Tausch zweier Heizkörper – zusammen 28.000 Euro, die vollständig förderfähig sind.

KonstellationQuoteZuschussEigenanteil
Durchschnittsverdiener (30 % + 16 %)46 %12.880 €15.120 €
zvE 30.001 – 40.000 € (30 + 16 + 30)76 %21.280 €6.720 €
zvE ≤ 30.000 € oder mit Familienzuschlag80 % (gedeckelt)22.400 €5.600 €
Vermieter (nur Grundförderung)30 %8.400 €19.600 €

Wichtig ist die Deckelung: Die Prozentsätze gelten auf die förderfähigen Kosten von höchstens 28.000 Euro. Wer im Altbau eine Erdwärmeanlage für 45.000 Euro einbauen lässt, erhält also maximal 22.400 Euro – die verbleibenden 22.600 Euro trägt er unabhängig von seiner Förderquote selbst.

Bei Mehrfamilienhäusern staffeln sich die förderfähigen Kosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

Begleitmaßnahmen: Was im Altbau mitgefördert wird

Begleitmaßnahmen: Was im Altbau mitgefördert wird
Bild: Checkfox.de

Das ist der Punkt, der im Altbau am meisten Geld bringt und am häufigsten übersehen wird. Die BEG fördert nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch die sogenannten Umfeldmaßnahmen – alles, was zur Inbetriebnahme und zum effizienten Betrieb nötig ist.

Dazu zählen der Tausch einzelner Heizkörper gegen größere Modelle (500 bis 1.000 Euro je Stück), der hydraulische Abgleich nach Verfahren B (800 bis 1.500 Euro), der Elektroanschluss samt Zählerschrank (2.000 bis 5.000 Euro), die Demontage und Entsorgung der alten Heizung einschließlich Öltank sowie Schallschutzmaßnahmen am Aufstellort. Auch Anpassungen am Rohrnetz und die Fachplanung sind förderfähig.

Warum das wichtig ist: Im Altbau machen diese Positionen schnell 5.000 bis 8.000 Euro aus. Werden sie im Angebot nicht ausgewiesen oder als „bauseits" deklariert, fallen sie aus der Förderbasis heraus – und der Eigentümer zahlt sie voll selbst, obwohl 46 bis 80 Prozent möglich gewesen wären.

Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Fachbetrieb diese Leistungen mit anbietet und sie in der Bestätigung zum Antrag auftauchen. Ein Angebot, das nur das Gerät und die Montage enthält, verschenkt Fördergeld.

Nicht zu verwechseln: Maßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Dach – laufen über einen separaten Antrag als Einzelmaßnahme, nicht über die Heizungsförderung. Dafür gibt es den iSFP-Bonus, dazu unten mehr.

Weiterführend: Was kostet eine Wärmepumpe im Altbau?

Weiterführend: Wärmepumpe für Altbau ohne Fußbodenheizung – Kosten & Lösungen

Die technischen Voraussetzungen

Die technischen Voraussetzungen
Bild: Checkfox.de

Vier Anforderungen entscheiden über die Förderfähigkeit – und bei zweien kursieren hartnäckige Falschinformationen.

Die Jahresarbeitszahl muss rechnerisch mindestens 3,0 betragen, einheitlich für alle Bauarten. Eine höhere Anforderung für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen, wie sie gelegentlich genannt wird, existiert nicht. Im unsanierten Altbau ist dieser Wert der kritische Punkt: Fällt die berechnete JAZ darunter, entfällt die Förderung vollständig.

Beim Schallschutz gilt seit dem 1. Januar 2026, dass der Schallleistungspegel mindestens 10 Dezibel unter dem Ökodesign-Grenzwert liegen muss. Das ist ein relativer Wert, der von der Geräteleistung abhängt – kein fester Dezibelwert. Nicht zu verwechseln ist das mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm, die am Nachbargrundstück gelten. Ob Ihr Wunschgerät die Förderanforderung erfüllt, steht in der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen.

Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B muss durchgeführt und dokumentiert werden, und die Anlage muss nach § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmeldbar sein.

Was nicht gefordert wird: Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln gibt es nicht – weder heute noch als Ankündigung für die kommenden Jahre. Wärmepumpen mit R32 sind uneingeschränkt förderfähig. Der frühere 5-Prozent-Bonus für R290 und CO₂ ist entfallen.

Warum R290 im Altbau trotzdem entscheidend ist

Auch ohne Förderbonus ist das Kältemittel im Altbau die wichtigste technische Entscheidung – wegen der Vorlauftemperatur.

KältemittelMax. VorlauftemperaturBedeutung im Altbau
R290 (Propan)bis 75 °CVersorgt vorhandene Gussheizkörper direkt – Heizkörpertausch meist überflüssig
R32ca. 60 °CReicht im sanierten Bestand; im unsanierten Altbau werden Heizflächen nötig
R410Aca. 55 °CVerbot bereits wirksam

Die früher übliche Kategorie der „Hochtemperatur-Wärmepumpe" ist damit weitgehend überholt. Moderne R290-Geräte erreichen hohe Vorlauftemperaturen ohne Preisaufschlag und ohne den Effizienznachteil älterer Hochtemperatur-Modelle. Und da eine höhere erreichbare Vorlauftemperatur die Jahresarbeitszahl im Altbau stabilisiert, wirkt sich die Wahl direkt auf die Förderfähigkeit aus.

Weiterführend: Wärmepumpe im Altbau ohne Fußbodenheizung

Weiterführend: Was kostet eine Wärmepumpe im Altbau?

Der Antrag: Reihenfolge und Fristen

Der Antrag: Reihenfolge und Fristen
Bild: Checkfox.de

Der Ablauf ist einfacher, als er oft dargestellt wird. Eine Energieberatung oder ein individueller Sanierungsfahrplan sind für Programm 458 nicht erforderlich.

Was Sie brauchen, ist die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Sie wird vom Fachunternehmen oder einem in der Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten erstellt und enthält eine 15-stellige Kennung. Mit dieser Kennung stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW", für das eine Registrierung über BundID nötig ist.

Und hier liegt der teuerste Fallstrick: Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden – nicht erst vor Baubeginn. Wer den Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschreibt und danach beantragt, verliert den Anspruch vollständig.

Eine Notfallregelung bei Heizungsausfall gibt es nicht. Diese Behauptung kursiert, ist aber falsch: Rückwirkende Anträge sind ohne Ausnahme ausgeschlossen. Was es gab, waren Übergangsfristen zur inzwischen gestrichenen 65-Prozent-Pflicht – also eine Ausnahme von der Einbaupflicht, nicht von der Antragsreihenfolge.

Wenn es schnell gehen muss, gibt es trotzdem einen gangbaren Weg: einen Vertrag mit aufschiebender Förderbedingung. Er wird erst wirksam, wenn die Zusage vorliegt, und erlaubt es Ihnen, sich den Handwerkertermin zu sichern, ohne den Anspruch zu gefährden.

Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für Installation und Inbetriebnahme. Zum Abschluss reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung samt Rechnungen und Zahlungsbelegen ein; die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Konto.

Warum Warten teuer wird

ZeitraumFörderfähige Kosten (1. Wohneinheit)Klimageschwindigkeits-Bonus
bis 31.01.202728.000 €16 %
01.02.2027 – 31.07.202727.250 €12 %
01.08.2027 – 31.01.202826.500 €8 %
01.02.2028 – 31.07.202825.750 €4 %
ab 01.08.202825.000 €0 %

Maßgeblich ist das Antragsdatum, nicht der Einbautermin. Wer jetzt beantragt, sichert sich die aktuellen Konditionen und hat trotzdem drei Jahre Zeit für die Umsetzung. Für einen Durchschnittsverdiener mit alter Ölheizung macht das zwischen heute und August 2028 rund 5.400 Euro aus.

Ab dem ersten Quartal 2027 ist zudem ein EU-Wertschöpfungsbonus für in Europa produzierte Wärmepumpen vorgesehen.

Weiterführend: KfW-Förderung Wärmepumpe im Detail | Wie lange wird die Wärmepumpe noch gefördert?

Was sich mit der Heizungsförderung kombinieren lässt

Was sich mit der Heizungsförderung kombinieren lässt
Bild: Checkfox.de

Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 finanziert den Eigenanteil zinsgünstig, bis 120.000 Euro je Wohneinheit. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro gilt ein vergünstigter Zinssatz. Er ist nicht nur kombinierbar, sondern setzt eine bestehende Zuschusszusage sogar voraus. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank, und auch Umfeldmaßnahmen lassen sich damit finanzieren.

Für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Dach – gibt es einen eigenen Weg: die Einzelmaßnahmenförderung mit einem zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan hinterlegt ist. Wichtig zur Abgrenzung: Dieser Bonus gilt nicht für die Wärmepumpe selbst. Es handelt sich um zwei getrennte Anträge für zwei getrennte Maßnahmen – nicht um eine Erhöhung der Heizungsförderung.

Sinnvoll ist der iSFP im Altbau trotzdem, weil er die Reihenfolge der Maßnahmen strukturiert und die Beratung selbst zu 80 Prozent gefördert wird.

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG – 20 Prozent über drei Jahre, maximal 40.000 Euro – ist dagegen eine Alternative, keine Ergänzung. Wer sie nutzt, kann für dieselbe Maßnahme keine BEG-Förderung beantragen. In den allermeisten Fällen ist die Förderung über KfW 458 deutlich günstiger.

Kommunale Programme legen vielerorts auf

Köln zahlt 10 Prozent plus 5 Prozent für natürliche Kältemittel, München 5 bis 15 Prozentpunkte bei einem Gesamtdeckel von 60 Prozent, Münster 3.000 Euro pauschal.

Die Konditionen ändern sich häufig, und einzelne Programme sind zeitweise ausgesetzt – prüfen Sie den aktuellen Stand und beachten Sie die Kumulierungsgrenzen.

Die Rechtslage seit dem GModG

Die Rechtslage seit dem GModG
Bild: Checkfox.de

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli 2026 und hat für Altbaubesitzer zwei Pflichten beseitigt: die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch und die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Gas- und Ölkessel. Auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ist entfallen.

Sie müssen also nicht wechseln. Eine funktionierende Altanlage dürfen Sie weiter betreiben und reparieren lassen, und auch eine neue Gas- oder Ölheizung ist bundesrechtlich wieder zulässig.

Der Kostendruck verlagert sich dafür auf den Betrieb. Die Bio-Treppe (§ 43 GModG) verpflichtet neue fossile Heizungen ab 2029 zu einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe – 10 Prozent zunächst, ansteigend auf 60 Prozent bis 2040. Ab 2027 löst der EU-ETS 2 das nationale CO₂-Preissystem ab.

In zwei Bundesländern gilt weiterhin Landesrecht, und für Altbauten ist das relevant: Baden-Württemberg verlangt über das EWärmeG mindestens 15 Prozent erneuerbare Wärme beim Heizungstausch – für Gebäude, die am 1. Januar 2009 bereits standen, mit einer Nachweisfrist von 18 Monaten. Hamburg fordert über das HmbKliSchG dasselbe. Mit einer Wärmepumpe sind beide Vorgaben automatisch erfüllt.

Weiterführend: Gasheizungsverbot gekippt: Was das GModG bedeutet

Fazit: Altbau + Wärmepumpe = Förderchance

Fazit: Altbau + Wärmepumpe = Förderchance
Bild: Checkfox.de

Der Altbau ist bei der Wärmepumpenförderung besser gestellt, als viele annehmen. Wer eine noch funktionierende Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt, erhält den Klimageschwindigkeits-Bonus ohne Altersgrenze – und kommt damit als Durchschnittsverdiener auf 46 Prozent, mit Einkommensbonus auf bis zu 80 Prozent.

Drei Dinge entscheiden darüber, ob Sie das ausschöpfen.

  • Erstens: Begleitmaßnahmen ins Angebot aufnehmen. Heizkörpertausch, hydraulischer Abgleich und Elektroanschluss sind förderfähig – wer sie separat beauftragt, verschenkt vier- bis fünfstellige Beträge.
  • Zweitens: Das richtige Kältemittel wählen. R290 mit 75 Grad Vorlauftemperatur stabilisiert die Jahresarbeitszahl und damit die Förderfähigkeit.
  • Drittens: Den Antrag vor Vertragsabschluss stellen – eine Notfallregelung gibt es nicht, wohl aber den Vertrag mit aufschiebender Bedingung.

Und beim Zeitpunkt: Warten Sie nicht auf einen Heizungsausfall. Er kostet Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus, und ab Februar 2027 sinkt die Förderung ohnehin halbjährlich.

Jetzt kostenlos Angebote vergleichen

[CTA]

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe im Altbau?

Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 22.400 € (80 % von 28.000 € je Wohneinheit). Für Durchschnittsverdiener mit noch funktionierender Altheizung sind 46 % realistisch – das entspricht 12.880 €. Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 %.

Warum sind Altbauten mit Ölheizung im Vorteil?

Weil der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozentpunkten bei Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen ohne Altersgrenze greift. Bei Gas- und Biomasseheizungen müssen dagegen mindestens 20 Jahre nachgewiesen werden. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Anlage noch funktioniert.

Welche Begleitmaßnahmen werden mitgefördert?

Heizkörpertausch, hydraulischer Abgleich, Elektroanschluss samt Zählerschrank, Demontage und Entsorgung der Altanlage einschließlich Öltank, Schallschutz und Rohrnetzanpassungen. Sie zählen als Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten – im Altbau schnell 5.000 bis 8.000 €.

Muss die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel haben?

Nein. Eine Kältemittelpflicht gibt es nicht – weder heute noch als Ankündigung. R32-Geräte sind uneingeschränkt förderfähig. R290 empfiehlt sich aus technischen Gründen: Es erreicht 75 °C Vorlauftemperatur und versorgt damit alte Heizkörper direkt.

Welche Jahresarbeitszahl ist gefordert?

Mindestens 3,0 – einheitlich für alle Bauarten. Im unsanierten Altbau ist das der kritische Punkt: Fällt die berechnete JAZ darunter, entfällt die Förderung vollständig. Ein R290-Gerät mit hoher Vorlauftemperatur hilft, den Wert stabil zu halten.

Gibt es eine Notfallregelung bei Heizungsausfall?

Nein. Diese Behauptung kursiert, ist aber falsch – rückwirkende Anträge sind ohne Ausnahme ausgeschlossen. Wenn es schnell gehen muss, schließen Sie einen Vertrag mit aufschiebender Förderbedingung: Er sichert Ihnen den Handwerkertermin und wird erst mit der Förderzusage wirksam.

Was brauche ich für den Antrag?

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit ihrer 15-stelligen Kennung. Sie wird vom Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten erstellt. Eine Energieberatung oder ein individueller Sanierungsfahrplan sind für Programm 458 nicht erforderlich.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Vertragsabschluss mit dem Heizungsbauer – nicht erst vor Baubeginn. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Maßgeblich für die Förderhöhe ist das Antragsdatum.

Wie lange gibt es die aktuelle Förderhöhe noch?

Bis zum 31. Januar 2027. Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 € und der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 entfällt. Für einen Durchschnittsverdiener sind das rund 5.400 € Unterschied.

Kann ich den iSFP-Bonus für die Wärmepumpe nutzen?

Nein. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Dach – und läuft über einen separaten Antrag. Die Wärmepumpe selbst ist nicht iSFP-bonusfähig. Sinnvoll ist der Sanierungsfahrplan trotzdem, weil er die Reihenfolge der Maßnahmen strukturiert.

Muss ich meine alte Heizung überhaupt austauschen?

Nein. Das GModG hat am 29. Juli 2026 sowohl die 65-Prozent-Pflicht als auch die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel ersatzlos gestrichen. In Baden-Württemberg (EWärmeG) und Hamburg (HmbKliSchG) gilt allerdings weiterhin eine 15-Prozent-Landespflicht beim Heizungstausch.

Bekommen Vermieter auch Förderung?

Ja, aber nur die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sowie der Familienzuschlag sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Weitere Ratgeber zum Thema

News zum Thema

Quellenverweise

Jetzt Wärmepumpen-Anbieter und Kosten vergleichen
Wärmepumpen-Förderung für den Altbau
Jetzt Angebote vergleichen

Jetzt Wärmepumpen-Anbieter und Kosten vergleichen