Wussten Sie, dass ein großer Teil der Ratgeber im Netz beim Altersvorsorge-Depot noch mit falschen Zulagenzahlen arbeitet? Der Finanzausschuss des Bundestages hat die Förderung zwei Tage vor der Abstimmung im März 2026 grundlegend umgebaut. Wer eine Quelle liest, die von „30 Cent pro Euro" oder „maximal 480 Euro" spricht, liest den Regierungsentwurf – nicht das geltende Gesetz.
Dieser Ratgeber führt den beschlossenen Stand: was das Altersvorsorge-Depot ist, wie viel der Staat zuschießt, worin Sie investieren dürfen und wann sich ein freies Depot mehr lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Altersvorsorge-Depot startet am 1. Januar 2027 und ersetzt die Riester-Rente im Neugeschäft.
- Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr – 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent bis 1.800 Euro Eigenbeitrag.
- Dazu kommen 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro für Sparer unter 25.
- Eine Beitragsgarantie ist nicht mehr Pflicht: Bis zu 100 Prozent Aktienquote sind möglich.
- Der Kostendeckel von 1,0 Prozent gilt ausschließlich für das Standardprodukt, nicht für jedes Depot.
- Anlegen dürfen Sie nur aus einer Positivliste – Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowerte sind ausgeschlossen.
Was das Altersvorsorge-Depot ist
Rechtlich handelt es sich um einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, verkündet wurde es Ende Mai. Neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich.
Der Kern der Reform ist der Wegfall des Garantiezwangs. Bei Riester musste der Anbieter zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren – in der Niedrigzinsphase zwang das einen Großteil des Kapitals in ertragsschwache Anleihen. Diese Vorgabe entfällt.
Das Gesetz kennt dabei mehrere Produktvarianten:
Produktkategorien nach dem Altersvorsorgereformgesetz.
Für alle Varianten gelten dieselben Förderbedingungen – Sie entscheiden also nicht über die Zulage, sondern über Risiko und Kosten.
Merksatz: „Altersvorsorge-Depot" ist ein Oberbegriff für mehrere Produkte mit sehr unterschiedlichen Kostenstrukturen – die Zulage ist überall gleich, der Rest nicht.
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Die Förderung im Detail

Das alte Riester-System rechnete den Mindesteigenbeitrag aus vier Prozent des Vorjahresbruttos. Wer zu wenig einzahlte, bekam die Zulage anteilig gekürzt. Diese Mechanik ist ersatzlos gestrichen. Stattdessen gilt eine beitragsproportionale Förderung, die vom Einkommen unabhängig ist.
- Grundzulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Prozent bis 1.800 Euro. Maximal 540 Euro im Jahr.
- Kinderzulage: 1 Euro je eingezahltem Euro bis zu 300 Euro, also maximal 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind.
- Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
- Mindesteigenbeitrag: 120 Euro im Jahr, also 10 Euro monatlich.
Eigene Berechnung nach der gesetzlichen Zulagenformel; Kinderzulage bei ausreichendem Eigenbeitrag je Kind.
Der Aufbau begünstigt bewusst kleine Beiträge: Bei 360 Euro liegt die Förderquote bei 50 Prozent, bei der Höchstgrenze nur noch bei 30 Prozent.
Ein Rechenbeispiel für eine Familie:
- Wer zwei kindergeldberechtigte Kinder hat und 1.200 Euro im Jahr einzahlt, erhält 390 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage.
- Das sind 990 Euro vom Staat auf 1.200 Euro Eigenleistung – im Depot landen 2.190 Euro, bevor überhaupt eine Rendite entstanden ist.
Zusätzlich zur Zulage bleibt der Sonderausgabenabzug. Absetzbar sind nach § 10a EStG Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich des Zulagenanspruchs; das Finanzamt prüft automatisch, ob Steuervorteil oder Zulage günstiger ist. Einzahlen dürfen Sie deutlich mehr – bis zu 6.840 Euro je Vertrag und Jahr bei maximal zwei geförderten Verträgen. Für den Betrag oberhalb von 1.800 Euro gibt es keine Zulage, wohl aber die steuerfreie Ansparphase.
Unser Tipp: Wenn Sie nicht die volle Förderhöchstgrenze bedienen können, sind 30 Euro im Monat der effizienteste Einstieg – dort ist die Förderquote am höchsten.
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Vorsicht bei älteren Quellen: was kurz vor der Abstimmung geändert wurde

Der Regierungsentwurf vom Dezember 2025 sah eine deutlich andere Förderung vor. Der Finanzausschuss hat die Vorlage am 25. März 2026 in entscheidenden Punkten geändert, zwei Tage vor der Verabschiedung. Weil viele Ratgeber, Rechner und sogar Fachbeiträge vorher entstanden sind, kursieren beide Zahlenwelten parallel.
Vergleich nach der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Die maximale Förderhöhe ist in beiden Fassungen gleich – erreichbar ist sie nach dem geltenden Gesetz aber mit deutlich kleineren Beiträgen, was vor allem Geringverdienern und Familien nützt.
Wichtiger Hinweis: Nennt eine Quelle 480 Euro Grundzulage, eine Stufe ab 2029 oder einen Kostendeckel von 1,5 Prozent, beschreibt sie den Entwurfsstand – dann stimmt dort meist auch der Rest nicht mehr.
Wo Sie investieren dürfen – und wo nicht

Der Gesetzgeber will verhindern, dass gefördertes Vorsorgekapital spekulativ eingesetzt wird. Deshalb gilt eine Positivliste zulässiger Vermögensgegenstände.
Positivliste nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.
Wer gezielt Einzeltitel kaufen will, braucht dafür weiterhin ein normales Wertpapierdepot – im geförderten Mantel geht das nicht.
Beim Standarddepot ist die Auswahl noch enger: Es besteht aus genau zwei Fonds, einem Renditebaustein und einem Sicherheitsbaustein. Ein automatisches Lebenszyklusmodell schichtet mit zunehmendem Alter vom Aktien- in den Anleihenteil um. Das Produkt muss digital abschließbar und ohne Anlageberatung nutzbar sein.
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Kosten: warum der Deckel nur für ein Produkt gilt

Der Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr ist eine der wichtigsten Neuerungen – und die am häufigsten falsch wiedergegebene. Er gilt nur für das zertifizierte Standardprodukt. Ein individuelles Altersvorsorge-Depot oder ein Garantieprodukt darf teurer sein.
Positiv daran: Der Deckel umfasst sämtliche Kosten inklusive der Fondskosten. Reine ETF-Standardprodukte dürften ihn deutlich unterschreiten.
Wie viel dieser Unterschied ausmacht, zeigt eine Modellrechnung. Angenommen, Sie zahlen 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Zulage ein, also 195 Euro monatlich, bei sechs Prozent Bruttorendite über 30 Jahre:
- Bei 0,4 Prozent Kosten stehen am Ende rund 176.900 Euro.
- Bei 1,0 Prozent Kosten sind es rund 159.000 Euro.
Die Differenz von knapp 17.900 Euro entspricht etwa einem Viertel der gesamten Einzahlungen über diese 30 Jahre. Bei einem Produkt oberhalb des Deckels fällt sie entsprechend größer aus.
Unser Tipp: Lassen Sie sich die Effektivkosten im Produktinformationsblatt zeigen, nicht die Fonds-TER allein – erst die Effektivkosten enthalten Abschluss- und Verwaltungskosten.
Auszahlung, Vererbung und vorzeitiger Zugriff

Die Auszahlungsphase darf frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen und lässt sich bis spätestens 70 aufschieben. Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen muss. Zu Beginn können bis zu 30 Prozent des Guthabens als Einmalbetrag entnommen werden.
Steuerlich gilt die volle nachgelagerte Besteuerung nach § 22 EStG: Alle Auszahlungen unterliegen im Auszahlungsjahr Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Die Teilfreistellung, die im freien Depot greift, gibt es hier nicht – dafür war die gesamte Ansparphase steuerfrei, ohne Abgeltungsteuer und ohne Vorabpauschale.
Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen:
- Vorzeitiger Zugriff ist förderschädlich. Wer vor Beginn der Auszahlungsphase an das Geld will, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Was ins Depot fließt, sollte bis 65 entbehrlich sein.
- Vererbung ist nur eingeschränkt möglich. Die Übertragung auf den Ehepartner ist förderunschädlich. Geht das Kapital an andere Erben, wird die Förderung zurückgefordert.
Das Altersvorsorge-Depot ist Vorsorgekapital, kein Vermögensbaustein – für alles, was vor 65 gebraucht oder frei vererbt werden soll, ist ein normales Depot der richtige Ort.
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Riester-Vertrag behalten, stilllegen oder wechseln?

Bestehende Riester-Verträge genießen uneingeschränkten Bestandsschutz. Sie können unverändert nach der bisherigen Systematik weiterlaufen. Zusätzlich erhalten Sparer das Recht, kostenfrei in die neue Förderung zu wechseln und das Kapital zu übertragen.
Wahlrechte nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Ausschlaggebend ist fast immer die Kostenquote des Altvertrags – die Zulagenhöhe allein entscheidet selten.
Unser Tipp: Fordern Sie beim Anbieter die Effektivkosten Ihres Riester-Vertrags schriftlich an, bevor Sie über einen Wechsel entscheiden. Ohne diese Zahl ist der Vergleich einfach nur Raten.
Für wen sich das Depot lohnt – und wann ein freies Depot besser ist

Familien mit Kindern
- Holen die höchste Quote heraus.
- Die Kinderzulage ist einkommensunabhängig und erreicht bei kleinen Beiträgen Förderquoten weit über 50 Prozent.
Geringverdiener und Teilzeitkräfte
- Profitieren vom neuen Zuschnitt am stärksten.
- Der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr und die 50-Prozent-Stufe machen die Förderung erstmals auch mit kleinen Raten voll erreichbar.
Selbstständige und Freiberufler
Sind erstmals unmittelbar zulageberechtigt – im Regierungsentwurf waren sie noch ausgeschlossen.
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Berufseinsteiger unter 25
Sollten den einmaligen Bonus von 200 Euro mitnehmen.
Gutverdiener
- Nutzen das Depot als Ergänzung.
- Der Sonderausgabenabzug ist auf 1.800 Euro plus Zulagen begrenzt; für größere Summen ist die Basisrente der stärkere Hebel.
Und die Gegenposition, die in vielen Produktseiten fehlt:
Wer das Geld vor 65 brauchen könnte, ist im freien Depot besser aufgehoben. Dort zahlen Sie zwar Abgeltungsteuer und Vorabpauschale, kommen aber jederzeit heran und können frei vererben. In der Praxis ist die Kombination aus beidem meist sinnvoller als die Entscheidung für eines von beiden.
Vor beidem stehen ohnehin ein Liquiditätspuffer von drei bis sechs Monatsausgaben und die Absicherung der eigenen Arbeitskraft.
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Frühstart-Rente: das geförderte Depot für Kinder

Ergänzend zum Altersvorsorge-Depot plant die Bundesregierung ein Fördermodell für Kinder: Für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr soll der Staat monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen, über maximal zwölf Jahre also bis zu 1.440 Euro. Eltern können zusätzlich einzahlen.
Wichtig für die Einordnung: Das ist noch kein geltendes Recht. Das Bundesfinanzministerium hat am 22. Juli 2026 einen Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes vorgelegt; das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch 2026 abgeschlossen werden.
Der Zeitplan hat sich dabei verschoben. Geplant ist eine rückwirkende Zahlung zum 1. Januar 2026, zunächst aber nur für den Geburtsjahrgang 2020 – die Kinder, die zum Programmstart sechs Jahre alt sind. In den Folgejahren kommt jeweils der nächste Jahrgang hinzu, ältere bislang nicht berücksichtigte Jahrgänge sollen ab 2029 einbezogen werden. Der Anspruch ist an den Kindergeldbezug gekoppelt.
Merksatz: Für Kinder außerhalb des Startjahrgangs bleibt vorerst das normale Junior-Depot die flexiblere Lösung – die staatliche Prämie ist für sie noch nicht beschlossen.
Häufige Fallstricke

Auffällig ist:
Die meisten Fehler entstehen nicht bei der Fondsauswahl, sondern an den Rändern des Produkts – bei den Kosten, dem Antrag und den Bindungsfristen.
Fazit: Das beste geförderte Vorsorgeprodukt, das es bisher gab – mit klaren Grenzen

Das Altersvorsorge-Depot löst die drei Kernprobleme von Riester: Der Garantiezwang entfällt, die Förderung ist verständlich, und für das Standardprodukt gibt es erstmals eine gesetzliche Kostenbremse. Für Familien, Geringverdiener und Selbstständige ist es damit ab 2027 das attraktivste geförderte Produkt am Markt.
- Bis 1.800 Euro Eigenbeitrag ist die Zulage schwer zu schlagen – vor allem mit Kindern.
- Darüber hinaus entscheidet Ihre Situation: Basisrente bei hohem Steuersatz, freies Depot bei Bedarf an Flexibilität.
- Die Kostenfrage ist wichtiger als die Produktkategorie – ein Prozentpunkt kostet über 30 Jahre einen fünfstelligen Betrag.
- Prüfen Sie Ihren Riester-Vertrag noch 2026, damit ein Wechsel zum Start funktioniert.
Welche Kombination für Sie passt, hängt von Einkommen, Kindern, Beschäftigungsform und Anlagehorizont ab. Bei größeren Beträgen lohnt sich eine unabhängige Beratung, bevor Sie sich langfristig binden.
Was nun?
Wenn Sie möchten, ordnen wir Ihre Situation kurz ein: Welche Vorsorgeschicht passt zu Ihrem Steuersatz, wie viel fehlt Ihnen wirklich – und welches Produkt Sie dafür nicht brauchen. Zusätzlich sollten Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Vergleich durchführen.
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Häufig gestellte Fragen
Ab wann kann ich ein Altersvorsorge-Depot eröffnen?
Ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin können Anbieter zwar bereits Vormerkungen entgegennehmen, Verträge im Sinne der neuen Förderung entstehen aber erst zum Start.
Wie hoch ist die Förderung genau?
Bis zu 540 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, dazu 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 Euro für Sparer unter 25. Zusätzlich sind Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen als Sonderausgaben absetzbar.
Kann ich Einzelaktien ins Altersvorsorge-Depot legen?
Nein. Zugelassen sind Fonds und ETFs der Risikoklassen 1 bis 5, europäische Staatsanleihen sowie bestimmte alternative Investmentfonds und ELTIFs. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowerte sind ausgeschlossen.
Was passiert, wenn ich vor 65 an das Geld muss?
Eine vorzeitige Entnahme gilt als förderschädlich: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Deshalb sollte parallel immer ein frei verfügbarer Teil des Vermögens außerhalb des geförderten Depots liegen.
Lohnt sich das Depot auch ohne Kinder?
Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag liegt die Förderquote bei 30 Prozent, dazu kommt die steuerfreie Ansparphase. Das ist deutlich mehr als im freien Depot – erkauft mit der Bindung bis 65. Wer Flexibilität braucht, kombiniert beides.










