Wussten Sie, dass rund jeder fünfte Förder-Euro für Wärmepumpen bundesweit nach Bayern fließt? Kein Wunder, denn das Bundesland zählt zu den Vorreitern der Wärmewende. Auch im Jahr 2026 profitieren Hausbesitzer und Bauherren in Bayern weiterhin von attraktiven Zuschüssen – allerdings mit verschärften Bedingungen. Trotz fehlender landesweiter Programme setzt der Freistaat auf eine starke Beteiligung an der Bundesförderung und punktet zusätzlich mit kommunalen Initiativen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Wärmepumpen-Fördermöglichkeiten Ihnen in Bayern konkret zur Verfügung stehen, wie Sie diese beantragen, welche technischen Voraussetzungen zu erfüllen sind – und wie viel Sie durch kluge Planung tatsächlich Geld sparen können. Zudem verlinken wir weiterführende Quellen und Tools, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 70 % Förderung möglich: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Hauseigentümer bis zu 21.000 € Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten.
- Keine landesweiten Förderprogramme in Bayern: Bayern bietet 2026 keine eigenen Förderprogramme, setzt aber stark auf die Bundesmittel und lokale Initiativen.
- Lokale Zuschüsse in Städten: Städte wie München (bis 5.000 €) und Nürnberg bieten zusätzliche Unterstützung – regional unterschiedlich.
- Lärmschutz neu ab 2026: Förderfähig sind nur noch besonders leise Wärmepumpen (z. B. max. 55 dB bei Geräten bis 6 kW).
- Bonus-System der BEG: Es gibt Grundförderung (30 %), Geschwindigkeitsbonus (20 %), Effizienzbonus (5 %) und einen Einkommensbonus (30 %).
- Hohe Nachfrage in Bayern: Wartezeiten bei Handwerkern möglich – frühzeitige Planung und Antragstellung empfohlen.
- Antragstellung über KfW: Vor Maßnahmenbeginn nötig, inklusive Energieberatung und Fachunterlagen.
Übersicht: Förderlandschaft für Wärmepumpen in Bayern
Die Wärmepumpen-Förderung in Bayern basiert vor allem auf dem Bundesprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Zuschüsse von bis zu 70 % für den Einbau einer Wärmepumpe.
- Kein eigenes Landesprogramm, aber lokale Förderungen in Städten wie München oder Nürnberg.
- Strengere Anforderungen ab 2026, etwa beim Lärmschutz oder der Netzintegration.
Bayern-spezifisch:
- Im Jahr 2024 flossen rund 570 Millionen Euro Fördergelder nach Bayern – ein Fünftel des Bundesvolumens.
- Die Landeshauptstadt München vergibt bis zu 5.000 € zusätzlich beim Heizungstausch auf Erneuerbare.
- Über den Energie-Atlas Bayern lassen sich weitere kommunale Angebote einsehen.
Weiterführende Informationen:
Alles zu Wärmepumpen-Förderungen in Deutschland
Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen
Wie lange wird die Wärmepumpe noch gefördert?
KfW-Zuschuss 458 – Die Basisförderung in Bayern

Die zentrale Förderquelle für Wärmepumpen in Bayern ist der Zuschuss 458 der KfW im Rahmen der BEG EM (Einzelmaßnahmen). Dieser gilt bundesweit – und damit auch für alle bayerischen Haushalte.
Förderstruktur 2026:
- Basisförderung: 30 % für alle Eigentümer, die ihre alte fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen.
- Speedbonus: 20 % zusätzlich, wenn bis Ende 2028 ein funktionierender fossiler Wärmeerzeuger (z. B. Gasheizung) ersetzt wird.
- Einkommensbonus: 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €.
- Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan).
Maximal werden 70 % der förderfähigen Kosten übernommen, gedeckelt auf 21.000 € pro Wohneinheit.
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen

Lokale Förderprogramme in Bayern

Auch wenn Bayern selbst 2026 keine landesweiten Fördermittel für Wärmepumpen ausschüttet, gibt es kommunale Zuschüsse, insbesondere in Großstädten:
Beispiele:
- München: Bis zu 5.000 € Förderung beim Heizungstausch im Programm „Klimaneutrale Gebäude“.
- Nürnberg: Zuschüsse von bis zu 2.500 € für Wärmepumpen im Altbau.
- Regensburg und Augsburg: Teilweise energetische Bonusprogramme mit Heizungsförderung.
Diese Programme sind oft kombinierbar mit der KfW-Förderung. Die Antragstellung erfolgt meist direkt über die jeweilige Stadtverwaltung oder kommunale Energieagentur.
Regionale Wärmepumpen-Förderprogramme in Bayern
Nutzen Sie den Energie-Atlas Bayern, um gezielt lokale Fördermöglichkeiten zu recherchieren.
Wichtiger Hinweis: Kommunale Zuschüsse sind in vielen Fällen mit der Bundesförderung (z. B. KfW-Zuschuss 458) kombinierbar. Ob eine Kombination mit weiteren Landesprogrammen möglich ist, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen der Kommune ab.
Wärmepumpen-Fördermöglichkeiten in weiteren Bundesländern
- Wärmepumpen-Förderung in Berlin
- Wärmepumpen-Förderung in Niedersachsen
- Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen
- Wärmepumpen-Förderung in Hessen
Keine Landesförderung – was bedeutet das?

Anders als Bundesländer wie NRW oder Hessen hat Bayern 2026 keine eigene Landesförderung für den Heizungstausch oder den Einbau von Wärmepumpen aufgelegt. Das bedeutet jedoch nicht, dass bayerische Haushalte leer ausgehen – im Gegenteil: Die Kombination aus Bundesmitteln und lokalen Förderungen bietet auch im Freistaat attraktive Zuschussmöglichkeiten.
Statt auf eine zentrale Landesförderung setzt Bayern auf:
- Kommunale Programme in größeren Städten (z. B. München).
- Beratung und Förderlotsen durch Energieagenturen wie die ENEBA oder das LfU Bayern.
- Fördermittel-Tools, etwa über den Energie-Atlas Bayern.
Tipp: Auch ohne eine landeseigene Förderstruktur profitieren bayerische Antragsteller besonders vom hohen Wohngebäudebestand und der überdurchschnittlich großen Verbreitung von Eigentum – beides wichtige Faktoren bei der Förderung.
Antrag & Förderbedingungen 2026

Die Antragsstellung für die KfW-Zuschüsse läuft digital über das KfW-Portal "Meine KfW" – wichtig ist:
Antrag vor Maßnahmenbeginn:
- Der Antrag muss vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden.
- Es muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden (außer bei förderfähigen Einzelmaßnahmen unter 10.000 €).
Was das Gebäude erfüllen muss – die wichtigsten Voraussetzungen
Damit Sie Fördermittel für Ihre Wärmepumpe bekommen, muss auch das Gebäude ein paar Bedingungen erfüllen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Gebäudetyp: Ein- oder Mehrfamilienhäuser – auch wenn sie vermietet sind, ist eine Förderung möglich.
- Nutzungsdauer: Die neue Heiztechnik muss mindestens 8 Jahre lang zweckentsprechend genutzt werden – also kein kurzfristiges Umrüsten oder Weiterverkaufen.
- Energieeffizienz: Die Maßnahme muss deutlich zur Energieeinsparung beitragen – ein spürbarer Effizienzschub ist Pflicht.
- Bestandsgebäude: Gebäude ab Baujahr 2009 sind grundsätzlich förderfähig – vorausgesetzt, eine alte Heizung wird ersetzt.
- Neubauten: Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen eingehalten werden – inklusive eines verpflichtenden Anteils erneuerbarer Energien.
- Nicht förderfähig: Wärmepumpen mit Gasbetrieb sind seit 2023 raus aus der Förderung.
- Was zum Ausschluss führen kann: Wenn Sie vor dem Antrag mit der Maßnahme starten, wichtige Nachweise fehlen oder nicht zertifizierte Komponenten verbaut sind – dann wird’s nichts mit dem Zuschuss.

Technische Anforderungen ab 2026:
- Lärmschutz: Wärmepumpen müssen leise sein (z. B. ≤ 55 dB(A) für Geräte bis 6 kW).
- Effizienzwerte: Nur Wärmepumpen mit bestimmten SCOP-Werten (z. B. ≥ 4,0) sind förderfähig.
- Netzdienlichkeit: Förderfähig sind nur Wärmepumpen, die steuerbar bzw. regelbar sind (Schnittstellenpflicht).
Weitere Anforderungen und Fristen finden Sie auf der offiziellen KfW-Förderseite sowie bei Ihrer lokalen Energieberatung.

Förderbeispiele: So viel Zuschuss gibt es 2026 in Bayern
Auch Unternehmen und Vermieter können kräftig sparen

Förderungen rund um die Wärmepumpe sind längst nicht nur was für private Eigentümer. Auch Vermieter größerer Objekte und Unternehmen können beim Umstieg auf klimafreundliche Technik ordentlich Zuschüsse einstreichen.
Förderung für Mehrfamilienhäuser
Für wen?
- Eigentümergemeinschaften (WEGs)
- Private Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften
Welche Programme gibt es?
- BEG WG (für Wohngebäude): Zuschüsse von bis zu 70 % bei Einzelmaßnahmen
- KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss: Ideal für größere Sanierungen, z. B. auf Effizienzhaus-Niveau
- Kommunale Förderungen: Zusätzlich bis zu 30 % möglich – oft kombinierbar mit Bundesprogrammen
Was ist dabei zu beachten?
- Der Antrag muss über eine bevollmächtigte Person der WEG gestellt werden
- Bei Sanierungen braucht’s zwingend einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten
- Obergrenze für Förderkredite: max. 60.000 € pro Wohneinheit
Förderung für Unternehmen (KMU & Gewerbe)
Wer kann profitieren?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden
- Gewerbebetriebe, die modernisieren wollen oder müssen
Was wird gefördert – speziell in Bayern?
- Programm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ (LfA Bayern): Bis zu 50 % Zuschuss für Investitionen in Wärmepumpen
- „Energiekredit Plus“: Förderkredit mit bis zu 10 Mio. € Darlehensvolumen
Wichtig: Die Förderanträge für Unternehmen erfordern in vielen Fällen eine Wirtschaftlichkeitsanalyse sowie ein CO₂-Einsparkonzept. Zudem gelten noch strengere Nachweispflichten, etwa über Betriebsstunden und Anlageneffizienz.
Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Neben den bekannten Förderwegen über Zuschüsse und Kredite gibt es noch eine dritte, oft übersehene Option: Sie können Ihre Investitionen auch steuerlich absetzen – und zwar über § 35c EStG in Verbindung mit der Verordnung zur energetischen Sanierung (ESanMV). Diese Möglichkeit richtet sich speziell an private Eigentümer, die in ihrer Immobilie selbst wohnen.
Was Sie für die steuerliche Förderung brauchen
- Objekt: Ihr eigenes Haus oder Ihre Eigentumswohnung, in der Sie auch selbst wohnen
- Gebäudealter: Das Gebäude muss beim Start der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein
- Maßnahme: Zum Beispiel eine energetische Sanierung wie der Austausch der alten Heizung gegen eine Wärmepumpe
- Ausführung: Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb erledigt werden – inklusive offizieller Bescheinigung nach ESanMV
- Keine Doppel-Förderung: Wer BAFA- oder BEG-Zuschüsse nutzt, kann die steuerliche Förderung nicht zusätzlich in Anspruch nehmen
Steuerliche Entlastung im Überblick
Beispielrechnung:
Eine neue Wärmepumpe kostet rund 24.000 €. Die Sanierung erfolgt durch ein Fachunternehmen. Die Eigentümerin nutzt dazu ausschließlich die steuerliche Förderung.
Absetzbar:
- Jahr 1: 1.680 €
- Jahr 2: 1.680 €
- Jahr 3: 1.440 €
- Summe: 4.800 € steuerliche Entlastung über 3 Jahre
Hinweis: Die Förderung erfolgt durch die Minderung der Steuerschuld, nicht durch die Reduktion des zu versteuernden Einkommens. Ist Ihre Steuerschuld niedriger als die Förderung, kann diese auf 0 reduziert werden – ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht.
Fazit: Wärmepumpen-Förderung in Bayern 2026 – Jetzt sinnvoll nutzen

Auch ohne ein eigenes Landesförderprogramm bietet Bayern über die KfW-Bundesförderung und zahlreiche kommunale Zuschüsse attraktive finanzielle Unterstützung für den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik.
Wer schnell handelt und die Antragstellung klug vorbereitet, kann 2026 bis zu 70 % der Kosten einsparen. Wichtig ist dabei eine fundierte Planung, inklusive Beratung und die Einbindung eines Experten.
Ihr nächster Schritt:
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Häufig gestellte Fragen
Welche Wärmepumpen werden 2026 gefördert?
Gefördert werden ausschließlich hocheffiziente Geräte mit natürlichem Kältemittel und SCOP ≥ 4,0 – inkl. Luft-Wasser-, Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen.
Kann ich kommunale und KfW-Förderung kombinieren?
Ja, die meisten kommunalen Zuschüsse sind mit der Bundesförderung kombinierbar – allerdings darf der Gesamtzuschuss 70 % der Kosten nicht übersteigen.
Muss ich vor dem Einbau einen Antrag stellen?
Unbedingt. Die Antragstellung bei der KfW muss vor Abschluss des Liefervertrags erfolgen. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Gibt es Fördermittel für Neubauten?
Ja, allerdings nur eingeschränkt. Die höchsten Förderquoten gelten für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden. Neubauten erhalten meist nur 30 % Basisförderung.
Wo finde ich lokale Förderprogramme?
Im Energie-Atlas Bayern oder über die Webseiten der jeweiligen Stadt oder Kommune.
Wer hilft bei der Antragstellung?
Energieberater, Handwerksbetriebe und kommunale Energieagenturen wie die ENEBA oder das LfU Bayern unterstützen bei Planung und Antrag.
Kann ich Förderung und steuerliche Absetzung gleichzeitig nutzen?
Nein, das klappt leider nicht. Wer den Steuervorteil nach § 35c EStG nutzt, kann keine BEG-Zuschüsse zusätzlich beantragen – es geht nur eins von beidem.
Muss ich die Wärmepumpe schon vor dem Förderbescheid kaufen?
Ganz klar: Nein. Erst wenn Sie den offiziellen Zuwendungsbescheid in der Hand haben, darf es losgehen. Wenn vorher schon bestellt oder gestartet wird, ist die Förderung futsch.
Was zählt eigentlich alles zu den förderfähigen Kosten?
Da geht mehr rein, als man denkt: Wärmepumpe selbst, Einbau, Planung, Fachberatung, hydraulischer Abgleich – und auch begleitende Arbeiten rundherum.
Wie finde ich einen passenden Energieberater?
Am besten über die Webseite der Energie-Effizienz-Experten.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Rechnen Sie mit etwa 4 bis 8 Wochen – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig. Bei viel Andrang kann es aber auch mal etwas länger dauern.
Welche Voraussetzungen müssen für Förderanträge erfüllt werden?
Mehrere Kriterien sind für die Förderung entscheidend. Wichtig sind der Zustand des Gebäudes, die Energieeffizienz und die Heizleistung der Wärmepumpe. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Wohngebäuden und Unternehmen.

















