Wussten Sie schon? In Bayern können Sie sich bis zu 70 % der Kosten für eine neue Wärmepumpe fördern lassen – ein Teil davon lässt sich sogar steuerlich absetzen. Gerade jetzt, wo die Energiepreise steigen, ist das nicht nur ein Gewinn für die Umwelt, sondern auch fürs Portemonnaie.
In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, welche Förderprogramme es 2025 gibt, wie Sie diese sinnvoll kombinieren und welche technischen Voraussetzungen dabei eine Rolle spielen. Mit praktischen Rechenbeispielen, übersichtlichen Tabellen und allen wichtigen Informationen, damit Sie am Ende nicht nur Energie, sondern auch bares Geld sparen.
Wichtige Erkenntnisse
- Bis zu 70 % Förderung: Wer Basisförderung, Effizienz-, Klima- und Einkommensbonus geschickt kombiniert, kann sich bis zu 21.000 € Zuschuss sichern – das lohnt sich richtig für Hausbesitzer.
- Wichtig: Antrag rechtzeitig stellen: Die Förderung greift nur, wenn der Antrag gestellt wurde, bevor Verträge unterschrieben oder Arbeiten gestartet wurden. Sonst gibt es leider nichts vom Staat.
- Die Technik muss passen: Gefördert wird nur, was auch effizient arbeitet – also mit mindestens JAZ 3,0, einem Anteil von über 65 % erneuerbarer Energie und einem verpflichtenden Wärmespeicher. Ohne diese Voraussetzungen gibt es keinen Zuschuss.
- Klarheit durch Rechenbeispiele: Eine Familie mit mittlerem Einkommen, die 28.000 € investiert, kann rund 19.600 € als Zuschuss bekommen. Der Eigenanteil schrumpft damit spürbar.
- Alternative: Steuerlich absetzen: Wer die Immobilie selbst nutzt, kann bis zu 20 % der Sanierungskosten über § 35c EStG steuerlich geltend machen – maximal 40.000 €.
- Auch Firmen & WEGs profitieren: Für kleine und mittlere Unternehmen oder Vermieter gibt es eigene Programme, etwa den LfA-Energiekredit Bayern oder die BEG WG mit Tilgungszuschuss.
- Hilfreiche Tools & Leitfäden: Förderrechner, Checklisten und Praxisratgeber sorgen für Überblick – und machen die Antragstellung um einiges einfacher.
Förderübersicht 2025: Alle Programme im Vergleich
Im Jahr 2025 stehen Ihnen im Bundesland Bayern mehrere Förderprogramme zur Verfügung, die den Einbau von einer Wärmepumpe und anderen klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Die wichtigsten Akteure sind das BAFA (im Rahmen der BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude) und die KfW mit dem neuen Zuschussprogramm Nr. 458. Auch einige Kommunen bieten ergänzende Fördermittel an.
Wichtig zu wissen: Die maximale Förderung liegt bei 70 % der förderfähigen Investitionskosten – mehr geht nicht. Auch wenn mehrere Boni zusammenkommen, bleibt der Höchstzuschuss gedeckelt. Die förderfähigen Kosten selbst sind außerdem auf 30.000 € begrenzt. Heißt unterm Strich: Maximal 21.000 € Zuschuss sind drin.
Damit Sie das Beste rausholen, lohnt sich ein Gespräch mit einem Energieberater oder einem Fachbetrieb. Die kennen sich aus, helfen beim Antrag und sorgen dafür, dass alles glattläuft.
Wärmepumpenarten und spezifische Förderungen

Nicht jede Wärmepumpe funktioniert gleich. Je nach Typ unterscheiden sich sowohl der Wirkungsgrad als auch die mögliche Förderhöhe. Damit Sie die passende Anlage für Ihr Zuhause finden, erklären wir kurz die Unterschiede – und welche Förderungen jeweils drin sind.
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe zieht ihre Energie aus der Außenluft. Sie ist besonders beliebt, weil sie vergleichsweise günstig in der Anschaffung ist und sich ohne großen Aufwand installieren lässt.
Förderung:
- Basisförderung BEG: 30 %
- Effizienzbonus: möglich, wenn z. B. ein natürliches Kältemittel wie Propan genutzt wird
- Gesamtförderung: bis zu 60 % bei Kombination mit weiteren Boni
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme)
Hier wird die gespeicherte Wärme aus dem Boden genutzt. Die Technik der Sole-Wasser-Wärmepumpe ist besonders effizient, bringt aber höhere Kosten mit sich – zum Beispiel für notwendige Bohrungen.
Förderung:
- Basisförderung BEG: 30 %
- Effizienzbonus: +5 %
- Klimabonus: +20 %
- Gesamtförderung: bis zu 70 % möglich
Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasser)
Diese Variante zapft das Grundwasser als Energiequelle an. Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe liefert viel Leistung, ist aber genehmigungspflichtig – eine wasserrechtliche Erlaubnis ist Voraussetzung.
Förderung:
- Vergleichbar mit der Erdwärmepumpe
- Guter Effizienzbonus möglich
Weiterführend: Förderung der Wärmepumpe
KfW-Zuschuss 458: Was steckt dahinter?

Der Zuschuss Nr. 458 der KfW gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Genauer gesagt geht’s hier um das Programm „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen“. Gefördert wird alles rund um den Einbau moderner Heizsysteme – zum Beispiel Wärmepumpen oder der Anschluss ans Nahwärmenetz.
Wie KfW 458 und die BEG zusammenhängen
- Teil des großen Ganzen: Der Zuschuss 458 ist ein Baustein innerhalb der BEG-Förderlandschaft – also kein Extra-Programm, sondern mittendrin.
- Ziel der Förderung: KfW 458 und die gesamte BEG verfolgen dasselbe Ziel: weniger Energieverbrauch und mehr erneuerbare Energien beim Heizen.
- Was genau gefördert wird: KfW 458 konzentriert sich auf den Austausch alter Heizungen und die Installation klimafreundlicher Alternativen – zum Beispiel Wärmepumpen.
- Kombi möglich: Seit 2024 lässt sich das Ganze auch mit anderen Programmen koppeln – etwa mit dem KfW-Kredit Nr. 261, wenn man gleich das ganze Haus sanieren will.
- Wie das Ganze aufgebaut ist: Die BEG-Regeln geben den Rahmen vor – also wer wie viel bekommt, wie die Boni aussehen und was genau gefördert wird.
Kurz gesagt: KfW 458 ist das Spezialwerkzeug innerhalb der BEG-Förderung, wenn es um neue Heizungen geht. Es hilft dabei, Wohngebäude energieeffizienter zu machen – und unterstützt damit die Klimaziele der Bundesregierung.
Details zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die BEG-Förderung gliedert sich in drei Hauptbereiche:
- BEG WG (Wohngebäude): Unterstützt private Wohn- und Mehrfamilienhäuser.
- BEG NWG (Nichtwohngebäude): Für Geschäfts- und Bürogebäude.
- BEG EM (Einzelmaßnahmen): Fokussiert auf spezielle Modernisierungsprojekte, einschließlich Wärmepumpen und Solarpaneelen.
Boni & Kombinationsmöglichkeiten verständlich erklärt

Um die Wärmepumpenförderung in Bayern optimal auszuschöpfen, sollten Sie die vorhandenen Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Bonusprogramme verstehen. Diese Boni werden auf die Basisförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgeschlagen und können somit zu erheblichen Zuschüssen führen.
Übersicht der Förderboni
Beispielrechnung – so sieht die maximale Förderung in der Praxis aus:
Ein Hausbesitzer mit einem zu versteuernden Einkommen von 38.000 € ersetzt seine alte Ölheizung durch eine Erdwärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel nutzt. Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 € – also genau am Limit.
Fördersumme im Überblick:
- Basisförderung: 30 % = 9.000 €
- Effizienzbonus: 5 % = 1.500 €
- Klimabonus: 20 % = 6.000 €
- Einkommensbonus: 30 % = 9.000 €
- Gesamtförderung: 25.500 € – bei Gesamtkosten von 30.000 €
Das ergibt eine Förderquote von satten 85 %. Aber: Gesetzlich sind maximal 70 % Auszahlung erlaubt. Heißt also konkret – mehr als 21.000 € gibt es nicht.
Wichtig zu wissen:
- Die verschiedenen Boni lassen sich zwar kombinieren, aber die Auszahlung bleibt auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
- Eine Kombination mit steuerlicher Förderung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits eine BAFA- oder BEG-Förderung beantragt haben.
Antragsprozess Schritt für Schritt – ganz entspannt erklärt

Auf den ersten Blick kann die Förderung einer Wärmepumpe ganz schön bürokratisch wirken. Aber keine Sorge – mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung behalten Sie den Überblick und vermeiden typische Stolperfallen, die sonst zu Verzögerungen oder sogar Absagen führen könnten.
Schritt 1: Erst mal beraten lassen
Bevor Sie loslegen, lohnt sich eine Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Pflicht ist das zwar nicht – aber es hilft, den Antrag sauber aufzusetzen. Für manche Förderstufen ist diese Beratung sogar Voraussetzung.
Schritt 2: Registrierung beim BAFA
Für viele Fördermaßnahmen – z. B. BEG EM für Einzelmaßnahmen – ist das BAFA zuständig. So läuft die Registrierung:
- Gehen Sie auf das BAFA-Portal
- Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse an
- Bestätigen Sie den Zugang innerhalb von 7 Tagen
- Danach haben Sie 24 Stunden Zeit, um Ihre Daten einzugeben
Schritt 3: Antrag rechtzeitig stellen – vor dem Start!
Ganz wichtig: Den Antrag unbedingt stellen, bevor Sie den Handwerker beauftragen oder die Arbeiten beginnen. Sobald etwas losgeht, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Schritt 4: Unterlagen bereitlegen
Das brauchen Sie für den Antrag:
- Einen Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb
- Eine technische Projektbeschreibung (TPB) mit Infos zur Wärmepumpe
- Wenn nötig: einen Energieberatungsbericht
- Nachweis über Eigentum oder einen Miet-/Pachtvertrag bei Gemeinschaftsprojekten
Schritt 5: Antrag absenden & Bestätigung abwarten
Sobald Sie alles hochgeladen haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Erst wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt, dürfen Sie mit dem Projekt loslegen.
Schritt 6: Umsetzung & Nachweis einreichen
Ist alles eingebaut, geht es für Sie so weiter:
- Rechnungen einreichen
- Den technischen Projektnachweis (TPN) dazulegen
- Das Auszahlungsformular ausfüllen
- Bearbeitungsdauer: meist 4–8 Wochen – wenn alle Unterlagen stimmen, oft auch schneller
Noch wichtig: Technische & formale Voraussetzungen
Damit Ihre Wärmepumpe überhaupt förderfähig ist, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen – technisch und formell. Diese Vorgaben entscheiden mit darüber, wie hoch die Förderung am Ende ausfällt.

Technische & formale Voraussetzungen
Damit eine Wärmepumpe in Deutschland förderfähig ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen – sowohl technischer als auch formaler Natur. Die Voraussetzungen sind zentral für die Entscheidung über die Förderhöhe.
Technische Mindestanforderungen
Was das Gebäude erfüllen muss – die wichtigsten Voraussetzungen
Damit Sie Fördermittel für Ihre Wärmepumpe bekommen, muss auch das Gebäude ein paar Bedingungen erfüllen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Gebäudetyp:
- Ein- oder Mehrfamilienhäuser – auch wenn sie vermietet sind, ist eine Förderung möglich.
Nutzungsdauer:
- Die neue Heiztechnik muss mindestens 8 Jahre lang zweckentsprechend genutzt werden – also kein kurzfristiges Umrüsten oder Weiterverkaufen.
Energieeffizienz:
- Die Maßnahme muss deutlich zur Energieeinsparung beitragen – ein spürbarer Effizienzschub ist Pflicht.
Bestandsgebäude:
- Gebäude ab Baujahr 2009 sind grundsätzlich förderfähig – vorausgesetzt, eine alte Heizung wird ersetzt.
Neubauten:
- Hier gilt: Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen eingehalten werden – inklusive eines verpflichtenden Anteils erneuerbarer Energien.
Ein paar Dinge, die Sie wissen sollten:
- Nicht förderfähig: Wärmepumpen mit Gasbetrieb sind seit 2023 raus aus der Förderung.
- Was zum Ausschluss führen kann: Wenn Sie vor dem Antrag mit der Maßnahme starten, wichtige Nachweise fehlen oder nicht zertifizierte Komponenten verbaut sind – dann wird’s nichts mit dem Zuschuss.
Unser Tipp:
Checken Sie im Voraus, ob Ihre geplante Wärmepumpe wirklich alle technischen Vorgaben erfüllt. Entweder über die Online-Datenbank des BAFA oder mit Unterstützung durch einen Energieberater. So sind Sie auf der sicheren Seite und ersparen sich böse Überraschungen.
Rechenbeispiel: So viel Geld bekommen Hausbesitzer in Bayern wirklich
Klar, überall liest man von Förderquoten in Prozent – aber was heißt das eigentlich in Euro für Sie persönlich? Wir machen das Ganze greifbar und zeigen an einem konkreten Beispiel, wie viel Geld Sie beim Umstieg auf eine Wärmepumpe tatsächlich vom Staat bekommen können – natürlich abhängig von Ihrer individuellen Situation.
Beispiel: Familie mit mittlerem Einkommen, Altbau, Austausch der Ölheizung
Ausgangssituation:
- Einfamilienhaus, Baujahr 1985, 140 m² Wohnfläche
- Alte Ölheizung wird durch eine Erd-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel ersetzt
- Zu versteuerndes Einkommen: 36.000 € jährlich
- Gesamtkosten der neuen Heizungsanlage inkl. Installation: 28.000 €
Förderfähige Kosten (Max. 30.000 €): 28.000 €
Fazit: Die Familie erhält 19.600 € Förderung bei Investitionskosten in Höhe von 28.000 €. Der Eigenanteil liegt damit bei lediglich 8.400 € – eine Reduktion der Kosten um rund zwei Drittel.
Nicht nur für Hausbesitzer interessant – auch Unternehmen und Vermieter können kräftig sparen
Förderungen rund um die Wärmepumpe sind längst nicht nur was für private Eigentümer. Auch Vermieter größerer Objekte und Unternehmen können beim Umstieg auf klimafreundliche Technik ordentlich Zuschüsse einstreichen.
Förderung für Mehrfamilienhäuser
Für wen?
- Eigentümergemeinschaften (WEGs)
- Private Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften
Welche Programme gibt es?
- BEG WG (für Wohngebäude): Zuschüsse von bis zu 70 % bei Einzelmaßnahmen
- KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss: Ideal für größere Sanierungen, z. B. auf Effizienzhaus-Niveau
- Kommunale Förderungen (z. B. in München): Zusätzlich bis zu 30 % möglich – oft kombinierbar mit Bundesprogrammen
Was ist dabei zu beachten?
- Der Antrag muss über eine bevollmächtigte Person der WEG gestellt werden
- Bei Sanierungen braucht’s zwingend einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten
- Obergrenze für Förderkredite: max. 60.000 € pro Wohneinheit
Förderung für Unternehmen (KMU & Gewerbe)
Wer kann profitieren?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden
- Gewerbebetriebe, die modernisieren wollen oder müssen
Was wird gefördert – speziell in Bayern?
- Programm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ (LfA Bayern): Bis zu 50 % Zuschuss für Investitionen in Wärmepumpen
- „Energiekredit Plus“: Förderkredit mit bis zu 10 Mio. € Darlehensvolumen
- Eine Kombination mit der BAFA-Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Wichtig: Die Förderanträge für Unternehmen erfordern in vielen Fällen eine Wirtschaftlichkeitsanalyse sowie ein CO₂-Einsparkonzept. Zudem gelten noch strengere Nachweispflichten, etwa über Betriebsstunden und Anlageneffizienz.

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Neben den bekannten Förderwegen über Zuschüsse und Kredite gibt es noch eine dritte, oft übersehene Option: Sie können Ihre Investitionen auch steuerlich absetzen – und zwar über § 35c EStG in Verbindung mit der Verordnung zur energetischen Sanierung (ESanMV).
Diese Möglichkeit richtet sich speziell an private Eigentümer, die in ihrer Immobilie selbst wohnen. Sie kann entweder eine Alternative oder eine Ergänzung zur BAFA- bzw. KfW-Förderung sein – aber beides gleichzeitig geht nicht.
Was Sie für die steuerliche Förderung brauchen
- Objekt: Ihr eigenes Haus oder Ihre Eigentumswohnung, in der Sie auch selbst wohnen
- Gebäudealter: Das Gebäude muss beim Start der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein
- Maßnahme: Zum Beispiel eine energetische Sanierung wie der Austausch der alten Heizung gegen eine Wärmepumpe
- Ausführung: Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb erledigt werden – inklusive offizieller Bescheinigung nach ESanMV
- Keine Doppel-Förderung: Wer BAFA- oder BEG-Zuschüsse nutzt, kann die steuerliche Förderung nicht zusätzlich in Anspruch nehmen
Steuerliche Entlastung im Überblick
Beispielrechnung:
Eine neue Wärmepumpe kostet rund 24.000 €. Die Sanierung erfolgt durch ein Fachunternehmen. Die Eigentümerin nutzt dazu ausschließlich die steuerliche Förderung.
Absetzbar:
- Jahr 1: 1.680 €
- Jahr 2: 1.680 €
- Jahr 3: 1.440 €
- Summe: 4.800 € steuerliche Entlastung über 3 Jahre
Hinweis: Die Förderung erfolgt durch die Minderung der Steuerschuld, nicht durch die Reduktion des zu versteuernden Einkommens. Ist Ihre Steuerschuld niedriger als die Förderung, kann diese auf 0 reduziert werden – ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht.
Fazit: Wärmepumpen-Förderung 2025 in Bayern – jetzt clever nutzen
So attraktiv war die Förderung in Bayern noch nie: Bis zu 70 % Zuschuss, steuerliche Vorteile nach § 35c EStG und zusätzliche Boni machen den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung nicht nur nachhaltig – sondern auch richtig lohnenswert.
Egal ob Sie ein Einfamilienhaus besitzen, ein Mehrfamilienhaus vermieten oder ein Unternehmen führen – wer sich jetzt gut informiert und smart plant, kann ordentlich sparen. Die Förderstrukturen sind klar, Tools und Leitfäden helfen weiter – und so unkompliziert war eine Investition in die Zukunft wirklich selten.
Ihre nächsten Schritte:
Starten Sie den Weg zur geförderten Wärmewende in Ihrem Zuhause. Denn die besten Konditionen gibt’s genau jetzt. Mit unserer unabhängigen Expertenberatung können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und die optimale Wärmepumpen-Lösung für Ihre Bedürfnisse finden.
Häufig gestellte Fragen
Welche staatlichen Förderungen gibt es für Wärmepumpen in Bayern?
Für Wärmepumpen in Bayern existieren vielfältige Fördermöglichkeiten. Diese umfassen bundesweite Programme wie die KfW-Förderung und landesspezifische Angebote. Letztere richten sich insbesondere an Mehrfamilienhäuser und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU).
Welche Grundlagen sind für die Förderung von Wärmepumpen in Bayern entscheidend?
Die Förderfähigkeit von Wärmepumpen in Bayern orientiert sich an verschiedenen Kriterien. Dazu zählen Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zudem spielen die Energieeffizienz und die technischen Leistungsparameter der Wärmepumpe eine zentrale Rolle.
Welche Förderprogramme gibt es speziell in Bayern?
In Bayern gibt es spezifische Förderinitiativen. Sie zielen darauf ab, den Einsatz von umweltfreundlichen Heizsystemen zu unterstützen. Besonders hervorzuheben sind Programme, die sich auf Umweltschutz und Klimaschutzmaßnahmen konzentrieren.
Kann ich Förderung und steuerliche Absetzung gleichzeitig nutzen?
Nein, das klappt leider nicht. Wer den Steuervorteil nach § 35c EStG nutzt, kann keine BEG- oder BAFA-Zuschüsse zusätzlich beantragen – es geht nur eins von beidem.
Muss ich die Wärmepumpe schon vor dem Förderbescheid kaufen?
Ganz klar: Nein. Erst wenn Sie den offiziellen Zuwendungsbescheid in der Hand haben, darf’s losgehen. Wenn vorher schon bestellt oder gestartet wird, ist die Förderung futsch.
Wie viel Förderung ist maximal drin?
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten – aber gedeckelt auf 21.000 €, wenn es um Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG EM geht.
Was zählt eigentlich alles zu den förderfähigen Kosten?
Da geht mehr rein, als man denkt: Wärmepumpe selbst, Einbau, Planung, Fachberatung, hydraulischer Abgleich – und auch begleitende Arbeiten rundherum.
Wie finde ich einen passenden Energieberater?
Am besten über die Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur).
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Rechnen Sie mit etwa 4 bis 8 Wochen – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig. Bei viel Andrang kann es aber auch mal etwas länger dauern.
Kann ich auch als Vermieter Fördermittel bekommen?
Ja! Gerade für Vermieter gibt’s Programme wie BEG WG oder zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss – also auf jeden Fall prüfenswert.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Einen Kostenvoranschlag, die technische Projektbeschreibung (TPB), einen Eigentumsnachweis und ggf. einen Energieberatungsbericht.
Welche Voraussetzungen müssen für Förderanträge erfüllt werden?
Mehrere Kriterien sind für die Förderung entscheidend. Wichtig sind der Zustand des Gebäudes, die Energieeffizienz und die Heizleistung der Wärmepumpe. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Wohngebäuden und Unternehmen.
Was ist der KfW-Zuschuss 458 – und wie unterscheidet er sich von der BAFA-Förderung?
Der KfW-Zuschuss Nr. 458 ist speziell für Privatpersonen mit Bestandsimmobilien gedacht. Hier gibt es bis zu 70 % Zuschuss (max. 21.000 €) – plus einen möglichen Extra-Zuschlag von 2.500 €, z. B. bei besonders emissionsarmen Biomasseheizungen.
Der große Unterschied zur BAFA: Die Antragstellung läuft ausschließlich über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Wichtig: Auch hier gilt – Antrag stellen, bevor Sie starten. Sonst gibt’s kein Geld.
Gibt es in Bayern spezielle Förderprogramme für Mehrfamilienhäuser und KMU?
Bayern stellt spezifische Förderprogramme bereit. Diese unterstützen die Steigerung der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Zielgruppen sind Mehrfamilienhäuser und kleine sowie mittlere Unternehmen.
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