ETF-Altersvorsorge: Förderung, Steuern und Entnahme im Überblick

ETF-Altersvorsorge: Förderung, Steuern und Entnahme im Überblick

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Wussten Sie, dass der Staat ab dem 1. Januar 2027 erstmals ein Vorsorgedepot fördert, das zu 100 Prozent in Aktien-ETFs investiert sein darf – ganz ohne Beitragsgarantie? Damit fällt genau die Regel weg, die Riester über zwei Jahrzehnte hinweg unattraktiv gemacht hat. Gleichzeitig wird die Sache unübersichtlicher: Basisrente, Betriebsrente, freies Depot, Nettopolice und ab 2027 das Altersvorsorgedepot konkurrieren um denselben Sparbetrag.

In diesem Ratgeber sehen Sie, welche Verpackung für Ihr ETF-Geld welche Förderung bringt, was die Vorabpauschale Anfang 2027 kostet und wie Sie aus einem Depot später eine Rente machen, die nicht nach zwölf Jahren leer ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 verkündet (BGBl. I 2026 Nr. 156). Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027.
  • Die Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro pro Jahr – statt 175 Euro bei Riester. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei nur 120 Euro im Jahr.
  • Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder von Versorgungswerken förderberechtigt.
  • Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr.
  • Im freien Depot steigt die Steuerlast: Der Basiszins für die Vorabpauschale 2026 liegt bei 3,20 Prozent – abgebucht wird im Januar 2027.
  • Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Neu abgeschlossen werden können sie ab 2027 nicht mehr.

Warum ETFs für die Altersvorsorge taugen – und wo die Grenze liegt

Die gesetzliche Rente ersetzt bei den meisten Menschen deutlich weniger als das letzte Nettoeinkommen. Wer diese Lücke schließen will, braucht eine Anlage, die über Jahrzehnte mehr erwirtschaftet als die Inflation frisst.

Breit gestreute Aktien-ETFs erfüllen dafür drei Bedingungen, die klassische Garantieprodukte selten schaffen. Die laufenden Fondskosten liegen bei 0,05 bis 0,20 Prozent pro Jahr statt bei einem Vielfachen davon. Sie investieren in Sachwerte, also in Unternehmen, die ihre Preise an die Inflation anpassen können. Und Sie sehen jeden Tag, was drin ist – keine Überschussbeteiligung, die erst der Geschäftsbericht erklärt.

Der Preis dafür ist Schwankung. Ein Weltaktien-ETF kann innerhalb weniger Monate 30 Prozent verlieren, und niemand garantiert Ihnen, dass er sich bis zu Ihrem 67. Geburtstag erholt hat.

Unserer Erfahrung nach scheitert ETF-Vorsorge deshalb selten am Produkt, sondern am Verhalten: Sparpläne werden im Crash gestoppt, obwohl genau dann günstig gekauft wird. Wer diese Nerven nicht hat, sollte den Aktienanteil kleiner wählen, statt auf ETFs zu verzichten.

Merksatz: ETFs sind kein Sicherheitsversprechen, sondern ein Renditewerkzeug mit langem Zeitfenster – unter zehn Jahren Anlagehorizont wird die Sache heikel.

Das Altersvorsorgedepot ab 2027: die neue geförderte ETF-Vorsorge

Das Altersvorsorgedepot ab 2027: die neue geförderte ETF-Vorsorge
Bild: Checkfox.de

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz hat der Gesetzgeber die dritte Schicht der Altersvorsorge neu aufgestellt. Das Gesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt für Neuverträge ab dem 1. Januar 2027.

Der entscheidende Punkt: Der Zwang zur Beitragsgarantie entfällt. Anbieter müssen Ihnen zum Rentenbeginn nicht mehr die eingezahlten Beiträge garantieren – und genau diese Garantie hat bei Riester dafür gesorgt, dass ein Großteil des Geldes in niedrig verzinsten Anleihen lag statt am Aktienmarkt.

So funktioniert die neue Zulage

Die Förderung ist beitragsproportional aufgebaut und damit unabhängig vom Einkommen. Das alte Riester-Problem, dass viele Sparer wegen eines zu niedrigen Mindesteigenbeitrags nur eine gekürzte Zulage bekamen, entfällt.

  • Grundzulage: 50 Cent je eingezahltem Euro auf die ersten 360 Euro, danach 25 Cent je Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Maximal also 540 Euro pro Jahr.
  • Kinderzulage: 1 Euro je eingezahltem Euro, gedeckelt auf 300 Euro pro Kind und Jahr. Der Höchstbetrag ist damit schon bei 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind ausgeschöpft.
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro für alle, die zu Jahresbeginn noch keine 25 Jahre alt sind.
  • Mindesteigenbeitrag: pauschal 120 Euro im Jahr.
  • Steuerlich: Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen sind nach § 10a EStG als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerersparnis günstiger ist.

Einzahlen dürfen Sie deutlich mehr: bis zu 6.840 Euro pro Vertrag und Jahr, bei maximal zwei geförderten Verträgen. Zulagen gibt es für den Betrag oberhalb von 1.800 Euro nicht mehr, wohl aber den Steuerstundungseffekt – in der Ansparphase fällt weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an.

Auszahlung und Besteuerung

Die Auszahlungsphase darf frühestens mit 65 und spätestens mit 70 beginnen. Sie können einen Auszahlplan bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr wählen oder eine lebenslange Leibrente. Bis zu 30 Prozent des Kapitals lassen sich zu Beginn auf einen Schlag entnehmen.

Besteuert wird nachgelagert nach § 22 EStG mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Die Teilfreistellung von 30 Prozent, die im freien Depot gilt, greift auf den geförderten Teil nicht.

KennzahlRiester-Rente (Altverträge)Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Beitragsgarantiegesetzlich zwingendkein Garantiezwang, 100 % Aktien-ETF möglich
Max. Grundzulage175 € pro Jahr540 € pro Jahr
Kinderzulagebis 300 € pro Jahr1 € je Euro, max. 300 € pro Kind
Mindesteigenbeitrag4 % des Vorjahresbruttos abzgl. Zulagen120 € pro Jahr
Geförderter Höchstbeitrag2.100 € inkl. Zulagen1.800 € Eigenbeitrag zzgl. Zulagen
Kostendeckelkeine Obergrenzemax. 1,0 % Effektivkosten (Standarddepot)
Förderberechtigtevorwiegend Pflichtversicherte und Beamtezusätzlich Selbstständige und Versorgungswerke
Auszahlunglebenslange Rente, max. 30 % KapitalAuszahlplan bis 85+, Leibrente, 30 % Kapital

Quelle: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. I 2026 Nr. 156; BMF-Informationen zur Reform der privaten Altersvorsorge. Auffällig ist der Sprung beim Mindesteigenbeitrag: Wer 120 Euro im Jahr aufbringt, sichert sich die volle anteilige Förderung – bei Riester scheiterten daran regelmäßig Teilzeitkräfte und Eltern in Elternzeit.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihren Riester-Vertrag jetzt, nicht erst 2027 – Übertragung, beitragsfreie Stilllegung und Weiterführung führen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Weiterführend: Das Altersvorsorge-Depot: Was ab 2027 gilt und für wen es sich lohnt

Weiterführend: Altersvorsorge-Versicherung: Formen, Änderungen und Strategien

Die drei Schichten: Wo Ihr ETF-Geld am meisten bringt

Die drei Schichten: Wo Ihr ETF-Geld am meisten bringt‍
Bild: Checkfox.de

Dieselben ETFs verhalten sich steuerlich völlig unterschiedlich, je nachdem, in welchem Vertragsmantel sie liegen. Das deutsche System kennt drei Schichten.

Schicht 1: ETF-Basisrente (Rürup)

Die Basisrente richtet sich an Menschen mit hohem Grenzsteuersatz. Für 2026 liegt der absetzbare Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für zusammenveranlagte Paare – rechnerisch die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung von 124.800 Euro multipliziert mit 24,7 Prozent.

Beiträge sind zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Bei Angestellten und Mitgliedern von Versorgungswerken werden die bereits gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rente allerdings vom Höchstbetrag abgezogen. Für einen Angestellten mit 90.000 Euro Bruttoeinkommen bleiben so rund 14.000 Euro Spielraum pro Jahr.

Der Preis für den Steuervorteil ist hart: Das Kapital ist unkündbar, nicht frei vererblich und kann ausschließlich als lebenslange Monatsrente ab dem 62. Lebensjahr fließen. Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, dieser Anteil steigt bis 2058 auf 100 Prozent.

Schicht 2: Betriebliche Altersversorgung mit ETFs

Über die Entgeltumwandlung wandeln Sie Bruttogehalt in Beiträge zu einer fondsgebundenen Direktversicherung oder Pensionskasse um. Maßstab ist die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, 2026 bei 101.400 Euro.

  • Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG bis 8 Prozent der Grenze, also 8.112 Euro im Jahr.
  • Sozialabgabenfrei bis 4 Prozent, also 4.056 Euro im Jahr.
  • Ihr Arbeitgeber muss nach § 1a BetrAVG 15 Prozent Zuschuss zahlen, sofern er durch die Umwandlung Sozialabgaben spart.

Der Haken liegt in der Auszahlung: Betriebsrenten sind voll steuerpflichtig und beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung gilt 2026 ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat, bei der Pflegeversicherung nur eine Freigrenze.

Schicht 3: Freier ETF-Sparplan oder Nettopolice

Im freien Depot gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent. Bei Aktien-ETFs greift eine Teilfreistellung von 30 Prozent, wodurch die effektive Belastung realisierter Gewinne auf 18,46 Prozent sinkt. Dafür sind Sie jederzeit an Ihr Geld gekommen.

Die ETF-Rentenversicherung als Nettopolice verpackt dieselben Fonds in einen Versicherungsmantel. In der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an, Fondswechsel und Rebalancing bleiben steuerfrei. Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und wird frühestens mit 62 ausgezahlt, ist nach § 20 EStG nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig. Mit der reduzierten Teilfreistellung von 15 Prozent bleiben effektiv 42,5 Prozent des Ertrags steuerbar.

Entscheidend ist dabei die Kostenseite. Provisionsbehaftete Bruttotarife fressen den Steuervorteil regelmäßig auf. Honorartarife mit Effektivkosten von 0,20 bis 0,40 Prozent schlagen das freie Depot bei sehr langen Laufzeiten dagegen häufig.

MerkmalBasisrente (Rürup)bAV (Entgeltumwandlung)Freier ETF-SparplanETF-Nettopolice
Förderung in der Ansparphase100 % Sonderausgabenabzug bis 30.826 €steuerfrei bis 8.112 €, SV-frei bis 4.056 €keine Absetzbarkeit, Sparerpauschbetragkeine Absetzbarkeit, volle Steuerstundung
Besteuerung der Auszahlungnachgelagert, 84 % bei Start 2026voll steuerpflichtig zzgl. GKV/PV26,375 % abzgl. 30 % Teilfreistellung12/62-Regel oder Ertragsanteil (17 % bei 67)
Flexibilitätkeine Kapitalauszahlungeingeschränkt, bei Jobwechsel übertragbarjederzeit verfügbarEntnahmen und Zuzahlungen möglich
Vererbbarkeitnur Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinderje nach Tarif und Hinterbliebenenregelungfrei vererblichfrei vererblich, Bezugsrecht wählbar
Passt gut, wenn…Grenzsteuersatz hoch, Rente sicher gewolltArbeitgeber gut bezuschusstFlexibilität und niedrige Kosten zählenLaufzeit über 20 Jahre, Honorartarif

Werte für das Jahr 2026.

Das Muster dahinter: Je stärker der Staat in der Ansparphase fördert, desto weniger Zugriff haben Sie später auf Ihr eigenes Geld.

Weiterführend: Das passende Wertpapierdepot vergleichen

Steuern im ETF-Depot: Was im Januar 2027 vom Konto geht

Steuern im ETF-Depot: Was im Januar 2027 vom Konto geht
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Wer thesaurierende ETFs im freien Depot hält, zahlt Steuern, ohne etwas verkauft zu haben. Verantwortlich dafür ist die Vorabpauschale nach § 18 InvStG, die einen Mindestertrag der Fondsanlage simuliert.

Die Rechnung läuft in drei Schritten:

  1. Basisertrag = Depotwert am 1. Januar × Basiszins × 0,7. Der Faktor 0,7 ist ein pauschaler Abschlag für Fondskosten.
  2. Vorabpauschale = der kleinere Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung, abzüglich Ausschüttungen. Bei negativer Jahresperformance fällt nichts an.
  3. Steuer = Vorabpauschale abzüglich Teilfreistellung (30 Prozent bei Aktienfonds), darauf 26,375 Prozent.

Die entscheidende Zahl liefert das Bundesfinanzministerium. Für 2026 hat die Bundesbank einen Basiszins von 3,20 Prozent ermittelt – der höchste Wert seit Einführung der Regelung und deutlich über den 2,53 Prozent des Vorjahres.

SteuerjahrBasiszinsAbbuchungBasisertrag pro 10.000 € FondsvolumenMax. Steuer bei Aktien-ETFNötiger Freistellungsauftrag
20242,29 %Januar 2025160,30 €29,59 €112,21 €
20252,53 %Januar 2026177,10 €32,70 €123,97 €
20263,20 %Januar 2027224,00 €41,36 €156,80 €

Annahme: thesaurierender Aktien-ETF mit ausreichender Wertsteigerung, Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft.

Bei einem Depot von 100.000 Euro steigt die Belastung damit von rund 327 Euro im Januar 2026 auf rund 414 Euro im Januar 2027.

Zwei praktische Konsequenzen daraus

  • Erstens: Sorgen Sie dafür, dass Anfang Januar Geld auf dem Verrechnungskonto liegt. Ist es leer, verkaufen manche Banken automatisch Anteile – und lösen damit zusätzlich einen steuerpflichtigen Gewinn aus.
  • Zweitens: Passen Sie Ihren Freistellungsauftrag an. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete deckt bei einem größeren Depot längst nicht mehr alles ab.

Doppelt besteuert wird übrigens nichts: Gezahlte Vorabpauschalen mindern beim späteren Verkauf den steuerpflichtigen Gewinn eins zu eins.

Unser Tipp: Prüfen Sie im Dezember Depotwert und Freistellungsauftrag gemeinsam – beides zusammen entscheidet über die Abbuchung im Januar.

Welcher ETF? MSCI World, Klumpenrisiko und die Alternativen

Welcher ETF? MSCI World, Klumpenrisiko und die Alternativen
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Der MSCI World gilt als Standardbaustein für die Altersvorsorge. Er bildet rund 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern ab – und ist 2026 deutlich einseitiger aufgestellt, als der Name vermuten lässt.

Der US-Anteil liegt bei rund 71 Prozent. Die zehn größten Positionen machen zusammen 25 bis 27 Prozent des Index aus, allein Nvidia, Apple und Microsoft rund 14 Prozent. Informationstechnologie und Kommunikation stellen zusammen knapp 39 Prozent. Dazu kommt eine Bewertung, die mit einem Kurs-Gewinn-Verhältnis über 24 klar über dem historischen Mittel liegt.

Diese Konzentration war der Renditetreiber des letzten Jahrzehnts. Für eine Anlage, die 30 Jahre halten soll, ist sie trotzdem ein Risiko – vor allem, wenn parallel noch US-Techwerte im Einzeldepot liegen.

Index-KonzeptLänderEinzelwerteUSA-AnteilTop-10-AnteilEignung für die Altersvorsorge
MSCI World23 Industrieländerca. 1.500ca. 71 %25–27 %Standardbaustein mit ausgeprägtem US-Tech-Klumpen
MSCI ACWI47ca. 2.800ca. 63 %ca. 21 %ausgewogen inklusive Schwellenländer
FTSE All-World49ca. 4.000ca. 61 %ca. 20 %sehr breite Streuung, gute All-in-One-Lösung
MSCI ACWI IMI47über 8.000ca. 62 %18–20 %umfassendster Index, deckt fast den gesamten Markt ab
MSCI World Equal Weight23 Industrieländerca. 1.500ca. 70 %ca. 0,7 %löst das Titelklumpenrisiko, erfordert Rebalancing

Stand 2026. Wer die USA-Dominanz spürbar senken will, kommt an Schwellenländern nicht vorbei – Equal Weight löst das Titelrisiko, nicht das Länderrisiko.

Merksatz: Ein einziger All-World-ETF ist für die Altersvorsorge in aller Regel besser als drei Fonds, die sich zu 80 Prozent überschneiden.

Für wen sich welche Kombination lohnt

Für wen sich welche Kombination lohnt
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Arbeitnehmer mit Kindern

Hier ist die Rechnung ab 2027 eindeutig. Ein Elternteil mit zwei Kindern, der 25 Euro monatlich je Kind einzahlt, zieht allein 600 Euro Kinderzulage – dazu kommt die anteilige Grundzulage. Eine solche Förderquote erreicht keine andere Schicht.

Selbstständige und Gutverdiener

Wer einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent hat, holt aus der Basisrente den größten Hebel: Die Vollausnutzung des Höchstbetrags bringt eine vierstellige Steuerrückerstattung pro Jahr. Sinnvoll ist die Kombination mit einem freien Depot, damit nicht das gesamte Vermögen in einem unkündbaren Vertrag liegt. Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot als dritte Option dazu, weil Selbstständige erstmals zulageberechtigt sind.

Berufseinsteiger unter 25

Den einmaligen Bonus von 200 Euro mitzunehmen, kostet 120 Euro Eigenbeitrag. Wichtiger ist der Zeitfaktor: Bei 40 Jahren Laufzeit trägt jeder früh investierte Euro ein Vielfaches dessen, was mit 50 noch möglich ist.

Sparer ab 55

Jetzt wechselt das Ziel von Rendite zu Risikosteuerung. Wer fünf Jahre vor Rentenbeginn noch zu 100 Prozent in Aktien steht, riskiert, ausgerechnet im Crash entnehmen zu müssen. Der Umbau in Richtung Liquiditätspuffer sollte deshalb schrittweise beginnen, nicht am Tag des Renteneintritts.

Wann ETFs nicht die erste Priorität sind

  • Sie haben teure Konsumkredite oder einen Dispo laufen.
  • Sie haben keinen Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben auf einem Tagesgeldkonto.
  • Ihre Arbeitskraft ist nicht abgesichert – ohne Einkommen hilft der schönste Sparplan nicht.

Weiterführend: Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Entnahmephase: Wie aus dem ETF-Depot eine Rente wird

Entnahmephase: Wie aus dem ETF-Depot eine Rente wird
Bild: Checkfox.de

In der Ansparphase arbeitet der Zinseszins für Sie. Ab dem Renteneintritt kehrt sich die Logik um – und mit ihr die Risiken.

Das größte davon heißt Renditereihenfolgerisiko. Fällt der Markt in den ersten Ruhestandsjahren stark, müssen Sie für denselben Entnahmebetrag deutlich mehr Anteile zu Tiefstpreisen verkaufen. Diese Substanz fehlt dauerhaft. Ein Depot, das die ersten drei Jahre mit minus 20, minus 10 und minus 5 Prozent startet, kann trotz späterer Boomjahre nach 15 bis 18 Jahren erschöpft sein. Beginnen dieselben Jahre positiv, entsteht ein Polster, das spätere Krisen abfedert.

Dazu kommt das Langlebigkeitsrisiko. Die durchschnittliche Restlebenserwartung ab 67 liegt bei Männern bei etwa 26 und bei Frauen bei etwa 29 Jahren. Wer auf Nummer sicher gehen will, plant mit 30 bis 35 Jahren Entnahmedauer. Und selbst 2 bis 3 Prozent Inflation halbieren die Kaufkraft eines festen Entnahmebetrags innerhalb weniger Jahrzehnte.

Vier Strategien haben sich in der Praxis etabliert:

  • Statische 4-Prozent-Regel: Im ersten Jahr 4 Prozent des Startkapitals entnehmen, danach nur die Inflation aufschlagen. Sehr planbar, aber anfällig für einen frühen Crash. Als sicherer gelten 2026 Startraten von 3,0 bis 3,5 Prozent.
  • Prozentual-variable Entnahme: Jedes Jahr ein fester Prozentsatz vom aktuellen Depotstand. Das Depot geht rechnerisch nie ganz leer, dafür schwankt Ihr Budget stark.
  • Leitplanken-Strategie: Sie legen Ober- und Untergrenzen um Ihre Entnahmequote und passen den Betrag um 10 Prozent an, wenn eine Grenze gerissen wird. Guter Kompromiss aus Konsumhöhe und Substanzschutz.
  • Drei-Töpfe-Modell: Topf 1 hält ein bis drei Jahresausgaben auf Tagesgeld, Topf 2 drei bis acht Jahresausgaben in kurzlaufenden Anleihen, Topf 3 bleibt in Aktien-ETFs. Im Crash füllen Sie Topf 1 aus Topf 2 und verkaufen keine Aktien.
StrategiePlanbarkeitRisiko, dass das Kapital ausgehtInflationsschutzAufwand
Statische 4-%-Regelsehr hochmittel bis hoch bei frühem Crashhochsehr gering
Prozentual-variable Entnahmegeringnahezu nullabhängig vom Marktgering
Leitplanken-Strategiemittel bis hochsehr geringgutmittel
Drei-Töpfe-Modellhochgeringgutmittel bis hoch
Hybrid aus Rente und Depotmaximal für die Grundkostennull für die Grundversorgungteilweisemittel

Einordnung nach den Kriterien Planbarkeit, Substanzschutz und Aufwand.

Für die meisten Ruheständler ist die Hybrid-Lösung praktikabel: Miete, Strom und Versicherungen laufen über eine garantierte lebenslange Rente, alles Variable kommt aus dem ETF-Depot.

Weiterführend: Unterschied zwischen Tagesgeld und Festgeld

Häufige Fallstricke bei der ETF-Altersvorsorge

Häufige Fallstricke bei der ETF-Altersvorsorge
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FallstrickWas dann passiertSo vermeiden Sie es
Freistellungsauftrag nicht angepasstDie Bank führt Steuer ab, obwohl der Pauschbetrag reichtJährlich prüfen, Aufträge über mehrere Banken verteilen
Verrechnungskonto im Januar leerZwangsverkauf von Anteilen, dabei zusätzlich Gewinn versteuertVor Jahreswechsel Puffer in Höhe der erwarteten Vorabpauschale einplanen
Basisrente ohne Steuersatz-Check abgeschlossenKapital ist unkündbar gebunden, der Steuervorteil bleibt kleinErst Grenzsteuersatz und Rentenerwartung rechnen, dann entscheiden
Doppelverbeitragung der bAV übersehenDie Betriebsrente fällt netto deutlich niedriger aus als kalkuliertGKV- und PV-Beiträge in die Vergleichsrechnung aufnehmen
Fonds im freien Depot umgeschichtetJeder Wechsel löst Abgeltungsteuer aus und bremst den ZinseszinsStrategie einmal festlegen, Rebalancing über neue Sparraten steuern
Risiko erst am Rentenbeginn reduziertEin Crash im ersten Ruhestandsjahr trifft das volle KapitalAb etwa fünf Jahren vor der Rente schrittweise Puffer aufbauen
Gefördertes Depot vorzeitig aufgelöstZulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werdenNur Beträge einzahlen, die Sie bis zur Rente nicht brauchen

Auffällig ist:

Die teuersten Fehler entstehen nicht bei der ETF-Auswahl, sondern beim Drumherum – Steuertermine, Vertragsmantel und der Zeitpunkt der Risikoreduktion.

Fazit: ETF-Altersvorsorge lohnt sich – aber nicht in jeder Verpackung

Fazit: ETF-Altersvorsorge lohnt sich – aber nicht in jeder Verpackung
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ETFs sind für den langfristigen Vermögensaufbau kaum zu schlagen. Die Frage ist nicht ob, sondern in welcher Schicht Ihr Geld liegen soll. Die Reform 2027 verschiebt diese Antwort spürbar, weil geförderte Vorsorge erstmals ohne Garantiezwang funktioniert.

  • Familien mit Kindern fahren ab 2027 mit dem Altersvorsorgedepot am besten – die Kinderzulage ist der stärkste Förderhebel im gesamten System.
  • Gutverdiener und Selbstständige holen den größten Effekt aus der Kombination von Basisrente und freiem Depot.
  • Alle Depot-Inhaber sollten den Januar 2027 im Kalender haben: Der Basiszins von 3,20 Prozent erhöht die Vorabpauschale spürbar.
  • Die Entnahmestrategie entscheidet am Ende über mehr Geld als die Wahl zwischen zwei Welt-ETFs.

Eine allgemeingültige Lösung gibt es nicht. Welche Kombination für Sie passt, hängt von Steuersatz, Kindern, Berufsstatus und Anlagehorizont ab – bei größeren Beträgen lohnt sich eine unabhängige Beratung, bevor Sie sich langfristig binden.

Was nun?

Der erste konkrete Schritt ist meist das passende Depot: Kosten, Sparplanangebot und ETF-Auswahl unterscheiden sich stark, und über 30 Jahre macht ein halber Prozentpunkt einen fünfstelligen Unterschied.

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Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich ein ETF-Sparplan noch mit 50?

Ja, wenn Sie das Geld nicht sofort brauchen. Bis zum Renteneintritt bleiben rund 15 Jahre, dazu kommen 20 oder mehr Jahre Entnahmezeit – das Depot ist also länger investiert, als viele denken. Sinnvoll ist ein etwas niedrigerer Aktienanteil und ein Liquiditätspuffer für die ersten Ruhestandsjahre.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?

Er läuft weiter, inklusive Bestandsschutz für Garantie und Förderung. Neu abschließen können Sie einen Riester-Vertrag ab 2027 nicht mehr. Je nach Anbieter lässt sich der Vertrag umstellen, das Guthaben übertragen oder beitragsfrei stilllegen.

Wie viel muss ich monatlich sparen?

Das hängt von Ihrer Rentenlücke ab, nicht von einer Faustregel. Rechnen Sie zuerst mit der Renteninformation, wie viel Ihnen zum Wunschbudget fehlt, und leiten Sie daraus die Sparrate ab. Für die volle Grundzulage im Altersvorsorgedepot reichen ab 2027 150 Euro im Monat.

Zahle ich Steuern, obwohl ich nichts verkauft habe?

Bei thesaurierenden ETFs im freien Depot ja – über die Vorabpauschale. Sie ist auf die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt und mindert später Ihren steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. In einem geförderten Altersvorsorgedepot oder einer Nettopolice fällt sie nicht an.

Ist das Altersvorsorgedepot besser als ein freies Depot?

Für den geförderten Teil bis 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr spricht die Zulage klar dafür. Für alles darüber hinaus punktet das freie Depot mit voller Verfügbarkeit – im geförderten Depot kommen Sie vor dem 65. Lebensjahr nur unter Rückzahlung der Förderung an Ihr Geld.

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Quellenverweise

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