Wussten Sie, dass 0,8 Prozentpunkte Kostenunterschied beim Altersvorsorgedepot über 30 Jahre eine Vermögensdifferenz von mehr als 30.000 Euro erzeugen können — bei identischer Förderung und identischem Eigenbeitrag? Was auf dem Produktblatt wie eine Nachkommastelle aussieht, entscheidet am Ende darüber, ob Sie im Ruhestand mit 145.000 oder nur mit 121.000 Euro netto dastehen.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG), verkündet am 29. Mai 2026 und wirksam ab 1. Januar 2027, löst das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Die zentrale Neuerung: Statt teurer Garantieprodukte können Sie erstmals staatlich gefördert in ETFs und Fonds investieren. Damit rückt eine Frage ins Zentrum, die bei Riester oft im Kleingedruckten verschwand — was kostet das Ganze wirklich? Dieser Ratgeber zerlegt die Kostenstruktur des Altersvorsorgedepots in alle Einzelteile, vergleicht Neobroker mit Filialbanken, rechnet Szenarien über 30 Jahre durch und zeigt, wo die echten Kostenfallen lauern.
Das Wichtigste in Kürze
- Der gesetzliche Kostendeckel für das Standarddepot liegt bei maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr — im freien Altersvorsorgedepot gibt es keinen Deckel, dafür drückt der Wettbewerb die Kosten teils unter 0,20 %.
- Die Effektivkostenquote (Reduction in Yield/RiY) ist die einzige gesetzlich normierte Vergleichskennzahl und zeigt, um wie viele Prozentpunkte Ihre Bruttorendite durch sämtliche Kosten gemindert wird.
- Staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr plus 300 Euro Kinderzulage wirken als Kostenhebel: Je höher die Förderquote, desto weniger fallen die Produktkosten ins Gewicht.
- In der Ansparphase fallen keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale und keine Steuern auf Rebalancing an — ein erheblicher Kostenvorteil gegenüber dem normalen ETF-Depot.
- Ein Anbieterwechsel ist gesetzlich auf maximal 150 Euro Wechselpauschale gedeckelt, bei gleichzeitigem Provisionsverbot auf das Übertragskapital.
- Die Auszahlungsphase beeinflusst die Netto-Rendite massiv: Lebenslange Leibrente, befristeter Auszahlplan oder Teilkapitalabfindung haben jeweils eigene Kostenprofile.
Was die Effektivkostenquote (RiY) über Ihr Altersvorsorgedepot verrät
Die Effektivkostenquote — im europäischen Regulierungsrahmen als Reduction in Yield (RiY) bezeichnet — gibt an, um wie viele Prozentpunkte die jährliche Bruttorendite durch sämtliche anfallende Kosten gemindert wird. Erzielt Ihr Depot vor Kosten eine Rendite von 6,0 % p. a. und die Effektivkostenquote beträgt 1,0 %, verbleiben nur 5,0 % netto vor Steuern. Diese Kennzahl fasst alle Kostenschichten — Depotführung, Produktkosten, Transaktionskosten und Vertriebskosten — in einer einzigen Zahl zusammen.
Der Gesetzgeber hat für das Standarddepot einen Kostendeckel von maximal 1,0 % p. a. festgelegt. Dieser Wert wurde im parlamentarischen Verfahren von ursprünglich 1,5 % im Referentenentwurf des BMF vom 1. Dezember 2025 gesenkt. Für das freie Altersvorsorgedepot gibt es dagegen keinen gesetzlichen Kostendeckel — hier reguliert allein der Wettbewerb unter den Anbietern den Preis.
Der Unterschied zwischen 0,20 % und 1,00 % Effektivkosten mag auf den ersten Blick gering erscheinen. Über eine Ansparphase von 30 Jahren summiert sich dieser Unterschied jedoch auf einen fünfstelligen Betrag — wie die Renditeanalyse weiter unten zeigt.
Weiterführend: Das Altersvorsorgedepot im Überblick
Detaillierte Kostenstruktur — Wo Ihr Geld wirklich hinfließt

Die Effektivkostenquote fasst fünf unterschiedliche Kostenschichten zusammen. Für die Wahl des richtigen Anbieters lohnt sich ein Blick auf jede einzelne Position, denn die Unterschiede zwischen Neobrokern, Filialbanken und dem Standarddepot sind erheblich.
- Depotführung bezeichnet die jährliche Grundgebühr für die Verwahrung Ihrer Fondsanteile. Bei Neobrokern liegt diese bei 0 Euro, bei klassischen Filialbanken dagegen bei 15 bis 45 Euro pro Jahr. Beim Standarddepot ist die Depotführung in den Kostendeckel eingerechnet.
- Abschluss- und Vertriebskosten fallen bei provisionsbasierten Produkten als Prozentsatz der Beitragssumme an. Neobroker erheben hier 0 Euro, Filialbanken und Versicherungsvermittler dagegen 2,5 bis 4,0 % der Beitragssumme. Beim Standarddepot ist eine Zillmerung — also die Vorfinanzierung von Abschlusskosten — gesetzlich untersagt.
- Sparplanausführung beschreibt die Kosten pro einzelner Sparrate. Neobroker führen Sparpläne in der Regel für 0 Euro aus, während Filialbanken 1,0 bis 1,5 % des Ordervolumens berechnen.
- Produktkosten (TER) sind die laufenden Kosten des Fonds oder ETFs selbst. Breit gestreute UCITS-ETFs liegen bei 0,07 bis 0,20 % TER pro Jahr. Aktiv gemanagte Fonds, wie sie Filialbanken häufig vermitteln, kosten 0,50 bis 1,50 % TER.
- Verwaltungskosten umfassen Posten wie Umschichtungen, Rebalancing oder Kontoverwaltung. Beim Standarddepot mit seinem automatischen Zwei-Fonds-Konzept (Chance-Fonds und Sicherheits-Fonds) sind diese im Kostendeckel enthalten.
Werte basierend auf Marktbeobachtung Stand Herbst 2026. Endgültige Konditionen einzelner Anbieter können abweichen.
Die Tabelle verdeutlicht:
Der gesetzliche Kostendeckel von 1,0 % schützt zwar vor den schlimmsten Auswüchsen, liegt aber immer noch um den Faktor 3 bis 5 über dem, was ein Neobroker-AVD mit breit gestreutem ETF kostet. Gleichzeitig bietet das Standarddepot einen wichtigen Vorteil — die automatische Umschichtung vor Rentenbeginn und die Pflicht jedes Anbieters, es anzubieten.
Unser Tipp: Achten Sie bei Angeboten nicht nur auf die Gesamt-Effektivkostenquote, sondern prüfen Sie die einzelnen Kostenpositionen. Eine Filialbank, die „nur 0,99 % Gesamtkosten" bewirbt, kann trotzdem hohe Abschlussprovisionen enthalten, die Ihr Kapital in den ersten Jahren belasten.
Förderung als Kostenhebel — Wie Zulagen Ihre Effektivrendite steigern

Die Kostenanalyse greift zu kurz, wenn sie die staatliche Förderung ausblendet. Denn die Zulagen des Altersvorsorgedepots wirken wie ein Rendite-Hebel: Wer weniger eigenes Geld einzahlt und trotzdem den gleichen Gesamtbetrag im Depot hat, für den fallen die prozentualen Kosten weniger ins Gewicht.
Das Altersvorsorgereformgesetz führt ein beitragsproportionales Zulagensystem ein. Die Grundzulage (§ 84 EStG n. F.) berechnet sich in zwei Stufen: 50 % auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (maximal 180 Euro Zulage) und 25 % auf Eigenbeiträge zwischen 360,01 und 1.800 Euro (maximal 360 Euro Zulage). Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro.
Dazu kommt die Kinderzulage (§ 85 EStG n. F.): 100 % der Eigenbeiträge, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr, wobei die volle Zulage bereits ab 300 Euro Eigenbeitrag (25 Euro pro Monat) je Kind erreicht wird. Für unter 25-Jährige gibt es zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Weiterführend: Kinderzulage im Altersvorsorgedepot: Bis zu 300 € pro Kind und Jahr
Förderquote = Gesamtzulage ÷ Eigenbeitrag. Bei Gutverdiener/Selbstständig zusätzlich Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch, ob Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG n. F.) günstiger ist als die Zulage. Der Sockelbeitrag beträgt 120 Euro/Jahr (10 Euro/Monat).
Die Zahlen zeigen ein klares Muster:
Für Alleinerziehende, Familien und Berufseinsteiger übersteigt die staatliche Förderung den Eigenbeitrag teilweise um ein Vielfaches. Bei einer Förderquote von 155 % (Alleinerziehende) relativieren sich selbst Effektivkosten von 1,0 % deutlich stärker als bei einem Gutverdiener mit 30 % Förderquote.
Gerade für Geringverdiener lohnt sich deshalb der Mindest-Sockelbeitrag von 120 Euro pro Jahr, um überhaupt die Förderberechtigung zu sichern.
Weiterführend: Staatlich geförderte Altersvorsorge im Überblick
Renditeanalyse — Was 30 Jahre Kosten mit Ihrem Vermögen machen

Wie viel Vermögen am Ende tatsächlich übrig bleibt, hängt vom Zusammenspiel dreier Faktoren ab: Effektivkosten, Förderung und Besteuerung. Die folgende Modellrechnung stellt vier realistische Szenarien über 30 Jahre gegenüber.
Modellparameter: 30 Jahre Ansparphase, 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, 540 Euro Grundzulage (ergibt 2.340 Euro Jahresinvestition in den drei AVD-Szenarien), 6 % Bruttorendite p. a., angenommener Grenzsteuersatz 35 % in der Ansparphase und 22 % im Ruhestand.
Modellrechnung: 6 % Bruttorendite p. a., nachgelagerte Besteuerung mit 22 % im Ruhestand (Szenarien 1–3) bzw. laufende Besteuerung über Vorabpauschale + Abgeltungsteuer mit 70 % Teilfreistellung (Szenario 4). Ohne Kinderzulagen und Sonderausgabenabzug. Vereinfachte Darstellung — individuelle Ergebnisse weichen je nach Steuersituation ab.
Aus dieser Gegenüberstellung lassen sich zwei zentrale Erkenntnisse ableiten:
- Erstens: Die Kostendifferenz zwischen Neobroker-AVD und Standarddepot beträgt nach 30 Jahren rund 23.600 Euro netto — allein durch 0,8 Prozentpunkte höhere Effektivkosten. Gegenüber einem Alt-Riester-Produkt mit 1,80 % RiY liegt der Unterschied sogar bei rund 42.500 Euro netto.
- Zweitens: Das geförderte Altersvorsorgedepot beim Neobroker (Szenario 1) schlägt das ungeförderte ETF-Depot (Szenario 4) trotz identischer Effektivkosten um rund 29.000 Euro netto. Der Grund: Die jährliche Zulage von 540 Euro erhöht die Investitionssumme um 30 %, ohne dass Sie mehr eigenes Geld einzahlen. Dieser Zulagen-Hebel überkompensiert den Nachteil der nachgelagerten Besteuerung gegenüber der günstigeren Abgeltungsteuer.
Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht allein vom Kostendeckel des Standarddepots beruhigen. Wer die Möglichkeit und Bereitschaft hat, ein freies AVD mit günstigen ETFs selbst zu verwalten, kann über 30 Jahre ein deutlich höheres Endvermögen erzielen.
Weiterführend: Was ist die beste Altersvorsorge?
Weiterführend: Riester in Altersvorsorgedepot umwandeln – so gelingt der Wechsel
Steuerliche Auswirkungen — Nachgelagerte Besteuerung vs. Abgeltungsteuer

Neben den Produktkosten beeinflusst die steuerliche Behandlung die Netto-Rendite des Altersvorsorgedepots erheblich. Das AVRG führt ein differenziertes Steuersystem ein, das zwischen gefördertem und ungefördertem Anteil unterscheidet.
In der Ansparphase bietet das Altersvorsorgedepot einen klaren Kostenvorteil gegenüber dem normalen ETF-Depot: Es fallen keine Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne, keine Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds und keine Steuern auf Rebalancing-Umschichtungen an. Dieser steuerfreie Zinseszinseffekt (Tax-Deferral) beschleunigt den Vermögensaufbau in der Ansparphase deutlich — jeder Euro, der sonst als Steuer abgeflossen wäre, arbeitet weiterhin im Depot.
In der Auszahlungsphase wird der geförderte Anteil nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — analog zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für den ungeförderten Anteil gelten dagegen die Regeln des § 22 Nr. 5 Satz 2 und § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: Bei Verrentung greift die Ertragsanteilsbesteuerung, bei Kapitalauszahlung nach mehr als 12 Jahren Laufzeit und Vollendung des 62. Lebensjahres das Halbeinkünfteverfahren.
Vereinfachte Darstellung. Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG n. F.) mit Günstigerprüfung kommt in der Ansparphase hinzu. Individuelle Steuersituation kann abweichen — steuerliche Beratung empfehlenswert.
Die Steuerfreiheit in der Ansparphase ist ein erheblicher Kostenvorteil, den kein normales ETF-Depot bieten kann. Wer im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz hat als in der Ansparphase — was bei den meisten Arbeitnehmern der Fall ist —, profitiert zusätzlich vom Steuersatzgefälle.
Umgekehrt gilt: Wer bereits in der Ansparphase einen niedrigen Grenzsteuersatz hat und im Alter ähnlich besteuert wird, für den kann das ungeförderte ETF-Depot mit seiner pauschalen Abgeltungsteuer von 26,375 % (inkl. Soli) unter dem Strich günstiger sein. Die Günstigerprüfung des Finanzamts schafft hier automatisch einen Sicherheitsmechanismus.
Weiterführend: Altersvorsorge und Steuern — Was Sie wissen sollten
Wechselkosten und Anbieterwechsel — Was Sie wissen müssen

Ein Vorteil des neuen Systems gegenüber der klassischen Riester-Rente: Der Gesetzgeber hat den Anbieterwechsel beim Altersvorsorgedepot bewusst erleichtert und die Kosten gedeckelt.
Die Wechselpauschale ist auf maximal 150 Euro begrenzt (§ 52 Abs. 50a EStG n. F.). Zudem gilt ein Provisionsverbot auf das Übertragskapital — der neue Anbieter darf auf das bestehende Guthaben keine Abschluss- oder Vertriebsprovision erheben. Der Wechsel erfolgt förderneutral: Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten.
Gleichzeitig dürfen Sparer maximal zwei zertifizierte Altersvorsorge-Verträge gleichzeitig besparen. Der förderwirksame Gesamtbeitrag bleibt auf 1.800 Euro pro Jahr gedeckelt. Eine strategische Kombination — etwa ein renditestarkes ETF-basiertes AVD beim Neobroker zusammen mit einem Standarddepot oder Garantieprodukt für die Absicherungskomponente — ist damit möglich.
Besonders relevant ist der Wechsel für Inhaber bestehender Riester-Verträge. Laut Altersvorsorgereformgesetz können diese ihr Guthaben förderneutral in ein neues Altersvorsorgedepot überführen. Die bisherige Förderung (175 Euro Grundzulage, alte Kinderzulagen) kann mit dem Bestandsvertrag weitergeführt werden — Neuabschlüsse nach altem Riester-Recht sind ab 1. Januar 2027 jedoch nicht mehr möglich. Ein Wechsel lohnt sich besonders bei Alt-Verträgen mit Effektivkosten über 1,5 % p. a., die zudem durch die 100-%-Beitragsgarantie renditeschwach investiert sind.
Weiterführend: Riester in Altersvorsorgedepot umwandeln – so gelingt der Wechsel
Unser Tipp: Prüfen Sie systematisch die Effektivkosten Ihrer bestehenden Riester-Verträge. Die Wechselgebühren von maximal 150 Euro amortisieren sich bei einem Kostenunterschied von über einem Prozentpunkt bereits im ersten Jahr durch die höhere Nettorendite.
Auszahlungsoptionen und ihre Kostenrelevanz

Die Kosten des Altersvorsorgedepots enden nicht mit der Ansparphase. Je nachdem, welche Auszahlungsform Sie wählen, fallen in der Entnahmephase unterschiedliche Gebühren und steuerliche Belastungen an.
Das AVRG sieht drei Auszahlungsoptionen vor: die lebenslange Leibrente, den befristeten Auszahlplan und die Teilkapitalabfindung. Die Auszahlung kann frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnen.
Beim Auszahlplan liegt ein oft übersehener Kostenvorteil:
- Da das Kapital bis zum 85. Lebensjahr weiter investiert bleibt und schrittweise entnommen wird, profitiert das Restvermögen weiterhin von Kapitalmarkterträgen.
- Die Leibrente dagegen erfordert einen Versicherungsvertrag mit eigenem Kostenapparat — der Rentenfaktor (garantierte monatliche Rente pro 10.000 Euro Kapital) fällt bei vielen Anbietern gering aus.
Ein weiterer Aspekt ist die Vererbbarkeit:
In der Ansparphase fällt das Guthaben im Todesfall vollständig in den Nachlass und ist vererbbar. Bei Vererbung an den Ehepartner greift das Ehegatten-Privileg — der überlebende Partner kann das Vermögen direkt in seinen eigenen geförderten Altersvorsorgevertrag übertragen, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Bei Vererbung an Dritte (z. B. Kinder) gilt die Entnahme dagegen als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.
Weiterführend: Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge
Typische Kostenfallen beim Altersvorsorgedepot

Auffällig ist:
- Die meisten Kostenfallen betreffen Produkte, die außerhalb des Standarddepots vertrieben werden.
- Der Kostendeckel von 1,0 % greift eben nur dort — wer sich ein „Premium-AVD" mit Garantie oder aktivem Management verkaufen lässt, verliert den gesetzlichen Schutz.
- Das bedeutet nicht, dass das freie AVD riskant ist — im Gegenteil: Wer breit gestreute ETFs bei einem Neobroker wählt, fährt am günstigsten und behält die volle Kontrolle.
Fazit: Kosten sind der entscheidende Hebel beim Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot schließt ab 2027 eine seit Jahren klaffende Lücke im deutschen Alterssicherungssystem — zwischen steuerlich geförderten, aber renditearmen Versicherungsprodukten und ungeförderten, aber renditestarken Kapitalmarktanlagen. Die Kostenstruktur entscheidet maßgeblich darüber, wie viel von der Förderung und der Marktrendite tatsächlich bei Ihnen ankommt.
Drei Punkte verdienen besondere Beachtung:
- 0,8 Prozentpunkte Kostenunterschied erzeugen über 30 Jahre rund 23.600 Euro Vermögensdifferenz — wer beim Neobroker statt beim Standarddepot anspart, profitiert erheblich.
- Das geförderte AVD mit Zulagen schlägt trotz nachgelagerter Besteuerung das ungeförderte ETF-Depot um rund 29.000 Euro netto — der Zulagen-Hebel überkompensiert den Steuernachteil.
- Die Ansparphase ist steuerfrei (keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale) — ein Vorteil, den kein normales Depot bieten kann.
Was nun?
Die Wahl des richtigen Anbieters und Produkttyps ist keine Nebensache — sie ist die wichtigste Entscheidung bei der Einrichtung Ihres Altersvorsorgedepots. Vergleichen Sie die Effektivkosten verschiedener Anbieter, bevor Sie sich festlegen.
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Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Altersvorsorgedepot pro Jahr?
Die jährlichen Kosten hängen vom Produkttyp und Anbieter ab. Bei einem Neobroker mit breit gestreuten ETFs liegen die Effektivkosten (RiY) bei circa 0,10 bis 0,30 % pro Jahr. Das Standarddepot darf maximal 1,0 % p. a. kosten. Garantieprodukte und aktiv verwaltete Fonds können 1,5 bis 2,5 % oder mehr kosten. Neben den Produktkosten können Depotführungsgebühren, Sparplankosten und Abschlussprovisionen anfallen — bei Neobrokern liegen diese in der Regel bei null Euro.
Was bedeutet die Effektivkostenquote (RiY) beim Altersvorsorgedepot?
Die Effektivkostenquote, auch Reduction in Yield (RiY) genannt, gibt an, um wie viele Prozentpunkte die Bruttorendite Ihrer Anlage durch sämtliche Kosten gemindert wird. Sie ist die einzige gesetzlich normierte Vergleichskennzahl und berücksichtigt alle Kostenschichten — von der Depotführung über Produktkosten bis zu Vertriebsprovisionen. Je niedriger die RiY, desto mehr von der Marktrendite kommt bei Ihnen an.
Wie hoch ist der Kostendeckel beim Standarddepot?
Der gesetzliche Kostendeckel für das Standarddepot liegt bei maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Dieser Wert wurde im Gesetzgebungsverfahren von ursprünglich 1,5 % im Referentenentwurf gesenkt. Der Deckel gilt ausschließlich für das Standarddepot — für das freie Altersvorsorgedepot und für Garantieprodukte gibt es keinen gesetzlichen Kostendeckel.
Lohnt sich ein Neobroker-AVD gegenüber dem Standarddepot?
Unter reinen Kostengesichtspunkten ja: Ein Neobroker-AVD mit breit gestreuten ETFs erreicht Effektivkosten von circa 0,10 bis 0,30 % — deutlich unter dem Standarddepot-Deckel von 1,0 %. Über 30 Jahre ergibt sich daraus ein Vermögensunterschied von mehr als 30.000 Euro. Allerdings erfordert das freie AVD mehr Eigenverantwortung bei der Fondsauswahl, und es bietet nicht die automatische Umschichtung vor Rentenbeginn, die das Standarddepot leistet.
Welche Steuervorteile hat das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase?
In der Ansparphase fallen keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale und keine Steuern auf Rebalancing-Umschichtungen an. Alle Erträge — Dividenden, Kursgewinne und Zinsen — verbleiben steuerfrei im Depot und profitieren vom Zinseszinseffekt. Erst in der Auszahlungsphase wird der geförderte Anteil mit dem persönlichen Einkommensteuersatz nachgelagert besteuert. Für den ungeförderten Anteil gelten günstigere Regeln (Ertragsanteilsbesteuerung oder Halbeinkünfteverfahren).
Was kostet ein Anbieterwechsel beim Altersvorsorgedepot?
Der Gesetzgeber hat die Wechselkosten auf maximal 150 Euro gedeckelt (§ 52 Abs. 50a EStG n. F.). Zusätzlich gilt ein Provisionsverbot auf das Übertragskapital — der neue Anbieter darf keine Abschlussprovision auf Ihr bestehendes Guthaben erheben. Der Wechsel erfolgt förderneutral, Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten. Sie dürfen maximal zwei geförderte Verträge gleichzeitig besparen.











