Wussten Sie, dass eine anwaltliche Erstberatung im Privatrecht in Deutschland für Verbraucher gesetzlich gedeckelt ist – und viele Ratsuchende deshalb weniger zahlen müssten als sie denken? Obwohl Vertragsstreitigkeiten, Familienrecht, Erbrecht oder Schadensersatzfälle oft komplex erscheinen, sind die Kosten für eine erste Orientierung überraschend transparent geregelt: § 34 RVG legt klare Obergrenzen fest. Gleichzeitig bestimmen Faktoren wie Streitwert, Komplexität oder regionale Unterschiede, wie teuer eine ausführlichere Beratung werden kann.
Mit diesem Ratgeber erhalten Sie einen leicht verständlichen Überblick darüber, wie viel eine anwaltliche Beratung im Privatrecht wirklich kostet, welche Gebührenmodelle möglich sind, wann Rechtsschutzversicherungen einspringen – und wie Sie verhindern, unnötig zu viel zu bezahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Erstberatung maximal 190 € netto, weitere Beratung bzw. Gutachten maximal 250 € netto (§ 34 RVG). Die Höchstgrenzen gelten für Verbraucher bundesweit.
- Die Stundensätze variieren stark – meist zwischen 150 und 600 € pro Stunde, abhängig von Spezialisierung, Region und Komplexität des Falls.
- Seit Juni 2025 sind die RVG-Gebühren im Schnitt um 6 bis 9 % gestiegen, was sich bei Streitwertfällen auf außergerichtliche Schreiben oder Verhandlungen auswirkt.
- Die Beratungshilfe ermöglicht Bedürftigen anwaltliche Beratung für nur 15 € Eigenanteil.
- Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Erstberatung, die außergerichtlichen Tätigkeiten und die Gerichtsverfahren – sofern eine Deckungszusage vorliegt.
- Eine Kostenübernahme durch die Gegenseite ist möglich, wenn sich der Gegner im Verzug befindet oder für den Schaden verantwortlich ist (z. B. im Vertrags- oder Schadensersatzrecht).
Was zählt überhaupt zum Privatrecht – und wann braucht man Beratung?
Das Privatrecht umfasst sämtliche Rechtsbereiche, in denen Bürger oder Unternehmen untereinander Verträge schließen, Ansprüche erheben oder Konflikte austragen. Dazu gehören unter anderem:
- Vertragsrecht (Kauf, Dienstleistung, Werkvertrag)
- Erbrecht (Testamente, Pflichtteil, Nachlasskonflikte)
- Familienrecht (Unterhalt, Scheidung, Sorgerecht)
- Mietrecht (Streit um Nebenkosten, Kündigung, Mängel)
- Schadensersatz & Deliktsrecht (zum Beispiel wenn jemand einen Schaden verursacht)
Eine anwaltliche Beratung ist sinnvoll, wenn:
- Fristen laufen und Fehler teuer werden können
- ein Streit eskaliert oder der Gegner nicht reagiert
- Ansprüche unklar sind oder man wissen möchte, ob sich eine Klage lohnt
- Verträge geprüft oder gestaltet werden müssen
- hohe finanzielle Risiken bestehen
Viele Menschen warten zu lange mit der Beratung und riskieren dadurch höhere Gesamtkosten, weil die Fristen verstreichen oder ungünstige Schreiben formuliert werden.
Kosten einer Erstberatung im Privatrecht

Die Anwaltskosten im Privatrecht wirken für viele schwer einschätzbar, sind aber für die Erstberatung klar gesetzlich geregelt. Für Verbraucher gilt § 34 RVG:
- Erstberatungen dürfen maximal 190 € netto kosten
- weiterführende Beratungen maximal 250 € netto
Viele Kanzleien liegen sogar darunter, etwa bei sehr eng begrenzten Sachverhalten wie einer Vertragsprüfung oder Streitigkeiten mit geringem Aufwand.
Die Erstberatung dient in der Regel dazu:
- die Erfolgsaussichten einzuschätzen
- Risiken zu bewerten
- mögliche Strategien zu besprechen
- weitere Kosten transparent zu machen
Achtung: Die Erstberatung ersetzt jedoch nicht immer eine tiefere Prüfung oder Korrespondenz mit der Gegenseite.
Tabelle: Gesetzliche Maximalgebühren für Beratungen (§ 34 RVG)
Stundensätze & individuelle Vergütungsvereinbarungen

Neben der gesetzlich gedeckelten Erstberatung arbeiten viele Anwälte im Privatrecht mit Stundensätzen oder Pauschalhonoraren. Unsere Erfahrungen bestätigen, dass die Preise je nach Spezialisierung, Kanzleigröße und Region stark variieren können.
Typische Stundensätze im Privatrecht
- Standardanwälte: 150–250 € pro Stunde
- Erfahrene Fachanwälte: 250 bis 400 € pro Stunde
- Hochspezialisierte Kanzleien / Großstädte: 400–600 € pro Stunde
Die meisten Kanzleien rechnen im 6- oder 15-Minuten-Takt ab. Ein scheinbar kurzes Gespräch kann daher schnell teurer für Sie werden, wenn mehrere Arbeitsschritte wie Aktenprüfung, Schreiben oder Telefonate hinzukommen.
Was beeinflusst den Preis?
- Komplexität des Falls (z. B. umfangreiche Vertragswerke, viele Beteiligte)
- Region (in München oder Hamburg oft höher als in kleineren Städten)
- Spezialisierung (z. B. Erbrecht oder Familienrecht tendenziell teurer)
- Dringlichkeit (kurzfristige Beratung kann höhere Stundensätze verursachen)
Tabelle: Durchschnittliche Stundensätze nach Fachgebieten
Kosten bei außergerichtlicher Tätigkeit (mit Beispielen)

Nach der Erstberatung entstehen zusätzliche Kosten, wenn der Anwalt außergerichtlich tätig wird – also z. B. ein Schreiben an die Gegenseite formuliert, Verträge prüft oder verhandelt. Diese Gebühren richten sich in der Regel nach dem Streitwert und dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).
Wichtiger Hinweis: Viele Verbraucher unterschätzen, wie schnell sich die Kosten summieren, wenn mehrere Schreiben oder Verhandlungsschritte nötig werden.
Typische außergerichtliche Tätigkeiten:
- Erstellung eines Anspruchsschreibens
- Prüfung & Gestaltung von Verträgen
- Vergleichsverhandlungen
- Einigung ohne ein Gerichtsverfahren
Die Kosten beginnen oft schon bei 150 bis 300 € für ein einfaches Schreiben – können aber bei höheren Streitwerten steigen.
Beispielrechnungen aus der Praxis
Beispiel 1: Vertragsstreit über 1.000 €
- Geschäftsgebühr: ca. 80–120 €
- Auslagen + MwSt.: ca. 25–40 €
- Gesamt: ca. 105–160 €
Beispiel 2: Schadensersatzforderung 5.000 €
- Geschäftsgebühr: ca. 350–450 €
- Auslagen + MwSt.: ca. 80–100 €
- Gesamt: ca. 430–550 €
Beispiel 3: Komplexer Erbstreit (Streitwert 20.000 €)
- Geschäftsgebühr: ca. 900–1.100 €
- Auslagen + MwSt.: ca. 150–200 €
- Gesamt: ca. 1.050–1.300 €
Tabelle: Typische Gebühren nach Streitwert (außergerichtlich)
Wann übernimmt jemand anderes die Kosten?

Die Anwaltskosten im Privatrecht müssen nicht immer von Ihnen selbst getragen werden. In vielen Fällen springen auch Versicherungen, staatliche Hilfen oder sogar die Gegenseite ein.
Unsere Erfahrungen bestätigen, dass ein Großteil der Ratsuchenden nicht weiß, wie oft eine Kostenübernahme möglich wäre – und deshalb Leistungen verschenkt.
Rechtsschutzversicherung
Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig:
- Erstberatung
- außergerichtliche Vertretung
- anwaltliche Schreiben
- Gerichtskosten & gegnerische Anwaltskosten
- Gutachterkosten (je nach Tarif)

Weiterführend: Private Rechtsschutzversicherung im Vergleich
Wichtig:
- Wartezeit von meist 3 Monaten
- keine Deckung bei Streitigkeiten, die vor Vertragsabschluss entstanden sind
- ausgeschlossene Bereiche je nach Tarif (z. B. Scheidungsrecht)
Für viele Privatrechtsbereiche – Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatz, Mietrecht, Arbeitsrecht – ist Rechtsschutz eine enorme finanzielle Entlastung.
Weiterführend: Mietrechtsschutzversicherung im Vergleich
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht im Vergleich
Unser Tipp für Sie: Im Checkfox.de-Rechtsschutzvergleich können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen, welche Tarife Ihre konkreten Risiken am besten abdecken.

Beratungshilfe (für außergerichtliche Fälle)
Beratungshilfe erhalten Personen mit geringem Einkommen. Sie gilt für:
- Beratung
- außergerichtliche Schreiben
- Prüfung von Verträgen
- Verhandlungen
Ihr Eigenanteil: nur 15 €. Alles Weitere übernimmt der Staat.
Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?
Prozesskostenhilfe (PKH)
Die PKH greift, wenn ein Gerichtsverfahren notwendig ist und die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Voraussetzungen:
- geringe Einkünfte
- das Verfahren hat hinreichende Erfolgsaussichten
PKH deckt ab:
- Gerichtskosten
- eigenen Anwalt
- ggf. Ratenzahlung statt Einmalzahlung
Achtung: Die PKH übernimmt nicht automatisch die gegnerischen Anwaltskosten, wenn man verliert.
Kostenübernahme durch die Gegenseite
Die Gegenseite muss die Anwaltskosten tragen, wenn sie sich:
- im Verzug befindet (z. B. fordert man Geld, das längst fällig ist),
- eine vertragliche Pflicht verletzt hat,
- einen Schaden verursacht hat,
- eine unberechtigte Fristsetzung oder Kündigung ausgesprochen hat.
Wichtiger Hinweis: Gerade im Vertragsrecht und Schadensersatzrecht kommt dies häufig vor.
Praktische Spartipps vor dem Beratungstermin

Viele Mandanten zahlen unnötig hohe Kosten, weil sie sich nicht vorbereiten oder die falschen Fragen stellen. Erfahrungsgemäß senkt eine gute Vorbereitung die anwaltlichen Beratungskosten oft um 20 bis 40 %, weil der Anwalt in diesem Fall schneller arbeiten kann.
1. Vor dem Termin die Kosten klären
- Fragen Sie direkt: „Mit welchen Kosten muss ich rechnen?“
- Lassen Sie sich erklären, ob nach RVG, Zeit oder Pauschale abgerechnet wird.
- Vereinbaren Sie ggf. eine Kostenobergrenze.
2. Die Unterlagen sinnvoll vorbereiten
- Verträge
- Schriftwechsel
- Rechnungen
- Notizen zu Zeitabläufen
- Screenshots / Fotos (bei Schadensfällen)
Eine strukturierte Darstellung spart Ihrem Anwalt Zeit — und Ihnen somit Geld.
3. Ziel des Gesprächs klar definieren
Beispielhafte Ziele:
- „Ich möchte nur wissen, welche Optionen ich überhaupt habe.“
- „Ich möchte eine Einschätzung der Erfolgsaussichten.“
- „Ich brauche Unterstützung für ein Schreiben an die Gegenseite.“
Je klarer das Ziel, desto günstiger die Beratung.
4. Rechtsschutz prüfen
Viele Ratsuchende haben einen Rechtsschutz, wissen aber nicht, dass:
- telefonische Erstberatung bereits abgedeckt sein kann
- manche Tarife eine freie Anwaltswahl ermöglichen
- die Versicherung vorab eine Deckungszusage geben muss
Rechtsschutzversicherung im Privatrecht: Wann sie hilft – und wann nicht

Eine private Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für eine anwaltliche Beratung im Privatrecht erheblich reduzieren. Viele Verbraucher zahlen die Anwaltskosten selbst, obwohl ihre Police diese Fälle längst abdecken würde – meist aus Unwissen über die Leistungsgrenzen oder Wartezeiten.
Wann die Rechtsschutzversicherung zahlt
Die meisten Tarife (Privatrechtsschutz) übernehmen:
- Erstberatung bei Konflikten des täglichen Lebens
- außergerichtliche Tätigkeiten (Schreiben, Verhandlungen)
- gerichtliche Verfahren inklusive gegnerischer Kosten
- Mediation, wenn vorgesehen
- Schadensersatz- und Vertragsrechtliche Streitigkeiten (je nach gewähltem Tarif)
Weiterführend: Wie funktioniert die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung?
Typische gedeckte Bereiche:
- Streit um Online-Käufe, Handwerkerleistungen, Dienstleistungsverträge
- Streit um private Versicherungen
- Auseinandersetzungen über Schadenersatz
- Miet- und Arbeitsrecht, sofern im Tarif enthalten
Weiterführend: Mietrechtsschutzversicherung im Vergleich
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht im Vergleich
Wartezeiten & Ausschlüsse
- Üblich: 3 Monate Wartezeit, bevor neue Fälle versichert sind
- Keine Deckung für Streitigkeiten, die vor Vertragsabschluss entstanden sind
- Scheidungsrecht, Erbauseinandersetzungen oder Kapitalanlage-Streitigkeiten sind häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit im Vergleich
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung bei Scheidung im Vergleich
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung für Erbrecht im Vergleich
Was viele nicht wissen
- Einige Tarife bieten kostenfreie telefonische Erstberatungen
- Viele Versicherer übernehmen auch die komplette Kommunikation mit dem Anwalt, inklusive Einholung der Deckungszusage
- Man hat in der Regel freie Anwaltswahl
Fazit: Was kostet eine Beratung – und wie behalten Sie die Kosten im Griff?

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung im Privatrecht sind transparenter, als viele glauben:
Die Erstberatung ist klar gesetzlich gedeckelt, während Stundensätze und außergerichtliche Gebühren stark vom Aufwand und Streitwert abhängen. Wer gut vorbereitet in den Termin geht, spart nicht nur Zeit, sondern häufig auch bares Geld.
- Eine private Rechtsschutzversicherung kann viele dieser Kosten vollständig abdecken – besonders, wenn es um Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatz oder Konflikte des privaten Alltags geht.
- Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt und nur über geringe Mittel verfügt, hat mit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe ebenfalls starke Alternativen.
Was nun?
Wenn Sie prüfen möchten, welcher Tarif zu Ihren Bedürfnissen passt, hilft Ihnen der kostenlose Rechtsschutz-Vergleich auf Checkfox.de, Leistungen und Preise schnell zu vergleichen – neutral und übersichtlich.
Weitere Ratgeber-Artikel zu den anwaltlichen Kosten:
Wie viel kostet eine Beratung beim Anwalt?
Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Mietrecht?
Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Erbrecht?
Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Arbeitsrecht?
Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Familienrecht?
Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Sozialrecht?
Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Verkehrsrecht?
Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Scheidungsrecht?
Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Strafrecht?
[CTA]
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt im Privatrecht?
Für Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: maximal 190 € netto. Die meisten Kanzleien orientieren sich daran oder liegen sogar darunter, wenn der Sachverhalt überschaubar ist.
Was kostet eine weiterführende Beratung nach der Erstberatung?
Vertiefte Beratung – etwa Vertragsanalyse, Strategieentwicklung oder rechtliche Bewertung umfangreicher Unterlagen – ist auf 250 € netto begrenzt. Erst darüber hinaus können individuelle Vergütungen oder RVG-Gebühren greifen.
Wie teuer werden außergerichtliche Tätigkeiten wie ein Schreiben an die Gegenseite?
Das hängt vom Streitwert ab. Je nach Höhe entstehen meist 100–600 € für ein Schreiben, bei komplexen Fällen auch mehr. Bei hohen Streitwerten gelten die RVG-Geschäftsgebühren.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Beratungskosten?
Ja, sofern der Tarif Privatrechtsschutz enthält und die Wartezeit abgelaufen ist. Versichert sind häufig die Erstberatung, die außergerichtliche Tätigkeit und die gerichtlichen Verfahren. Bereits vor Versicherungsbeginn entstandene Streitigkeiten sind jedoch ausgeschlossen.
Kann ich Beratungshilfe erhalten, wenn ich mir den Anwalt nicht leisten kann?
Ja. Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten, Sie zahlen lediglich 15 € Eigenanteil. Beratungshilfe gilt für außergerichtliche Tätigkeiten wie Beratung, Schreiben und Vertragsprüfung.
Wann muss die Gegenseite meine Anwaltskosten zahlen?
Wenn sich der Gegner im Verzug befindet, eine Pflicht verletzt hat oder einen Schaden verursacht hat. In diesen Fällen gelten Anwaltskosten als erstattungsfähiger Schaden.
Sind Stundensätze im Privatrecht üblich?
Ja. Bei komplexeren Fällen arbeiten viele Kanzleien mit Stundensätzen zwischen 150 und 600 €. Eine vorherige Kostenabsprache ist daher wichtig.













