Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Sozialrecht?

Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Sozialrecht?

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Wussten Sie, dass viele fehlerhafte Bescheide im Sozialrecht erst nach einem anwaltlichen Widerspruch korrigiert werden? Ob Ärger mit dem Jobcenter, Streit um Pflegegrade oder Probleme mit der Krankenkasse – eine rechtliche Beratung kann oft den entscheidenden Unterschied machen. Doch was kostet sie eigentlich?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten Ihnen bei der anwaltlichen Beratung im Sozialrecht entstehen, welche Vergütungsmodelle es gibt und wie Sie über die Beratungshilfe oder über eine passende Rechtsschutzversicherung finanzielle Entlastung erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erstberatung durch einen Anwalt für Sozialrecht kostet für Verbraucher maximal 190 € netto (§ 34 RVG).
  • Viele Kanzleien bieten günstige Pauschalen – oft ab 50–150 €, teils mit Anrechnung bei Mandatserteilung.
  • Bei gerichtlicher Vertretung wird nach Streitwert oder Pauschalsätzen abgerechnet – bei Sozialklagen ist dieser oft niedrig.
  • In erster Instanz vor dem Sozialgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang.
  • Über Beratungshilfe (außergerichtlich) und Prozesskostenhilfe (gerichtlich) kann der Staat die Kosten übernehmen.
  • Einige Rechtsschutzversicherungen decken auch sozialrechtliche Streitigkeiten ab – etwa mit Krankenkassen oder Rentenversicherung.

Erstberatung im Sozialrecht – was kostet das?

Die Erstberatung durch einen Anwalt für Sozialrecht ist gesetzlich auf 190 € netto (226,10 € brutto) begrenzt, sofern keine Honorarvereinbarung getroffen wurde (§ 34 RVG).

Viele Kanzleien setzen jedoch stattdessen günstigere Pauschalen zwischen 50 und 150 € an – je nach der Fallkomplexität und der jeweiligen Region.

Erfasst sind dabei meist:

  • Sichtung und erste Einschätzung von Bescheiden (z. B. ALG II bzw. Bürgergeld, Rente, Pflegegrad)
  • Klärung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage
  • Erste Hinweise zum weiteren Vorgehen
LeistungNettobetragBruttobetragHinweis
Erstberatung (max.)190 €226,10 €Gesetzliche Obergrenze (§ 34 RVG)
Typischer Pauschalpreis50–150 €59,50–178,50 €Je nach Kanzlei & Fall
Beratungshilfe0 €15 € EigenanteilBei geringem Einkommen

Unser Tipp: In vielen Fällen wird die Gebühr bei einer anschließenden Mandatserteilung auf die Gesamtvergütung angerechnet. Wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie außerdem Beratungshilfe beantragen – mit einem Eigenanteil von nur 15 €.

Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?

Gerichtliche Vertretung – soziale Klagen mit Kostenrisiko?

Gerichtliche Vertretung – soziale Klagen mit Kostenrisiko?
Bild: Checkfox.de

Kommt es zu einem Verfahren vor dem Sozialgericht – etwa gegen das Jobcenter oder die Rentenversicherung – fallen zusätzliche Anwaltskosten an. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten wird der Streitwert im Sozialrecht häufig pauschal oder niedrig angesetzt. Das reduziert die Gebühren, kann aber je nach Umfang des Verfahrens dennoch ins Gewicht fallen.

Eine Besonderheit: In der ersten Instanz vor dem Sozialgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Nur die Gerichtskosten entfallen – Sozialgerichtsbarkeit ist für die Bürger kostenfrei.

Dennoch ist eine anwaltliche Vertretung meist sinnvoll, gerade bei komplexen sozialrechtlichen Fragen.

BeispielthemaTypischer StreitwertAnwaltskosten (ca.)Gerichtskosten
Pflegegrad-Einstufung2.500 €ca. 350–450 €0 € (kostenfrei)
ALG-II-Kürzung1.000 €ca. 200–300 €0 €
Erwerbsminderungsrente5.000 €ca. 500–700 €0 €

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Bild: Checkfox.de

Wer soziale Leistungen bezieht oder ein zu geringes Einkommen hat, kann Beratungshilfe für eine außergerichtliche Beratung beantragen. Der Antrag auf Beratungshilfe erfolgt beim Amtsgericht (ist bequem online möglich) oder direkt über den Anwalt. Wird er bewilligt, zahlt der Staat die Kosten – der Eigenanteil beträgt dann lediglich 15 €.

Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?

Für Verfahren vor Gericht kann zusätzlich Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Auch hier übernimmt der Staat – je nach Einkommenslage – entweder einen Teil oder sogar die gesamten Anwaltskosten.

Wichtig: Die Erfolgsaussicht des Verfahrens muss gegeben sein, sonst wird der Antrag abgelehnt.

Rechtsschutzversicherung im Sozialrecht: Was sie übernimmt – und was nicht

Rechtsschutzversicherung im Sozialrecht: Was sie übernimmt – und was nicht
Bild: Checkfox.de

Viele Menschen wissen nicht, dass manche Rechtsschutzversicherungen auch sozialrechtliche Streitigkeiten abdecken – etwa Konflikte mit dem Jobcenter, mit der Pflegekasse oder mit der Rentenversicherung.

Wichtig ist allerdings, dass die Police einen entsprechenden Versicherungsschutz für Sozialrecht vorsieht und der Streit nach Versicherungsbeginn entstanden ist. Weiterführend: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Typische Leistungen sind:

Nicht abgedeckt sind:

  • Vorsorgeberatungen ohne einen konkreten Anlass
  • Streitigkeiten, die vor dem Versicherungsbeginn oder in der Wartezeit entstanden sind


Einige Tarife enthalten den Sozialrechtsschutz nur in den gehobenen Paketen oder gegen einen Aufpreis. Ein genauer Blick lohnt sich deshalb auf jeden Fall. Unser kostenloser und unverbindlicher Vergleich für Rechtsschutzversicherungen auf Checkfox.de hilft Ihnen bei der Auswahl.

Fazit: Sozialrechtliche Beratung muss nicht teuer sein

Fazit: Sozialrechtliche Beratung muss nicht teuer sein
Bild: Checkfox.de

Ob Ärger mit dem Jobcenter oder Probleme mit der Pflegekasse – eine anwaltliche Beratung im Sozialrecht kann Ihnen dabei helfen, vorhandene Fehler in Ihren Bescheiden zu korrigieren und Ihre Leistungen durchzusetzen.

Dank der gesetzlichen Gebührenbegrenzung, der Beratungshilfe oder einer Rechtsschutzversicherung bleibt die finanzielle Belastung für Sie oft überschaubar.

Was nun?

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Sozialrecht?

Maximal 190 € netto (226,10 € brutto). Viele Kanzleien bieten aber auch günstigere Pauschalen ab ca. 50 € an.

Wer zahlt den Anwalt bei Streit mit dem Jobcenter?

In der ersten Instanz vor dem Sozialgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – es sei denn, Sie erhalten Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Anwalt im Sozialrecht?

Nur wenn sozialrechtliche Streitigkeiten im Tarif enthalten sind und der Fall nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

Wie beantrage ich Beratungshilfe?

Beim Amtsgericht oder direkt beim Anwalt – bei Bewilligung zahlen Sie nur 15 € Eigenanteil.

Welche Leistungen übernimmt die Prozesskostenhilfe?

Anwaltskosten bei gerichtlichen Verfahren, je nach Einkommen voll oder teilweise. Voraussetzung: Aussicht auf Erfolg.

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