Wussten Sie, dass eine anwaltliche Erstberatung für Verbraucher gesetzlich auf maximal 190 € netto gedeckelt ist – unabhängig davon, wie erfahren oder spezialisiert der Anwalt ist? Trotzdem fühlen sich viele Mandanten unsicher bei der Frage: „Was kostet mich das eigentlich?“
Dieser Ratgeber klärt Ihnen transparent und verständlich, welche Gebühren bei einer Anwaltsberatung entstehen, wie sie gesetzlich geregelt sind und welche Modelle es für Unternehmer gibt. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie hoch die anwaltlichen Kosten mit und ohne Rechtsschutzversicherung ausfallen, wie sich Kosten und Kostendeckung zusammensetzen und wie Sie eine Beratung möglichst günstig oder sogar kostenlos erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Erstberatung für Privatpersonen: Maximal 190 € netto / ca. 226 € brutto nach § 34 RVG.
- Unternehmen zahlen mehr: Es gibt keine Obergrenze, die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung.
- Folgeberatung (zum Beispiel ein schriftliches Gutachten): Maximal 250 € netto / ca. 297,50 € brutto.
- RVG-Wertgebühren: Bei Vertretung richten sich die Kosten nach dem Streitwert.
- Beratungshilfe für Bedürftige senkt die Kosten auf 15 € – Antrag beim Amtsgericht.
- Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die telefonische oder persönliche Erstberatung – je nach Tarif.
- Guter Vergleich spart Geld: Auf Checkfox.de finden Sie Tarife, die Beratungen umfassend abdecken – etwa ARAG, WGV oder HUK-Coburg.
Was kostet eine anwaltliche Beratung – und was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Für Privatpersonen ist die sogenannte Erstberatung gesetzlich geregelt: Laut § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) darf ein Anwalt maximal 190 € netto für eine mündliche Erstberatung verlangen. Inklusive Mehrwertsteuer ergibt das rund 226 € brutto. Viele Kanzleien liegen darunter, vor allem bei klar abgegrenzten Anliegen.
Diese Deckelung gilt nur, wenn es sich um eine erste Einschätzung handelt und kein umfassendes Mandat folgt. Sobald der Anwalt etwa Schriftverkehr übernimmt oder Klage einreicht, greift die reguläre Gebührenordnung (RVG) oder eine Honorarvereinbarung.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in vielen Fällen vollständig – vorausgesetzt, das Thema ist im jeweiligen Tarif enthalten. Besonders großzügig sind Tarife, die außergerichtliche Beratung ohne Selbstbeteiligung beinhalten („Beratungsrechtsschutz“). Gute Übersichten hierzu bieten z. B. die ARAG in ihrem Ratgeber zum Anwaltsgespräch oder Vergleiche wie Verivox.
Tabelle: Typische RVG-Gebühren bei anwaltlicher Beratung
Diese Struktur deckt die Grundlage ab, auf die auch Versicherungen wie ARAG, WGV oder HUK-Coburg in ihren Tarifdetails Bezug nehmen.
Unterschiede für Unternehmer & juristische Personen

Anders sieht es bei Unternehmen, Freiberuflern oder juristischen Personen aus: Für sie gilt keine gesetzliche Preisgrenze bei der Erstberatung. Die Kosten richten sich hier nach:
- freier Honorarvereinbarung (z. B. Stundenhonorar)
- umfang und Dauer der Beratung
- Komplexität des Falls
Zwar besteht eine Informationspflicht zur Höhe der Gebühren, eine gesetzliche Deckelung gibt es jedoch nicht. Daher ist es besonders wichtig, vor der Beratung eine schriftliche Honorarvereinbarung oder eine Kostenaufstellung zu verlangen – so vermeiden Sie böse Überraschungen.
Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Geht es über eine Erstberatung hinaus – z. B. bei Schriftverkehr, Klagen oder Verhandlungen – richtet sich die Vergütung meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier gilt: Je höher der Streit- bzw. Gegenstandswert, desto höher die Anwaltsgebühr.
Beispiel: Bei einem Streitwert von 5.000 € entstehen (ohne Gericht) folgende Gebühren:
- Geschäftsgebühr: ca. 458,00 €
- Auslagenpauschale: 20,00 €
- MwSt.: 90,00 €
- Gesamt: ca. 568,00 €
Weitere Gebühren entstehen durch:
- Termine beim Gericht (Terminsgebühr)
- Vergleiche (Einigungsgebühr)
- Vertretung mehrerer Beteiligter
Eine Übersicht über typische Kosten bietet die BRAK-Verbraucherseite
Honorarvereinbarungen: Stunden- & Pauschalmodelle

Alternativ zur RVG-Vergütung kann ein Anwalt auch ein Stundenhonorar oder eine Pauschale vereinbaren – besonders bei komplexeren, nicht-streitwertbezogenen Fällen (z. B. Vertragsprüfungen oder Unternehmensberatung).
Typische Stundensätze:
- Allgemeine Beratung: 120–250 €/Stunde
- Fachanwälte: 200–400 €/Stunde
- Spezialisten (z. B. Medizin-, IT-Recht): bis 600 €/Stunde
Wichtig: Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden. Ein Erfolgshonorar ist nur in sehr engen Ausnahmefällen zulässig (§ 4a RVG).
Gibt es staatliche Hilfe?

Ja – für Menschen mit einem geringen Einkommen gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (PKR). Die Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Rechtsberatung ab, die Kosten betragen dabei nur 15 € Eigenanteil. Alles Weitere übernimmt der Staat.
Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?
Voraussetzungen:
- Monatliches Nettoeinkommen < 1.300 € (je nach Familie, Miete, Unterhalt etc.)
- Kein verwertbares Vermögen
- Keine bestehende Rechtsschutzversicherung
Die Prozesskostenhilfe gilt für Gerichtsverfahren – also wenn es zu einer Klage kommt. Sie deckt die Anwalts- und Gerichtskosten ab, abhängig von der Erfolgsaussicht.
Mehr Infos zur Antragstellung finden Sie auf service.justiz.de
Wie funktioniert eine Beratung mit Rechtsschutzversicherung?

Damit die Rechtsschutzversicherung (RSV) die Kosten einer anwaltlichen Beratung übernimmt, braucht es eine Deckungszusage. Viele Versicherer machen es heute unkompliziert: Sie bieten Hotlines, Online-Services oder Apps, über die der Anwalt die Deckung direkt anfordern kann.
Bei einfachen Anliegen – etwa einer Erstberatung zu einem Vertrag, einer Kündigung oder einer Verkehrssache – reicht oft schon ein kurzer Anruf bei der Versicherung.
Weiterführend: Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Rechtsschutzversicherung sein?
Die meisten Tarife übernehmen telefonische und digitale Erstberatungen komplett, sogar ohne Selbstbeteiligung. Bei persönlicher Beratung oder wenn der Anwalt außergerichtlich tätig wird, fällt je nach Tarif eine Selbstbeteiligung von 150–500 € an.
Anbieter wie die ARAG oder die HUK-Coburg bieten in ihren Premium-Tarifen jedoch zunehmend Bausteine ohne Selbstbehalt an, was Beratung für Versicherte besonders kostengünstig macht.
Weiterführend: Wird eine Rechtsberatung von der Rechtsschutzversicherung bezahlt?

Schritt-für-Schritt: So läuft eine Beratung mit RSV ab

- Fall schildern: Sie kontaktieren Ihre Versicherung oder Ihren Anwalt und beschreiben das Problem kurz.
- Deckungsanfrage: Der Anwalt stellt bei der Versicherung eine Anfrage – digital, telefonisch oder per Formular.
- Prüfung durch die Versicherung: Es wird geprüft, ob der Fall durch Ihren Tarif abgedeckt ist (z. B. Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht usw.).
- Deckungszusage: Bei positiver Prüfung erhalten Sie (oder der Anwalt) die Kostenübernahme – teils binnen Minuten.
- Beratung / Erstgespräch: Das Gespräch findet telefonisch, online oder in der Kanzlei statt.
- Kostenabrechnung: Der Anwalt rechnet direkt mit der Versicherung ab – nur die Selbstbeteiligung (falls vorhanden) zahlen Sie selbst.

Tabelle: Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung – und was nicht?
Weiterführend: Was deckt die Rechtsschutzversicherung ab - und was nicht?
Konkrete Kostenbeispiele – mit & ohne Rechtsschutzversicherung

Wie viel Sie beim Anwalt zahlen, hängt davon ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und ob Ihr Tarif eine Selbstbeteiligung vorsieht. Ohne einen Rechtsschutz sind die Beratungskosten oft deutlich höher – insbesondere, wenn der Anwalt außergerichtlich tätig wird oder Schriftverkehr nötig ist.
- Eine typische Erstberatung kostet laut RVG maximal 190 € netto, viele Kanzleien liegen aber darunter.
- Außergerichtliche Tätigkeiten (z. B. Verhandlungen, Schreiben an die Gegenseite) liegen meist zwischen 250–700 €.
- Mit einer Rechtsschutzversicherung übernimmt der Versicherer diese Kosten – häufig sogar 100 %, sofern der Fall im Tarif enthalten ist.
Auf Ratgeberseiten wie Financedoor oder Verivox wird bestätigt: Viele Versicherte zahlen bei Beratungen gar nichts, da diese oft ohne Selbstbeteiligung inkludiert sind.
Tabelle: Kostenvergleich – mit & ohne Rechtsschutzversicherung
Unterschiede zwischen den Versicherern – worauf es ankommt

Rechtsschutzversicherungen unterscheiden sich stark darin, ob und in welchem Umfang sie anwaltliche Beratungen übernehmen. Einige Versicherer bieten einen erweiterten „Beratungsrechtsschutz“, andere dagegen nur eine Kostenübernahme bei tatsächlichem Konfliktfall. Dazu gehören:
- ARAG: Starke Beratungskomponente, oft ohne Selbstbeteiligung bei telefonischer Beratung.
- HUK-Coburg: Klassische Tarife mit SB, Premiumtarife mit breiter Beratungsdeckung.
- WGV: Preisgünstige Tarife, solide Leistungen, gute Bedingungen bei Erstberatung.
- DEVK / Allianz: Gute Standardabsicherung, aber je nach Tarif Einschränkungen bei außergerichtlicher Konfliktlösung.
Weiterführend: Ist die ARAG eine gute Rechtsschutzversicherung?
Achten Sie besonders auf:
- Selbstbeteiligung (0–500 € möglich)
- Wartezeiten (meist 3 Monate)
- freie Anwaltswahl (unbedingt drauf achten!)
- Abdeckung von außergerichtlicher Beratung
- Sonderbausteine (z. B. Mediationsrechtsschutz)
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit im Vergleich
Weiterführend: Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung im Vergleich
Eine hilfreiche Orientierung bietet Ihnen der Checkfox-Rechtsschutzvergleich, bei dem Sie gezielt nach Tarifen mit vollem Beratungsrechtsschutz filtern können.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung selbst?

Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung hängen von Tarif, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und den gewählten Rechtsbereichen ab.
Für Privatpersonen bewegen sich die Beiträge 2025 in folgenden Spannen:
- Privatrechtsschutz (Single): ca. 12–25 € pro Monat
- Privatrechtsschutz (Familie): ca. 20–40 € pro Monat
- Komplettpaket (Privat + Beruf + Verkehr): ca. 25–55 € pro Monat
- Premium-Tarife mit voller Beratungsdeckung: 35–70 € pro Monat

Wichtig für die Kostenübernahme einer anwaltlichen Beratung:
Je höher der Tarif, desto eher sind Beratungen ohne Selbstbeteiligung enthalten. Das wird u. a. in den Tarifinformationen der ARAG und in den Ratgeberseiten von Verivox bestätigt.
Tabelle: Beitragsspannen für Rechtsschutz-Tarife 2025
Tipps: So reduzieren Sie Anwaltskosten trotz Versicherung

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie nicht automatisch vor allen Kosten – aber Sie können einiges tun, um Ihren Eigenanteil gering zu halten:
1. Beratung erst nach der Deckungszusage starten
Viele Versicherte sprechen direkt mit dem Anwalt – und zahlen die Erstberatung selbst. Besser: Erst die Deckung abklären, dann beraten lassen.
2. Selbstbeteiligung geschickt wählen
Wer die SB erhöht, reduziert zwar den Beitrag, zahlt aber Beratung oft selbst. Premium-Tarife mit 0 € SB rechnen sich häufig schnell.
3. Telefon- und Onlineberatung nutzen
Diese ist bei vielen Versicherern – z. B. bei der ARAG oder der HUK – kostenfrei und ohne SB.
4. Dokumente vorab digital bereitstellen
Je weniger Zeit Ihr Anwalt benötigt, desto geringer der Aufwand – und damit die Kosten.
5. Konflikte frühzeitig klären
Viele Versicherungen übernehmen auch Mediation, was günstiger sein kann als anwaltliche Vertretung. Eine Übersicht hilfreicher Rechtsinformationen bieten u. a. Arbeitsrecht.law und Verivox zum Thema Anwaltsgebühren
Fazit: Mit Rechtsschutzversicherung wird Beratung oft deutlich günstiger

Eine Rechtsberatung muss nicht unerschwinglich sein – vor allem dann nicht, wenn Sie vorab die Rahmenbedingungen kennen. Für Privatpersonen ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt, es gibt staatliche Unterstützungsmöglichkeiten wie die Beratungshilfe.
Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?
Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten einer anwaltlichen Beratung massiv reduzieren – in vielen Fällen zahlen Versicherte sogar 0 €, insbesondere bei telefonischen oder digitalen Erstberatungen. Selbst wenn eine Selbstbeteiligung fällig wird, ist die finanzielle Entlastung meist erheblich, vor allem bei komplexeren Fällen oder außergerichtlicher Vertretung. Wichtig ist, den eigenen Tarif genau zu kennen, Wartezeiten zu beachten und vor der Beratung unbedingt eine Deckungszusage einzuholen.
Weiterführend: Was kostet eine Rechtsschutzversicherung? – Überblick & Preisfaktoren
Was nun?
- Wenn Sie regelmäßig rechtliche Fragen haben oder auf Nummer sicher gehen wollen, fahren Sie mit einem passenden Rechtsschutz-Tarif oft günstiger als bei einer Einzelabrechnung.
- Am besten jetzt direkt kostenlos und unverbindlich vergleichen: Rechtsschutzversicherungen auf Checkfox.de.
- So finden Sie Tarife, die Beratungen ohne eine Selbstbeteiligung und mit einer breiten Deckung anbieten.

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Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für Privatpersonen max. 190 € netto (226 € brutto) – laut § 34 RVG. Bei weiterführender Beratung bis zu 250 € netto.
Was passiert, wenn ich danach ein Mandat erteile?
Dann wird nach dem RVG oder per Honorarvereinbarung abgerechnet – die Erstberatung kann dabei angerechnet werden.
Ist eine kostenlose Beratung möglich?
Ja – mit Berechtigungsschein für Beratungshilfe (15 € Eigenanteil) oder über Rechtsschutzversicherung.
Was zahlen Unternehmen?
Es gibt keine gesetzliche Deckelung. Anwälte rechnen meist auf Stundenbasis oder pauschal ab – ab ca. 150 €/h.
Kann ich vorab die Kosten klären?
Unbedingt! Lassen Sie sich eine schriftliche Kostenübersicht oder Honorarvereinbarung geben – das ist Ihr gutes Recht.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die komplette Erstberatung?
Ja, viele Versicherer übernehmen die Erstberatung vollständig – oft sogar ohne Selbstbeteiligung. Dies gilt besonders für telefonische und digitale Beratungen.
Muss ich die Selbstbeteiligung auch bei einer Beratung zahlen?
Nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung und wenn die Beratung als „Konfliktfall“ gewertet wird. In vielen Premium-Tarifen entfällt die SB für Beratungen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung jeden Anwalt?
In den meisten Fällen ja, denn die freie Anwaltswahl ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal guter Tarife. Nur wenige Policen arbeiten mit eingeschränkten Netzwerken.
Wann wird die Deckungszusage abgelehnt?
Zum Beispiel bei nicht gedeckten Rechtsbereichen, Vorsatzdelikten, Kapitalanlagestreitigkeiten oder wenn die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist.
Zahlt die Versicherung auch vorbeugende Beratung („Was wäre wenn…?“)?
Nein. Die Versicherungen zahlen nur bei einem konkreten Rechtsproblem. Reine Vorsorge- oder Risikoanalysen sind ausgeschlossen.
Übernimmt die RSV auch Gerichtsverfahren?
Ja – sofern das Rechtsgebiet im Tarif enthalten ist. Typische Selbstbeteiligung: 150–500 €. Bei Premium-Tarifen sind Rückerstattungen der SB möglich.









