Wussten Sie, dass die Erstberatung für Vermieter gesetzlich gedeckelt ist – viele jedoch deutlich mehr bezahlen, weil sie die Regeln des RVG nicht kennen? Als Vermieter stehen Sie schnell vor rechtlichen Fragen: Mietrückstände, Kündigungen, Mängel, Betriebskosten oder Streit um Modernisierung. Eine anwaltliche Beratung schafft Sicherheit, doch die Kosten wirken oft undurchsichtig.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen klar und aktuell, was Sie tatsächlich zahlen müssen, welche Faktoren den Preis bestimmen und wann Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. So vermeiden Sie unnötige Ausgaben und treffen fundierte Entscheidungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt: Maximal 226,10 € brutto – viele Kanzleien verlangen jedoch nur 50–150 €.
- Weitere Beratung richtet sich nach dem Streitwert und Aufwand; im Vermieterrecht oft relevant: Kündigungen (12-fache Monatsmiete) oder Mängel (42-fache Minderungsquote).
- Stundensätze liegen meist zwischen 150 und 300 €, Fachanwälte in Großstädten kosten bis zu 400 € pro Std.
- RVG-Gebühren 2025 erhöht: Durch das KostBRÄG 2025 stiegen die Werte um 6 bis 9 %.
- Kostenübernahme möglich durch eine Vermieterrechtsschutzversicherung, Beratungshilfe (bei Vermietern selten), Vermietervereine oder – bei Pflichtverletzungen – durch den Mieter.
- Gut vorbereitet sparen Sie bis zu 40 %, da der Anwalt weniger Zeit für die Prüfung und Rückfragen benötigt.
Was zählt zum Vermieterrecht – und warum Beratung oft sinnvoll ist
Das Vermieterrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen rund um die Vermietung von Wohn- und Gewerberäumen. Typische Themen sind:
- Mieterhöhungen (z. B. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete)
- Mietrückstände & Zahlungsprobleme
- Kündigungen (fristlos, ordentlich, Eigenbedarf)
- Betriebskosten & Nebenkostenabrechnungen
- Mängel und Instandhaltungspflichten
- Kautionsrückbehalt & Schadensersatzforderungen
- Modernisierung & Sanierung
Eine anwaltliche Beratung ist besonders sinnvoll, wenn:
- Fristen laufen, etwa bei Mietrückständen oder Kündigungen.
- Formfehler drohen – z. B. bei Eigenbedarfskündigungen oder Mieterhöhungen.
- der Mieter nicht reagiert oder bereits anwaltlich vertreten ist.
- hohe finanzielle Risiken bestehen (Mietausfall, Sanierungskosten, Streitwert > 5.000 €).
Unsere Erfahrungen bestätigen, dass Vermieter vor allem durch falsche Formulierungen oder unvollständige Dokumentation später teure Gerichtsverfahren riskieren. Eine kurze Beratung kann Ihnen deshalb bereits viel Geld sparen.
Die Kosten der Erstberatung für Vermieter

Für Vermieter gilt – wie für alle Verbraucher – die gesetzliche Deckelung nach § 34 RVG:
- Erstberatung max. 190 € netto = 226,10 € brutto
- Weiterführende Beratungen max. 250 € netto
Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass viele Kanzleien unterhalb der Maximalgrenze liegen, insbesondere bei klar begrenzten Sachverhalten wie:
- Zustimmung zur Mieterhöhung
- Prüfung einer Kündigung
- Nebenkostenstreitigkeiten
- Kautionsrückbehalt
Typische Praxispreise
- 50–150 € einfache Erstberatung
- 150–250 € bei komplexeren Fällen
Gerade im Vermieterrecht reicht oft ein kurzes Gespräch, um Fehler in der Vorgehensweise zu vermeiden – etwa bei der Begründung einer Eigenbedarfskündigung oder bei der Berechnung einer Mieterhöhung.
Tabelle: Erstberatungskosten – gesetzliche Obergrenze vs. Praxispreise
Kosten weiterer Beratung & außergerichtlicher Vertretung

Nach der Erstberatung entstehen zusätzliche Kosten, wenn der Anwalt aktiv nach außen tätig wird – etwa durch das Schreiben an den Mieter, durch Verhandlungen, durch die Vertragsprüfung oder die Prüfung einer Kündigung. Diese Gebühren richten sich im Vermieterrecht fast immer nach dem Streitwert und nach den Gebührentabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Wie wird der Streitwert im Vermieterrecht berechnet?
Der Streitwert hängt vom jeweiligen Konflikt ab. Typisch sind:
- Kündigung des Mietverhältnisses: Streitwert = 12 Monatsmieten
- Mieterhöhung: Jahresdifferenz = Streitwert
- Mietminderung wegen Mängeln: 42-facher Minderungsbetrag
- Kautionsrückzahlung: Höhe der Kaution
- Betriebskostenstreit: streitige Nachzahlung / Rückzahlung
Diese Berechnungen führen schnell zu höheren Streitwerten, sodass bereits einfache außergerichtliche Schreiben mehrere hundert Euro kosten können.
Typische außergerichtliche Gebühren
Unsere Erfahrungen bestätigen, dass Vermieter bei einer außergerichtlichen Vertretung im Jahr 2025 häufig die nachfolgenden Beträge zahlen:
- 150–300 € für einfache Schreiben (z. B. Mietermahnung)
- 300–700 € für eine Kündigungsvorbereitung oder Mängelkorrespondenz
- 700–1.300 € bei höheren Streitwerten oder komplexen Fällen
Zudem gilt: Seit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG) sind die RVG-Gebühren in Deutschland um durchschnittlich 6 bis 9 % gestiegen.
Beispieltabelle: Gebühren nach Streitwert (außergerichtlich)
(vereinfachte typische Werte 2025)
Stundensätze & Honorarvereinbarungen im Vermieterrecht

Nicht jeder Anwalt arbeitet nach dem RVG. Besonders bei komplexen Vermieterfällen kommen oft Stundensätze oder Pauschalhonorare zum Einsatz.
Übliche Stundensätze 2025
- 150–250 €/Stunde: Allgemeine Mietrechtskanzleien
- 200–350 €/Stunde: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- 300–400 €/Stunde: Hochspezialisierte Kanzleien in Großstädten
Erfahrungsgemäß unterschätzen Vermieter diese Preisspannen häufig und sind dann überrascht, dass bereits telefonische Rückfragen oder kleine Arbeitsschritte zur Taktung gehören.
Was beeinflusst den Preis?
- Komplexität (z. B. mehrere Mieter, fehlende Dokumentation, lange Vorgeschichte)
- Dringlichkeit (z. B. kurzfristige fristlose Kündigung)
- Regionale Preisunterschiede (Metropolen sind meist teurer)
- Fachanwaltstitel & Spezialisierung
Viele Kanzleien bieten zudem Pauschalen an — etwa für:
- Erstellung einer Kündigung
- Prüfung einer Nebenkostenabrechnung
- Entwurf eines Mietvertrags
Tabelle: Durchschnittliche Stundensätze nach Kanzleiart
Wer übernimmt die Kosten? (Vermieterrecht konkret)

Die Anwaltskosten müssen Vermieter nicht immer selbst tragen. Je nach Situation können Versicherungen, staatliche Hilfen, Vermietervereine oder sogar der Mieter die Kosten übernehmen.
Wichtiger Hinweis: Leider ist es oft so, dass viele Vermieter ihre Erstattungsmöglichkeiten nicht kennen und dadurch unnötig hohe Beträge bezahlen müssen.
Rechtsschutzversicherung für Vermieter
Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel:
- Erstberatung
- außergerichtliche Vertretung (z. B. Schreiben, Abmahnung)
- gerichtliche Verfahren (Kündigung, Räumung, Mietzahlungsklagen)
- Kosten der gegnerischen Seite bei Obsiegen
Typisch abgedeckte Bereiche:
- Streit um Mietrückstände
- Räumungsklagen
- Kündigungen (ordentlich & fristlos)
- Schadensersatzforderungen
- Modernisierungskonflikte

Wichtig:
- Wartezeit meist 3 Monate
- Keine Deckung für Streitigkeiten, die vor Versicherungsbeginn entstanden sind
Weiterführend: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?
Unser Tipp für Sie: Über den Checkfox.de-Rechtsschutzvergleich lässt sich schnell prüfen, welche Tarife Vermieterrechtsschutz vollständig abdecken.
Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe (PKH)
Für klassische Vermieterkonstellationen sind diese Hilfen selten, aber nicht ausgeschlossen.
- Beratungshilfe: nur bei sehr niedrigem Einkommen; deckt außergerichtliche Beratung ab (Eigenanteil 15 €).
- PKH: greift bei Gerichtsverfahren, wenn das Einkommen niedrig ist und die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?
Für private Kleinvermieter kann die PKH relevant werden, etwa wenn hohe Sanierungs- oder Rechtskosten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einschränken.
Kostenübernahme durch Haus & Grund / Vermietervereine
Viele Vermieter sind Mitglied in einem Vermieterverein oder bei Haus & Grund.
Vorteile:
- günstige telefonische Erstberatung
- rechtssichere Musterschreiben
- Unterstützung bei Mieterhöhungen oder Kündigungen
- reduzierte Anwaltskosten über Kooperationskanzleien
Typische Preise: 60–120 € pro Jahr Mitgliedsbeitrag.
Muss der Mieter Anwaltskosten des Vermieters bezahlen?
Ja – in bestimmten Fällen:
- Zahlungsverzug (Mieter zahlt nicht trotz Frist)
- Pflichtverletzungen (z. B. unerlaubte Untervermietung, Beschädigung der Wohnung)
- Nichtreaktion auf berechtigte Aufforderungen
- Vertragsverletzungen, die eine anwaltliche Einschaltung zwingend erforderlich machen
Spartipps für Vermieter vor der Beratung

Viele Vermieter zahlen mehr Anwaltskosten als nötig, weil sie unvorbereitet in die Beratung gehen oder wichtige Unterlagen nicht bereithalten. Gemäß unseren Erfahrungen lassen sich die Kosten durch eine gute Vorbereitung oft um 20 bis 40 % reduzieren.
1. Unterlagen vollständig vorbereiten
Folgende Dokumente sollten immer bereitliegen:
- Mietvertrag (inkl. Nachträge)
- Schriftverkehr mit dem Mieter
- Fotos/Videos bei Mängeln oder Beschädigungen
- Nebenkostenabrechnungen
- Zahlungsnachweise / Mietkonto
- Begründungen für Kündigung oder Mieterhöhung
Je vollständiger die Unterlagen, desto weniger Zeit benötigt der Anwalt.
2. Klare Zielsetzung vorab formulieren
Typische Ziele:
- „Ich möchte wissen, ob eine fristlose Kündigung möglich ist.“
- „Ich brauche eine Einschätzung zu meiner Nebenkostenabrechnung.“
- „Ich möchte ein rechtssicheres Schreiben an den Mieter verfassen lassen.“
Eine klare Zielsetzung spart Zeit und reduziert unnötige Beratungskosten.
3. Vorab eine Kostenvereinbarung treffen
Fragen Sie gezielt nach:
- Stundensatz oder pauschaler Preis?
- Wie lange wird die Prüfung voraussichtlich dauern?
- Gibt es eine Kostenobergrenze?
- Welche Leistungen sind enthalten (Schreiben, Telefonate, Prüfung)?
4. Rechtsschutzversicherung nutzen
Viele Vermieter zahlen die anwaltlichen Leistungen selbst, obwohl ihre Rechtsschutzversicherung diese für sie übernehmen würde.
Wichtig:
- Deckungszusage vorher einholen
- Tarif prüfen (Vermieterrechtsschutz enthalten?)
- Fristen beachten
Rechtsschutzversicherung im Vermieterrecht: Wann sie hilft – und wann nicht

Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kann Ihre Kosten für die anwaltliche Beratung deutlich reduzieren. Viele Vermieter unterschätzen jedoch, wie umfassend der Schutz sein kann — oder wann er nicht greift. Erfahrungsgemäß bezahlen eine große Zahl an Vermietern die anwaltlichen Leistungen komplett selbst, obwohl ihre Police den Fall abgedeckt hätte.
Wann die Rechtsschutzversicherung zahlt
Die meisten Vermieter-Rechtsschutztarife übernehmen:
- Erstberatung zum Mietverhältnis
- außergerichtliche Tätigkeit (Abmahnungen, Mietermahnungen, Verhandlungen)
- Kündigungen & Räumungsklagen
- Mietausfall-Ansprüche
- Schadensersatzforderungen gegen Mieter
- Gerichtsverfahren, inkl. gegnerischer Kosten bei Erfolg
Versichert sind häufig auch Streitigkeiten um:
- Modernisierung
- Mietminderung
- Betriebskosten
- Kautionsrückforderung

Wann die Versicherung nicht zahlt
- Wenn der Streit vor Versicherungsbeginn entstanden ist
- Wenn die Wartezeit (meist 3 Monate) noch nicht abgelaufen ist
- Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen
- Bei nicht vermieteten Objekten (sofern nicht extra versichert)
- In einigen Tarifen: Streitigkeiten rund um Bauträgermaßnahmen
Im Checkfox.de-Rechtsschutz-Vergleich können Vermieter schnell prüfen, welche Tarife Kündigungen, Räumungen und Mietausfälle umfassend absichern.
So lassen sich Ihre Anwaltskosten erheblich senken

Die Kosten einer Beratung im Vermieterrecht sind transparenter, als viele denken:
- Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt, und viele Kanzleien liegen preislich sogar darunter.
- Für weitergehende Tätigkeiten entscheiden der Streitwert, Aufwand und das Abrechnungsmodell, weshalb Vermieter vor allem bei Kündigungen und Mietausfällen mit höheren Kosten rechnen sollten.
Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich die Anwaltskosten erheblich senken — etwa durch vollständige Unterlagen oder durch eine klare Zielsetzung. Besonders hilfreich ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung, die viele typische Konflikte vollständig abdeckt und das finanzielle Risiko deutlich reduziert.
Was nun?
Wenn Sie prüfen möchten, wie gut Ihr aktueller Schutz ist oder welcher Tarif zu Ihrem Vermietungsmodell passt, lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in den Rechtsschutzversicherungsvergleich auf Checkfox.de.

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Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Erstberatung für Vermieter?
Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt und darf maximal 190 € netto (226,10 € brutto) kosten. In der Praxis verlangen viele Kanzleien weniger – häufig 50–150 €, je nach Umfang und Region.
Wie teuer wird ein Schreiben an den Mieter durch den Anwalt?
Das hängt vom Streitwert ab. Bei kleineren Konflikten wie Betriebskosten oder Kaution liegen die Kosten oft zwischen 150 und 300 €. Bei Kündigungen oder hohen Streitwerten können 400–1.000 € entstehen.
Wann muss der Mieter die Anwaltskosten des Vermieters übernehmen?
Wenn der Mieter eine Pflicht verletzt (z. B. Zahlungsverzug, unerlaubte Untervermietung, Schadensverursachung) oder auf berechtigte Schreiben nicht reagiert. Dann gelten die Anwaltskosten als erstattungsfähiger Verzugsschaden.
Zahlt die Vermieter-Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Ja, sofern der Tarif Vermieterrechtsschutz enthält und die Wartezeit abgelaufen ist. Gedeckt sind meist Beratung, außergerichtliche Tätigkeit und gerichtliche Verfahren wie Räumungsklagen. Fälle, die vor Vertragsbeginn entstanden, sind ausgeschlossen.
Sind Beratungshilfe oder PKH für Vermieter möglich?
Nur in seltenen Fällen. Beratungshilfe gilt für Personen mit sehr geringem Einkommen. Prozesskostenhilfe (PKH) kann bei Gerichtsverfahren greifen, wenn finanzielle Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten bestehen.
Wie lassen sich Anwaltskosten im Vermieterrecht reduzieren?
Durch eine gute Vorbereitung: Mietvertrag, Schriftverkehr, Zahlungsnachweise und Dokumentationen sollten vollständig vorliegen. Eine klare Zielsetzung und eine vorherige Kostenabsprache reduzieren den Aufwand – und damit die Kosten.











