Wussten Sie, dass eine anwaltliche Erstberatung im Familienrecht gesetzlich auf maximal 226,10 € gedeckelt ist – aber bei Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht schnell deutlich teurer werden kann? Wer sich mit familiären Themen wie Trennung, Sorge- oder Umgangsrecht beschäftigt, braucht rechtliche Klarheit. Doch gerade bei persönlichen Konflikten ist oft unklar, welche Kosten auf Betroffene zukommen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich die Anwaltskosten im Familienrecht zusammensetzen, welche Faktoren sie beeinflussen, wie Sie sich vor überraschenden Gebühren schützen können und wie Ihnen eine Rechtsschutzversicherung im Familienrecht viel Geld sparen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erstberatung ist für Privatpersonen gesetzlich auf maximal 190 € netto gedeckelt.
- Honorarvereinbarungen sind zulässig und oft bei komplexen Fällen üblich.
- Bei Scheidung, Unterhalt & Co. richten sich Kosten nach dem Verfahrenswert.
- Beratungshilfe kann bei einem geringen Einkommen beantragt werden.
- Eine Rechtsschutzversicherung deckt nur die Beratung, nicht aber das Scheidungsverfahren.
- Im großen Vergleich auf Checkfox.de finden Sie passende Rechtsschutz-Tarife mit Familienrecht.
Welche Beratungsformen gibt es im Familienrecht?
Einfache Erstberatung – was ist gesetzlich gedeckelt?
Für Verbraucher ist die klassische Erstberatung gesetzlich auf 190 € netto begrenzt (§ 34 RVG). Inklusive Mehrwertsteuer ergibt das maximal 226,10 € brutto – meist für ein bis zu einstündiges Gespräch zur ersten rechtlichen Einordnung.
- Viele Kanzleien bieten ihren Mandanten Pauschalen an, die teilweise sogar günstiger sind.
- Dies ist vor allem bei klar umrissenen Fragen etwa zur Trennung oder zum Kindesunterhalt der Fall.
Diese Obergrenze gilt nur für die außergerichtliche Erstberatung. Sobald die Kanzlei weitere Schritte einleitet (z. B. ein Schreiben aufsetzt oder mit der Gegenseite verhandelt), kommen noch zusätzliche Gebühren hinzu, die nicht mehr durch die Deckelung abgedeckt sind.
Ausführliche Beratung & Vertretung – so wird abgerechnet
- Geht die anwaltliche Tätigkeit über die Erstberatung hinaus – etwa bei Verhandlungen über Unterhalt oder bei der Vertretung im Scheidungsverfahren – kommen zusätzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinzu.
- Die Grundlage ist der sogenannte Gegenstands- bzw. Verfahrenswert, der sich z. B. aus dem Nettoeinkommen beider Partner oder dem Unterhaltsbetrag ergibt.
Alternativ kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden – etwa mit einem festen Stundenlohn oder Pauschalbetrag. Das kommt häufig bei komplexen Mandaten wie Vermögensauseinandersetzungen oder internationalem Familienrecht vor. Viele Kanzleien informieren auf ihrer Website über ihre Konditionen, etwa die Kanzlei Nonnenmacher oder Finanztip.
Kostenfaktoren im Familienrecht – worauf es ankommt

Verfahrenswert als Grundlage bei Unterhalt & Sorgerecht
Im Familienrecht hängt die Höhe der Gebühren stark von dem Verfahrenswert ab. Dieser bemisst sich unter anderem nach dem Streitgegenstand und nach dem Einkommen der Beteiligten.
Beispiel:
- Beim Kindesunterhalt wird in der Regel der 12-fache Monatsbetrag des geforderten Unterhalts als Verfahrenswert angesetzt.
- Für das Umgangsrecht liegt der Richtwert häufig bei 3.000 bis 4.000 €.
Je höher der Verfahrenswert, desto höher sind auch die Anwalts- und Gerichtskosten. Eine genaue Kalkulation ist deshalb wichtig – viele Kanzleien bieten dazu transparente Gebührenübersichten, zum Beispiel auf der Website familienanwaelte-dav.de.
Scheidung, Vermögen und Versorgungsausgleich
Besonders kostenintensiv kann das Scheidungsverfahren werden. Auch hier wird der Verfahrenswert aus dem Nettoeinkommen beider Partner sowie etwaigem Vermögen berechnet.
Für den sogenannten Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) wird pro Anrecht ein Zusatzwert von 10 % angesetzt.
Tabelle: Typische Beratungskosten im Familienrecht
Rechtsschutzversicherung im Familienrecht – was wird übernommen?

Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen dabei helfen, die Beratungskosten im Familienrecht zu senken – allerdings mit Einschränkungen.
- Während einfache Beratungen zu Trennung, zum Unterhalt oder zum Umgang häufig gedeckt sind, ist das eigentliche Scheidungsverfahren in den meisten Policen ausgeschlossen.
- Auch der Versorgungsausgleich oder die Vermögensauseinandersetzungen zählen in der Regel nicht zum Leistungsumfang der Versicherung.
Zudem gilt meist eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet: Wer bereits in einer akuten Trennungssituation ist, kann nicht rückwirkend Leistungen beanspruchen. Wer hingegen frühzeitig vorsorgt, profitiert von der Kostenübernahme – etwa für Erstberatungen oder Mediation.
Weiterführend: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?
Tabelle: Was deckt die Rechtsschutzversicherung im Familienrecht ab?

Ein Vergleich lohnt sich immer für Sie: Die Leistungen und Bedingungen variieren stark. Auf Checkfox.de finden Sie Tarife, die Familienrechtsschutz explizit beinhalten.
Beratungshilfe & staatliche Unterstützung – wer bekommt sie?

Nicht jeder kann sich eine anwaltliche Beratung leisten. Für Menschen mit einem geringen Einkommen bietet der deutsche Staat daher die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Diese deckt die Kosten für eine außergerichtliche Beratung oder Vertretung – etwa bei Unterhaltsfragen oder im Umgangsrecht ab.
Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?
Voraussetzung und Antragsstellung
Voraussetzung für die Beratungshilfe ist, dass das monatliche Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt (z. B. ca. 1.400 € für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten, Stand 2025) und keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht, meist formlos und mit Einkommensnachweisen. Bei Genehmigung zahlen Sie nur einen Eigenanteil von 15 € – den Rest übernimmt die Staatskasse. Weitere Informationen und Formulare gibt es auf service.justiz.de/beratungshilfe.
Fazit: Mit Überblick lässt sich gut beraten

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung im Familienrecht variieren stark – je nach Anliegen, Umfang und Vergütungsmodell. Während die Erstberatung in Deutschland gesetzlich gedeckelt ist, steigen die Gebühren bei einer Scheidung oder bei einem Unterhaltsstreit schnell an.
Was nun?
- Wenn Sie rechtzeitig vorsorgen, etwa mit einer passenden Familienrechtsschutzversicherung oder durch die Beratungshilfe, können Sie Ihre finanzielle Belastung deutlich senken.
- Wichtig ist: Informieren Sie sich am besten frühzeitig, vergleichen Sie Rechtschutztarife auf Checkfox.de – und sichern Sie sich eine rechtlich fundierte Unterstützung.

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Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Familienrecht?
Privatpersonen zahlen maximal 190 € netto (226,10 € brutto) für eine einmalige mündliche Erstberatung.
Gilt die Deckelung auch bei schriftlicher Beratung?
Nein. Schriftliche Gutachten oder umfangreiche Stellungnahmen können deutlich teurer werden.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?
Nein, das Scheidungsverfahren selbst ist üblicherweise ausgeschlossen. Beratung oder Mediation kann jedoch gedeckt sein.
Gibt es staatliche Unterstützung für die Anwaltskosten?
Ja. Wer geringe Einkünfte hat, kann Beratungshilfe beantragen – und zahlt dann nur 15 € Eigenanteil.
Kann ich die Anwaltskosten im Familienrecht pauschal abklären?
Viele Kanzleien bieten Pauschalen oder Stundensätze – vor allem bei komplexen Fällen oder bei längerer Zusammenarbeit.












