Wussten Sie, dass sich die Gesamtkosten einer Scheidung nicht pauschal beziffern lassen – sondern stark davon abhängen, wie hoch das Einkommen beider Partner ist und ob Streitpunkte wie Unterhalt, Vermögen oder Kinder geregelt werden müssen? Ob Ihre Scheidung 2.000 oder 10.000 Euro kostet, hängt vor allem vom sogenannten Verfahrenswert (VW) ab – und ob Sie sich außergerichtlich einigen können.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen transparent, wie sich die Kosten einer Scheidung zusammensetzen, was sich 2025 geändert hat, wie Sie unnötige Ausgaben vermeiden können und wie Ihnen eine Rechtsschutzversicherung helfen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Der zentrale Kostenfaktor einer Scheidung ist der Verfahrenswert (VW) – meist das 3-fache gemeinsame Monatseinkommen
- Gerichtskosten richten sich nach dem FamGKG (i. d. R. 2,0-facher Satz), Anwaltskosten nach dem RVG (i. d. R. 2,5-facher Satz pro Anwalt)
- Seit dem 1. Juni 2025 gilt das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) – mit Erhöhungen von 6 % (Wertgebühren) bis 9 % (Pauschalen)
- Versorgungsausgleich und Folgesachen erhöhen die Kosten deutlich – jede zusätzliche Regelung führt zu einem eigenen Verfahrenswert
- Bei streitiger Scheidung verdoppeln sich die Anwaltskosten (2 Anwälte: Faktor 5,0)
- Durch Einvernehmen, notarielle Vereinbarungen und Verfahrenskostenhilfe lassen sich die Gesamtkosten teils erheblich senken
- Eine Familienrechtsschutzversicherung übernimmt die Folgekosten wie zum Beispiel bei Unterhaltskonflikten
Die Grundlagen der Scheidungskosten
Die Gesamtkosten einer Scheidung setzen sich grob aus drei Komponenten zusammen:
- Gerichtskosten (z. B. für das Scheidungsverfahren an sich)
- Anwaltskosten (für eine oder zwei anwaltliche Vertretungen)
- Zusätzliche Kosten – z. B. für Versorgungsausgleich, Notar, Sachverständige, Vereinbarungen
Die zentrale Berechnungsgrundlage ist dabei der sogenannte Verfahrenswert. Dieser wird nicht frei gewählt, sondern durch das Gericht auf Basis gesetzlicher Regeln festgelegt. Je höher dieser Wert, desto höher fallen auch Gerichts- und Anwaltskosten aus.
Wichtig: Die Höhe des Verfahrenswertes lässt sich beeinflussen – z. B. durch Einvernehmen, Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder durch außergerichtliche Einigungen.
Der Verfahrenswert als Kostenbasis

Der Verfahrenswert (auch Streitwert genannt) bildet die Grundlage für sämtliche Gebühren im Scheidungsverfahren. Üblicherweise wird das dreifache Netto-Monatseinkommen beider Ehepartner angesetzt – zzgl. etwaiger Zuschläge für den Versorgungsausgleich oder für Folgesachen.
Beispielrechnung (Stand 2025):
- Partner A verdient netto 2.200 €, Partner B 1.800 €
- Gemeinsames Netto: 4.000 €
- Verfahrenswert = 4.000 € × 3 = 12.000 €
Zusätzliche Punkte wie der Versorgungsausgleich oder Anträge zu Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung erhöhen den Verfahrenswert weiter – teils deutlich.
Hinweis: Das Familiengericht kann bei geringem Einkommen auch einen niedrigeren Verfahrenswert festsetzen – besonders bei Verfahrenskostenhilfe (VKH).
Gerichtskosten nach FamGKG – aktueller Stand 2025

Die Gerichtskosten werden nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) berechnet. Die Regelgebühr für das reine Scheidungsverfahren liegt bei 2,0 Gebühreneinheiten aus dem Verfahrenswert.
Durch die zum 1. Juni 2025 in Kraft getretene Reform (KostBRÄG 2025) haben sich die Gebühren wie folgt erhöht:
- +6 % auf Wertgebühren
- +9 % auf Pauschalen und Verfahrenszuschläge
Für unseren Beispiel-Verfahrenswert von 12.000 € ergibt sich folgende Gerichtskosten-Berechnung:
Tabelle: Gerichtskosten bei Verfahrenswert 12.000 € (vor/nach KostBRÄG 2025)
Die Gerichtskosten werden in der Regel vom Antragsteller verauslagt – können aber im Urteil anteilig aufgeteilt werden, z. B. je 50 % bei Einvernehmen.
Unser Tipp: Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Anwaltskosten nach RVG – doppelt bei Streit

Die Kosten für Anwältinnen und Anwälte werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Der maßgebliche Faktor liegt bei 2,5 Gebührensätzen pro Anwalt, bezogen auf den festgelegten Verfahrenswert.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt fallen diese Kosten einmalig an – meist vom Antragsteller getragen. Bei einer streitigen Scheidung mit zwei Anwälten summieren sich die Anwaltskosten auf das Doppelte.
Tabelle: Anwaltskosten bei Verfahrenswert 12.000 € (Vergleich)
Seit Juni 2025 gelten auch für Anwälte die erhöhten Gebührensätze durch das KostBRÄG 2025, was zu einem leichten Anstieg der Endkosten führt.
Weiterführend: Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Familienrecht?
Weiterführend: Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Scheidungsrecht?
Tipp: Fragen Sie doch Ihren Anwalt nach außergerichtlichen Pauschalangeboten, die unter dem gesetzlichen Rahmen liegen können.
Zusätzliche Kostenfaktoren im Überblick

Neben den Gerichts- und Anwaltskosten können je nach Einzelfall weitere Posten anfallen – besonders, wenn die Scheidungsfolgen geregelt oder bewertet werden müssen.
Versorgungsausgleich & Rentenanwartschaften
Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich vorgesehen, wenn ein Partner während der Ehe mehr Rentenansprüche erworben hat. Die Berechnung erfolgt durch das Familiengericht – auf Basis von Auskünften aller relevanten Versorgungsträger.
Diese Regelung erhöht:
- Den Verfahrenswert um meist 10–20 %
- Die Bearbeitungsdauer (oft mehrere Monate)
- Die Kosten durch zusätzliche Gerichtsarbeit und Auskünfte
Hinweis: Der Versorgungsausgleich kann notariell ausgeschlossen werden – das senkt Verfahrenswert und Gebühren.
Notar- und Sachverständigenkosten
Notare werden nötig, wenn:
- Der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird
- Eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen wird
- Immobilien oder Vermögenswerte übertragen werden
Die Notarkosten richten sich ebenfalls nach dem Geschäftswert – typischerweise ab ca. 200 € bis über 1.000 €.
Sachverständigenkosten entstehen z. B. bei:
- Streit über den Wert einer Immobilie
- Ermittlung des Zugewinns
- Mediation oder familienpsychologischen Gutachten
Diese Kosten sind nicht pauschal bezifferbar und variieren stark – von einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro.
So senken Sie Ihre Scheidungskosten

Wer gut vorbereitet ist, kann bei einer Scheidung mehrere Tausend Euro sparen – ganz legal und ohne Qualitätseinbußen. Entscheidend ist, wie einvernehmlich das Verfahren verläuft und ob bestimmte Kostenpunkte vermieden werden können.
Einvernehmliche Scheidung & Scheidungsfolgenvereinbarung
Die mit Abstand effektivste Kostenersparnis ergibt sich bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt. Hier entfallen:
- der zweite Anwalt (ca. 1.600 € bei mittlerem Verfahrenswert)
- Streitwertzuschläge für Folgesachen
- zusätzliche Gerichtstermine oder Beweiserhebungen
Noch besser: Wird im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen – also ein notarieller Vertrag über Unterhalt, Vermögen, Kinder etc. – kann das Gericht auf viele Regelungen verzichten.
Unser Tipp: Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet je nach Vermögen zwischen 200 € und 1.500 €, spart aber oft das Doppelte an Verfahrens- und Anwaltskosten.
Verzicht auf Versorgungsausgleich – nur mit Notar wirksam
Der gesetzliche Versorgungsausgleich erhöht den Verfahrenswert automatisch – und somit auch alle Gebühren. Paare können jedoch per notarieller Vereinbarung darauf verzichten, wenn sie:
- etwa gleich viel Rentenansprüche haben, oder
- sich anderweitig ausgeglichen fühlen
Achtung: Ein Verzicht auf den Ausgleich ist nur gültig, wenn er notariell beurkundet wurde oder gerichtlich genehmigt wird. Hier kann man schnell 400 bis 1.000 € sparen, da der Versorgungsausgleich sonst als eigene Folgesache berechnet wird.
Verfahrenskostenhilfe (VKH) – wer Anspruch hat
Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann staatliche Unterstützung in Form der Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen.
Diese deckt:
- die vollständigen Gerichtskosten
- die Anwaltskosten des Antragstellers
- bei Streit auch die Kosten notwendiger Beweismittel oder Gutachter
Voraussetzungen:
- Geringes Nettoeinkommen (z. B. ALG II, Rente, Teilzeit unter 1.500 €)
- Kein nennenswertes Vermögen
- Aussicht auf Erfolg des Antrags
Der Antrag wird über den Anwalt gestellt – vor Einreichung der Scheidung. Falls sich Ihre finanzielle Lage verbessert, kann die VKH bis zu 4 Jahre nachgezahlt werden.
Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?
Rechtsschutzversicherung: Was ist abgedeckt?
Viele glauben, die Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Scheidungskosten – das ist nur teilweise richtig.
Die meisten Tarife decken:
- Erstberatungsgespräche
- Mediationsverfahren
- Außergerichtliche Einigungen

Das eigentliche Scheidungsverfahren ist oft ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein spezieller Familientarif vor. Dennoch lohnt sich ein Vergleich – vor allem, wenn Beratungen oder vorbereitende Schritte anstehen.
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Fazit: Scheidungskosten realistisch planen und gezielt senken

Die Kosten einer Scheidung hängen stark von Ihrem Einkommen, dem Verfahrensverlauf und den gewählten Regelungen ab. Wer sich gut vorbereitet, einvernehmlich trennt und zentrale Punkte wie Unterhalt oder Vermögen außergerichtlich klärt, kann mehrere Tausend Euro sparen.
Seit dem KostBRÄG 2025 sind die Gerichts- und Anwaltskosten nochmals leicht gestiegen – umso wichtiger ist es, rechtzeitig über Verfahrenskostenhilfe oder eine passende Familienrechtsschutzversicherung nachzudenken. Wer mit einem klaren Fahrplan in die Scheidung geht, sichert sich nicht nur rechtlich ab – sondern schont auch die Nerven und den Geldbeutel.
Was nun?
Am besten Sie nehmen sich ein paar Minuten Zeit und nutzen unseren unverbindlichen Rechtsschutz-Vergleich auf Checkfox.de.

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Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Scheidung mindestens?
Bei niedrigem Einkommen, ohne Versorgungsausgleich und mit Einvernehmen ist eine Scheidung ab ca. 1.500–2.000 € möglich – inklusive Anwalts- und Gerichtskosten.
Wie berechnet sich der Verfahrenswert genau?
Er entspricht in der Regel dem dreifachen gemeinsamen Netto-Monatseinkommen – Zuschläge kommen bei Streit oder weiteren Regelungen (z. B. Unterhalt) hinzu.
Was ist der teuerste Kostenfaktor bei einer Scheidung?
Der Versorgungsausgleich und streitige Folgesachen wie Unterhalt oder Sorgerecht – sie erhöhen den Verfahrenswert und verdoppeln oft die Anwaltskosten.
Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?
Nur eingeschränkt – etwa bei Unterhaltsleistungen über das Realsplitting. Gerichtskosten für die reine Scheidung sind seit 2013 meist nicht mehr absetzbar. Weiterführend: Welche Kosten sind bei Scheidung steuerlich absetzbar?
Was bringt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Sie senkt den Aufwand und die Kosten erheblich – durch notarielle Regelungen im Vorfeld können viele Streitpunkte und Gebühren vermieden werden.









