Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Verkehrsrecht?

Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Verkehrsrecht?

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Wussten Sie, dass viele Bußgeldbescheide angreifbar sind – und sich mit anwaltlicher Hilfe nicht selten aufheben lassen? Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder ein Verkehrsunfall können schnell zu einem großen finanziellen Risiko werden. Eine rechtliche Beratung hilft Ihnen dabei, Ihre Chancen einzuschätzen – doch welche Kosten entstehen Ihnen dabei?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was eine anwaltliche Beratung im Verkehrsrecht kostet, wann der Preis steigt und wie Sie mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung bares Geld sparen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erstberatung im Verkehrsrecht kostet maximal 190 € netto (226,10 € brutto)
  • Bei einer schriftlichen Auskunft sind bis zu 250 € netto (297,50 € brutto) möglich
  • Komplexere Fälle, etwa nach Unfällen, verursachen höhere Kosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder Honorarvereinbarung
  • In Bußgeldverfahren fallen oft Pauschal- oder Rahmengebühren an
  • Verkehrsrechtsschutz deckt häufig sowohl Beratung als auch gerichtliche Vertretung ab
  • Bei Personenschäden steigen die Anwaltskosten stark – eine Rechtsschutzversicherung hilft beim Kostenrisiko

Erstberatung beim Anwalt für Verkehrsrecht

Was kostet die erste Einschätzung?

Die Erstberatung für Privatpersonen ist in Deutschland gesetzlich auf 190 € netto (226,10 € brutto) gedeckelt (§ 34 RVG). Sie umfasst in der Regel die Sichtung der relevanten Unterlagen (unter anderem den Bußgeldbescheid und den Unfallbericht) und eine mündliche Ersteinschätzung.

  • In Fällen, in denen zusätzlich noch ein schriftliches Gutachten gewünscht wird, erhöht sich die Anwaltsgebühr auf maximal 250 € netto (297,50 € brutto).
  • Einige Kanzleien bieten potenziellen Mandaten Pauschalpreise für bestimmte Verfahren an, zum Beispiel bei Einspruch gegen ein Fahrverbot oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Gebühren bei Bußgeldverfahren, Unfällen & Co.

Gebühren bei Bußgeldverfahren, Unfällen & Co.
Bild: Checkfox.de

Was kostet anwaltliche Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?

Wird ein Anwalt beauftragt, um Sie bei einem Bußgeldverfahren (zum Beispiel wegen einem Tempoverstoß, Handy am Steuer oder einem Rotlichtverstoß) zu vertreten, richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es gelten sogenannte Rahmengebühren, meist zwischen 30 und 290 € pro Verfahrensabschnitt, je nach Umfang und Aufwand.

Bei häufigen Bußgeldfällen bieten viele Kanzleien Fixpreise ab 200–350 € an – z. B. für die Akteneinsicht, Prüfung der Erfolgsaussichten und die schriftliche Stellungnahme gegenüber der Behörde.

LeistungTypische KostenHinweis
Erstberatungbis 226,10 €Gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG)
Schriftliche Auskunftbis 297,50 €Maximalvergütung laut RVG
Bußgeldverfahren (pauschal)200–350 €Je nach Umfang & Kanzlei
Unfallschaden (außergerichtlich)ca. 500–800 €Abhängig vom Streitwert

Anwaltskosten bei Verkehrsunfällen – nach Streitwert

Geht es um Schadenersatz oder Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall, hängt das Honorar stets von der Höhe des Streitwerts ab. Ist dieser recht niedrig, fallen auch die Anwaltsgebühren nicht sehr hoch aus.

Bei einem Sachschaden von 3.000 € kann das Anwaltshonorar jedoch schnell bei ca. 500 bis 600 € liegen. Kommen dann auch noch Personenschäden oder Schmerzensgeldforderungen hinzu, steigen sowohl der Streitwert als auch die Gebühren nochmals deutlich an.

Gut zu wissen: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer Ihre Anwaltskosten übernehmen – auch bei der außergerichtlichen Regulierung.

Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht

Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht
Bild: Checkfox.de

Was übernimmt der Verkehrsrechtsschutz?

Eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt in der Regel:

  • die Kosten für die anwaltliche Erstberatung,
  • die außergerichtliche Vertretung (z. B. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid),
  • sowie gerichtliche Verfahren (z. B. bei Fahrverbot oder bei einem Unfallschaden).

Je nach Tarif fallen dabei Selbstbeteiligungen an – oft zwischen 150 und 300 €. Manche Versicherer verzichten bei reiner Beratung oder wenn ein empfohlener Partneranwalt genutzt wird auf diese Beteiligung.

Weiterführend: Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung im Vergleich

LeistungsbereichGedeckt?Hinweis
BußgeldverfahrenJaBei Ordnungswidrigkeiten wie Tempoverstößen
Fahrerflucht / TrunkenheitNeinMeist ausgeschlossen (Vorsatz)
UnfallregulierungJaAuch bei zivilrechtlichen Ansprüchen
FührerscheinverlustTeilweiseJe nach Tarifbedingungen
ErstberatungOft ohne SelbstbeteiligungWenn Partneranwalt genutzt wird

Worauf Sie beim Tarif achten sollten

Nicht jeder Rechtsschutzvertrag enthält automatisch den Baustein Verkehrsrecht. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass folgende Leistungen enthalten sind:

  • Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten)
  • Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Straftaten (z. B. Fahrerflucht, Trunkenheit)
  • Durchsetzung von Schadensersatz nach Verkehrsunfällen
  • Rechtliche Beratung zu Führerscheinangelegenheiten

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Fazit: Im Verkehrsrecht lohnt sich frühe Beratung – und der richtige Schutz

Fazit: Im Verkehrsrecht lohnt sich frühe Beratung – und der richtige Schutz
Bild: Checkfox.de

Eine anwaltliche Hilfe im Verkehrsrecht ist oft günstiger als befürchtet – vor allem bei klaren Fällen oder mit vorhandener Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie möglichst frühzeitig handeln, können Sie Ihre Bußgelder reduzieren, Fahrverbote abwenden oder einen Schadensersatz erfolgreich durchsetzen.

Was nun?

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Anwalt bei einem Fahrverbot?

Die Kosten variieren je nach Aufwand, liegen bei pauschaler Vertretung oft zwischen 200 und 350 €.

Zahlt meine Versicherung den Anwalt nach einem Verkehrsunfall?

Wenn Sie unverschuldet sind, übernimmt dies meist die gegnerische Haftpflichtversicherung. Andernfalls hilft Ihnen die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Deckt die Rechtsschutzversicherung Punkte in Flensburg ab?

Ja, wenn es um die Anfechtung eines Bußgeldbescheids geht – nicht jedoch bei einem vorsätzlichen Verhalten wie zum Beispiel bei Fahrerflucht.

Kann ich mich kostenlos beraten lassen?

Nur in Ausnahmefällen, z. B. über Beratungshilfe oder bei Erstkontakt über Verbraucherzentralen. Meist fällt aber eine Gebühr an.

Was passiert, wenn ich den Prozess verliere?

Ohne eine Rechtsschutzversicherung tragen Sie Anwaltskosten und ggf. Auslagen der Gegenseite selbst.

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