Wussten Sie, dass Sie im Arbeitsrecht selbst bei einem gewonnenen Prozess die eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz tragen müssen? Diese Besonderheit macht eine fundierte Kostenplanung besonders wichtig – schon ab dem ersten Gespräch mit einem Anwalt. Doch was kostet so eine arbeitsrechtliche Beratung eigentlich? Und welche Kostenmodelle sind möglich?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich Anwaltskosten im Arbeitsrecht zusammensetzen, welche Preise für eine Erstberatung üblich sind, worauf Sie achten sollten, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden und wie Sie mit einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht Ihre Kosten deutlich senken können.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erstberatung im Arbeitsrecht kostet für Verbraucher max. 190 € netto (226,10 € brutto) laut § 34 RVG.
- Viele Kanzleien bieten Pauschalpreise ab 100 € für arbeitsrechtliche Erstgespräche.
- Bei Kündigungen liegt der Streitwert meist beim dreifachen Monatsbruttogehalt – entscheidend für die Anwaltskosten.
- In der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch bei Erfolg.
- Stundensätze von Fachanwälten für Arbeitsrecht liegen im Schnitt bei 321 €.
- Wer wenig verdient, kann Beratungshilfe beantragen – dann beträgt der Eigenanteil nur 15 €.
- Mithilfe einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht können Sie die Kosten für anwaltliche Beratung und gerichtliche Verfahren deutlich senken.
Erstberatung beim Anwalt – was kostet das?
Die Erstberatung beim Anwalt ist gesetzlich geregelt. Laut § 34 RVG dürfen die Verbraucher für ein erstes Beratungsgespräch maximal 190 € netto zahlen. Hinzu kommt in der Regel die Mehrwertsteuer, was einen Gesamtbetrag von bis zu 226,10 € brutto ergibt.
In der Praxis liegen die anwaltlichen Kosten jedoch oftmals darunter – viele Kanzleien bieten ihren potenziellen Mandanten Pauschalen von 100 bis 190 € an.
Wichtig zu wissen: Diese Gebühr wird häufig auf spätere Vertretungskosten angerechnet, wenn der Anwalt anschließend auch außergerichtlich oder gerichtlich tätig wird.
Übersicht Erstberatung nach § 34 RVG
Unser Tipp: Über die Beratungshilfe können Menschen mit geringem Einkommen die Kosten auf 15 € senken – oft entfällt dieser Betrag sogar ganz. Infos gibt es bei der Justizbehörde.
Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?
Gerichtliche Vertretung – was kommt auf mich zu?

Geht der arbeitsrechtliche Streitfall vor Gericht – z. B. bei einer Kündigungsschutzklage –, steigen die Kosten deutlich. Die Anwaltsgebühren richten sich dann nach dem sogenannten Gegenstandswert, der bei Kündigungen in der Regel dem dreifachen Bruttomonatsgehalt entspricht.
Beispiel: Bei 3.000 € Gehalt liegt der Streitwert bei 9.000 €, die Anwaltskosten betragen dann schnell über 1.000 € pro Seite.
Gerichtskosten & Anwaltskosten nach Streitwert (1. Instanz)
Besonders wichtig: In der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Wer also gewinnt, bekommt zwar ggf. eine Abfindung – muss aber dennoch die eigenen Anwaltskosten zahlen.
Honorarmodelle und Preisbeispiele

Neben der Abrechnung nach dem RVG vereinbaren viele Kanzleien im Arbeitsrecht auch Stundensätze oder Pauschalpreise. Laut Erhebungen liegen die durchschnittlichen Stundensätze von Fachanwälten bei ca. 321 € netto – bei einfachen Fällen wie Abmahnungen ggf. darunter, bei komplexen Fällen auch deutlich darüber.
- Für bestimmte anwaltliche Leistungen – etwa das Aufsetzen oder Prüfen eines Aufhebungsvertrags – sind Pauschalhonorare von 300 bis 1.000 € gängig.
- Manche Kanzleien bieten potenziellen Mandaten auch Online-Erstberatungspakete zu Fixpreisen an.
Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht: Wann sie hilft – und wann nicht

Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz kann die Kosten für anwaltliche Beratung und gerichtliche Verfahren deutlich abfedern – sofern sie rechtzeitig abgeschlossen wurde, also vor Eintritt des Konflikts.
Wichtig: Die meisten Policen haben eine Wartezeit von drei Monaten. Wer also bereits eine Kündigung erhalten hat, kann den Schutz nicht mehr rückwirkend aktivieren.
Weiterführend: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Gedeckt sind meist:
- Erstberatung zu Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Kündigung etc.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Prozesskosten (Anwalts- und Gerichtskosten)
Nicht gedeckt ist typischerweise:
- Beratung zu rein vorsorglichen Themen (z. B. Wunsch nach Gehaltsverhandlung)
- Streitigkeiten, die vor Versicherungsbeginn entstanden sind

Ein Vergleich lohnt sich:
- Die Tarife einer Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz unterscheiden sich stark im Leistungsumfang und Selbstbehalt.
- Wenn Sie noch unsicher sind, finden Sie eine gute Orientierung im großen Vergleich zur Rechtsschutzversicherung auf Checkfox.de.
Fazit: Gute Beratung hat ihren Preis – aber sie lohnt sich

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist selten kostenlos – aber in vielen Fällen ihr Geld wert. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Mobbing: Wer sich rechtlich absichern will, sollte die Kostenstruktur kennen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz oder über die staatliche Beratungshilfe lassen sich viele dieser Kosten deutlich reduzieren.
Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?
Was nun?
- Lassen Sie sich auf jeden Fall frühzeitig beraten – das ist oft günstiger als zu spät zu reagieren.
- Am besten jetzt direkt kostenlos und unverbindlich vergleichen: Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz auf Checkfox.de.

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Häufig gestellte Fragen
Wie viel kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht?
Für Verbraucher gilt eine gesetzliche Obergrenze von 190 € netto (226,10 € brutto). Viele Kanzleien bieten günstigere Pauschalen an.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage mit Anwalt?
Die Kosten hängen vom Streitwert ab (meist dreifaches Monatsgehalt). Bei 3.000 € Gehalt betragen die Anwaltskosten etwa 1.000 € pro Seite.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Anwalt im Arbeitsrecht?
Nur wenn der Arbeitsrechtsschutz enthalten ist und der Streit nach Versicherungsbeginn entstand. Achten Sie auf die Wartezeiten!
Wer zahlt den Anwalt vor dem Arbeitsgericht?
In der ersten Instanz muss jede Partei ihre Anwaltskosten selbst tragen – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Wie funktioniert die Beratungshilfe?
Geringverdienende können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und zahlen dann nur noch 15 € Eigenanteil.












