Das hat sich im Scheidungsrecht in 2025 geändert

Das hat sich im Scheidungsrecht in 2025 geändert

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Wussten Sie schon? Die Düsseldorfer Tabelle 2025 bringt höhere Zahlungen für Kinder, aber auch ein gestärktes Existenzminimum für Unterhaltspflichtige. Gleichzeitig wurden Verfahren zum Versorgungsausgleich beschleunigt, und selbst beim Namensrecht für Scheidungskinder gab es historische Änderungen. Das Familienrecht in Deutschland wird moderner – doch viele Änderungen greifen bereits jetzt.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Neuerungen bereits gelten, welche noch kommen könnten – und worauf Sie als Betroffene besonders achten sollten. Denn nicht nur Gerichtsverfahren, auch die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhalt oder digitale Verfahren sind neu geregelt. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen wie sich die Änderungen auf die Rechtsschutzversicherungen auswirken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kindesunterhalt: Der Mindestunterhalt ist gestiegen und der Selbstbehalt wurde ebenfalls angepasst – mit Auswirkungen auf beide Seiten.
  • Versorgungsausgleich: Schnellere Abwicklung durch verfahrensrechtliche Klarstellungen.
  • Steuern & Unterhalt: Nur noch per Überweisung steuerlich absetzbar – keine Barzahlungen mehr.
  • Namensrecht: Kinder können leichter den Namen eines Elternteils annehmen – das sorgt für mehr Selbstbestimmung.
  • Digitalisierung: Videokonferenzen vor Gericht sind erlaubt – die echte Online-Scheidung aber noch nicht.
  • Zugewinnausgleich: Klare Regeln zur Beweislast bei einer Trennung – wichtig für die Vermögensaufteilung.
  • Eine Familienrechtsschutzversicherung übernimmt im Falle einer Scheidung einige der Kosten für Sie.

Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle 2025

Zum 1. Januar 2025 trat die überarbeitete Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Sie bringt gleich zwei zentrale Veränderungen:

  1. Erhöhung des Mindestunterhalts: Je nach Altersgruppe liegt der neue Mindestunterhalt jetzt zwischen 450 € (0–5 Jahre) und 644 € (ab 18 Jahre).
  2. Neuer Selbstbehalt: Unterhaltspflichtigen bleibt künftig mehr zum Leben – je nach Erwerbsstatus zwischen 1.400 € und 1.750 €. Dieser höhere Selbstbehalt schützt die wirtschaftliche Existenz, kann aber auch dazu führen, dass die Unterhaltszahlungen in Mangelfällen entfallen.

Für Studierende, die nicht mehr zuhause wohnen, wurde der Bedarfssatz von 930 € auf 990 € pro Monat erhöht – inklusive gestiegener Warmmiete bis zu 440 €.

Versorgungsausgleich & Zugewinnausgleich – schneller und klarer geregelt

Versorgungsausgleich & Zugewinnausgleich – schneller und klarer geregelt
Bild: Checkfox.de

Schnelleres Verfahren beim Versorgungsausgleich

Im Jahr 2025 wurde das Verfahren zum Versorgungsausgleich durch eine Änderung des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) deutlich gestrafft:

  • Rentenanwartschaften werden nun früher abgefragt und digital verwertet, was die Dauer vieler Scheidungsverfahren spürbar reduziert.
  • Neu ist außerdem: Wer dem Versorgungsausgleich widersprechen will (z. B. bei kurzer Ehe), muss innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung des Antrags aktiv widersprechen. Bisher war dies deutlich flexibler möglich.

Unser Tipp: Eine gute Vorbereitung aller Rentendaten und Nachweise kann das Verfahren um Wochen verkürzen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet dafür kostenfreie Beratungen.

Zugewinnausgleich: Mehr Klarheit bei Beweislast

Ein weiteres Highlight der Reform: Wer beim Zugewinnausgleich den Anfangs- oder Endbestand des Vermögens des Ex-Partners bestreitet, muss dies nun konkreter belegen. Die sogenannte fiktive Vermögensvermutung stärkt die Transparenz – und reduziert die manipulativen Angaben.

Das bedeutet:

Wer nichts belegt, verliert. Besonders bei Immobilien, Kapitalanlagen oder Erbschaften ist der neue Beweismaßstab entscheidend für faire Ergebnisse.

Steuerrecht 2025: Unterhaltsleistungen nur noch per Überweisung absetzbar

Steuerrecht 2025: Unterhaltsleistungen nur noch per Überweisung absetzbar
Bild: Checkfox.de

Die Reform 2025 betrifft nicht nur das Familienrecht selbst, sondern auch das Steuerrecht:

Unterhaltszahlungen an Ex-Partner oder Kinder sind ab sofort nur noch dann steuerlich absetzbar, wenn sie überwiesen wurden – Barzahlungen oder Sachleistungen zählen nicht mehr.

Das betrifft insbesondere den Abzug nach § 33a EStG. Damit folgt der Gesetzgeber der Linie vieler Finanzgerichte, die in den letzten Jahren mehr Nachweis- und Dokumentationspflichten eingefordert hatten.

Wichtig: Wer ins Ausland unterhaltspflichtig ist, muss künftig eine amtlich anerkannte Bestätigung über den Unterhaltsempfang beibringen – sonst entfällt die Absetzbarkeit vollständig.

Neue BGH-Urteile im Familienrecht

Neue BGH-Urteile im Familienrecht
Bild: Checkfox.de

Auch die Rechtsprechung hat sich im Jahr 2025 mit wegweisenden Entscheidungen weiterentwickelt. Zwei Urteile stechen besonders hervor:

Eheverträge in Unternehmerehen: Keine automatische Benachteiligung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Eheverträge, in denen der Zugewinnausgleich bei Unternehmerehen vollständig ausgeschlossen wird, nicht grundsätzlich sittenwidrig sind – solange sie transparent und freiwillig geschlossen wurden.

Das Urteil stärkt die Vertragsfreiheit, verpflichtet aber gleichzeitig zu einer umfassenden Aufklärungspflicht – insbesondere bei Vermögensverhältnissen und familiärer Abhängigkeit (z. B. Elternzeit oder Care-Arbeit).

Versorgungsausgleich nach Todesfall

In einem weiteren Urteil hat der BGH klargestellt: Verstirbt einer der Ex-Ehepartner vor Abschluss des Versorgungsausgleichs, bleibt der Ausgleichsanspruch trotzdem bestehen – sofern das Verfahren rechtzeitig eingeleitet wurde.

Das schützt besonders Ehepartner mit geringer Altersvorsorge.

Namensrechtsreform 2025: Mehr Flexibilität für Familien

Namensrechtsreform 2025: Mehr Flexibilität für Familien
Bild: Checkfox.de

Ein echter Systemwechsel trat mit der Namensrechtsreform 2025 in Kraft. Ziel: mehr individuelle Wahlmöglichkeiten und Schutz kindlicher Identität.

Doppelnamen ohne Bindestrich – auch für Kinder

  • Seit Mai 2025 dürfen die Eltern ihren Kindern Doppelnamen aus den Nachnamen beider Elternteile geben – ohne einen Bindestrich.
  • Auch ein späterer Wechsel in einen der beiden Namen ist möglich, etwa bei Scheidung oder Adoption.

Geburtsname neu bestimmbar

Scheidungskinder können künftig bei Namensänderungen den Namen eines betreuenden Elternteils als neuen Geburtsnamen führen – ein erheblicher Fortschritt im Sinne der psychologischen Stabilität. Das Kind muss jedoch zustimmen, wenn es älter als 5 Jahre ist.

Auch für Erwachsene mehr Wahlfreiheit

Erwachsene dürfen ihren Nachnamen nun aus persönlichen oder familiären Gründen einfacher ändern – z. B. nach einer Scheidung zurück zum Geburtsnamen oder zu einem neu gewählten Familiennamen aus der Herkunft.

Digitalisierung im Familienrecht – Online-Scheidung bleibt in Sichtweite

Digitalisierung im Familienrecht – Online-Scheidung bleibt in Sichtweite
Bild: Checkfox.de

2025 wurden einige kleine, aber symbolisch wichtige Schritte in Richtung digitale Justiz unternommen. Die vollständige Online-Scheidung ist jedoch weiterhin nicht möglich.

Videokonferenzen erstmals erlaubt

Neu ist: Scheidungstermine können jetzt auch per Videokonferenz durchgeführt werden, sofern beide Parteien dem zustimmen und das Gericht dies technisch auch leisten kann.

Das spart Zeit und Reisekosten – besonders für getrennt lebende Partner in verschiedenen Städten.

Echte Online-Scheidung? Noch nicht.

Trotz einiger digitaler Pilotprojekte (z. B. elektronische Aktenführung, sichere E-Mail-Kommunikation) ist die vollständige Online-Scheidung mit digitaler Antragstellung und -bearbeitung noch Zukunftsmusik. Experten rechnen erst 2027 mit einem funktionierenden System.

Unser Tipp: Erste Anbieter wie Online-Scheidung Deutschland bieten zumindest digitale Antragshilfen mit Anwaltsanbindung – eine Übergangslösung mit Komfort.

Rechtsschutzversicherung: Was sich bei Scheidung & Rechtsschutz ändert

Rechtsschutzversicherung: Was sich bei Scheidung & Rechtsschutz ändert
Bild: Checkfox.de

Mit den Änderungen im Scheidungsrecht 2025 – etwa beim Unterhaltsrecht oder digitalen Verfahren – stellt sich auch die Frage: Zahlt meine Rechtsschutzversicherung weiterhin?

Die Antwort: Grundsätzlich ja – aber mit Einschränkungen.

Familienrechtliche Streitigkeiten wie Scheidung oder Unterhalt sind in vielen Standard-Tarifen nämlich nicht automatisch enthalten. Sie erfordern oft einen zusätzlichen Baustein „Familienrecht“ oder einen Premiumtarif.

Wichtige Punkte:

  • Scheidungskosten sind meist nicht über den Basistarif gedeckt
  • Einige Versicherer übernehmen Mediation oder digitale Scheidungsverfahren (neu 2025)
  • Bei Streit um das Sorgerecht, den Umgang oder Unterhalt kann eine Deckung vorliegen – je nach Tarif
  • Die freie Anwaltswahl bleibt in den meisten Verträgen erhalten – wichtig bei Fachanwälten für Familienrecht
  • Achten Sie auf Wartezeiten (oft 3–6 Monate) ab Vertragsbeginn

Weiterführend: Rechtsschutzversicherung bei Scheidung im Vergleich

Weiterführend: Familienrechtsschutzversicherung im Vergleich

Tabelle: Was deckt die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?

Leistung Standardtarif Mit Zusatzbaustein
Beratung zum Scheidungsablauf
Rechtliche Vertretung im Scheidungsverfahren (teilweise gedeckelt)
Unterhaltsstreitigkeiten
Mediation zur Konfliktlösung (je nach Anbieter)
Digitale Online-Scheidung (neu 2025) bei modernen Tarifen

Fazit: 2025 bringt mehr Struktur und Verantwortung

Fazit: 2025 bringt mehr Struktur und Verantwortung
Bild: Checkfox.de

Das Scheidungsrecht wurde im Jahr 2025 gleich an mehreren Stellen reformiert – mit teils erheblichen Folgen für den Unterhalt, das Vermögen, das Namensrecht und das Verfahren an sich.

Wer sich scheiden lassen will oder eine Trennung plant, sollte die aktuellen Regelungen unbedingt kennen – und frühzeitig prüfen, ob sie sich auf bestehende oder künftige Ansprüche auswirken.

Ihre nächsten Schritte:

Rechtsschutz, Beratung und gute Vorbereitung sind wichtiger denn je, um teure Fehler zu vermeiden – insbesondere bei komplexen Vermögens- oder Rentenfragen.

  • Nutzen Sie unsere kostenlose Rechtsschutzberatung, um sich bestmöglich abzusichern.
  • Prüfen Sie Ihren Vertrag (falls vorhanden) oder nutzen Sie den unverbindlichen Checkfox.de Rechtsschutzversicherungs-Vergleich, um Tarife zu finden, die auch Scheidung & familienrechtliche Themen abdecken – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Reformen.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt die neue Düsseldorfer Tabelle auch rückwirkend?

Nein. Die neuen Sätze gelten ab dem 1. Januar 2025 für alle neu berechneten Unterhaltspflichten. Alte Urteile bleiben gültig – bis zur Änderung.

Was ändert sich beim Versorgungsausgleich?

Die Verfahren laufen schneller, und der Widerspruch muss früher erfolgen. Wer nicht rechtzeitig handelt, verliert ggf. Ansprüche.

Kann ich jetzt komplett online die Scheidung einreichen?

Nein, eine vollständige Online-Scheidung ist noch nicht möglich. Aber Videotermine und Online-Antragshilfen sind verfügbar.

Welche Namensrechte haben Kinder jetzt?

Kinder können flexibler den Namen eines Elternteils annehmen oder ändern – auch rückwirkend bei Zustimmung.

Ist meine Rechtsschutzversicherung betroffen?

Nicht direkt. Aber neue Streitfragen (z. B. um Namensrecht oder Nachscheidungsunterhalt) könnten unter den Versicherungsschutz fallen – prüfen Sie Ihren Vertrag.

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