Wie viel kostet ein Scheidungsantrag?

Wie viel kostet ein Scheidungsantrag?

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Wussten Sie, dass sich die Scheidungskosten nicht pauschal beziffern lassen, sondern individuell nach Ihrem Einkommen berechnet werden? Der Antrag allein kostet meist mehr als vermutet – und je nach Fall können sich die Gesamtkosten schnell verdoppeln. Denn Grundlage ist der sogenannte „Verfahrenswert“ – das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Partner, ergänzt um weitere Faktoren wie Versorgungsausgleich oder Vermögen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was der Scheidungsantrag wirklich kostet, welche Dinge Sie beeinflussen können – und wie eine Rechtsschutzversicherung Sie vor den finanziellen Überraschungen nach der Scheidung schützt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Scheidungsantrag verursacht Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, berechnet auf der Basis des Verfahrenswerts.
  • Als Faustregel gilt: Verfahrenswert = 3 × gemeinsames Monatsnettoeinkommen, mindestens jedoch 3.000 €.
  • Typische Gesamtkosten (einvernehmlich) starten bei rund 1.200 € (bei Mindestverfahrenswert).
  • Zusatzkosten entstehen durch den Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder durch die Unterhaltsstreitigkeiten.
  • Bei einem geringen Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden – vollständig oder mit Raten.
  • Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Folgekonflikte ab – nicht den Antrag selbst, aber spätere Unterhalts- oder Umgangsstreitigkeiten.

Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Die Kosten eines Scheidungsantrags bestehen aus zwei Hauptposten:

  1. Gerichtskosten – geregelt im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
  2. Anwaltskosten – geregelt im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

Gerichtskosten

Die Gerichte erheben eine zweifache Gebühr (2,0) auf den Verfahrenswert, gemäß § 28 FamGKG. Diese muss vom Antragsteller im Voraus gezahlt werden – auch bei einvernehmlicher Scheidung.

Weiterführend: Welche Nachteile hat eine einvernehmliche Scheidung?

Anwaltskosten

Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG. Bei einer einfachen Scheidung fällt typischerweise eine 1,3-fache Verfahrensgebühr plus Postpauschale und Mehrwertsteuer an.

Gut zu wissen: Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt – das spart bis zu 50 % der Anwaltskosten.

Weiterführend: Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Scheidungsrecht?

Was kostet der Scheidungsantrag konkret?

Was kostet der Scheidungsantrag konkret?
Bild: Checkfox.de

Wie teuer ein Scheidungsantrag tatsächlich wird, hängt vom Verfahrenswert ab. Dieser wird vom Gericht auf Basis des gemeinsamen Nettoeinkommens berechnet – typischerweise das Dreifache des monatlichen Nettoeinkommens beider Ehepartner.

Beispiel:

  • Liegt das gemeinsame Nettoeinkommen bei 3.000 €, ergibt sich ein Verfahrenswert von 9.000 €.
  • Hinzu kommen ggf. noch pauschale Aufschläge – etwa für den Versorgungsausgleich.

Wichtig: Selbst bei geringem Einkommen gilt ein Mindestverfahrenswert von 3.000 €, was rund 1.100 bis 1.200 € Gesamtkosten ergibt.

Beispielrechnungen für typische Verfahrenswerte:

VerfahrenswertGerichtskostenAnwaltskosten (ein Anwalt)Gesamtkosten
3.000 € 273 € 744 € 1.017 €
6.000 € 438 € 1.068 € 1.506 €
10.000 € 662 € 1.528 € 2.190 €

Bei einer streitigen Scheidung oder zwei Anwälten verdoppeln sich die Anwaltskosten entsprechend.

Die Kostenfaktoren im Detail

Die Kostenfaktoren im Detail
Bild: Checkfox.de

Neben dem Grundbetrag beeinflussen noch weitere Elemente den Verfahrenswert – und damit auch die Gesamtkosten. Diese Zuschläge werden automatisch vom Gericht berücksichtigt, sobald die entsprechenden Punkte im Scheidungsverfahren behandelt werden.

Versorgungsausgleich (VA)

Der Ausgleich von Rentenansprüchen ist in Deutschland in der Regel verpflichtend. Das Gericht schlägt dafür meist pauschal 1.000 € pro Rentenkonto auf den Verfahrenswert auf.

Zugewinnausgleich & Unterhalt

  • Wenn während der Scheidung Zugewinn oder Unterhalt geregelt werden sollen, steigen die Kosten zusätzlich.
  • Diese Streitwerte werden individuell berechnet – z. B. 10.000 € bei Immobilien oder 12-maliger Monatsunterhalt bei Unterhaltsfragen.

Regionale Unterschiede

Die Gerichtskosten sind bundeseinheitlich geregelt. Die Anwaltshonorare können jedoch regional variieren, insbesondere bei zusätzlichen außergerichtlichen Leistungen.

Unser Tipp: Klären Sie möglichst frühzeitig mit Ihrem Anwalt, was zusätzlich abgerechnet wird – etwa für Beratung, Schriftverkehr oder Einigungsgespräche.

Weiterführend: Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Scheidungsrecht?

Spartipps und staatliche Unterstützung

Spartipps und staatliche Unterstützung
Bild: Checkfox.de

Auch wenn die Scheidungskosten gesetzlich geregelt sind, gibt es effektive Möglichkeiten zur Kostensenkung – besonders für Menschen mit geringem Einkommen.

Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Wer die Scheidungskosten nicht selbst tragen kann, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung – vergleichbar mit Prozesskostenhilfe (PKH).

Dabei übernimmt der Staat:

  • Gerichtskosten vollständig
  • Anwaltskosten vollständig oder in Raten

Voraussetzung für die Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist ein formloser Antrag beim Familiengericht, inklusive Nachweise über das Einkommen, die Ausgaben und das Vermögen.

Achtung: Bei einer finanziellen Verbesserung kann eine Rückzahlungspflicht über bis zu 48 Monate entstehen.

Beratungshilfe vorab

Bereits vor dem Scheidungsantrag können die Betroffenen bei niedrigem Einkommen Beratungshilfe für die anwaltlichen Erstgespräche erhalten – etwa zur Klärung von Unterhalt, Umgang oder Vermögen. Die Kosten betragen meist maximal 15 € Eigenanteil.

Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?

Weitere Spartipps

  • Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt spart bis zu 50 % Anwaltskosten.
  • Vorbereitung spart Zeit und Geld: Wer Unterlagen wie Rentenbescheide, Vermögensnachweise oder Sorgerechtspläne frühzeitig einreicht, verhindert Verzögerungen.
  • Zugewinnausgleich und Unterhalt können auch nach der Scheidung geklärt werden – wenn man damit Zeit gewinnen oder Streit vermeiden will.

Rechtsschutzversicherung – zahlt sie den Scheidungsantrag?

Rechtsschutzversicherung – zahlt sie den Scheidungsantrag?
Bild: Checkfox.de

Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, eine Rechtsschutzversicherung würde die Kosten der Scheidung selbst übernehmen. Das ist in der Regel nicht der Fall.

Der Grund: Familiensachen wie Ehescheidung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – auch mit erweiterten Policen.

Was wird nicht abgedeckt?

Was kann abgedeckt sein?

Sehr wohl versichert sind Folgekonflikte, die nach der Scheidung entstehen – z. B.:

  • Streit um Unterhalt oder Umgang
  • Durchsetzung des Zugewinnausgleichs
  • Vollstreckung oder Abänderung alter Vereinbarungen
  • Beratung bei neuen rechtlichen Fragen

Deshalb ist es sinnvoll, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung mit Familienrecht-Baustein abzuschließen – vor der Scheidung, um nachträglich geschützt zu sein.

Fazit: Scheidungsantrag – oft teurer als gedacht

Fazit: Scheidungsantrag – oft teurer als gedacht
Bild: Checkfox.de

Ein Scheidungsantrag kostet nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld – oft mehr als 1.000 €, selbst bei niedrigem Einkommen. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einkommen, dem Versorgungsausgleich und zusätzlichen Regelungen ab.

Wer nicht gut vorbereitet ist oder wichtige Punkte vergisst, zahlt schnell drauf – etwa durch unnötige Verzögerungen oder Folgeprozesse. Frühzeitige Information und professionelle Beratung helfen, Kostenfallen zu vermeiden.

Was nun?

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mindestverfahrenswert bei einer Scheidung?

Der Mindestverfahrenswert beträgt laut Gesetz 3.000 €, auch wenn das Einkommen darunter liegt. Darauf basieren alle weiteren Kosten.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt?

Je nach Einkommen starten die Gesamtkosten (Gericht + 1 Anwalt) bei etwa 1.000 bis 1.200 €. Ist das Einkommen höher, steigen auch die Kosten entsprechend.

Werden Schulden beim Verfahrenswert berücksichtigt?

In der Regel nicht. Der Verfahrenswert orientiert sich nur am Nettoeinkommen. Schulden oder Kredite senken den Wert nicht automatisch.

Was deckt Verfahrenskostenhilfe ab?

Die Verfahrenskostenhilfe übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Wer finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann sie beim Familiengericht beantragen.

Wann greift eine Rechtsschutzversicherung?

Nicht beim eigentlichen Scheidungsverfahren. Aber bei späteren Konflikten – z. B. Unterhalt, Umgangsrecht oder Abänderungsverfahren – kann die Familienrechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.

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