Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Erbrecht?

Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Erbrecht?

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Wussten Sie, dass Sie als Privatperson für eine anwaltliche Erstberatung im Erbrecht nie mehr als 226,10 € brutto zahlen dürfen? Genau diese gesetzliche Deckelung soll verhindern, dass Ratsuchende wegen unklarer Kosten abgeschreckt werden. Aber was bedeutet das in der Praxis? Und wann dürfen die Kanzleien davon abweichen?

Unser Ratgeber zeigt Ihnen, was realistisch ist – und wie Sie mit einer Rechtsschutzversicherung für Erbrecht oder mit staatlicher Beratungshilfe zusätzlich Geld sparen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich auf 190 € netto (226,10 € brutto) begrenzt (§ 34 RVG).
  • Für eine schriftliche Beratung oder ein Gutachten dürfen bis zu 250 € netto (297,50 € brutto) berechnet werden.
  • Viele Kanzleien bieten Pauschalpreise zwischen 100 € und 250 € an – je nach Komplexität.
  • Bei Erbstreitigkeiten erfolgt die Abrechnung häufig nach dem Streitwert bzw. Gegenstandswert.
  • Beratungshilfe reduziert die Kosten auf 15 € Eigenanteil – wenn bestimmte Einkommensgrenzen erfüllt sind.
  • Eine Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz übernimmt in gedeckten Fällen die vollständigen Kosten.

Wie viel kostet eine Erstberatung im Erbrecht?

Die Erstberatung ist für viele der erste Schritt in einem oft emotional belastenden Prozess – sei es zur Testamentserstellung, bei Erbstreitigkeiten oder zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Für die Verbraucher ist die Gebühr für dieses Erstgespräch gesetzlich limitiert: Maximal 190 € netto bzw. 226,10 € brutto dürfen Kanzleien laut § 34 RVG verlangen. Wird die anwaltliche Beratung jedoch umfangreicher oder muss ein schriftliches Gutachten erstellt werden, liegt die Obergrenze bei 250 € netto (297,50 € brutto).

LeistungMax. NettobetragMax. BruttobetragGilt für
Mündliche Erstberatung190 €226,10 €Privatpersonen
Schriftliche Beratung / Gutachten250 €297,50 €Privatpersonen
Beratung mit Berechtigungsschein15 €15 €Geringverdienende

Viele Fachanwälte für Erbrecht bieten die Erstberatung als Pauschalangebot an, oft mit einer definierten Beratungsdauer von ca. 50 Minuten. Das schafft zum einen Kostentransparenz und erleichtert zum anderen den Einstieg.

Welche Faktoren beeinflussen die Anwaltskosten im Erbrecht?

Welche Faktoren beeinflussen die Anwaltskosten im Erbrecht?
Bild: Checkfox.de

Neben der Art der Beratung (mündlich oder schriftlich) spielt vor allem der Gegenstandswert eine zentrale Rolle. Dieser bemisst sich z. B. nach dem Wert des Nachlasses oder des Pflichtteils, der geltend gemacht werden soll. Je höher der Wert, desto höher fallen die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus.

Streitwert (z. B. Nachlasswert)Außergerichtliche Anwaltskosten (ca.)Mit Gericht & Vergleich (ca.)
10.000 €745 €1.600 €
25.000 €1.084 €2.200 €
50.000 €1.684 €3.400 €
100.000 €2.054 €4.300 €

Auch der Umfang der Beratung ist entscheidend: Geht es um eine einfache Testamentsprüfung oder um die komplexe Abwicklung eines Erbfalls mit mehreren Beteiligten, entstehen entsprechende Mehraufwände – die sich im Honorar niederschlagen.

Pauschale Beratung oder Honorarvereinbarung?

Pauschale Beratung oder Honorarvereinbarung?
Bild: Checkfox.de

Viele Kanzleien bieten eine pauschale Erstberatung im Erbrecht an – typischerweise zwischen 100 € und 250 €, teils inklusive schriftlicher Einschätzung. Das bietet den Mandanten Klarheit über die zu erwartenden Kosten.

Bei umfangreichen Mandaten, zum Beispiel Testamentsvollstreckung oder erbrechtlicher Prozessvertretung, wird häufig eine sogenannte Honorarvereinbarung geschlossen – entweder als Stundenhonorar (ca. 150–350 €/h) oder als eine individuelle Pauschale.

Wichtig: Diese Vereinbarung muss stets schriftlich erfolgen, andernfalls gilt automatisch immer das RVG.

Was kostet ein Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten?

Was kostet ein Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten?
Bild: Checkfox.de

Wenn es nicht bei einer Beratung bleibt, sondern ein Anwalt aktiv tätig wird – z. B. durch Schriftverkehr, Vertretung gegenüber Miterben oder gerichtliche Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen – erfolgt die Abrechnung meist nach dem Streitwert. Dieser orientiert sich z. B. am Nachlasswert, dem Anteil am Erbe oder dem eingeforderten Pflichtteil.

Die Gebühren richten sich nach dem RVG-Gebührentableau (Anlage 2 zu § 13 Absatz 1 Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Ein Anwalt kann bei einem Streitwert von 50.000 € schnell über 1.600 € für außergerichtliche Vertretung abrechnen – zuzüglich weiterer Posten wie Einigungsgebühren oder Terminsgebühren.

Beispielhafte Kosten nach RVG (ohne Gerichtskosten):

Streitwert (Nachlass/Pflichtteil)Außergerichtliche Anwaltskosten (ca.)
10.000 €745 €
50.000 €1.684 €
100.000 €2.054 €

Rechtsschutz & Beratungshilfe: Wenn andere zahlen

Rechtsschutz & Beratungshilfe: Wenn andere zahlen

Eine Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz ist selten im Basistarif enthalten – aber manche Premium- oder Zusatzbausteine bieten eine telefonische Erstberatung oder Kostendeckung, wenn es z. B. um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen geht.

Wichtig: Der Erbfall darf meist nicht bereits eingetreten sein, sonst greift der Versicherungsschutz nicht rückwirkend. Weiterführend: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Für Personen mit einem niedrigen Einkommen gibt es außerdem staatliche Unterstützung in Form der Beratungshilfe. Mit einem Berechtigungsschein zahlen Sie nur 15 € Eigenanteil, der Rest wird vom Staat übernommen. Der Antrag kann direkt beim Amtsgericht gestellt werden – oder auch vom Anwalt mitversendet werden.

Rechtsschutzversicherung im Erbrecht: Wann sie greift – und wann nicht

Rechtsschutzversicherung im Erbrecht: Wann sie greift – und wann nicht
Bild: Checkfox.de

Eine Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz kann die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder Streitigkeiten unter Erben übernehmen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der wichtigste Punkt: Der Erbfall darf noch nicht eingetreten sein, sonst gilt der Fall als „vorvertraglich“ und ist nicht gedeckt.

Typischerweise versichert sind:

  • Erste rechtliche Einschätzung vor einem Erbfall
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen (wenn im Tarif enthalten)
  • Streitigkeiten zur Testamentsauslegung oder Erbauseinandersetzung

Nicht versichert sind:

  • Fälle, bei denen der Erbfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist
  • Allgemeine Vorsorgeberatung zur Testamentserstellung

Weiterführend: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?


Unser Tipp für Sie: Da viele Standardtarife kein Erbrecht enthalten, lohnt sich ein gezielter Tarifvergleich. Wenn Sie eine passende Police suchen, werden Sie im großen Rechtsschutzvergleich auf Checkfox.de auf jeden Fall fündig.

Fazit: Gut beraten im Erbrecht – mit klaren Kosten

Fazit: Gut beraten im Erbrecht – mit klaren Kosten
Bild: Checkfox.de

Die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht muss kein finanzielles Risiko sein – im Gegenteil:

Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt, viele Kanzleien bieten faire Pauschalpreise, und über den Rechtsschutz für Erbrecht oder die Beratungshilfe lässt sich professionelle Unterstützung häufig vollständig finanzieren.

Was nun?

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine einfache Erstberatung beim Anwalt für Erbrecht?

Für Privatpersonen liegt die gesetzliche Obergrenze bei 190 € netto bzw. 226,10 € brutto.

Wann fallen höhere Kosten an?

Bei schriftlichen Gutachten oder aktiver Vertretung nach Streitwert – z. B. bei Pflichtteilsklagen oder Erbauseinandersetzungen.

Wie wird der Streitwert im Erbrecht berechnet?

Er ergibt sich z. B. aus dem Wert des Nachlasses oder des eingeforderten Pflichtteils. Daraus leiten sich die Gebühren nach RVG ab.

Wer bekommt Beratungshilfe?

Personen mit geringem Einkommen, die keine Rechtsschutzversicherung haben. Der Eigenanteil beträgt nur 15 €.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Erbstreitigkeiten?

Nur wenn das Erbrecht im Tarif enthalten ist – oft in Premiumvarianten. Wichtig: Der Erbfall darf noch nicht eingetreten sein.

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