Wussten Sie schon? Ein falsch eingeschätzter Mietmangel oder eine unzulässige Mietminderung kann schnell zu einer fristlosen Kündigung führen – mit teuren Folgen. Gerade im Mietrecht kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung bares Geld sparen und rechtliche Fehler vermeiden.
Ob es um eine Kündigung, Schimmelbefall oder strittige Nebenkostenabrechnungen geht: Wer sich als Mieter rechtlich absichern will, sollte wissen, was ein Anwalt im Mietrecht kostet – und wann eine Beratung kostenlos oder gedeckelt ist. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, was eine anwaltliche Beratung kostet, worauf Sie achten müssen und wann eine Mietrechtsschutzversicherung von Vorteil ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Erstberatung für Verbraucher: maximal 190 € netto (bzw. 226 € brutto) laut § 34 RVG.
- Schriftliche Beratung/Gutachten: bis zu 250 € netto möglich.
- Marktpreise: Zwischen 50 € und 100 € netto bei einfachen Fällen üblich.
- Anrechnungspflicht: Die Beratungsgebühr wird auf spätere Vertretungskosten angerechnet.
- Sonderfall Beratungshilfe: Mit einem Berechtigungsschein nur 15 € Eigenanteil.
- Achtung bei Gewerbemietrecht: Es gibt keine gesetzliche Preisdeckelung – Honorarvereinbarung notwendig.
- Eine Mietrechtsschutzversicherung bietet sich in vielen Fällen an und übernimmt die Kosten für Sie
Gesetzliche Preisgrenzen bei Erstberatung im Mietrecht
Für Verbraucher – also private Mieter – gilt laut § 34 RVG eine klare Preisobergrenze:
- Eine mündliche Erstberatung darf maximal 190 € netto kosten.
- Wird jedoch ein schriftliches Gutachten oder eine tiefergehende juristische Analyse beauftragt, liegt die Grenze bei 250 € netto.
Diese gesetzliche Deckelung schützt die Ratsuchenden vor überhöhten Erstberatungskosten.
In der Praxis verlangen viele Kanzleien für einfache mietrechtliche Fragestellungen jedoch deutlich geringere Beträge – meist zwischen 50 € und 100 € netto. Dieser sogenannte „Akquisepreis“ senkt die Hemmschwelle und erlaubt eine rechtzeitige Klärung, etwa bei Kündigungen, Mängeln oder Nebenkostenstreitigkeiten.
Erweiterte Beratung & anwaltliche Vertretung

Geht die Beratung über ein reines Orientierungsgespräch hinaus – etwa durch ein schriftliches Rechtsgutachten, durch eine Analyse von Mietverträgen oder durch die Kommunikation mit dem Vermieter – sind höhere Kosten fällig.
Wichtig: Laut § 34 RVG darf eine solche erweiterte außergerichtliche Beratung maximal 250 € netto (297,50 € brutto) kosten, solange kein Mandat zur Vertretung erteilt wird.
Wird der Anwalt hingegen beauftragt, den Vermieter direkt anzuschreiben oder ein Verfahren einzuleiten, erfolgt die Abrechnung nach dem Gegenstandswert – also zum Beispiel nach der Höhe der streitigen Miete oder der Kaution.
Wann wird nach Streitwert abgerechnet?

Sobald der Anwalt außergerichtlich oder gerichtlich tätig wird, greift das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich dann nach dem Wert der Streitigkeit.
Beispiel:
- Geht es um eine Mietminderung von 600 € monatlich für 6 Monate, ergibt sich ein Streitwert von 3.600 €.
- Die Anwaltskosten belaufen sich dann schnell auf rund 500 bis 600 €.
Ein Vergleich oder ein Gerichtstermin kann zusätzliche Gebühren (z. B. eine Terminsgebühr oder Einigungsgebühr) verursachen.
Unser Tipp für Sie: Lassen Sie sich vorab am besten immer eine konkrete Kostenprognose geben – das ist Ihr gutes Recht.
Alternative Vergütungsmodelle im Mietrecht

Neben der gesetzlich geregelten Beratung gibt es viele Kanzleien, die pauschale Beratungspreise anbieten – besonders bei Standardfragen im Mietrecht. Diese liegen häufig bei 50 bis 120 € netto und werden in der Regel transparent im Vorfeld kommuniziert.
Bei komplexeren Anliegen oder bei gewerblichen Mietverhältnissen ist ein Stundenhonorar üblich. Die Fachanwälte für Mietrecht berechnen je nach Region zwischen 150 € und 300 € pro Stunde.
Achtung: Für Gewerbekunden und Eigentümer gilt: Es gibt keine Preisdeckelung – deshalb ist eine Honorarvereinbarung Pflicht!
Beratungshilfe: Wenn der Staat unterstützt

Wer über ein geringes Einkommen verfügt, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Damit wird eine außergerichtliche Mietrechtsberatung vom Staat bezahlt – Sie selbst zahlen lediglich einen Eigenanteil von 15 €.
Voraussetzung:
- Monatliches Nettoeinkommen unter ca. 1.300–1.500 € (je nach Familiensituation)
- Kein verwertbares Vermögen
- Kein bestehender Rechtsschutz
Den Antrag können Sie direkt beim Amtsgericht stellen oder von einem Anwalt nachreichen lassen. Besonders bei Kündigungen, Mieterhöhungen oder ausstehenden Rückzahlungen ist das ein sinnvoller Weg zur schnellen Hilfe.
Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?
Rechtsschutzversicherung als Kostenlösung

Eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz übernimmt in der Regel die vollständigen Kosten für Beratung und anwaltliche Vertretung, sofern der Versicherungsfall gedeckt ist. Dazu gehören z. B.:
- Streit über Mietmängel oder Nebenkosten
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Kaution & Schönheitsreparaturen
Viele Tarife bieten Ihnen sogar eine telefonische Erstberatung, die nicht auf die Selbstbeteiligung angerechnet wird. Achten Sie auf die Wartezeit (meist 3 Monate) und ob die gewerbliche Miete abgedeckt ist.

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Gebühren bei weiterer Vertretung

Wird der Anwalt beauftragt, den Vermieter zu vertreten, berechnet sich sein Honorar nach dem Streitwert gemäß RVG. Beispiel: Bei einer Kaution von 1.000 €, die nicht zurückgezahlt wird, entstehen Anwaltskosten in Höhe von ca. 150–200 € netto für außergerichtliche Tätigkeit.
Kommt es zu einem Vergleich oder zu einem Gerichtsverfahren, erhöhen sich die Gebühren deutlich – z. B. durch Terminsgebühren und Einigungsgebühren. Daher kann es sinnvoll sein, frühzeitig Klarheit über die Kostendeckung durch Rechtsschutz oder Beratungshilfe zu schaffen.
Rechtsschutzversicherung im Mietrecht: Wer zahlt den Anwalt?

Ein Streit mit dem Vermieter kann schnell teuer werden – vor allem, wenn es zu einer Klage kommt. Eine Rechtsschutzversicherung mit Wohnungs- und Mietrechtsschutz übernimmt in vielen Fällen die Kosten für den Anwalt und das Verfahren, sofern der Versicherungsschutz bereits vor dem Streitfall bestand.
Versichert sind unter anderem:
- Streitigkeiten bei Mieterhöhung, Kündigung oder Nebenkostenabrechnung
- Beratung und Vertretung durch Anwälte
- Gerichtliche Verfahren rund um Mietverhältnisse
Nicht abgedeckt sind:
- Konflikte, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden
- Baurechtliche Streitigkeiten oder Eigentümerstreit außerhalb der Wohnraummiete

Wichtig: Achten Sie auf den Tarifumfang – insbesondere, ob Vermieter oder Mieter geschützt sind. Der Checkfox-Rechtsschutzvergleich hilft bei der Auswahl der passenden Police.
Fazit: Mietrechtliche Beratung – oft günstiger als gedacht

Gerade im Mietrecht kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung helfen, teure Fehler zu vermeiden. Die gesetzlich gedeckelte Erstberatung bietet für Verbraucher finanzielle Planungssicherheit, Beratungshilfe ermöglicht auch Menschen mit einem kleinen Einkommen den Zugang zum Recht – und eine gute Rechtsschutzversicherung kann die Anwaltskosten vollständig übernehmen.
Unsere abschließende Empfehlung
Wenn Sie im Mietrecht häufiger rechtliche Fragen haben, sollten Sie die Tarife der Anbieter genau vergleichen – und auf einen Mietrechtsschutz mit Erstberatung achten. Am besten jetzt direkt vergleichen: Rechtsschutzversicherungen auf Checkfox.de.

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Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Mietrechtsanwalt bei Erstberatung?
Für Privatpersonen max. 190 € netto laut § 34 RVG. Viele Kanzleien verlangen für einfache Fälle aber nur 50–100 €.
Gibt es kostenlose Beratung im Mietrecht?
Ja – mit einem Beratungshilfeschein zahlen Sie nur 15 € Eigenanteil. Auch manche Mietervereine bieten kostenlose Ersthilfe.
Wann zahlt der Rechtsschutz?
Wenn Mietrecht im Tarif enthalten ist – z. B. bei Kündigung, Mängeln oder Nebenkostenstreit. Auch außergerichtliche Beratung wird oft übernommen.
Was kostet ein Schreiben vom Anwalt an den Vermieter?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert – bei ca. 1.000 € Streitwert rund 150–200 € netto.
Wie finde ich einen günstigen Mietrechtsanwalt?
Viele Kanzleien veröffentlichen Pauschalangebote. Auch Online-Rechtsportale und Mieterschutzvereine helfen weiter.













