Wussten Sie, dass sich die Kosten Ihrer Scheidung bereits bei der Antragstellung relativ genau abschätzen lassen – basierend auf Ihrem Einkommen und wenigen weiteren Faktoren? Die Berechnung folgt festen Regeln nach dem FamGKG (Gerichtskosten) und dem RVG (Anwaltsgebühren). Wer die Berechnungslogik kennt, kann gezielt sparen – vor allem durch eine einvernehmliche Scheidung.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Verfahrenswert als zentrale Größe richtig ermitteln, welche Zusatzkosten häufig übersehen werden – und wie Sie sich mit einer Familienrechtsschutzversicherung gegen die kostspieligen Folgekonflikte absichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Der zentrale Faktor für die Berechnung ist der Verfahrenswert – also das dreifache Nettoeinkommen beider Partner, ggf. plus Versorgungsausgleich und Vermögensanteil.
- Der gesetzliche Mindest-Verfahrenswert liegt bei 3.000 €, mit Versorgungsausgleich bei 4.000 €.
- Daraus ergeben sich feste Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach den Regelwerken FamGKG und RVG.
- Online-Tools wie der Scheidungskostenrechner des DAV geben Ihnen eine gute Orientierung.
- Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt kann Ihnen mehrere Hundert Euro sparen.
- Die Scheidung selbst ist in der Regel nicht über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt, die Folgekonflikte (z. B. Unterhalt) aber schon.
Wie werden die Scheidungskosten grundsätzlich berechnet?
Die Höhe der Scheidungskosten in Deutschland ergibt sich nicht aus Pauschalen, sondern basiert auf dem sogenannten Verfahrenswert (auch Streit- oder Gegenstandswert genannt). Dieser bildet die Grundlage für sämtliche Gerichts- und Anwaltsgebühren – gesetzlich geregelt durch das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).
Der Verfahrenswert – zentrale Rechengröße
Der Verfahrenswert wird berechnet als:
- Dreifaches monatliches Nettoeinkommen beider Ehepartner,
- abzüglich pauschal 300 € pro unterhaltsberechtigtem Kind,
- zuzüglich 10 % davon je Versorgungsanrecht beim Versorgungsausgleich,
- plus 5–10 % vom bereinigten Vermögen, wenn dieses erheblich ist.
Beispiel:
Hat ein Ehepaar zusammen 4.000 € monatliches Netto, ergibt das einen Basis-Verfahrenswert von 12.000 €. Kommt ein Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten hinzu (+2.400 €), liegt der Verfahrenswert bei 14.400 €.
Tipp: Viele Gerichte setzen zusätzlich Freibeträge beim Vermögen an (meist 30.000–60.000 € je Paar) – was gerade bei Immobilien oder Sparvermögen relevant ist.
Beispielrechnungen für typische Verfahrenswerte

Wie viel eine Scheidung tatsächlich kostet, lässt sich anhand des Verfahrenswerts recht gut abschätzen. In der folgenden Tabelle sehen Sie, welche Kosten bei welchem Verfahrenswert anfallen – bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt:
Achtung: Bei zwei Anwälten verdoppeln sich die Anwaltskosten nahezu – das betrifft streitige Scheidungen oder Fälle ohne Einigung.
Weiterführend: Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Familienrecht?
Weiterführend: Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Scheidungsrecht?
Online-Rechner wie Smart-Rechner.de oder der Scheidungskostenrechner der LTO ermöglichen Ihnen eine erste Orientierung – sie ersetzen aber keine fundierte Beratung.
Welche Zusatzkosten können entstehen?

Neben den Grundkosten für die Scheidung, den Anwalt und das Gericht fallen je nach Fall weitere Kosten an – besonders wenn der sogenannte Scheidungsverbund aktiviert wird.
Das heißt: Weitere Streitfragen werden im Rahmen der Scheidung mitverhandelt, zum Beispiel:
Versorgungsausgleich
- Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben (außer bei kurzer Ehe < 3 Jahre).
- Für jedes betroffene Rentenkonto erhöht sich der Verfahrenswert um meist 10 % des Ausgangswerts – was direkt zu höheren Anwalts- und Gerichtskosten führt.
Unterhalt und Zugewinnausgleich
Wird gleichzeitig Unterhalt oder Vermögen verhandelt, fließen diese Streitwerte in den Verfahrenswert ein. Bei einem Unterhaltsstreit werden z. B. 12-malige Monatsbeträge eingerechnet (z. B. 800 € × 12 = 9.600 €), beim Zugewinn z. B. der hälftige Wert eines Hauses oder Erbes.
Scheidungsfolgenvereinbarung & Notarkosten
Wer frühzeitig Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung trifft (z. B. zu Sorgerecht, Immobilien, Unterhalt), spart Prozesskosten – muss aber die Notarkosten selbst tragen. Diese liegen je nach Vermögen bei mehreren hundert bis tausend Euro.
Spartipps – so senken Sie Ihre Scheidungskosten

Auch wenn die Scheidungskosten gesetzlich geregelt sind, gibt es mehrere Hebel zur Kostensenkung. Mit einer guten Vorbereitung und einem strategischen Vorgehen lassen sich oft mehrere Hundert Euro sparen:
1. Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt
Wenn sich beide Ehepartner einig sind, genügt ein gemeinsamer Antrag über einen Anwalt. Der andere Partner muss nur zustimmen – es entsteht kein weiterer Anwaltskostenanteil.
Ersparnis: bis zu 50 % der Anwaltskosten.
2. Verfahrenskostenhilfe beantragen
Wer über geringes Einkommen verfügt, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese deckt die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise – als Zuschuss oder Ratenzahlung.
Der Antrag erfolgt beim zuständigen Familiengericht.
3. Beratungshilfe für Vorgespräche nutzen
Vor dem Antrag auf Scheidung kann für die erste anwaltliche Beratung Beratungshilfe beantragt werden. Sie kostet maximal 15 € Eigenanteil – und klärt z. B. Unterhalt oder Umgang vorab außergerichtlich.
Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?
4. Streitpunkte aus dem Scheidungsverbund herauslösen
Je weniger Streitpunkte im Scheidungsverfahren selbst verhandelt werden, desto geringer der Verfahrenswert. Manche Themen – wie die Vermögensaufteilung – lassen sich auch außerhalb des Verbunds regeln.
Rolle der Rechtsschutzversicherung

Viele glauben, dass eine Rechtsschutzversicherung die Scheidung selbst übernimmt.
Das ist leider ein Irrtum: Die eigentliche Ehescheidung gehört zu den grundsätzlich ausgeschlossenen Bereichen der meisten Policen.
Was ist nicht abgedeckt?
- Anwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsverfahren
- Notarkosten für Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Versorgungsausgleich, Zugewinn, Unterhalt innerhalb der Scheidung
Was ist abgedeckt?
Eine gute Rechtsschutzversicherung kann jedoch bei nachgelagerten Streitigkeiten sehr wohl greifen – etwa:
- Klagen auf nachehelichen Unterhalt
- Abänderung bestehender Unterhaltstitel
- Durchsetzung von Umgangsregelungen
- Streit um die Zuweisung der Ehewohnung

Wer frühzeitig vorsorgt, kann mit einer Rechtsschutzversicherung für Familienrecht spätere Verfahren rechtssicher und kostengünstig angehen – besonders wichtig bei komplizierten Trennungen mit Kindern oder Vermögen.
Fazit: Wer gut rechnet, spart bares Geld

Die Scheidungskosten lassen sich in Deutschland sehr präzise berechnen, denn sie beruhen auf festen gesetzlichen Werten – nicht auf Schätzungen oder Willkür. Wer sein Einkommen kennt, kann den Verfahrenswert selbst kalkulieren und mithilfe eines Scheidungskostenrechners eine erste Orientierung gewinnen.
Doch viele übersehen: Es sind nicht nur Gericht und Anwalt, die Kosten verursachen – sondern auch Streitpunkte rund um Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Vermögen. Wer hier frühzeitig Lösungen findet und externe Hilfe nutzt, senkt den Streitwert – und spart damit bares Geld.
Was nun?
- Eine Rechtsschutzversicherung ersetzt zwar nicht die Scheidung selbst, bietet aber Sicherheit bei späteren Konflikten, die finanziell oft noch belastender sind.
- Ein Rechtsschutzvergleich zum Beispiel über Checkfox.de lohnt sich – vor allem bei komplexen Trennungen oder Familien mit Kindern.

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Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich den Verfahrenswert meiner Scheidung?
Addieren Sie das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Partner, ggf. zuzüglich 10 % je Versorgungsausgleich und anteiligem Vermögen. Online-Rechner helfen Ihnen bei der groben Orientierung.
Gibt es einen gesetzlichen Mindestwert?
Ja. Der gesetzliche Mindest-Verfahrenswert liegt bei 3.000 €, mit Versorgungsausgleich bei 4.000 €.
Was kostet eine Scheidung mit einem Anwalt?
Bei einem Verfahrenswert von 6.000 € liegen die Gesamtkosten für Gericht und einen Anwalt bei ca. 1.500 € – je nach Einzelfall.
Was kann ich sparen, wenn wir uns einig sind?
Sehr viel. Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt kann mehrere Hundert Euro günstiger sein als ein Verfahren mit zwei Anwälten.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Scheidung?
Nein, das Scheidungsverfahren selbst ist bei der Rechtsschutzpolice ausgeschlossen. Versichert sind aber die späteren Streitigkeiten – z. B. um den Unterhalt, Umgang oder die Vollstreckung von Vereinbarungen.










