Was für Rechte hat die Frau bei der Scheidung?

Was für Rechte hat die Frau bei der Scheidung?

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Wussten Sie, dass Frauen bei einer Scheidung automatisch Anspruch auf Teile der Rente, des Vermögens und Unterhalt haben – auch ohne einen Ehevertrag? Doch diese Rechte greifen nur, wenn sie aktiv geltend gemacht und zudem richtig bewertet werden. Gerade Frauen stehen häufig vor rechtlichen und finanziellen Hürden, wenn es darum geht, ihre Ansprüche zu sichern.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Frauen bei einer Scheidung zustehen, worauf Sie besonders achten sollten – und wie eine Familienrechtsschutzversicherung Ihnen dabei helfen kann, auch nach der Scheidung rechtlich abgesichert zu bleiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frauen haben Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn sie wegen gemeinsamer Kinder nicht arbeiten können – mindestens drei Jahre nach Geburt.
  • Der Zugewinnausgleich garantiert eine faire Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens.
  • Durch den Versorgungsausgleich erhält die Frau hälftige Rentenansprüche, was besonders bei Teilzeit oder Erziehungszeiten wichtig ist.
  • Die Nutzung der Ehewohnung kann der Frau zugewiesen werden, wenn sie sonst in eine unzumutbare Lage gerät – etwa im Interesse der Kinder.
  • Bei Krankheit oder fehlender Erwerbsfähigkeit gibt es einen Anspruch auf Krankheits- oder Altersunterhalt.
  • Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Streitigkeiten nach der Scheidung, z. B. über den Unterhalt, Umgang oder über das Vermögen.

Unterhaltsansprüche der Frau

Einer der wichtigsten finanziellen Ansprüche ist der nacheheliche Unterhalt – insbesondere, wenn die Frau nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann.

Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen verschiedenen Formen:

Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)

Wenn die Frau gemeinsame Kinder betreut und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, steht ihr mindestens drei Jahre nach der Geburt Betreuungsunterhalt zu.

Eine Verlängerung ist ebenfalls möglich – abhängig vom Kindeswohl, den Betreuungsmöglichkeiten und der vorherigen Rollenverteilung.

Krankheits- und Altersunterhalt (§ 1571 BGB & §1572 BGB)

Kann die Frau aufgrund von Krankheit, Gebrechen oder ihres Alters nicht mehr arbeiten, besteht ein Anspruch auf dauerhaften Unterhalt.

Dabei zählt vor allem, ob eine Rückkehr in den Beruf noch realistisch ist – etwa wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder langer Ehezeiten.

Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)

Auch wer wieder arbeitet, kann Anspruch auf Aufstockungsunterhalt haben – nämlich dann, wenn der eigene Verdienst nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Voraussetzung sind ehebedingte Nachteile, z. B. ein Karriereverzicht wegen Kindererziehung. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Einkommensdifferenz – meist 45 % der Differenz.

Gut zu wissen: Die Höhe des Unterhalts ist durch den Selbstbehalt des Pflichtigen begrenzt – laut Düsseldorfer Tabelle muss ihm ein Mindestbetrag zum Leben bleiben.

Vermögensausgleich und Eigentum

Vermögensausgleich und Eigentum
Bild: Checkfox.de

Wer während der Ehe Vermögen aufbaut, muss es im Falle der Scheidung oft hälftig teilen. Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft – und daraus ergeben sich klare Ansprüche für die Frau, auch ohne einen Ehevertrag.

Zugewinnausgleich – Was steht wem zu?

Beim Zugewinnausgleich wird das während der Ehe erworbene Vermögen verglichen: Jeder Ehepartner hat Anspruch auf die Hälfte der Differenz – also des Zugewinns des jeweils anderen. Die Frau erhält also Geld, wenn der Mann während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, z. B. durch Gehalt, Erbschaften (teilweise) oder Immobilien.

Beispiel:

  • Startvermögen 0 €
  • Endvermögen Mann 100.000 € und Frau 20.000 €
  • Zugewinnausgleich= 40.000 € für die Frau

Sonderregelung: privilegierte Vermögenswerte

Nicht alles wird beim Zugewinn angerechnet: Erbschaften und Schenkungen zählen grundsätzlich nicht zum ausgleichspflichtigen Vermögen – es sei denn, sie wurden gemeinsam genutzt oder investiert.

Diese Regeln sind oft Streitpunkte in der Praxis.

Hausratsteilung und Ehewohnung

Was zum gemeinsamen Haushalt gehört – also Möbel, Geräte oder Familienauto – muss gerecht aufgeteilt werden. Wer Kinder betreut, hat meist Vorrang bei kindgerechten Gegenständen.

Die Ehewohnung kann – unabhängig vom Eigentum – der Frau zugewiesen werden, wenn sonst eine unzumutbare Härte droht, z. B. bei Gewalt, Kindererziehung oder Krankheit. Voraussetzung: Antrag beim Familiengericht.

Rentenansprüche und Altersvorsorge

Rentenansprüche und Altersvorsorge
Bild: Checkfox.de

Ein oft unterschätztes Thema: die Altersvorsorge. Besonders Frauen mit Teilzeitjobs, längerer Elternzeit oder unterbrochener Erwerbsbiografie laufen Gefahr, im Alter massive Rentenlücken zu haben. Der Versorgungsausgleich schützt hier vor langfristigen Nachteilen.

Versorgungsausgleich – Pflicht oder Option?

Bei jeder Scheidung wird der Versorgungsausgleich automatisch vom Gericht durchgeführt – es sei denn, die Ehe war kürzer als drei Jahre und beide Partner verzichten darauf. Er betrifft:

  • Gesetzliche Rentenansprüche
  • Betriebsrenten
  • Private Altersvorsorge (Riester, Rürup etc.)

Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden halbiert und dem jeweils anderen gutgeschrieben – unabhängig davon, wer gearbeitet hat.

Besonderheiten bei kurzen Ehen oder Vereinbarungen

Wird der Versorgungsausgleich ausgeschlossen (z. B. per Ehevertrag oder gerichtlichem Vergleich), entfällt dieser Schutz – was für Frauen langfristig existenzielle Risiken birgt.

Wichtiger Hinweis: Auch bei kurzen Ehen (< 3 Jahre) findet der Ausgleich nur auf Antrag statt.

Auswirkung auf spätere Rente

Die übertragenen Rentenpunkte erhöhen später die eigene Altersrente – oder bauen eine neue Basis auf, wenn die Frau sonst kaum Ansprüche erworben hat. So wird auch Teilzeit oder unbezahlte Care-Arbeit während der Ehe fairer ausgeglichen.

Unser Tipp für Sie: Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Beratung zur Berechnung und Wirkung des Versorgungsausgleichs.

Rechtsschutzversicherung – wer hilft bei der Durchsetzung?

Rechtsschutzversicherung – wer hilft bei der Durchsetzung?
Bild: Checkfox.de

Auch wenn viele Rechte bei der Scheidung gesetzlich geregelt sind – ihre Durchsetzung ist nicht immer einfach. Gerade bei Uneinigkeit über Unterhalt, Vermögen oder Rentenpunkte kann es zu langwierigen Streitigkeiten kommen.

Hier kann eine Rechtsschutzversicherung mit Familienrecht-Baustein helfen, die finanziellen Hürden abzufedern.

Was ist abgedeckt?

  • Außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt
  • Mediation oder Schlichtungsverfahren, z. B. zu Unterhalt oder Umgang
  • Anwalts- und Gerichtskosten bei späteren Klagen – z. B. bei Unterhaltsverweigerung
  • Kosten für die Vollstreckung gerichtlich geregelter Ansprüche

Was wird oft verwechselt?

Die eigentliche Scheidung ist in vielen Rechtsschutzverträgen ausgeschlossen – hier zahlen Betroffene meist selbst. Versichert sind aber häufig Streitigkeiten, die danach entstehen.

Etwa wenn:

  • der Ex-Partner Unterhalt nicht zahlt
  • es zu Problemen beim Versorgungsausgleich kommt
  • der Umgang mit den Kindern nicht funktioniert

Wer rechtzeitig vorsorgt, kann mit einer Familienrechtsschutzversicherung bzw. mit einer Rechtsschutzversicherung bei Scheidung langfristige Sicherheit gewinnen – und bleibt handlungsfähig, wenn es drauf ankommt.

Fazit: Rechte kennen, absichern und durchsetzen

Fazit: Rechte kennen, absichern und durchsetzen
Bild: Checkfox.de

Frauen haben bei der Scheidung in Deutschland eine starke rechtliche Position – mit Anspruch auf Unterhalt, Vermögen, Rentenpunkte und in bestimmten Fällen sogar die Ehewohnung. Doch diese Rechte gelten nicht automatisch in vollem Umfang: Sie müssen korrekt beantragt, belegt und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.

Deshalb gilt: Frühzeitig informieren, Unterlagen sammeln und nicht auf rechtliche Beratung verzichten.

Was nun?

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Häufig gestellte Fragen

Muss die Frau Unterhalt beantragen oder bekommt sie ihn automatisch?

Nein, Unterhalt wird nicht automatisch gezahlt. Er muss eingefordert und ggf. nachgewiesen werden – idealerweise mit anwaltlicher Hilfe oder im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Wenn die Immobilie beiden gehört, erfolgt entweder eine Teilung, ein Verkauf oder ein Ausgleich. Gehört sie nur dem Ex-Partner, kann die Frau unter bestimmten Voraussetzungen ein Nutzungsrecht beantragen – etwa bei Kindern oder besonderen Härtefällen.

Was, wenn der Ex-Partner nicht zahlt?

In diesem Fall kann der Unterhalt oder Zugewinnausgleich gerichtlich eingefordert oder vollstreckt werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier die Kosten für Anwalt und Verfahren übernehmen.

Gelten die Rechte auch bei kurzer Ehe?

Nicht immer. Beim Versorgungsausgleich gilt eine Grenze von drei Jahren Ehezeit. Auch beim Zugewinnausgleich oder Unterhalt werden kurze Ehen oft anders bewertet – insbesondere ohne Kinder oder gemeinsame wirtschaftliche Bindung.

Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf den Rentenausgleich aus?

Teilzeitarbeit führt zu geringeren eigenen Rentenansprüchen – doch genau dafür gibt es den Versorgungsausgleich. Die Frau erhält einen Ausgleich für den Nachteil, der durch die Rollenverteilung während der Ehe entstanden ist.

Wer hilft bei der Durchsetzung der Rechte?

Neben Fachanwälten für Familienrecht bieten auch Verbraucherzentralen, die Deutsche Rentenversicherung und öffentliche Beratungsstellen Hilfe an. Eine Familienrechtsschutzversicherung sichert zudem den Zugang zu anwaltlicher Unterstützung.

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