Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Scheidungsrecht?

Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Scheidungsrecht?

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Wussten Sie, dass sich die Anwaltskosten bei einer Scheidung je nach Einkommen und dem gewählten Gebührenmodell stark unterscheiden können? Für viele ist die erste juristische Einschätzung der Startpunkt für eine einvernehmliche oder auch konfliktreiche Trennung. Umso wichtiger ist es, von Anfang an den Überblick über die möglichen Kosten zu behalten.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung und das gesamte Scheidungsverfahren zusammensetzen, welche Möglichkeiten zur Kostensenkung bestehen – und ob Ihnen eine Rechtsschutzversicherung helfen kann.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anwaltliche Erstberatungen kosten maximal 190 € netto, wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde.
  • Im gerichtlichen Scheidungsverfahren gelten gesetzliche Gebühren (RVG) – abhängig vom Verfahrenswert.
  • Honorarvereinbarungen (z. B. Stundensatz) sind zulässig, müssen aber transparent sein.
  • Bei einem niedrigen Einkommen können Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden.
  • Der Versorgungsausgleich erhöht oft unbemerkt die Gesamtkosten der Scheidung.
  • Ein-Anwalt-Scheidungen senken die Anwaltskosten erheblich.
  • Eine Familienrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Erstberatung und unterstützt bei Streitigkeiten.

Welche Vergütungsmodelle gibt es beim Anwalt für Scheidungsrecht?

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG

Die Vergütung von Anwälten im Familienrecht richtet sich häufig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei ist der sogenannte Verfahrenswert entscheidend.

  • Dieser ergibt sich meist aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner multipliziert mit drei Monaten plus etwaiger Zusatzwerte wie Vermögen oder Versorgungsausgleich.
  • Aus dem Verfahrenswert ergeben sich dann gestaffelte Gebühren, die transparent und gesetzlich definiert sind.

Ein Vorteil dieses Modells: Es gibt klare Richtlinien, sodass die Mandanten die entstehenden Kosten gut nachvollziehen können – vor allem bei der klassischen streitigen Scheidung.

Honorarvereinbarung (Stundensatz oder Pauschale)

Neben der Abrechnung nach dem RVG ist es auch möglich, mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung zu treffen. In der Praxis bedeutet das meist einen Stundensatz zwischen 220 € und 400 € netto, abhängig von Kanzlei, Region und Erfahrung.

Manche Anwälte bieten ihren potenziellen Mandanten auch Pauschalen an – zum Beispiel für die außergerichtliche Klärung einer Scheidung oder für die Beratung zu Unterhalt und Sorgerecht.

Wichtig zu wissen: Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, erstattet das Gericht nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG – selbst wenn Sie mit Ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart haben. Daher sollte eine solche Vereinbarung gut überlegt und auf jeden Fall auch schriftlich fixiert werden.

Was kostet eine Erstberatung beim Scheidungsanwalt?

Was kostet eine Erstberatung beim Scheidungsanwalt?
Bild: Checkfox.de

Gesetzliche Höchstgrenze von 190 € netto

Für Privatpersonen gilt bei der anwaltlichen Erstberatung ohne eine weitere Mandatierung eine gesetzliche Obergrenze: maximal 190 € netto (226,10 € brutto) nach § 34 RVG.

Dieser Betrag deckt eine einmalige mündliche oder schriftliche Einschätzung durch den Anwalt ab, zum Beispiel zu den Fragen rund um die Trennung, den Unterhalt oder das Sorgerecht.

Oft wird dieser Betrag auf die späteren Anwaltskosten angerechnet, wenn Sie den Anwalt später mit der Durchführung der eigentlichen Scheidung beauftragen.

Wann höhere Kosten zulässig sind

Wenn keine gesetzliche Begrenzung greift – etwa bei gewerblichen Mandanten, komplexen Fallgestaltungen oder bei einer freiwilligen Honorarvereinbarung – können die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung auch deutlich über 190 € netto liegen.

Wichtig: Der Anwalt muss dies jedoch auf jeden Fall transparent kommunizieren und zudem auch schriftlich mit Ihnen vereinbaren.

Besonders bei komplexeren Fällen mit Auslandsbezug, hohem Vermögen oder mit emotional belastenden Sorgerechtsfragen greifen die Anwälte im Scheidungsrecht häufig auf individuell vereinbarte Honorare zurück, denn der Aufwand ist in diesen Fällen natürlich größer.

Wie hoch sind die Gesamtkosten einer Scheidung mit Anwalt?

Wie hoch sind die Gesamtkosten einer Scheidung mit Anwalt?
Bild: Checkfox.de

Die Gesamtkosten einer Scheidung setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Anwaltskosten,
  • Gerichtskosten,
  • ggf. Auslagen
  • und Mehrwertsteuer.

Die Höhe richtet sich nach dem Verfahrenswert, der wie oben erwähnt vom Einkommen beider Partner und etwaigen Zusatzwerten abhängt.

Beispiel:

Bei einem Verfahrenswert von 7.500 € liegen die Anwaltskosten bei etwa 1.070 €, die Gerichtskosten bei rund 320 € – insgesamt also ca. 1.400 € brutto, wenn nur ein Anwalt beteiligt ist. Achtung: Bei zwei Anwälten verdoppeln sich die Anwaltskosten.

VerfahrenswertAnwaltskosten (ein Anwalt)GerichtskostenGesamtkosten
6.000 €ca. 870 €284 €1.154 €
9.000 €ca. 1.240 €390 €1.630 €
12.000 €ca. 1.610 €490 €2.100 €

Versorgungsausgleich, Vermögen & weitere Kostentreiber

Versorgungsausgleich, Vermögen & weitere Kostentreiber
Bild: Checkfox.de

Ein häufiger Kostentreiber im Scheidungsverfahren ist der Versorgungsausgleich – also der Ausgleich von Rentenanwartschaften. Für jedes Anrecht, das aufgeteilt wird, erhöht sich der Verfahrenswert um 10 % des ursprünglichen Werts, was wiederum die Anwalts- und Gerichtskosten steigen lässt.

Auch gemeinsames Vermögen (zum Beispiel Immobilien oder Ersparnisse) kann den Verfahrenswert deutlich erhöhen. Wer sich einvernehmlich scheiden lässt und z. B. auf den Versorgungsausgleich verzichtet, kann dagegen erhebliche Gebühren sparen.

Rechtsschutzversicherung im Familienrecht: Wann sie hilft – und wann nicht

Rechtsschutzversicherung im Familienrecht: Wann sie hilft – und wann nicht
Bild: Checkfox.de

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in familienrechtlichen Angelegenheiten in der Regel nur die Kosten für die Erstberatung, nicht aber für das eigentliche Scheidungsverfahren. Dafür können die Streitigkeiten rund um Unterhalt wie das Umgangsrecht oder das Sorgerecht – je nach gewähltem Tarif – teilweise gedeckt sein.

Wichtig ist: Die Versicherungspolice muss vor dem Ausbruch des Konflikts bestanden haben. Zudem gilt häufig eine Wartezeit von drei Monaten.

Weiterführend: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Weiterführend: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit im Vergleich

Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall für Sie, denn die Leistungen variieren stark. Unser großer Rechtsschutzvergleich auf Checkfox.de hilft Ihnen, den passenden Tarif zu finden.

Fazit: Klare Kosten – mit kluger Vorbereitung gut planbar

Fazit: Klare Kosten – mit kluger Vorbereitung gut planbar
Bild: Checkfox.de

Eine anwaltliche Beratung im Scheidungsrecht muss für Sie kein finanzielles Risiko sein – wenn Sie frühzeitig über die Gebührenmodelle und Fördermöglichkeiten informiert sind.

Die Erstberatung durch den Anwalt ist in Deutschland gesetzlich gedeckelt und das Scheidungsverfahren selbst folgt ebenfalls klaren Regeln.

Was nun?

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Anwalt für eine Scheidung?

Die Gesamtkosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Bei einem Wert von 9.000 € sind rund 1.600 € fällig (bei einem Anwalt).

Kann ich mit meinem Ehepartner denselben Anwalt nehmen?

Ja, bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt, der den Antrag stellt – das spart Kosten.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Scheidung?

Nein, das Verfahren selbst ist in der Regel ausgeschlossen. Beratungen zu Unterhalt o. Ä. können jedoch durch die Familienrechtsschutzversicherung abgedeckt sein.

Gibt es staatliche Hilfe für Scheidungskosten?

Ja, bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) bzw. Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen.

Wie kann ich die Anwaltskosten senken?

Durch Einvernehmen, einen Verzicht auf Versorgungsausgleich oder durch die Wahl eines Pauschalhonorars.

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