Wussten Sie, dass Sie mit einem Nettoeinkommen unter 1.300 € bereits Anspruch auf eine staatlich finanzierte Rechtsberatung haben können – inklusive Anwalt? Viele Menschen wissen nicht, dass es in Deutschland ein breites, wenn auch komplexes System kostenloser oder stark vergünstigter Rechtsberatung gibt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie kostenlose Hilfe durch Anwälte oder Beratungsstellen erhalten können, welche Programme staatlich gefördert werden – und wo zivilgesellschaftliche Alternativen bestehen. Ideal für alle, die rechtliche Unterstützung benötigen, sich aber keine hohen Anwaltskosten leisten können. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, ist die telefonische Erstberatung meist sogar kostenlos.
Das Wichtigste in Kürze
- Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Rechtsberatung für Personen mit geringem Einkommen – Anträge sind über das Amtsgericht möglich.
- Prozesskostenhilfe (PKH) gilt für Gerichtsverfahren und wird als staatliches Darlehen gewährt.
- Einkommensgrenzen 2025: z. B. 619 € monatlich Freibetrag für Antragsteller, je nach Wohnort leicht abweichend.
- Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA): Spezielle Angebote in Berlin, Hamburg und Bremen ohne eine freie Anwaltswahl.
- Law Clinics (juristische Ambulanzen) & Verbände: Ehrenamtliche Hilfe, z. B. durch Unis oder Sozialvereine.
- Rechtsschutzversicherung: Deckt in vielen Fällen die telefonische Erstberatung ab – ohne zusätzliche Kosten.
Beratungshilfe über das Amtsgericht
Die sogenannte Beratungshilfe ist eine staatlich geförderte Leistung für außergerichtliche Rechtsangelegenheiten – etwa bei Problemen mit Vermietern, Arbeitgebern oder Behörden. Anspruch haben Personen mit niedrigem Einkommen, geringem Vermögen und keiner bestehenden Rechtsschutzversicherung.
Voraussetzungen:
- Einkommen unter ca. 1.300 € netto (abhängig von Unterhaltspflichten und Mietkosten)
- Kein Barvermögen über 500–1.000 €
- Keine andere zumutbare Möglichkeit der Beratung
Beantragung:
- Antrag beim zuständigen Amtsgericht (persönlich oder schriftlich)
- Alternativ: Nachträgliche Beantragung über Ihren Anwalt innerhalb von 4 Wochen
Mit dem sogenannten Berechtigungsschein können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen – es fällt lediglich eine Eigenbeteiligung von 15 € an. Weitere Kosten übernimmt der Staat.
Details zu der Antragstellung finden Sie auf service.justiz.de
Prozesskostenhilfe bei Gerichtsverfahren

Geht ein Streitfall vor Gericht, kommt die Prozesskostenhilfe (PKH) ins Spiel. Sie wird gewährt, wenn:
- ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat,
- der Antragsteller bedürftig ist
- und nicht mutwillig handelt.
Im Gegensatz zur Beratungshilfe ist die PKH für gerichtliche Verfahren gedacht – z. B. Klagen oder Verteidigung gegen Klagen. Je nach Einkommenslage wird die Hilfe entweder als vollständiger Zuschuss oder als Ratenzahlung gewährt.
Sie deckt:
- Anwaltskosten (auch Pflichtverteidigung)
- Gerichtskosten
- Kosten für die Zeugen, Gutachter usw.
Der Antrag erfolgt über das Gericht, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist – meist direkt mit Klageeinreichung.
Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)

In einigen Bundesländern – etwa Hamburg, Berlin oder Bremen – gibt es zusätzlich zur Beratungshilfe spezielle Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen (ÖRA). Diese bieten rechtliche Beratung für Menschen mit geringem Einkommen direkt durch angestellte Jurist*innen oder zugelassene Anwälte.
Typische Themen:
- Mietrecht
- Familienrecht
- Sozialrecht
- Arbeitsrecht
Die Beratung erfolgt meist ohne Berechtigungsschein, allerdings ist die Anwaltswahl eingeschränkt – man wird dem diensthabenden Anwalt zugeteilt. Die Kosten sind gering (oft 10–15 € pro Beratung). Anspruch haben vorrangig Personen mit Wohnsitz in der jeweiligen Stadt.
Ehrenamtliche Initiativen & Sozialverbände

Neben den staatlichen Angeboten bieten zahlreiche Organisationen kostenlose oder günstige Rechtsberatung durch Ehrenamtliche an – vor allem in sozialen, arbeits- oder ausländerrechtlichen Fragen.
Beispiele:
- Verbraucherzentrale: Musterbriefe, Onlinehilfe und persönliche Beratung
- Caritas, AWO, DRK: Unterstützung bei Sozialleistungen, Aufenthaltsrecht, Familienfragen
- Law Clinics an Universitäten: Studierende unter Supervision beraten in ausgewählten Rechtsgebieten
Diese Angebote richten sich häufig an sozial benachteiligte oder besonders schutzbedürftige Gruppen, z. B. Geflüchtete, Rentner oder Menschen mit Behinderung.
Digitale Erstberatung & Online-Plattformen

Auch online gibt es heute Möglichkeiten, eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos zu erhalten – etwa über spezialisierte Portale oder Kanzleinetzwerke. Einige davon bieten automatisierte Hilfe (z. B. bei Flugverspätungen, Bußgeldern), andere vermitteln echte Juristen zur Ersteinschätzung.
Beispiele:
Diese Angebote sind besonders für einfache oder häufige Rechtsfragen geeignet – z. B. rund um Kaufverträge, Miete oder Arbeitsrecht. Bei komplexeren Fällen erfolgt meist eine kostenpflichtige Weitervermittlung.
Wichtig: Die Qualität variiert stark – eine echte anwaltliche Beratung ist online selten kostenlos vollständig.
Rechtsschutzversicherung mit kostenloser Erstberatung

Viele Menschen vergessen: Auch eine Rechtsschutzversicherung bietet häufig einen einfachen Zugang zu kostenloser Rechtsberatung – oft sogar rund um die Uhr. Je nach Tarif umfasst dies:
- Telefonische Anwaltsberatung
- Mediationsangebote
- Online-Rechtsservice (Dokumentenprüfung, Rechtsdokumente)
- Beratung ohne Selbstbeteiligung, wenn kein Gerichtsverfahren folgt
Einige Anbieter wie ARAG, Roland oder Auxilia bieten sogar eine sofortige Hilfe für neue Kunden, z. B. bei Verkehrsdelikten. So kann sich eine Police auch dann lohnen, wenn man nur selten rechtliche Hilfe benötigt.
Weiterführend: Ist die ARAG eine gute Rechtsschutzversicherung?
Weiterführend: Wie gut ist der ROLAND Rechtsschutz?

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Fazit: Kostenlose Rechtsberatung – mehr Möglichkeiten als gedacht

Wer sich keinen Anwalt leisten kann, steht nicht allein da: Vom staatlich geförderten Beratungsschein über ehrenamtliche Initiativen bis hin zu digitalen Plattformen gibt es in Deutschland zahlreiche Wege zur kostenlosen Rechtsberatung. Entscheidend sind dabei Ihre persönliche Situation und der individuelle Beratungsbedarf.
Was nun?
Wenn Sie häufiger eine rechtliche Unterstützung benötigen, kann auch eine Rechtsschutzversicherung mit einer telefonischen Erstberatung eine sinnvolle Ergänzung sein – oft schon ab 20 € monatlich. Am besten Sie nehmen sich ein paar Minuten Zeit und vergleichen Rechtsschutz-Tarife auf Checkfox.de.

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Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung?
Menschen mit geringem Einkommen, geringem Vermögen und ohne eine Rechtsschutzversicherung – insbesondere bei außergerichtlichen Angelegenheiten.
Wie bekomme ich einen Beratungshilfeschein?
Beim zuständigen Amtsgericht – entweder persönlich mit Nachweisen oder über den Anwalt innerhalb von vier Wochen nach Erstberatung.
Was ist der Unterschied zur Prozesskostenhilfe?
Beratungshilfe gilt für außergerichtliche Beratung, Prozesskostenhilfe (PKH) für Gerichtsverfahren mit Erfolgsaussicht.
Gibt es auch Online-Rechtsberatung kostenlos?
Ja, etwa bei Portalen wie rechtsanwalt.com oder rightmart – jedoch meist nur für erste Einschätzungen, nicht für komplette Vertretung.
Deckt eine Rechtsschutzversicherung Beratung ab?
Viele Rechtschutzversicherungs-Tarife enthalten eine telefonische Erstberatung und Mediation – ohne eine Anrechnung auf Selbstbeteiligung oder Wartezeit.











