Wussten Sie, dass eine Erstberatung beim Strafverteidiger gesetzlich auf maximal 226,10 € begrenzt ist – aber eine umfassende Strafverteidigung schnell mehrere Tausend Euro kosten kann? Gerade im Strafrecht sind die Gebühren sehr variabel und hängen stark vom konkreten Fall ab.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen transparent und verständlich, welche Kosten auf Sie zukommen können, welche Faktoren eine Rolle spielen und wann Ihnen eine Strafrechtsschutzversicherung hilft.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erstberatung für Privatpersonen kostet maximal 190 € netto (226,10 € brutto)
- Eine strafrechtliche Beratung ist meist teurer als die anwaltliche Beratung in anderen Rechtsgebieten
- Die Region, Spezialisierung und die Dringlichkeit beeinflussen das Anwaltshonorar
- Beratungshilfe & Pflichtverteidigung bieten Ihnen staatliche Unterstützung
- Transparente Gebühren laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seit Juni 2025 – mit rund 9 % Erhöhung
- Eine Strafrechtsschutzversicherung kann die Beratungskosten decken, greift aber nur bei fahrlässig begangenen Straftaten
Gesetzliche Grundlagen und Gebührenstruktur
Die Abrechnung im Strafrecht erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Seit der RVG-Reform 2025 wurden die Gebühren im Strafrecht um rund 9 % angehoben. Die wichtigsten Regelungen gelten für Wahlanwälte – also nicht für Pflichtverteidiger – und umfassen:
- Die Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) für die Fallaufnahme und die Beratung.
- Haftzuschläge (Nr. 4101 VV RVG) bei Inhaftierung.
- Verfahrensgebühren und Terminsgebühren für weitere Schritte bis zum Gerichtstermin.
Einen Überblick zur aktuellen RVG-Tabelle finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesrechtsanwaltskammer oder direkt beim RVG-Rechner.
Was kostet eine Erstberatung im Strafrecht?

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung im Strafrecht sind gesetzlich geregelt. Für Privatpersonen liegt die Obergrenze laut § 34 RVG bei 190 € netto, also 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer. In dieser Pauschale ist ein einmaliges mündliches Beratungsgespräch enthalten, ohne eine schriftliche Ausarbeitung oder weitere Tätigkeit.
Allerdings: In der Praxis variieren die Preise stark – je nach Kanzlei, Spezialisierung und Dringlichkeit. Wer kurzfristig einen erfahrenen Strafverteidiger benötigt, muss oft mit höheren Kosten rechnen. Manche Kanzleien bieten potenziellen Mandaten Pauschalen an, andere verlangen individuelle Honorarvereinbarungen.
Tabelle: Durchschnittliche Erstberatungskosten je Kanzleityp
Einige Kanzleien in Deutschland, wie strafrecht-bundesweit.de, geben auf ihrer Website konkrete Preisspannen an. Auch das Portal kemalsu.de bietet Interessenten und Betroffenen nützliche Einschätzungen.
Strafverteidigung: Was kostet ein laufendes Verfahren?

Während die Erstberatung meist noch überschaubar bleibt, steigen die Kosten bei einem laufenden Strafverfahren erheblich an. Die Gesamtsumme hängt stark davon ab, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet – etwa ob es bei einem Ermittlungsverfahren bleibt oder zur Hauptverhandlung kommt.
Ein erfahrener Strafverteidiger berechnet seine Tätigkeit entweder auf Basis des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Dabei gelten für jedes Verfahrensstadium eigene Gebührentatbestände, die sich summieren.
Beispiel: Einfache Strafsache ohne Hauptverhandlung
- Grundgebühr: ca. 192 €
- Verfahrensgebühr: ca. 181,50 €
- ggf. Auslagenpauschale & MwSt.: +20 %–30 %
- Gesamtkosten: ca. 400–600 €
Beispiel: Strafverfahren mit Hauptverhandlung
- Grundgebühr: ca. 192 €
- Verfahrensgebühr: ca. 181,50 €
- Terminsgebühr: ca. 302,50 €
- Haftzuschlag (falls U-Haft): +235 €
- Gesamtkosten: 800–1.200 €, je nach Aufwand
Wichtig: Je komplexer der Fall und je höher der Aufwand (z. B. mehrfache Termine, umfangreiche Akteneinsicht), desto höher kann die Rechnung ausfallen. Eine schriftliche Honorarvereinbarung schafft hier Transparenz. Mehr Informationen dazu finden Sie bei ht-strafrecht.de oder der RA-Kammer.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Die Höhe der Anwaltskosten im Strafrecht hängt nicht nur vom Verfahrensstand ab, sondern auch von zahlreichen individuellen Faktoren. Wer realistisch kalkulieren will, sollte diese Aspekte berücksichtigen:
- Art und Schwere des Vorwurfs: Ein Verfahren wegen Diebstahls erfordert deutlich weniger Aufwand als eines wegen Steuerhinterziehung oder Körperverletzung mit Todesfolge.
- Umfang der Ermittlungen: Viele Akten, Gutachten oder Zeugenvernehmungen bedeuten mehr Zeitaufwand – und damit auch höhere Gebühren.
- Zahl der Gerichtstermine: Jede Verhandlung löst zusätzliche Terminsgebühren aus – im Schnitt rund 300 € pro Sitzung.
- Region & Kanzleiprofil: Großstadtkanzleien mit erfahrenen Fachanwälten verlangen oft höhere Stundensätze als Allgemeinkanzleien in ländlicher Umgebung.
- Dringlichkeit: Wer sofortige Hilfe braucht (z. B. bei Festnahme oder Durchsuchung), muss mit Eilzuschlägen oder Wochenendzuschlägen rechnen.
- Honorarvereinbarung statt RVG: Viele Strafverteidiger rechnen nicht nach festen RVG-Sätzen ab, sondern vereinbaren Stundensätze (150–400 €) oder Pauschalen.
Wer zahlt? Kostenübernahme im Strafrecht

Anwalts- und Verfahrenskosten im Strafrecht müssen die Betroffenen in der Regel selbst tragen – es sei denn, bestimmte Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind erfüllt. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die wichtigsten Optionen im Überblick:
Rechtsschutzversicherung
- Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt Strafsachen ab.
- Wichtig: Es muss sich um eine fahrlässige Tat handeln (z. B. Verkehrsunfall).
- Vorsatzdelikte (z. B. Körperverletzung, Betrug) sind meist ausgeschlossen – es sei denn, der Vorwurf wird später fallen gelassen.
Weiterführend: Was deckt die Rechtsschutzversicherung ab - und was nicht?

Weitere Details finden Sie zum Beispiel bei unserem großen Vergleich zur Rechtsschutzversicherung.
Beratungshilfe
- Wer über ein geringes Einkommen verfügt, kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen.
- Dieser deckt eine außergerichtliche Erstberatung ab – der Eigenanteil beträgt nur 15 €.
Weiterführend: Wann bekommt man kostenlose Rechtsberatung?
Pflichtverteidigung
In schweren Fällen (z. B. Freiheitsstrafe droht) kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Die Kosten übernimmt zunächst der Staat – aber nur, solange man freigesprochen wird oder nicht leistungsfähig ist. Ansonsten kann der Staat die Kosten zurückfordern.
Tabelle: Überblick über Kostenübernahme-Optionen
Spartipps: So halten Sie die Anwaltskosten im Strafrecht niedrig

Auch im Strafrecht gibt es Möglichkeiten, die Anwaltskosten im Rahmen zu halten – ohne auf eine rechtliche Unterstützung zu verzichten. Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige bewährte Strategien:
- Kostenfreie Erstgespräche prüfen: Manche Kanzleien bieten ein kurzes telefonisches Orientierungsgespräch gratis an.
- Beratungshilfe rechtzeitig beantragen: Wird der Antrag vor dem Gespräch gestellt, übernimmt der Staat die Kosten.
- Honorarvereinbarung statt RVG: Bei klar begrenztem Aufwand kann eine Pauschale günstiger sein als gestaffelte RVG-Gebühren.
- Verfahrensziel klären: Je präziser Sie Ihr Ziel (z. B. Einstellung gegen Auflage) formulieren, desto gezielter kann der Anwalt arbeiten – das spart Zeit und Geld.
- Frühzeitig handeln: Wer sich direkt bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtlich beraten lässt, kann oft eine Anklage verhindern.
Auswahl des richtigen Anwalts für Strafrecht

Nicht jeder Anwalt ist auf Strafrecht spezialisiert – und gerade in diesem Bereich zählt die Erfahrung. Achten Sie bei der Auswahl auf die nachfolgenden Kriterien:
- Fachanwaltstitel für Strafrecht: Garantiert fundierte theoretische und praktische Kenntnisse.
- Erfahrung mit ähnlichen Fällen: Bei schweren Vorwürfen (z. B. BtMG, Sexualdelikte) ist die Spezialisierung entscheidend.
- Transparente Kostenkommunikation: Gute Kanzleien klären Sie vorab über Gebühren, Risiken und mögliche Honorarmodelle auf.
- Erreichbarkeit im Notfall: Gerade bei U-Haft oder einer Hausdurchsuchung zählt schnelle Hilfe. Prüfen Sie, ob eine Notfallnummer verfügbar ist.
- Online-Bewertungen mit Bedacht lesen: Plattformen wie anwalt.de oder Trustpilot können Ihnen Anhaltspunkte liefern – sind aber kein Ersatz für ein persönliches Gespräch.
Rechtsschutzversicherung im Strafrecht: Wann sie hilft – und wann nicht

Im Strafrecht ist der Schutz durch eine Rechtsschutzversicherung besonders heikel – denn nicht jeder Fall ist versichert. Die meisten Policen greifen nur bei fahrlässig begangenen Straftaten, etwa bei einem Unfall mit Körperverletzung im Straßenverkehr.
Bei vorsätzlichen Taten (z. B. Betrug, Körperverletzung, Diebstahl) ist die Kostenübernahme in der Regel ausgeschlossen – es sei denn, der Vorsatzvorwurf entfällt später.
Gedeckt sind typischerweise:
- Strafverfahren wegen fahrlässiger Delikte
- Ordnungswidrigkeiten (z. B. Bußgeldverfahren)
- Verteidigungskosten bei Rücknahme des Tatvorwurfs
- Teilweise auch Nebenklagevertretung (z. B. Opferrechte)
Nicht gedeckt sind:
- Vorsatzdelikte, wenn es zur Verurteilung kommt
- Strafverteidigung bei schon laufendem Verfahren ohne vorherigen Vertrag
- Beratung zu hypothetischen Straftaten („Was wäre, wenn …“)
Wichtig: Die Versicherung muss vor dem Vorfall abgeschlossen worden sein. Viele Anbieter verlangen zudem eine Wartezeit von drei Monaten. Wer bereits ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten ist, kann den Schutz rückwirkend nicht mehr aktivieren.
Weiterführend: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?
Ein Vergleich lohnt sich – die Tarife unterscheiden sich stark im Hinblick auf:
- den Umfang der gedeckten Straftatbestände
- die mitversicherten Familienangehörige
- die Selbstbeteiligung (150 – 500 € üblich)
- Zusatzbausteine wie Verkehrsrecht oder Opferrecht

Fazit: Zwischen Transparenz und Unsicherheit

Die Kosten für eine strafrechtliche Beratung können – je nach Fall und Region – zwischen 100 und über 1.000 Euro liegen. Wer frühzeitig handelt, eine transparente Honorarvereinbarung trifft und mögliche Kostenübernahmen prüft, kann viel Geld sparen.
Gerade im Strafrecht ist eine kompetente Verteidigung jedoch oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens – nicht der günstigste Preis. Dies sollten Sie stets berücksichtigen.
Was nun?
- Eine passende Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz kann Ihnen im Ernstfall viel Geld und auch Nerven sparen.
- Wichtig: Nach Möglichkeit frühzeitig abschließen – denn bei Vorsatzdelikten oder bei laufenden Verfahren greift die Versicherung meist nicht.
- Am besten benutzen Sie unseren kostenlosen Rechtsschutzversicherungs-Vergleich.
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Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Strafrecht?
Die Erstberatung kostet gesetzlich maximal 190 € zzgl. MwSt., sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Viele Strafverteidiger arbeiten jedoch mit Pauschalen oder Stundenhonoraren, die je nach Fall zwischen 150 und 350 € pro Stunde liegen können.
Warum sind Strafrechtsfälle oft teurer als andere Rechtsgebiete?
Strafverfahren erfordern häufig eine intensive Aktenanalyse, Mandantengespräche und taktische Vorbereitung. Zudem hängen die Freiheit, berufliche Zukunft oder die Führerscheinrelevanz vom Ergebnis ab – entsprechend höher ist der Arbeitsaufwand des Verteidigers.
Was kostet ein Strafverteidiger im Ermittlungs- oder Hauptverfahren?
Nach RVG können schnell mehrere hundert bis mehrere tausend Euro entstehen, abhängig von Umfang, Tatvorwurf und Verfahrensstadium. Bei umfangreichen Verfahren oder schweren Vorwürfen werden häufig Stundensätze (200–450 €) oder Pauschalvereinbarungen getroffen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung einen Strafverteidiger?
Nur begrenzt: Die Strafrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten bei fahrlässigen Straftaten, nicht jedoch bei Vorsatzvorwürfen – außer der Vorwurf wird später fallengelassen. Viele Versicherte erhalten daher Deckung, wenn der Fall als fahrlässig eingestuft wird, z. B. bei Verkehrsunfällen.
Was passiert, wenn man sich einen Anwalt nicht leisten kann?
In bestimmten Fällen kommt Pflichtverteidigung in Betracht – etwa bei schweren Vorwürfen, zu erwartenden Freiheitsstrafen oder wenn die Rechtslage komplex ist. Dann trägt der Staat zunächst die Kosten; einer bei Verurteilung können sie jedoch zurückgefordert werden.
Sind außergerichtliche Beratungen günstiger als eine Verteidigung im Verfahren?
Ja. Einfache Beratungen oder Einschätzungen zum Ermittlungsstand sind vergleichsweise kostengünstig. Spätestens wenn die Staatsanwaltschaft aktiv wird oder ein Verfahren bevorsteht, steigen Aufwand und Kosten deutlich.












