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Wärmepumpen-Anbieter in Hamburg im Vergleich

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In wenigen Schritten zur Wärmepumpe in Hamburg und Umgebung

Wussten Sie, dass Hamburger Eigentümer beim Heizungstausch weiterhin an eine Erneuerbaren-Pflicht gebunden sind – obwohl der Bund seine 65-Prozent-Regel im Juli 2026 ersatzlos gestrichen hat? Das Hamburgische Klimaschutzgesetz gilt unabhängig vom Bundesrecht weiter. Wo sich beide Regelwerke überschneiden, gilt die strengere Vorgabe. Wer in Hamburg auf die bundesweiten Lockerungsmeldungen vertraut, plant an der Realität vorbei.

Dieser Vergleich zeigt Ihnen, was eine Wärmepumpe in Hamburg realistisch kostet, welche Pflichten nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz tatsächlich noch bestehen und wie Sie Bundes- und Landesförderung optimal kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Wärmepumpe kostet in Hamburg vor Förderung 20.000–35.000 € (Luft-Wasser) bzw. 35.000–55.000 € (Erdwärme oder Grundwasser mit Bohrung). Auf Wärmepumpen fallen 19 % Mehrwertsteuer an.
  • Die Bundesförderung wurde am 21. Juli 2026 reformiert: über KfW Programm 458 bis zu 80 %, bei auf 28.000 € gesenkten förderfähigen Kosten. Für Durchschnittsverdiener sind 46 % realistisch.
  • Der Hamburger Sonderweg: Das GModG hat die bundesweite 65-Prozent-Pflicht am 29. Juli 2026 gestrichen. Die 15-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes beim Heizungstausch besteht seit 2021 unverändert fort.
  • Es gibt kein Betriebsverbot für bestehende Ölheizungen. Niemand muss eine funktionierende Anlage austauschen. Was gilt, ist ein Erneuerungsverbot für neue Ölheizungen sowie die bundesrechtliche 30-Jahre-Regel für Konstanttemperaturkessel.
  • Hamburg hat eine der strengsten Solarpflichten Deutschlands: Neubau seit 2023, Bestandsgebäude bei wesentlicher Dachsanierung seit 2025, Solargründach-Pflicht für Flachdächer ab 2027.
  • Die kommunale Wärmeplanung greift in Hamburg zum 30. Juni 2026. Prüfen Sie vor jeder Investition, ob für Ihre Adresse ein Fernwärmeanschluss absehbar ist – Hamburg verfügt über eines der größten Netze Deutschlands.
  • Hamburg strebt Klimaneutralität bis 2045 an (vorgezogen von 2050) und will die CO₂-Emissionen bis 2030 um 55 % senken.

Der Hamburger Sonderweg: Was trotz GModG-Lockerung gilt

Im Sommer 2026 haben sich die Regeln zweimal geändert – einmal bundesweit, einmal in der Förderung. Für Hamburg ergibt sich daraus eine Konstellation, die viele Ratgeber falsch darstellen.

Bundesrecht: Das GModG hat gelockert

Das Gebäudemodernisierungsgesetz passierte am 10. Juli 2026 Bundestag und Bundesrat, wurde am 28. Juli verkündet und gilt seit dem 29. Juli 2026. Es hat die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht für Neu- und Bestandsbauten ersatzlos gestrichen. Neue Gas- und Ölheizungen sind bundesrechtlich wieder zulässig.

An ihre Stelle tritt die Bio-Treppe (§ 43 GModG): Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe einsetzen – 10 % ab 2029, ansteigend auf 60 % bis 2040.

Landesrecht: Hamburg bleibt strenger

Das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) schreibt seit 2021 vor: Wer seine Heizung erneuert, muss mindestens 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen decken. Diese Pflicht gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern sind ausgenommen.

Zusätzlich sieht das HmbKliSchG eine eigene Bioöl-Treppe vor: ab 2035 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 60 Prozent.

RegelungsbereichBund (GModG, seit 29.07.2026)Hamburg (HmbKliSchG)
Erneuerbaren-Pflicht beim HeizungstauschEntfallen15 % – gilt weiter
Bio-/Bioöl-Treppe für neue fossile Heizungen10 % ab 2029 → 60 % bis 204030 % ab 2035, 60 % ab 2040
Betriebsverbot für bestehende HeizungenKeinesKeines
Neue Ölheizung im NeubauZulässigUntersagt
SolarpflichtKeine bundesweite PflichtNeubau seit 2023, Dachsanierung seit 2025, Flachdach ab 2027

Die entscheidende Regel: Wo sich Bundes- und Landesrecht überschneiden, gilt jeweils die strengere Vorgabe. Für Hamburger Eigentümer bedeutet das: Prüfen Sie zuerst die Bundesanforderung, dann ergänzend die Hamburger Verschärfungen.

Was das praktisch bedeutet

Die bundesweiten Meldungen über die „freie Heizungswahl" gelten für Hamburg nur eingeschränkt. Wer hier eine neue Gasheizung einbaut, muss weiterhin 15 Prozent der Wärmeenergie erneuerbar decken – etwa über Solarthermie, eine Hybridlösung mit Wärmepumpe oder biogenes Gas. In vielen Fällen ist die reine Wärmepumpe damit ohnehin die einfachste und wirtschaftlichste Erfüllungsoption.

Weiterführend: Gasheizungsverbot gekippt: Was das GModG bedeutet | Heizungsgesetz 2026

Was eine Wärmepumpe in Hamburg kostet

Was eine Wärmepumpe in Hamburg kostet
Grafik: Checkfox.de

Die Preise haben sich seit 2024 spürbar entspannt. Die Wartezeiten und Preise sind gegenüber den Engpassjahren 2023 und 2024 deutlich gesunken.

KostenpositionLuft-Wasser-WPSole-Wasser-WP (Erdwärme)
Wärmepumpen-Gerät10.000 – 16.000 €12.000 – 18.000 €
Warmwasser-/Pufferspeicher2.500 – 4.500 €2.500 – 4.500 €
Erschließung (Bohrung)Im Gerät inkludiert10.000 – 25.000 €
Montage & Hydraulik5.000 – 8.000 €6.000 – 9.000 €
Elektroanschluss & Zählerschrank2.000 – 5.000 €2.000 – 5.000 €
Gesamtkosten vor Förderung20.000 – 35.000 €35.000 – 55.000 €

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist in Hamburg der Regelfall – sie benötigt keine Bohrung, keine wasserrechtliche Genehmigung und lässt sich in Reihenhäusern und Doppelhaushälften unkompliziert nachrüsten.

Achtung Elektroanschluss: In rund 35 % aller Angebote fehlt diese Position, weil der Elektromeister separat beauftragt werden muss. Im Hamburger Altbau ist der Zählerschrank häufig nicht auf dem Stand des § 14a EnWG – das kann die Kosten unbemerkt um bis zu 5.000 € erhöhen.

Weiterfühend: Was kostet eine Wärmepumpe?

Laufende Betriebskosten

Wärmepumpen-TypJährliche Stromkosten (Einfamilienhaus)Wartung
Luft-Wasser-Wärmepumpe1.030 – 1.430 €200 – 400 €
Sole-Wasser-Wärmepumpe900 – 1.250 €200 – 400 €
Grundwasser-Wärmepumpe800 – 1.100 €200 – 400 €

Beim Wechsel von einer alten Gasheizung sinken die Heizkosten typischerweise um 25 bis 35 Prozent. Schornsteinfegergebühren und CO₂-Preis entfallen vollständig.

Weiterführend: Was kostet die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe?

Förderung: Bund und Hamburg kombinieren

Förderung: Bund und Hamburg kombinieren
Bild: Checkfox.de

Bundesförderung nach der Reform vom 21. Juli 2026

FördermodulHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Jeder Eigentümer beim Tausch einer fossilen Heizung im Bestandsgebäude
Klimageschwindigkeits-Bonus+16 %Funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung bzw. Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren. Nur Selbstnutzer
Einkommens-Bonus (Stufe 1)+40 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 30.000 €. Nur Selbstnutzer
Einkommens-Bonus (Stufe 2)+30 %zvE 30.001 – 40.000 €. Nur Selbstnutzer
Einkommens-Bonus (Stufe 3)+10 %zvE 40.001 – 50.000 €. Nur Selbstnutzer
Familienzuschlag−10.000 € auf zvEMindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
Effizienz-BonusEntfallenDer frühere Bonus für natürliche Kältemittel wurde ersatzlos gestrichen
Maximale Förderquote80 %Gedeckelt bei 22.400 € (80 % von 28.000 € förderfähiger Kosten)

Rechenbeispiel Reihenhaus in Bergedorf:

  • Durchschnittsverdiener ohne Einkommensbonus erhält 30 % + 16 % = 46 % auf 28.000 € = 12.880 €.
  • Bei einer Anlage für 32.000 € bleibt ein Eigenanteil von 19.120 €.

Rechenbeispiel Familie in Rahlstedt:

  • 35.000 € zu versteuerndes Einkommen, ein Kind → Familienzuschlag zieht 10.000 € ab, maßgeblich sind 25.000 € → Einkommensbonus Stufe 1.
  • Rechnerisch 30 % + 16 % + 40 % = 86 %, gedeckelt auf 80 % = 22.400 €. Eigenanteil: 9.600 €.

Wichtig:

Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 €, der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden; nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für den Einbau.

Weiterführend: Alles zur Wärmepumpen-Förderung | KfW-Förderung Wärmepumpe im Detail

Landesförderung: IFB Hamburg

Anders als Berlin verfügt Hamburg über eine eigene Förderschiene. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert im Rahmen des Programms „Erneuerbare Wärme" unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie, Wärmespeicher und die Erschließung von Wärmequellen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, bemessen nach Nennwärmeleistung beziehungsweise Kollektorfläche. Die konkreten Fördersätze werden regelmäßig angepasst – prüfen Sie die aktuelle Richtlinie direkt bei der IFB, bevor Sie kalkulieren.

Zwei Punkte gelten unabhängig von der Höhe:

  • Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
  • Die Installation muss durch einen registrierten Fachbetrieb erfolgen.

Anträge laufen über das eAntragsportal der IFB Hamburg. Für die Auszahlung sind Verwendungsnachweise erforderlich.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten. Die Kombinierbarkeit von IFB-Zuschuss und KfW-Förderung unterliegt Kumulierungsregeln, die sich je nach Maßnahmenpaket unterscheiden.

Hamburger Besonderheiten bei der Planung

Hamburger Besonderheiten bei der Planung
Bild: Checkfox.de

1. Wärmeplanung und Fernwärme

Hamburg gilt als Großstadt mit Stichtag 30. Juni 2026 für die kommunale Wärmeplanung. Die Stadt betreibt eines der größten Fernwärmenetze Deutschlands, das in weiten Teilen des Stadtgebiets verfügbar oder im Ausbau ist.

Erster Planungsschritt: Prüfen Sie, ob für Ihre Adresse ein Fernwärmeanschluss besteht oder absehbar ist. In Gebieten mit Anschlussmöglichkeit kann Fernwärme die wirtschaftlichere Lösung sein – außerhalb davon ist die Wärmepumpe in der Regel die beste Option.

2. Solarpflicht nach HmbKliSchG

Hamburg hat eine der strengsten Solarpflichten Deutschlands. Für Wärmepumpen-Interessenten ist das ein Vorteil: Wer ohnehin PV installieren muss, senkt damit direkt die Betriebskosten der Wärmepumpe.

GebäudetypPV-Pflicht seit
Neubauten2023
Bestandsgebäude bei wesentlicher Dachsanierung2025
Flachdächer (Solargründach-Pflicht)ab 2027

Weiterführend: Solar-Anbieter vergleichen | Was bedeutet Solarpflicht?

3. Altbau, Denkmalschutz und Aufstellung

Hamburg hat einen hohen Bestand an Gründerzeit- und Backsteinbauten, viele davon denkmalgeschützt. Zwei Konsequenzen:

  • Denkmalschutz: Die Aufstellung der Außeneinheit ist bei geschützten Gebäuden genehmigungspflichtig. Klären Sie das mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde vor der Angebotseinholung.
  • Lärmschutz: Seit dem 1. Januar 2026 sind nur noch Geräte förderfähig, deren Schallleistungspegel mindestens 10 dB unter den Ökodesign-Grenzwerten liegt. Nach TA Lärm gelten im allgemeinen Wohngebiet 55 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts. In dichter Bebauung und engen Höfen können Reflexionen den Pegel um bis zu 6 dB erhöhen – fordern Sie eine schriftliche Schallprognose für Ihren Aufstellort.

Weiterführend: Wie laut ist eine Wärmepumpe? | Wärmepumpe im Altbau ohne Fußbodenheizung

4. Grundwasser und Erdwärme in der Elbmarsch

Grundwasser-Wärmepumpen sind die effizienteste Variante – in Hamburg aber nicht überall genehmigungsfähig. In Wasserschutzgebieten und Teilen der Marschgebiete sind Bohrungen wasserrechtlich eingeschränkt. Die Genehmigung erteilt die zuständige Wasserbehörde. In den Außenbezirken mit größeren Grundstücken sind die Aussichten besser als in der inneren Stadt.

5. Mehrfamilienhäuser

Hamburg hat einen hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern. Für die Förderung gilt eine Staffelung: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. In einer Eigentümergemeinschaft ist zusätzlich ein Beschluss erforderlich – planen Sie mehrere Monate Vorlauf ein.

Weiterführend: Was kostet eine Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus?

R290 als Standard: Worauf Sie beim Gerät achten

R290 als Standard: Worauf Sie beim Gerät achten
Bild: Checkfox.de

Beim technischen Vergleich entscheidet das Kältemittel. Der Förderbonus für natürliche Kältemittel ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen – die technischen Argumente für R290 (Propan) bleiben:

  • GWP-Wert 3 gegenüber 675 bei R32, keine Restriktionen durch die EU-F-Gas-Verordnung (R32 unterliegt ab 2027 einem Phase-out).
  • Vorlauftemperaturen bis 75 °C. Für Hamburger Altbauten mit klassischen Gussheizkörpern der entscheidende Punkt: Ein Heizkörpertausch wird meist überflüssig.
  • Kalkulierbare Wartungskosten. Synthetische Kältemittel werden durch Quotenregelungen knapper und teurer.

Für die Förderung gilt zudem eine rechnerische Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0.

Weiterführend: Was bedeutet die Jahresarbeitszahl? | Wie funktioniert eine Wärmepumpe?

Welche Wärmepumpe passt zu Ihrem Hamburger Gebäude?

Welche Wärmepumpe passt zu Ihrem Hamburger Gebäude?
Bild: Checkfox.de
TypVorteileNachteileIn Hamburg geeignet für
Luft-Wasser-WärmepumpeGünstige Anschaffung, keine Bohrung, genehmigungsfreiWirkungsgrad wetterabhängig; Schallschutz beachtenDer Regelfall – Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäuser mit Hof
Sole-Wasser-WärmepumpeHoher, konstanter Wirkungsgrad; keine AußeneinheitBohrung nötig, genehmigungspflichtig, hohe ErschließungskostenAußenbezirke mit größeren Grundstücken
Grundwasser-WärmepumpeHöchste Effizienz, niedrigste BetriebskostenWasserrechtliche Genehmigung; in Schutz- und Marschgebieten eingeschränktNur bei geeigneter Hydrogeologie – vorab bei der Wasserbehörde klären

Was ein seriöses Angebot enthalten muss

Was ein seriöses Angebot enthalten muss
Bild: Checkfox.de
PositionWarum unverzichtbar
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831Basis für die Dimensionierung; ohne sie droht Überdimensionierung und Taktbetrieb
KältemittelangabeR290 sichert Vorlauftemperatur und Zukunftssicherheit; R32 läuft ab 2027 aus
Elektroanschluss und ZählerschrankIm Hamburger Altbau häufig veraltet – bis zu 5.000 € Nachtragsrisiko
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren BPflichtvoraussetzung für die KfW-Förderung; spart bis zu 15 % Heizkosten
Schallprognose für den AufstellortFördervoraussetzung seit 2026; in enger Bebauung entscheidend
Nachweis der HmbKliSchG-KonformitätHamburger Besonderheit – die 15-%-Pflicht muss dokumentiert erfüllt sein
Bestätigung zum Antrag (BzA)Erstellt das Fachunternehmen – ohne BzA kein KfW-Antrag möglich
Denkmalschutz-AbstimmungBei geschützten Gebäuden vor Auftragserteilung klären

Unser Tipp:

  • Jede Position, die als „bauseits" ausgewiesen wird, ist eine potenzielle Kostenfalle.
  • Fordern Sie eine Vollkosten-Aufstellung und klären Sie offene Punkte schriftlich, bevor Sie unterschreiben.

Fazit: Wärmepumpe in Hamburg – worauf es ankommt

Fazit: Wärmepumpe in Hamburg – worauf es ankommt
Bild: Checkfox.de

Hamburg bietet 2026 gute Bedingungen für den Umstieg: Die Gerätepreise sind gefallen, die Bundesförderung erreicht bis zu 80 Prozent, und mit der IFB Hamburg existiert eine eigene Landesförderschiene – anders als in vielen anderen Bundesländern.

Der entscheidende Unterschied zum Rest der Republik: Während der Bund die Erneuerbaren-Pflicht gestrichen hat, gilt in Hamburg die 15-Prozent-Regel des Landesklimaschutzgesetzes weiter. Wer hier fossil bleiben will, muss trotzdem einen erneuerbaren Anteil nachweisen – was die Wärmepumpe für viele zur einfachsten Lösung macht.

Planen Sie in dieser Reihenfolge:

  1. Fernwärme prüfen – besteht für Ihre Adresse ein Anschluss oder ist er absehbar?
  2. Denkmalschutz und Aufstellort klären, inklusive Schallprognose.
  3. Fachbetrieb beauftragen und BzA erstellen lassen.
  4. KfW-Antrag stellen – zwingend vor Vertragsabschluss.
  5. IFB-Förderung prüfen und Kumulierungsregeln abklären.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt in Hamburg noch eine Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch?

Ja. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz schreibt seit 2021 vor, dass beim Erneuern der Heizung mindestens 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden müssen. Diese Landespflicht besteht unabhängig davon, dass der Bund seine 65-Prozent-Regel mit dem GModG am 29. Juli 2026 gestrichen hat. Wo Bundes- und Landesrecht sich überschneiden, gilt die strengere Vorgabe. Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern sind von der Hamburger Pflicht ausgenommen.

Darf ich meine bestehende Ölheizung in Hamburg weiter betreiben?

Ja. Es gibt kein Betriebsverbot für bestehende, funktionierende Ölheizungen – weder im Bundes- noch im Hamburger Landesrecht. Niemand ist verpflichtet, eine intakte Anlage auszutauschen. Was gilt, ist ein Erneuerungsverbot für neue Ölheizungen im Neubau sowie die bundesrechtliche Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind.

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung in Hamburg?

Über KfW Programm 458 sind bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich, maximal 22.400 € (80 % von 28.000 €). Für Durchschnittsverdiener ohne Einkommensbonus sind 46 % realistisch. Ergänzend fördert die IFB Hamburg über das Programm „Erneuerbare Wärme" – die aktuellen Sätze und die Kumulierbarkeit sollten Sie vor der Kalkulation direkt bei der IFB prüfen.

Was kostet eine Wärmepumpe in Hamburg?

Vor Förderung liegen die Gesamtkosten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus bei 20.000 bis 35.000 €, für Erdwärme oder Grundwasser mit Bohrung bei 35.000 bis 55.000 €. Auf Wärmepumpen fallen 19 % Mehrwertsteuer an – den Nullsteuersatz gibt es nur für Photovoltaik.

Sollte ich erst prüfen, ob Fernwärme kommt?

Unbedingt. Hamburg betreibt eines der größten Fernwärmenetze Deutschlands, und die kommunale Wärmeplanung greift zum 30. Juni 2026. In Gebieten mit bestehendem oder absehbarem Anschluss kann Fernwärme wirtschaftlicher sein. Außerhalb davon ist die Wärmepumpe in der Regel die beste Option.

Was gilt für die Hamburger Solarpflicht?

Das HmbKliSchG verpflichtet zur Photovoltaik: bei Neubauten seit 2023, bei Bestandsgebäuden mit wesentlicher Dachsanierung seit 2025, und ab 2027 kommt die Solargründach-Pflicht für Flachdächer hinzu. Für Wärmepumpen-Besitzer ist das ein Vorteil – der eigene Solarstrom senkt die Betriebskosten deutlich.

Funktioniert eine Wärmepumpe im Hamburger Altbau?

In den meisten Fällen ja. Entscheidend ist die benötigte Vorlauftemperatur, nicht das Baujahr. Moderne R290-Wärmepumpen erreichen bis zu 75 °C und versorgen damit auch klassische Gussheizkörper. Wo einzelne Heizkörper zu klein dimensioniert sind, genügt oft deren Austausch (ca. 500–1.000 € pro Stück).

Brauche ich für eine Erdwärme- oder Grundwasserbohrung eine Genehmigung?

Ja. Beide Varianten sind wasserrechtlich genehmigungspflichtig. In Wasserschutzgebieten und Teilen der Marschgebiete sind Bohrungen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Zuständig ist die Wasserbehörde. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist dagegen genehmigungsfrei.

Lohnt es sich, mit dem Antrag zu warten?

Nein. Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 vollständig entfällt.

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