Wussten Sie, dass das Bundeskabinett am 13. Mai 2026 mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige „Heizungsgesetz" in wesentlichen Teilen außer Kraft gesetzt hat? Die Schlagzeile „Gasheizungsverbot gekippt" klingt nach einer vollständigen Kehrtwende – und ist es teilweise auch. Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen fällt, das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 ist gestrichen.
Doch wer jetzt glaubt, unbesorgt eine neue Gasheizung einbauen zu können, unterschätzt die „ökonomische Zange", die das neue Gesetz an anderer Stelle anzieht: steigende CO₂-Preise, die sogenannte Bio-Treppe und bröckelnde Gasnetzinfrastruktur. Was ab wann gilt – und was das konkret für Ihre Heizungsentscheidung bedeutet – lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Die 65-Prozent-EE-Pflicht beim Einbau neuer Heizungen wird mit dem GModG ersatzlos gestrichen; freie Technologiewahl gilt wieder.
- Die generelle Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, entfällt.
- Das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 ist ersatzlos gestrichen – kein gesetzliches Enddatum mehr.
- Stattdessen gilt ab 2029 die „Bio-Treppe": Wer neu einbaut, muss einen kontinuierlich steigenden Anteil biogener oder CO₂-neutraler Brennstoffe nachweisen (10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040).
- Ab 2027 tritt der EU-Emissionshandel ETS 2 in Kraft – ohne staatliche Preisobergrenze; Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren CO₂-Preise von über 200 Euro pro Tonne.
- Die BEG-Förderung (KfW 458) sichert bis mindestens 2029 bis zu 70 Prozent Zuschuss beim Einbau einer Wärmepumpe – bis zu 21.000 Euro staatliche Unterstützung.
Was genau ist passiert?
Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Das Gesetz, das gemeinsam von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium vorgelegt wurde, löst das seit Januar 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) – das sogenannte „Heizungsgesetz" der Vorgängerregierung – in wesentlichen Teilen ab.
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD plant, das GModG noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2026 geplant. Hintergrund ist auch eine europäische Frist: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) musste bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht überführt werden – das GModG dient als Umsetzungsvehikel.
Um Fehlanreize in der Übergangsphase zu vermeiden, wurde die ursprünglich für Juni 2026 vorgesehene Aktivierung der 65-Prozent-Pflicht in Großstädten nach altem GEG-Recht vorsorglich auf November 2026 verschoben.
Den vollständigen Gesetzentwurf veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium am 13. Mai 2026.
Weiterführend: Gasheizungsverbot Deutschland – alle bisherigen Regeln im Überblick
GEG 2024 vs. GModG 2026: Was sich konkret ändert

Der Systemwechsel ist fundamental. Das GEG 2024 arbeitete mit ordnungsrechtlichen Verboten und konkreten Technologiepfaden. Das GModG setzt auf Technologieoffenheit – und verlagert den Druck auf die Kostenseite. Konkret:
Quellen: Öko-Zentrum NRW, Mai 2026; ADAC, Mai 2026
Wichtig für Vermieter und Mieter:
Die Entkopplung von der kommunalen Wärmeplanung nimmt den Kommunen zwar nicht die Pflicht zur Erstellung ihrer Wärmepläne, macht diese aber für die individuelle Heizungsentscheidung rechtlich unverbindlich.
Das gibt Hausbesitzern formale Freiheit zurück – bürdet ihnen aber das volle wirtschaftliche Risiko auf, falls lokale Infrastrukturen wie Fernwärme oder Wasserstoffnetze nicht wie erwartet gebaut werden.
Weiterführend: Hybridheizung – lohnt sich die Anschaffung noch?
Die Bio-Treppe: Das steckt hinter der neuen Pflicht

Das regulatorische Herzstück des GModG ist die sogenannte „Bio-Treppe" nach § 43 Absatz 1 GModG-E. Wer sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes für den Neueinbau einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, ist gesetzlich verpflichtet, einen kontinuierlich steigenden Anteil an CO₂-neutralen oder biogenen Brennstoffen nachzuweisen:
Quelle: ADAC, Mai 2026
Als anrechenbare Brennstoffe gelten Biomethan, biogenes Flüssiggas, Bio-Heizöl sowie grüner, blauer, oranger oder türkiser Wasserstoff einschließlich aller daraus hergestellten Derivate.
Flankiert wird die Bio-Treppe ab 2028 durch eine gesetzliche Regenerativquote für Energieversorger:
Lieferanten fossiler Brennstoffe müssen ihren Produkten einen wachsenden Anteil an Biokraftstoffen beimischen – gestartet wird bei rund 1 Prozent. Dieser systemweit beigemischte Anteil wird direkt auf die individuelle Bio-Treppenpflicht des Hausbesitzers angerechnet, was den bürokratischen Nachweisaufwand verringern soll. Die höheren Beschaffungskosten der Versorger landen jedoch direkt auf der Gasrechnung des Endkunden.
Unser Tipp: Die Bio-Treppe klingt auf dem Papier handhabbar – das Problem ist der Markt. Biomethan kostet heute das Zwei- bis Dreifache von fossilem Erdgas. Jede Stufe der Treppe verteuert den Mischpreis weiter.
Die ökonomische Zange: Warum eine neue Gasheizung riskant bleibt

Die formale Freiheit, weiterhin eine Gasheizung einzubauen, ist real. Die wirtschaftliche Freiheit dahinter ist es nicht.
CO₂-Preis und EU ETS 2 ab 2027
Der CO₂-Preis in Deutschland ist bis Ende 2026 staatlich reguliert: 55 Euro pro Tonne in 2025, für 2026 sind 60 bis 66 Euro geplant. Das klingt überschaubar. Ab 2027 endet die staatliche Preisbindung – Deutschland wechselt in den europäischen Emissionshandel ETS 2. In diesem System gibt es keine Obergrenzen mehr; der Preis bildet sich frei am Markt, während die Zertifikatmenge jährlich verknappt wird. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren Preise von über 200 Euro pro Tonne CO₂.
Was das für eine durchschnittliche Gasheizung bedeutet, zeigt folgende Rechnung für ein teilsaniertes Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Jahresverbrauch:
Quelle: Vamo Energy, Mai 2026
Das ist kein theoretisches Szenario. Es ist der gesetzlich vorgesehene Mechanismus – und er startet in weniger als zwölf Monaten.
Weiterführend: Wann lohnt sich eine Wärmepumpe?
Biomethan: teuer und strukturell knapp
Fossiles Erdgas kostet heute 11 bis 13 Cent pro Kilowattstunde. Biomethan liegt in der Beschaffung beim Zwei- bis Dreifachen. Das allein wäre schon problematisch.
Dazu kommt: Industrie und Schwerlastverkehr konkurrieren um dieselben CO₂-neutralen Energieträger und sind bereit, deutlich höhere Preise zu zahlen als private Haushalte. Das Angebot für den Gebäudesektor bleibt damit strukturell verknappt – unabhängig davon, wie hoch die gesetzliche Beimischungsquote steigt.
Gasnetz-Entgelte steigen durch Kundenschwund
Wer auf eine Gasheizung setzt, zahlt nicht nur für den Brennstoff, sondern auch für das Netz. Und dieses Netz verliert kontinuierlich Kunden – durch den Wechsel auf Wärmepumpen und Fernwärme. Die enormen Fixkosten für den Betrieb, die Wartung und den gesetzlich vorgeschriebenen Rückbau der Gasverteilnetze werden auf immer weniger verbleibende Kunden umgelegt. In vielen Kommunen droht mittelfristig sogar die vollständige Stilllegung lokaler Gasnetze – mit der Konsequenz, dass dort heute installierte Gasheizungen schlicht keine Betriebsgrundlage mehr hätten.
Weiterführend: Was kostet die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe?
Was die Förderung 2026 bringt – und wann sie sinkt

Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bleibt in ihrer maximalen Ausbaustufe bis mindestens 2029 gesichert. Abgewickelt wird sie als direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss über die KfW (Programm 458). Die förderfähigen Investitionskosten sind für die erste Wohneinheit auf 30.000 Euro gedeckelt. Die verschiedenen Komponenten können kombiniert werden – bis zu einem Maximalsatz von 70 Prozent, also bis zu 21.000 Euro staatlicher Zuschuss:
Quelle: KfW Programm 458, baufi24.de
Ergänzend steht der KfW-Ergänzungskredit (Programme 358/359) zur Verfügung – mit einem maximalen Kreditvolumen von 120.000 Euro pro Wohneinheit. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 Euro erhalten dabei eine zusätzliche staatliche Zinsverbilligung.
Weiterführend: Förderung Wärmepumpe – alle aktuellen Zuschüsse im Überblick
Weiterführend: Alles zur KfW-Förderung für Wärmepumpen
Was sagen Verbände und Klimaschützer?

Die Reaktionen auf das GModG sind gespalten – und aufschlussreich.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußert erhebliche Zweifel an der Praxistauglichkeit der Bio-Treppe. Biomethan sei und bleibe ein extremes Knappheitsgut; die Gefahr einer flächendeckenden Kostenfalle für Gaskunden sei real. Zudem kritisiert der BDEW die Entkopplung von der kommunalen Wärmeplanung – sie zerstöre die Planungssicherheit für Netzbetreiber und Verbraucher gleichermaßen.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt zwar die technologische Offenheit des GModG, warnt aber: Ohne massive thermische Sanierung der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Dach – könnten Wärmepumpen in vielen unsanierten Bestandsgebäuden gar nicht effizient betrieben werden. Heizungstausch allein reicht nicht.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) betont, dass Wahlfreiheit nur dann funktioniert, wenn die Förderkulisse langfristig verlässlich bleibt. ZDH-Präsident Jörg Dittrich warnt explizit vor dem Moment, in dem Betriebskosten neuer Gaskessel durch CO₂-Preise explodieren und Kunden mit falschen Erwartungen zurückgelassen werden.
Auf wissenschaftlicher Seite ist die Bilanz ernüchternd: Das Umweltbundesamt stellt fest, dass die Streichung der 65-Prozent-EE-Pflicht eine massive Klimaschutzlücke reißt. Der Expertenrat für Klimafragen beziffert in seinem Gutachten vom Mai 2026, dass die tatsächlichen CO₂-Emissionen im Gebäudesektor das gesetzliche Budget bis 2030 um 60 bis 100 Millionen Tonnen überschreiten werden. Die Deutsche Umwelthilfe hat daraufhin Verfassungsklage eingereicht.
Parallel läuft in Karlsruhe das Hauptsacheverfahren zur Organklage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der 2023 per Einstweiliger Anordnung den überhasteten GEG-Gesetzgebungsprozess gestoppt hatte. Das Bundesverfassungsgericht verhandelte die Sache im Frühjahr 2026 mündlich – das Urteil wird richtungsweisend für parlamentarische Gesetzgebungsverfahren unter Zeitdruck.
Fazit: Freiheit auf dem Papier, Kostenfalle in der Praxis

Das GModG kippt das Heizungsgesetz – aber es kippt nicht die Physik des CO₂-Preises und nicht die Ökonomie des Biogasmarkts. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, kauft sich formale Freiheit und gleichzeitig eine offene Kostenrechnung für die nächsten 15 bis 20 Jahre.
Die Wärmepumpe dagegen profitiert doppelt: Der CO₂-Emissionsfaktor für Strom sinkt im GModG bilanziell von 560 auf 100 g/kWh – das erleichtert den Nachweis der Neubaustandards und macht den Betrieb langfristig günstiger.
Das vermeintlich gekippte Verbot ist kein Freifahrtschein – es ist ein Wechsel des Regulierungsinstruments, von der Vorschrift zur Preiszange.
Was nun?
Die staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent für Wärmepumpen ist in dieser Höhe nur bis Ende 2028 vollständig gesichert – danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent. Wer seinen Heizungstausch plant, sollte das Förderfenster nicht leichtfertig verstreichen lassen.
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Häufig gestellte Fragen
Was genau wurde am Gasheizungsverbot geändert?
Das GModG 2026 streicht die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Einbau neuer Heizungen, die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizkessel sowie das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045. An ihre Stelle tritt die „Bio-Treppe": Wer neu einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil biogener oder CO₂-neutraler Brennstoffe nachweisen. Das Gesetz soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Kann ich 2026 noch bedenkenlos eine Gasheizung einbauen lassen?
Rechtlich ja – das GModG erlaubt den Einbau. Wirtschaftlich ist die Entscheidung riskant. Ab 2027 greift der EU-Emissionshandel ETS 2 ohne Preisobergrenze; Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren CO₂-Preise über 200 Euro pro Tonne. Dazu kommen steigende Biogasbeimischungskosten ab 2029 und wachsende Gasnetzentgelte. Die laufenden Betriebskosten einer heute eingebauten Gasheizung sind nach oben hin offen.
Was ist die Bio-Treppe und wen betrifft sie?
Die Bio-Treppe (§ 43 GModG-E) verpflichtet jeden, der nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue fossile Heizung einbaut, zu einem steigenden Anteil biogener oder CO₂-neutraler Brennstoffe: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Anrechenbar sind Biomethan, Bio-Heizöl, biogenes Flüssiggas und grüner Wasserstoff. Bestandsheizungen sind von dieser Pflicht zunächst nicht direkt betroffen, unterliegen aber denselben steigenden Brennstoffkosten.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Die BEG-Förderung (KfW 458) ermöglicht bis zu 70 Prozent Zuschuss auf förderfähige Investitionskosten von maximal 30.000 Euro – das entspricht bis zu 21.000 Euro staatlichem Zuschuss. Zusammengesetzt aus: 30 Prozent Basisförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus (bei Austausch einer funktionstüchtigen Fossilheizung, gilt voll bis 31.12.2028), 30 Prozent Einkommens-Bonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro/Jahr) und 5 Prozent Effizienz-Bonus bei natürlichem Kältemittel. Ergänzend ist der KfW-Ergänzungskredit mit bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit abrufbar.
Was passiert, wenn mein Gasnetz stillgelegt wird?
In Kommunen, in denen immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen oder Fernwärme umsteigen, sinkt die Zahl der Gasnetzkunden. Die Fixkosten für Betrieb und Rückbau werden auf weniger Schultern verteilt – die Netzentgelte steigen entsprechend. In einzelnen Regionen ist mittelfristig die vollständige Stilllegung des Gasverteilnetzes möglich. Eine dort betriebene Gasheizung würde in diesem Fall ihre Betriebsgrundlage verlieren. Das GModG sieht für diesen Fall keine gesonderte Entschädigungsregelung vor.


















