Gasheizungsverbot in Deutschland (Stand 2025): Alles, was Sie wissen müssen

Gasheizungsverbot in Deutschland (Stand 2025): Alles, was Sie wissen müssen

Wie steht es um das Gasheizungsverbot in Deutschland 2025? Unsere Experten erklären Ihnen alles, was Sie zum Thema – und zu Alternativen wie der Wärmepumpe – wissen müssen.

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Das Thema Gasheizungsverbot sorgt seit Jahren für Diskussionen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Doch was genau gilt 2025? Ist der Einbau von Gasheizungen verboten? Müssen Eigentümer jetzt sofort umrüsten?

Die gute Nachricht: Ein generelles Verbot für Gasheizungen gibt es 2025 nicht – aber klare Vorgaben für Neubauten und langfristig auch für Bestandsgebäude. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Gesetzeslage, zeigt Alternativen auf und erklärt, welche Fristen, Ausnahmen und Förderungen gelten.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Kein generelles Verbot: Bestehende Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden.
  • Neubauten: Seit 2024 gilt in Neubaugebieten die Pflicht, Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben.
  • Bestandsgebäude: Keine Austauschpflicht – aber ab 2029 müssen neue Gasheizungen schrittweise mit Biogas oder Wasserstoff betrieben werden.
  • Förderungen: Bis zu 70 % Zuschuss für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen – allerdings können sich diese Bedingungen 2025 nach der Wahl ändern.
  • Ab 2045: Verbot für fossile Brennstoffe – alle Heizsysteme müssen klimaneutral sein.

Was gilt 2025? Gesetzeslage nach dem GEG

Kein Verbot, aber klare Vorgaben

Das sogenannte „Heizungsgesetz“ ist offiziell Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das zuletzt zum 1. Januar 2024 überarbeitet wurde. Ziel ist es, den Anteil fossiler Heizsysteme in Deutschland nach und nach zu reduzieren – mit einem klaren Pfad bis 2045.

Stand 2025:

  • Bestehende Gasheizungen dürfen weiterlaufen.
  • Einbau neuer Gasheizungen ist unter Auflagen möglich.
  • Ab 2029 müssen neu installierte Gasheizungen „H2-ready“ sein – also mit Wasserstoff betreibbar.

Neue Regeln für Neubauten (seit 2024)

In Neubaugebieten gilt seit 2024 eine klare Vorgabe:
Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen – zum Beispiel:

  • Wärmepumpen
  • Holz- oder Pelletheizungen
  • Fernwärme (sofern klimafreundlich)
  • Hybridsysteme mit Solarthermie

Gasheizungen sind nur noch erlaubt, wenn sie mit einem Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energie kombiniert werden – etwa als Hybridheizung mit Wärmepumpe oder Solar.

Was gilt im Altbau?

Für bestehende Gebäude gibt es (noch) keine Austauschpflicht. Aber: Wer ab 2025 eine neue Heizung einbauen will, muss schrittweise umrüsten:

  • Ab 2026: Kommunale Wärmeplanung als Grundlage – nur wenn diese vorliegt, gelten die 65 %-Regeln für Altbauten.
  • Ab 2029: Neue Gasheizungen nur noch mit Wasserstoff-Kompatibilität erlaubt („H2-ready“).

Altanlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden – ausgenommen sind nur Geräte, die älter als 30 Jahre sind und unter die Austauschpflicht nach § 72 GEG fallen.

Ausnahmen und Übergangsfristen: Wer muss (noch) nicht handeln?

Bild: Checkfox.de

Übergangsregelungen für Altbauten

Für bestehende Gebäude gelten keine sofortigen Verbote. Die Umsetzung der 65 %-Pflicht für Heizungen wird an die kommunale Wärmeplanung geknüpft. Das bedeutet:

  • In Großstädten (über 100.000 Einwohner) muss die Wärmeplanung bis 2026 vorliegen.
  • In kleineren Kommunen ist die Frist verlängert – hier gilt die Pflicht erst ab Mitte 2028.

Erst wenn diese Planung vorliegt, greift auch im Altbau die Regel: Neue Heizungen müssen dann zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

Härtefallregelung

Für Eigentümer, bei denen der Umstieg wirtschaftlich unzumutbar ist, greift die Härtefallregelung nach § 102 GEG. Sie kann beantragt werden, wenn:

  • eine Sanierung finanziell nicht tragbar ist,
  • technische Einschränkungen vorliegen (z. B. Denkmalschutz, bauliche Gegebenheiten),
  • kein Anschluss an ein Nahwärmenetz oder geeignete Alternativen möglich ist.

Die Entscheidung trifft die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde bzw. das örtliche Bauamt.

Was ist mit Mietern und Vermietern?

  • Mieter sind nicht verpflichtet, selbst aktiv zu werden – aber sie haben Anspruch auf eine funktionierende Heizung.
  • Vermieter dürfen CO₂-Kosten nicht vollständig auf die Mieter umlegen, wenn sie nicht auf klimafreundliche Heizsysteme umstellen. (Stichwort: CO₂-Kostenaufteilungsgesetz)

Sonderregel für Gasetagenheizungen

In Mehrfamilienhäusern mit dezentralen Gasetagenheizungen (z. B. in Altbauwohnungen) gelten Sonderfristen bis 2040 – mit der Auflage, dass beim nächsten Gerätetausch möglichst ein zentraleres System eingebaut wird.

Fördermöglichkeiten 2025: Bis zu 70 % Zuschuss möglich

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die wichtigste Grundlage für Förderungen ist die BEG-Förderrichtlinie – verwaltet durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Für 2025 gelten folgende Eckpunkte:

Fördermaßnahme Max. Fördersatz Bedingungen
Grundförderung Heizungstausch 30 % Für alle, die fossile Heizung durch EE-Heizung ersetzen
Einkommensbonus (< 40.000 €/Jahr) 30 % Nachweis durch Steuerbescheid
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % Wer schnell umrüstet (bis Ende 2028)
Maximale Förderung gesamt 70 % Kumuliert aus den drei Boni

Hinweis: Die Förderung wird als Zuschuss direkt ausgezahlt, nicht als Steuervergütung.

Gefördert werden u. a.:

Wer bekommt keine Förderung?

  • Eigentümer, die keine fossil betriebene Heizung ersetzen
  • Einbau von reinen Öl- oder Gasheizungen ohne erneuerbare Ergänzung
  • Systeme ohne Nachweis der Effizienzstandards nach GEG

Wichtig: Förderung vor Maßnahmenbeginn beantragen

Die BAFA-Förderung muss immer vor Auftragserteilung oder Baubeginn beantragt werden. Der Prozess läuft online über das BAFA-Förderportal.

Sehr gerne – jetzt geht’s um die wichtigsten Alternativen zur Gasheizung im Überblick. Denn wer umrüstet, sollte wissen, welche Systeme 2025 sinnvoll sind – und was sie leisten.

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Welche Alternativen zur Gasheizung gibt es?

Klimafreundlich heizen: Optionen im Vergleich

Mit dem Ziel, fossile Energien bis 2045 aus dem Wärmesektor zu verbannen, rücken verschiedene erneuerbare Heiztechniken in den Fokus. Nicht jedes System eignet sich für jedes Haus – aber es gibt für nahezu jede Immobilie eine passende Lösung.

Vergleich: Heizsysteme im Überblick (Stand 2025)

Heizungstyp Für welche Gebäude geeignet? Vorteile Nachteile
Wärmepumpe Neubau & gut gedämmte Altbauten Geringe Betriebskosten, BAFA-Förderung Höhere Anschaffungskosten, Platzbedarf
Hybridheizung (Gas + Solar) Altbau mit bestehender Gastherme Nutzung bestehender Technik + Solarenergie Gasverbrauch bleibt, mittlere Effizienz
Pelletheizung Einfamilienhaus, mit Lagerraum CO₂-neutral, hohe Förderung Lagerraum nötig, schwankende Pelletpreise
Fernwärme Stadtlagen, wenn Netz vorhanden platzsparend, kein Wartungsaufwand Nur dort verfügbar, teils hohe Kosten
Solarthermie + Heizstab Kombinierbar mit Speicherlösungen ideal als Zusatz, um Stromkosten zu senken allein nicht ausreichend im Winter

Zukunftstrend: Wasserstoff (H₂-ready)

Ab 2029 dürfen neue Gasheizungen nur noch eingebaut werden, wenn sie „H₂-ready“ sind – also später auf Wasserstoff umgestellt werden können. Bisher fehlt jedoch ein flächendeckendes Versorgungsnetz und eine klare Preisstruktur.

Empfehlung nach Gebäudetyp:

Gebäudetyp Empfohlene Lösung
Neubau Wärmepumpe oder Fernwärme
Altbau mit Sanierung Hybridlösung oder Pelletheizung
Mietshaus / MFH Fernwärme oder zentrale Pelletanlage
Bestandsgebäude ohne Sanierung Übergangsweise H₂-ready oder Hybridlösung

Fazit: Gasheizungsverbot 2025 – was jetzt wirklich zählt

Auch wenn der Begriff „Gasheizungsverbot“ medial stark polarisiert: Ein pauschales Verbot für Gasheizungen gibt es 2025 nicht. Was aber stimmt: Die gesetzlichen Anforderungen an neue Heizsysteme werden schrittweise strenger – und das Ziel ist klar: Bis 2045 soll klimaneutral geheizt werden.

Das sollten Sie mitnehmen:

  • Bestehende Gasheizungen dürfen weiterlaufen – auch über 2025 hinaus.
  • In Neubauten gilt bereits jetzt die Pflicht zur Nutzung von mind. 65 % erneuerbarer Energie.
  • Für Altbauten wird diese Regel an die kommunale Wärmeplanung geknüpft – mit Übergangsfristen bis 2028.
  • Neue Heizsysteme, insbesondere Wärmepumpen, werden mit bis zu 70 % gefördert – wenn sie rechtzeitig beantragt werden.
  • Die beste Lösung hängt von Ihrem Gebäude, Ihrer Region und Ihrem Budget ab – eine individuelle Beratung ist daher essenziell.

Noch unsicher? Nutzen Sie zum Beispiel unsere Checkfox Experten-Beratung zum Thema Wärmepumpen, um Ihre Optionen zu prüfen – inklusive staatlicher Förderungen und konkreter Empfehlungen je nach Wohnsituation.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es 2025 ein generelles Verbot von Gasheizungen?

Gibt es 2025 ein generelles Verbot von Gasheizungen?Nein, ein generelles Verbot für Gasheizungen existiert nicht. Bestehende Anlagen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Die gesetzlichen Regelungen zielen vielmehr darauf ab, den Einbau neuer, rein fossil betriebener Heizungen langfristig zu begrenzen und auf klimaneutrale Alternativen umzulenken. Grundlage dafür ist das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Sind neue Gasheizungen noch erlaubt?

Ja, neue Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen ab 2025 anteilig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 2029 gilt eine stufenweise Anforderung, dass neu installierte Gasheizungen mit wachsendem Anteil regenerativer Gase – zum Beispiel Biogas oder Wasserstoff – betrieben werden müssen.

Was bedeutet „H2-ready“ bei Gasheizungen?

H2-ready bezeichnet Heizgeräte, die technisch darauf ausgelegt sind, zukünftig auch mit Wasserstoff betrieben werden zu können. Das wird ab 2026 bzw. 2028 – je nach kommunaler Wärmeplanung – zur Voraussetzung für den Neueinbau von Gasheizungen. Das Heizsystem muss dabei jederzeit umrüstbar sein, sobald das lokale Netz Wasserstoff liefert.

Welche Regeln gelten für Neubauten?

Seit 2024 müssen Heizsysteme in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Gasheizungen dürfen in diesen Fällen nur dann verbaut werden, wenn sie in ein hybrides System integriert sind, beispielsweise in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer solarthermischen Anlage.

Was gilt für Bestandsgebäude mit bestehenden Gasheizungen?

Für Bestandsgebäude gilt keine generelle Austauschpflicht. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Wird jedoch eine neue Heizung eingebaut, greifen – sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt – die Anforderungen des GEG. Das bedeutet: Neubauten und Bestandsbauten in geplanten Gebieten müssen sich an die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe halten oder H2-ready-Technik verwenden. Alte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, können unter bestimmten Voraussetzungen austauschpflichtig sein – etwa wenn sie nicht als Niedertemperatur- oder Brennwertkessel eingestuft sind.

Gibt es Übergangsfristen beim Heizungstausch?

Ja, das Gesetz sieht Übergangsfristen vor. Bei Heizungsausfall haben Eigentümer grundsätzlich drei Jahre Zeit, eine neue Anlage zu installieren, die den Anforderungen entspricht. In Mehrfamilienhäusern mit zentralen Heizsystemen können diese Fristen auf bis zu zehn Jahre verlängert werden, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dies erfordern.

Was ist das langfristige Ziel der Gesetzgebung?

Bis spätestens 2045 sollen sämtliche Heizsysteme in Deutschland klimaneutral betrieben werden. Das bedeutet, fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas dürfen dann nicht mehr zum Heizen eingesetzt werden – weder im Neubau noch im Bestand.

Welche Förderungen gibt es für den Umstieg?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Wer von einer alten Gasheizung auf ein erneuerbares Heizsystem wie eine Wärmepumpe oder Pelletheizung umsteigt, kann derzeit bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten – abhängig von Einkommen, Gebäudetyp und eingesetzter Technik.

Was sollte ich als Hausbesitzer jetzt konkret tun?

Am besten lassen Sie Ihre aktuelle Heizungsanlage von einem Fachbetrieb prüfen und informieren sich bei Ihrer Kommune über den Stand der kommunalen Wärmeplanung. Eine professionelle Energieberatung – die ebenfalls gefördert wird – hilft bei der Auswahl eines zukunftssicheren Heizsystems. Fördermittel sollten Sie unbedingt vor Baubeginn beantragen.

Soll man jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen lassen?

Nur bedingt. In Neubauten ist das meist nicht mehr erlaubt, in Bestandsgebäuden nur noch als Übergangslösung – und dann H2-ready. Wer langfristig plant, sollte auf erneuerbare Alternativen setzen. Wärmepumpen und Hybridlösungen sind oft die zukunftssichere und geförderte Option.

Ist das Gasheizungsverbot gekippt?

Nein, es wurde nicht abgeschafft – aber entschärft. Statt eines Verbots gilt jetzt ein Stufenmodell mit Übergangsfristen. Neue Gasheizungen sind nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt, etwa mit Wasserstoff-Kompatibilität.

Wie lange hat eine Gasheizung Bestandsschutz?

Solange sie funktioniert. Nur Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und nicht als Brennwert- oder Niedertemperaturkessel gelten, müssen nach § 72 GEG ausgetauscht werden. Alle anderen dürfen weiter betrieben und repariert werden.

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