Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025 – Aktueller Stand

Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025 – Aktueller Stand

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025 bringt weitreichende Veränderungen für Eigentümer von Neu- und Bestandsgebäuden. Ziel ist klar: Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045. Um das zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf mehr Energieeffizienz, den verpflichtenden Einsatz erneuerbarer Energien und finanzielle Anreize für den Heizungstausch.

Egal, ob Sie bauen, sanieren oder Ihre alte Heizungsanlage ersetzen möchten – unser Artikel hilft Ihnen, den Überblick über die wichtigsten Änderungen zu behalten und die richtigen Entscheidungen für Ihr Zuhause und Ihren Geldbeutel zu treffen.

Weiterführender Ratgeber: Gasheizungsverbot in Deutschland – Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Seit 2025 müssen neue Heizungen mind. 65 % erneuerbare Energie nutzen.
  • Neubauten benötigen den EH-40-Standard und eine EE-Heizung.
  • Kommunale Wärmepläne bestimmen, wann in Bestandsbauten EE-Heizpflicht gilt.
  • Staatliche BEG-Förderung unterstützt den Umstieg mit bis zu 50 % Zuschuss.
  • Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse und Fernwärme gelten als GEG-konform.

GEG 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Das neue GEG verpflichtet Eigentümer ab 2025 zu einem nachhaltigen Umgang mit Energie. Besonders im Fokus stehen der Einsatz erneuerbarer Heizsysteme, strengere Anforderungen an Neubauten sowie klare Fristen für kommunale Wärmeplanungen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • 65 %-Pflicht für neue Heizsysteme: Heizungen müssen künftig zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählen z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Fernwärme, Biomasse und H2-ready-Gasheizungen.
  • Verpflichtender Effizienzhaus-40-Standard: Seit 2025 müssen Neubauten den Standard EH-40 erfüllen – das entspricht maximal 40 % des zulässigen Primärenergiebedarfs.
  • Strengere Dämmanforderungen: Bei Neubauten und größeren Sanierungen gelten ab sofort höhere Anforderungen für Wände, Dächer und Fenster.
  • Verbot neuer Öl- und Gasheizungen: Seit 2024 dürfen keine neuen reinen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden – Ausnahmen gelten nur bei nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit anderer Lösungen.

Unser Tipp: Förderungen für Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen können die Investitionskosten erheblich senken.

Anforderungen für Neubauten ab 2025

Anforderungen für Neubauten ab 2025
Bild: Checkfox.de

Neubau = Effizienzhaus-40 + erneuerbare Energie

Mit dem Gebäudeenergiegesetz 2025 wird für alle Neubauten der Effizienzhaus-40-Standard verpflichtend. Das heißt konkret: Neubauten dürfen nur noch maximal 40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes verbrauchen. Zugleich müssen sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Was das für Bauherren bedeutet:

  • Effiziente Gebäudehülle erforderlich: Dämmung, Fenster und Türen müssen hohe Energiestandards erfüllen, um Wärmeverluste zu minimieren.
  • Einsatz erneuerbarer Heizsysteme: Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseheizungen sind Standard – klassische Gas- oder Ölheizungen sind nicht mehr zulässig.
  • Erneuerbare Energie am Gebäude erzeugen: PV-Anlagen auf Dächern oder Solarthermieanlagen sind künftig oft Voraussetzung für Baugenehmigungen.

Anforderungen für Bestandsgebäude

Anforderungen für Bestandsgebäude
Bild: Checkfox.de

Für bestehende Gebäude gelten ebenfalls strengere Regeln – vor allem bei größeren Sanierungen oder dem Austausch alter Heizsysteme. Ziel ist es, auch den Altbestand schrittweise in Richtung Klimaneutralität zu entwickeln.

Was bei Sanierung oder Heizungstausch zu beachten ist:

  • Heizungstausch nur noch mit 65 %-EE-Anteil: Wer seine Heizung ab 2025 tauscht, muss in den meisten Fällen auf ein System mit 65 % erneuerbarer Energie umsteigen – außer es liegt eine kommunale Wärmeplanung noch nicht vor.
  • Kommunale Wärmeplanung als Taktgeber: Die Umsetzungspflicht hängt vom lokalen Stand der kommunalen Wärmeplanung ab. In Großstädten (über 100.000 Einwohner) ab Mitte 2026, in kleineren Gemeinden ab Mitte 2028.
  • Nachrüstpflichten für Dämmung: Ungedämmte oberste Geschossdecken und Heizungsrohre müssen nachgerüstet werden – das ist bereits seit dem GEG 2020 verpflichtend.

Wärmepumpe, PV & Co – Welche Systeme gelten als 65 %-EE-Heizung?

Wärmepumpe, PV & Co – Welche Systeme gelten als 65 %-EE-Heizung?
Bild: Checkfox.de

Das Gebäudeenergiegesetz 2025 schreibt vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass fossile Energieträger Schritt für Schritt ersetzt werden.

Diese Heizsysteme erfüllen die 65 %-Vorgabe:

  • Elektrische Wärmepumpe (Luft, Erdreich oder Grundwasser)
  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme oder Nahwärme, sofern ausreichend EE-Anteil)
  • Solarthermie (in Kombination mit anderen Systemen)
  • Biomasseheizung (z. B. Pelletheizung, Scheitholz)
  • Hybridheizung mit erneuerbarer Komponente (z. B. Gas + Solar)
  • H2-ready-Gasheizung, wenn nachweislich mit grünem Wasserstoff betrieben (ab 2035 vollständig)

Förderungen und finanzielle Entlastung

Förderungen und finanzielle Entlastung
Bild: Checkfox.de

BEG-Förderung 2025: Was wird unterstützt?

Die Bundesregierung will mit dem neuen GEG nicht nur Vorgaben machen – sondern auch gezielt finanziell entlasten. Die zentrale Maßnahme ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die 2025 umfassend angepasst wurde.

Weiterführend: Alles Wissenswerte zur Förderung von Wärmepumpen

Aktuelle Förderhöhe für Heizungstausch:

Heizungstyp Grundförderung Bonus bei Selbstnutzung Max. Förderung gesamt
Wärmepumpe 30 % +20 % 50 %
Biomasseheizung 20 % +20 % 40 %
H2-ready-Gasheizung Keine Grundförderung Nur wenn mit EE kombiniert Max. 30 %

Zusätzliche Unterstützung:

Alle aktuellen Programme finden Sie im Ratgeber: Förderung Wärmepumpe 2025 – So profitieren Sie

Fazit: GEG 2025 – Jetzt informieren, später sparen

Fazit: GEG 2025 – Jetzt informieren, später sparen
Bild: Checkfox.de

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025 stellt Weichen für eine klimaneutrale Zukunft – und bedeutet für Eigentümer neue Anforderungen, aber auch Chancen. Wer heute plant, investiert nicht nur in Nachhaltigkeit, sondern profitiert von staatlicher Förderung, geringeren Energiekosten und langfristiger Planungssicherheit.

Die Kombination aus verbindlichen Standards, erneuerbaren Heizsystemen und Förderprogrammen macht deutlich: Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit schließen sich nicht aus – im Gegenteil.

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FAQ – Häufige Fragen zum GEG 2025

Gilt das GEG 2025 auch für mein Bestandsgebäude?

Ja, aber mit Übergangsfristen. Entscheidend ist, ob bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Der Heizungstausch wird erst dann verpflichtend.

Muss ich meine funktionierende Gasheizung 2025 austauschen?

Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Austauschpflichten greifen nur bei Defekten oder geplanten Umrüstungen – abhängig vom Wärmeplan Ihrer Kommune.

Welche Heizungen sind ab 2025 noch erlaubt?

Nur Systeme, die mindestens 65 % EE-Anteil erreichen – z. B. Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridlösungen oder H2-ready-Gasheizungen mit späterer Umstellung auf Wasserstoff.

Bekomme ich Förderung auch bei älteren Häusern?

Ja. Die BEG-Förderung richtet sich ausdrücklich auch an Sanierungen im Altbau. Wichtig ist, dass das neue Heizsystem die 65 %-Regel erfüllt.

Wo finde ich weitere Infos zu meiner Kommune?

Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde zur kommunalen Wärmeplanung – oder sprechen Sie mit einem zertifizierten Energieberater vor Ort.

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