Wussten Sie, dass moderne Wärmepumpen Vorlauftemperaturen von 75 Grad erreichen – und damit auch Gussheizkörper aus den 1960er-Jahren versorgen? Der Satz „Wärmepumpe geht nur mit Fußbodenheizung" stammt aus einer Zeit, in der Geräte bei 55 Grad an ihre Grenze kamen. Mit dem Kältemittel R290 hat sich das grundlegend geändert.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie in einer Nacht selbst herausfinden, ob Ihr Haus geeignet ist, welche Anpassungen tatsächlich nötig sind – und welche Sie sich sparen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Fußbodenheizung ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist die benötigte Vorlauftemperatur, nicht die Art der Heizfläche.
- R290-Wärmepumpen erreichen bis zu 75 °C und versorgen damit vorhandene Heizkörper. Geräte mit R32 kommen auf rund 60 °C.
- Der 50-Grad-Test zeigt in einer Nacht, ob und wo Handlungsbedarf besteht – ohne Fachbetrieb und ohne Kosten.
- Meist genügt der Tausch einzelner zu klein dimensionierter Heizkörper (500–1.000 € je Stück), nicht aller.
- Eine Wärmepumpe im Altbau kostet vollständig gerechnet 20.000 bis 35.000 € (Luft-Wasser) vor Förderung.
- Über KfW Programm 458 sind bis zu 80 % möglich, maximal 22.400 €. Für Durchschnittsverdiener sind 46 % realistisch.
- Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden – rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.
- Für die Förderung ist eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erforderlich.
Warum die Fußbodenheizung keine Voraussetzung ist
Wärmepumpen arbeiten umso effizienter, je niedriger die Temperatur ist, auf die sie das Heizwasser bringen müssen. Das ist der wahre Kern hinter der verbreiteten Empfehlung zur Fußbodenheizung: Sie verteilt die Wärme über eine sehr große Fläche und kommt deshalb mit 30 bis 35 Grad aus. Klassische Heizkörper haben weniger Fläche und brauchen entsprechend höhere Temperaturen.
Entscheidend ist aber nicht, welche Heizfläche Sie haben, sondern welche Vorlauftemperatur Ihr Haus tatsächlich braucht. Und diese Temperatur hängt von drei Dingen ab: der Größe der vorhandenen Heizkörper, dem Dämmzustand des Gebäudes und der Auslegung des Heizsystems.
Viele Altbau-Heizkörper sind großzügiger dimensioniert, als man annehmen würde – schlicht weil man früher lieber eine Nummer größer eingebaut hat. Wurde das Haus zwischenzeitlich teilweise gedämmt oder wurden Fenster getauscht, ist die Heizlast zudem gesunken, ohne dass die Heizflächen kleiner geworden wären. In der Praxis reichen deshalb in vielen Altbauten Vorlauftemperaturen von 50 bis 60 Grad, wo die Anlage ursprünglich auf 70 oder 75 Grad ausgelegt war.
Fraunhofer-Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass rund 90 Prozent der deutschen Einfamilienhäuser mit moderaten Anpassungen für Wärmepumpen geeignet sind. Eine Fußbodenheizung gehört ausdrücklich nicht zu diesen Anpassungen.
Der 50-Grad-Test: Antwort in einer Nacht

Bevor Sie Angebote einholen oder über Umbauten nachdenken, lohnt sich ein einfacher Selbsttest. Er kostet nichts und beantwortet die Frage besser als jede Faustformel.
Stellen Sie an einem kalten Wintertag die Vorlauftemperatur Ihrer bestehenden Heizung auf 50 Grad und öffnen Sie alle Thermostatventile vollständig. Beobachten Sie dann über mehrere Stunden, welche Räume ausreichend warm werden.
Werden alle Räume warm, ist Ihr Haus ohne jede Anpassung geeignet, und Sie können mit einer hohen Jahresarbeitszahl rechnen. Bleiben ein bis zwei Räume kühl, liegt das an zu klein dimensionierten Heizkörpern in genau diesen Räumen – der Tausch kostet 500 bis 1.000 Euro pro Stück und löst das Problem. Bleiben mehrere Räume deutlich kühl, sollten Sie eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 beauftragen und von vornherein ein R290-Gerät mit hoher Vorlauftemperatur einplanen.
Wichtig zur Einordnung: Ein schwaches Testergebnis schließt die Wärmepumpe nicht aus. Es sagt vor allem etwas über die spätere Effizienz aus – und darüber, welche Begleitmaßnahmen sich rechnen.
R290: warum das Kältemittel wichtiger ist als die Heizfläche

Wenn Ihr Haus höhere Vorlauftemperaturen braucht, entscheidet ein einziges technisches Merkmal darüber, ob Sie umbauen müssen oder nicht: das Kältemittel im Kältekreis.
Der Unterschied zwischen 60 und 75 Grad klingt gering, ist in der Praxis aber der Unterschied zwischen „Heizkörper bleiben" und „Heizkörper müssen raus". Ein Altbau, der 70 Grad braucht, lässt sich mit einem R290-Gerät ohne einen einzigen Umbau versorgen – mit einem R32-Gerät müssten Sie erst alle Heizflächen vergrößern.
Dazu kommt die Zukunftssicherheit. R290 hat ein Treibhauspotenzial von 3 gegenüber 675 bei R32 und fällt nicht unter die Beschränkungen der EU-F-Gas-Verordnung. R32 läuft ab 2027 in ein Phase-out, was Wartung und Nachfüllung mittelfristig verteuern dürfte.
Ein verbreitetes Missverständnis: Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln gibt es nicht. R32-Geräte sind weiterhin uneingeschränkt förderfähig. Der frühere Förderbonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel ist am 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen – die technischen Argumente für R290 bleiben davon unberührt.
Die früher übliche Unterscheidung zwischen „normalen" und „Hochtemperatur-Wärmepumpen" ist damit weitgehend überholt. Moderne R290-Geräte erreichen hohe Vorlauftemperaturen, ohne dass ein Preisaufschlag oder ein Effizienznachteil damit verbunden wäre.
Welche Anpassungen tatsächlich nötig sind

Wenn der 50-Grad-Test Handlungsbedarf zeigt, gibt es drei Hebel – in dieser Reihenfolge nach Wirtschaftlichkeit sortiert.
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B steht an erster Stelle, weil er ohnehin zwingende Fördervoraussetzung ist. Dabei wird die Heizlast raumweise berechnet und die Voreinstellung an jedem Thermostatventil entsprechend gesetzt. Das Ergebnis: Jeder Heizkörper bekommt genau die Wassermenge, die er braucht, statt dass die nächstgelegenen Räume überversorgt und die entlegenen unterversorgt werden. Kosten: 800 bis 1.500 Euro, Einsparung bis zu 15 Prozent der Heizkosten.
Der Tausch einzelner Heizkörper ist der zweite Hebel – und zwar gezielt in den Räumen, die beim Test kühl geblieben sind. Ein Typ-22- oder Typ-33-Modell hat bei gleicher Baugröße deutlich mehr Heizfläche als ein alter Einlagen-Heizkörper. Rechnen Sie mit 500 bis 1.000 Euro je Stück inklusive Montage. In den meisten Altbauten betrifft das ein bis drei Räume, nicht das ganze Haus.

Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist der dritte Hebel und hat von allen Maßnahmen das beste Verhältnis von Aufwand zu Wirkung. Sie kostet 1.500 bis 2.500 Euro und senkt die Heizlast des gesamten Gebäudes – wirkt also auf jeden Raum gleichzeitig. Bei unbeheiztem Keller kommt die Kellerdeckendämmung mit 1.000 bis 3.000 Euro als vierte Option hinzu.
Was Sie sich sparen können: Fassadendämmung und Fenstertausch verbessern die Effizienz zwar ebenfalls, sind aber keine Voraussetzung für den Wärmepumpenbetrieb. Wer sie der Wärmepumpe zurechnet, verzerrt jede Wirtschaftlichkeitsrechnung um einen fünfstelligen Betrag. Und eine nachträgliche Fußbodenheizung – ob als Fräs- oder Aufbausystem – lohnt sich fast nie allein für die Wärmepumpe.
Was das Ganze kostet

Die folgende Aufstellung zeigt die Gesamtkosten einer kompletten Anlage im Altbau, einschließlich der Positionen, die in vielen Angeboten fehlen, weil sie von anderen Gewerken ausgeführt werden.
Hinzu kommen die Begleitmaßnahmen, sofern nötig – realistisch 2.000 bis 6.000 Euro für hydraulischen Abgleich, ein bis drei Heizkörper und gegebenenfalls die Geschossdeckendämmung. Deutlich höhere Zusatzkosten deuten darauf hin, dass Maßnahmen eingerechnet wurden, die mit der Wärmepumpe nichts zu tun haben.
Ein Wort zum Elektroanschluss: Diese Position fehlt in rund 35 Prozent aller Angebote, weil der Heizungsbauer sie nicht ausführt – dafür braucht es einen Elektromeister. Gerade im Altbau entspricht der Zählerschrank häufig nicht dem Stand des § 14a EnWG, und der Tausch kostet 2.000 bis 5.000 Euro. Fragen Sie danach, bevor Sie Angebote vergleichen.
Weiterführend: Was kostet eine Wärmepumpe im Altbau? | Was kostet eine Wärmepumpe?
Welcher Wärmepumpentyp passt zum Altbau?

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist der Regelfall und macht rund 85 Prozent der Neuinstallationen aus. Sie ist die günstigste Variante, weil Bohrung, wasserrechtliche Genehmigung und Erschließung vollständig entfallen. Im Feld erreicht sie Jahresarbeitszahlen zwischen 3,1 und 3,7. Zu planen sind der Aufstellort und der Schallschutz – seit Januar 2026 müssen förderfähige Geräte mindestens 10 Dezibel unter den Ökodesign-Grenzwerten liegen.
Die Sole-Wasser-Wärmepumpe nutzt das Erdreich über Sonden oder Flächenkollektoren und erreicht 3,9 bis 4,3. Der Grund für die bessere Effizienz liegt in der Quellentemperatur: Das Erdreich liefert ganzjährig konstant 8 bis 12 Grad, während die Außenluft im Winter genau dann am kältesten ist, wenn die meiste Wärme gebraucht wird. Im Altbau mit hoher Heizlast wirkt sich dieser Vorteil stärker aus als im sanierten Haus. Ein zweites Argument: Sole-Wasser-Anlagen haben kein Außengerät – in enger Bebauung oder bei kritischer Nachbarschaft löst das jedes Schallthema.
Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe erreicht mit 4,0 bis 4,5 die höchsten Werte, setzt aber geeignete Hydrogeologie und eine wasserrechtliche Erlaubnis voraus. Im Einfamilienhaus-Altbau ist sie deshalb seltener anzutreffen.

Für alle drei gilt: Für die Förderung ist eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erforderlich – einheitlich, ohne Unterschied nach Bauart. Lassen Sie sich diesen Wert für Ihr konkretes Gebäude ausweisen, nicht den Laborwert aus dem Prospekt.
Betriebskosten und was sie beeinflusst

Bei den laufenden Kosten wird in vielen Vergleichsrechnungen mit dem Haushaltsstrompreis von 35 bis 37 Cent gerechnet. Für Wärmepumpen gelten aber eigene Tarife zwischen 25 und 30 Cent, meist mit separatem Zähler.
Für einen teilsanierten Altbau mit 150 Quadratmetern und einem Wärmebedarf von 21.000 Kilowattstunden bedeutet das: Bei einer Jahresarbeitszahl von 3,3 verbraucht die Wärmepumpe rund 6.360 Kilowattstunden Strom, was bei 28 Cent etwa 1.781 Euro kostet. Hinzu kommen 200 bis 400 Euro Wartung.
Eine Gasheizung mit demselben Wärmebedarf braucht rund 24.700 Kilowattstunden Gas und kostet bei 12 Cent etwa 2.964 Euro – zuzüglich 350 bis 500 Euro für Wartung und Schornsteinfeger. Die Ersparnis liegt damit bei rund 1.200 Euro jährlich, wobei zwei Posten bei der Wärmepumpe vollständig entfallen: der Schornsteinfeger und der CO₂-Preis.
Zwei Hebel senken die Betriebskosten zusätzlich. Über § 14a EnWG erhalten Sie reduzierte Netzentgelte, wenn Sie die Anlage als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden – zur Wahl stehen eine pauschale Reduzierung, ein prozentualer Rabatt auf den Arbeitspreis oder zeitvariable Netzentgelte in Kombination mit einem dynamischen Tarif. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung in Ausnahmesituationen kurzzeitig drosseln, allerdings nur auf ein Niveau, das den Heizbetrieb nicht gefährdet.
Der zweite Hebel ist eine eigene Photovoltaikanlage. Sie senkt die Stromkosten der Wärmepumpe, und umgekehrt hebt die Wärmepumpe den Eigenverbrauchsanteil der Solaranlage von rund 30 auf 60 bis 75 Prozent. Zu bedenken ist, dass die Photovoltaik im Winter am wenigsten liefert, wenn die Wärmepumpe am meisten arbeitet – der Deckungsgrad liegt deshalb unter dem Jahresmittel.
Weiterführend: Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?
Förderung: bis zu 80 Prozent über KfW 458

Die Heizungsförderung läuft seit Januar 2024 über die KfW, nicht über das BAFA. Am 21. Juli 2026 wurde sie grundlegend reformiert.
Beim Klimageschwindigkeits-Bonus führt der Name in die Irre: Er hat nichts mit der Geschwindigkeit der Umsetzung zu tun. Entscheidend ist, dass Sie eine noch funktionierende Altanlage ersetzen. Wer wartet, bis der Kessel ausfällt, verliert 16 Prozentpunkte – bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 4.480 Euro.
Für einen Durchschnittsverdiener mit alter, funktionstüchtiger Heizung ergeben sich damit 46 Prozent. Bei einer Anlage für 28.000 Euro sind das 12.880 Euro Zuschuss und ein Eigenanteil von 15.120 Euro. Mit dem Einkommensbonus der Stufe 2 steigt die Quote auf 76 Prozent, mit voller Förderung auf 80 Prozent – dann bleiben nur noch 5.600 Euro Eigenanteil. Vermieter erhalten ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent, weil Klima- und Einkommensbonus selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten sind.
Wichtig ist die Deckelung: Die Prozentsätze gelten auf die förderfähigen Kosten von höchstens 28.000 Euro, nicht auf die Anlagensumme. Wer eine Erdwärmeanlage für 45.000 Euro einbauen lässt, erhält also maximal 22.400 Euro.
Gut zu wissen: Auch die Begleitmaßnahmen sind förderfähig. Heizkörpertausch, hydraulischer Abgleich, Elektroanschluss und die Demontage der Altanlage zählen als Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten.

Die Reihenfolge entscheidet über alles
Der teuerste Fehler bei der Wärmepumpenförderung hat nichts mit Technik zu tun. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Wer zuerst beim Heizungsbauer unterschreibt und dann den Antrag einreicht, verliert den Anspruch vollständig – rückwirkende Anträge sind ohne Ausnahme ausgeschlossen.
Der richtige Ablauf beginnt beim Fachbetrieb, der die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt und Ihnen eine 15-stellige Kennung übermittelt. Damit stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW". Erst nach der Zusage erteilen Sie den Auftrag; danach haben Sie 36 Monate Zeit für Installation und Inbetriebnahme.
Wenn es schnell gehen muss, gibt es einen zulässigen Weg: ein Vertrag mit aufschiebender Förderbedingung, der erst mit der Zusage wirksam wird.
Zum Zeitplan: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro und der Klimageschwindigkeits-Bonus um jeweils 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 entfällt. Maßgeblich ist dabei das Antragsdatum, nicht der Einbautermin – wer jetzt beantragt, sichert sich die aktuellen Konditionen und hat trotzdem drei Jahre Zeit.
Weiterführend: Alles zur Wärmepumpen-Förderung | KfW-Förderung Wärmepumpe im Detail
Technische Bedingungen
Neben der Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 gibt es drei weitere Anforderungen. Seit dem 1. Januar 2026 muss der Schallleistungspegel des Geräts mindestens 10 Dezibel unter dem Ökodesign-Grenzwert liegen – ein relativer Wert, der von der Geräteleistung abhängt, kein fester Dezibelwert. Ob Ihr Wunschgerät die Anforderung erfüllt, steht in der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen.
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B muss durchgeführt und dokumentiert werden, und die Anlage muss nach § 14a EnWG steuerbar sein. Ein Verstoß gegen die Schall- oder JAZ-Anforderung führt zur vollständigen Ablehnung.
Was das GModG für Altbaubesitzer bedeutet

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli 2026. Gestrichen wurden die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch, die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Gas- und Ölkessel und die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Sie müssen also nicht wechseln – eine funktionierende Altanlage dürfen Sie weiter betreiben und reparieren lassen.
Der Druck verlagert sich dafür auf den Betrieb. Die Bio-Treppe (§ 43 GModG) verpflichtet neue fossile Heizungen ab 2029 zu einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe: 10 Prozent zunächst, ansteigend auf 60 Prozent bis 2040. Ab 2027 löst zudem der EU-ETS 2 das nationale CO₂-Preissystem ab, womit die Preisbildung frei am Markt erfolgt.
In Baden-Württemberg und Hamburg gilt weiterhin Landesrecht: Das EWärmeG beziehungsweise das HmbKliSchG verlangen mindestens 15 Prozent erneuerbare Wärme beim Heizungstausch. Beide Regelungen bleiben vom GModG unberührt – mit einer Wärmepumpe sind sie automatisch erfüllt.
Wer über eine Hybridlösung nachdenkt, sollte wissen, dass dabei nur der Wärmepumpenanteil gefördert wird. Der fossile Teil unterliegt ab 2029 der Bio-Treppe, und bei einer Gasheizung läuft die Grundgebühr weiter. Sinnvoll ist die Kombination vor allem dann, wenn die bestehende Anlage noch relativ neu ist.
Weiterführend: Gasheizungsverbot gekippt: Was das GModG bedeutet
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis

Wie sich das Ganze konkret auswirkt, zeigt ein Altbau mit klassischen Heizkörpern, in dem über zehn Monate gemessen wurde:
Die Wärmepumpe erzeugte 12.261 Kilowattstunden Wärme und verbrauchte dafür 2.880 Kilowattstunden Strom. Das entspricht einer Arbeitszahl von 4,26 – ein sehr guter Wert, der auf ein gut abgeglichenes System mit ausreichend dimensionierten Heizflächen hindeutet. Bei einem Wärmepumpentarif von 23 Cent lagen die Stromkosten bei 664 Euro.
Eine Gasheizung hätte für dieselbe Wärmemenge rund 1.540 Euro gekostet. Die Ersparnis über diesen Zeitraum: 876 Euro.
Der Fall zeigt zweierlei. Erstens, dass hohe Arbeitszahlen auch ohne Fußbodenheizung erreichbar sind. Und zweitens, worauf es dabei ankommt: nicht auf die Art der Heizfläche, sondern auf die Kombination aus ausreichender Heizfläche, sauberem hydraulischen Abgleich und einem Gerät, das die nötige Vorlauftemperatur ohne Heizstab schafft.
Weiterführend: Was kostet die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe?
Fazit: Lohnt sich eine Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung im Altbau?

Die Frage lässt sich klar beantworten: Ja, eine Wärmepumpe funktioniert im Altbau ohne Fußbodenheizung – und in den meisten Fällen ohne größere Umbauten. Entscheidend ist nicht die Heizfläche, sondern die benötigte Vorlauftemperatur, und moderne R290-Geräte decken mit bis zu 75 Grad praktisch jeden Bestandsfall ab.
Der Weg dorthin führt über drei Schritte. Machen Sie zuerst den 50-Grad-Test – er kostet nichts und zeigt Ihnen in einer Nacht, ob und wo Handlungsbedarf besteht. Lassen Sie dann eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellen, die auch die Auslegung der einzelnen Heizkörper prüft. Und achten Sie beim Angebotsvergleich darauf, dass Kältemittel, Elektroanschluss und hydraulischer Abgleich ausgewiesen sind.
Wenn Sie eine noch funktionierende alte Heizung ersetzen, sollten Sie damit nicht zu lange warten: Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozentpunkten setzt genau das voraus, und ab Februar 2027 sinken die Fördersätze halbjährlich.
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Häufig gestellte Fragen
Funktioniert eine Wärmepumpe im Altbau ohne Fußbodenheizung?
Ja. Entscheidend ist nicht die Heizfläche, sondern die benötigte Vorlauftemperatur. Moderne R290-Wärmepumpen erreichen bis zu 75 °C und versorgen damit auch klassische Gussheizkörper. Fraunhofer-Untersuchungen zeigen, dass rund 90 % der Einfamilienhäuser mit moderaten Anpassungen geeignet sind.
Wie finde ich heraus, ob mein Haus geeignet ist?
Mit dem 50-Grad-Test: Stellen Sie an einem kalten Wintertag die Vorlauftemperatur auf 50 °C und öffnen Sie alle Thermostate. Bleiben alle Räume warm, ist Ihr Haus ohne Anpassungen geeignet. Bleiben ein bis zwei Räume kühl, genügt dort der Tausch der Heizkörper.
Muss ich alle Heizkörper austauschen?
In den seltensten Fällen. Meist betrifft es ein bis drei Räume – genau die, die beim 50-Grad-Test kühl bleiben. Ein Typ-22- oder Typ-33-Modell kostet inklusive Montage 500 bis 1.000 Euro je Stück. Mit einem R290-Gerät entfällt der Tausch oft ganz.
Brauche ich eine Vollsanierung?
Nein. Fassadendämmung und Fenstertausch verbessern die Effizienz, sind aber keine Voraussetzung. Meist genügen ein bis drei gezielte Maßnahmen: hydraulischer Abgleich, einzelne Heizkörper und gegebenenfalls die Dämmung der obersten Geschossdecke.
Was kostet eine Wärmepumpe im Altbau ohne Fußbodenheizung?
Vollständig gerechnet 20.000 bis 35.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, 35.000 bis 55.000 € für Erdwärme. Enthalten sind Gerät, Speicher, Montage, Elektroanschluss, hydraulischer Abgleich und Demontage. Für Begleitmaßnahmen kommen realistisch 2.000 bis 6.000 € hinzu.
Wie hoch ist die Förderung?
Über KfW Programm 458 sind bis zu 80 % möglich, maximal 22.400 € (80 % von 28.000 € förderfähigen Kosten). Für Durchschnittsverdiener mit noch funktionierender Altheizung sind 46 % realistisch. Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 %.
Sind Heizkörpertausch und Abgleich förderfähig?
Ja. Heizkörpertausch, hydraulischer Abgleich, Elektroanschluss und die Demontage der alten Heizung zählen als Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten.
Sind Wärmepumpen mit R32 förderfähig?
Ja, uneingeschränkt. Eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln gibt es nicht. R290 bleibt technisch die bessere Wahl – wegen der Vorlauftemperatur bis 75 °C und weil R32 ab 2027 einem Phase-out unterliegt.
Brauche ich eine Hochtemperatur-Wärmepumpe?
Die Unterscheidung ist weitgehend überholt. Moderne R290-Geräte erreichen hohe Vorlauftemperaturen ohne Preisaufschlag und ohne den Effizienznachteil älterer Hochtemperatur-Modelle. Achten Sie im Angebot auf die Kältemittelangabe und die maximale Vorlauftemperatur.
Wie hoch sind die Betriebskosten?
Bei einem teilsanierten Altbau mit 150 m² und 21.000 kWh Wärmebedarf rund 1.980 bis 2.180 € jährlich inklusive Wartung – gerechnet mit einem Wärmepumpentarif von 28 ct/kWh. Gegenüber einer Gasheizung sparen Sie damit etwa 1.200 € pro Jahr.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Vor Vertragsabschluss mit dem Heizungsbauer. Rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen – der Anspruch geht vollständig verloren. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit. Maßgeblich für die Förderhöhe ist das Antragsdatum.
Muss ich meine alte Heizung überhaupt austauschen?
Nein. Das GModG hat am 29. Juli 2026 sowohl die 65-Prozent-Pflicht als auch die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel ersatzlos gestrichen. Wer freiwillig wechselt, solange die Anlage noch funktioniert, erhält allerdings den Klimageschwindigkeits-Bonus.




















